Tarifanalyse: Hausratversicherung der GVO (Stand 05.2025)
• Versicherungsschutz für das Abhandenkommen bzw. Schäden an oder die Zerstörung von versicherten Sachen des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person als Opfer einer polizeilich angezeigten Straftat (z. B. Diebstahl von Bollerwagen). Die Mitversicherung besteht bis in Höhe von 2.500 Euro, für Wertsachen abweichend bis 1.000 Euro. weiterlesen…