Seit Januar 2020 steht die aktuelle Tarifgeneration der AGILA zur Hundehalterhaftpflichtversicherung zur Verfügung.
Zur Auswahl stehen folgende Tarife:
- Hundehaftpflicht-Schutz 24,
- 10 Mio. Euro Deckungssumme pauschal für Personen‑, Sach- und Vermögensfolgeschäden
- Haftpflichtschutz
- 16 Mio. Euro Deckungssumme pauschal für Personen‑, Sach- und Vermögensfolgeschäden
- Haftpflichtschutz Exklusiv, maximal jedoch 15 Mio. Euro je geschädigter Person
- 20 Mio. Euro Deckungssumme pauschal für Personen‑, Sach- und Vermögensfolgeschäden, maximal jedoch 15 Mio. Euro je geschädigter Person
Eine Besonderheit der AGILA ist, dass zwar Vermögensfolgeschäden, nicht jedoch echte Vermögensschäden mitversichert sind. Positiv ist dafür die fehlende Maximierung der Deckungssumme.
Versicherungsschutz nur mit Selbstbeteiligung
Mit Ausnahme des Tarifes Haftpflichtschutz Exklusiv gilt ein pauschaler Selbstbehalt von 80 Euro je Schadenfall.
Die Vertragslaufzeit in den Tarifen Hundehaftpflicht-Schutz 24 zw. Haftpflichtschutz beträgt 12 Monate, im Tarif Haftpflichtschutz Exklusiv 24 Monate. Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt in allen Tarifen einen Monat zur Hauptfälligkeit.
Der Tarif Haftpflichtschutz Exklusiv wird als selbstständiger Vertrag angeboten für 105,60 Euro brutto p.a. Bei monatlicher Zahlweise wird ein Beitrag von 8,80 Euro fällig.
Rabatt für zusätzliche Tierversicherungen
Beim zusätzlichen gleichzeitigen Abschluss bzw. beim Bestehen eines AGILA Tierkrankenschutzes (nicht Tierkrankenschutz 24) oder eines AGILA OP-Kostenschutzes (nicht OP-Kostenschutz 24) reduziert sich der Jahresbeitrag für den AGILA Haftpflichtschutz bzw. AGILA Haftpflichtschutz Exklusiv um 50 Prozent.
Wesentliche Leistungen aller drei Tarife (z.B. die Funktion der Tierhalterhaftpflicht, auch unberechtigte Ansprüche Dritter abzuwehren, Versicherungsschutz für Welpen oder im Ausland) ergeben sich nur aus dem Produktinformationsblatt, nicht jedoch aus den Bedingungen. Letztere enthalten zum Teil Verweise auf Leistungen von in den Bedingungen nicht definierten Tarifen 991 bzw. 9390.
GDV-Standards unterschritten
Der Leistungsumfang aller hier näher dargestellten Tarife aus dem Hause AGILA ist eher unterdurchschnittlich, zumal das Leistungsniveau nicht einmal den vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen Musterbedingungen entspricht, wonach z.B. sowohl Haftpflichtansprüche wegen gewollter als auch ungewollter Deckakte inklusive Folgeschäden eingeschlossen wären. Die AGILA versichert in Ihrem Tarif Exklusiv nur Schäden infolge ungewollter Deckakte und diese ohne etwaige Folgeschäden (z.B. eine Schwangerschaft).
