Die Ammerländer Versicherung VVaG hat zum 01.02.2021 ihre Hausrattarife überarbeitet. Geblieben ist es bei der bisherigen Tarifstruktur: Basis-Schutz, Economic-Schutz, Classic-Schutz, Comfort-Schutz, Exklusiv-Tarif sowie Excellent-Tarif.
Versicherungsschutz kann bis in Höhe von 250.000 Euro vereinbart werden. Dabei ist eine Versicherungssumme von über 200.000 Euro anfragepflichtig. Gleiches gilt für einen Wertsachenanteil von über 75.000 Euro.
Ein Unterversicherungsverzicht wird in allen Tarifen gewährt, sofern die Versicherungssumme je Quadratmeter Wohnfläche mindestens 650 Euro beträgt.
Die Vereinbarung eines Selbstbehalts steht nicht zur Verfügung. Bei unterjähriger Zahlweise wird ein Ratenzahlungszuschlag erhoben.
Optional angeboten werden folgenden Leistungsbausteine:
- Fahrraddiebstahl bzw. im Tarif Excellent Erhöhung der Versicherungssumme für einfachen Fahrraddiebstahl
- Schutz bei Überschwemmung durch Starkregen (bei Excellent bereits eingeschlossen)
- Elementarschadendeckung mit 10 Prozent Selbstbehalt, min. 250 Euro, max. 1.500 Euro, 1 Monat Wartezeit
- Glasversicherung (Schäden an Mobiliar- und Gebäudeverglasung)
- WoMobil-Versicherung (Versicherungsschutz für Wohnmobile)
- Reisegepäckversicherung (nur in den Tarifen Comfort, Exklusiv sowie Excellent)
Ausgewählte Vorteile des Tarifs Excellent der Ammerländer
- genereller Unterversicherungsverzicht bis 1 Prozent der vereinbarten Versicherungssumme
- Vorsorgedeckung, auch für versicherte Kosten, bis 30 Prozent über die Versicherungssumme hinaus
- Best-Leistungs-Garantie (hier: Erweiterte Leistungsgarantie) bis zur Versicherungssumme ohne verkürzte Kündigungsfrist. Wie üblich ist u.a. eine Leistungserweiterung hinsichtlich unbenannter Gefahren nicht möglich. Der Ausschluss für „Einschlüsse von Elementargefahren“ ist unspezifisch und könnte entweder so ausgelegt werden, dass damit auch z.B. Schäden durch Windbewegungen unter Windstärke 8 gemeint sein sollen oder aber, dass es sich konkret nur auf die in den Bedingungen benannten Elementargefahren (z.B. Erweiterung von Lawinen auch um Dachlawinen) beziehen soll.
- Besitzstandsgarantie (Vorversicherergarantie)
- Mitversicherung unbenannter Gefahren mit 10 Prozent Selbstbeteiligung, mindestens 500 Euro. Nicht versichert sind hierbei Schäden u.a. an Glas, Keramik, elektronischen Geräten, Sportgeräten sowie an oder durch Personen oder Tiere aller Art
- Verzicht auf Kürzung der Leistung bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles
- Verzicht auf Kürzung der Leistung bei grob fahrlässiger Verletzung gesetzlicher und behördlicher Sicherheitsvorschriften
- Verzicht auf die Kürzung der Leistung bei grob fahrlässiger Nichteinhaltung der Heizobliegenheit während der kalten Jahreszeit
- Versicherungsschutz für Wertsachen besteht bis in Höhe der Versicherungssumme. Außerhalb verschlossener Wertschutzschränke besteht eine maximale Versicherungssumme von 3.500 Euro (Bargeld, auf Geldkarten geladene Beträge mit Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt), 25.000 Euro (Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere) bzw. 50.000 Euro (Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin). Es gelten ehebliche Einschränkungen für Wertsachen ab 1.000 Euro (siehe „ausgewählte Einschränkungen“)
- Versicherungsschutz bis 3 Prozent der Versicherungssumme mit 250 Euro Selbstbehalt besteht für das Eindringen von Regen- oder Schmelzwasser durch Gebäudeöffnungen und den hieraus entstandenen Schaden durch die unmittelbare Einwirkung auf versicherte Sachen
- Mitversichert sind Schäden an nicht am Fahrzeug montierten Winter-/Sommerreifen inklusive der Felgen bei Einbruchdiebstahl und Brand. Das Gleiche gilt für nicht montierte Kindersitze und Dachboxen. Nicht versichert ist sonstiges Kfz-Zubehör (z.B. Ersatzteile für die Karosserie eines Oldtimers oder Autoradios). Der beschriebene Versicherungsschutz besteht auch in versicherten Garagen
- Mitversicherung von Handelswaren und Musterkollektionen bis 10.000 Euro
- Subsidiär zum Netzbetreiber sind Schäden an versicherten elektrischen Geräten durch Stromschwankungen mitversichert. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die Stromschwankung nachweislich von außen auf die versicherte Sache insgesamt eingewirkt hat.
