Die aktuelle Hausratversicherung der Adcuri GmbH wird seit Juni 2020 mit den Tariflinien Basis-Schutz, Top-Schutz und Premium-Schutz angeboten. Risikoträger ist die Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG. Die Bedingungen zur Hausratversicherung der Adcuri sind inhaltlich identisch mit denen der Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG.
Alle drei Tarife lassen sich optional wie folgt erweitern:
- Fahrraddiebstahl (im Top-Schutz ist bereits Versicherungsschutz bis 1 % der Versicherungssumme beitragsfrei eingeschlossen, im Premium-Schutz sogar bis zur Versicherungssumme. Die Mitversicherung im Basis- und Top-Schutz ist auf maximal 10.000 Euro beschränkt)
- Fahrradkasko-Schutz (Versicherungsschutz für Schäden durch Unfall, Fall- und Sturzschäden sowie Vandalismus ergänzend zur Mitversicherung von Fahrraddiebstahl. Die maximale Mitversicherung beträgt 10.000 Euro. Im Premium- und Top-Schutz mitversichert auch Fahrradanhänger, nicht jedoch im Basis-Schutz)
- Haus- und Wohnungsschutzbrief (Organisation und Ersatz notwendiger Kosten infolge definierter Notfälle)
- Glasversicherung (Versicherungsschutz für Bruchschäden an der Gebäude- und Mobiliarverglasung)
- Weitere Naturgefahren (Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch)
Für den Baustein gilt eine Wartezeit von 14 Tagen nach Abschluss der Versicherung. Frühestens tritt der Versicherungsschutz zum vereinbarten Vertragsbeginn in Kraft.
„Diese Wartezeit entfällt
a) bei durch Starkregen verursachte Überschwemmung/ Rückstau; Starkregen liegt vor, wenn innerhalb eines ununterbrochenen Zeitraums von 12 Stunden solche Mengen an Witterungsniederschlägen am Versicherungsort fallen, die in der Folge nicht schnell genug im Boden versickern und über die Abwasserkanalsysteme nicht mehr abgeleitet werden können.
b) soweit vor diesem Vertrag über einen anderen Vertrag Versicherungsschutz gegen die vorstehend genannten Elementargefahren „Überschwemmung und Rückstau“ bestanden hat und der Versicherungsschutz ohne zeitliche Unterbrechung durch den vorliegenden Vertrag fortgesetzt wird.“
Es gilt eine Selbstbeteiligung von 10 % des Schadens, maximal 5.000 Euro.
Im Unterschied zur Beantragung direkt über die Barmenia ist auch die Mitversicherung erweiterte Elementargefahren ohne die Risiken Rückstau und Überschwemmung möglich.
- Reisegepäckversicherung (Versicherungsschutz auf Reisen. Versicherungsschutz zwischen 1.000 und 5.000 Euro)
- Erhöhung Wertsachen (im Basis-Schutz sind Wertsachen bis 20 % der Versicherungssumme, im Top-Schutz bis 30 % der Versicherungssumme und m Premum-Schutz bis zur vereinbarten Versicherungssumme mitversichert. In den Tarifen Basis- und Top-Schutz ist eine Erhöhung des Sublimits auf bis zu 60 % der Versicherungssumme möglich. Sofern Wertsachen über 250.000 Euro versichert werden sollen, ist dies nur im Rahmen einer Direktionsanfrage möglich.)
Es handelt sich um einen Tarif, der nach dem Versicherungssummenmodell kalkuliert ist. Ein Unterversicherungsverzicht wird ab einer Versicherungssumme von 650 Euro je Quadratmeter Wohnfläche gewährt. Außerdem gilt der Verzicht im Premium-Schutz bei Kleinschäden bis in Höhe von 5.000 Euro.
Gemäß Annahmerichtlinien ist keine maximale Versicherungssumme vorgesehen. Beträgt die vereinbarte Versicherungssumme allerdings mehr als 250.000 Euro, ist eine Einzelfallprüfung erforderlich, bei einer Versicherungssumme ab 150.000 Euro reichen zusätzliche Angaben zu den vorhandenen Wertsachen.
