Die aktuelle Hausratversicherung „Hausrat Einfach“ aus dem Hause Die Haftpflichtkasse VVaG für das Maklergeschäft trägt den Bedingungsstand 02.2025, die Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen (VHB 2016) abweichend den Stand 25.02.2025. Abgelöst wird damit das bisherige Bedingungswerk mit Stand 01.2024.
Übersicht über die Inhalte der Analyse
1. Tarifliches
2. Ausgewählte Leistungen des Tarifs Einfach Komplett
3. Ausgewählte Einschränkungen des Tarifs Einfach Komplett
4. Produktsteckbrief
Gründe für das Update
Der Versicherer habe zum bisherigen Tarif festgestellt, dass immer wieder die Erweiterte Vorsorge „gezogen werden“ musste. Daher habe man sich entschlossen, solche Leistungen explizit in die Bedingungen zu schreiben, die bei Wettbewerbern bislang ausdrücklich versichert waren, bei der Haftpflichtkasse bislang jedoch nur durch Verweis auf die Bedingungen eines Wettbewerbers. Ein anderes Ziel beim Produktupdate sei es gewesen, mehr „grüne Häkchen“ bei den Vergleichern zu erhalten[1].
Zur Auswahl stehen die Tarife Einfach Besser und Einfach Komplett.
Der Versicherungsschutz lässt sich optional um folgende Bausteine erweitern:
- Glasbruch (Bruchschäden an Mobiliar- und Gebäudeglasversicherung. Mitversichert sind auch Glaskeramikkochfelder inkl. deren Elektrik/Elektronik. Laut Versicherer sei es sehr häufig so, dass bei Schäden an einem Cerankochfeld alles, also auch die Technik, ausgetauscht werden müsse[2])
- Unbenannte Gefahren mit 250 Euro Selbstbeteiligung
- Fahrrad-Schutzbrief
- Internet Rechtsschutz JurCyber Privat (laut Versicherer keine Sachversicherung, sondern eher ein personengebundenes Rechtsschutzprodukt[3])
- Elementarschäden (Überschwemmung, überschwemmungs- bzw. witterungsbedingter Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch). Für den Baustein gilt eine Wartezeit von einem Monat nach Antragsstellung. Frühestens tritt der Versicherungsschutz zum vereinbarten Vertragsbeginn in Kraft. Es gilt eine Selbstbeteiligung von 10 % des Schadens, mindestens 500 Euro, maximal 5.000 Euro.
„Die Wartezeit entfällt, wenn nachweislich bei einem anderen Versicherer ein gleichartiger Versicherungsschutz bestand und der beantragte Versicherungsschutz sich ohne Unterbrechung unmittelbar anschließt.“
Was ist versicherbar?
Versicherbar ist der Hausrat in ständig bewohnten Wohnungen und Einfamilienhäusern (Erstwohnung). Es handelt sich um einen Tarif, der nach dem Quadratmetermodell kalkuliert. Unterversicherungsverzicht besteht, sofern die vereinbarte Versicherungssumme mindestens 650 Euro je Quadratmeter Wohnfläche beträgt.
Die Wohnfläche wird vom Versicherer in den Bedingungen wie folgt definiert:
„Wohnfläche: Die Wohnfläche ist die Grundfläche aller Räume einer Wohnung einschließlich der Hobbyräume (siehe Mietvertrag/Baubeschreibungen etc.; falls nicht vorhanden, bitte ausmessen). Unberücksichtigt bleiben Treppen, Balkone, Loggien und Terrassen sowie Keller‑, Speicher-/Bodenräume, wenn diese nicht zu Wohn- oder Hobbyzwecken genutzt werden.
Darüber hinaus ist die Wohnfläche der vermieteten Einliegerwohnung im selbstbewohnten Einfamilienhaus bei der Ermittlung der Wohnfläche nicht zu berücksichtigen.“
Bei Antragsstellung ist nur Hausrat in ständig bewohnten Risiken versicherbar. Nach Antragsstellung wird eine Gefahrerhöhung erst dann angenommen, wenn der Versicherungsort (Wohnung oder Einfamilienhaus) länger als 12 Monate unbewohnt ist.
Grenzen der Versicherbarkeit
Versicherbar ist grundsätzlich eine Versicherungssumme von 250.000 Euro. Höhere Absicherungen bis maximal 400.000 Euro bedürfen einer Direktionsanfrage. In der Onlineschulung vom 31.01.2025 wurde mitgeteilt, dass man sich in solchen Fällen auch vorbehalte, zu fragen, woher die zu versichernden Sachen kämen.
Nicht versicherbar ist Hausrat in Gebäuden der Bauartklassse V:
„Definition BAK V: Holz‑, Holzfachwerk mit Lehmfüllung; Stahl‑, Holz oder Stahlbetonkonstruktion mit raumseitiger Wandpalettenbekleidung aus brennbaren Stoffen (Holz oder Holzwerkstoffe, Kunststoffe) sowie weicher Dachung (vollständig oder teilweise Holz, Reetdach, Schilf, Stroh, u.a.).“
Ebenfalls nicht versicherbar sind Risiken mit zwei oder mehr Vorschäden innerhalb eines Jahres oder drei oder mehr Schäden in den letzten drei Jahren vor Vertragsbeginn. Laut Onlineschulung des Versicherers vom 31.01.2025 sei eine Einnahme bei zwei Schäden in zwei verschiedenen Jahren unabhängig von deren Schadenhöhe grundsätzlich möglich.
Nicht abgeschlossen werden können Risiken, deren Vertrag vom Vorversicherer gekündigt wurden.
Für die Elementarversicherung gilt: wenn innerhalb der letzten 5 Jahre ein Schaden durch witterungsbedingten Rückstau entstanden ist oder das Versicherungsgrundstück durch Überschwemmung oder Starkniederschlag überflutet wurde, ist Versicherungsschutz nicht möglich.
Im Unterschied zu vielen Wettbewerbern ist Versicherungsschutz gegen erweiterte Elementargefahren unabhängig von einer ZÜRS-Zone möglich. Es wird ein pauschaler Zuschlag von derzeit 41,00 Euro netto p. a. erhoben. Dies ist eine deutliche Beitragsanpassung gegenüber dem früheren Beitrag von nur 26,00 Euro netto p. a. für den Stand 01.2023.
Zuschläge und Rabatte
Bei unterjähriger Zahlweise wird ein Ratenzahlungszuschlag in Höhe von 5% (vierteljährlich) bzw. 3% (halbjährlich) erhoben.
