Tarif­ana­ly­se: Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung best advice von Con­cep­tIF (Stand 10.2023)

Con­cep­tIF stellt klar, dass man eine weni­ger enge Aus­le­gung zu den benann­ten Grund­stücks­be­stand­tei­len vertrete:

„ein Hun­de­zwin­ger kann auch durch­aus unter dem Begriff „Zäu­ne“ ver­si­chert sein, wenn er kei­ne Hun­de­hüt­te ist. Und war­um sol­len Ter­ras­sen­be­fes­ti­gun­gen kei­ne Hof- und Grund­stücks­be­fes­ti­gun­gen sein? Dies ist doch ein über­grei­fen­der Begriff. […] Außen­pools kön­nen als bau­li­cher Grund­stücks­be­stand­teil indi­vi­du­ell in der Wert­ermitt­lung berück­sich­tigt wer­den, damit sie dann in der Poli­ce Erwäh­nung fin­den. Dies ist halt kein Stan­dard, den wir in der Mas­se abbil­den möch­ten.“ wei­ter­le­sen…