Die Wohnfläche wird vom Versicherer in den Bedingungen wie folgt definiert:
„Als Wohnfläche gilt die Grundfläche aller Räume der Wohnung einschließlich Hobbyräume.
Nicht zu berücksichtigen sind Treppen, Balkone, Loggien und Terrassen sowie Keller‑, Speicher-/ Bodenräume, die nicht zu Wohn- oder Hobbyzwecken genutzt werden.
Die Wohnfläche gilt als richtig ermittelt, wenn sie nach Miet- bzw. Kaufvertrag angegeben oder durch sachverständige Dritte ermittelt wurde (z. B. auf Grundlage der Wohnflächenverordnung).
Wenn auch ausschließlich beruflich/gewerblich genutzte Räume gemäß A 1 – 8.2 b) zum Versicherungsort gehören, ist die Fläche dieser Räume der Wohnfläche hinzuzurechnen.“
Im Tarif Premium-Schutz zählt zur Wohnfläche auch die Fläche solcher beruflich / gewerblich genutzten Räume, die nicht ausschließlich durch die Wohnung betreten werden können. Dies ist bei der beschriebenen Wohnflächenberechnung entsprechend zu berücksichtigen.
Ist ein versichertes Gebäude unbewohnt, so wird eine Gefahrerhöhung erst dann angenommen, wenn das Unbewohntsein länger als 60 Tage (Basis-Schutz), 3 Monate (Top-Schutz) bzw. 6 Monate (Premium-Schutz) andauert.
Anders als bei vielen Wettbewerbern spielt die Bauartklasse (z. B. massive Außenwände oder Reetdach) für die Beantragung von Versicherungsschutz bei der Adcuri keine Rolle.
Für Risiken, die sich in der ZÜRS — Zone 4 befinden oder solche mit einem Elementarschaden in den letzten fünf Jahren vor Antragsstellung ist ein Versicherungsschutz gegen Weitere Elementargefahren nur im Rahmen einer Direktionsanfragemöglich.
Gab es vor Antragsstellung Vorschäden, so gilt folgendes:
- 1 Vorschaden oder 2 Vorschäden mit einer Gesamtschadensumme von mehr als 1.500 Euro: Einzelfallentscheidung
- 2 Vorschäden in den letzten 5 Jahren vor Antragstellung: 25% Risikozuschlag
- 3 oder mehr Vorschäden: keine Versicherung möglich
Bei Vereinbarung einer jährlichen Zahlweise wird von der Adcuri ein Beitragsnachlass von 4 % gewährt, bei halbjährlicher Zahlungsweise beträgt der Nachlass 2 %. Laut Annahmerichtlinien besteht ein Mindestjahresbeitrag von 30,00 Euro (inkl. Versicherungssteuer) – ggf. zuzüglich einer etwaigen Kostenpauschale für den Dokumentenversand per Post. Für den Einschluss von Schäden an der Verglasung beträgt der Mindestjahresbeitrag 9,15 Euro netto zuzüglich Versicherungssteuer. Der Beitragseinzug erfolgt jeweils zum Monatsersten, zu dem der Beitrag fällig ist.
Für Kunden ab einem Alter von 50 Jahren (50 plus) wird ein Beitragsnachlass in Höhe von 5 % geboten. Beamte und Angehörige des Öffentlichen Dienstes erhalten einen Nachlass in Höhe von 10 %. Im Schadenfall ist die Zugehörigkeit durch einen entsprechenden Nachweis zu erbringen.
Ein Bündelnachlass oder ein Rabatt für die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung werden nicht angeboten.
Laut fernmündlicher Auskunft des Anbieters würden Nettotarife von der Adcuri nicht angeboten.
Im Regelfall sind die Prämien von Adcuri und Barmenia identisch. Vor allem beim Top-Schutz, in Einzelfällen jedoch auch im Basis-Schutz sowie im Premium-Schutz, kommt es zu Abweichungen der Prämie in Höhe von wenigen Cent. Meist, aber nicht immer, erfolgen diese Abweichungen zu Gunsten der Adcuri.