Wer bei der Haftpflichtkasse zusätzlich eine Privathaftpflicht- oder Unfallversicherung bzw. eine Privathaftpflicht- und eine Unfallversicherung abschließt, erhält einen Bündelnachlass von 5 bzw. 10 Prozent (Kombinations-Nachlass). Der Mindestjahresbeitrag beträgt 30,00 Euro netto (zuzüglich Versicherungssteuer). Bei unterjähriger Zahlungsweise beträgt die Mindestrate 10,00 Euro netto zuzüglich Versicherungssteuer (nur in Verbindung mit Bankeinzug).
Eine weitere Beitragsreduzierung um 10 % bietet der Versicherer bei Vereinbarung eines Papierlos-Nachlasses. In diesem Fall erfolgt die gesamte Kommunikation mit dem Versicherer auf elektronischem Wege über die angegebene E‑Mail-Adresse.
20 % Nachlass werden ebenfalls gewährt, falls der Versicherungsnehmer entweder das 60. Lebensjahr vollendet hat (Seniorenrabatt „60 Aktiv“) oder wenn ein Selbstbehalt von 250 Euro für jeden Schadenfall vereinbart wird. Diese Selbstbeteiligung finde ausdrücklich keine Anwendung auf die beitragsfrei mitversicherten Assistance- und Serviceleistungen[4].
Abweichungen der Mindestsicherungen nicht möglich
Wie bei den meisten Wettbewerbern sieht auch die Haftpflichtkasse definierte Mindestsicherungen vor:
„• Sämtliche Außentüren und Wohnungseingangstüren besitzen Zylinderschlösser, bei dem der Schließzylinder max. 2 mm übersteht und der Sicherheitsbeschlag nicht von außen abschraubbar ist. Fenstertüren werden Fenstern gleichgesetzt. Abweichungen oder Änderungen dieser Mindestsicherung sind nicht zulässig und können gegebenenfalls den Versicherungsschutz gefährden.
• Je nach Einzelbewertung des Risikos können weitere Sicherungsanforderungen erforderlich sein.“
Versicherungsnehmer und Versicherer können den vereinbarten Versicherungsschutz jeweils ordentlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres kündigen.
Ein fast perfekter Versicherungsschutz
Der Hausrattarif Einfach Komplett der Haftpflichtkasse wird im Hausratrating von Witte Financial Services mit „Bronze“ bewertet. Sofern bedingungsseitig ein ausdrücklicher Regressverzicht auch gegenüber fahrlässig handelnden Angehörigen erklärt würde, die keinen Anspruch über eine etwaige Haftpflichtversicherung geltend machen können, würde sich die Bewertung auf „Gold“ verbessern.
Ausgewählte Leistungen des Tarifs Einfach Komplett der Haftpflichtkasse
- Garantie hinsichtlich der unverbindlichen Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV-Garantie) zum jeweils aktuellen Stand.
- Garantie hinsichtlich der unverbindlichen Empfehlungen des Arbeitskreises Beratungsprozesse (Arbeitskreis-Garantie).
- Besitzstandsgarantie (Vorversicherergarantie) bei nahtlosem Übergang vom Vorversicherer zum Vertrag bei der Haftpflichtkasse.
- Ausdrücklicher Versicherungsschutz für Schadenfälle bei unklarer Zuständigkeit nach Versichererwechsel.
- Best-Leistungs-Garantie (Erweiterte Vorsorge) für Leistungen, die im vereinbarten Versicherungsvertrag nicht eingeschlossen, zum Zeitpunkt des Schadeneintritts jedoch Bestandteil eines anderen dann aktuell wählbaren Hausrattarifs am deutschen Markt sind. Diese gelten dann im Schadenfall – entsprechend den Bedingungen des Mitbewerbers (auch z. B. von Sonderkonzepten aus dem Hause DVM oder VEMA[5]) – grundsätzlich mitversichert. Dabei gilt bedingungsseitig eine pro-aktive Schadenregulierung. Hierzu ein Auszug aus einem konkreten Schadensschriftwechsel:
„wir haben Ihren Fall sorgfältig geprüft. Eigentlich ist er nicht über die Hausrat-Versicherung abgedeckt.
Gerne erklären wir Ihnen die Gründe:
Es besteht Versicherungsschutz für Schäden durch Blitzschlag sowie Überspannungsschäden durch Blitzschlag.
Nach der Wetterauskunft gab es am 09.09.2024 keine Gewitter, die Überspannungsschäden verursachen.
Überspannungsschäden durch Schwankungen im örtlichen Stromnetz sind nicht versichert.
Sie haben in Ihrem Vertrag aber die „Erweiterte Vorsorge“ vereinbart. Was bedeutet das für Sie?
• Wir versichern sogar Risiken, die bei uns nicht eingeschlossen sind. Den Schaden bearbeiten wir
nach den Bedingungen eines anderen Versicherers. Dabei muss es sich um einen allgemein erreichbaren Hausrat-Tarif einer deutschen Versicherung handeln.
• Wir bearbeiten den Fall für Sie proaktiv und schauen, ob es einen leistungsstärkeren Tarif gibt.
Wir haben eine andere Versicherung gefunden, die das Risiko eingeschlossen hat.
Die Kosten in Höhe von 1.328,00 EUR übernehmen wir.“
- Summen- und Konditionsdifferenzdeckung für bis zu 12 Monate. Waren im Vorvertrag Teile des Hausrates z. B. im Rahmen einer Gegenstandsversicherung oder ein Fahrrad separat über eine Fahrradversicherung versichert, so finde die kostenfreie Differenzdeckung darauf keine Anwendung. Stattdessen werde etwa die Mitversicherung auch von Fahrraddiebstahl gegen einen Einmalbeitrag in Höhe von 20 Euro eingeschlossen[6].
„Die Haftpflichtkasse gewährt eine Summendifferenzdeckung in Höhe von 20 % über der bei dem anderen Versicherer beurkundeten Versicherungssumme hinaus. Diese entfällt ersatzlos, wenn eine höhere Versicherungssumme erforderlich ist.“
Eine etwaige Unterversicherung beim Vorversicherer werde laut Haftpflichtkasse
„bis zu der genannten Grenze (20 %) ausgeglichen.“
Unklar bleibt nach dem Wortlaut, ob es sich allein um die Versicherungssumme für den Gesamtvertrag oder ob sich die 20 %-Grenze auch auf etwaige Sublimits beziehen soll. Fernmündlich wurde klargestellt, dass es um die Versicherungssumme gehe. Hierzu führte der Versicherer in der Vergangenheit aus:
„Für Ihren Hinweis auf die Nennung (innerhalb der VI´s) zur möglichen Absicherung über ein Beteiligungsverhältnis (> 20 % der VSU) bedanken wir uns.
