Flurstückproblematik in der Wohngebäudeversicherung
Sowohl in den alten als auch in den neuen Bundesländern ist nicht nur zu beachten, ob Flurstücke wirklich bebaut oder unbebaut sind, sondern auch, ob auf unbebauten Grundstücke etwaige Rohre verlegt sind, die nicht der Versorgung des versicherten Grundstücks dienen (z. B. Fremdleitungsrohre einer gemeinschaftlichen Kläranlage oder Rohre / verrohrte Bachläufe der Oberflächenentwässerung). weiterlesen…