Das letzte Update zur Hundehalterhaftpflichtversicherung der Adcuri und Barmenia erfolgte zum März 2020. Zur Auswahl stehen
- der Basis-Schutz mit der Deckungssumme 5 Millionen Euro für Personen‑, Sach- und Vermögensschäden,
- der Top-Schutz mit den Deckungssummen 10 oder 50 Millionen Euro für Personen‑, Sach- und Vermögensschäden, max. 15 Mio. Euro je geschädigter Person sowie
- der Premium-Schutz mit den Deckungssummen 20 oder 50 Millionen Euro für Personen‑, Sach- und Vermögensschäden, max. 15 Mio. Euro je geschädigter Person
Die gewählte Deckungssumme ist auf die zweifache Leistung pro Jahr begrenzt. Die Vorsorgedeckung besteht bis in Höhe der Deckungssumme.
Effektive Mehrprämie bei unterjähriger Zahlweise
Der sonst übliche Ratenzahlungszuschlag wird von der Adcuri bzw. Barmenia als Beitragsnachlass für jährliche (4%) bzw. halbjährliche Zahlweise (2%) ausgewiesen. Der Versicherungsschutz kann wahlweise ohne oder mit 150 Euro Selbstbehalt abgeschlossen werden. Der Vertrag ist nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres täglich kündbar. Diese Leistung war jedoch mit Stand 05.11.2020 noch nicht in den online verfügbaren Bedingungen enthalten. Am 10.11.2020 wurde das Druckstück ausgetauscht, so dass dies mittlerweile entsprechend ausgewiesen ist.
Der Premium-Schutz wird angeboten für 83,69 Euro brutto p.a. ohne bzw. für 66,95 Euro brutto p.a. bei 150 Euro Selbstbehalt.
Überraschungen auf Website korrigiert
Auf der Website der Barmenia wurde mit Stand 05.11.2020 eine Konditions-Differenz-Deckung für den Tarif Premium als mitversichert angegeben Im Druckstück zum Stand 03.2020 fehlt allerdings eine solche Position, die noch im Tarif Premium vom Stand 01.05.2019 unter der Ziffer A1‑6.25 ausdrücklich als für 15 Monate versichert benannt wurde. Am 10.11.2020 wurde das Druckstück ausgetauscht, so dass mittlerweile die ausgewiesene Differenzdeckung auch für Kunden verfügbar ist.
Ausgewählte Vorteile des Tarifs Premium-Schutz
- Garantie, dass nicht zum Nachteil des Kunden von den unverbindlichen Empfehlungen des Arbeitskreises Beratungsprozesse (Stand 28.09.2015) abgewichen wird, dadurch auch Aktualisierung der GDV-Garantie mit Stand 04.2016 (anstatt aktuell 04.2020)
- Barmenia-Leistungs-Garantie (Best-Leistungs-Garantie). Dabei u.a. keine Erweiterung des Kreises der versicherten Personen möglich. Positiv ist, dass auch ein bei einem Wettbewerber höheres Sublimit für die Mitversicherung von über diesen Vertrag mitversicherten gewerblichen Risiken ausdrücklich eingeschlossen wäre.
- Besitzstandsgarantie (Vorversicherergarantie). Die Besitzstandsgarantie gilt auch dann, wenn zwischen dem Erlöschen des unmittelbaren Vorvertrages und dem Beginn des neuen Vertrages ein Zeitraum von nicht mehr als drei Monaten vergangen ist
- Differenzdeckung, u.a. sofern noch ein weiterer, in den nächsten 15 Monaten auslaufender bzw. gekündigter Versicherungsvertrag bei einem anderen Versicherer (Vorversicherer) besteht
- Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit bis 12 Monate bei Eintritt vor Vollendung des 58. Lebensjahres. Für Selbstständige ist eine einmalige Befreiung während der Vertragslaufzeit möglich
- Versicherungsschutz für unmittelbare Personenschäden der versicherten Personen untereinander
- Mitversicherung von Schäden an gemieteten, geleasten, gepachteten, geliehenen beweglichen Sachen (z.B. in Pensionen oder Reha-Kliniken)
- Mitversichert gilt die freiberufliche und wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Rechnung des Versicherungsnehmers und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung mit dem versicherten Tier betrieben wird bis zu einem Gesamtjahresumsatz von 6.000 Euro
- Erstattung von Rechtsverfolgungskosten (Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz) im Rahmen der Forderungsausfalldeckung bis 150.000 Euro mit dem Risikoträger Roland
- Unbegrenzter Versicherungsschutz für vorübergehende Auslandsaufenthalte. Ausnahmen für den weltweiten Versicherungsschutz gelten im Rahmen der Forderungsausfalldeckung sowie im Rahmen der Umweltschadenversicherung