Bei z.B. einer Aktualisierung der Verbraucherinformationen werden wir diesen gerne diskutieren.“
- Verzicht auf Kürzung der Leistung bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles.
- Verzicht auf Kürzung der Leistung bei grob fahrlässiger Verletzung von gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsvorschriften sowie der Heizobliegenheit nach § 16 VHB 2016.
- Pauschaler Verzicht auf Anrechnung einer Unterversicherung bei Schäden bis 1 % der Versicherungssumme.
- Ausschließlich beruflich und gewerblich genutzte Räume gehören entsprechend den Musterbedingungen des GDV zur Wohnung, sofern diese ausschließlich über die Wohnung zu betreten sind. Darüber hinaus gelten bei der Haftpflichtkasse auch solche Räume zum Versicherungsort, die über einen weiteren oder separaten Eingang zu betreten sind. Voraussetzung ist, dass sich diese Räume auf dem Grundstück der versicherten Wohnung befinden. In diesem Fall gilt allerdings eine reduzierte Entschädigungsgrenze von 20.000 Euro für versicherte Sachen.
- Außenversicherung für bis zu 12 Monate bis in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
- Mitversicherung von Handelswaren, Musterkollektionen sowie selbst hergestellten Sachen bis in Höhe von 1.000 Euro.
- Mitversichert sind Sportgeräte (z. B. Laufbänder, Stepper oder Rudergeräte), die sich dauerhaft außerhalb der versicherten Wohnung befinden, bis 10.000 Euro. Zum Thema Sportausrüstung siehe unten.
- Bis in Höhe von 3.500 Euro mitversichert sind Balkonkraftwerke (sogenannte Steckersolaranlagen, steckerfertige Mini PV-Anlagen), die ausschließlich der versicherten Wohnung dienen und sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden.
- Bis in Höhe von 3.500 Euro mitversichert sind ausschließlich privat und selbstgenutzte Wallboxen, sofern sich diese auf dem Versicherungsgrundstück der versicherten Wohnung. Nicht versichert sind etwaige Folgeschäden an dem Kraftfahrzeug, der Speichereinheit des Kraftfahrzuges oder an dem Gebäude selbst. Es gelten spezielle Obliegenheiten.
- Klarstellung zu Versicherungsschutz auch bei Einbruchdiebstahl über nicht versicherte Räume[7].
- Mitversichert sind Wertsachen in definierten Wertschutzschränken bis zur Versicherungssumme. Ab einem Wertsachenanteil von 150.000 Euro ist eine gesonderte Vereinbarung für Wertschutzschränke erforderlich (siehe Ziffer C 6.7). Laut Versicherer gäbe es immer wieder Streitigkeiten über die konkrete Sicherheitsklasse eines Tresors[8].
- Mitversichert sind Wertsachen außerhalb definierter Wertschutzschränke bis 3.500 Euro (Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge), 20.000 Euro (Urkunden etc.) bzw. 50.000 Euro (Schmuck, Sachen aus Gold, Silber etc.).
- Subsidiärer Versicherungsschutz für versicherte Sachen in Bankschließfächern innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne zeitliche Befristung. Der Versicherer stellte zuletzt im Rahmen seiner Onlineschulung vom 31.01.2025 klar, dass für eine Absicherung von Wertsachen im Bankschließfach in Höhe von 100.000 Euro sowie 100.000 Euro als Hausrat am Versicherungsort eine Gesamtversicherungssumme von 100.000 Euro ausreichend sei[9].
- Mitversicherung von Sachen in der vermieteten Einliegerwohnung im selbstbewohnten Einfamilienhaus. Nicht versichert sind Wertsachen und Hotelkosten. Die Versicherung setzt voraus, dass die versicherten Sachen innerhalb der Einliegerwohnung explizit im Versicherungsschein zu benennen sind.
- Subsidiär zum versicherten Hausrat gehören Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen und Anhängern, die zum Zeitpunkt des Schadeneintritts nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden sind (z. B. Karosserieteile, Kindersitze), sowie gelagerte Sommer- bzw. Winterbereitung inklusive Felgen. Das heißt: Versicherungsschutz besteht nur, soweit kein Versicherungsschutz aus einer anderen Versicherung beantragt werden kann. Die Mitversicherung besteht bis in Höhe von 2.500 Euro und nur innerhalb des Versicherungsortes.
- Optionale Mitversicherung unbenannter Gefahren mit einer Selbstbeteiligung von 250 Euro. Ausschlüsse zu benannten Gefahren bleiben erhalten. Ausgeschlossen sind Schäden an oder durch Haustiere sowie durch Insekten. Nicht zu den versicherten Sachen gehören u. a. Sachen aus Glas, Keramik und Porzellan, Brillen und Kontaktlinsen, mobile elektronische Geräte (z.B. Mobiltelefone oder Laptops) als auch Sportgeräte, Fahrräder und Fahrradanhänger außerhalb des vereinbarten Versicherungsortes. Nicht versichert sind u. a. Schäden durch Stehen- und Liegenlassen. Keine ausdrückliche Beweislastumkehr zu Gunsten des Versicherungsnehmers. Laut Onlineschulung vom 31.01.2025 ergebe sich eine solche aus den Bedingungen und müsse daher nicht klargestellt werden. Schließlich sei „Beweislast wird umgekehrt“ ein wesentlicher Vorteil der unbenannten Gefahren. Weiter hieß es: „Wir müssen beweisen, dass unser Ausschluss“ zur Anwendung komme[10].
- Einfacher Diebstahl von Fahrrädern (auch Pedelecs und E‑Bikes, sofern nicht versicherungspflichtig) und Fahrradanhängern ohne Zuschlag bis in Höhe von 10.000 Euro. Gegenüber dem Vorgängertarif kommen für die Mitversicherung von Fahrraddiebstahl nunmehr vier Tarifzonen zur Anwendung. Je nach Tarifzone (I bis V) für die Grundgefahren ergeben sich dadurch im Tarif Einfach Komplett Netto-Beitragssätze zwischen 1,21 ‰ und 4,32 ‰. Im Alttarif variierten die vergleichbaren Prämien zwischen 1,18 ‰ und 3,26 ‰.
- Mitversichert ist der einfache Diebstahl unter anderem von Wäsche, Bekleidung, Gartenmöbeln, Gartengeräten (inkl. Aufsitzrasenmähern und Mährobotern) sowie Kinderspiel- und Sportgeräten auf dem Grundstück, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet, bis in Höhe von 5 % der Versicherungssumme.
