Seit dem 01.08.2025 bietet die GVO Versicherung Oldenburg VVaG aus Bad Zwischenahn ihre aktuelle Hausratversicherung in den Tariflinien Smart, Premium und Premium Plus als Versicherungssummentarife sowie in den Varianten Premium und Premium Plus als Wohnflächentarife mit einer pauschalen Höchstentschädigung von 300.000 Euro an. Der aktuelle Bedingungsstand ist 05.2025.Dazu gilt die Satzung mit dem Stand 15.07.2024.
Angeboten werden die Tarife sowohl im Direktvertrieb des Versicherers wie auch z. B. über diverse Maklerpools wie Aruna oder Finance Consult.
Versicherbar ist der Hausrat in Wohnungen sowie Ein– / Zweifamilienhäusern.
Übersicht über die Inhalte der Analyse
1. Tarifliches
2. Ausgewählte Leistungen des Tarifs Premium Plus
3. Ausgewählte Einschränkungen des Tarifs Premium Plus
4. Produktsteckbrief
Der jeweilige Grundtarif kann durch optionale Bausteine erweitert werden:
- Erweiterte Elementargefahren (Versicherungsschutz gegen Schäden durch Überschwemmung infolge von Überschwemmung des Versicherungsgrundstücks durch oberirdische stehende oder fließende Gewässer, Witterungsniederschlägen, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen inkl. Dachlawinen sowie Vulkanausbruch. Ergänzend besteht Versicherungsschutz auch für die Überflutung von Balkonen, innenliegenden Lichthöfen und Dachterrassen mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser. Für die erweiterten Elementargefahren gilt eine Selbstbeteiligung von 10 % des Schadens, mindestens 250 Euro, maximal 2.500 Euro. Es gilt eine Wartezeit von 14 Tagen ab Eingang des Antrags beim Versicherer. Die Wartezeit entfällt, sofern der Versicherungsnehmer nachweist, dass bis zum Versicherungsbeginn eine Vorversicherung gegen alle benannten Gefahren bestanden hat, also auch gegen die Überflutung beispielsweise von Dachterrassen infolge von Starkregen. Der Versicherer kann die erweiterte Elementarschadendeckung jederzeit mit Frist von drei Monaten kündigen.
- Glasversicherung (Gebäude- und Mobiliarverglasung der Wohnung oder des Einfamilienhauses. Eingeschlossen sind in diesem Zusammenhang auch Schäden an Glaskeramik-Kochflächen einschließlich dazugehöriger Technik)
- Diebstahl von Fahrrädern inklusive E‑Bikes (Pedelecs) mit Motorunterstützung bis 25 km / h (nur Tarif Smart. Im Tarif Premium Versicherungssumme beitragsfrei eingeschlossen bis 1 % der Versicherungssumme, Premium Wohnfläche bis 750 Euro sowie in den Tarifen Premium Plus Versicherungssumme bzw. Versicherungssumme bis 10.000 Euro)
Im Versicherungssummentarif versicherbar sind Wohnungen mit einer Versicherungssumme zwischen 10.000 Euro und 230.000 Euro. Für Wohnungen mit einer Versicherungssumme über 200.000 Euro (Versicherungssummenmodell) bzw. einer Wohnfläche über 275 Quadratmetern (Quadratmetermodell) gelten bedingungsseitig benannte, erhöhte Sicherheitsanforderungen als vereinbart.
Ein Unterversicherungsverzicht wird von der GVO in ihren Versicherungssummentarifen ab einer Versicherungssumme von mindestens 650 Euro je Quadratmeter Wohnfläche gewährt. Darüber hinaus gilt ein Unterversicherungsverzicht für Kleinschäden bis in Höhe von 1.000 Euro (Premium) bzw. 5.000 Euro (Premium Plus).
Der Versicherer definiert die Wohnfläche auf seiner Website wie folgt:
„Die Wohnfläche ist die Grundfläche aller zu Wohn- und Hobbyzwecken genutzten Räume Ihrer Wohnung bzw. Ihres Hauses. Nicht berücksichtigt werden hingegen Treppen, Balkone, Loggien und Terrassen sowie Keller‑, Speicher- oder Bodenräume, sofern diese nicht zu Wohn- oder Hobbyzwecken genutzt werden. Sind Sie Mieter? Dann finden Sie die Wohnfläche in Ihrem Mietvertrag.“
Anders als bei einigen Wettbewerbern kann die Wohnfläche bedingungsgemäß nicht über die Definition der Wohnflächenverordnung (WoFlV) oder Angaben eines Kaufvertrages nachgewiesen werden. Kunden sollten darauf hingewiesen werden, dass die GVO – anders als die meisten Mietverträge – keinen Abzug für Dachschrägen vorsieht.
Versicherungsschutz ist möglich für ständig bewohnte Wohnungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung liegt vor, wenn die ansonsten ständig bewohnte Wohnung länger als 2 Monate (Smart) bzw. 6 Monate (Premium, Premium Plus) unbewohnt bleibt und auch nicht beaufsichtigt ist. Nach Auskunft des Versicherers seien auch längerfristig leerstehende Gebäude grundsätzlich versicherbar:
„Als Leerstand gilt im Rahmen der Hausratversicherung ein Leerstand von mehr als 180 Tagen im Jahr. Solche Fälle sind allerdings anfragepflichtig, bei positiver Risikoprüfung wird in der Regel ein Zuschlag von 20 % – 100 % auf den Hausratbaustein erhoben. Dieser hängt von den tatsächlichen Gegebenheiten ab (Dauer des Leerstandes, Regelmäßigkeit der Überprüfung, LW-Sicherungen u. A. ). Die Prämien für Elementar, Glas und Fahrraddiebstahl verbleiben dann ohne Zuschlag.“
Online nicht abschließbar und daher anfragepflichtig ist unter anderem Hausrat in Pendler‑, Zweit- oder Ferienwohnungen oder Hausrat in Gebäuden mit weicher Dachung (z. B. Reet, Stroh). Besteht für ein Objekt bei Antragsstellung ein Leerstand von mehr als 180 Tagen im Jahr, handelt es sich um den Hausrat einer Wohngemeinschaft oder gab es in den vergangen fünf Jahren vor Antragsstellung mehr als einen Vorschaden, so ist gleichfalls keine Antragsstellung möglich. Befinden sich feuergefährliche Betriebe im Gebäude oder in der Nachbarschaft, so ist ebenfalls eine Anfrage erforderlich. Hierzu heißt es auf der Website:
„Als feuergefährliche Betriebe gelten vor allem die nachfolgend genannten Betriebe: Altpapierhandel/-verwertung, Baumarkt / Baustoffhandel, Bar, Kneipe, Diskothek, Bowlingbahn, Eroscenter, Glasbläserei, Goldschmied, Holz- und Kunststoffbe- oder verarbeitungsbetrieb, Lackiererei, Kfz-Werkstatt mit Lackiererei, Handel mit Energiestoffen (Öl, Gas etc.), Räucherei, Risiken mit Heu- und Strohlagerung, Sägewerk, Spielhalle, Tankstelle, Tanzlokale jeder Art, Recyclingbetrieb und Ziegelei.“
Über den Online-Rechner des Versicherers werden teilweise Risken als nicht versicherbar benannt. Dazu gehören bei Onlinebeantragung Wertsachen im Wert von mehr als 75.000 Euro. Hier müssen dann in jedem Fall Mitarbeiter des Versicherers oder Vermittler eingebunden werden.
Vom Vorversicherer gekündigte Verträge können nur im Rahmen einer Direktionsanfrage versichert werden. Wurde der Vorvertrag wegen Nichtzahlung gekündigt, so sei laut telefonischer Auskunft vom 15.12.2025 eine Lastschrifteinzugsermächtigung zwingend erforderlich. Zugleich laufe per Dunkelverarbeitung eine Bonitätsanfrage (Scoring), durch die entschieden werde, ob das Risiko zeichnungsfähig sei.
Anzugeben sind etwaige Hausrat‑, Fahrraddiebstahl- und Glasschäden, die sich in den letzten 5 Jahren vor Antragsstellung ereignet haben. Dies gilt auch, wenn keine Vorversicherung bestand oder wenn etwaige Vorschäden beim bisherigen Versicherer nicht angemeldet wurden.
Für Gebäude, die in den ZÜRS — Zone IV stehen, ist eine Mitversicherung der Elementarschadenversicherung II als unerwünschtes Risiko derzeit gemäß telefonischer Auskunft vom 15.12.2025 nicht möglich. Vorschadenbelastete Verträge seien im Einzelfall versicherbar. Dies gelte, sofern es während der letzten fünf Jahre vor Antragsstellung höchstens einen Vorschaden gegeben habe.
Bei unterjähriger Zahlweise verzichtet der Versicherer auf die Erhebung von Ratenzahlungszuschlägen. Die Mindestprämie für die Hausratversicherung beträgt 35,00 Euro netto bzw. 40,65 Euro brutto.
Zur Prämienreduzierung kann eine Selbstbeteiligung vereinbart werden:
- 150 Euro
- 250 Euro
- 500 Euro
Die Vereinbarung, eines Bündelnachlasses zur Beitragsreduzierung oder die Gewährung eines Seniorennachlasses werden von der GVO nicht angeboten.
Die meisten Hausratversicherer versichern nur Wohnungen mit entsprechenden Mindestsicherungen. Dies gilt auch für die GVO. Auf der Website heißt es wie folgt:
„• Alle Wohnungs‑, Hauseingangs- und Nebentüren müssen über bündige Zylinderschlösser (Überstand max. 5 mm) mit von innen verschraubten Sicherheitsbeschlag und/oder elektronische Schlösser mit Codekartenschlüssel verfügen.
