Mitversichert sind Bissschäden durch wildlebende Tiere an elektrischen Leitungen und Anlagen auf dem Versicherungsgrundstück (dies auch außerhalb versicherter Gebäude), die der Versorgung versicherter Sachen dienen. Darüber hinaus versichert sind auch Bissschäden durch wildlebende Tiere an Dämmungen und Unterspannbahnen von Dächern und Außenwänden. Anders als üblich bezieht sich die Mitversicherung nicht nur auf den Verbiss von Mardern, sondern auch auf sonstige wildlebende Tiere wie z. B. Mäuse, Ratten, sonstige Nagetiere, Marder und Waschbären. Die Bedingungen lassen sich so lesen, dass kein Ausschluss für Folgeschäden eines versicherten Bissschadens besteht (z. B. Schäden durch das Fehlen elektrischer Spannung). weiterlesen…