Tarif­ana­ly­se: Haus­rat­ver­si­che­rung der Haft­pflicht­kas­se (24.02.2025)

Die aktu­el­le Haus­rat­ver­si­che­rungHaus­rat Ein­fach“ aus dem Hau­se Die Haft­pflicht­kas­se VVaG für das Mak­ler­ge­schäft trägt den Bedin­gungs­stand 02.2025, die All­ge­mei­nen Haus­rat­ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen (VHB 2016) abwei­chend den Stand 25.02.2025. Abge­löst wird damit das bis­he­ri­ge Bedin­gungs­werk mit Stand 01.2024.

Über­sicht über die Inhal­te der Analyse

1. Tarif­li­ches

2. Aus­ge­wähl­te Leis­tun­gen des Tarifs Ein­fach Komplett

3. Aus­ge­wähl­te Ein­schrän­kun­gen des Tarifs Ein­fach Komplett

4. Pro­dukt­steck­brief

Grün­de für das Update

Der Ver­si­che­rer habe zum bis­he­ri­gen Tarif fest­ge­stellt, dass immer wie­der die Erwei­ter­te Vor­sor­gegezo­gen wer­den“ muss­te. Daher habe man sich ent­schlos­sen, sol­che Leis­tun­gen expli­zit in die Bedin­gun­gen zu schrei­ben, die bei Wett­be­wer­bern bis­lang aus­drück­lich ver­si­chert waren, bei der Haft­pflicht­kas­se bis­lang jedoch nur durch Ver­weis auf die Bedin­gun­gen eines Wett­be­wer­bers. Ein ande­res Ziel beim Pro­dukt­up­date sei es gewe­sen, mehr „grü­ne Häk­chen“ bei den Ver­glei­chern zu erhal­ten[1].

Zur Aus­wahl ste­hen die Tari­fe Ein­fach Bes­ser und Ein­fach Kom­plett.

Der Ver­si­che­rungs­schutz lässt sich optio­nal um fol­gen­de Bau­stei­ne erweitern:

  • Glas­bruch (Bruch­schä­den an Mobi­li­ar- und Gebäu­de­glas­ver­si­che­rung. Mit­ver­si­chert sind auch Glas­ke­ra­mik­koch­fel­der inkl. deren Elektrik/Elektronik. Laut Ver­si­che­rer sei es sehr häu­fig so, dass bei Schä­den an einem Cer­an­koch­feld alles, also auch die Tech­nik, aus­ge­tauscht wer­den müs­se[2])
  • Unbe­nann­te Gefah­ren mit 250 Euro Selbstbeteiligung
  • Fahr­rad-Schutz­brief
  • Inter­net Rechts­schutz Jur­Cy­ber Pri­vat (laut Ver­si­che­rer kei­ne Sach­ver­si­che­rung, son­dern eher ein per­so­nen­ge­bun­de­nes Rechts­schutz­pro­dukt[3])
  • Ele­men­tar­schä­den (Über­schwem­mung, über­schwem­mungs- bzw. wit­te­rungs­be­ding­ter Rück­stau, Erd­be­ben, Erd­sen­kung, Erd­rutsch, Schnee­druck, Lawi­nen, Vul­kan­aus­bruch). Für den Bau­stein gilt eine War­te­zeit von einem Monat nach Antrags­stel­lung. Frü­hes­tens tritt der Ver­si­che­rungs­schutz zum ver­ein­bar­ten Ver­trags­be­ginn in Kraft. Es gilt eine Selbst­be­tei­li­gung von 10 % des Scha­dens, min­des­tens 500 Euro, maxi­mal 5.000 Euro.

„Die War­te­zeit ent­fällt, wenn nach­weis­lich bei einem ande­ren Ver­si­che­rer ein gleich­ar­ti­ger Ver­si­che­rungs­schutz bestand und der bean­trag­te Ver­si­che­rungs­schutz sich ohne Unter­bre­chung unmit­tel­bar anschließt.“

Was ist versicherbar?

Ver­si­cher­bar ist der Haus­rat in stän­dig bewohn­ten Woh­nun­gen und Ein­fa­mi­li­en­häu­sern (Erst­woh­nung). Es han­delt sich um einen Tarif, der nach dem Qua­drat­me­ter­mo­dell kal­ku­liert. Unter­ver­si­che­rungs­ver­zicht besteht, sofern die ver­ein­bar­te Ver­si­che­rungs­sum­me min­des­tens 650 Euro je Qua­drat­me­ter Wohn­flä­che beträgt.

Die Wohn­flä­che wird vom Ver­si­che­rer in den Bedin­gun­gen wie folgt definiert:

„Wohn­flä­che: Die Wohn­flä­che ist die Grund­flä­che aller Räu­me einer Woh­nung ein­schließ­lich der Hob­by­räu­me (sie­he Mietvertrag/Baubeschreibungen etc.; falls nicht vor­han­den, bit­te aus­mes­sen). Unbe­rück­sich­tigt blei­ben Trep­pen, Bal­ko­ne, Log­gi­en und Ter­ras­sen sowie Keller‑, Spei­cher-/Bo­den­räu­me, wenn die­se nicht zu Wohn- oder Hob­by­zwe­cken genutzt werden.

Dar­über hin­aus ist die Wohn­flä­che der ver­mie­te­ten Ein­lie­ger­woh­nung im selbst­be­wohn­ten Ein­fa­mi­li­en­haus bei der Ermitt­lung der Wohn­flä­che nicht zu berücksichtigen.“

Bei Antrags­stel­lung ist nur Haus­rat in stän­dig bewohn­ten Risi­ken ver­si­cher­bar. Nach Antrags­stel­lung wird eine Gefahr­er­hö­hung erst dann ange­nom­men, wenn der Ver­si­che­rungs­ort (Woh­nung oder Ein­fa­mi­li­en­haus) län­ger als 12 Mona­te unbe­wohnt ist.

Gren­zen der Versicherbarkeit

Ver­si­cher­bar ist grund­sätz­lich eine Ver­si­che­rungs­sum­me von 250.000 Euro. Höhe­re Absi­che­run­gen bis maxi­mal 400.000 Euro bedür­fen einer Direk­ti­ons­an­fra­ge. In der Online­schu­lung vom 31.01.2025 wur­de mit­ge­teilt, dass man sich in sol­chen Fäl­len auch vor­be­hal­te, zu fra­gen, woher die zu ver­si­chern­den Sachen kämen.

Nicht ver­si­cher­bar ist Haus­rat in Gebäu­den der Bau­art­klass­se V:

„Defi­ni­ti­on BAK V: Holz‑, Holz­fach­werk mit Lehm­fül­lung; Stahl‑, Holz oder Stahl­be­ton­kon­struk­ti­on mit raum­sei­ti­ger Wand­pa­let­ten­be­klei­dung aus brenn­ba­ren Stof­fen (Holz oder Holz­werk­stof­fe, Kunst­stof­fe) sowie wei­cher Dachung (voll­stän­dig oder teil­wei­se Holz, Reet­dach, Schilf, Stroh, u.a.).“

Eben­falls nicht ver­si­cher­bar sind Risi­ken mit zwei oder mehr Vor­schä­den inner­halb eines Jah­res oder drei oder mehr Schä­den in den letz­ten drei Jah­ren vor Ver­trags­be­ginn. Laut Online­schu­lung des Ver­si­che­rers vom 31.01.2025 sei eine Ein­nah­me bei zwei Schä­den in zwei ver­schie­de­nen Jah­ren unab­hän­gig von deren Scha­den­hö­he grund­sätz­lich möglich.

Nicht abge­schlos­sen wer­den kön­nen Risi­ken, deren Ver­trag vom Vor­ver­si­che­rer gekün­digt wurden.

Für die Ele­men­tar­ver­si­che­rung gilt: wenn inner­halb der letz­ten 5 Jah­re ein Scha­den durch wit­te­rungs­be­ding­ten Rück­stau ent­stan­den ist oder das Ver­si­che­rungs­grund­stück durch Über­schwem­mung oder Stark­nie­der­schlag über­flu­tet wur­de, ist Ver­si­che­rungs­schutz nicht möglich.

Im Unter­schied zu vie­len Wett­be­wer­bern ist Ver­si­che­rungs­schutz gegen erwei­ter­te Ele­men­tar­ge­fah­ren unab­hän­gig von einer ZÜRS-Zone mög­lich. Es wird ein pau­scha­ler Zuschlag von der­zeit 41,00 Euro net­to p. a. erho­ben. Dies ist eine deut­li­che Bei­trags­an­pas­sung gegen­über dem frü­he­ren Bei­trag von nur 26,00 Euro net­to p. a. für den Stand 01.2023.

Zuschlä­ge und Rabatte

Bei unter­jäh­ri­ger Zahl­wei­se wird ein Raten­zah­lungs­zu­schlag in Höhe von 5% (vier­tel­jähr­lich) bzw. 3% (halb­jähr­lich) erhoben.

