Die Manufaktur Augsburg Augsburg GmbH ist rechtlich als Versicherungsvertreter tätig. An ihr hält die SIGNAL IDUNA AG 100 % der Stimmrechte und des Kapitals. Gegründet wurde die Manufaktur im Jahre 2013[1] von der SDV Servicepartner der Versicherungsmakler AG[2]. Dabei ist die 2009[3] als „unabhängiges Tochterunternehmen der SIGNAL IDUNA HOLDING“ gegründete SDV AG mittels „einer Service- und Auftragsdatenvereinbarung mit dem Mutterkonzern“[4] verbunden. Risikoträger ist die ADLER Versicherung AG[5] als 100 %ige Tochter der SIGNAL IDUNA.
Angeboten werden über die Manufaktur Unfall-, Privathaftpflicht-, Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen. Dabei ist der aktuelle Wohngebäudetarif bereits unverändert seit Mai 2018 auf dem Markt, nachdem der Vorgängertarif 2013 eingeführt wurde und dann 2017 zwecks Neujustierung zunächst ohne Ersatz geschlossen wurde.
Wenige Tage schon mehr als 2 Monate
Am 16.03.2021 wurde mitgeteilt, dass man „in wenigen Tagen einen neuen Tarif auf den Markt bringen“ werde und den hier besprochenen Tarif daher schließen werde. Am 22.04.2022 wurde telefonisch ergänzt, dass die Veröffentlichung des neuen Tarifs voraussichtlich noch etwa vier Wochen dauern werde. Eine erneute telefonische Aussage vom 19.05.2022 lautete, dass es noch eine Weile dauern werde, bis man mit einem neuen Tarif auf den Markt komme.
Als Versicherungsvertreter hat die Manufaktur laut Aussagen von Mitarbeitern vom 24.02.2022 eine Regulierungsvollmacht für Schäden bis 3.000 Euro. Abweichend können Schäden durch erweiterte Elementargefahren ohne Grenze und Sturmschäden aktuell auch über 3.000 Euro hinaus reguliert werden. Welche weiteren Schäden über 3.000 Euro hinaus reguliert werden können, ist abhängig vom Einzelfall. Vom Unternehmen wurde am 22.04.2022 mitgeteilt, dass man die konkreten Zahlen nicht nach außen tragen wolle und dass in der Praxis ein abweichender Spielraum für die Regulierung bestehen würde. In jedem Fall gäbe es für die Schadenregulierung „kein klares „Schema F“.“
Zur Auswahl stehen in der Wohngebäudeversicherung die Tarife Premium und Premium Plus. Versicherungsschutz in der Wohngebäudeversicherung wird nach dem Quadratmetermodell geboten. Sofern die Wohnfläche korrekt angegeben wird, wird auf die Anrechnung einer möglichen Unterversicherung im Schadenfall verzichtet.
In den Bedingungen der Manufaktur wird die Wohnfläche wie folgt definiert
„Wohnfläche laut dem Kaufvertrag, den Bauunterlagen oder der Wohnflächenverordnung, wenn diese Angabe dem aktuellen Bauzustand entspricht, sowie die sonstigen vereinbarten Merkmale.“
Gemäß § 2 Wohnflächenverordnung ist die Wohnfläche unter anderem wie folgt definiert:
„Die Wohnfläche einer Wohnung umfasst die Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu dieser Wohnung gehören. Die Wohnfläche eines Wohnheims umfasst die Grundflächen der Räume, die zur alleinigen und gemeinschaftlichen Nutzung durch die Bewohner bestimmt sind.“
Nach § 4 WoFlV gelten Abzüge bei der ermittelten Grundfläche für Räume mit einer Deckenhöhe von unter 2 Metern:
„Die Grundflächen
1. von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens zwei Metern sind vollständig,
2.von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens einem Meter und weniger als zwei Metern sind zur Hälfte,
3. von unbeheizbaren Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen sind zur Hälfte,
4.von Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen sind in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte
anzurechnen.“
Angeboten wird Versicherungsschutz von der Manufaktur für ständig bewohnte Ein- und Zweifamilienhäuser, sofern in diese kein Gewerbe ausgeübt wird. Ausgenommen davon ist eine Bürofläche von maximal 50 %, für die Versicherungsschutz geboten wird. Vorübergehend vollständig unbewohnte Gebäude bedeuten nach dem Wortlaut der Bedingungen eine Gefahrerhöhung im Sinne der Bedingungen (siehe § 10 Nr. 2.2). Inwiefern Versicherungsschutz nach Antragsstellung besteht, wenn ein Versicherter z. B. wegen eines Urlaubs, wegen Krankheit oder aus anderen Gründen längerfristig nicht zu Hause weilt und das versicherte Objekt daher leer steht, ist bedingungsseitig nicht ersichtlich.
Der Grundtarif Premium bzw. Premium Plus lässt sich optional wie folgt erweitern:
- Weitere Elementargefahren (Überschwemmung, Erdbeben u.a.)