- Im Rahmen der Versicherungssumme mitversichert ist der Diebstahl von Kinderwagen, Steh- und Gehhilfen, Krankenfahrstühlen sowie Stützapparaten auf und außerhalb des Grundstücks, auf dem die versicherte Wohnung liegt.
- Mitversichert ist der einfache Diebstahl von versicherten Sachen am Arbeitsplatz (z. B. Mobiltelefone oder Laptops) bis in Höhe von 500 Euro.
- Versicherungsschutz für den einfachen Diebstahl versicherter Sachen durch Hausangestellte (z. B. Pflegekräfte, Au-pairs) bis in Höhe von 1.000 Euro.
- Weltweite Mitversicherung des Diebstahls von Hausrat aus dem verschlossenen Innen- oder Kofferraum eines Kraftfahrzeugs, Anhängers oder einer auf dem Kraftfahrzeug montierten Dachbox bzw. dem mindestens durch ein Sicherheitsschloss verschlossenen Innenraum eines Wasserfahrzeugs. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die genannten Räumlichkeiten fest umschlossen sind. Eine Abdeckung mit Planen, Persenningen oder Ähnliches reicht nicht. Die Entschädigung ist jeweils auf 2 % der Versicherungssumme begrenzt. Ausgeschlossen ist der Diebstahl von Eigentum, dass sich nicht im Besitz des Versicherungsnehmers oder einer Person befindet, die nicht mit diesem in häuslicher Gemeinschaft wohnt oder dem Gebrauch einer dieser Personen dient.
- Ergänzend zum beschriebenen Versicherungsschutz für den Diebstahl aus Kraftfahrzeugen besteht dieser auch für Diebstahl aus Kfz infolge von Jamming oder Relay Attack bis in Höhe von 500 Euro.
- Mitversichert ist der einfache Diebstahl von Hand‑, Schulter- und ähnlichen Taschen (Taschendiebstahl) bis in Höhe von 1.000 Euro, die unmittelbar am Körper getragen werden einschließlich des Inhaltes dieser Taschen.
- Versicherungsschutz bei Trickdiebstahl besteht innerhalb des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet, bis in Höhe von 3 % der Versicherungssumme. Werden hierbei Kunden‑, Scheck- oder Kreditkarten entwendet, wird in diesem Rahmen subsidiär auch für den daraus entstandenen Missbrauch geleistet.
- Versicherungsschutz bei Schäden durch Missbrauch von Kunden‑, Scheck- oder Kreditkarten nach einem Einbruchdiebstahl oder Raub, subsidiär einschließlich der bei Raub erzwungenen Herausgabe der persönlichen Identifikationsnummer (PIN), bis in Höhe von 5 % der Versicherungssumme. Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn diese Sachen erst auf Verlangen des Täters an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe hingeschafft werden.
- Mitversicherung von Schäden durch Phishing und Pharming bis in Höhe von 3.500 Euro.
- Mitversichert sind Schäden durch das Ausspähen von Zugangs- oder Identifikationsdaten zu Bank- oder Kreditkarten im Zusammenhang durch Skimming bis in Höhe von 5.000 Euro.
- Im Rahmen des optionalen Bausteins JurCyber Privat Mitversicherung von Schäden durch Cyber-Mobbing im Internet bis in Höhe von 5.000 Euro mit 50 Euro Selbstbeteiligung.
- Generelle Mitversicherung von Schäden durch polizeilich angezeigte Straftaten (z.B. Betrug beim Onlinehandel, Diebstahl von Bollerwagen, Outdoor-Küchen, Schulranzen, Sachen aus der Obhut einer Garderobenaufbewahrung sowie anderen nicht ausdrücklich benannten Sachen, Transportberaubung auf dem Weg zur Bank oder Sparkasse) bis in Höhe von 3.000 Euro. Für Wertsachen gilt abweichend eine Höchstentschädigung in Höhe von 1.000 Euro. Im Rahmen einer Onlineschulung zum neuen Tarif erklärte der Versicherer, dass man in der Vergangenheit über die Erweiterte Vorsorge regulierte Schäden gesichtet habe und über die benannten Summen alle diese hinreichend abgesichert gewesen seien.
- Mitversicherung von Seng- und Schmorschäden, ohne dass es sich um einen Feuerfolgeschaden handeln muss.
- Mitversicherung von Schäden durch Rauch und Ruß, auch, wenn dieser nicht plötzlich bestimmungswidrig aus Feuerungs‑, Heizungs‑, Koch- oder Trocknungsanlagen auf dem Versicherungsgrundstück ausgetreten ist. Inwiefern Schäden durch Fogging (Schwarzstaub) mitversichert sind, geht aus den Bedingungen nicht eindeutig hervor. Der Versicherer stellte hierzu in der Vergangenheit klar, dass kein Versicherungsschutz dafür bestehe.
- Mitversicherung von Schäden infolge von Transportmittelunfällen bis in Höhe von 3.000 Euro.
- Mitversichert sind Schäden durch innere Unruhen, Streik und Aussperrung.
- Mitversicherung von Schäden durch die Explosion von Kampfmitteln aus beendeten Kriegen (Blindgängern).
- Im Rahmen der optional mitversicherbaren Erweiterten Elementargefahren Versicherungsschutz für Schäden durch Überschwemmung, wenn unmittelbar angrenzende Grund- und Bodenflächen, Straßen, Geh- und Radwegen mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser überflutet werden. Dies entspricht den aktuellen Musterbedingungen des GDV.
- Sofern gegen Zuschlag die erweiterte Elementarschadendeckung eingeschlossen wurde, besteht auch Versicherungsschutz für das Eindringen von Regen- oder Schmelzwasser durch Gebäudeöffnungen und den hieraus entstandenen Schaden an versicherten Sachen. Versicherungsschutz besteht bis in Höhe von 3 % der Versicherungssumme mit 250 Euro Selbstbehalt.
- Übernahme der Rückreisemehrkosten für Urlaubs oder Dienstreisen. Versicherungsschutz besteht bei Schäden ab 5.000 Euro für den Versicherungsnehmer sowie mit ihm im Haushalt lebende Personen. Nicht versichert sind Rückreisemehrkosten für Bildungsreisen.
- Hotelkosten infolge eines Versicherungsfalles ohne zeitliche Begrenzung bis 2,5 Promille pro Tag, nicht jedoch von Nebenkosten (z. B. Kosten für Telefon, Internet oder Frühstück). Im Rahmen der mitversicherten Service- und Assistance-Leistungen wird die Unterbringung in einem Hotel durch den Versicherer organsiert.