Ausgewählte Vorteile des Tarifs Haftpflichtschutz Exklusiv
- Mitversichert sind Haftpflichtansprüche aus dem Einsatz des versicherten Hundes bei der Jagd
- Mitversichert sind Mietsachschäden wegen Schäden an fremden Sachen, die der Versicherungsnehmer oder versicherte Personen gemietet, geleast oder gepachtet haben
- Übernahme von Bergungskosten durch Polizei, Feuerwehr oder einen Dritten bis zu maximal 300 Euro pro Schadenfall, wenn bei einem Verkehrsunfall mit einem motorisierten Kraftfahrzeug das Tier verletzt oder getötet wird. Hierunter fallen auch nachgewiesene Leistungen privater Personen, die das Tier von der Straße retten und z. B. zum Tierarzt bringen; Regelung nicht bedingungsseitig, sondern allein durch das Produktinformationsblatt
- Versicherungsschutz für Welpen in den ersten 12 Monaten; Regelung nicht bedingungsseitig, sondern allein durch das Produktinformationsblatt
- Haftpflichtschutz auch als privater Züchter und Halter von Schul- und Begegnungshunden; Regelung nicht bedingungsseitig, sondern allein durch das Produktinformationsblatt
Ausgewählte Nachteile des Tarifs Haftpflichtschutz Exklusiv
- Keine Garantie, dass der Versicherer nicht zum Nachteil des Kunden von den verbindlichen Musterbedingungen des GDV abweicht (GDV-Garantie)
- Keine Garantie, dass der Versicherer nicht zum Nachteil des Kunden von den verbindlichen Empfehlungen des Arbeitskreises Beratungsprozesse abweicht (Arbeitskreis-Garantie)
- Keine Innovationsklausel
- Keine Besitzstandsgarantie
- Keine Best-Leistungs-Garantie (erweiterte Vorsorge)
- Keine Exzedenten- bzw. Konditions-Differenz-Deckung
- Keine Vorsorgedeckung
- Keine Mitversicherung von Regressansprüchen von Sozialversicherungsträgern, privaten Krankenversicherern und privaten/öffentlichen Arbeitgebern bzw. Dienstherren bei Personenschäden
- Ausschluss für Folgeschäden aus ungewollten Deckakten sowie für Schäden durch gewollten Deckakt
- Keine Mitversicherung einer Forderungsausfalldeckung
- Keine Klarstellung zur Mitversicherung von Umweltschäden (z.B. durch Kleingebinde)
- Weltweiter Versicherungsschutz für 12 Monate geht allein aus dem Produktinformationsblatt, nicht jedoch aus den Bedingungen hervor
- Keine Neuwertentschädigung
- Keine Mitversicherung von Haftpflichtansprüchen gegen den Versicherungsnehmer aus dem Abhandenkommen von fremden gemieteten, geliehenen oder in Obhut genommenen Sachen (z.B. gemieteten Hundetransportanhängern)
- Keine verbesserte Kfz-Klausel (z.B. Übernahme von Kaskoschäden bzw. der Rabatthochstufung in der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung)
- Keine ausdrückliche Mitversicherung von Haftpflichtansprüchen gegen den Versicherungsnehmer aus der Teilnahme am Unterricht eines Hundevereins inklusive der persönlichen Haftpflichtansprüche der anderen Teilnehmer. Der Versicherer schreibt, dass diese Leistung trotz fehlender Klarstellung in den Bedingungen versichert sei
- Keine ausdrückliche Mitversicherung von Haftpflichtansprüchen gegen den Versicherungsnehmer in seiner Funktion als privater Hundezüchter (z.B. im Rahmen der benannten Umsatzgrenzen)
- Keine ausdrückliche Mitversicherung der versicherten Hunde als Wachhund (z.B. im Rahmen der benannten Umsatzgrenzen)
- Keine ausdrückliche Mitversicherung der Teilnahme an Hundesport (Z.B. Agility oder Dog Dance)
- Kein aktiver Rechtsschutz
- Keine Mitversicherung von Opferhilfe für den Versicherungsnehmer als Geschädigten
- Keine Klarstellung zur Mitversicherung von Schäden durch tierische Ausscheidungen. Laut Versicherer seien diese mitversichert.
- Kein Verzicht auf Anrechnung einer Mithaftung (z.B. bei Schäden Hund gegen Hund)
- Keine Mitversicherung von Tierarztkosten nach Verletzung versicherter Hunde durch einen fremden Hund oder Täter, der nicht ohne erheblichen Aufwand zu ermitteln ist
- Keine Versehensklausel für versehentliche Obliegenheitsverletzungen
- Keine Übernahme der Kosten für Nottötung und Tierkörperbeseitigung versicherter Hunde
- Keine Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit