In einer Presseerklärung vom 01.08.2021[1] wurde aufgerufen, als Zeuge für eine Strafanzeige beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag auszusagen. Die Aussage muss zwingend auf Englisch formuliert werden. Im aktuellen Aufruf geht es vor allem um das Thema „Impfung“, die damit verbundenen Gesundheitsschäden sowie den Umfang der konkreten Aufklärung. Daneben spielen auch andere Formen der psychischen Folter eine erhebliche Rolle, die im Detail vielen Betroffenen gar nicht bewusst sein dürften.
Schuldige sollen zur Verantwortung gezogen werden
„Die Menschenrechtsverteidigerin (gemäß UN-Resolution 53/144) Sarah Luzia Hassel-Reusing bereitet eine strafrechtliche Anzeige vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag wegen Anwendung der Schockdoktrin unter dem Vorwand Corona vor. Die Anzeige bezieht sich auf Maßnahmen, die die Schwere eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit erreicht haben (Art. 7 Römisches Statut). Zivilpersonen werden im Rahmen einer groß angelegten und systematischen Politik geschädigt durch die Straftaten Mord (lit. a), Inhaftierung oder sonstige schwere Freiheitsentziehung unter Verletzung grundlegender Regeln des Völkerrechts (lit. e), Folter (lit. f), Verfolgung (lit. h) und andere unmenschliche Handlungen ähnlicher Art, die vorsätzlich großes Leid oder schwere Verletzungen des Körpers oder der geistigen oder körperlichen Gesundheit verursachen (lit. k). Die Schockmaßnahmen dienen Macht‑, Ideologie- und Profitinteressen verschiedener Kreise, die sich überschneiden.
Inzwischen hat die weltweite Corona-Kampagne unzählige Opfer der sogenannten „Impfung“ gefordert. Das Verbrechen gegen die Menschlichkeit muss untersucht und die Schuldigen zur Verantwortung gezogen werden. Dazu können Sie mit Ihrem Zeugnis beitragen. Die Geschädigten können durch die Klage Gesicht und Stimme bekommen und Leben anderer Menschen retten, inzwischen auch Kinderleben.
Wir benötigen die Zeugenaussagen mit Name, Anschrift, Geburtsdatum, Unterschrift und die ausdrückliche Erlaubnis zur Verwendung für die Strafanzeige, die beim IStGH wegen des Verbrechens gegen die Menschlichkeit durch die Corona-Schockmaßnahmen eingereicht wird.
Die Zeugnisse sollen sich an folgenden Fragen orientieren:
-Wann haben Sie welches mRNA/DNA-Präparat („Impfstoff“) gegen Sars-CoV‑2 von welchem Pharmakonzern erhalten?
-Welche schwerwiegenden und/oder anhaltenden Nebenwirkungen hatten Sie, die vor der Impfung nicht aufgetreten sind?
-Bitte weisen Sie diese Gesundheitsschäden mit einem Attest Ihres Arztes nach.
-Welche Folgen hatten diese Gesundheitsschäden für Sie?
-Sind Sie unter Druck gesetzt worden, den Stich zu nehmen? Wenn ja, wer hat dies in welcher Weise getan?
- Inwieweit sind Sie über den experimentellen und genetisch manipulierenden Charakter der mRNA/DNA-Präparation informiert?
Das Zeugnis muss auf Englisch sein. Bitte senden Sie das unterschriebene Dokument schnellstmöglich an
Sarah Luzia Hassel-Reusing
Menschenrechtsverteidiger nach UN-Resolution 53/144
Thornerstr. 7
42283 Wuppertal (Deutschland)
+49/202/2502621“
Ausführliches Interview im Corona-Untersuchungs-Ausschuss
Bereits im Dezember 2020 wurden weitere Details zur geplanten Strafanzeige im Corona-Untersuchungsausschuss vorgestellt. Reusing zeigte sich hier live im Gespräch mit den Rechtsanwälten Viviane Fischer sowie Dr. Reiner Füllmich.
Insbesondere wurde ausgeführt, welche Straftatbestände des Völkerstrafrechts sie durch die Corona-Maßnahmen verwirklicht sieht. Dabei wurde erläutert, was es mit der so genannten „Weißen Folter“ auf sich habe und mit welchen Schockmaßnahmen Verhaltensänderungen in der Gesellschaft implementiert werden konnten. Zu den wesentlichen Merkmalen der Weißen Folter gehört es etwa, dass diese oft nur schwer nachweisbar und von den Betroffenen oft gar nicht als solche wahrgenommen wird.
Das Folterverbot gilt ausnahmslos
In seinem Beitrag zum Thema „Weiße Folter“ in der „Psychologischen Rundschau“ aus dem Jahre 2009 führte der inzwischen emeritierte Professor für Allgemeine Psychologie an der Universität Kiel, Prof. Dr. Rainer Mausfeld, unter anderem aus:
„Durch die mit der Folter herbeigeführte Totalinstrumentalisierung einer Person zu einem Mittel des Staates wird die Würde und Autonomie des Opfers in einem solchen Maße verletzt oder zerstört, dass allein die gesetzliche Möglichkeit einer solchen Situation die Grundlagen des Rechtsstaates unterminieren würde. Der Absolutheitsrang des Folterverbotes lässt sich also nicht innerhalb, sondern nur auf Kosten des demokratischen Rechtsstaates in Frage stellen. Das absolute Folterverbot trennt gerade demokratische Rechtsstaaten von totalitären Regimen, in deren Rechtswesen und Herrschaftspraxis Folter weit verbreitet ist.
Folter stellt also einen Angriff auf ein Rechtsgut dar, das nicht relativ, sondern absolut schützenswert ist. Das Folterverbot gestattet keinerlei Ausnahmen – auch nicht im Falle eines öffentlichen Notstandes, der das Leben der Nation bedroht – und schließt grundsätzlich eine Abwägung mit anderen Rechtsgütern aus. “[2]
Mausfeld zeigt in seinem Beitrag unter anderem den planmäßigen Einsatz Weißer Folter in Guantánamo, Abu Ghraib und Bagram auf.
Was sagt das Römische Statut?
Im Sinne von Artikel 7 Absatz 1 des Römisches Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs vom 17.07.1998 gilt insbesondere:
„Artikel 7
Verbrechen gegen die Menschlichkeit
(1) Im Sinne dieses Statuts bedeutet „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ jede der folgenden Handlungen, die im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen die Zivilbevölkerung und in Kenntnis des Angriffs begangen wird:
a) vorsätzliche Tötung;
b) Ausrottung;
c) Versklavung;
d) Vertreibung oder zwangsweise Überführung der Bevölkerung;
e) Freiheitsentzug oder sonstige schwer wiegende Beraubung der körperlichen Freiheit unter Verstoß gegen die Grundregeln des Völkerrechts;
f) Folter;
g) Vergewaltigung, sexuelle Sklaverei, Nötigung zur Prostitution, erzwungene Schwangerschaft, Zwangssterilisation oder jede andere Form sexueller Gewalt von vergleichbarer Schwere;
h) Verfolgung einer identifizierbaren Gruppe oder Gemeinschaft aus politischen, rassischen, nationalen, ethnischen, kulturellen oder religiösen Gründen, Gründen des Geschlechts im Sinne des Absatzes 3 oder aus anderen nach dem Völkerrecht universell als unzulässig anerkannten Gründen im Zusammenhang mit einer in diesem Absatz genannten Handlung oder einem der Gerichtsbarkeit des Gerichtshofs unterliegenden Verbrechen;
i) zwangsweises Verschwindenlassen von Personen;
j) das Verbrechen der Apartheid;
k) andere unmenschliche Handlungen ähnlicher Art, mit denen vorsätzlich große Leiden oder eine schwere Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit oder der geistigen oder körperlichen Gesundheit verursacht werden.“[3]
Beispiele für Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind vielfältig
Neben dem aktuell besonders präsenten Thema eines Impfzwangs durch die Hintertür wurden im Corona-Untersuchungsausschuss auch andere mögliche Straftatbestände wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit ausgeführt, so etwa Freiheitsberaubung durch Lockdowns und Quarantänemaßnahmen, Gesundheitsschäden durch aufgeschobene Operationen, Diskriminierung von Gesellschaftsgruppen (z. B. Verfolgung von Ärzten, die Maskenatteste ausgestellt haben), psychischer Folter (z. B. Gebären oder Schulunterricht nur mit Maskentragen, Wahrnehmungsmonopolisierung, Androhung Jobverlust oder Tod) sowie sonstige schwerwiegende Grundrechtseinschränkungen.
Es wird empfohlen, sich das vom Corona-Untersuchungsausschuss verlinkte Formular[4], die in Betracht kommenden Straftatbestände[5] sowie das Video der Sitzung[6] anzusehen.
[1] https://t.me/HolgerFischerRA/2319, zuletzt aufgerufen am 06.10.2021
[2] „Psychologie, ‚weiße Folter‘ und die Verantwortlichkeit von Wissenschaftlern“ in „Psychologische Rundschau“, 60 (4), S. 229 – 240, hier S.230. Aufzurufen unter http://www.uni-kiel.de/psychologie/psychophysik/mausfeld/Mausfeld_Psychologie%20%27weisse%20Folter%27%20und%20die%20Verantwortlichkeit%20von%20Wissenschaftlern_2009.pdf, zuletzt aufgerufen am 06.10.2021
[3] „Römisches Statut des Internationalen Strafgerichtshofs“ vom 17.07.1998 auf un.org. Aufzurufen unter https://www.un.org/depts/german/internatrecht/roemstat1.html, zuletzt aufgerufen am 06.10.2021
[4] Siehe https://2020news.de/wp-content/uploads/2020/12/Formular_fuer_Strafanzeige.docx
[5] Siehe https://2020news.de/wp-content/uploads/2020/12/081120-fragen-fuer-zeugen‑2.pdf
[6] Siehe https://odysee.com/@Weltfrieden.TV:c/DenHaag_Verbrechen_gegen_Menschlichkeit:1
Ich bin sehr froh, das dieser Schritt getan wird! Ich habe mich letzten Dez mit dem Recht, auch mit weisser Folter auseinander gesetzt, wegen Anzeige Masken Verweigerung. Ich wurde frei gesprochen, ohne Rechtsanwalt, weil es kein Gehör für meine Ausarbeitungen gab. Ich hoffe das es bald zu Anzeigen kommt! Recht wird massiv verdreht und mit Füssen getreten. Und Niemand hat sich bisher getraut und diesen Schritt gewagt. Danke!
Viel Erfolg wünsche ich! Die Verbrecher müssen alle zur Verantwortung gezogen werden.
Ein Gedanke: stellt diese Aufforderung in die Kanäle impfopfer und Krankenhaus und Pflegepersonal. Allein letzterer Kanal hat über 75.000 Abonnenten. Also große Reichweite. Viel Erfolg und Danke für diese Möglichkeit die stimme laut werden zu lassen.