- Versichert sind die Kosten werden für die Unterbringung von Haustieren in einer Tierpension oder einer ähnlichen Unterbringung infolge eines Versicherungsfalles bis in Höhe von 2 Prozent der Versicherungssumme.
- Lagerkosten für bis zu 12 Monate.
- Datenrettungskosten bis 2 % der Versicherungssumme.
- Mitversichert sind Mehrkosten durch Preissteigerungen zwischen dem Eintritt des Schadenfalles und dem Zeitpunkt der Wiederherstellung.
- Mitversichert sind Mehrkosten durch Technologiefortschritt.
- Bis in Höhe von 1.000 Euro mitversichert sind Mehrkosten für energetische Modernisierung von benannten Haushaltsgeräten (z. B. Waschmaschinen, Kühlschränken und Geschirrspülern).
- Übernahme der Kosten für eine psychologische Erstberatung nach einem versicherten Schaden bis in Höhe von 500 Euro. Nicht übernommen werden die Kosten für die Beratung durch einen Psychotherapeuten.
- Kostenfür den Verlust von Wasser (auch Abwasser), Gas, Heizöl sowie Stromverlust aus Stromspeichern infolge eines versicherten Sachschadens.
- Ausdrückliche Mitversicherung von Feuerlöschkosten.
- Übernahme der Betreuungskosten für infolge eines Versicherungsfalles notwendige Kinderbetreuung bis in Höhe von 500 Euro. Voraussetzung dafür ist eine Mindestschadenhöhe von 1.500 Euro.
- Bis in Höhe von 1.000 Euro mitversichert sind die Kosten für den Fehlalarm von Rauch‑, Hitze– und Gasmeldern, die nach dem anerkannten Stand der Technik eingebaut wurden. Nicht versichert sind Kosten, die dadurch entstehen, dass der Fehlalarm durch Tabakrauch, Kochdünste und dergleichen verursacht werden.
- Bei der Durchführung eines Sachverständigenverfahrens zur Feststellung der Schadenhöhe wird ab einer festgestellten Schadenhöhe von mindestens 10.000 Euro der Anteil des Versicherungsnehmers an den Verfahrenskosten zu 80 % (d. h. 20 % Selbstbeteiligung), bis maximal in Höhe von 10.000 Euro, übernommen.
- Im Rahmen der mitversicherten Service- und Assistance-Leistungen Übernahme der Kosten für die Entfernung von Wespen‑, Hornissen- und Bienennestern bis in Höhe von 500 Euro. Nicht versichert sind die Kosten für die Entfernung von Hummelnestern.
- Über die beitragsfreien Service- und Assistanceleistungen wird ein Schlüsseldienst organsiert (optional auch durch den Versicherungsnehmer), sofern der Versicherungsnehmer seine Wohnung bzw. sein Haus wegen Verlust oder Diebstahls seiner Wohnungs- bzw. Hausschlüssel nicht betreten kann. Gleiches gilt, wenn er sich versehentlich ausgesperrt hat und die Wohnung daher nicht betreten kann. Kosten für Schlüsseldienst, nicht jedoch Material, Ersatzteile, neue Schlösser bzw. Ersatzschlüssel, werden einmal pro Jahr bis in Höhe von 500 Euro übernommen. Sofern ein Schaden am Schloss oder der Haustür durch Vandalismus oder Einbruch hervorgerufen wird, werden in diesem Fall bis zu 500 Euro übernommen. Nicht versichert sind die Kosten für einen Schlüssel- oder Schlossersatz für den einfachen Diebstahl von Kfz-Schlüsseln.
- Vorsorgeversicherung bis in Höhe von 20 % der Versicherungssumme (z. B. bei Umzug, An- oder Ausbau).
- Im Rahmen der mitversicherten Service- und Assistance-Leistungen 24-Stunden-Notruftelefon (Telefonhotline) zuzüglich Leistungen aus dem optionalen Fahrrad-Schutzbrief (ROLAND 24-Stunden-Service). Der Versicherer wies in seiner Online-Schulung vom 31.01.2025 darauf hin, dass die in den Bedingungen benannten Serviceleistungen nicht als abschließende Liste zu verstehen seien, sondern nur beispielhaft seien.
Ausgewählte Einschränkungen des Tarifs Einfach Komplett der Haftpflichtkasse
- Da sich die GDV-Garantie ausschließlich auf die Hausratbedingungen und Zusatzleistungen zur Hausratversicherung bezieht, können Schlechterstellungen im Rahmen der Glasversicherung nicht geheilt werden:
□ keine wahlweise Geldleistung, sondern nur Naturalersatz (Abschnitt C3 Nr. 6),
□ fehlende Mitversicherung besonderer Aufwendungen zum Erreichen des Schadenortes (z. B. Gerüste, Kräne)
□ Kosten im Zusammenhang mit dem Einsetzen der Scheibe (z. B. Anstriche, De- und Remontage von Vergitterungen)
□ Kosten für die Erneuerung von Anstrich, Malereien, Schriften, Verzierungen, Lichtfilterlacken und Folien auf den versicherten Sachen
□ Entsorgungskosten
- Innovationsklausel (Leistungs-Update-Garantie) gilt nach dem Wortlaut der Bedingungen nur, wenn durch ein Tarifupdate ausschließlich Verbesserungen vorgenommen werden, d.h. es besteht kein Anspruch auf diese Leistung, wenn ein Tarifupdate neben beispielsweise 20 Verbesserungen eine einzige Stelle besitzt, die auch zum Nachteil des Kunden führen könnte. Der Versicherer stellte hierzu abweichend klar, dass die Haftpflichtkasse die Innovationsgarantie „lebe“.

- Der „Versicherungsschutz beginnt frühestens am Tag der Antragsaufnahme, 0:00 Uhr“. Dieser Vertragsbeginn kann zu einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes führen. Der Versicherer stellte hierzu in der Vergangenheit klar:
„Individuelle Lösungen sind möglich.
