Seit dem 01.03.2021 bieten die NV-Versicherungen VVaG eine überarbeitete Privathaftpflichtversicherung mit den Tarifvarianten NV PrivatSpar 6.0, NV Privatmax. 6.0 bzw. NV PrivatPremium 6.0 an. Optional kann auch jeder dieser Tarife in der Variante „bessergrün“ abgeschlossen werden.
Bei Wahl der „bessergrün“-Tarife versprechen die NV-Versicherungen das Anpflanzen eines Baumes je Neuvertrag. Außerdem wird eine nachhaltige Anlage der Versicherungsprämien zugesichert.
Der Tarif sieht wahlweise eine pauschale Deckungssumme von 5, 15 oder 50 Millionen Euro für Personen‑, Sach- und Vermögensschäden vor. Eine maximale Höchstentschädigung je geschädigter Person ist nicht vorgesehen. Die Deckungssumme ist jeweils zweifach maximiert, für einzelne Leistungen (z.B. Betankungsschäden abweichend einfach maximiert).
Die NV-Versicherungen unterscheiden zwischen Tarifen für Singles und solchen für Familien (inklusive Alleinerziehenden und Partnerschaften ohne Kinder).
Als Rabattmerkmal bieten die NV-Versicherungen einen Nachlass von 15 Prozent bei Vereinbarung eines Selbstbehalts von 150 Euro an. Im Tarif PrivatPremium 6.0 kann ein Nachlass für den Ausschluss der NV Best- Leistungs- sowie NV Besitzstands-Garantie in Höhe von 10 Prozent in Anspruch genommen werden. Für Personen ab dem vollendeten 50. Lebensjahr steht der Tarif 50 plus zur Verfügung. Dieser liegt von der Prämie unter dem Singletarif, entspricht leistungsseitig jedoch dem Familientarif.
Der Bruttojahresbeitrag für den Tarif PrivatPremium 6.0 in der Familiendeckung mit 50 Millionen Euro Deckungssumme ohne Abwahl optionaler Leistungen beträgt für einen unter 50jährigen Versicherungsnehmer 103,53 Euro bei jährlicher Zahlweise. Bei unterjähriger Zahlweise wird ein Ratenzahlungszuschlag in Höhe von 6% (monatlich), 5% (vierteljährlich) bzw. 3% (halbjährlich) erhoben. Der Beitrag beträgt je nach Zahlweise entsprechend 53,32 Euro (halbjährlich), 27,18 Euro (vierteljährlich) bzw. 9,15 Euro (monatlich).
Optional angeboten wird gegen einen Zuschlag von 10 Euro netto p.a. für alle Tarifvarianten eine Diensthaftpflichtversicherung für Lehrer, Richter, Beamte, Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst. Die zugehörigen Bedingungen tragen weiterhin den Stand 10.2015. Mitversichert ist im Rahmen dieses Bausteins u.a. die Beschädigung, Vernichtung und das Abhandenkommen von fiskalischem Eigentum bis in Höhe von 500 Euro (max. 1.500 Euro p.a.) mit 100 Euro Selbstbehalt.
Sieht man von der Einschränkung des Geltungsbereichs im Rahmen der Internetklausel ab, handelt es sich beim Tarif NV PrivatPremium 6.0 um einen rundherum empfehlenswerten Tarif.
Ausgewählte Vorteile des Tarifs PrivatPremium 6.0 der NV Versicherung
- bedingungsseitige Garantie, dass der Versicherer nicht zum Nachteil des Kunden von den jeweils aktuellen unverbindlichen Musterbedingungen des GDV abweicht (GDV-Garantie)
- bedingungsseitige Garantie, dass der Versicherer nicht zum Nachteil des Kunden von den jeweils aktuellen unverbindlichen Empfehlungen des Arbeitskreises Beratungsprozesse abweicht (Arbeitskreis-Garantie)
- NV Best-Leistungs-Garantie für Leistungen, die bei Eintritt eines Schadenfalles zwar nicht über die NV-Versicherung, aber über einen dann in diesem Punkt leistungsstärkeren in Deutschland zugelassenen Wettbewerber versichert wären. Dabei gelten als Ausschlüsse z.B. Leistungen über die gesetzliche Haftung hinaus. Diese Best-Leistungs-Garantie kann allerdings jederzeit mit Frist von einem Monat durch den Versicherer gekündigt werden. Es gilt eine pro-aktive Schadenregulierung
- Besitzstandsgarantie (Vorversicherergarantie).