- Feuer-Rohbauversicherung (kostenfrei während der Bauphase, maximal für 24 Monate)
Eine Gebäude- und Mobiliarglasversicherung wird von der Manufaktur optional als eigenständiges Produkt angeboten.
Versicherbar sind Gebäude der Bauartklassen I, II und III bzw. der Fertighausklassen 1, 2 und 3. Nicht versichert sind Gebäude mit weicher Dachung (z. B. Reet, Stroh). Positiv ist, dass Gebäude mit Lehmbalkendecken ohne Einschränkungen versicherungsfähig sind. Deren Vorhandensein dürfte nicht jedem Hausbesitzer aktiv bekannt sein. Wer etwa ein ehemaliges Bauernhaus erworben hat, dass außen verklinkert ist, dürfte im Zweifel erst im Schadenfall das Fachwerk und die Lehmbalkendecken im Innern erkennen.
Versicherbar sind Gebäude mit einer Wohnfläche bis maximal 300 Quadratmetern. Das maximale Baujahr bei Vertragsbeginn darf 60 Jahre betragen. Dies gilt auch für (teil-)renovierte Gebäude.
Objekte mit einem oder mehreren Elementarschäden in den 10 Jahren vor Antragsstellung sind nicht versicherbar. Bis zu zwei Vorschäden im Vorvertrag für die anderen Gefahren (z. B. Sturm oder Leitungswasser) in den letzten 5 Jahren vor Antragstellung sind je nach Schadenhöhe versicherbar.
Bestand ein Vorvertrag, der vom Vorversicherer gekündigt worden ist, ist eine Annahme nicht möglich. Versicherungsschutz für Gebäude ohne eine Vorversicherung ist nur nach Einzelfallprüfung möglich.
Eine beitragsfreie Mitversicherung für Nebengebäude (z. B. Schuppen, Gewächs‑, Garten- und Gerätehäuser) besteht nur für solche bis maximal 20 Quadratmetern Grundfläche (Premium) bzw. 30.000 Euro (Premium Plus). Zudem sind auch Garagen und Carports automatisch mitversichert.
Inwiefern auch gewerbliche, landwirtschaftlich bzw. ehemals gewerblich oder landwirtschaftlich genutzte Gebäude versicherungsfähig sind, ist aus den vorliegenden Unterlagen nicht erkennbar.
Laut telefonischer Auskunft vom 19.05.2022 könne man im beschriebenen Rahmen auch Versicherungsschutz für gewerblich oder landwirtschaftlich genutzte Objekte erhalten.
Erweiterte Elementargefahren können optional gegen Zuschlag eingeschlossen werden. Der Einschluss von Schäden durch erweiterte Elementargefahren ist in der ZÜRS-Zone 4 nicht möglich.
Im Rahmen der Mitversicherung von Elementarschäden hat sich der Versicherungsnehmer an jedem Schaden mit einer Selbstbeteiligung 250 Euro zu beteiligen. Es gilt eine Wartezeit von 14 Tagen.
Denkmalgeschützte Gebäude sind nicht versicherungsfähig. Ebenfalls nicht versicherungsfähig sind Wohngebäude in der Nähe gefahrerhöhender Betriebe (z. B. Bars, Massagesalons oder Wohnheimen).
Branchenüblich ist das Gebäudealter prämienerheblich. Eine Beitragsanpassung in bedingungsseitig unbenannter Höhe findet bei Erreichen eines Alters von 8 sowie von 17 Jahren statt. Auch die Annahmerichtlinien bieten hierzu keine weiterführenden Informationen. Der Anbieter gibt hierzu auf Nachfrage folgende Auskunft:
„Das ist pauschal nicht ganz genau zu beantworten, nachdem hier kein abschmelzender Nachlass als vielmehr ein Beitragssprung hinterlegt ist. Der Beitragssprung ist nicht an einen festen Prozentsatz, sondern an entsprechende risikoadäquate Prämien gekoppelt. Der Beitrag der Gebäudeversicherung passt sich während der Vertragslaufzeit an das Baujahr (Gebäudealter) an. Die Anpassung sieht Beitragssprünge für Gebäude die ein Alter von 8 bzw. 17 Jahren erreichen. Die Beitragsanpassung greift zur Hauptfälligkeit des Vertrages. Im ersten Schritt Im ersten Schritt steigen die Beiträge im Schnitt um 25%, im zweiten um ca. 22.%.“
Beispielhaft ergibt die Berechnung eines Wohngebäudes mit den Baujahren 1962 bzw. 2022 einen Beitragsunterschied von nahezu 35 % (349,02 Euro anschließend 225,28 Euro).