- Strafkautionsdarlehen innerhalb der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegens, Islands und des Fürstentums Lichtenstein
- Neuwertentschädigung bis 3.000 Euro bis 12 Monate ab Kaufdatum, allerdings u.a. ohne Schäden an Handys, Laptops, Film- und Fotoapparaten sowie an Brillen
- Kostenübernahme für Nottötung und. Tierkörperbeseitigung versicherter Hunde nach versichertem Schaden bis 5.000 Euro, sofern veterinärmedizinisch angeraten
- Kosten für Bergungs- und Rettungskosten für versicherte Hunde
Ausgewählte Nachteile des Tarifs Premium-Schutz
- Innovationsklausel gilt nur, wenn durch ein Tarifupdate ausschließlich Verbesserungen vorgenommen werden, d.h. es besteht kein Anspruch auf diese Leistung, wenn ein Tarifupdate neben beispielsweise 20 Verbesserungen eine einzige Stelle besitzt, die auch zum Nachteil des Kunden führen könnte. Für den Tarif Premium könnte dies aufgrund der versehentlich (vorübergehend) nicht enthaltenden Konditions-Differenz-Deckung zutreffen, so dass Bestandskunden nicht vom aktuellen Tarifupdate profitieren konnten, mithin die Innovationsklausel ins Leere gelaufen ist. Der Versicherer bestätigt hier, dass die Konditionsdifferenzdeckung bereit mit den AVB 05/2019 zusammen mit dem täglichen Kündigungsrecht eingeführt wurde und diese Verbesserungen ausdrücklich auch für bereits bestehende Verträge wirksam seien.
- Keine ausdrückliche Mitversicherung des Mittierhundehalters
- Keine Mitversicherung von Haftpflichtansprüchen gegen den Versicherungsnehmer aus dem Abhandenkommen von fremden gemieteten, geliehenen oder in Obhut genommenen Sachen (z.B. gemieteten Hundetransportanhängern)
- Keine Mitversicherung von Schäden an gemieteten oder geleasten Kfz, ausgenommen Schäden an gemieteten Tiertransportern bis 50.000 Euro
- Keine verbesserte Kfz-Klausel (z.B. Übernahme von Kaskoschäden bzw. der Rabatthochstufung in der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung)
- Keine ausdrückliche Mitversicherung von Haftpflichtansprüchen gegen den Versicherungsnehmer aus der Teilnahme am Unterricht eines Hundevereins inklusive der persönlichen Haftpflichtansprüche der anderen Teilnehmer
- Keine ausdrückliche Mitversicherung von Haftpflichtansprüchen gegen den Versicherungsnehmer in seiner Funktion als Hundetrainer (z.B. im Rahmen der benannten Umsatzgrenzen)
- Keine ausdrückliche Mitversicherung von Haftpflichtansprüchen gegen den Versicherungsnehmer in seiner Funktion als privater Hundezüchter (z.B. im Rahmen der benannten Umsatzgrenzen)
- Keine ausdrückliche Mitversicherung der versicherten Hunde als Wachhund (z.B. im Rahmen der benannten Umsatzgrenzen)
- Keine ausdrückliche Mitversicherung der Teilnahme an Hundesport (Z.B. Agility oder Dog Dance)
- Im Rahmen der Forderungsausfalldeckung kein Versicherungsschutz für Schäden durch benannte Listenhunde
- Kein Versicherungsschutz für echte Vermögensschäden im Rahmen der Forderungsausfalldeckung
- Kein aktiver Rechtsschutz (im Unterschied zum im Tarif enthaltenen Spezial-Straf-Rechtsschutz in Ergänzung der Forderungsausfalldeckung)
- Keine Mitversicherung von Opferhilfe für den Versicherungsnehmer als Geschädigten. Eine solche setzt im Unterschied zur Forderungsausfalldeckung voraus, dass der Schädiger nicht bekannt ist.
- Keine Klarstellung zur Mitversicherung von Schäden durch tierische Ausscheidungen
- Kein Verzicht auf Anrechnung einer Mithaftung (z.B. bei Schäden Hund gegen Hund)
- Keine Mitversicherung von Tierarztkosten nach Verletzung versicherter Hunde durch einen fremden Hund oder Täter, der nicht ohne erheblichen Aufwand zu ermitteln ist
- Keine Versehensklausel für versehentliche Obliegenheitsverletzungen
- Entgegen der bedingungsseitigen GDV-Garantie kann die Barmenia den Vertrag zur Hauptfälligkeit außerordentlich kündigen, wenn der Kunde das SEPA-Mandat widerrufen sollte
- Keine monatliche oder vierteljährliche Zahlweise möglich