• Alle Kellertüren, ‑abteile, ‑räume in einem Ein- oder Mehrfamilienhaus und Schuppen – auch Geräteschuppen – die keine Verbindung zur versicherten Wohnung / Haus haben, müssen über bündige Zylinderschlösser (Überstand max. 5 mm) mit von innen verschraubten Sicherheitsbeschlag und / oder elektronische Schlösser mit Codekartenschlüssel verfügen.“
Weiter heißt es dazu wie folgt:
„Die Sicherungen müssen innerhalb eines Monats nach Vertragsbeginn angebracht werden. Für Schäden nach Ablauf der Frist von einem Monat, die durch das Fehlen der vereinbarten Sicherungen begünstigt worden sind, besteht kein Versicherungsschutz.“
Wahlweise gelten eine Vertragslaufzeit von einem oder drei Jahre. Eine abweichend unterjährige Laufzeit zählt als unerwünschtes Risiko und wird nicht angeboten. Ein Laufzeitnachlass wird nicht gewährt.
Der Versicherungsnehmer kann den vereinbarten Versicherungsschutz ordentlich mit Frist von drei Monaten zur Hauptfälligkeit kündigen.
Hochwertiger Versicherungsschutz
Der Hausrattarif Premium der GVO wird im Hausratrating von Witte Financial Services mit „Bronze“ bewertet. Für eine Bewertung mit Silber fehlt im Tarif Premium ein ausdrücklicher Regressverzicht auch gegenüber fahrlässig handelnden Angehörigen erklärt würde, die keinen Anspruch über eine etwaige Haftpflichtversicherung geltend machen können.
Abweichend dazu erfolgt für den Tarif Premium Plus N eine Bewertung mit „Gold“.
Für beide Tarife als kritisch angesehen wird die Bestimmung zu den Nachweispflichten für den Verlust von Wertsachen mit einem Einzelwert über 1.000 Euro. Durch die bedingungsseitige Arbeitskreis-Garantie kann diese Schlechterstellung gegenüber den unverbindlichen Musterbedingungen des GDV geheilt werden.
Ausgewählte Leistungen des Tarifs Premium Plus der GVO
- Garantie, dass nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers von den unverbindlichen Empfehlungen des Arbeitskreises Beratungsprozesse für die Hausratversicherung abgewichen wird.
- Besitzstandsgarantie (Vorversicherergarantie) für weitergehende Leistungen eines unmittelbaren Vorversicherers. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist unter anderem eine lückenlos anschließende Vorversicherung sowie, dass der Vorvertrag auf Basis Allgemeiner Hausratbedingungen (VHB) geschlossen wurde. Im Unterschied zur Wohngebäudeversicherung mit Stand 12.2025 gilt die Besitzstandsgarantie in der Hausratversicherung auch über die ersten drei Vertragsjahre hinaus.
- Best-Leistungs-Garantie (bis zur Versicherungssumme). Der Baustein kann vom Versicherer jederzeit mit Frist von einem Monat gekündigt werden. Eine ausdrücklich proaktive Schadenregulierung (Günstigerprüfung) ist bedingungsseitig nicht verankert. Nicht mitversichert über diesen Baustein sind u. a. Schäden auf AllRisk-Basis sowie Schäden durch Glasbruch. Schäden auf AllRisk-Basis können unter anderem Leistungen einer Elektronik- oder Cyberversicherung beinhalten. Der Wettbewerbstarif muss „als für jedermann zugängliche Hausratversicherung“ anzusehen sein. Gemäß Interview zwischen Stephan Witte und Herrn Andreas Albers auf der DKM in Dortmund vom 29.11.2025 schließe diese Formulierung unter anderem Wettbewerbstarife von Domcura, InterRisk oder VEMA mit ein.
- Innovationsklausel für künftige Bedingungsverbesserungen. Bedingungsseitig gilt dies für Leistungseinschlüsse, Erhöhung von Entschädigungsgrenzen oder Reduzierung von Selbstbeteiligungen. Ausgenommen sind beitragspflichtige Zusatzeinschlüsse, die bei Vertragsabschluss vereinbart wurden oder zum Zeitpunkt des Schadenfalls gegen einen Zusatzbeitrag eingeschlossen werden können.
- Beitragsneutrale Summen- und Konditionsdifferenzdeckung für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten ab Antragseingang.
- Versicherungsschutz, wenn unklar ist, ob der Eintritt eines Schadens bei gedehnten Versicherungsfällen in die Vertragslaufzeit des alten oder in die des neuen Versicherers fällt.
- Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit, nicht jedoch Kurzarbeit oder Arbeitsunfähigkeit, bis max. 12 Monate. Der Anspruch auf Beitragsbefreiung setzt insbesondere voraus, dass der Arbeitnehmer vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 18 Monate ununterbrochen in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis beschäftigt war und die Arbeitslosigkeit mindestens sechs Wochen angedauert hat. Entsprechend entfällt das Recht auf Beitragsbefreiung für die meisten Selbstständigen. Versicherungsschutz besteht nur, wenn der Versicherungsnehmer bei Eintritt der Arbeitslosigkeit das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Zudem gilt eine Wartezeit von sechs Monaten ab Vertragsbeginn.
- Unterversicherungsverzicht für Kleinschäden, sofern die Gesamtentschädigung 5.000 Euro nicht überschreitet.
- Ein vereinbarter Unterversicherungsverzicht bleibt bei Umzug in eine Wohnung mit einer größeren Wohnfläche für bis zu zwei Monate nach Umzugsbeginn erhalten, dies auch dann, wenn anschließend die Versicherungssumme 650 Euro pro Quadratmeter unterschreitet.
- Vorsorgedeckung bis 30 % über die Versicherungssumme hinaus. Im Wohnflächenmodell beträgt die Vorsorgedeckung abweichend 20 Euro / qm Wohnfläche
- Wird die vereinbarte Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag für die Entschädigung versicherter Sachen bereits vollständig ausgeschöpft, so werden versicherte Kosten bis 20 % darüber hinaus ersetzt.
- Verzicht auf Kürzung der Leistung bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles. Dieser Verzicht entfällt im Rahmen der Mitversicherung auch unbenannter Gefahren.
- Verzicht auf die Kürzung der Leistung bei grob fahrlässiger Nichteinhaltung der Heizobliegenheit während der kalten Jahreszeit.
- Verzicht auf Kürzung der Leistung bei grob fahrlässiger Verletzung gesetzlicher und behördlicher Sicherheitsvorschriften.
- Die Aufstellung eines Gerüstes am Versicherungsort stellt keine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung dar.
- Mitversicherung aller in das Gebäude eingefügten Sachen (Beispiel: Einbaumöbel und Einbauküchen), für die der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt, sowie auch von Anbaumöbeln und Anbauküchen, die serienmäßig vorgefertigt und lediglich mit geringem Einbauaufwand an die Gebäudeverhältnisse angepasst worden sind.
- Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die dem Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person gehören, und zu ausschließlich beruflichen oder gewerblichen Zwecken dienen, sind bis zur Versicherungssumme versichert.
- Mitversicherung von Handelswaren und Musterkollektionen bis 20.000 Euro. Die Mitversicherung gilt nur innerhalb des Versicherungsortes, nicht jedoch im Rahmen der Außenversicherung.
- Zu den versicherten Sachen zählt der Hausrat einer Pflegekraft oder eines Au-Pair, die während der Ausübung ihrer Tätigkeit die Wohnung des Versicherungsnehmers mitbewohnt. In der Regel zählen solche Personen nicht zum Haushalt des Versicherungsnehmers.
- Mitversichert sind Sportgeräte z. B. Laufbänder, Stepper oder Rudergeräte), die sich dauerhaft außerhalb der versicherten Wohnung befinden. Nicht versichert sind dauerhaft außerhalb des Versicherungsortes befindliche Sportausrüstung (z. B. Reitsättel, Golfausrüstung) sowie gesondert vereinbare Sportgeräte (z. B. Fahrräder).
- Mitversichert sind Brennstoffvorräte, die der Versicherungsnehmer als Mieter auf seine Kosten beschafft oder übernommen und die ausschließlich zum Beheizen der versicherten Wohnung genutzt werden.
- Mitversicherung von auf dem Versicherungsgrundstück befindlichen, privat genutzten Stecker-Solaranlagen (sog. „Balkonkraftwerken“).

- Versicherungsschutz für Wertsachen besteht bis in Höhe der Versicherungssumme. Außerhalb definierter Wertschutzschränke besteht eine maximale Versicherungssumme von 4.000 Euro (Bargeld, auf Geldkarten geladene Beträge mit Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt), 40.000 Euro (Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere) bzw. 50.000 Euro (Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin. Beträgt der Anteil an Wertsachen über 75.000 Euro, so ist eine Online-Beantragung nicht möglich. Außerdem gelten dann nach den Bedingungen in C 10.3.2 beschriebene erhöhte Sicherheitsanforderungen. Darüber hinaus gelten bei der GVO für Wertsachen ab 1.000 Euro besondere Obliegenheiten (siehe unten).
- Mitversichert ist der Inhalt von Kundenschließfächern in Tresorräumen von Geldinstituten bis zur Versicherungssumme. Dieser Inhalt ist im Rahmen der Versicherungssumme zu begrenzen.
- Mitversicherung technischer, optischer und akustischer Sicherungsanlagen, die sich zum Schutz des versicherten Hausrates auf dem Grundstück befinden, auf dem die versicherte Wohnung liegt.