Bei Vereinbarung einer unterjährigen Zahlweise wird von der Manufaktur ein Ratenzahlungszuschlag erhoben. Dieser beträgt 3 % (vierteljährlich bzw. halbjährlich). Eine monatliche Zahlweise ist nicht möglich. Die Zahlung ist sowohl per SEPA-Mandat als auch per Rechnung möglich. Der Mindestbeitrag je Zahlweise betrage theoretisch 10,00 Euro. Jahresrechnungen erhält der Kunde nur bei Änderung der Beitragshöhe. Insofern handelt es sich um Dauerbeitragsrechnungen. Auf diesen Umstand sollten Versicherungsmakler ihre Kunden hinweisen, damit diese nicht die fristgerechte Zahlung von Folgeprämien vergessen, nur, weil sie nicht zwingend jährlich auf ihre Beitragszahlungspflicht hingewiesen werden.
Beitragsnachlässe durch Bündelrabatte, die Vereinbarung eines Selbstbehaltes oder die Zugehörigkeit zum Öffentlichen Dienst sind nicht möglich.
Nettotarife werden von der Manufaktur nicht angeboten.
Versicherungsnehmer und Versicherer können den vereinbarten Versicherungsschutz jeweils mit Frist von drei Monaten zum Ende des laufenden Versicherungsjahres kündigen.
Ausgewählte Leistungen des Tarifs Premium Plus aus dem Hause Manufaktur Augsburg
- Summen- und Konditionsdifferenzdeckung für einen Zeitraum von bis zu 6 Monaten. Nicht versichert sind Leistungsarten, die im Vorvertrag nicht versichert waren (z. B. erweiterte Elementargefahren). Inwiefern eine im Vorvertrag bestehende Unterversicherung durch diese Differenzdeckung ausgeglichen wird, wird bedingungsseitig nicht klargestellt.
- Besitzstandsgarantie (Vorversicherergarantie) bei ununterbrochenem Versicherungsschutz zwischen dem bisherigen Versicherer und der Manufaktur Augsburg als neuem Versicherer.
- Um einen nahtlosen Übergang von Versicherungsschutz zu gewähren, beginnt der Versicherungsschutz abweichend von den Angaben im Versicherungsschein nicht um 12 Uhr, sondern bereits um 00:00 Uhr. Dies setzt insbesondere voraus, dass der Vorvertrag um 24:00 Uhr des Vortages endet.
- Mitversicherung benannter Grundstücksbestandteile ohne Sublimit (z. B. Einfriedungen, Hundezwinger, im Boden verankerte Kinderspielgeräte, Überdachungen sowie Geräte- und Gewächshäuser sowie Zisternenanlagen, nicht jedoch z. B. Stützmauern, im Boden verankerte Wäschespinnen oder stationäre Ladestationen für Elektrofahrzeuge sowie unterirdische Öl- und Gastanks).
- Verzicht auf Kürzung der Leistung bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles.
- Verzicht auf Kürzung der Leistung bei grob fahrlässiger Verletzung von gesetzlichen, behördlichen und vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften und Obliegenheiten bis zur Höhe von 50.000 Euro. Der Verweis in § 22 Nr. 2.2 auf Ziffer 3.1 führt ins Leere. Hier ist wohl ein Verweis auf § 22 Ziffer 2.1 gemeint.
- Verzicht auf Anrechnung einer Unterversicherung für Kleinschäden bis in Höhe von 5.000 Euro, dies auch bei versehentlich oder grob fahrlässig falsch angegebener Wohnfläche.
- Subsidiär mitversichert sind nachträglich vom Mieter eingefügte, also nicht einfach nur ausgetauschte, Sachen (z. B. elektronische Jalousien, Einbauküchen), die fest mit dem Gebäude verbunden sind.
- Versichert sind die auf dem Versicherungsgrundstück befindlichen elektrischen Leitungen (z. B. zur Versorgung einer Wallbox, zur Versorgung von Speichermedien, zur Elektrifizierung von Garten- und Gewächshäusern) gegen die versicherten Gefahren.
- Mitversichert sind Schäden durch die Explosion von konventionellen Kampfmitteln aus dem 1. und 2. Weltkrieg (Blindgängerschäden).
- Mitversicherung von Seng- und Schmorschäden, ohne dass es sich um einen Feuerfolgeschaden handeln muss.
- Mitversicherung von Schäden durch Rauch und Ruß, auch, wenn dieser nicht plötzlich bestimmungswidrig aus Feuerungs‑, Heizungs‑, Koch- oder Trocknungsanlagen auf dem Versicherungsgrundstück ausgetreten ist. Ein Ausschluss für Schäden durch das dauerhafte Einwirken von Rauch und Ruß auf versicherte Sachen, von sonstigen Allmählichkeitsschäden oder von Schäden durch Fogging (Schwarzstaub) ist nicht erkennbar.