- Mitversichert sind Personenschäden der mitversicherten Personen untereinander. Die Bedingung ist so formuliert, dass kein Ausschluss für Angehörige in häuslicher Gemeinschaft besteht.
- Mitversichert sind gerichtlich geltend gemachte Sachschäden der mitversicherten Personen untereinander bis 15.000 Euro. Die Bedingung ist so formuliert, dass kein Ausschluss für Angehörige in häuslicher Gemeinschaft besteht.
- Mitversichert sind unmittelbare Haftpflichtansprüche der Arbeitgeber / Dienstherrn oder den Arbeitskollegen gegenüber dem Arbeitnehmer als versicherter Person bis in Höhe von 10.000 Euro
- Benannte Nebentätigkeiten (z.B. Alleinunterhalter, Fotograf, Friseur, Musiker, Tierbetreuer oder nebenberuflicher Lehrer) sind bis zu einem jährlichen Umsatz von 18.000 Euro mitversichert. Voraussetzungen für den Versicherungsschutz sind u.a., dass keine Angestellten beschäftigt werde und zum anderen, dass eine Haupttätigkeit bestehen muss. Wer also als Hausmann /-frau mit Tupperpartys oder als DJ etwas Geld für die Familie hinzuverdienen möchte, ist über die NV-Versicherung nicht mitversichert
- Versicherungsschutz besteht für Haftpflichtansprüche Dritter aus dem Besitz, Eigentum und Gebrauch von ferngesteuerten Luftfahrzeugen (z.B. Drohnen, Flugmodelle, Fesseldrachen oder Lenkdrachen), mit Motoren, Treibsätzen oder Brennstoffringen, sofern deren Startmasse 5 kg nicht übersteigt
- Versicherungsschutz besteht für Haftpflichtansprüche Dritter aus dem Besitz und Gebrauch eigener Segelfahrzeuge bis 15 m² Segelfläche ohne Motoren oder Treibsätze sowie für eigene Motorboote, sofern für deren Führen keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist und kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht. Der Besitz und Gebrauch fremder Jet-Ski ist bis 80 PS versichert.
- Mitversichert ist der Ausgleich einer Rückstufung beim Schadenfreiheitsrabatt (SFR) für bis zu fünf Jahre und des Vollkasko-Selbstbehalts bei Schäden an bzw. durch fremde geliehene Kraftfahrzeuge
- Mitversichert ist bis 2.000 Euro die Selbstbeteiligung der Kfz-Vollkaskoversicherung, wenn die Vollkasko eines Dritten verschuldet durch den Versicherungsnehmer in Anspruch genommen werden musste
- Schäden, die Dritten beim Be- und Entladen eines Kraftfahrzeuges oder Anhängers zugeführt werden, sind bis 10.000 Euro mitversichert. Gleiches gilt für manuelle Reinigungs- und Pflegearbeiten am Kfz eines Dritten.
