Buß­geld­ver­fah­ren vor dem AG Nagold wegen Mas­ken­pflicht­ver­stoß eingestellt.

In seiner Pressemitteilung vom 23.07.2021 berichtet der Heidelberger Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Uwe Lipinski vom Erfolg eines Bürgers im Bußgeldverfahren vor dem Amtsgericht Nagold. Das Verfahren wegen Maskenpflichtverstoßes wurde eingestellt.[1]

Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipinski (Foto: privat)

Pressemitteilung:

Einem Bürger wurde vorgeworfen, in einem Geschäft keine sog. Maske getragen zu haben. Gegen den Bußgeldbescheid, der einen Betrag i. H. v. knapp 170 € festsetzte, wurde fristgemäß Einspruch eingelegt.

Das Amtsgericht Nagold stellte nunmehr das Verfahren ein, nachdem Rechtsanwalt Dr. Lipinski die Einstellung des Verfahrens namentlich mit zwei Argumenten begründete sowie im Falle der Aufrechterhaltung des mündlichen Verhandlungstermins diverse Beweisanträge zur PCR-Testthematik ankündigte. Zum einen berief sich Rechtsanwalt Dr. Lipinski auf die aktuelle landesverfassungsgerichtliche Judikatur, wonach die Bußgeldbewehrung verfassungswidrig sei. Ferner legte der Beschuldigte ein ärztliches Attest vor.

Rechtsanwalt Dr. Lipinski: „Es ist bedauerlich, dass aus dem nicht begründeten Einstellungsbeschluss nicht genau hervorgeht, was der Grund für die Einstellung gewesen ist. War es die juristische Überzeugung des Gerichts, dass die Bußgeldbewehrung verfassungswidrig gewesen ist, war es das Akzeptieren des Attests oder waren es beide Argumente in Summe? Oder wollte das Gericht (auch) sich nicht mit Beweisanträgen zur PCR-Test-Thematik näher befassen? Der nicht näher begründete Verweis nur auf die Rechtsnorm des § 47 II OWIG ist insoweit leider nicht eindeutig.“

Heidelberg, den 23.07.2021

Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipinski
Fachanwalt für Verwaltungsrecht


Fußnote:

[1] Dr. Uwe Lipinski, Erfolg eines Bürgers im Bußgeldverfahren vor dem Amtsgericht Nagold – Verfahren wegen Maskenpflichtverstoßes eingestellt, Pressemitteilung, 23.07.2021, https://www.rechtsanwalt-verfassungsrecht.de/Pressemitteilungen/Erfolg_eines_Buergers_im_Bussgeldverfahren_vor_dem_Amtsgericht_Nagold_Verfahren_wegen_Maskenpflichtverstosses_eingestellt

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