- Mitversichert ist der Anprall von Luft‑, Straßen‑, Wasser‑, Schienenfahrzeugen, nicht jedoch von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, an versichere Sachen. Nicht versichert sind Schäden, wenn die benannten Land- oder Wasserfahrzeuge vom Versicherungsnehmer, den Benutzern des versicherten Gebäudes oder deren Arbeitnehmern selbst betrieben werden. Ebenso ausgeschlossen sind Schäden durch unbemannte Flugkörper (z. B. Drohnen oder Silvesterraketen und ‑feuerwerk). Nicht versichert sind Schäden an Fahrzeugen, Zäunen und Mauern sowie an Straßen und Wegen, sofern es sich nicht um mitversicherte Grundstücksbestandteile handelt. Entsprechend abweichend mitversicherte Grundstücksbestandteile sind z. B. Grundstückseinfriedungen (z. B. Hecken, Mauern und Zäune), Hof- und Gehwegsbefestigungen sowie Pergolen. Teilweise lassen sich solche Eigenschäden im Rahmen einer Kfz-Versicherung mitversichern, dort allerdings meist mit einer Selbstbeteiligung an den Kosten.
- Ausdrückliche Mitversicherung von Schäden durch Terrorismus.
- Klarstellung, wonach Wasser aus Pools bedingungsseitig als Leitungswasser zählt. Unklar ist, ob dazu auch Wasser aus Whirlpools zählt.
- Mitversicherung von Bruchschäden an Rohren von Solarthermie‑, Geothermie‑, Wärmepumpen‑, Photovoltaikanlagen oder bioenergetischen Anlagen (außer Windkraftanlagen) innerhalb von Gebäuden auf und außerhalb des Versicherungsgrundstücks. Ebenfalls mitversichert sind Frostschäden, nicht jedoch sonstige Schäden, an Solarthermie‑, Geothermie‑, Wärmepumpen‑, Photovoltaikanlagen oder bioenergetischen Anlagen (außer Windkraftanlagen) innerhalb versicherter Gebäude
- Mitversicherung u. a. von Bruchschäden an Rohren von Regenwassernutzungsanlagen, Rohren von Fäkalienanlagen / Kläranlagen sowie an Rohren der Gasversorgung innerhalb von Gebäuden auf und außerhalb des Versicherungsgrundstücks sowie an Rohren von Lüftungsanlagen (Lüftungsrohren) innerhalb von Gebäuden
- Mitversicherung von außerhalb von Gebäuden auf und außerhalb des Versicherungsgrundstücks eintretenden frostbedingten und sonstigen Bruchschäden an den Ableitungsrohren der Wasserversorgung, die der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen und für die der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt. Die Entschädigung für Rohre außerhalb versicherter Gebäude ist auf 20.000 Euro je Schadenfall beschränkt. Die Begrenzung entfällt, wenn das Gebäude im Schadenfall nicht älter als 30 Jahre ist und innerhalb der letzten 10 Jahre eine Dichtigkeitsprüfung durchgeführt worden ist. Schäden durch Muffenversatz und Wurzeleinwuchs fallen nicht unter den Versicherungsschutz.
- Mitversicherung von frostbedingten und sonstigen Bruchschäden an Zuleitungsrohren der Wasserversorgung sowie an Rohren von Heizungs- und Klimaanlagen außerhalb des Gebäudes auf und außerhalb des Versicherungsgrundstücks. Für den Versicherungsschutz unerheblich ist es, ob die versicherten Rohre der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen (z. B. Versorgungsrohre zu versicherten Nebengebäuden und Gewächshäusern auf dem Versicherungsgrundstück; Rohre von Solarthermieanlagen auf dem Nachbargrundstück; Rohre eines benachbarten Brunnens zu einer Zisterne für Waschmaschinen oder eine Toilettenspülung; Rohre der externen Gartenbewässerung) oder nicht der Versorgung dienen (z. B. Schleusen- und Kanalrohre zur Entwässerung des Grundstücks, um Oberflächenwasser bei Hanglage aufzufangen). Ebenfalls unerheblich ist es nach dem Wortlaut der Bedingungen, ob der Versicherungsnehmer für diese Rohre die Gefahr trägt. Schäden durch Muffenversatz und Wurzeleinwuchs fallen nicht unter den Versicherungsschutz.
- Mitversichert sind Schäden durch Graffiti (z. B. Wandmalereien durch Farben und Lacke, Kratz- oder Farbgraffiti) an versicherten Gebäuden. Schäden durch sonstige mut- und böswillige Beschädigung (Vandalismus) an Teilen des versicherten Gebäudes (z. B. Türen, Schlössern, Fenstern, Rollläden und Schutzgittern) infolge von Einbruchdiebstahl oder dessen Versuch sind bis zur Versicherungssumme mitversichert. Ausgenommen davon sind Schäden an Schaufensterverglasung. Sonstige Schäden durch Vandalismus infolge eines Einbruchdiebstahls (z. B. an Hausrat des Versicherungsnehmers) sind – wenn überhaupt – nur im Rahmen einer optionalen Hausratversicherung versichert.