- Subsidiär mitversichert sind Schäden an nicht am Fahrzeug montierten Winter-/ Sommerreifen inklusive der Felgen sowie nicht montierte Kindersitze und Dachboxen durch Einbruchdiebstahl oder Brand. Kein Versicherungsschutz besteht jedoch für Schäden durch z. B. Elementargefahren (z. B. Sturm oder Überschwemmung) oder durch unbenannte Gefahren. Die Höchstentschädigung beträgt 10.000 Euro. Nicht versichert ist sonstiges Kfz-Zubehör (z.B. Ersatzteile für die Karosserie eines Oldtimers oder Autoradios, Fahrzeugschlüssel, mobile oder stationäre Ladestationen für Elektrofahrzeuge) oder Teile und Zubehör von Luft- oder Wasserfahrzeugen. Versicherungsschutz besteht am Versicherungsort sowie in einer Garage, die sich außerhalb des Versicherungsgrundstücks, aber innerhalb des Wohnortes, befindet.
- Versicherungsschutz besteht in privat genutzten Garagen am Versicherungsort sowie in ausschließlich vom Versicherungsnehmer genutzten Garagen außerhalb des Versicherungsortes. In letzteren entfällt die Mitversicherung von Wertsachen.
- Subsidiäre Mitversicherung von Geräten aus dem Bereich Smart-Home, die zur Überwachung des versicherten Hausrates dienen und sich auf dem Grundstück der versicherten Wohnung dienen. Mitversichert sind zudem Folgeschäden, die durch Manipulation (hacken) der Smart-Home-Komponenten entstanden sind. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf maximal 4.000 Euro begrenzt.
- Außenversicherung bis zur Versicherungssumme, höchstens für einen Zeitraum von 12 Monaten.
- Versicherungsschutz für vorübergehende, beruflich bedingte Auslandsaufenthalte von bis zu zwölf Monaten bis in Höhe der Versicherungssumme.
- Subsidiärer Versicherungsschutz besteht für den Diebstahl versicherter Sachen vom Arbeitsplatz des Versicherungsnehmers. Der Versicherungsschutz besteht ausschließlich während der Geschäftszeiten. Wertsachen sind nicht mitversichert. Gleiches gilt für den Diebstahl versicherter Sachen von Personen, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben.
- Subsidiärer Versicherungsschutz für den Hausrat von Familienangehörigen in einem Alten- oder Pflegeheim oder einer ähnlich betreuten Einrichtung bis in Höhe von 500 Euro. Voraussetzung ist, dass die Familienangehörigen vor Bezug der betreuenden Einrichtung mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben. Eine Definition, wer zu den Familienangehörigen zählen soll (z. B. nur die Kernfamilie oder auch Großeltern sowie sonstige Verwandte), ist den Bedingungen nicht zu entnehmen.
- Optionaler Versicherungsschutz für den Hausrat von Wohngemeinschaften wie auch den Hausrat von Untermietern innerhalb der versicherten Wohnung, sofern die gesamte Wohnfläche der versicherten Wohnung angezeigt wird und alle in der Wohnung lebenden Personen zum Schadenzeitpunkt behördlich in der versicherten Wohnung gemeldet sind. Kein Versicherungsschutz besteht für möbliert untervermietete Zimmer und Wohnungen.
- Im Rahmen der Mitversicherung unbenannter Gefahren mit einer Selbstbeteiligung von 10 % der Schadensumme, minimal 250 Euro, bleiben die Ausschlüsse zu den benannten Gefahren erhalten. Nicht versichert sind ergänzend Schäden u.a. an Glas, Keramik, Porzellan, Brillen und Kontaktlinsen, elektronischen Geräten, Sportgeräten, Fahrrädern und Fahrradanhängern außerhalb des Versicherungsortes sowie an oder durch Haustiere (ausgenommen Folgeschäden), an oder durch Personen (ausgenommen Folgeschäden), durch Baumaßnahmen, Renovierung oder Restauration auf dem Versicherungsgrundstück. Ebenfalls ausgeschlossen sind Schäden u. a. durch einfachen Diebstahl, Stehen- und Liegenlassen, Unterschlagung oder Veruntreuung versicherter Sachen. Keine ausdrückliche Beweislastumkehr zu Gunsten des Versicherungsnehmers.
- Im Rahmen der optional versicherbaren Erweiterten Elementargefahren Versicherungsschutz für Schäden durch Überschwemmung, wenn unmittelbar angrenzende Grund- und Bodenflächen, Straßen, Geh- und Radwege mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser überflutet werden. Dies entspricht den aktuellen Musterbedingungen des GDV.
- Versichert sind Schäden an versicherten Sachen durch den Anprall oder Aufprall von Luftfahrzeugen, ihrer Teile oder ihrer Ladung, durch den Anprall von fremdbetriebenen Straßen- und Wasserfahrzeugen sowie durch den Anprall von Schienenfahrzeugen. Eine Erweiterung des Versicherungsschutzes durch Verweis auf die unbenannten Gefahren scheidet hier regelmäßig aus, da hier Abschnitt C 5.1.2 j) für Schäden durch Bedienungsfehler greifen dürfte.
- Mitversicherung von Schäden an versicherten Sachen durch innere Unruhen, Streik oder Aussperrung.
- Versichert sind Schäden an versicherten Sachen durch den Austritt von Wasser u. a. aus Aquarien, Wasserbetten , Wassersäulen, Zimmerbrunnen, Swimmingpools sowie Whirlpools.
- Mitversicherung von Schäden durch Plansch- und Reinigungswasser bis in Höhe von 2.500 Euro mit 250 Euro Selbstbeteiligung.
- Mitversicherung von Rückstauschäden auch ohne Einschluss einer optionalen Mitversicherung Erweiterter Elementargefahren. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist das Vorhandensein einer funktionsfähigen Rückstausicherung.
- Innerhalb von Gebäuden mitversichert sind Bruchschäden an Rohren der Gasversorgung.
- Bedingungsseitige Klarstellung zum Versicherungsschutz bei Einbruchdiebstahl über nicht versicherte Räume[1].
- Versicherungsschutz für einen versicherten Raub, wenn die Heranschaffung der Sachen an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe erpresst wird (räuberische Erpressung).
- Weltweite Mitversicherung des Diebstahls, versicherter Sachen durch Aufbrechen des verschlossenen Innen- oder Kofferraums eines Kraftfahrzeugs, eines Wohnwagens, Wohnmobils oder Kraftfahrzeuganhängers sowie durch Aufbrechen einer auf einem Kraftfahrzeug montierten und verschlossenen Dachbox, nicht jedoch aus Luftfahrzeugen oder der fest mit einem Kraftrad (z. B. Motorrad) verbundenen oder verschlossenen Box. Nicht mitversichert ist die Zerstörung oder Beschädigung versicherter Sachen in Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern, Wohnmobils sowie Wohnwagen, es sei denn im Rahmen einer polizeilich angezeigten Straftat bis 2.500 Euro. Die Entschädigung ist auf die Versicherungssumme begrenzt. Im Wohnflächentarif müsste an dieser Stelle an sich von der Höchstentschädigung die Rede sein. Bei Geräten der Informations‑, Unterhaltungs- und Kommunikationstechnologie, Foto‑, Film‑, Videogeräten sowie dem Zubehör gilt abweichend eine Begrenzung auf je 2.500 Euro, bei Wohnwagen und Wohnmobilen an dieser Stelle abweichend auf 1.000 Euro.
Implizit ausgeschlossen sind zudem Schäden durch Jamming[2] (Blockierung des Funksignals durch Jammer). Diese fehlende Mitversicherung entspricht dem Marktstandard und der gängigen Rechtsprechung (z. B. Urteil des AG München vom 12.03.2020 (Az. 274 C 7752/19)). Inwiefern Diebstahl infolge von Relay Attack (Funkstreckenverlängerung durch Abgreifen des Funksignals) etwa bei Keyless-Go-Systemen mitversichert ist, ist bedingungsseitig nicht klargestellt. Denkbar wäre hier eine Herleitung von Versicherungsschutz als „polizeilich angezeigte Straftat“. Laut Auskunft des Versicherers wäre „dieser Schadenfall […] grundsätzlich über die Klausel abgedeckt.“
Bedingungsseitig versichert ist das Aufbrechen von Kfz (auch durch nicht dazu bestimmte Werkzeuge); entsprechend ist auch der Diebstahl durch Relay Attack als mitversichert anzunehmen. Versicherungsschutz für Diebstahl infolge von Jamming wäre aktuell z. B. unter Bezugnahme auf die Best-Leistungs-Garantie der GVO und Verweis auf Ziffer C3‑3.9 des Tarifs Infinitus der Interlloyd (Stand 01.2025) bis in Höhe von 10.000 Euro bzw. 3.000 Euro für Wertsachen herleitbar. Nach dem oben zitierten Wortlaut der Bedingungen muss ein Kraftfahrzeug selbst nicht versichert sein, damit der Diebstahl aus diesem versichert wäre. Insofern wäre Hausrat, der sich für einen Zeitraum von maximal 24 Monaten außerhalb der Wohnung befindet (siehe C6‑1 Infinitus), über diesen Baustein auch im Fall von Jamming mitversichert. Im Zweifel besteht bei der GVO Versicherungsschutz bis in Höhe von 2.500 Euro in Folge einer polizeilich angezeigten Straftat.