Bei Einschluss von einfachem Fahrraddiebstahl ist es bei der Adcuri mitunter günstiger den Top-Schutz abzuschließen als den Basis-Schutz- bzw. den Premium-Schutz anstelle des Top-Schutzes. Während hier der Angebotsrechner der Barmenia im Zweifel nur ein Angebot nach dem Premium-Schutz anbietet, agiert die Adcuri hier entgegen § 1a VVG nicht zwingend im best möglichen Interesse des Kunden, sondern unterbreitet z. B. auch einen leistungsschwächeren Basis- oder Top- anstelle eines leistungsstärkeren Premium-Schutzes.
Die bisherige Option, im Schadenfall „OptioPay“ oder eine Kombination aus Erstattung auf das Konto und OptioPay anzubieten, werde laut Adcuri nicht mehr angeboten[1].
Die meisten Hausratversicherer versichern nur Wohnungen mit definierten Mindestsicherungen (z. B. bündige Zylinderschlösser mit von außen nicht abschraubbaren Türschildern). Bei der Adcuri wird stattdessen auf ein solches Erfordernis verzichtet.
Der Tarifrechner ermöglicht eine Berechnung von Risiken bereits ab einer (wohl eher theoretischen) Wohnfläche von 1 Quadratmeter. Bestand ein Vorvertrag, der vom Vorversicherer gekündigt worden ist, ist eine Annahme nur nach Einzelfallprüfung möglich.
Der Versicherungsnehmer kann den vereinbarten Versicherungsschutz innerhalb des ersten Jahres zum vereinbarten Zeitpunkt ohne Einhaltung einer Frist kündigen, nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres täglich. Der Versicherer kann den Vertrag jeweils mit Frist von drei Monaten zum Ende des jeweils laufenden Versicherungsjahres kündigen.
Das tägliche Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers kann problematisch sein, wenn z. B. ein Kunde einen Vertrag aufgrund einer Beitragsanpassung kündigt, nicht rechtzeitig einen geeigneten Ersatzvertrag findet und der betreuende Makler zum Zeitpunkt der Kündigung urlaubsbedingt keine zeitnahe Kenntnis erlangt. Kommt es dann zu einem Schaden, kann es sein, dass der bisherige Kunde unversichert oder schlechter versichert ist.
Ausgewählte Leistungen des Premium-Schutz der Adcuri
- Garantie hinsichtlich der unverbindlichen Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV-Garantie) mit Stand 26.05.2017, d. h. mit dem aktuellen Stand 26.05.2017 (VHB 2016 – Versicherungssummenmodell).
- Garantie hinsichtlich der unverbindlichen Empfehlungen des Arbeitskreises Beratungsprozesse (Arbeitskreis-Garantie) mit Stand 08.08.2018.
- Nicht-Schlechterstellungs-Garantie (Vorversicherer- bzw. Besitzstandsgarantie) für bessere Leistungen des direkten Vorversicherers, nicht jedoch eines anderen Tarifes der Barmenia als Vorversicherer. Zwischen dem Ablauf des Vorvertrages bei einem Wettbewerber und dem Vertragsbeginn im neuen Vertrag bei der Adcuri mit der Barmenia als Risikoträger dürfen maximal drei Monate liegen. Nicht geleistet wird z. B. für eine willentliche Unterversicherung im neuen Vertrag. Wie branchenüblich gilt die Besitzstandsgarantie u. a. nicht für eine weitergehende Mitversicherung unbenannter Gefahren des direkten Vorversicherers.
- ausdrücklicher Versicherungsschutz für Schadensfälle bei unklarer Zuständigkeit nach Versichererwechsel.
- Konditionsdifferenzdeckung, nicht jedoch Summendifferenzdeckung, für einen Zeitraum von bis zu 15 Monaten. Beim Vorversicherer bestehende Sublimits können erhöht, Selbstbehalte reduziert und Leistungen erweitert werden. Nicht versichert sind Leistungen, die bei der Adcuri nur gegen Zuschlag eingeschlossen werden können (z. B. erweitere Elementargefahren, unbenannte Gefahren). Sie gilt somit ausdrücklich auch nur für die eigentliche Hausratversicherung, nicht jedoch z. B. für eine etwaige Glas- oder Reisegepäckversicherung.