Beispiel:
Vorvertrag endet am 03.03.2022 um 12:00 -> Vertrag bei uns beginnt dann am 03.03.2022 00:00 Uhr, sodass keine Lücke für die Kunden entsteht“
- Bedingungsseitig nicht eindeutig mitversichert ist Sportausrüstung (z. B. Reitsättel, Golfausrüstung), die sich dauerhaft außerhalb der versicherten Wohnung befindet. Abschnitt C1 Nr. 2 der Bedingungen sieht eine Erweiterung des Versicherungsschutzes nur für „Sportgeräte“ vor. Der Versicherer verwies bereits in der Vergangenheit auf Ziffer C 1.2 der aktuellen Verbraucherinformationen. Hiernach bestehe Versicherungsschutz für „Hausratsachen nach § 6 VHB 2016, die der Ausübung eines Sports dienen“. Dazu stellte der Versicherer klar:
„Zweifelsfrei ist der Reitsattel oder auch die Golfausrüstung als versicherte Sachen gemäß des genannten Paragraphen anzuerkennen.“
- Zu den versicherten Sachen gehören unter anderem Haustiere (z. B. Katzen[11], Fischen, Vögel), nicht jedoch Heimtiere (z. B. Chinchillas[12], Spinnen, Schlangen) oder Nutztiere (z. B. Hühner, Schafe, Ziegen oder Schweine). In der Praxis ist die Abgrenzung von Haus- und Heimtieren oft schwierig[13]. Bedingungsseitig sind Haustiere[14] analog zu den Musterbedingungen des GDV wie folgt definiert:
„Tiere, die regelmäßig artgerecht in Wohnungen […] gehalten werden (z. B. Fische, Katzen, Vögel).“
Die Haftpflichtkasse führte hierzu in der Vergangenheit aus:
„Hierbei handelt es sich um eine beispielhafte Aufzählung von Haustieren.
Wir orientieren uns bei unserer Argumentation an der kundenfreundlichen Kommentierung zu Haustieren (VHB 2010, A § 6 IX) von Bruck / Möller 9. Auflage Band 7 Sachversicherung.“
Weiter verwies der Versicherer darauf, dass es ihm nur wichtig sei, dass es sich um eine „artgerechte private Tierhaltung“ handele:
„Nutztiere (z.B. Schaf, Huhn, Ziege) sind bei privater und artgerechter Haltung unseres Erachtens den Haustieren zuzuordnen, so dass eine abweichende Regelung zum Wording innerhalb der Bedingungen obsolet ist.“
- Nicht ausdrücklich mitversichert sind Schäden am versicherten Hausrat bzw. Abhandenkommen von versichertem Hausrat durch wildlebende Tiere (z. B. Schalenwild und Federwild im Sinne des Bundesjagdgesetzes). Versicherungsschutz kann hergeleitet werden im Rahmen der optional mitversicherbaren unbenannten Gefahren mit 250 Euro Selbstbehalt. Dabei gelten die dort benannten Einschränkungen.
- Versicherungsschutz für Schäden durch Windbewegungen oder Sturm unter Windstärke 8 nur, sofern gegen Zuschlag die unbenannten Gefahren eingeschlossen wurden. Dabei gilt ein Selbstbehalt von 250 Euro. Ob in diesem Zusammenhang auch Schäden durch Durchzug infolge von Druckunterschieden zwischen mehreren Räumen versichert wären, ist unklar, da der Versicherer im Zweifel einwenden könnte, dass der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant den Schaden hätte vorhersehen müssen. Auf Nachfrage stellte die Haftpflichtkasse in der Vergangenheit klar, dass Schäden an versicherten Sachen infolge von Durchzug nicht versichert wären.
- Für Schäden durch Sturm oder Hagel besteht Außenversicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden.
- Keine Mitversicherung von Schäden an versicherten Sachen durch Kurzschluss, sofern es sich nicht um einen Blitzfolgeschaden bzw. einen Schaden infolge atmosphärisch bedingter Elektrizität handelt. Laut Versicherer erfolge hier eine Prüfung der Mitversicherung im Rahmen der Erweiterte Vorsorge. Siehe hierzu auch das oben zitierte Schadenbeispiel.
- Keine Mitversicherung von Schäden an versicherten Sachen durch Stromschwankungen. Laut Versicherer erfolge hier eine Prüfung der Mitversicherung im Rahmen der Erweiterte Vorsorge. Siehe hierzu auch das oben zitierte Schadenbeispiel.
- Keine Mitversicherung von Schäden durch Entschärfung von Blindgängern, ohne damit einhergehende Explosion. Laut Versicherer erfolge hier eine Prüfung der Mitversicherung im Rahmen der Erweiterte Vorsorge.
- Keine Mitversicherung von Schäden an versicherten Sachen durch radioaktive Isotope (z. B. aus Rauchmeldern). Laut Versicherer erfolge hier eine Prüfung der Mitversicherung im Rahmen der Erweiterte Vorsorge.
- Keine Mitversicherung von Schäden an Komponenten einer Smart-Home-Überwachung bzw. Gerätesteuerung oder daraus resultierenden Folgeschäden, z. B. Schäden durch Bedienung von deren Komponente oder an mobilen elektrischen Geräten. Laut Versicherer erfolge hier eine Prüfung der Mitversicherung im Rahmen der Erweiterte Vorsorge.
- Kein Versicherungsschutz für den Diebstahl oder die Beschädigung von Poolrobotern bzw. die Beschädigung von Gartenrobotern. Eine Erweiterung des Versicherungsschutzes sei laut früherer Auskunft des Versicherers im Rahmen der Erweiterten Vorsorge möglich. Ausdrücklich mitversichert ist jedoch im oben benannten Umfang der einfache Diebstahl von Mährobotern.
- Ohne Schäden am versicherten Hausrat bzw. Abhandenkommen von versichertem Hausrat durch Haustiere. Laut Versicherer erfolge hier eine Prüfung der Mitversicherung im Rahmen der Erweiterte Vorsorge.
- Kein Versicherungsschutz bezogen auf die widerrechtliche Entwendung von Kryptowährungen. Laut Versicherer erfolge hier eine Prüfung der Mitversicherung im Rahmen der Erweiterte Vorsorge. Diese Leistung erbringt z. B. der Tarif allsafe home (pure, fine, prime und perfect) aus dem Hause Konzept & Marketing (Stand 10.2018) im Rahmen seines Bausteins Internet & Cyber für den Diebstahl von Bitcoins.
- Nicht versichert sind Schäden durch Abmahnung auf Grund einer (angeblichen) Urheberrechtsverletzung. Laut Versicherer erfolge hier eine Prüfung der Mitversicherung im Rahmen der Erweiterte Vorsorge. Im Rahmen des optionalen Bausteins JurCyber gibt es allerdings Beratungs-Rechtsschutz bei privaten Urheberrechtsverstöße im Internet bis in Höhe von 500 Euro. Diese Kosten werden auch dann erstattet, wenn der Rechtsanwalt über die Beratung hinaus tätig werden sollte.
