Soldatenprozess am Landgericht Hildesheim
Begründet wurde die Sorge der Befangenheit gegen den aktuell vorsitzenden Richter unter anderem damit, dass der vorsitzende Richter die von der Verteidigung umfassend vorgetragenen Dienstvorschriften für Soldaten nicht berücksichtigen wollte. Die wehrdienstrechtlichen Verfahrensvorschriften seien derzeit ausgesetzt. Hierzu erklärte die Verteidigung, dass auch Strafgerichte laut Grundgesetz an die Berücksichtigung dienstrechtlicher Vorschriften gebunden seien. Dabei leiteten die Schöffen ihr Rechtswissen vom Richter als Vorsitzenden ab. In diesem Zusammenhang bestehe die Gefahr der Verurteilung der Angeklagten entgegen für diese vorteilhafterer Disziplinarvorschriften. weiterlesen…