- Schäden durch den Gebrauch von Kränen, Winden und sonstigen Be- und Entladungsvorrichtungen sind bis 500.000 Euro mitversichert, auch soweit es sich um Schäden an fremden Kraftfahrzeugen handelt
- Bis 10.000 Euro mitversichert sind Schäden, die ein Kraftfahrzeug-Mitfahrer des Versicherungsnehmers gegenüber Dritten durch das Öffnen einer Kraftfahrzeugtür verursacht
- Mitversichert sind Schäden durch falsche Betankung fremder geliehener, gemieteter oder gefälligkeitshalber überlassener Kfz bis 10.000 Euro
- Mitversichert ist das Halten und Hüten wilder Kleintiere (z. B. Spinnen, Frösche, Skorpione und Schlangen), sofern es sich dabei um erlaubte und – soweit genehmigungspflichtig – genehmigte Haltung und Hütung im Haushalt des Versicherungsnehmers zu privaten Zwecken handelt. Mitversichert sind auch die Kosten für das behördlich angeordnete Einfangen versicherter Tiere zum Zweck der Gefahrenabwehr bis in Höhe von 25.000 Euro
- Mitversichert ist die Haltung von Nutztieren zu eigenwirtschaftlichen Zwecken, nicht zu gewerblichen / landwirtschaftlichen Zwecken
- Versicherungsschutz als Eigentümer eines Ein- oder Mehrfamilienhauses im Inland. Mitversichert ist die Vermietung bis zu einem Bruttojahresmietwert von 30.000 Euro
- Im selbst genutzten Risiko (Postanschrift) besteht Versicherungsschutz für den Versicherungsnehmer als Inhaber eines selbst genutzten Heizöltanks ohne Begrenzung des Fassungsvermögens. Mitversichert sind Eigenschäden an unbeweglichen Sachen des Versicherungsnehmers, die durch den bestimmungswidrigen Austritt von Heizöl entstehen
- Mitversichert ist weltweit das private Eigentum eines unbebauten Grundstücks bis 10.000 m², nicht jedoch, wenn auf diesen z.B. ein Schuppen / eine Scheune steht, oder diese land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden.
- Mitversichert ist die Verpachtung unbebauter Grundstücke auch zu land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken bis 10 Hektar.
- Versichert ist der Verlust fremder privater Schlüssel sowie von beruflichen Schlüsseln (z.B. Wohnung- oder Büroschlüssel, Tresor‑, Möbel- sowie Autoschlüssel)
- Versicherungsschutz auch für Schäden durch schuldlosen Verlust versicherter Schlüssel (z.B. durch Raub)
- Sachfolgeschäden infolge Schlüsselverlust sind bis in Höhe von 10.000 Euro mitversichert
- Mitversichert sind Schäden an bzw. die Vernichtung oder der Verlust von geliehenen, gemieteten, gepachteten fremden Sachen bis 50.000 Euro. Dies gilt auch für Sachen, die Bestandteil eines besonderen Verwahrungsvertrages sind
- Gefälligkeitsschäden sind bis zur vereinbarten Deckungssumme mitversichert
- Schäden durch deliktunfähige Personen (auch durch z.B. volljährige demente Personen) sind ohne Sublimit mitversichert
- Bei Gegenständen, die zum Schadenzeitpunkt maximal 12 Monate alt sind, besteht über die gesetzliche Haftung hinaus auf Wunsch des Versicherungsnehmers ein Anspruch auf Entschädigung zum Neuwert bis maximal 2.500 Euro. Anders als üblich gilt die Leistungserweiterung auch für Schäden an z.B. Brillen, Computern oder sonstigen optischen oder technischen Geräten
- Forderungsausfalldeckung, laut Leistungsübersicht mit einer Mindestschadenhöhe von einem Euro. Mitversichert sind Personen‑, Sach- und Folgeschäden von Personen- oder Sachschäden. Mitversichert sind auch Schäden Dritter, denen ein vorsätzliches Handeln zugrunde liegt oder solche, denen eine Tierhalter- oder hütereigenschaft des Schädigers zugrunde liegt. Im Umfang der für diesen Vertrag geltenden Leistungserweiterungen zur Kfz-Klausel gelten diese Erweiterungen auch für die Ausfalldeckung
- Rechtsschutz zur Forderungsausfallversicherung bis zur vereinbarten Versicherungssumme über die KS AUXILIA Rechtsschutz-Versicherungs-AG als Risikoträger. Laut Leistungsübersicht besteht eine Mindestschadenhöhe von einem Euro.