- Weltweit mitversichert ist der Diebstahl versicherter Sachen aus dem verschlossenen Innenraum (z. B. Kajüte, Backkiste) eines Wassersportfahrzeugs, nicht jedoch eines sonstigen Wasserfahrzeugs. Versicherungsschutz besteht bis in Höhe von 5.000 Euro. Nicht versichert sind Wertsachen inklusive Bargeld. Die Entschädigung von Geräten der Informations‑, Unterhaltungs- und Kommunikationstechnologie, Foto‑, Film‑, Videogeräten sowie dem Zubehör ist je Versicherungsfall auf 1.000 Euro begrenzt. Nicht mitversichert ist die Zerstörung oder Beschädigung versicherter Sachen in Wasser- bzw. Wassersportfahrzeugen, es sei denn im Rahmen einer polizeilich angezeigten Straftat bis 2.500 Euro.
- Mitversichert ist der Diebstahl von Gehhilfen (z. B. Rollatoren / Stützapparaten), Rollstühlen, Kinderwagen und deren Zubehör.
- Mitversichert ist der einfache Diebstahl von Jagdwaffen- und Jagdoptik außerhalb des Versicherungsortes bis in Höhe von 10.000 Euro mit 100 Euro Selbstbeteiligung. Voraussetzung ist, dass diese Sachen zur Jagdausübung verwendet werden.
- Subsidiär mitversichert ist der einfache Diebstahl von sowie Schäden an Wallboxen bis in Höhe von 4.000 Euro. Nicht eingeschlossen sind etwaige Folgeschäden an dem Kraftfahrzeug, an der Speichereinheit des Kraftfahrzeugs sowie an dem Gebäude selbst. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass bei der Installation sämtliche Herstellervorgaben eingehalten wurden und die Installation durch ein gemäß Niederspannungsanschlussverordnung eingetragenes Fachunternehmen durchgeführt wurde.
- Versicherungsschutz für Diebstahl von Bekleidung aus Umkleideräumen oder ‑kabinen von Sportstätten (z. B. Sporthallen, Fußballplätze, Freibäder, Fitnessstudios) bis in Höhe von 1.000 Euro.
- Diebstahl von Bekleidung aus Kindertagesstätten (Kita) oder Grundschule bis in Höhe von 1.000 Euro. Die Mitversicherung gilt für die Kleidung von Kindern, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben.
- Diebstahl von Schulranzen aus den Räumen einer Kindertagesstätte (Kita) oder Grundschule oder die bei Grundschul- oder Kitaveranstaltungen genutzt werden. Der Versicherungsschutz besteht bis in Höhe von 1.000 Euro für ein in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebendes Kind. Es besteht jedoch kein Versicherungsschutz während des Schulwegs, während des Aufenthalts auf dem Schulgelände oder für den Tornisterinhalt.
- Mitversichert ist der einfache Diebstahl von Wäsche, Kleidung, Gartenmöbeln, Gartengeräten, fest verankerten Skulpturen, Outdoor-Küchen, Aufsitzrasenmähern, Kinderspielgeräten, Kindersportgeräten (ohne Fahrräder), Wäschespinnen, Gartenrobotern und Grills vom umfriedeten Grundstück, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet. Für Schäden durch Zerstörung oder Vandalismus besteht Versicherungsschutz bis in Höhe von 2.500 Euro, sofern es sich um eine polizeilich angezeigte Straftat handelt.
- Verlust oder Beschädigung von Fahrrädern als aufgegebenem Reisegepäck, nicht jedoch von sonstigem Reisegepäck. Hier könnte gegebenenfalls Versicherungsschutz als polizeilich angezeigte Straftat bis in Höhe von 2.500 Euro hergeleitet werden.
- Versicherungsschutz für das Abhandenkommen bzw. Schäden an oder die Zerstörung von versicherten Sachen des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person als Opfer einer polizeilich angezeigten Straftat (z. B. Diebstahl von Bollerwagen). Die Mitversicherung besteht bis in Höhe von 2.500 Euro, für Wertsachen abweichend bis 1.000 Euro. Eine höhere Mitversicherung solcher Taten abweichend bis in Höhe von 5.000 Euro bietet z. B. der Tarif Premium (Stand 01.07.2025) aus dem Hause HFK 1676.
- Versicherungsschutz besteht für Hausrat an einem beruflich bedingten Zweitwohnsitz (Pendlerwohnung) bis in Höhe von 20.000 Euro, für Wertsachen maximal 2.500 Euro. Gegenüber vielen Wettbewerbern gelten nicht nur Antiquitäten als versicherte Wertsachen. Der Versicherungsschutz setzt voraus, dass die Pendlerwohnung mindestens 50 Km vom Erstwohnsitz entfernt liegt.
- Versicherungsschutz für Hausrat in Lauben, Wochenend- und Ferienhäusern bis in Höhe von 5.000 Euro über den Umfang der Außenversicherung hinaus.
- Dauerhafte Außenversicherung gegen die versicherten Gefahren für Antennenanlagen, Markisen und Balkonkraftwerke (sog. Steckersolaranlagen, steckerfertige Mini PV-Anlagen) Gartenmöbel, Gartengeräte, Aufstellpools, Mähroboter, Grills, Wäschespinnen, Kleidung und Wäsche, Kinder-Spielgeräte, Sportgeräte (mit Ausnahme von Fahrrädern), Gartenskulpturen, Kinderwagen, Waschmaschinen Wäschetrockner, Kleinvieh, Futter- und Streuvorräte, Krankenfahrstühle, Gehhilfen, Stützapparate und Rollatoren auf dem Versicherungsgrundstück. Dies schließt demnach sowohl Schäden durch z. B. Feuer, Sturm / Hagel, aber auch durch unbenannte Gefahren ein, nicht jedoch gegen ggf. vereinbarte Erweiterte Elementargefahren (siehe Ziffer A 12.5).
- Versicherungsschutz für den Diebstahl von versicherten Sachen aus Krankenhäusern, Sanatorien, Ärztezimmern, sowie bei einem Kuraufenthalt oder einer Kurzzeitpflege (max. 3 Monate). Der Diebstahl von Wertsachen ist bis maximal 500 Euro mitversichert, für Geräte der Informations‑, Unterhaltungs- und Kommunikationstechnologie, Foto‑, Film- und Videogeräten und deren Zubehör bis 2.500 Euro.
- Versicherungsschutz für Schäden durch den einfachen Diebstahl und Vandalismus von Balkonkraftwerke (Plug-and-Play-Solaranlagen) auf dem Versicherungsgrundstück bis in Höhe von 4.000 Euro. Bei einem Durchschnittspreis solcher Anlagen „zwischen 500 und 1.200 Euro“[3] sollte die von der GVH angebotene Absicherung ausreichend sein. Über den Versicherungsschutz in der Hausratversicherung hinaus sollten Mieter solcher Balkonkraftwerke jedoch prüfen, ob sie über eine ausreichend bemessene Mietsachschadendeckung verfügen. Wurde eine Stecker-Solaranlage etwa mit Einverständnis des Vermieters an dessen Fassade angebracht, sollte dieser dies mietvertraglich festlegen, um im Schadenfall nicht leer auszugehen.
- Versicherungsschutz bei Trickdiebstahl besteht innerhalb des Versicherungsortes bis in Höhe von 10.000 Euro. Subsidiär mitversichert ist der Diebstahl von Kunden‑, Scheck- oder Kreditkarten gestohlen, so besteht hierfür für die Folgen des daraus resultierenden Missbrauchs Versicherungsschutz.
- Mitversichert sind Schäden durch Taschendiebstahl außerhalb des Versicherungsortes bis in Höhe von 1.000 Euro mit 100 Euro Selbstbeteiligung.
- Diebstahl durch im Haushalt beschäftigte Personen/Hausangestellte bis 1.000 Euro.
- Mitversichert sind Schäden an versicherten Sachen durch böswillige Beschädigung durch Graffiti (z. B. Wandschmierereien durch Farben oder Lacken, Graffitis auf Möbeln, Kratzgraffitos). Da Bodenbeläge oder Tapeten üblicherweise keine versicherten Sachen im Rahmen der Hausratversicherung sind und hier lediglich die Kosten für etwaige Nässeschäden an diesen übernommen werden (siehe C 7.23), sind Graffitischäden an diesen im Zweifel nur im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung mitversichert.
- Versicherungsschutz für Schäden durch Phishing und Pharming bis in Höhe von 4.000 Euro sowie durch Skimming ebenfalls bis in Höhe von 4.000 Euro.
- Subsidiärer Versicherungsschutz für Schäden durch den Missbrauch von Scheck- oder Kreditkarten nach einem Einbruchdiebstahl bis in Höhe von 10.000 Euro. Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch den Missbrauch von Kundenkarten.
- Mitversichert bis in Höhe von 2.000 Euro mit 100 Euro Selbstbeteiligung sind Schäden durch Betrug beim Onlinehandel. Die Leistung ist pro Jahr einfach maximiert. In diesem Sinn versichert sind Vermögensschäden, die dem Versicherungsnehmer als Käufer einer ausschließlich für den privaten Gebrauch über das Internet bestellten und bezahlten, nicht jedoch gelieferten, Ware entstehen. Nicht versichert sind unter anderem Vermögensschäden als Verkäufer privater Waren durch das Internet ebenso Schäden durch Kaufverträge u. a. über Bargeld, Briefmarken, verderbliche Waren, Medikamente, Tiere, Strom- und Gasverträge sowie Kapital- und Spekulationsgeschäfte.
- Subsidiär zu den versicherten Sachen gehören technische, optische und akustische Anlagen auf dem Grundstück des Versicherungsnehmers, die zur Sicherung des versicherten Hausrats dienen (z. B. Kameras, Bewegungsmelder oder anderweitige Sensoren) und die sich auf dem Grundstück der versicherten Wohnung befinden. Entsprechend besteht für diese auch Versicherungsschutz im Rahmen polizeilich angezeigter Straftaten bis in Höhe von 2.500 Euro.
- Innerhalb versicherter Räume besteht Versicherungsschutz durch Sturm ohne Erreichen einer Mindestwindstärke.
- Außerhalb versicherter Räume auf dem Versicherungsgrundstück sind Schäden durch Sturm ab Windstärke 8 (62 km / h) bis zur Versicherungssumme mitversichert. Eine Erweiterung des Versicherungsschutzes durch Verweis auf die unbenannten Gefahren scheidet aus, da hier ein Ausschluss für Schäden durch wettbedingte Luftbewegungen besteht (siehe Ziffer C 5.1.2 b)).
- Versicherungsschutz für das Eindringen von Regen- oder Schmelzwasser, nicht jedoch von Schmutz, durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen bis in Höhe von 2.500 Euro mit 250 Euro Selbstbeteiligung.
- Subsidiäre Mitversicherung von Schäden an versicherten elektrischen Geräten durch Spannungsschwankungen. Voraussetzung dafür ist, dass die Spannungsschwankung bereits vor dem Hausanschlusskasten aufgetreten ist und vom Netzbetreiber bestätigt wurde.
- Mitversichert sind Schmor- und Sengschäden, die nicht Folge eines Brandes sind. Nicht versichert sind Schäden an technischen Geräten sowie Wertsachen.
- Mitversichert sind Rauch- und Rußschäden, die nicht Folge eines Brandes sind.
- Mitversichert ist die Explosion von Blindgängern (Kampfmittel aus beendeten Kriegen). Sonstige Schäden durch die Entschärfung von Blindgängern fallen nach Ziffer C 5.1.2 e) unter die Ausschlussbestimmungen der unbenannten Gefahren.
- Schäden an versicherten Sachen durch Transportmittelunfälle (Unfälle mit einem Pkw (außer Wohnwagen und Wohnmobilen) bzw. mit einem Bus, Bahn, Flugzeug oder Schiff) sind bis in Höhe von 1.000 Euro mitversichert. In diesem Sinne sind auch Unfälle mit Taxen als versicherte Transportmittelunfälle mit Pkw zu verstehen. Nicht versichert sind hingegen Unfälle mit Seilbahnen oder Skiliften, Brems‑, Betriebs- und reine Bruchschäden sowie versicherte Sachen, die auf dem Dach von Kraftfahrzeugen transportiert werden.
- Mitversichert sind „Schäden an versicherten Sachen innerhalb des Versicherungsortes durch wild lebende Tiere, die zum Schalenwild sowie Federwild gemäß Bundesjagdgesetz (BJagdG) zählen“, bis in Höhe von 10.000 Euro. Gemeint sind hier wohl Tiere, die entweder zum Schalenwild (z. B. Wildschweine, Rehe oder Rothirsche) oder zum Federwild (z. B. Rebhühner, Möwen oder Kolkraben) im Sinne des Bundesjagdgesetzes zählen. Übernommen werden auch die anfallenden Kosten für die Reinigung, nicht jedoch Schäden an versicherten Sachen auf Balkonen und Terrassen oder Schäden durch das Abhandenkommen versicherter Sachen.
- Mitversicherung von Schäden an elektrischen Geräten innerhalb der versicherten Wohnung durch den Biss von Haustieren bis in Höhe von 250 Euro.
- Übernahme der Kosten für die fachgerechte Entfernung von Wespen‑, Hornissen- und Bienennestern bis in Höhe von 250 Euro. Nicht mitversichert ist die Entfernung von Hummelnestern.
- Mitversicherung der Kosten für die Unterbringung von versicherten Haustieren in einer Tierpension oder ähnlichen Unterbringung (Haustierunterbringungskosten), wenn dem Versicherungsnehmer oder der in häuslicher Gemeinschaft mitversicherten Person, die sich um die Haustiere kümmert, durch erforderliche Maßnahmen zur Beseitigung des Schadens, die Betreuung der Haustiere nicht möglich ist.
- Übernahme der Kosten für einen Tierarzt, die in Folge eines Versicherungsfalles versicherter Tiere notwendig werden. Nicht mitversichert sind die Kosten für Nutztiere sowie exotische Tiere.
- Mitversichert sind die Kosten für Schlossänderungen infolge des einfachen Diebstahls von Schlüsseln zu Wohnungstüren. Wertschutzschränken und Wertbehältnissen.
- Mitversichert bis in Höhe von 250 Euro je Versicherungsfall sind die notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten für einen Schlüsseldient, wenn der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person nicht in die versicherte Wohnung gelangen kann, weil der Schlüssel für die Wohnungstür abhandengekommen oder abgebrochen ist, oder der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sich versehentlich ausgesperrt hat.
- Übernahme der Kosten des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person für eine psychologische Erstbetreuung und Behandlung nach einem versicherten Brandschaden, Einbruchdiebstahl oder Raub bis in Höhe von 2.500 Euro. Die Leistung muss innerhalb von sechs Monaten nach dem Schaden beantragt werden.
- Mitversichert sind die Kosten für eine Sicherheitsberatung, die im Anschluss an einen erfolgten Einbruchdiebstahl oder den Versuch einer solchen Tat durchgeführt wird, bis in Höhe von 500 Euro.
- Subsidiär mitversichert sind Mehrkosten durch Homeofice. Dies beinhaltet die Anmietung eines vergleichbaren Ersatzgerätes bis zur Wiederherstellung bei einem Fachhändler oder eine Fachreparaturwerkstatt bis in Höhe von 100 Euro, wenn eine umgehende Reparatur nicht möglich ist. Weiter werden die Kosten für die Anmietung eines Co-Working Spaces bis in Höhe von 100 Euro sowie in gleicher Höhe die anfallenden und nachgewiesenen Mehrkosten übernommen, die der Mobilfunkanbieter zur Nutzung eines mobilen Hotspots erhebt, wenn der Internet-Router aufgrund eines versicherten Schadens nicht genutzt werden kann.
- Subsidiärer Versicherungsschutz für Instandsetzungskosten bei Beschädigungen von behindertengerechten Einbauten in gemieteten, in Sondereigentum befindlichen Wohnungen sowie in Einfamilienhäusern).
- Mitversicherung der Mehrkosten für behinderten- und altersgerechte Umgestaltung versicherter Sachen bis zu 2.500 Euro. Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist eine Mindestschadenhöhe von 10.000 Euro.
- Übernahme der Rückreisemehrkosten für den Abbruch von Urlaubs- und Dienstreisen des Versicherungsnehmers. Versicherungsschutz besteht ab einer Mindestschadenhöhe von 3.500 Euro. Bedingungsgemäß besteht kein Versicherungsschutz für Personen, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben. Ebenfalls nicht versichert sind Rückreisemehrkosten für Bildungsreisen.
- Mitversicherung von Reiserücktrittskosten (Stornokosten) für eine Urlaubsreise ab einer Mindestschadenhöhe von 3.500 Euro, nicht jedoch eine Dienst- oder Bildungsreise. Die Mitversicherung umfasst sowohl den Versicherungsnehmer wie auch mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen.
- Mitversicherung von Hotelkosten ohne Nebenkosten (z.B. Frühstück, Telefon, TV) ohne Befristung oder Deckelung der Kostenübernahme.
- Mitversicherung von Lagerkosten für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten.
- Subsidiäre Übernahme der Betreuungskosten für infolge eines Versicherungsfalles pflegebedürftige Personen bis in Höhe von 500 Euro. Dies beinhaltet die Kosten für eine geeignete Unterbringung einschließlich Verpflegung und die dafür notwendigen Reisekosten für ein angemessenes Reisemittel. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist eine Mindestschadenhöhe von 5.000 Euro.
- Mitversichert sind die notwendigen und tatsächlich angefallen Mehrkosten für Kinderbetreuung nach einem versicherten Schadenfall bis in Höhe von 500 Euro. Dies schließt ein die Kosten für eine geeignete Unterbringung einschließlich Verpflegung und die dafür notwendigen Reisekosten für ein angemessenes Reisemittel.
- Bei der Durchführung eines Sachverständigenverfahrens zur Feststellung der Schadenhöhe wird ab einer festgestellten Schadenhöhe von mindestens 5.000 Euro der Anteil des Versicherungsnehmers an den Kosten eines von ihm beauftragten Sachverständigen.
- Mitversicherung von Umzugskosten nach einem Totalschaden der versicherten Wohnung.
- Mehrkosten für nachhaltige Wiederbeschaffung / Reparatur bis 2.500 Euro. Eine entsprechende Mitversicherung bis in Höhe von sogar 5.000 Euro bietet z. B. der Tarif Premium (Stand 01.07.2025) aus dem Hause HFK 1676.
- Mehrkosten für nachhaltige Kleidung, Möbel, Bodenbeläge und Farben bis 50 % der Wiederbeschaffungskosten, max. 4.000 Euro.
- Nach einem Brandschaden Kompensation der durch den Schadenfall emittierten Menge an Co2 durch eine zusätzlich Entschädigungsleistung an die GVO Stiftungs-gGmbH. Die Leistung erfolgt ab einer Mindestschadenhöhe von 5.000 Euro, je nach Schadenhöhe bis max. 1.500 Euro.
- Ausdrückliche Übernahme von Feuerlöschkosten.
- Mitversichert sind Datenrettungskosten bis in Höhe der Versicherungssumme.
- Übernahme der Kosten für die Wiederherstellung bzw. Wiederbeschaffung von Ausweisen und Dokumenten (z. B. Reisepässen, apostillierten Dokumenten, Cedulas, Führerscheinen, Heiratsurkunden, Scheidungsurkunden, Zeugnisse).
- Mitversicherung der Mehrkosten infolge von Technologiefortschritt.
- Mitversicherung der Mehrkosten, die durch Preissteigerung zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalles und der Wiederherstellung entstehen.
- Übernahme der Kosten nach einem Cyberangriff bis 500 Euro wegen beschädigter oder unbrauchbar gewordener Geräte bzw. Geräteteile einschließlich mit diesen verbundenen Peripheriegeräten (z.B. Drucker, Wechseldatenträger, Router, Smart-Home-Geräte).
- Kosten für Mehrverbrauch von Gas, Wasser (Frisch- und Abwasser), Heizöl oder Stromverlust aus Stromspeichern nach einem versicherten Schadenfall.
- Mitversichert sind die Mehrkosten für in der Wohnung befindliche Strom verbrauchende mitversicherte Einrichtungsgegenstände durch einen Täter nach einem Einbruchdiebstahl.
- Übernahme der Mehrkosten für den schadenbedingten Neuerwerb energetisch effizienterer Haushaltsgeräte in Höhe von 50 % des Wiederbeschaffungswertes, maximal bis in Höhe von 4.000 Euro.
- Übernahme der Kosten für Gebäudeschäden infolge von Einbruchdiebstahl, Raub oder deren Versuch (Reparaturkosten für Gebäudeschäden), nicht jedoch in Folge von notwendigen Rettungsmaßnahmen (z. B. durch Nachbarn, Polizei oder Feuerwehr – ausgenommen den nachfolgend beschriebenen Kosten in Folge eines Fehlalarms).
- Mitversicherung der nachgewiesenen Kosten infolge des Fehlalarms eines Rauch‑, Gas- oder Wassermelders oder der Einbruchmeldeanlage, wenn diese zu einem Einsatz von z. B. Polizei oder Feuerwehr führten. Ersetzt werden außer den Kosten des Einsatzes auch Kosten zur Beseitigung von Schäden an der Türe oder Fenster, die dadurch entstehen, dass sich aufgrund des Fehlalarms gewaltsam Zugang in das versicherte Gebäude bzw. dessen Wohnung verschafft wurde. Kein Versicherungsschutz besteht für einen Fehlalarm durch Tabakrauch, Kochdünste und dergleichen.
- Kostenpauschale in Abhängigkeit von der Gesamtentschädigung in Höhe von 50 Euro (ab 1.000 Euro Mindestschadenhöhe), 100 Euro (ab 5.000 Euro Mindestschadenhöhe) bzw. 250 Euro (ab 10.000 Euro Mindestschadenhöhe).
- Verzicht auf einen Ratenzahlungszuschlag bei unterjähriger Zahlweise.
Ausgewählte Einschränkungen des Tarifs Premium Plus der GVO
- Bedingungsseitige Garantie hinsichtlich der unverbindlichen Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV-Garantie). Die Garantie bezieht sich jedoch nur auf die Allgemeinen Bedingungen zum Vertrag, nicht jedoch auf die Besonderen Bedingungen des Tarifs Premium Plus. Diese Lücke lässt sich durch einen Verweis auf die bedingungsseitige Arbeitskreisgarantie (siehe oben) schließen. Diese beinhaltet unter anderem folgendes:
„Die vom Versicherer verwendeten Allgemeinen Versicherungsbedingungen, Besondere Bedingungen und Klauseln für die Hausratversicherung dürfen in keinem einzigen Punkt Regelungen enthalten, die aus Verbrauchersicht ungünstiger sind als die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungs-wirtschaft e.V. (GDV) veröffentlichten Allgemeinen Hausrat-Versicherungsbedingungen VHB 2008, 2010, 2016 oder 2022 und dazugehörige Klauseln und den Besondere Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden in der Hausratversicherung sowie jeweils neu herausgegebene Musterbedingungen, Klauseln und Änderungsempfehlungen. Sofern derzeit noch Abweichungen vorhanden sind, garantiert der Versicherer, dass Schäden mindestens nach den vom GdV veröffentlichten Bedingungen reguliert werden. Im Falle von Abweichungen wird der Versicherer seine Vertragsbedingungen innerhalb eines Jahres mindestens auf den Deckungsumfang des Verbandsmodells umstellen. Abweichungen, die den Versicherungsumfang unberührt lassen, sind zulässig.“[4]
- Kein Verzicht auf die Kürzung der Leistung bei grob fahrlässiger Nichteinhaltung der besonderen Obliegenheit bei Verlust von Wertpapieren und Urkunden (siehe Ziffer A 22.1).
- Kein Verzicht auf die Kürzung der Leistung bei grob fahrlässiger Nichteinhaltung der besonderen Obliegenheit bei Verlust von Wertpapieren und Urkunden (siehe Ziffer A 22.1).
- Kein Versicherungsschutz für versicherten Hausrat in privat vom Versicherungsnehmer angemieteten Räumen außerhalb des Versicherungsortes, aber innerhalb des Wohnortes. Diese Mitversicherung besteht z. B. bei der VHV im Tarif Klassik-Garant mit Baustein Exklusiv (Stand 09.2025).
- Kein Versicherungsschutz für Hausrat in ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzten Räumen, es sei denn, diese können ausschließlich durch die Wohnung betreten werden.
- Kein teilweiser Verzicht auf Kürzung der Leistung für die grob fahrlässige Verletzung sämtlicher vertraglicher Sicherheitsvorschriften und Obliegenheiten (z B. Sicherungsvorschrift für Fahrräder, Schadenminderungspflicht), sondern nur (dann allerdings bis zur Versicherungssumme) für die Heizobliegenheit sowie die Verletzung gesetzlicher und behördlicher Sicherheitsvorschriften.
- Keine Versehensklausel für grob fahrlässig Obliegenheitsverletzungen. Der vielfach vom Wettbewerb angebotene Verzicht nur auf einfach fahrlässige Obliegenheitsverletzungen kann im Sinne von § 28 VVG als „Schaufensterklausel“ betrachtet werden.
- Regressverzicht gegenüber einfach fahrlässig handelnden Angehörigen (z. B. auch solchen in häuslicher Gemeinschaft) oder Angestellten, nicht jedoch gegenüber solchen, die grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt haben. Die Bedingungen verweisen für die beschriebene Mitversicherung auf § 14 Abschnitt B Nr. 1 VHB GVO. Dieser Abschnitt ist in den Bedingungen jedoch nicht vorhanden, so dass der Verweis ins Leere läuft.
- Kein vollständiger oder teilweiser Verzicht auf eine Kürzung der Leistung bei Verletzung der vertraglichen Anzeigepflicht für den Fall einer Gefahrerhöhung.
- Im Zusammenhang mit der Mitversicherung von Wertsachen gilt:
„Im Versicherungsfall ist bei Wertsachen, insbesondere Schmuckstücken und Uhren darauf zu achten, dass Einzelstücke mit einem Wert von über 1.000,- EUR mit Nachweisen in Bezug auf Hersteller, Fabrikat, Typenbezeichnung, Verkäufer, Anschaffungspreis zu belegen sind. Angaben zu Spezifikationen können unter anderem Fotos und Expertisen sein.“
Da sich die bedingungsseitige GDV-Garantie nur auf die Allgemeinen Bedingungen bezieht, ist hier keine Heilung möglich. Im Unterschied zur Ammerländer Versicherung (Stand 02.2024) mit der gleichlautend formulierten Obliegenheit zu den Wertsachen und zur GDV-Garantie (siehe https://critical-news.de/tarifanalyse-hausratversicherung-der-ammerlaender-02 – 2024/) besteht bei der GVO eine Arbeitskreis-Garantie, die dadurch auch eine Heilung der oben beschriebenen Schlechterstellung zu den unverbindlichen Musterbedingungen des GDV beinhaltet.
- Zu den versicherten Sachen gehören unter anderem Haustiere (z. B. Fischen, Katzen, Vögel), nicht jedoch Heimtiere (z. B. Chinchillas, Spinnen, Schlangen) oder Nutztiere. Eine Erweiterung der versicherten Sachen im Rahmen der Best-Leistungs-Garantie der GVO ist nach dem Wortlaut von Ziffer C 9.8 nicht möglich.
- Keine Mitversicherung von Sportausrüstung (z. B. Reitsättel, Golfausrüstung), die sich dauerhaft außerhalb der versicherten Wohnung befinden.
- Kein Versicherungsschutz für eingelagerten Hausrat in einer Self-Storage-Anlage. Diese Leistung bietet z. B. der Tarif Comfort aus dem Hause Alte Leipziger (Stand 05.2020).
- Nicht zu den versicherten Sachen gehören nicht versicherungspflichtige E‑Scooter, da sie nach § 1 Abs. 1 der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung als Kraftfahrzeuge gelten (Ausschluss nach Abschnitt A 9.1.3). Siehe hierzu auch das Urteil des AG Frankfurt (Az.: 976 Cs 661 Js 59155/19) vom 16.06.2020[5].
- Nicht zu den versicherten Sachen gehören Ladestationen für Gartentechnik (z. B. für Mähroboter, Schwimmbad-/ Teichroboter und Rasentrimmer). Diese Leistung bietet z. B. der Tarif PROTECT + (Stand 01.2023) aus dem Hause Docura (siehe dort Abschnitt A 4.2.6 für Schäden durch Diebstahl bzw. Abschnitt A 6.3.7 für Schäden durch Sturm und Hagel).
