Soldatenprozess vom 26.02.2024: Teil 1 Beweisanträge zurückgewiesen
„1. Es bleibt weiterhin unklar, warum überhaupt ein Befehl zu einer medizinischen Maßnahme des Impfens erteilt werden kann. § 17 a SG stellt hierfür keine eindeutige Rechtsgrundlage dar. Weder kann nach allgemeinem Konsens ein Vorgesetzter einem Soldaten das Rauchen durch Befehl untersagen noch kann er mittels Befehls eine Operation oder das Nehmen einer Arznei zur Gesunderhaltung anordnen. weiterlesen…