- Keine Mitversicherung von Regiekosten. Laut Versicherer erfolge hier eine Prüfung der Mitversicherung im Rahmen der Erweiterte Vorsorge.
- Nicht versichert sind die Kosten für Schlossänderungen nach einem einfachen Diebstahl von Schlüsseln zu den Zugangstüren der versicherten Wohnung oder zu eigenen Kraftfahrzeugen. Hier sei bezogen auf Haus- und Wohnungsschlüssel keine Erweiterung des Versicherungsschutzes durch Verweis auf die Erweiterte Vorsorge möglich, da diese Leistung als Assistance angesehen werde und im Rahmen der Assistance-Leistungen versichert sei. Für Kfz-Schlüssel erfolge laut Versicherer hier eine Prüfung der Mitversicherung im Rahmen der Erweiterte Vorsorge.
- Ohne Mitversicherung von Schäden durch Plansch- und Reinigungswasser. Laut Versicherer erfolge hier eine Prüfung der Mitversicherung im Rahmen der Erweiterte Vorsorge.
- Nicht mitversichert ist die Entschädigung versicherter Sachen, die dadurch zerstört oder beschädigt werden, weil Pumpen der zum Versicherungsort gehörenden Drainage ausfallen und dadurch Entwässerungsschächte überlaufen. Diese Leistung bietet z. B. der Tarif TOP-VIT PLUSN aus dem Hause GVO (Stand 07.2023).
- Kein automatischer Versicherungsschutz im beruflich bedingten Zweitwohnsitz (Pendlerwohnung).
- Keine besondere Mitversicherung von (tatsächlich oder mutmaßlich) nachhaltigen Versicherungsleistungen (z. B. Mehrkosten für nachhaltige Wiederbeschaffung; Erhöhung Hotelkosten bei Unterbringung in nachhaltig zertifizierten Hotels). Laut Versicherer erfolge hier eine Prüfung der Mitversicherung im Rahmen der Erweiterte Vorsorge.
- Keine Übernahme von Leckortungskosten ohne einen versicherten Schadenfall. Laut Versicherer erfolge hier eine Prüfung der Mitversicherung im Rahmen der Erweiterte Vorsorge.
- Keine Übernahme der Betreuungskosten für infolge eines Versicherungsfalles pflegebedürftige Personen. Laut Versicherer erfolge hier eine Prüfung der Mitversicherung im Rahmen der Erweiterte Vorsorge.
- Keine Übernahme der schadenbedingten Stornierungskosten für Urlaubs- oder Dienstreisen. Laut Versicherer erfolge hier eine Prüfung der Mitversicherung im Rahmen der Erweiterte Vorsorge.
- Keine Übernahme der Kosten für einen Erholungsurlaub nach Großschäden. Laut Versicherer erfolge hier eine Prüfung der Mitversicherung im Rahmen der Erweiterte Vorsorge. Diese Leistung bietet z. B. der Tarif allsafe home (prime und perfect) aus dem Hause Konzept & Marketing (Stand 10.2018).
- Keine bedingungsseitige Übernahme der Kosten für Verkehrssicherungsmaßnahmen. Laut Versicherer seien diese als Schadenminderungskosten nach § 31 VHB anzusehen, weshalb eine Erweiterung mit Verweis auf die Erweiterte Vorsorge nicht möglich sei.
- Nicht versichert sind die Kosten für die Organisation eines Dolmetschers, die Bereitstellung eines telefonischen Dolmetscherservices bei Auslandsreisen oder die Kosten für einen entsprechenden Übersetzer. Laut Versicherer erfolge hier eine Prüfung der Mitversicherung im Rahmen der Erweiterte Vorsorge.
- Keine Übernahme von Mietfortzahlungskosten, wenn und solange trotz Unbewohnbarkeit der Wohnung Mietkosten weiterbezahlt werden müssen. Laut Versicherer erfolge hier eine Prüfung der Mitversicherung im Rahmen der Erweiterte Vorsorge.
- Nicht versichert sind die Kosten für die Übernahme eines Mobilfunkvertrages nach einem versicherten Schaden am Mobilfunkgerätes bzw. die Weiterzahlung von TV-Abonnements nach Ausfall oder Verlust des TV-Gerätes. Diese Leistung erbringt z. B. der Tarif 7 Sachen – DIE Hausratversicherung Best aus dem Hause prokundo (Stand 05.2024).
- Keine Übernahme notwendiger und tatsächlich angefallener Übernachtungskosten (inklusive Frühstück), die infolge einer behördlich verfügten Evakuierung (z. B. wegen einer Fliegerbombe) anfallen.
- Nicht versichert sind die Unterstützungsleistungen wegen Gesundheitsschäden nach einem Hausratschaden bzw. Zuzahlungen nach einem schadenbedingten Krankenhausaufenthalt. Diese Leistung erbringen in unterschiedlichem Umfang z. B. die ARAG im Rahmen ihres Tarifes ARAG Haushalt-Schutz 2021 Premium (Stand 11.2021) bzw. die Württembergische im Rahmen ihres Tarifs Hausrat PremiumSchutz 2025 (Stand 01.03.2025).
- Nicht versichert sind die infolge eines Versicherungsfalles anfallenden Kosten für die Wiederherstellung und / oder Wiederbepflanzung gärtnerischer Anlagen am Versicherungsort. Diese Leistung erbringen z. B. der Tarif Top-Schutz aus dem Hause Domcura (Stand 01.10.2019) bzw. die premium-Deckung aus dem Hause innoAS (Stand 01.10.2019).
- Keine Mitversicherung von Dekontaminationskosten. Diese Leistung bietet z. B. der Tarif allsafe home (prime und perfect) aus dem Hause Konzept & Marketing (Stand 10.2018).
- Nicht versichert sind die Kosten für die Reinigung sowie Desinfektion der versicherten Wohnung nach einem Versicherungsfall durch eine spezialisierte Reinigungsfirma. Diese Leistung erbringen z. B. der Tarif Top-Schutz aus dem Hause Domcura (Stand 01.10.2019) bzw. der Tarif premium-Deckung aus dem Hause innoAS (Stand 01.10.2019).
- Keine Übernahme der Kosten für die Neuprogrammierung von Transpondern und Codekarten nach einem Versicherungsfall. Diese Leistung bietet z. B. der Tarif allsafe home (fine, prime und perfect) aus dem Hause Konzept & Marketing (Stand 10.2018).