Wer bei der Haft­pflicht­kas­se zusätz­lich eine Pri­vat­haft­pflicht- oder Unfall­ver­si­che­rung bzw. eine Pri­vat­haft­pflicht- und eine Unfall­ver­si­che­rung abschließt, erhält einen Bün­del­nach­lass von 5 bzw. 10 Pro­zent (Kom­bi­na­ti­ons-Nach­lass). Der Min­dest­jah­res­bei­trag beträgt 30,00 Euro net­to (zuzüg­lich Ver­si­che­rungs­steu­er). Bei unter­jäh­ri­ger Zah­lungs­wei­se beträgt die Min­dest­ra­te 10,00 Euro net­to zuzüg­lich Ver­si­che­rungs­steu­er (nur in Ver­bin­dung mit Bank­ein­zug).

Eine wei­te­re Bei­trags­re­du­zie­rung um 10 % bie­tet der Ver­si­che­rer bei Ver­ein­ba­rung eines Papier­los-Nach­las­ses. In die­sem Fall erfolgt die gesam­te Kom­mu­ni­ka­ti­on mit dem Ver­si­che­rer auf elek­tro­ni­schem Wege über die ange­ge­be­ne E‑Mail-Adres­se.

20 % Nach­lass wer­den eben­falls gewährt, falls der Ver­si­che­rungs­neh­mer ent­we­der das 60. Lebens­jahr voll­endet hat (Senio­ren­ra­batt „60 Aktiv“) oder wenn ein Selbst­be­halt von 250 Euro für jeden Scha­den­fall ver­ein­bart wird. Die­se Selbst­be­tei­li­gung fin­de aus­drück­lich kei­ne Anwen­dung auf die bei­trags­frei mit­ver­si­cher­ten Assis­tance- und Ser­vice­leis­tun­gen[4].

Abwei­chun­gen der Min­dest­si­che­run­gen nicht möglich

Wie bei den meis­ten Wett­be­wer­bern sieht auch die Haft­pflicht­kas­se defi­nier­te Min­dest­si­che­run­gen vor:

Sämt­li­che Außen­tü­ren und Woh­nungs­ein­gangs­tü­ren besit­zen Zylin­der­schlös­ser, bei dem der Schließ­zy­lin­der max. 2 mm über­steht und der Sicher­heits­be­schlag nicht von außen abschraub­bar ist. Fens­ter­tü­ren wer­den Fens­tern gleich­ge­setzt. Abwei­chun­gen oder Ände­run­gen die­ser Min­dest­si­che­rung sind nicht zuläs­sig und kön­nen gege­be­nen­falls den Ver­si­che­rungs­schutz gefährden.

• Je nach Ein­zel­be­wer­tung des Risi­kos kön­nen wei­te­re Siche­rungs­an­for­de­run­gen erfor­der­lich sein.“

Ver­si­che­rungs­neh­mer und Ver­si­che­rer kön­nen den ver­ein­bar­ten Ver­si­che­rungs­schutz jeweils ordent­lich mit einer Frist von drei Mona­ten zum Ablauf des jewei­li­gen Ver­si­che­rungs­jah­res kün­di­gen.

Ein fast per­fek­ter Versicherungsschutz

Der Hausrat­ta­rif Ein­fach Kom­plett der Haft­pflicht­kas­se wird im Haus­rat­ra­ting von Wit­te Finan­cial Ser­vices mit „Bron­ze“ bewer­tet. Sofern bedin­gungs­sei­tig ein aus­drück­li­cher Regress­ver­zicht auch gegen­über fahr­läs­sig han­deln­den Ange­hö­ri­gen erklärt wür­de, die  kei­nen Anspruch über eine etwa­ige Haft­pflicht­ver­si­che­rung gel­tend machen kön­nen, wür­de sich die Bewer­tung auf „Gold“ ver­bes­sern.

Aus­ge­wähl­te Leis­tun­gen des Tarifs Ein­fach Kom­plett der Haftpflichtkasse

  • Garan­tie hin­sicht­lich der unver­bind­li­chen Mus­ter­be­din­gun­gen des Gesamt­ver­ban­des der Deut­schen Ver­si­che­rungs­wirt­schaft (GDV-Garan­tie) zum jeweils aktu­el­len Stand.
  • Garan­tie hin­sicht­lich der unver­bind­li­chen Emp­feh­lun­gen des Arbeits­krei­ses Bera­tungs­pro­zes­se (Arbeits­kreis-Garan­tie).
  • Besitz­stands­ga­ran­tie (Vor­ver­si­che­rer­ga­ran­tie) bei naht­lo­sem Über­gang vom Vor­ver­si­che­rer zum Ver­trag bei der Haft­pflicht­kas­se.
  • Aus­drück­li­cher Ver­si­che­rungs­schutz für Scha­den­fäl­le bei unkla­rer Zustän­dig­keit nach Ver­si­cher­er­wech­sel.
  • Best-Leis­tungs-Garan­tie (Erwei­ter­te Vor­sor­ge) für Leis­tun­gen, die im ver­ein­bar­ten Ver­si­che­rungs­ver­trag nicht ein­ge­schlos­sen, zum Zeit­punkt des Scha­den­ein­tritts jedoch Bestand­teil eines ande­ren dann aktu­ell wähl­ba­ren Hausrat­ta­rifs am deut­schen Markt sind. Die­se gel­ten dann im Scha­den­fall – ent­spre­chend den Bedin­gun­gen des Mit­be­wer­bers (auch z. B. von Son­der­kon­zep­ten aus dem Hau­se DVM oder VEMA[5]) – grund­sätz­lich mit­ver­si­chert. Dabei gilt bedin­gungs­sei­tig eine pro-akti­ve Scha­den­re­gu­lie­rung. Hier­zu ein Aus­zug aus einem kon­kre­ten Schadensschriftwechsel:

„wir haben Ihren Fall sorg­fäl­tig geprüft. Eigent­lich ist er nicht über die Haus­rat-Ver­si­che­rung abgedeckt.

Ger­ne erklä­ren wir Ihnen die Gründe:

Es besteht Ver­si­che­rungs­schutz für Schä­den durch Blitz­schlag sowie Über­span­nungs­schä­den durch Blitzschlag.

Nach der Wet­ter­aus­kunft gab es am 09.09.2024 kei­ne Gewit­ter, die Über­span­nungs­schä­den verursachen.

Über­span­nungs­schä­den durch Schwan­kun­gen im ört­li­chen Strom­netz sind nicht versichert.

Sie haben in Ihrem Ver­trag aber die „Erwei­ter­te Vor­sor­ge“ ver­ein­bart. Was bedeu­tet das für Sie?

• Wir ver­si­chern sogar Risi­ken, die bei uns nicht ein­ge­schlos­sen sind. Den Scha­den bear­bei­ten wir

nach den Bedin­gun­gen eines ande­ren Ver­si­che­rers. Dabei muss es sich um einen all­ge­mein erreich­ba­ren Haus­rat-Tarif einer deut­schen Ver­si­che­rung handeln.

• Wir bear­bei­ten den Fall für Sie pro­ak­tiv und schau­en, ob es einen leis­tungs­stär­ke­ren Tarif gibt.

Wir haben eine ande­re Ver­si­che­rung gefun­den, die das Risi­ko ein­ge­schlos­sen hat.

Die Kos­ten in Höhe von 1.328,00 EUR über­neh­men wir.“

  • Sum­men- und Kon­di­ti­ons­dif­fe­renz­de­ckung für bis zu 12 Mona­te. Waren im Vor­ver­trag Tei­le des Haus­ra­tes z. B. im Rah­men einer Gegen­stands­ver­si­che­rung oder ein Fahr­rad sepa­rat über eine Fahr­rad­ver­si­che­rung ver­si­chert, so fin­de die kos­ten­freie Dif­fe­renz­de­ckung dar­auf kei­ne Anwen­dung. Statt­des­sen wer­de etwa die Mit­ver­si­che­rung auch von Fahr­rad­dieb­stahl gegen einen Ein­mal­bei­trag in Höhe von 20 Euro ein­ge­schlos­sen[6].

„Die Haft­pflicht­kas­se gewährt eine Sum­men­dif­fe­renz­de­ckung in Höhe von 20 % über der bei dem ande­ren Ver­si­che­rer beur­kun­de­ten Ver­si­che­rungs­sum­me hin­aus. Die­se ent­fällt ersatz­los, wenn eine höhe­re Ver­si­che­rungs­sum­me erfor­der­lich ist.“

Eine etwa­ige Unter­ver­si­che­rung beim Vor­ver­si­che­rer wer­de laut Haftpflichtkasse

bis zu der genann­ten Gren­ze (20 %) ausgeglichen.“

Unklar bleibt nach dem Wort­laut, ob es sich allein um die Ver­si­che­rungs­sum­me für den Gesamt­ver­trag oder ob sich die 20 %-Gren­ze auch auf etwa­ige Sub­li­mits bezie­hen soll. Fern­münd­lich wur­de klar­ge­stellt, dass es um die Ver­si­che­rungs­sum­me gehe. Hier­zu führ­te der Ver­si­che­rer in der Ver­gan­gen­heit aus:

„Für Ihren Hin­weis auf die Nen­nung (inner­halb der VI´s) zur mög­li­chen Absi­che­rung über ein Betei­li­gungs­ver­hält­nis (> 20 % der VSU) bedan­ken wir uns.

