In seiner Pressemitteilung vom 23.07.2021 berichtet der Heidelberger Fachanwalt fr Verwaltungsrecht Dr. Uwe Lipinski vom Erfolg eines Brgers im Bugeldverfahren vor dem Amtsgericht Nagold. Das Verfahren wegen Maskenpflichtverstoes wurde eingestellt.[1]
Pressemitteilung:
Einem Brger wurde vorgeworfen, in einem Geschft keine sog. Maske getragen zu haben. Gegen den Bugeldbescheid, der einen Betrag i. H. v. knapp 170 festsetzte, wurde fristgem Einspruch eingelegt.
Das Amtsgericht Nagold stellte nunmehr das Verfahren ein, nachdem Rechtsanwalt Dr. Lipinski die Einstellung des Verfahrens namentlich mit zwei Argumenten begrndete sowie im Falle der Aufrechterhaltung des mndlichen Verhandlungstermins diverse Beweisantrge zur PCR-Testthematik ankndigte. Zum einen berief sich Rechtsanwalt Dr. Lipinski auf die aktuelle landesverfassungsgerichtliche Judikatur, wonach die Bugeldbewehrung verfassungswidrig sei. Ferner legte der Beschuldigte ein rztliches Attest vor.
Rechtsanwalt Dr. Lipinski: Es ist bedauerlich, dass aus dem nicht begrndeten Einstellungsbeschluss nicht genau hervorgeht, was der Grund fr die Einstellung gewesen ist. War es die juristische berzeugung des Gerichts, dass die Bugeldbewehrung verfassungswidrig gewesen ist, war es das Akzeptieren des Attests oder waren es beide Argumente in Summe? Oder wollte das Gericht (auch) sich nicht mit Beweisantrgen zur PCR-Test-Thematik nher befassen? Der nicht nher begrndete Verweis nur auf die Rechtsnorm des 47 II OWIG ist insoweit leider nicht eindeutig.
Heidelberg, den 23.07.2021
Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipinski
Fachanwalt fr Verwaltungsrecht
Funote:
[1] Dr. Uwe Lipinski, Erfolg eines Brgers im Bugeldverfahren vor dem Amtsgericht Nagold Verfahren wegen Maskenpflichtverstoes eingestellt, Pressemitteilung, 23.07.2021, https://www.rechtsanwalt-verfassungsrecht.de/Pressemitteilungen/Erfolg_eines_Buergers_im_Bussgeldverfahren_vor_dem_Amtsgericht_Nagold_Verfahren_wegen_Maskenpflichtverstosses_eingestellt