- Mitversichert sind Schmor- und Seng- sowie Rauch- und Rußschäden, die nicht Folge eines Brandes sind
- Bis zu 3.500 Euro Reiserücktrittskosten (Stornokosten) ab einer Mindestschadenhöhe von 10.000 Euro
- Mitversichert ist der einfache Diebstahl von Hör- und Sehhilfen (nur geschliffene Gläser), Zähnen und Gebissen sowie der Taschendiebstahl, allerdings nur für Personen ab Vollendung des 60. Lebensjahres bis 1 Prozent der Versicherungssumme, max. 1.500 Euro mit 250 Euro Selbstbehalt und bei Taschendiebstahl mit Entschädigung zum Zeit- anstatt zum Neuwert. In diesem Zusammenhang keine Mitversicherung von Wertsachen
- Einfacher Diebstahl von Gepäckstücken und deren Inhalt bis 3 Prozent der Versicherungssumme mit 100 Euro Selbstbehalt
- Instandsetzungskosten bei Beschädigungen von behindertengerechten Einbauten
- Mitversicherung der Beschädigungen an Fahrrädern, die als Reisegepäck eines öffentlichen Nahverkehrsmittels aufgegeben wurden
- nach mindestens drei Jahren Vertragslaufzeit Beitragsreduzierung um 25 Prozent bei Umzug in ein Seniorenheim (min. 29,00 € netto)
- Auch ohne Vereinbarung der Mitversicherung unbenannter Gefahren sind Überschwemmungsschäden durch Starkregen mit 10 Prozent Selbstbehalt, mindestens 250 Euro, maximal 1.500 Euro, mitversichert
- Auch ohne Vereinbarung der Mitversicherung unbenannter Gefahren sind Rückstauschäden bis in Höhe von 5 Prozent der Versicherungssumme mit 250 Euro Selbstbehalt versichert, sofern eine Rückstausicherung besteht
- Mitversichert im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme des Versicherungsnehmers gilt der Hausrat einer Pflegekraft oder einer Au-Pair, die während der Ausübung ihrer Tätigkeit die Wohnung des Versicherungsnehmers mitbewohnt
- Mitversichert sind, allerdings nur innerhalb versicherter Räume, Sturmschäden unabhängig von der Windstärke
- Auf dem Versicherungsgrundstück, auf dem sich die versicherte Wohnung (inkl. Balkon und Terrasse) befindet, sind Schäden durch Sturm ab Windstärke 8 versichert
- Bis 10.000 Euro mitversichert ist die Beschädigung, Zerstörung oder das Abhandenkommen von Hausrat durch wild lebendes Schalen- oder Federwild gemäß Bundesjagdgesetz. Ausgeschlossen sind Schäden an versicherten Sachen auf Balkonen oder Terrassen
- Mitversichert bis in Höhe von 3.500 Euro sind Schäden durch Phishing im Zusammenhang mit Online-Banking-Aktionen, welche der Versicherungsnehmer in der versicherten Wohnung oder über in seinem Eigentum stehende Laptops, portable PCs oder Smartphones durchführt
- Einfacher Fahrraddiebstahl bis 1 Prozent der Versicherungssumme mitversichert. Gegen Zuschlag erhöhbar auf maximal 5.000 Euro
- Mitversichert sind im Zusammenhang mit Diebstahl aus Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern und Dachboxen auch elektronische Gegenstände. Branchenüblich besteht jedoch ein Ausschluss für in Kfz, Kfz-Anhängern oder Dachboxen gelagerte Wertsachen
- Mitversicherung von Hotelkosten ohne Nebenkosten (z.B. Frühstück, Telefon, TV) ohne zeitliche Begrenzung
- Versicherungsschutz auch für Hausrat an einem beruflich bedingten Zweitwohnsitz bis 20 Prozent der Versicherungssumme, maximal jedoch bis 20.000 Euro, für Wertsachen maximal 2.500 Euro. Gegenüber vielen Wettbewerbern gelten nicht nur Antiquitäten als versicherte Wertsachen
- Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit bis maximal 12 Monate. Der Anspruch auf Beitragsbefreiung setzt insbesondere voraus, dass der Arbeitnehmer vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 18 Monate ununterbrochen in einem sozialversicherungspflichtigen, ungekündigten und nicht befristeten Arbeitsverhältnis mit einer Arbeitszeit von mindestens 15 Wochenstunden stand und das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
- Sofern vereinbart besteht eine Konditionsdifferenzdeckung für bis zu 12 Monate. Unklar ist, ob z.B. erweiterte Elementargefahren oder Glasschäden mitversichert sind, die bei der Ammerländer als neuem Versicherer mitversichert sind, beim bisherigen Versicherer jedoch nicht ausgeschlossen waren. Unklar ist auch, ob ein Unterversicherungsverzicht gewährt wird, wenn ein solcher beim alten Versicherer trotz Möglichkeit dazu, nicht eingeschlossen war (Ziffer 97 Nr. 1 d) BBR könnte dagegen sprechen). Unklar bleibt auch, ob die Konditionsdifferenzdeckung der Ammerländer der bei Wettbewerbern teilweise benannten Summen- oder Bedingungsdifferenzdeckung entsprechen soll.