- Mitversicherung des Diebstahls von außen am Gebäude angebrachten, fest mit diesem verbundenen, Sachen (z. B. Lampen, Briefkästen oder Schildern eines Gewerbebetriebs)
- Mitversichert sind Schäden, die durch Tierverbiss (z. B. Marder, Waschbären) an Dämmungen und Unterspannbahnen von Dächern und Außenwänden entstehen. Nicht versichert sind Schäden an Gebäudezubehör oder Kratzschäden durch Tiere. Ebenfalls nicht versichert sind Folgeschäden aller Art (z. B. durch das Fehlen elektrischer Spannung, durch Nisten oder Urinieren wildlebender Säugetiere). Muss durch einen solchen Folgeschaden im Einzelfall das ganze Dach abgerissen werden, so besteht also über den Tarif kein Versicherungsschutz.
- Versichert sind Spechtschäden (z. B. Pickschäden) an versicherten Sachen.
- Mitversichert sind die Kosten für in Folge eines Versicherungsfalls notwendige Hotelunterbringung oder eine ähnliche Unterbringung bis maximal 365 Tage und bis maximal 500 Euro Entschädigung pro Tag. Nicht versichert sind Nebenkosten (z. B. Frühstück, Telefon, Internet).
- Mitversicherung von Dekontaminationskosten von Erdreich ohne Sublimit.
- Mitversichert sind die Kosten für die Beseitigung von Schäden durch innere Unruhen.
- Mitversichert sind die Kosten für Mietausfall oder ortsüblicher Mietwert von Wohn- oder Büroräumen für die Dauer von höchstens 24 Monaten. Mitversichert ist zudem zusätzlicher Mietausfall bei Beendigung eines Mietverhältnisses wegen eines Versicherungsfalles bis zu 3 Monaten, wenn ein Mietverhältnis aufgrund eines Versicherungsfalles nicht angetreten werden kann und der Mietvertrag zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles bereits geschlossen war.
- Ersatz von laufenden, durch eine Bestätigung des Kreditgebers nachgewiesen, Darlehenszinsen nach vollständiger Unbewohnbarkeit für bis zu 25.000 Euro, maximal jedoch für einen Zeitraum von 24 Monaten.
- Mitversichert sind die Kosten für die Wiederstellung gärtnerischer Anlagen auf dem Versicherungsgrundstück, sofern eine natürliche Regeneration nicht zu erwarten ist. Versicherungsschutz besteht für alle vereinbaren Gefahren und umfasst sowohl die Neubepflanzung von gärtnerischen Anlagen (z. B. Bäume, Hecken, Sträucher, Zierpflanzen oder Topfpflanzen) als auch die Wiederherstellung gärtnerischer Anlagen wie Teichen, Gartenbrunnen, Sandkästen, Blume und Hochbeeten Wegen etc.
- Übernahme von alters- und behindertenbedingten Mehrkosten (z. B. Rollstuhl- und rollatorbedingtem Umbau oder Einbau eines Treppenlifts) ab 25.000 Euro Mindestschadenhöhe. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer das Gebäude oder die Eigentumswohnung ständig bewohnt.
- Mitversichert sind die Mehrkosten für eine behördlich nicht vorgeschriebene energetische Sanierung (verbesserte Energieeffizienz) bis 25.000 Euro, nicht jedoch für sonstige nachhaltige Sanierung.
- Übernahme von Rückreisekosten von Urlaubs- oder Dienstreisen, ab 5.000 Euro Mindestschadenhöhe. Die Kostenübernahme erfolgt sowohl für den Versicherungsnehmer als auch für mitreisende Personen, die im Haushalt des Versicherungsnehmers leben.
- Übernahme der Kosten für den Mehrverbrauch von Wasser, Gas und Öl (Flüssigkeitsverlust) nach einem versicherten Schaden. Nicht versichert sind die damit verbundenen Mehrkosten für Strom bzw. Stromverlust aus Stromspeichern.
- Übernahme der Kosten für die schadenbedingte Neueinstellung von Antennen und Satellitenschüsseln nach einem versicherten Schadenfall.
- Mitversicherung der Kosten infolge des Fehlalarms eines Rauch- oder Rauchwarnmelders, nicht jedoch eines Gas- oder Wassermelders.
- Kosten für die Beseitigung oder Umsiedlung von Bienen‑, Wespen‑, Hornissennestern.
- Mitversicherung von Mehrkosten für Wiederherstellungsbeschränkungen für Restwerte versicherter Sachen.
- Mitversichert sind die Kosten für die Wiederherstellung oder Reproduktion von privaten Unterlagen (z.B. Notarverträge, Urkunden, Zertifikate) sowie elektronisch gespeicherten Daten das versicherte Gebäude betreffend
- Vorsorgedeckung für wertsteigernde bauliche Maßnahmen (Um‑, An- oder Ausbauten) bis zum Ende der laufenden Versicherungsjahres.
Ausgewählte Einschränkungen des Tarifs Premium Plus aus dem Hause Manufaktur Augsburg
- Garantie hinsichtlich der unverbindlichen Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV-Garantie), allerdings mit Stand 01.01.2013 anstatt mit dem aktuellen Stand 26.05.2017.
- Keine Garantie hinsichtlich der unverbindlichen Empfehlungen des Arbeitskreises Beratungsprozesse (Arbeitskreis-Garantie).