Bei z.B. einer Aktua­li­sie­rung der Ver­brau­cher­infor­ma­tio­nen wer­den wir die­sen ger­ne diskutieren.“

  • Ver­zicht auf Kür­zung der Leis­tung bei grob fahr­läs­si­ger Her­bei­füh­rung des Versicherungsfalles.
  • Ver­zicht auf Kür­zung der Leis­tung bei grob fahr­läs­si­ger Ver­let­zung von gesetz­li­chen und behörd­li­chen Sicher­heits­vor­schrif­ten sowie der Heiz­ob­lie­gen­heit nach § 16 VHB 2016.
  • Pau­scha­ler Ver­zicht auf Anrech­nung einer Unter­ver­si­che­rung bei Schä­den bis 1 % der Versicherungssumme.
  • Aus­schließ­lich beruf­lich und gewerb­lich genutz­te Räu­me gehö­ren ent­spre­chend den Mus­ter­be­din­gun­gen des GDV zur Woh­nung, sofern die­se aus­schließ­lich über die Woh­nung zu betre­ten sind. Dar­über hin­aus gel­ten bei der Haft­pflicht­kas­se auch sol­che Räu­me zum Ver­si­che­rungs­ort, die über einen wei­te­ren oder sepa­ra­ten Ein­gang zu betre­ten sind. Vor­aus­set­zung ist, dass sich die­se Räu­me auf dem Grund­stück der ver­si­cher­ten Woh­nung befin­den. In die­sem Fall gilt aller­dings eine redu­zier­te Ent­schä­di­gungs­gren­ze von 20.000 Euro für ver­si­cher­te Sachen.
  • Außen­ver­si­che­rung für bis zu 12 Mona­te bis in Höhe der ver­ein­bar­ten Versicherungssumme.
  • Mit­ver­si­che­rung von Han­dels­wa­ren, Mus­ter­kol­lek­tio­nen sowie selbst her­ge­stell­ten Sachen bis in Höhe von 1.000 Euro.
  • Mit­ver­si­chert sind Sport­ge­rä­te (z. B. Lauf­bän­der, Step­per oder Ruder­ge­rä­te), die sich dau­er­haft außer­halb der ver­si­cher­ten Woh­nung befin­den, bis 10.000 Euro. Zum The­ma Sport­aus­rüs­tung sie­he unten.
  • Bis in Höhe von 3.500 Euro mit­ver­si­chert sind Bal­kon­kraft­wer­ke (soge­nann­te Ste­cker­so­lar­an­la­gen, ste­cker­fer­ti­ge Mini PV-Anla­gen), die aus­schließ­lich der ver­si­cher­ten Woh­nung die­nen und sich auf dem Ver­si­che­rungs­grund­stück befinden.
  • Bis in Höhe von 3.500 Euro mit­ver­si­chert sind aus­schließ­lich pri­vat und selbst­ge­nutz­te Wall­bo­xen, sofern sich die­se auf dem Ver­si­che­rungs­grund­stück der ver­si­cher­ten Woh­nung. Nicht ver­si­chert sind etwa­ige Fol­ge­schä­den an dem Kraft­fahr­zeug, der Spei­cher­ein­heit des Kraft­fahr­zu­ges oder an dem Gebäu­de selbst. Es gel­ten spe­zi­el­le Obliegenheiten.
  • Klar­stel­lung zu Ver­si­che­rungs­schutz auch bei Ein­bruch­dieb­stahl über nicht ver­si­cher­te Räu­me[7].
  • Mit­ver­si­chert sind Wert­sa­chen in defi­nier­ten Wert­schutz­schrän­ken bis zur Ver­si­che­rungs­sum­me. Ab einem Wert­sa­chen­an­teil von 150.000 Euro ist eine geson­der­te Ver­ein­ba­rung für Wert­schutz­schrän­ke erfor­der­lich (sie­he Zif­fer C 6.7). Laut Ver­si­che­rer gäbe es immer wie­der Strei­tig­kei­ten über die kon­kre­te Sicher­heits­klas­se eines Tre­sors[8].
  • Mit­ver­si­chert sind Wert­sa­chen außer­halb defi­nier­ter Wert­schutz­schrän­ke bis 3.500 Euro (Bar­geld und auf Geld­kar­ten gela­de­ne Beträ­ge), 20.000 Euro (Urkun­den etc.) bzw. 50.000 Euro (Schmuck, Sachen aus Gold, Sil­ber etc.).
  • Sub­si­diä­rer Ver­si­che­rungs­schutz für ver­si­cher­te Sachen in Bank­schließ­fä­chern inner­halb der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land ohne zeit­li­che Befris­tung. Der Ver­si­che­rer stell­te zuletzt im Rah­men sei­ner Online­schu­lung vom 31.01.2025 klar, dass für eine Absi­che­rung von Wert­sa­chen im Bank­schließ­fach in Höhe von 100.000 Euro sowie 100.000 Euro als Haus­rat am Ver­si­che­rungs­ort eine Gesamt­ver­si­che­rungs­sum­me von 100.000 Euro aus­rei­chend sei[9].
  • Mit­ver­si­che­rung von Sachen in der ver­mie­te­ten Ein­lie­ger­woh­nung im selbst­be­wohn­ten Ein­fa­mi­li­en­haus. Nicht ver­si­chert sind Wert­sa­chen und Hotel­kos­ten. Die Ver­si­che­rung setzt vor­aus, dass die ver­si­cher­ten Sachen inner­halb der Ein­lie­ger­woh­nung expli­zit im Ver­si­che­rungs­schein zu benen­nen sind.
  • Sub­si­di­är zum ver­si­cher­ten Haus­rat gehö­ren Tei­le und Zube­hör von Kraft­fahr­zeu­gen und Anhän­gern, die zum Zeit­punkt des Scha­den­ein­tritts nicht fest mit dem Fahr­zeug ver­bun­den sind (z. B.  Karos­se­rie­tei­le, Kin­der­sit­ze), sowie gela­ger­te Som­mer- bzw. Win­ter­be­rei­tung inklu­si­ve Fel­gen. Das heißt: Ver­si­che­rungs­schutz besteht nur, soweit kein Ver­si­che­rungs­schutz aus einer ande­ren Ver­si­che­rung bean­tragt wer­den kann. Die Mit­ver­si­che­rung besteht bis in Höhe von 2.500 Euro und nur inner­halb des Versicherungsortes.
  • Optio­na­le Mit­ver­si­che­rung unbe­nann­ter Gefah­ren mit einer Selbst­be­tei­li­gung von 250 Euro. Aus­schlüs­se zu benann­ten Gefah­ren blei­ben erhal­ten. Aus­ge­schlos­sen sind Schä­den an oder durch Haus­tie­re sowie durch Insek­ten. Nicht zu den ver­si­cher­ten Sachen gehö­ren u. a. Sachen aus Glas, Kera­mik und Por­zel­lan, Bril­len und Kon­takt­lin­sen, mobi­le elek­tro­ni­sche Gerä­te (z.B. Mobil­te­le­fo­ne oder Lap­tops) als auch Sport­ge­rä­te, Fahr­rä­der und Fahr­rad­an­hän­ger außer­halb des ver­ein­bar­ten Ver­si­che­rungs­or­tes. Nicht ver­si­chert sind u. a. Schä­den durch Ste­hen- und Lie­gen­las­sen. Kei­ne aus­drück­li­che Beweis­last­um­kehr zu Guns­ten des Ver­si­che­rungs­neh­mers. Laut Online­schu­lung vom 31.01.2025 erge­be sich eine sol­che aus den Bedin­gun­gen und müs­se daher nicht klar­ge­stellt wer­den. Schließ­lich sei „Beweis­last wird umge­kehrt“ ein wesent­li­cher Vor­teil der unbe­nann­ten Gefah­ren. Wei­ter hieß es: „Wir müs­sen bewei­sen, dass unser Aus­schluss“ zur Anwen­dung kom­me[10].
  • Ein­fa­cher Dieb­stahl von Fahr­rä­dern (auch Pedelecs und E‑Bikes, sofern nicht ver­si­che­rungs­pflich­tig) und Fahr­rad­an­hän­gern ohne Zuschlag bis in Höhe von 10.000 Euro.  Gegen­über dem Vor­gän­ger­ta­rif kom­men für die Mit­ver­si­che­rung von Fahr­rad­dieb­stahl nun­mehr vier Tarif­zo­nen zur Anwen­dung. Je nach Tarif­zo­ne (I bis V) für die Grund­ge­fah­ren erge­ben sich dadurch im Tarif Ein­fach Kom­plett Net­to-Bei­trags­sät­ze zwi­schen 1,21 ‰ und 4,32 ‰. Im Alt­ta­rif vari­ier­ten die ver­gleich­ba­ren Prä­mi­en zwi­schen 1,18 ‰ und 3,26 ‰.
  • Mit­ver­si­chert ist der ein­fa­che Dieb­stahl unter ande­rem von Wäsche, Beklei­dung, Gar­ten­mö­beln, Gar­ten­ge­rä­ten (inkl. Auf­sitz­ra­sen­mä­hern und Mäh­ro­bo­tern) sowie Kin­der­spiel- und Sport­ge­rä­ten auf dem Grund­stück, auf dem sich die ver­si­cher­te Woh­nung befin­det, bis in Höhe von 5 % der Versicherungssumme.
  • Im Rah­men der Ver­si­che­rungs­sum­me mit­ver­si­chert ist der Dieb­stahl von Kin­der­wa­gen, Steh- und Geh­hil­fen, Kran­ken­fahr­stüh­len sowie Stütz­ap­pa­ra­ten auf und außer­halb des Grund­stücks, auf dem die ver­si­cher­te Woh­nung liegt.
  • Mit­ver­si­chert ist der ein­fa­che Dieb­stahl von ver­si­cher­ten Sachen am Arbeits­platz (z. B. Mobil­te­le­fo­ne oder Lap­tops) bis in Höhe von 500 Euro.
  • Ver­si­che­rungs­schutz für den ein­fa­chen Dieb­stahl ver­si­cher­ter Sachen durch Haus­an­ge­stell­te (z. B. Pfle­ge­kräf­te, Au-pairs) bis in Höhe von 1.000 Euro.
  • Welt­wei­te Mit­ver­si­che­rung des Dieb­stahls von Haus­rat aus dem ver­schlos­se­nen Innen- oder Kof­fer­raum eines Kraft­fahr­zeugs, Anhän­gers oder einer auf dem Kraft­fahr­zeug mon­tier­ten Dach­box bzw. dem min­des­tens durch ein Sicher­heits­schloss ver­schlos­se­nen Innen­raum eines Was­ser­fahr­zeugs. Vor­aus­set­zung für den Ver­si­che­rungs­schutz ist, dass die genann­ten Räum­lich­kei­ten fest umschlos­sen sind. Eine Abde­ckung mit Pla­nen, Per­sen­nin­gen oder Ähn­li­ches reicht nicht. Die Ent­schä­di­gung ist jeweils auf 2 % der Ver­si­che­rungs­sum­me begrenzt. Aus­ge­schlos­sen ist der Dieb­stahl von Eigen­tum, dass sich nicht im Besitz des Ver­si­che­rungs­neh­mers oder einer Per­son befin­det, die nicht mit die­sem in häus­li­cher Gemein­schaft wohnt oder dem Gebrauch einer die­ser Per­so­nen dient.
  • Ergän­zend zum beschrie­be­nen Ver­si­che­rungs­schutz für den Dieb­stahl aus Kraft­fahr­zeu­gen besteht die­ser auch für Dieb­stahl aus Kfz infol­ge von Jamming oder Relay Attack bis in Höhe von 500 Euro.
  • Mit­ver­si­chert ist der ein­fa­che Dieb­stahl von Hand‑, Schul­ter- und ähn­li­chen Taschen (Taschen­dieb­stahl) bis in Höhe von 1.000 Euro, die unmit­tel­bar am Kör­per getra­gen wer­den ein­schließ­lich des Inhal­tes die­ser Taschen.