Ausgewählte Einschränkungen des Tarifs Excellent der Ammerländer
- Bedingungsseitige GDV-Garantie bezieht sich nur auf die unternehmenseigenen VHB 2014, nicht auf die besonderen Bedingungen. Das ist entscheidend, da erhebliche Einschränkungen zur Mitversicherung von Wertsachen bei der Ammerländer nicht in den VHB, sondern in den Besonderen Bedingungen benannt werden
- Keine Garantie, dass nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers von den unverbindlichen Empfehlungen des Arbeitskreises Beratungsprozesse abgewichen wird
- Innovationsklausel gilt nur, wenn durch ein Tarifupdate ausschließlich Verbesserungen vorgenommen werden, d.h. es besteht kein Anspruch auf diese Leistung, wenn ein Tarifupdate neben beispielsweise 20 Verbesserungen eine einzige Stelle besitzt, die auch zum Nachteil des Kunden führen könnte.
- Kein Verzicht auf Kürzung der Leistung bei grob fahrlässiger Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, dies unabhängig von der konkreten Schadenhöhe
- Abweichend von der bedingungsseitigen GDV-Garantie gilt: „Im Versicherungsfall ist bei Wertsachen, insbesondere Schmuckstücken und Uhren darauf zu achten, dass Einzelstücke mit einem Wert von über 1.000,- EURO mit Nachweisen in Bezug auf Hersteller, Fabrikat, Typenbezeichnung, Verkäufer, Anschaffungspreis zu belegen sind. Angaben zu Spezifikationen können unter anderem Fotos und Expertisen sein.“
- Nicht mitversichert sind unbenannte Kosten
- Nicht mitversichert sind die Kosten infolge der Entschärfung von Blindgängern
- Nicht mitversichert ist der Anprall von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, sofern es sich bei diesen weder um Straßen- noch Schienenfahrzeuge handelt
- Nicht mitversichert sind Schäden durch radioaktive Isotope (z.B. in Rauchmeldern)
- Nicht versichert sind Schäden an versicherten Sachen außerhalb versicherter Räume, wenn keine Mindestwindstärke 8 erreicht wird. Im Einzelfall kann hier Versicherungsschutz über die unbenannten Gefahren hergeleitet werden, da nach Ziffer 93 Nr. 2 a) mit Verweis auf die VHB kein Ausschluss für Sturmschäden unter Windstärke 8 definiert ist, sondern lediglich definiert ist, dass ein Sturm erst ab Windstärke 8 vorliege
- Nicht versichert sind Schäden durch die Herausgabe des PIN des Versicherungsnehmers infolge räuberischer Erpressung
- Kein Versicherungsschutz besteht für Diebstahl von Hausrat durch Aufbrechen von Luft- oder Wasserfahrzeugen
- Versicherungsschutz besteht für den einfachen Diebstahl von Wäsche auf der Leine, Grills, Gartenmöbeln und Gartengeräten, Aufsitzrasenmähern und Rasenmährobotern bis zur vereinbarten Versicherungssumme, allerdings nur, wenn diese nachweislich zum Zeitpunkt des Diebstahls in gemeinschaftlich genutzten Räumen (auch Treppenhaus) abgestellt waren oder sich auf dem umfriedeten Grundstück, auf dem die versicherte Wohnung liegt, befanden. Wer also seine Gartenmöbel auf einem nicht vollständig umfriedeten Grundstück hat, etwa, weil die Zufahrt zum Grundstück kein Tor besitzt, geht im Zweifel leer aus.
- Technische, optische sowie akustische Sicherungsanlagen, die zum Schutz des versicherten Hausrates existieren, gelten als versicherte Sachen, sind aber nicht gegen einfachen Diebstahl versichert.
- Keine Übernahme von Schlossänderungskosten bei einfachem Schlüsseldiebstahl oder für Diebstahl von Schlüsseln zu Kraftfahrzeugen
- Keine Übernahme der Kosten für einen Erholungsurlaub nach Großschäden
- Nicht versichert ist ein Regressverzicht gegenüber Angehörigen (z.B. solchen in häuslicher Gemeinschaft)
- Kein bedingungsgemäßer Versicherungsschutz, wenn unklar ist, ob der Eintritt eines Schadens bei gedehnten Versicherungsfällen in die Vertragslaufzeit des alten oder in die des neuen Versicherers fällt
- Ratenzahlungszuschlag bei unterjähriger Zahlweise, in Höhe von 6 Prozent (monatlich), 5 Prozent (vierteljährlich) bzw. 3 Prozent (halbjährlich)
- Keine Mitversicherung von erweiterten Elementargefahren in den ZÜRS-Zonen 3 und 4
- Wie beschrieben, gibt es einige Unklarheiten bei der Bewertung bestimmter Leistungen. Eine Klarstellung durch das Unternehmen ist leider nicht erfolgt