- Kein Versicherungsschutz für den Diebstahl von Schwimmbad‑, Pool- oder Teichrobotern oder die Beschädigung von Garten- und / oder Schwimmbad‑, Pool- oder Teichrobotern. Im Rahmen der unbenannten Gefahren besteht hier ein Ausschluss nach Ziffer C 5.1.2 e) für Schäden durch Personen, was auch den einfachen Diebstahl einschließt. Sofern solche Roboter nicht (einzelvertraglich) zu den versicherten Sachen zählen, entfällt für Schäden an diesen eine Mitversicherung durch unbenannte Gefahren. In diesem Fall wäre jedoch Versicherungsschutz für Schäden durch eine polizeilich angezeigte Straftat bis in Höhe von 2.500 Euro herleitbar.
- Nicht zu versicherten Sachen der Hausratversicherung gehört die Verglasung der Wohnung oder des Gebäudes. Hier kann Versicherungsschutz gegen Zuschlag in Form einer eigenständigen Glasversicherung eingeschlossen werden. Eine beitragsneutrale Mitversicherung besteht z. B. im Tarif Hausratversicherung Premium (Stand 04.2020) aus dem Hause Allianz.
- Nicht versichert sind Bienenstöcke und Bienenvölker auf dem Versicherungsgrundstück. Diese Leistung bieten z. B. die Tarife Hausrat Kompakt 2025, Hausrat Komfort 2025 und Hausrat Premium 2025 (Stand 03.2025) aus dem Hause Württembergische.
- Keine Mitversicherung von Schäden an versicherten elektrischen Einrichtungen und Geräten durch Überspannung, Überstrom oder Kurzschluss, wenn diese nicht infolge eines Blitzes oder sonstige atmosphärische Elektrizität entstanden sind.
- Keine bedingungsseitige Mitversicherung von Schäden durch den Austritt von Wasser aus Zisternen / Regenwassernutzungsanlagen innerhalb des Versicherungsortes.
- Im Rahmen der optionalen Mitversicherung Erweiterter Elementargefahren mitversichert ist die Überflutung von Balkonen, innenliegenden Lichthöfen und Dachterrassen mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser. Dies gilt nur, wenn Starkregen die Überflutung verursacht hat (Teilüberflutung). Nicht mitversichert sind Schäden aufgrund von eindringendem Oberflächenwasser durch Türen, Schächte oder Fenster im Keller, Erdgeschoss oder Souterrain, durch Garageneinfahrten, ‑tore und ‑türen sowie über Terrassen, Loggien, Flachdächer, Dachrinnen, Treppenabgänge oder Lichtschächte infolge von Starkregen oder Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern, ohne dass eine Überschwemmung vorlag. Eine solche weitergehende Versicherung gewähren z. B. die Tarife classic, comfort und premium aus dem Hause R+V (Stand 01.2024).
- Mitversicherung von frostbedingten, nicht jedoch sonstigen, Bruchschäden an Badeeinrichtungen, Waschbecken, Toiletten, Armaturen sowie deren Anschlussschläuchen.
- Mitversicherung von frostbedingten, nicht jedoch sonstigen, Bruchschäden an Heizkörpern, Heizkesseln, Boilern oder vergleichbare Teilen von Heizungs- oder Klimaanlagen.
- Nicht mitversichert ist die Entschädigung versicherter Sachen, die dadurch zerstört oder beschädigt werden, weil Pumpen der zum Versicherungsort gehörenden Drainage ausfallen und dadurch Entwässerungsschächte überlaufen.
- Keine Mitversicherung von Nässeschäden aufgrund undichter Fugen oder Abdichtungen. Diese Leistung bieten z. B. die Tarife Hausrat Komfort 2025 und Hausrat Premium 2025 (Stand 03.2025) aus dem Hause Württembergische.
- Nicht mitversichert sind Schäden an versicherten Sachen durch den Anprall von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen (z. B. Gabelstapler, Minibagger, Aufsitzrasenmäher), sofern es sich bei diesen weder um Straßen- noch Schienenfahrzeuge handelt. Ein Verweis auf die unbenannten Gefahren scheidet hier regelmäßig aus, da hier der Ausschluss nach Abschnitt C 5.1.2 j) für Schäden durch Bedienungsfehler greift.
- Keine bedingungsseitige Mitversicherung von Schäden durch den Anprall von Flugkörpern. Im Einzelfall kann Versicherungsschutz über die optional mitversicherbaren unbenannten Gefahren mit 250 Euro Selbstbeteiligung hergeleitet werden. Abweichend beschreibt das Produktinformationsblatt eine Mitversicherung von „Auf- oder Anprall sonstiger Fahrzeuge oder Flugkörper, seiner Teile oder seiner Ladung“.
- Nicht mitversichert sind Schäden durch sowie für die Entseuchung radioaktive Isotope (z.B. in Rauchmeldern).
- Versicherungsschutz für den einfachen Diebstahl von Fahrrädern nur gegen Zuschlag. Die Absicherung besteht dann pauschal in Höhe von bis zu 10.000 Euro. Kein Versicherungsschutz besteht, wenn nur einzelne Teile eines Fahrrades (z. B. Lenker, Reifen) gestohlen wurden. Inwiefern auch die Akkumulatoren von Elektrofahrrädern mitversichert sind, ist nicht klargestellt. Hier könnte gegebenenfalls ein Leistungsanspruch als polizeilich angezeigte Straftat geltend gemacht werden. Die Mitversicherung von Fahrraddiebstahl kann jederzeit mit Frist von einem Monat gekündigt werden.
- Keine Mitversicherung des Diebstahls von Bekleidung während Klassenausflügen. Versicherungsschutz besteht bedingungsgemäß nur in den „Räumen einer Kindertagesstätte (Kita) oder Grundschule oder die bei Grundschul- oder Kitaveranstaltungen genutzt werden“ (siehe oben).
- Keine Mitversicherung von Schäden durch die Herausgabe der PIN des Versicherungsnehmers infolge von Raub. Da es sich bei einer PIN nicht um eine versicherte Sache handelt, kann hier keine Leistung durch Verweis auf die Best-Leistungs-Garantie oder den Einschluss polizeilich angezeigte Straftat hergeleitet werden.
- Kein bedingungsseitiger Versicherungsschutz besteht für Diebstahl von Hausrat durch Aufbrechen von Luftfahrzeugen. Da im Rahmen der unbenannten Gefahren ein Ausschluss für Schäden durch Personen besteht, kann an dieser Stelle jedoch Versicherungsschutz als polizeilich angezeigte Straftat bis in Höhe von 2.500 Euro hergeleitet werden.
- Nicht versichert ist der einfache Diebstahl von Hausrat aus der Obhut der Garderobenaufbewahrung eines Veranstalters. Hier gilt im Rahmen der unbenannten Gefahren ein Ausschluss für Schäden durch Personen. Dafür könnte eine Leistung bis maximal 2.500 Euro als polizeilich angezeigte Straftat hergeleitet werden.
- Nicht versichert ist der einfache Diebstahl von Hör- und Sehhilfen, Zähnen und Gebissen. Hier gilt im Rahmen der unbenannten Gefahren ein Ausschluss für Schäden durch Personen. Dafür könnte eine Leistung bis maximal 2.500 Euro als polizeilich angezeigte Straftat hergeleitet werden.
- Keine Mitversicherung gegen Schäden durch Cyber-Mobbing oder widerrechtliche Entwendung von Kryptowährungen. Eine Herleitung der Leistung durch Verweis auf die unbenannten Gefahren oder eine polizeilich angezeigte Straftat ist nicht möglich, da es sich jeweils nicht um eine versicherte Sache handelt.
- Keine Mitversicherung der Zerstörung oder des Abhandenkommens von Hausrat durch wild lebendes Schalen- oder Federwild gemäß Bundesjagdgesetz. Versichert sind jedoch Beschädigungen an versicherten Sachen durch Federwild im Sinne des Bundesjagdgesetzes.
- Keine Mitversicherung von. Abhandenkommen von versichertem Hausrat durch Haustiere.
- Keine Mitversicherung von Schäden an versichertem Hausrat durch Haustiere. Abweichend mitversichert sind bis in Höhe von 250 Euro Schäden an elektrischen Geräten innerhalb der versicherten Wohnung. Im Rahmen der unbenannten Gefahren sind zusätzlich auch durch Haustiere verursachte Folgeschäden mitversichert, dies mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von 10 % der Schadensumme, mindestens 250 Euro je Schadenfall.
- Keine Mitversicherung von Schäden durch Abhandenkommen von versichertem Hausrat durch wilde Tiere. Hier ist auch kein Verweis auf die unbenannten Gefahren möglich.
- Keine Mitversicherung unbenannter Kosten.
- Keine Übernahme der Kosten für Verkehrssicherungsmaßnahmen.
- Keine Übernahme von Dekontaminationskosten.
- Keine Übernahme der Kosten für die Beseitigung der Verstopfung von Ableitungsrohren, auch wenn es zu keinem ersatzpflichtigen Leitungswasserschaden gekommen ist. Diese Leistung versichern z. B. die Tarife allsafe prime und allsafe home perfect aus dem Hause Konzept & Marketing (k + m) (Stand 10.2018). Hierzu äußert sich die GVO im Rahmen seiner Prüfung der Tarifanalyse wie folgt:
„Dieser Punkt ist meines Erachtens nicht als Bewertungskriterium einer Hausratversicherung anzusehen. Hier geht es ausschließlich um einen reinen Wohngebäudebestandteil. Der Logik folgend, müssten jeglicher möglicher Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung Teil der Überprüfung sein. Anders wäre es sicherlich bei Beseitigung der Verstopfung infolge eines Leitungswasserschadens. Hier könnte sich bei beschädigtem Hausrat ein Hausratbestandteil herleiten lassen.“
- Nicht versichert sind die Kosten für die Übernahme des Mobilfunkvertrages nach einem versicherten Schaden am Mobilfunkgerätes bzw. die Weiterzahlung von TV-Abonnements nach Ausfall oder Verlust des TV-Gerätes. Diese Leistung bietet z. B. der Tarif PROKUNDO 7 SACHEN best aus dem Hause prokundo (Stand 02.2022).