  • Ver­si­che­rungs­schutz bei Trick­dieb­stahl besteht inner­halb des Grund­stücks, auf dem sich die ver­si­cher­te Woh­nung befin­det, bis in Höhe von 3 % der Ver­si­che­rungs­sum­me. Wer­den hier­bei Kunden‑, Scheck- oder Kre­dit­kar­ten ent­wen­det, wird in die­sem Rah­men sub­si­di­är auch für den dar­aus ent­stan­de­nen Miss­brauch geleistet.
  • Ver­si­che­rungs­schutz bei Schä­den durch Miss­brauch von Kunden‑, Scheck- oder Kre­dit­kar­ten nach einem Ein­bruch­dieb­stahl oder Raub, sub­si­di­är ein­schließ­lich der bei Raub erzwun­ge­nen Her­aus­ga­be der per­sön­li­chen Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer (PIN), bis in Höhe von 5 % der Ver­si­che­rungs­sum­me. Ver­si­che­rungs­schutz besteht auch dann, wenn die­se Sachen erst auf Ver­lan­gen des Täters an den Ort der Weg­nah­me oder Her­aus­ga­be hin­ge­schafft werden.
  • Mit­ver­si­che­rung von Schä­den durch Phis­hing und Phar­ming bis in Höhe von 3.500 Euro.
  • Mit­ver­si­chert sind Schä­den durch das Aus­spä­hen von Zugangs- oder Iden­ti­fi­ka­ti­ons­da­ten zu Bank- oder Kre­dit­kar­ten im Zusam­men­hang durch Skim­ming bis in Höhe von 5.000 Euro.
  • Im Rah­men des optio­na­len Bau­steins Jur­Cy­ber Pri­vat Mit­ver­si­che­rung von Schä­den durch Cyber-Mob­bing im Inter­net bis in Höhe von 5.000 Euro mit 50 Euro Selbst­be­tei­li­gung.
  • Gene­rel­le Mit­ver­si­che­rung von Schä­den durch poli­zei­lich ange­zeig­te  Straf­ta­ten (z.B. Betrug beim Online­han­del, Dieb­stahl von Bol­ler­wa­gen, Out­door-Küchen, Schul­ran­zen, Sachen aus der Obhut einer Gar­de­ro­ben­auf­be­wah­rung sowie ande­ren nicht aus­drück­lich benann­ten Sachen, Trans­port­be­rau­bung auf dem Weg zur Bank oder Spar­kas­se) bis in Höhe von 3.000 Euro. Für Wert­sa­chen gilt abwei­chend eine Höchstent­schä­di­gung in Höhe von 1.000 Euro. Im Rah­men einer Online­schu­lung zum neu­en Tarif erklär­te der Ver­si­che­rer, dass man in der Ver­gan­gen­heit über die Erwei­ter­te Vor­sor­ge regu­lier­te Schä­den gesich­tet habe und über die benann­ten Sum­men alle die­se hin­rei­chend abge­si­chert gewe­sen seien.
  • Mit­ver­si­che­rung von Seng- und Schmor­schä­den, ohne dass es sich um einen Feu­er­fol­ge­scha­den han­deln muss.
  • Mit­ver­si­che­rung von Schä­den durch Rauch und Ruß, auch, wenn die­ser nicht plötz­lich bestim­mungs­wid­rig aus Feuerungs‑, Heizungs‑, Koch- oder Trock­nungs­an­la­gen auf dem Ver­si­che­rungs­grund­stück aus­ge­tre­ten ist. Inwie­fern Schä­den durch Fog­ging (Schwarz­staub) mit­ver­si­chert sind, geht aus den Bedin­gun­gen nicht ein­deu­tig her­vor. Der Ver­si­che­rer stell­te hier­zu in der Ver­gan­gen­heit klar, dass kein Ver­si­che­rungs­schutz dafür bestehe.
  • Mit­ver­si­che­rung von Schä­den infol­ge von Trans­port­mit­tel­un­fäl­len bis in Höhe von 3.000 Euro.
  • Mit­ver­si­chert sind Schä­den durch inne­re Unru­hen, Streik und Aussperrung.
  • Mit­ver­si­che­rung von Schä­den durch die Explo­si­on von Kampf­mit­teln aus been­de­ten Krie­gen (Blind­gän­gern).
  • Im Rah­men der optio­nal mit­ver­si­cher­ba­ren Erwei­ter­ten Ele­men­tar­ge­fah­ren Ver­si­che­rungs­schutz für Schä­den durch Über­schwem­mung, wenn unmit­tel­bar angren­zen­de Grund- und Boden­flä­chen, Stra­ßen, Geh- und Rad­we­gen mit erheb­li­chen Men­gen von Ober­flä­chen­was­ser über­flu­tet wer­den. Dies ent­spricht den aktu­el­len Mus­ter­be­din­gun­gen des GDV.
  • Sofern gegen Zuschlag die erwei­ter­te Ele­men­tar­scha­den­de­ckung ein­ge­schlos­sen wur­de, besteht auch Ver­si­che­rungs­schutz für das Ein­drin­gen von Regen- oder Schmelz­was­ser durch Gebäu­de­öff­nun­gen und den hier­aus ent­stan­de­nen Scha­den an ver­si­cher­ten Sachen. Ver­si­che­rungs­schutz besteht bis in Höhe von 3 % der Ver­si­che­rungs­sum­me mit 250 Euro Selbst­be­halt.
  • Über­nah­me der Rück­rei­se­mehr­kos­ten für Urlaubs oder Dienst­rei­sen. Ver­si­che­rungs­schutz besteht bei Schä­den ab 5.000 Euro für den Ver­si­che­rungs­neh­mer sowie mit ihm im Haus­halt leben­de Per­so­nen. Nicht ver­si­chert sind Rück­rei­se­mehr­kos­ten für Bildungsreisen.
  • Hotel­kos­ten infol­ge eines Ver­si­che­rungs­fal­les ohne zeit­li­che Begren­zung bis 2,5 Pro­mil­le pro Tag, nicht jedoch von Neben­kos­ten (z. B. Kos­ten für Tele­fon, Inter­net oder Früh­stück). Im Rah­men der mit­ver­si­cher­ten Ser­vice- und Assis­tance-Leis­tun­gen wird die Unter­brin­gung in einem Hotel durch den Ver­si­che­rer organsiert.
  • Ver­si­chert sind die Kos­ten wer­den für die Unter­brin­gung von Haus­tie­ren in einer Tier­pen­si­on oder einer ähn­li­chen Unter­brin­gung infol­ge eines Ver­si­che­rungs­fal­les bis in Höhe von 2 Pro­zent der Versicherungssumme.
  • Lager­kos­ten für bis zu 12 Monate.
  • Daten­ret­tungs­kos­ten bis 2 % der Versicherungssumme.
  • Mit­ver­si­chert sind Mehr­kos­ten durch Preis­stei­ge­run­gen zwi­schen dem Ein­tritt des Scha­den­fal­les  und dem Zeit­punkt der Wiederherstellung.
  • Mit­ver­si­chert sind Mehr­kos­ten durch Technologiefortschritt.
  • Bis in Höhe von 1.000 Euro mit­ver­si­chert sind Mehr­kos­ten für ener­ge­ti­sche Moder­ni­sie­rung von benann­ten Haus­halts­ge­rä­ten (z. B. Wasch­ma­schi­nen, Kühl­schrän­ken und Geschirrspülern).
  • Über­nah­me der Kos­ten für eine psy­cho­lo­gi­sche Erst­be­ra­tung nach einem ver­si­cher­ten Scha­den bis in Höhe von 500 Euro. Nicht über­nom­men wer­den die Kos­ten für die Bera­tung durch einen Psy­cho­the­ra­peu­ten.
  • Kos­ten­für den Ver­lust von Was­ser (auch Abwas­ser), Gas, Heiz­öl sowie Strom­ver­lust aus Strom­spei­chern infol­ge eines ver­si­cher­ten Sach­scha­dens.
  • Aus­drück­li­che Mit­ver­si­che­rung von Feuerlöschkosten.
  • Über­nah­me der Betreu­ungs­kos­ten für infol­ge eines Ver­si­che­rungs­fal­les not­wen­di­ge Kin­der­be­treu­ung bis in Höhe von 500 Euro. Vor­aus­set­zung dafür ist eine Min­dest­scha­den­hö­he von 1.500 Euro.
  • Bis in Höhe von 1.000 Euro mit­ver­si­chert sind die  Kos­ten für den Fehl­alarm von Rauch‑, Hit­ze– und Gas­mel­dern, die nach dem aner­kann­ten Stand der Tech­nik ein­ge­baut wur­den. Nicht ver­si­chert sind Kos­ten, die dadurch ent­ste­hen, dass der Fehl­alarm durch Tabak­rauch, Koch­düns­te und der­glei­chen ver­ur­sacht werden.
  • Bei der Durch­füh­rung eines Sach­ver­stän­di­gen­ver­fah­rens zur Fest­stel­lung der Scha­den­hö­he wird ab einer fest­ge­stell­ten Scha­den­hö­he von min­des­tens 10.000 Euro der Anteil des Ver­si­che­rungs­neh­mers an den Ver­fah­rens­kos­ten zu 80 % (d. h. 20 % Selbst­be­tei­li­gung), bis maxi­mal in Höhe von 10.000 Euro, übernommen.
  • Im Rah­men der mit­ver­si­cher­ten Ser­vice- und Assis­tance-Leis­tun­gen Über­nah­me der Kos­ten für die Ent­fer­nung von Wespen‑, Hor­nis­sen- und Bie­nen­nes­tern bis in Höhe von 500 Euro. Nicht ver­si­chert sind die Kos­ten für die Ent­fer­nung von Hum­mel­nes­tern.
  • Über die bei­trags­frei­en Ser­vice- und Assis­tance­leis­tun­gen wird ein Schlüs­sel­dienst organ­siert (optio­nal auch durch den Ver­si­che­rungs­neh­mer), sofern der Ver­si­che­rungs­neh­mer sei­ne Woh­nung bzw. sein Haus wegen Ver­lust oder Dieb­stahls sei­ner Woh­nungs- bzw. Haus­schlüs­sel nicht betre­ten kann. Glei­ches gilt, wenn er sich ver­se­hent­lich aus­ge­sperrt hat und die Woh­nung daher nicht betre­ten kann. Kos­ten für Schlüs­sel­dienst, nicht jedoch Mate­ri­al, Ersatz­tei­le, neue Schlös­ser bzw. Ersatz­schlüs­sel, wer­den ein­mal pro Jahr bis in Höhe von 500 Euro über­nom­men. Sofern ein Scha­den am Schloss oder der Haus­tür durch Van­da­lis­mus oder Ein­bruch her­vor­ge­ru­fen wird, wer­den in die­sem Fall bis zu 500 Euro über­nom­men. Nicht ver­si­chert sind die Kos­ten für einen Schlüs­sel- oder Schlos­ser­satz für den ein­fa­chen Dieb­stahl von Kfz-Schlüs­seln.
  • Vor­sor­ge­ver­si­che­rung bis in Höhe von 20 % der Ver­si­che­rungs­sum­me (z. B. bei Umzug, An- oder Ausbau).
  • Im Rah­men der mit­ver­si­cher­ten Ser­vice- und Assis­tance-Leis­tun­gen 24-Stun­den-Not­ruf­te­le­fon (Tele­fon­hot­line) zuzüg­lich Leis­tun­gen aus dem optio­na­len Fahr­rad-Schutz­brief (ROLAND 24-Stun­den-Ser­vice).  Der Ver­si­che­rer wies in sei­ner Online-Schu­lung vom 31.01.2025 dar­auf hin, dass die in den Bedin­gun­gen benann­ten Ser­vice­leis­tun­gen nicht als abschlie­ßen­de Lis­te zu ver­ste­hen sei­en, son­dern nur bei­spiel­haft seien.