- Innovationsklausel (Innovations-Garantie) gilt nur, wenn durch ein Tarifupdate ausschließlich Verbesserungen vorgenommen werden, d.h. es besteht kein Anspruch auf diese Leistung, wenn ein Tarifupdate neben beispielsweise 20 Verbesserungen eine einzige Stelle besitzt, die auch zum Nachteil des Kunden führen könnte. Außerdem gelten diverse Einschränkungen (z. B. Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit, Schäden durch unbenannte Gefahren sowie erweiterte Elementargefahren).
- Keine Best-Leistungs-Garantie (Erweiterte Vorsorge) für Leistungen eines anderen, zum Schadenzeitpunkt verkaufsoffenen Versicherers.
- Kein ausdrücklicher Versicherungsschutz für Schadenfälle bei unklarer Zuständigkeit nach Versichererwechsel.
- Kein Regressverzicht gegenüber (grob) fahrlässig handelnden Angehörigen, die keinen Anspruch über eine etwaige Haftpflichtversicherung geltend machen können.
- Für Gebäude im Rohbau kann eine kostenfreie Rohbauversicherung nur gegen die Gefahr Feuer. Nicht versicherbar sind hierüber jedoch Schäden z. B. durch Sturm / Hagel, Leitungswasser, erweiterte Elementargefahren (z. B. Überschwemmung, Erdbeben oder Erdsenkung) oder unbenannte Gefahren.
- Bedingungsseitig generelle Annahme einer möglich Gefahrerhöhung, wenn ein ansonsten ständig bewohntes Wohngebäude vorübergehend unbewohnt ist (z. B. wegen Urlaubs oder aus anderen Gründen). Gegenüber einem Makler wurde vom Anbieter hierzu folgende Klarstellung benannt:
„Die Wohnung muss ständig bewohnt sein, eine Beaufsichtigung reicht nicht aus. Ständig bewohnt heißt, eine berechtigte volljährige Person hält sich zumindest nachts (außer an Wochenenden, Feiertagen oder Urlaub) in der versicherten Wohnung auf.“
Das bedeutet, dass bereits die Übernachtung bei der Freundin / dem Freund oder eine Hotelübernachtung anlässlich eines Konzertbesuches während der Woche den Versicherungsschutz aushöhlen würde.
- Keine ausdrückliche Mitversicherung von Gebäudezubehör, das künftig in das Gebäude eingefügt werden soll (z.B. Vorräte an Fliesen, Bodenbelägen, Tapeten).
- Keine Mitversicherung von beweglichem Gebäudezubehör wie Kaminholz oder Baustoffen (außerhalb der Rohbauphase) sowie daraus abgeleitet des einfachen Diebstahls solchen Zubehörs.
- Nicht zu den versicherten Sachen gehört Zubehör der hauswirtschaftlichen Selbstversorgung (u.a. Bienenvölker, die artgerecht gehalten werden; Rankhilfen für Nutzpflanzen und Hochbeete; Kräuter, Obst- und Gemüsepflanzen).
- Nicht zu den versicherten Sachen zählen Kleinwindkraftanlagen zur Stromerzeugung.
- Keine Mitversicherung von Schäden an Grundstückszubehör (z. B. einer Umwälzpumpe), das der Nutzung oder Instandhaltung eines Schwimmbeckens dient.
- Keine ausdrückliche Mitversicherung von Beschädigungen oder Zerstörung an Lüftlmalerei (Gebäudemalerei) sowie Schnitzereien an Gebäuden. Ein Ausschluss für solche Schäden ist bedingungsseitig nicht erkennbar.
- Keine Mitversicherung von Schäden durch unbenannte Gefahren.
- Nicht mitversichert sind Schäden durch Windbewegungen unterhalb von Windstärke 8 oder infolge von Durchzug.
- Keine Mitversicherung von Schäden an versicherten Sachen durch Überstrom, Stromschwankungen oder Kurzschluss.
- Keine Mitversicherung von Schäden durch Entschärfung von Blindgängern, ohne damit einhergehende Explosion.
- Nicht versichert sind Schäden durch unmittelbare Einwirkung von eindringenden Regen, Hagel, Schnee, Schmelzwasser oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen.
- Keine Mitversicherung für Schäden an versicherten Sachen durch Plansch- oder Reinigungswasser.
- Keine bedingungsseitige Mitversicherung von Nässeschäden aufgrund undichter Fugen oder Fliesen (z. B. undichte Silikonfuge zwischen einer Duschwanne und einer angrenzenden Wand). Siehe hierzu das Urteil des BGH vom 20.10.2021 (Az. IV ZR 236 / 20)[6].
- Kein Versicherungsschutz für Bruchschäden an Zuleitungsrohren von ganzjährig im Boden eingelassenen Schwimmbecken auf dem Versicherungsgrundstück.
- Nicht versichert sind Bruchschäden an unterirdisch auf dem Versicherungsgrundstück verlegten Regenwasserabflussrohren, sondern nur solche an Regenrohren auf und außerhalb des Grundstücks. Solche Schäden können in der Praxis recht teuer sein.