- Ohne Fremdkosten für Koordination der Wiederherstellung versicherter Sachen. Laut Versicherer erfolge hier eine Prüfung der Mitversicherung im Rahmen der Erweiterte Vorsorge.
- Ohne Mitversicherung unbenannter Kosten. Laut Versicherer erfolge hier eine Prüfung der Mitversicherung im Rahmen der Erweiterte Vorsorge. Diese Leistung bietet z. B. der Tarif allsafe home perfect aus dem Hause Konzept & Marketing (Stand 10.2018).
- Kein optionales Dokumentendepot (z. B. Ausweise, Reisevisa, Kreditkarten), dessen Inhalt dem Versicherungsnehmer im Schadenfall oder aufgrund sonstigen Bedarfs zur Verfügung gestellt wird.
- Ohne Versehensklausel bei einfachen fahrlässig begangenen Obliegenheitsverletzungen. Laut früherer Auskunft des Versicherers erfolge hier eine Prüfung der Mitversicherung im Rahmen der Erweiterte Vorsorge.
- Kein bedingungsseitig festgeschriebener Regressverzicht gegenüber dem bestellten Betreuer im Sinne von § 1814 BGB, dem Personal des Versicherungsnehmers oder generell gegenüber den Angehörigen des Versicherungsnehmers bei grob fahrlässigem Handeln und wenn diese keinen Anspruch auf eine etwaige Haftpflichtversicherung geltend machen können. Ein Regressverzicht gegenüber Personen, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben, ergibt sich jedoch auch ohne ausdrückliche Benennung aus § 86 VVG, bei dem in Abs. 3 nur von „in häuslicher Gemeinschaft“ lebenden Personen gesprochen wird. Aus § 87 VVG ergibt sich zwingend, dass nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers von § 86 VVG abgewichen werden darf. Nicht unter den impliziten Regressverzicht fallen hingegen klassische Wohngemeinschaften („WGs“, die keine gemeinsame Haushaltskasse besitzen. Bezogen auf den Regressverzicht gegenüber (grob) fahrlässig handelnden Angehörigen erklärte die Haftpflichtkasse in der Vergangenheit, dass hierfür eine Prüfung im Rahmen der Erweiterten Vorsorge in Frage käme. Eine aktuelle Anfrage vom 23.04.2025, inwiefern der Versicherer diese Auslegung bestätige, wurde wie folgt beantwortet:
„vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir haben Ihre Anfrage zur Kenntnis genommen, bitten aber um Verständnis, dass wir uns dazu nicht äußern werden.“
- Kein Verzicht auf das außerordentliche Kündigungsrecht des Versicherers wegen Nichtzahlung eines Folgebeitrages. Ein Verweis auf die Erweiterte Vorsorge sei hier nicht möglich.
- Keine optionale Gegenstandsversicherung (Versicherungsschutz für Gegenstände mit ideelen Werten). Ein Verweis auf die Erweiterte Vorsorge sei hier nicht möglich.
- Keine Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Kurzarbeit.
- Keine automatische Beitragsreduzierung bei Umzug in ein Seniorenheim.
- Ratenzahlungszuschlag bei unterjähriger Zahlweise.
Hinweis: Die Haftpflichtkasse hat Ende März 2025 darauf hingewiesen, dass man aktuell keine Texte mehr prüfen würde. Klarstellungen zur Auslegung des hier untersuchten Tarifes basieren daher überwiegend auf solchen für den Stand 01.2022. Da es sich um keinen neuen Tarif, sondern lediglich um ein Tarifupdate handelt, bleiben diese Hinweise weiterhin gültig.
Produktsteckbrief Tarif Einfach Komplett
Unternehmen: Die Haftpflichtkasse
Risikoträger: Die Haftpflichtkasse
Tarif: Einfach Komplett, Stand 24.02.2025
Berechnungsgrundlage: Versicherungssumme
Fahrraddiebstahl: pauschal bis 10.000 Euro
Polizeilich angezeigte Straftaten: bis 3.000 Euro, Wertsachen bis 1.000 Euro
Erweiterte Elementargefahren (weitere Naturgefahren): gegen Zuschlag mit 10 % Selbstbeteiligung (min. 500 Euro, max. 5.000 Euro). 1 Monat Wartezeit. Kein Versicherungsschutz für eine Teilüberflutung des Versicherungsortes)
Unbenannte Gefahren: ja (250 Euro Selbstbeteiligung)
Unbenannte Kosten: nein
Kürzungsverzicht bei grob fahrlässiger Verletzung von Obliegenheiten und Sicherheitsvorschriften: ja
Schadenfreiheitsrabatt: nein
[1] Notizen zur Online-Schulung des Versicherers vom 31.01.2025.
[2] Notizen zur Online-Schulung des Versicherers vom 31.01.2025.
[3] Notizen zur Online-Schulung des Versicherers vom 31.01.2025.
[4] Notizen zur Online-Schulung des Versicherers vom 31.01.2025.
[5] Notizen zur Online-Schulung des Versicherers vom 31.01.2025.
[6] Notizen zur Online-Schulung des Versicherers vom 31.01.2025.
[7] Siehe Stephan Witte „Nicht alle Versicherer bieten Leistungen nach GDV-Standard. Besteht Versicherungsschutz bei Einbruch über nicht versicherte Räume?“ in „Risiko & Vorsorge“, Ausgabe 2/2018, S. 11 – 12. Aufzurufen unter https://critical-news.de/risiko-und-vorsorge-heft‑2 – 2018/, zuletzt aufgerufen am 07.01.2022.
[8] Notizen zur Online-Schulung des Versicherers vom 31.01.2025.
[9] Notizen zur Online-Schulung des Versicherers vom 31.01.2025.
[10] Notizen zur Online-Schulung des Versicherers vom 31.01.2025.
[11] Siehe z. B. Hugel, Carmen „Haftpflichtversicherung“, Karlsruhe (Verlag Versicherungswirtschaft), 3. Auflage, 2008, S. 192
[12] Siehe z. B. „Chinchillas“ auf „wikipedia.org“. Aufzurufen unter https://de.wikipedia.org/wiki/Chinchillas, zuletzt aufgerufen am 19.02.2022
[13] Vgl. „Heimtier“ auf „wikipedia.org“. Aufzurufen unter https://de.wikipedia.org/wiki/Heimtier, zuletzt aufgerufen am 19.02.2022
[14] Vgl. „Haustier“ auf „wikipedia.org“. Aufzurufen unter https://de.wikipedia.org/wiki/Haustier, zuletzt aufgerufen am 19.02.2022