Aus­ge­wähl­te Ein­schrän­kun­gen des Tarifs Ein­fach Kom­plett der Haftpflichtkasse

  • Da sich die GDV-Garan­tie aus­schließ­lich auf die Haus­rat­be­din­gun­gen und Zusatz­leis­tun­gen zur Haus­rat­ver­si­che­rung bezieht, kön­nen Schlech­ter­stel­lun­gen im Rah­men der Glas­ver­si­che­rung nicht geheilt werden:

□ kei­ne wahl­wei­se Geld­leis­tung, son­dern nur Natu­ra­ler­satz (Abschnitt C3 Nr. 6),

□ feh­len­de Mit­ver­si­che­rung beson­de­rer Auf­wen­dun­gen zum Errei­chen des Scha­den­or­tes (z. B. Gerüs­te, Kräne)

□ Kos­ten im Zusam­men­hang mit dem Ein­set­zen der Schei­be (z. B. Anstri­che, De- und Remon­ta­ge von Vergitterungen)

□ Kos­ten für die Erneue­rung von Anstrich, Male­rei­en, Schrif­ten, Ver­zie­run­gen, Licht­fil­ter­la­cken und Foli­en auf den ver­si­cher­ten Sachen

□ Ent­sor­gungs­kos­ten

  • Inno­va­ti­ons­klau­sel (Leis­tungs-Update-Garan­tie) gilt nach dem Wort­laut der Bedin­gun­gen nur, wenn durch ein Tari­f­up­date aus­schließ­lich Ver­bes­se­run­gen vor­ge­nom­men wer­den, d.h. es besteht kein Anspruch auf die­se Leis­tung, wenn ein Tari­f­up­date neben bei­spiels­wei­se 20 Ver­bes­se­run­gen eine ein­zi­ge Stel­le besitzt, die auch zum Nach­teil des Kun­den füh­ren könn­te. Der Ver­si­che­rer stell­te hier­zu abwei­chend klar, dass die Haft­pflicht­kas­se die Inno­va­ti­ons­ga­ran­tie „lebe“.
Quel­le: Email des Ver­si­che­rers vom 20.02.2025 an sei­ne Vertriebspartner
  • Der „Ver­si­che­rungs­schutz beginnt frü­hes­tens am Tag der Antrags­auf­nah­me, 0:00 Uhr“. Die­ser Ver­trags­be­ginn kann zu einer Unter­bre­chung des Ver­si­che­rungs­schut­zes füh­ren. Der Ver­si­che­rer stell­te hier­zu in der Ver­gan­gen­heit klar:

„Indi­vi­du­el­le Lösun­gen sind möglich.