- Nicht versichert sind die Kosten für einen schadenbedingten Krankenhausaufenthalt. Diese Leistung erbringen z. B. die Tarife Hausrat Komfort 2025 und Hausrat Premium 2025 aus dem Hause Württembergische (Stand 03.2025).
- Keine Mitversicherung der Kosten für Reparaturen an Kabeln elektrischer Geräte des Hausrats, die durch den Biss der Haustiere des Versicherungsnehmers entstehen. Eine entsprechende Mitversicherung bietet z. B. der z. B. der Tarif Premium (Stand 01.07.2025) aus dem Hause HFK 1676.
- Keine Mitversicherung nachgewiesener Verpflegungskosten nach einem versicherten Schadensfall, wenn die Küche in den versicherten Wohnräumen vollständig nicht nutzbar ist. Eine entsprechende Mitversicherung bietet z. B. der z. B. der Tarif Premium (Stand 01.07.2025) aus dem Hause HFK 1676.
- Nicht versichert sind die infolge eines Versicherungsfalles anfallenden Kosten für die Wiederherstellung und / oder Wiederbepflanzung gärtnerischer Anlagen am Versicherungsort. Diese Leistung erbringt z. B. der Tarif premium-Deckung aus dem Hause innoAS (Stand 01.10.2019).
- Nicht versichert sind die Kosten für die Reinigung sowie Desinfektion der versicherten Wohnung nach einem Versicherungsfall durch eine spezialisierte Reinigungsfirma. Diese Leistung erbringt z. B. der Tarif premium-Deckung aus dem Hause innoAS (Stand 01.10.2019).
- Keine Übernahme der Kosten von bei der Beratung empfohlener Sicherheitstechnik, wenn diese nach VdS-Standard hergestellt und eingerichtet wird. Diese Leistung erbringt z. B. der Tarif Hausrat Premium 2019 aus dem Hause Württembergische (Stand 09.2019).
- Nicht mitversichert sind Schäden durch Abmahnung auf Grund einer (angeblichen) Urheberrechtsverletzung. Diese Leistung war z. B. Bestandteil des nicht mehr verkaufsoffenen Tarifs Best Selection (Stand 04.2015) aus dem Hause Janitos.
- Nicht versichert sind Mietfortzahlungskosten, wenn und solange trotz Unbewohnbarkeit der Wohnung Mietkosten weiterbezahlt werden müssen. Diese Leistung erbringt beispielsweise die InterRisk in ihrem Tarif XXL (Stand 08.2022).
- Nicht versichert sind Schlossänderungskosten für Wohnungs- und Gemeinschaftstüren sowie für Schlösser von eigenen Kraftfahrzeugen oder Krafträdern als Folge von Einbruchdiebstahl oder infolge von einfachem Diebstahl von Schlüsseln zu Gemeinschaftstüren bzw. zu Kraftfahrzeugen oder Krafträdern.
- Keine Übernahme von Leckortungskosten ohne einen versicherten Schadenfall.
- Keine Übernahme von Fremdkosten (Regiekosten) für Koordination der Wiederherstellung versicherter Sachen.
- Keine Übernahme freiwilliger Zuwendungen an Personen, die nach einem versicherten Schadenfall an der Brandbekämpfung beteiligt waren.
- Keine Übernahme der Kosten für einen Tierarzt, die in Folge einer Vergiftung versicherter Tiere notwendig werden. Diese Leistung versichert z. B. der Tarif allsafe home perfect aus dem Hause Konzept & Marketing (k + m) (Stand 10.2018).
- Keine Übernahme der Kosten für einen Erholungsurlaub nach Großschäden. Diese Leistung erbringt beispielsweise der Tarif allsafe home perfect aus dem Hause Konzept & Marketing (k + m) (Stand 10.2018).
- Nicht versichert sind die Kosten für die Organisation eines Dolmetschers, die Bereitstellung eines telefonischen Dolmetscherservices bei Auslandsreisen oder die Kosten für einen entsprechenden Dolmetscher / Übersetzer. Beispielsweise sind Dolmetscherkosten bei der Domcura in ihrem Tarif Top-Schutz (Stand 10.2019) mitversichert.
- Keine Übernahme erhöhter Hotelkosten bei Unterbringung in nachhaltig zertifizierten Hotels. Diese Leistung erbringen z. B. die Tarife Smartschutz, Topschutz und Premiumschutz (Stand 07.2023) aus dem Hause Helvetia.
- Keine Mitversicherung auch unbenannter Kosten. Inwiefern ein Verweis auf Abschnitt D § 14 Nr. 35 des Tarifes allsafe home perfect aus dem Hause Konzept & Marketing (k + m) (Stand 10.2018) und unter Berufung auf die Best-Leistungs-Garantie der GVO an dieser Stelle möglich ist, ist unklar. Dies hängt davon ab, inwiefern solche Kosten als „Leistungen“ angesehen werden.
- Kein optionales Dokumentendepot für z. B. Ausweise, Cedulas, Reisevisa oder Kreditkarten.
- Ohne Beitragsbefreiung bei Arbeitsunfähigkeit oder Kurzarbeit.
- Kein Versicherungsschutz für vorübergehende Studien- oder Urlaubsaufenthalte oder die Tätigkeit als Au-pair im Ausland über den Umfang der Außenversicherung hinaus.
- Der Versicherungsschutz beginnt pauschal um 00:00 Uhr eines Tages. Dadurch kein nahtloser Übergang von Versicherungsschutz, falls Vorvertrag nicht um 00:00 Uhr, sondern bereits um 12 Uhr des Vortages enden sollte. Aufgrund bedingungsseitiger Regelung gilt hier die Regelung gemäß § 10 des Versicherungsvertragsgesetzes.
- Kein Verzicht auf das außerordentliche Kündigungsrecht des Versicherers wegen Nichtzahlung eines Folgebeitrages.
- Keine optionale Gegenstandsversicherung (Versicherungsschutz für Gegenstände mit ideelen Werten, z. B. Fotozubehör, Jagdausrüstungen oder Autogrammsammlungen).
- Keine 24-Stunden-Servicehotline zur schadenbedingten Vermittlung von Handwerkern und Dienstleistern.
- Keine automatische Beitragsreduzierung bei Umzug in ein Seniorenheim.
Produktsteckbrief Tarif Hausrat Premium Plus
Unternehmen: GVO Versicherung Oldenburg VVaG
Risikoträger: GVO Versicherung Oldenburg VVaG
Tarif: Premium Plus, Stand 05.2025
Berechnungsgrundlage: wahlweise Versicherungssumme oder Wohnfläche
Fahrraddiebstahl: gegen Zuschlag bis 10.000 Euro
Polizeilich angezeigte Straftaten: bis 2.500 Euro
Erweiterte Elementargefahren (weitere Naturgefahren): gegen Zuschlag mit 10 % Selbstbeteiligung, min. 250 Euro, max. 2.500 Euro. 14 Tage Wartezeit
Unbenannte Gefahren: ja (10 % Selbstbeteiligung, min. 250 Euro)
Unbenannte Kosten: nein
Kürzungsverzicht bei grob fahrlässiger Verletzung von Obliegenheiten und Sicherheitsvorschriften: nur Heizobliegenheit sowie gesetzliche und behördliche Sicherheitsvorschriften
Schadenfreiheitsrabatt: nein
[1] Siehe Stephan Witte „Nicht alle Versicherer bieten Leistungen nach GDV-Standard. Besteht Versicherungsschutz bei Einbruch über nicht versicherte Räume?“ in „Risiko & Vorsorge“, Ausgabe 2/2018, S. 11 – 12. Aufzurufen unter https://critical-news.de/risiko-und-vorsorge-heft‑2 – 2018/, zuletzt aufgerufen am 07.01.2022.
[2] Siehe hierzu z. B. „Jamming und Relay Attack. Autoeinbruch per Funk oft kein Fall für die Versicherung“ auf „test.de“ vom 08.12.2020. Aufzurufen unter https://www.test.de/Jamming-und-Relay-Attack-Autoeinbruch-per-Funk-oft-kein-Fall-fuer-die-Versicherung-4824449 – 0/, zuletzt aufgerufen am 03.02.2022.
[3] Wendel, Mariella „Expertencheck zu Balkonkraftwerk Kosten, Leistung und Ertrag Balkonkraftwerk: Lohnt es sich? Was kostet es?“ auf homeandsmart.de vom 06.07.2023. Aufzurufen unter https://www.homeandsmart.de/balkonkraftwerke-kosten, zuletzt aufgerufen am 14.08.2023.
[4] Arbeitskreis Beratungsprozesse „Risikoanalyse Hausratversicherung, Stand 10.10.2022“, S. 3.
[5] „E‑Scooter – Widerlegung der Regelvermutung der Fahruntauglichkeit bei Trunkenheitsfahrt“ auf „strafrechtsiegen.de“. Aufzurufen unter https://www.strafrechtsiegen.de/e‑scooter-widerlegung-der-regelvermutung-der-fahruntauglichkeit-bei-trunkenheitsfahrt/, zuletzt aufgerufen am 08.02.2023.