- Wie branchenüblich nicht versichert ist der Bruch oder das Zerreißen von Pressluft- / Druckluftleitungen. Diese kommen z. B. zum Einsatz, wenn eine zentrale Kompressoranlage dazu eingesetzt wird, um elektrische Werkzeuge damit zu betreiben. Solche Rohre könnten allerdings auch unterirdisch verlegt werden, um damit Werkzeuge im Garten zu betreiben. Während ein Kompressor regelmäßig als im Rahmen einer Hausratversicherung mitversichert angesehen werden kann, fehlt nicht nur bei der Manufaktur für die Druckluftleitungen regelmäßig ein bedingungsseitiger Versicherungsschutz. Solche Rohre müsste der Versicherungsnehmer also einzelvertraglich bei der Manufaktur einschließen.
- Kein Versicherungsschutz für Rohre und Installationen unterhalb der tragenden oder nicht tragenden Bodenplatte. Nach § 7 Nr. 1 besteht nur Versicherungsschutz für „Bruchschäden innerhalb versicherter Gebäude“.
- Keine generelle Mitversicherung polizeilich angezeigter Straftaten (z.B. Diebstahl von Solarzellen, Hacken von Smarthome-Anlagen, Betrug).
- Nicht versichert sind Schäden an versicherten Sachen durch wildlebende Tiere (z. B. durch Schalenwild wie Wildschweine, Rehe oder Rothirsche).
- Nicht mitversichert sind Lager- und Transportkosten.
- Übernahme von Leckortungskosten ohne Vorliegen eines Versicherungsfalles (Ursachensuche bei an versicherten Gebäuden festgestellter Nässe).
- Mitversichert sind die Kosten für das Entfernen, den Abtransport und die Entsorgung von durch Sturm umgestürzten (aber nicht abgeknickten oder beschädigten) Bäumen oder deren Starkästen sowie für durch Blitzschlag zerstörte (aber nicht abgeknickte oder beschädigte) Bäume (aber nicht deren Starkästen). Nicht versichert sind Schäden durch sonstige versicherte benannte oder unbenannte Gefahren (z. B. durch Hagel, Erdbeben oder Überschwemmung).
- Keine Übernahme von Kosten für Datenrettungskosten infolge eines versicherten Schadens.
- Keine ausdrückliche Übernahme persönlicher Auslagen nach einem Schadenfall.
- Keine Übernahme von Regiekosten für die Wiederherstellung versicherter Sachen.
- Keine Übernahme von psychologischer Erstberatung oder sonstiger psychologischer Betreuung, Beratung oder Behandlung nach einem Schadenfall.
- Keine Mitversicherung der Mehrkosten für Primärenergie.
- Nicht versichert sind Schäden an bzw. der Diebstahl von Garten- oder Teichzubehör (z. B. Gartenmöbel, Hängematten, Strandkörbe, Basketballkörbe sowie Blumenkästen und ‑kübel) gegen versicherte Gefahren.
- Nicht versichert sind Mehrkosten für eine nachhaltige Gestaltung des Gartens (z. B. Anlage einer Bienen- und Hummelwiese).
- Nicht versichert sind die Kosten für die Pflege eines Gartens durch eine Fachfirma, wenn der Versicherungsnehmer während der Vertragslaufzeit eine schwerwiegende und unvorhergesehene Verletzung oder Krankheit erleidet, die ihn an der Pflege des Gartens hindert.
- Nicht versichert sind nachgewiesener Kosten (z. B. für eine Online-Rechtsberatung oder das Zurückschneiden einer Hecke) zur Beilegung eines Nachbarschaftsstreites.
- Nicht mitversichert sind die Kosten für eine qualifizierte Energieberatung durch einen durch die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) zugelassenen Energieberater bzw. einen baubiologischen Berater.
- Nicht ausdrücklich versichert sind Trocknungskosten insbesondere in Folge eines Leitungswasser- oder Überschwemmungsschadens. In der Regel werden diese Kosten auch ohne Klarstellung übernommen.
- Keine Übernahme der erforderlichen und nachweislich tatsächlich angefallenen Kosten für das Aufräumen, die Entsorgung, Reinigung, Desinfektion und Schädlingsbekämpfung von durch Messies gemieteten Wohnungen, soweit diese wegen eines zwanghaften Verhaltens vor allem nutzlose Gegenstände unordentlich und chaotisch in der Wohnung angesammelt oder die Wohnung dadurch vermüllt haben. Gleiches gilt für sonstige Schäden durch Messies oder Mietvandalen (z. B. eine herausgerissene Türzarge).
- Keine Mitversicherung von Schäden infolge von Gebäudeschäden durch den unbemerkten Tod eines Mieters.
