Bots­wa­na: CBDCs-Plä­ne, COVID-19 und regie­rungs­kon­for­me Pressefreiheit

Für den Zah­lungs­ver­kehr in Bots­wa­na besteht aktu­ell kei­ne Bar­geld­ober­gren­ze, aller­dings ist das Ein­füh­ren von mehr als 10.000 Pula (ca. 680 Euro) in Lan­des­wäh­rung oder einer ver­gleich­ba­ren Sum­me in aus­län­di­scher Wäh­rung bei der Ein­rei­se anzu­zei­gen. Bei der Aus­rei­se ist die Mit­nah­me einer höhe­ren Geld­sum­me als bei der Ein­rei­se dekla­riert unzu­läs­sig. Zudem dür­fen in Lan­des­wäh­rung kei­ne Beträ­ge von mehr als 50 Pula pro Per­son aus­ge­führt wer­den . Trotz feh­len­der Bar­geld­ober­gren­ze sieht man in Bots­wa­na – ähn­lich wie in der EU – hohe Zah­lun­gen mit Bar­geld als mög­li­chen Hin­weis auf Geld­wä­sche. wei­ter­le­sen…