Bei­spiel:

Vor­ver­trag endet am 03.03.2022 um 12:00 -> Ver­trag bei uns beginnt dann am 03.03.2022 00:00 Uhr, sodass kei­ne Lücke für die Kun­den entsteht“

  • Bedin­gungs­sei­tig nicht ein­deu­tig mit­ver­si­chert ist Sport­aus­rüs­tung (z. B. Reit­sät­tel, Golf­aus­rüs­tung), die sich dau­er­haft außer­halb der ver­si­cher­ten Woh­nung befin­det. Abschnitt C1 Nr. 2 der Bedin­gun­gen sieht eine Erwei­te­rung des Ver­si­che­rungs­schut­zes nur für „Sport­ge­rä­te“ vor. Der Ver­si­che­rer ver­wies bereits in der Ver­gan­gen­heit auf Zif­fer C 1.2 der aktu­el­len Ver­brau­cher­infor­ma­tio­nen. Hier­nach bestehe Ver­si­che­rungs­schutz für „Haus­rat­sa­chen nach § 6 VHB 2016, die der Aus­übung eines Sports die­nen“.  Dazu stell­te der Ver­si­che­rer klar:

„Zwei­fels­frei ist der Reit­sat­tel oder auch die Golf­aus­rüs­tung als ver­si­cher­te Sachen gemäß des genann­ten Para­gra­phen anzu­er­ken­nen.

  • Zu den ver­si­cher­ten Sachen gehö­ren unter ande­rem Haus­tie­re (z. B. Kat­zen[11], Fischen, Vögel), nicht jedoch Heim­tie­re (z. B. Chin­chil­las[12], Spin­nen, Schlan­gen) oder Nutz­tie­re (z. B. Hüh­ner, Scha­fe, Zie­gen oder Schwei­ne). In der Pra­xis ist die Abgren­zung von Haus- und Heim­tie­ren oft schwie­rig[13]. Bedin­gungs­sei­tig sind Haus­tie­re[14] ana­log zu den Mus­ter­be­din­gun­gen des GDV wie folgt definiert:

„Tie­re, die regel­mä­ßig art­ge­recht in Woh­nun­gen […] gehal­ten wer­den (z. B. Fische, Kat­zen, Vögel).“

Die Haft­pflicht­kas­se führ­te hier­zu in der Ver­gan­gen­heit aus:

„Hier­bei han­delt es sich um eine bei­spiel­haf­te Auf­zäh­lung von Haustieren.

Wir ori­en­tie­ren uns bei unse­rer Argu­men­ta­ti­on an der kun­den­freund­li­chen Kom­men­tie­rung zu Haus­tie­ren (VHB 2010, A § 6 IX) von Bruck / Möl­ler 9. Auf­la­ge Band 7 Sachversicherung.“

Wei­ter ver­wies der Ver­si­che­rer dar­auf, dass es ihm nur wich­tig sei, dass es sich um eine „art­ge­rech­te pri­va­te Tier­hal­tung“ han­de­le:

„Nutz­tie­re (z.B. Schaf, Huhn, Zie­ge) sind bei pri­va­ter und art­ge­rech­ter Hal­tung unse­res Erach­tens den Haus­tie­ren zuzu­ord­nen, so dass eine abwei­chen­de Rege­lung zum Wor­ding inner­halb der Bedin­gun­gen obso­let ist.“