- Opferhilfe bis 50.000 Euro, d.h. für Schäden an versicherten Personen durch einen unbekannten Täter im Sinne des Opferentschädigungsgesetzes
- Mitversichert ist der Betrieb einer Kleinkläranlage ausschließlich für die eigenen häuslichen Abwässer inklusive der Einleitung in ein Gewässer
- Mitversichert sind Haftpflichtansprüche wegen Senkungen eines Grundstücks sowie Erdrutschungen bis 500.000 Euro. Ausgeschlossen bleiben Sachschäden am Baugrundstück selbst oder den darauf befindlichen Gebäuden oder Anlagen.
- Mitversichert sind Schadenersatzansprüche aus der fahrlässigen Verletzung von Kunsturheberrechten bzw. dem Recht am eigenen Bild
- Konditionsdifferenzdeckung zu einem bestehenden Vorvertrag
- Übernahme von Mediationskosten aus Anlass eines Schadenfalles aus dem Besitz oder Eigentum an Gebäude und Grundstücken (max. 3 Termine à 2 Stunden)
- Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit bis maximal 24 Monate, u.a., sofern die bisherige wöchentliche Arbeitszeit mindesten 30 Stunden betrug. Kein Versicherungsschutz besteht in den ersten 12 Monaten nach Vertragsbeginn. Der Vertrag erlischt ohne besondere Vereinbarung, wenn die Außerkraftsetzung mehr als 24 Monate dauert
- Die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber von Flächengeothermieanlagen sowie von Flüssiggastanks ist laut Leistungsübersicht des Anbieters mitversichert. Bedingungsseitig erfolgt dies weniger transparent im Rahmen von Ziffer 6.4 (Allgemeines Umweltrisiko) sowie Abschnitt A2 (Besondere Umweltrisiken).
Ausgewählte Einschränkungen des Tarifs PrivatPremium 6.0 der NV Versicherung
- Innovationsklausel gilt nur, wenn durch ein Tarifupdate ausschließlich Verbesserungen vorgenommen werden, d.h. es besteht kein Anspruch auf diese Leistung, wenn ein Tarifupdate neben beispielsweise 20 Verbesserungen eine einzige Stelle besitzt, die auch zum Nachteil des Kunden führen könnte.
- Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche Dritter wegen privater Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen
- Der nichteheliche Lebenspartner ist nur dann mitversichert, wenn dieser behördlich in häuslicher Gemeinschaft gemeldet ist
- Schäden durch elektronischen Datenaustausch (Internetrisiko) sind nur versichert, sofern diese Ansprüche innerhalb europäischer Staaten nach europäischem Recht geltend gemacht werden. Wer also etwa Kontakte auch in den USA oder Asien hat, dürfte Probleme haben, wenn bei einer dieser Personen ein Schaden im Rahmen der Internetklausel entstehen sollte (z.B. Loveletter- bzw. I‑Love-You-Virus aus dem Jahre 2000, der sich damals weltweit verbreitete und auf vielen Rechnern zu erheblichen Vermögensschäden führte)
- Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche Dritter durch Asbestschäden
- Nicht mitversichert sind Mietsachschäden an Heizungs‑, Maschinen‑, Kessel- oder Warmwasserbereitungsanlagen
- Im Rahmen der Forderungsausfalldeckung besteht keine Mitversicherung echter Vermögensschäden. Vermögensschäden sind mitversichert, sofern sie aus einem entstandenen Personen- oder Sachschaden resultieren (Vermögensfolgeschäden).
- Keine Mitversicherung psychologischer Folgekosten für eine versicherte Person infolge der Gewalttat eines Dritten
- Analog aktueller GDV-Empfehlung ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen wegen Schäden durch eine ungewöhnliche und gefährliche Beschäftigung
- Ausgeschlossen sind Schäden durch Schimmel (nicht nur Mietsachschäden)
- Gemäß Satzung kann gemäß § 17 Nr. 1 eine Nachschusspflicht in Höhe eines Jahresbeitrages bestehen