- Nicht versichert ist die Übernahme der Kosten für die Verpflegung von Personen, die anlässlich eines Versicherungsfalls (z. B. eines Brandschadens oder einer Überschwemmung) Hilfe geleistet haben oder die Kosten für sonstige freiwillige Zuwendungen an Personen (z. B. im Zusammenhang mit der Brandbekämpfung) nach einem Schadenfall.
- Keine ausdrückliche Übernahme der Kosten von Gebäudebeschädigungen im Zusammenhang mit Rettungsmaßnahmen (z. B. durch Polizei oder Feuerwehr) oder aufgrund des Alarms eines Hausnotrufs.
- Bei der Durchführung eines Sachverständigenverfahrens zur Feststellung der Schadenhöhe wird erst ab einer festgestellten Schadenhöhe von mindestens 25.000 Euro der Anteil des Versicherungsnehmers an den Verfahrenskosten in voller Höhe übernommen. Der Versicherungsnehmer kann ein Sachverständigenverfahren auch durch einseitige Erklärung gegenüber dem Versicherer verlangen.
- Keine Übernahme der Kosten für die notwendige Hotelunterbringung oder eine ähnliche Unterbringung, wenn eine eigengenutzte Ferienwohnung oder ein eigengenutztes Ferienhaus durch einen Versicherungsfall unbewohnbar wird.
- Keine Übernahme der Kosten für Mietausfall bei Nachbarschaftsschäden.
- Nicht versichert sind sonstige Mehrkosten für eine Gebäudewiederherstellung mit umweltfreundlichen oder nachhaltigen Baustoffen.
- Keine Übernahme der Kosten für eine Gefahrenberatung nach Überschwemmungsschäden.
- Ohne Kosten einer klimafreundlichen CO2-Kompensation bei einem Feuerschaden.
- Ohne Kosten für die Rekultivierung von begrünten Dächern.
- Ohne ausdrückliche Mitversicherung der Auftaukosten nach einem versicherten Frostschaden.
- Keine Übernahme von schadenbedingten Kosten für die notwendige Stornierung einer Urlaubs- oder Dienstreise.
- Nicht versichert ist Ertragsausfall von Photovoltaik- und Solaranlagen nach einem Versicherungsfall.
- Kein Einschluss einer Versehensklausel bei einfachen (grob) fahrlässig begangenen Obliegenheitsverletzungen.
- Keine ausdrückliche Anlage von Prämieneinnahmen in nachhaltigen Kapitalanlagen.
- Wiederaufbau bei Totalschaden an einem anderen Ort innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nur dann, wenn die Wiederherstellung des Wohngebäudes an der bisherigen Stelle rechtlich nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zu vertreten ist (§ 17 Nr. 5), also nicht z. B. wenn aus psychologischen Gründen nach einer schweren Überschwemmung ein Wiederaufbau am bisherigen Versicherungsort nicht anzeigt sein sollte.
- Keine Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit.
- Kein Versicherungsschutz für denkmalgeschützte Gebäude.
Hinweis:
Eine inhaltliche Überprüfung durch die Manufaktur Augsburg oder durch den Risikoträger ist nicht erfolgt.
Am 16.03.2022 wurde unter anderem folgendes mitgeteilt:
„herzlichen Dank für die Zusendung Ihrer Zusammenfassung. Leider können wir Sie derzeit in Ihren Ausführungen nicht unterstützen. Das hat vor allem den Grund, dass wir in wenigen Tagen einen neuen Tarif auf den Markt bringen und der bisherige Tarif dadurch nicht mehr weiter angeboten wird. Eine entsprechende Tarifanalyse eines Alttarifes halten wir daher nicht mehr für sinnvoll.“
Sollte die Analyse etwaige Fehler enthalten, wird der aufmerksame Leser um einen entsprechenden Hinweis gebeten.
[1] „Versicherungslösungen wie von Hand gemacht“ auf „sdv.ag“. Aufzurufen unter https://www.sdv.ag/manufaktur-augsburg/, zuletzt aufgerufen am 24.02.2022.
[2] „Kundeninformation zur Erfüllung der gesetzlichen Informationspflicht gemäß § 15 VersVermV sowie § 12 FinVermV“ auf „sdv.ag“. Aufzurufen unter https://www.sdv.ag/erstinformation/, zuletzt aufgerufen am 24.02.2022.
[3] „Auf uns können Sie sich verlassen“ auf „sdv.ag“. Aufzurufen https://www.sdv.ag/wer-wir-sind/, zuletzt aufgerufen am 24.02.2022.
[4] „Versicherungslösungen wie von Hand gemacht“ auf „sdv.ag“. Aufzurufen unter https://www.sdv.ag/manufaktur-augsburg/, zuletzt aufgerufen am 24.02.2022.
[5] „Test: Manufaktur Augsburg Wohngebäudeversicherung“ auf „besserberater.de“. Aufzurufen unter https://besserberater.de/test-manufaktur-augsburg-wohngebaeudeversicherung/, zuletzt aufgerufen am 24.02.2022
[6] Siehe https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=3&nr=123945&pos=21&anz=822, zuletzt aufgerufen am 05.01.2021