Tarif­ana­ly­se: Haus­rat­ver­si­che­rung der GVO (Stand 05.2025)

• Ver­si­che­rungs­schutz für das Abhan­den­kom­men bzw. Schä­den an oder die Zer­stö­rung von ver­si­cher­ten Sachen des Ver­si­che­rungs­neh­mers oder einer mit ihm in häus­li­cher Gemein­schaft leben­den Per­son als Opfer einer poli­zei­lich ange­zeig­ten Straf­tat (z. B. Dieb­stahl von Bol­ler­wa­gen). Die Mit­ver­si­che­rung besteht bis in Höhe von 2.500 Euro, für Wert­sa­chen abwei­chend bis 1.000 Euro. wei­ter­le­sen…

GVO im Inter­view: Maxi­mal kun­den­freund­li­che Aus­le­gung der Best-Leistungs-Garantie

Ste­phan Wit­te: „O.K. Das heißt also, wenn man bei Ihnen einen Ver­trag hat, könn­te ich auch sagen, was weiß ich, ich ver­wei­se auf irgend­ei­nen VEMA-Tarif, ich ver­wei­se auf irgend­ei­nen Domcura-Tarif…“

Andre­as Albers: „Genau. Es muss ledig­lich ein Ver­si­che­rer oder Asse­ku­ra­deur im deut­schen Ver­si­che­rungs­markt sein, d. h. Sie könn­ten sich nicht auf eine Lloyds Lon­don irgend­wie bezie­hen, denn da sind die recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen doch ein biss­chen anders.“ wei­ter­le­sen…