  • Nicht aus­drück­lich mit­ver­si­chert sind Schä­den am ver­si­cher­ten Haus­rat bzw. Abhan­den­kom­men von ver­si­cher­tem Haus­rat durch wild­le­ben­de Tie­re (z. B. Scha­len­wild und Feder­wild im Sin­ne des Bun­des­jagd­ge­set­zes). Ver­si­che­rungs­schutz kann her­ge­lei­tet wer­den im Rah­men der optio­nal mit­ver­si­cher­ba­ren unbe­nann­ten Gefah­ren mit 250 Euro Selbst­be­halt. Dabei gel­ten die dort benann­ten Einschränkungen.
  • Ver­si­che­rungs­schutz für Schä­den durch Wind­be­we­gun­gen oder Sturm unter Wind­stär­ke 8 nur, sofern gegen Zuschlag die unbe­nann­ten Gefah­ren ein­ge­schlos­sen wur­den. Dabei gilt ein Selbst­be­halt von 250 Euro. Ob in die­sem Zusam­men­hang auch Schä­den durch Durch­zug infol­ge von Druck­un­ter­schie­den zwi­schen meh­re­ren Räu­men ver­si­chert wären, ist unklar, da der Ver­si­che­rer im Zwei­fel ein­wen­den könn­te, dass der Ver­si­che­rungs­neh­mer oder sein Reprä­sen­tant den Scha­den hät­te vor­her­se­hen müs­sen. Auf Nach­fra­ge stell­te die Haft­pflicht­kas­se in der Ver­gan­gen­heit klar, dass Schä­den an ver­si­cher­ten Sachen infol­ge von Durch­zug nicht ver­si­chert wären.
  • Für Schä­den durch Sturm oder Hagel besteht Außen­ver­si­che­rungs­schutz nur inner­halb von Gebäu­den.
  • Kei­ne Mit­ver­si­che­rung von Schä­den an ver­si­cher­ten Sachen durch Kurz­schluss, sofern es sich nicht um einen Blitz­fol­ge­scha­den bzw. einen Scha­den infol­ge atmo­sphä­risch beding­ter Elek­tri­zi­tät han­delt. Laut Ver­si­che­rer erfol­ge hier eine Prü­fung der Mit­ver­si­che­rung im Rah­men der Erwei­ter­te Vor­sor­ge. Sie­he hier­zu auch das oben zitier­te Schadenbeispiel.
  • Kei­ne Mit­ver­si­che­rung von Schä­den an ver­si­cher­ten Sachen durch Strom­schwan­kun­gen. Laut Ver­si­che­rer erfol­ge hier eine Prü­fung der Mit­ver­si­che­rung im Rah­men der Erwei­ter­te Vor­sor­ge. Sie­he hier­zu auch das oben zitier­te Schadenbeispiel.
  • Kei­ne Mit­ver­si­che­rung von Schä­den durch Ent­schär­fung von Blind­gän­gern, ohne damit ein­her­ge­hen­de Explo­si­on. Laut Ver­si­che­rer erfol­ge hier eine Prü­fung der Mit­ver­si­che­rung im Rah­men der Erwei­ter­te Vorsorge.
  • Kei­ne Mit­ver­si­che­rung von Schä­den an ver­si­cher­ten Sachen durch radio­ak­ti­ve Iso­to­pe (z. B. aus Rauch­mel­dern). Laut Ver­si­che­rer erfol­ge hier eine Prü­fung der Mit­ver­si­che­rung im Rah­men der Erwei­ter­te Vorsorge.
  • Kei­ne Mit­ver­si­che­rung von Schä­den an Kom­po­nen­ten einer Smart-Home-Über­wa­chung bzw. Gerä­te­steue­rung oder dar­aus resul­tie­ren­den Fol­ge­schä­den, z. B. Schä­den durch Bedie­nung von deren Kom­po­nen­te oder an mobi­len elek­tri­schen Gerä­ten. Laut Ver­si­che­rer erfol­ge hier eine Prü­fung der Mit­ver­si­che­rung im Rah­men der Erwei­ter­te Vorsorge.
  • Kein Ver­si­che­rungs­schutz für den Dieb­stahl oder die Beschä­di­gung von Pool­ro­bo­tern bzw. die Beschä­di­gung von Gar­ten­ro­bo­tern. Eine Erwei­te­rung des Ver­si­che­rungs­schut­zes sei laut frü­he­rer Aus­kunft des Ver­si­che­rers im Rah­men der Erwei­ter­ten Vor­sor­ge mög­lich. Aus­drück­lich mit­ver­si­chert ist jedoch im oben benann­ten Umfang der ein­fa­che Dieb­stahl von Mährobotern.
  • Ohne Schä­den am ver­si­cher­ten Haus­rat bzw. Abhan­den­kom­men von ver­si­cher­tem Haus­rat durch Haus­tie­re. Laut Ver­si­che­rer erfol­ge hier eine Prü­fung der Mit­ver­si­che­rung im Rah­men der Erwei­ter­te Vorsorge.
  • Kein Ver­si­che­rungs­schutz bezo­gen auf die wider­recht­li­che Ent­wen­dung von Kryp­to­wäh­run­gen. Laut Ver­si­che­rer erfol­ge hier eine Prü­fung der Mit­ver­si­che­rung im Rah­men der Erwei­ter­te Vor­sor­ge. Die­se Leis­tung erbringt z. B. der Tarif all­safe home (pure, fine, prime und per­fect) aus dem Hau­se Kon­zept & Mar­ke­ting (Stand 10.2018) im Rah­men sei­nes Bau­steins Inter­net & Cyber für den Dieb­stahl von Bitcoins.
  • Nicht ver­si­chert sind Schä­den durch Abmah­nung auf Grund einer (angeb­li­chen) Urhe­ber­rechts­ver­let­zung. Laut Ver­si­che­rer erfol­ge hier eine Prü­fung der Mit­ver­si­che­rung im Rah­men der Erwei­ter­te Vor­sor­ge. Im Rah­men des optio­na­len Bau­steins Jur­Cy­ber gibt es aller­dings Bera­tungs-Rechts­schutz bei pri­va­ten Urhe­ber­rechts­ver­stö­ße im Inter­net bis in Höhe von 500 Euro. Die­se Kos­ten wer­den auch dann erstat­tet, wenn der Rechts­an­walt über die Bera­tung hin­aus tätig wer­den sollte.
  • Kei­ne Mit­ver­si­che­rung von Regie­kos­ten. Laut Ver­si­che­rer erfol­ge hier eine Prü­fung der Mit­ver­si­che­rung im Rah­men der Erwei­ter­te Vorsorge.
  • Nicht ver­si­chert sind die Kos­ten für Schloss­än­de­run­gen nach einem ein­fa­chen Dieb­stahl von Schlüs­seln zu den Zugangs­tü­ren der ver­si­cher­ten Woh­nung oder zu eige­nen Kraft­fahr­zeu­gen. Hier sei bezo­gen auf Haus- und Woh­nungs­schlüs­sel kei­ne Erwei­te­rung des Ver­si­che­rungs­schut­zes durch Ver­weis auf die Erwei­ter­te Vor­sor­ge mög­lich, da die­se Leis­tung als Assis­tance ange­se­hen wer­de und im Rah­men der Assis­tance-Leis­tun­gen ver­si­chert sei.  Für Kfz-Schlüs­sel erfol­ge laut Ver­si­che­rer hier eine Prü­fung der Mit­ver­si­che­rung im Rah­men der Erwei­ter­te Vorsorge.
  • Ohne Mit­ver­si­che­rung von Schä­den durch Plansch- und Rei­ni­gungs­was­ser. Laut Ver­si­che­rer erfol­ge hier eine Prü­fung der Mit­ver­si­che­rung im Rah­men der Erwei­ter­te Vorsorge.
  • Nicht mit­ver­si­chert ist die Ent­schä­di­gung ver­si­cher­ter Sachen, die dadurch zer­stört oder beschä­digt wer­den, weil Pum­pen der zum Ver­si­che­rungs­ort gehö­ren­den Drai­na­ge aus­fal­len und dadurch Ent­wäs­se­rungs­schäch­te über­lau­fen. Die­se Leis­tung bie­tet z. B.  der Tarif TOP-VIT PLUSN aus dem Hau­se GVO (Stand 07.2023).
  • Kein auto­ma­ti­scher Ver­si­che­rungs­schutz im beruf­lich beding­ten Zweit­wohn­sitz (Pend­ler­woh­nung).
  • Kei­ne beson­de­re Mit­ver­si­che­rung von (tat­säch­lich oder mut­maß­lich) nach­hal­ti­gen Ver­si­che­rungs­leis­tun­gen (z. B. Mehr­kos­ten für nach­hal­ti­ge Wie­der­be­schaf­fung; Erhö­hung Hotel­kos­ten bei Unter­brin­gung in nach­hal­tig zer­ti­fi­zier­ten Hotels). Laut Ver­si­che­rer erfol­ge hier eine Prü­fung der Mit­ver­si­che­rung im Rah­men der Erwei­ter­te Vorsorge.
  • Kei­ne Über­nah­me von Leck­or­tungs­kos­ten ohne einen ver­si­cher­ten Scha­den­fall. Laut Ver­si­che­rer erfol­ge hier eine Prü­fung der Mit­ver­si­che­rung im Rah­men der Erwei­ter­te Vorsorge.
  • Kei­ne Über­nah­me der Betreu­ungs­kos­ten für infol­ge eines Ver­si­che­rungs­fal­les pfle­ge­be­dürf­ti­ge Per­so­nen. Laut Ver­si­che­rer erfol­ge hier eine Prü­fung der Mit­ver­si­che­rung im Rah­men der Erwei­ter­te Vorsorge.
  • Kei­ne Über­nah­me der scha­den­be­ding­ten Stor­nie­rungs­kos­ten für Urlaubs- oder Dienst­rei­sen. Laut Ver­si­che­rer erfol­ge hier eine Prü­fung der Mit­ver­si­che­rung im Rah­men der Erwei­ter­te Vorsorge.
  • Kei­ne Über­nah­me der Kos­ten für einen Erho­lungs­ur­laub nach Groß­schä­den. Laut Ver­si­che­rer erfol­ge hier eine Prü­fung der Mit­ver­si­che­rung im Rah­men der Erwei­ter­te Vor­sor­ge. Die­se Leis­tung bie­tet z. B. der Tarif all­safe home (prime und per­fect) aus dem Hau­se Kon­zept & Mar­ke­ting (Stand 10.2018).
  • Kei­ne bedin­gungs­sei­ti­ge Über­nah­me der Kos­ten für Ver­kehrs­si­che­rungs­maß­nah­men. Laut Ver­si­che­rer sei­en die­se als Scha­den­min­de­rungs­kos­ten nach § 31 VHB anzu­se­hen, wes­halb eine Erwei­te­rung mit Ver­weis auf die Erwei­ter­te Vor­sor­ge nicht mög­lich sei.
  • Nicht ver­si­chert sind die Kos­ten für die Orga­ni­sa­ti­on eines Dol­met­schers, die Bereit­stel­lung eines tele­fo­ni­schen Dol­met­scher­ser­vices bei Aus­lands­rei­sen oder die Kos­ten für einen ent­spre­chen­den Über­set­zer. Laut Ver­si­che­rer erfol­ge hier eine Prü­fung der Mit­ver­si­che­rung im Rah­men der Erwei­ter­te Vorsorge.
  • Kei­ne Über­nah­me von Miet­fort­zah­lungs­kos­ten, wenn und solan­ge trotz Unbe­wohn­bar­keit der Woh­nung Miet­kos­ten wei­ter­be­zahlt wer­den müs­sen. Laut Ver­si­che­rer erfol­ge hier eine Prü­fung der Mit­ver­si­che­rung im Rah­men der Erwei­ter­te Vorsorge.
  • Nicht ver­si­chert sind die Kos­ten für die Über­nah­me eines Mobil­funk­ver­tra­ges nach einem ver­si­cher­ten Scha­den am Mobil­funk­ge­rä­tes bzw. die Wei­ter­zah­lung von TV-Abon­ne­ments nach Aus­fall oder Ver­lust des TV-Gerä­tes. Die­se Leis­tung erbringt z. B. der Tarif 7 Sachen – DIE Haus­rat­ver­si­che­rung Best aus dem Hau­se pro­kun­do (Stand 05.2024).
  • Kei­ne Über­nah­me not­wen­di­ger und tat­säch­lich ange­fal­le­ner Über­nach­tungs­kos­ten (inklu­si­ve Früh­stück), die infol­ge einer behörd­lich ver­füg­ten Eva­ku­ie­rung (z. B. wegen einer Flie­ger­bom­be) anfallen.
  • Nicht ver­si­chert sind die Unter­stüt­zungs­leis­tun­gen wegen Gesund­heits­schä­den nach einem Haus­rat­scha­den bzw. Zuzah­lun­gen nach einem scha­den­be­ding­ten Kran­ken­haus­auf­ent­halt. Die­se Leis­tung erbrin­gen in unter­schied­li­chem Umfang z. B. die ARAG im Rah­men ihres Tari­fes ARAG Haus­halt-Schutz 2021 Pre­mi­um (Stand 11.2021) bzw. die Würt­tem­ber­gi­sche im Rah­men ihres Tarifs Haus­rat Pre­mi­um­Schutz 2025 (Stand 01.03.2025).
  • Nicht ver­si­chert sind die infol­ge eines Ver­si­che­rungs­fal­les anfal­len­den Kos­ten für die Wie­der­her­stel­lung und / oder Wie­der­be­pflan­zung gärt­ne­ri­scher Anla­gen  am Ver­si­che­rungs­ort. Die­se Leis­tung erbrin­gen z. B. der Tarif Top-Schutz aus dem Hau­se Dom­cu­ra (Stand 01.10.2019) bzw. die pre­mi­um-Deckung aus dem Hau­se inno­AS (Stand 01.10.2019).
  • Kei­ne Mit­ver­si­che­rung von Dekon­ta­mi­na­ti­ons­kos­ten. Die­se Leis­tung bie­tet z. B. der Tarif all­safe home (prime und per­fect) aus dem Hau­se Kon­zept & Mar­ke­ting (Stand 10.2018).
  • Nicht ver­si­chert sind die Kos­ten für die Rei­ni­gung sowie Des­in­fek­ti­on der ver­si­cher­ten Woh­nung nach einem Ver­si­che­rungs­fall durch eine spe­zia­li­sier­te Rei­ni­gungs­fir­ma. Die­se Leis­tung erbrin­gen z. B. der Tarif Top-Schutz aus dem Hau­se Dom­cu­ra (Stand 01.10.2019) bzw.  der Tarif pre­mi­um-Deckung aus dem Hau­se inno­AS (Stand 01.10.2019).
  • Kei­ne Über­nah­me der Kos­ten für die Neu­pro­gram­mie­rung von Trans­pon­dern und Code­kar­ten nach einem Ver­si­che­rungs­fall. Die­se Leis­tung bie­tet z. B. der Tarif all­safe home (fine, prime und per­fect) aus dem Hau­se Kon­zept & Mar­ke­ting (Stand 10.2018).
  • Ohne Fremd­kos­ten für Koor­di­na­ti­on der Wie­der­her­stel­lung ver­si­cher­ter Sachen. Laut Ver­si­che­rer erfol­ge hier eine Prü­fung der Mit­ver­si­che­rung im Rah­men der Erwei­ter­te Vorsorge.
  • Ohne Mit­ver­si­che­rung unbe­nann­ter Kos­ten. Laut Ver­si­che­rer erfol­ge hier eine Prü­fung der Mit­ver­si­che­rung im Rah­men der Erwei­ter­te Vor­sor­ge. Die­se Leis­tung bie­tet z. B. der Tarif all­safe home per­fect aus dem Hau­se Kon­zept & Mar­ke­ting (Stand 10.2018).
  • Kein optio­na­les Doku­men­ten­de­pot (z. B. Aus­wei­se, Rei­se­vi­sa, Kre­dit­kar­ten), des­sen Inhalt dem Ver­si­che­rungs­neh­mer im Scha­den­fall oder auf­grund sons­ti­gen Bedarfs zur Ver­fü­gung gestellt wird.
  • Ohne Ver­se­hens­klau­sel bei ein­fa­chen fahr­läs­sig began­ge­nen Oblie­gen­heits­ver­let­zun­gen. Laut frü­he­rer Aus­kunft des Ver­si­che­rers erfol­ge hier eine Prü­fung der Mit­ver­si­che­rung im Rah­men der Erwei­ter­te Vorsorge.
  • Kein bedin­gungs­sei­tig fest­ge­schrie­be­ner Regress­ver­zicht gegen­über dem bestell­ten Betreu­er im Sin­ne von § 1814 BGB, dem Per­so­nal des Ver­si­che­rungs­neh­mers oder gene­rell gegen­über den Ange­hö­ri­gen des Ver­si­che­rungs­neh­mers bei grob fahr­läs­si­gem Han­deln und wenn die­se kei­nen Anspruch auf eine etwa­ige Haft­pflicht­ver­si­che­rung gel­tend machen kön­nen. Ein Regress­ver­zicht gegen­über Per­so­nen, die mit dem Ver­si­che­rungs­neh­mer in häus­li­cher Gemein­schaft leben, ergibt sich jedoch auch ohne aus­drück­li­che Benen­nung aus § 86 VVG, bei dem in Abs. 3 nur von „in häus­li­cher Gemein­schaft“ leben­den Per­so­nen gespro­chen wird. Aus § 87 VVG ergibt sich zwin­gend, dass nicht zum Nach­teil des Ver­si­che­rungs­neh­mers von § 86 VVG abge­wi­chen wer­den darf. Nicht unter den impli­zi­ten Regress­ver­zicht fal­len hin­ge­gen klas­si­sche Wohn­ge­mein­schaf­ten („WGs“, die kei­ne gemein­sa­me Haus­halts­kas­se besit­zen. Bezo­gen auf den Regress­ver­zicht gegen­über (grob) fahr­läs­sig han­deln­den Ange­hö­ri­gen erklär­te die Haft­pflicht­kas­se in der Ver­gan­gen­heit, dass hier­für eine Prü­fung im Rah­men der Erwei­ter­ten Vor­sor­ge in Fra­ge käme. Eine aktu­el­le Anfra­ge vom 23.04.2025, inwie­fern der Ver­si­che­rer die­se Aus­le­gung bestä­ti­ge, wur­de wie folgt beantwortet:

„vie­len Dank für Ihre Nach­richt. Wir haben Ihre Anfra­ge zur Kennt­nis genom­men, bit­ten aber um Ver­ständ­nis, dass wir uns dazu nicht äußern wer­den.

  • Kein Ver­zicht auf das außer­or­dent­li­che Kün­di­gungs­recht des Ver­si­che­rers wegen Nicht­zah­lung eines Fol­ge­bei­tra­ges. Ein Ver­weis auf die Erwei­ter­te Vor­sor­ge sei hier nicht möglich.
  • Kei­ne optio­na­le Gegen­stands­ver­si­che­rung (Ver­si­che­rungs­schutz für Gegen­stän­de mit ideelen Wer­ten). Ein Ver­weis auf die Erwei­ter­te Vor­sor­ge sei hier nicht möglich.
  • Kei­ne Bei­trags­be­frei­ung bei Arbeits­lo­sig­keit, Arbeits­un­fä­hig­keit oder Kurzarbeit.
  • Kei­ne auto­ma­ti­sche Bei­trags­re­du­zie­rung bei Umzug in ein Senio­ren­heim.
  • Raten­zah­lungs­zu­schlag bei unter­jäh­ri­ger Zahl­wei­se.

Hin­weis: Die Haft­pflicht­kas­se hat Ende März 2025 dar­auf hin­ge­wie­sen, dass man aktu­ell kei­ne Tex­te mehr prü­fen wür­de. Klar­stel­lun­gen zur Aus­le­gung des hier unter­such­ten Tari­fes basie­ren daher über­wie­gend auf sol­chen für den Stand 01.2022. Da es sich um kei­nen neu­en Tarif, son­dern ledig­lich um ein Tari­f­up­date han­delt, blei­ben die­se Hin­wei­se wei­ter­hin gültig.

Pro­dukt­steck­brief Tarif Ein­fach Komplett

Unter­neh­men: Die Haftpflichtkasse

Risi­ko­trä­ger: Die Haftpflichtkasse

Tarif: Ein­fach Kom­plett, Stand 24.02.2025

Berech­nungs­grund­la­ge: Ver­si­che­rungs­sum­me

Fahr­rad­dieb­stahl: pau­schal bis 10.000 Euro

Poli­zei­lich ange­zeig­te Straf­ta­ten: bis 3.000 Euro, Wert­sa­chen bis 1.000 Euro

Erwei­ter­te Ele­men­tar­ge­fah­ren (wei­te­re Natur­ge­fah­ren): gegen Zuschlag mit 10 % Selbst­be­tei­li­gung (min. 500 Euro, max. 5.000 Euro). 1 Monat War­te­zeit. Kein Ver­si­che­rungs­schutz für eine Teil­über­flu­tung des Versicherungsortes)

Unbe­nann­te Gefah­ren: ja (250 Euro Selbstbeteiligung)

Unbe­nann­te Kos­ten: nein

Kür­zungs­ver­zicht bei grob fahr­läs­si­ger Ver­let­zung von Oblie­gen­hei­ten und Sicher­heits­vor­schrif­ten: ja

Scha­den­frei­heits­ra­batt: nein


[1] Noti­zen zur Online-Schu­lung des Ver­si­che­rers vom 31.01.2025.

[2] Noti­zen zur Online-Schu­lung des Ver­si­che­rers vom 31.01.2025.

[3] Noti­zen zur Online-Schu­lung des Ver­si­che­rers vom 31.01.2025.

[4] Noti­zen zur Online-Schu­lung des Ver­si­che­rers vom 31.01.2025.

[5] Noti­zen zur Online-Schu­lung des Ver­si­che­rers vom 31.01.2025.

[6] Noti­zen zur Online-Schu­lung des Ver­si­che­rers vom 31.01.2025.

[7] Sie­he Ste­phan Wit­te „Nicht alle Ver­si­che­rer bie­ten Leis­tun­gen nach GDV-Stan­dard. Besteht Ver­si­che­rungs­schutz bei Ein­bruch über nicht ver­si­cher­te Räu­me?“ in „Risi­ko & Vor­sor­ge“, Aus­ga­be 2/2018, S. 11 – 12. Auf­zu­ru­fen unter https://critical-news.de/risiko-und-vorsorge-heft‑2 – 2018/, zuletzt auf­ge­ru­fen am 07.01.2022.

[8] Noti­zen zur Online-Schu­lung des Ver­si­che­rers vom 31.01.2025.

[9] Noti­zen zur Online-Schu­lung des Ver­si­che­rers vom 31.01.2025.

[10] Noti­zen zur Online-Schu­lung des Ver­si­che­rers vom 31.01.2025.

[11] Sie­he z. B. Hugel, Car­men „Haft­pflicht­ver­si­che­rung“, Karls­ru­he (Ver­lag Ver­si­che­rungs­wirt­schaft), 3. Auf­la­ge, 2008, S. 192

[12] Sie­he z. B. „Chin­chil­las“ auf „wiki​pe​dia​.org“. Auf­zu­ru­fen unter https://​de​.wiki​pe​dia​.org/​w​i​k​i​/​C​h​i​n​c​h​i​l​las, zuletzt auf­ge­ru­fen am 19.02.2022

[13] Vgl. „Heim­tier“ auf „wiki​pe​dia​.org“. Auf­zu­ru­fen unter https://​de​.wiki​pe​dia​.org/​w​i​k​i​/​H​e​i​m​t​ier, zuletzt auf­ge­ru­fen am 19.02.2022

[14] Vgl. „Haus­tier“ auf „wiki​pe​dia​.org“. Auf­zu­ru­fen unter https://​de​.wiki​pe​dia​.org/​w​i​k​i​/​H​a​u​s​t​ier, zuletzt auf­ge­ru­fen am 19.02.2022

0 0 votes
Article Rating
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Oldest
Newest Most Voted
Inline Feedbacks
View all comments