- Best-Leistungs-Garantie (Barmenia-Leistungs-Garantie) für Leistungen, die im vereinbarten Versicherungsvertrag nicht eingeschlossen, zum Zeitpunkt des Schadeneintritts jedoch Bestandteil eines anderen dann aktuell wählbaren Hausrattarifs am deutschen Markt sind. Diese gelten dann im Schadensfall – entsprechend den Bedingungen des Mitbewerbers – grundsätzlich mitversichert. Nicht bedingungsseitig eingeschlossen ist eine pro-aktive Schadenregulierung.
- Verzicht auf Kürzung der Leistung bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles. Dieser Verzicht gilt nicht für den Einschluss unbenannter Gefahren,
- Verzicht auf Kürzung der Leistung bei grob fahrlässiger Verletzung von Obliegenheiten, nicht jedoch ausdrücklich auch Sicherheitsvorschriften, bis in Höhe von 10 % der Versicherungssumme, maximal bis 10.000 Euro. Darüber hinaus wird entsprechend dem Grad des Verschuldens gekürzt. Laut Versicherer seien „Sicherheitsvorschriften“ ebenso als Obliegenheiten anzusehen, weshalb auch für diese der beschriebene Verzicht gelte.
- Pauschaler Verzicht auf Anrechnung einer Unterversicherung bei Schäden bis 5.000 Euro.
- Mitversichert sind Wertsachen in definierten Wertschutzschränken bis zur Versicherungssumme. Ab einem Wertsachenanteil von 150.000 Euro sind zusätzliche Angaben zu den vorhandenen Wertsachen erforderlich.
- Mitversichert sind Wertsachen außerhalb definierter Wertschutzschränke bis 5.000 Euro (Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge), 20.000 Euro (Urkunden etc.) bzw. 50.000 Euro (Schmuck, Sachen aus Gold, Silber etc.).
- Versicherungsschutz für versicherte Sachen in Bankschließfächern ohne zeitliche Befristung.
- Handelswaren und Musterkollektionen sind bis in Höhe von 10.000 Euro mitversichert. Die Mitversicherung besteht im Rahmen der Außenversicherung auch außerhalb des Versicherungsortes.
- Zum versicherten Hausrat gehören Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen und Anhängern (z. B. Felgen, Sommer- und Winterreifen, Dachboxen, Karosserieteile, Kindersitze, Fahrradträger). Positiv ist, dass die Mitversicherung ohne Sublimit besteht.
- Mitversicherung unbenannter Gefahren. Der Versicherungsnehmer hat sich mit 10 % an jedem Schaden zu beteiligen. Der Einschluss kann jederzeit mit Frist von einer Woche vom Versicherer gekündigt werden. Anders als bei vielen Wettbewerbern finden Ausschlüsse zu benannten Gefahren keine Anwendung, sofern sie nicht auch im Rahmen der Mitversicherung unbenannter Gefahren ausdrücklich ausgeschlossen sind. Ausgeschlossen sind Schäden an oder durch Tiere. Nicht versichert sind z. B. Schäden an Daten, alle Gefahren im Zusammenhang mit der Nutzung des Internets sowie Schäden durch das Abhandenkommen versicherter Sachen (z. B. infolge von Stehen- und Liegenlassen). Keine ausdrückliche Beweislastumkehr zu Gunsten des Versicherungsnehmers. Der Verzicht auf Kürzung der Leistung wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles findet für die unbenannten Gefahren keine Anwendung.
- Auf dem gesamten Grundstück, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet, besteht Versicherungsschutz für Schäden durch Hagel sowie durch wetterbedingte Windbewegungen (z. B. Sturm) unabhängig von der Windstärke. Nicht versichert sind Schäden durch nicht wetterbedingte Windbewegungen (z. B. Durchzug).
- Mitversicherung des einfachen Diebstahls von Fahrrädern (auch Pedelecs und Elektrofahrrädern) bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h bzw. bis 6 km/h bei Verwendung einer elektronischen Tretunterstützung. Die Mitversicherung gilt automatisch bis in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Für Akkus von Elektrofahrrädern besteht Versicherungsschutz nur, sofern diese separat gegen Diebstahl gesichert sind oder zusammen mit dem Fahrrad abhandenkommen.
- Mitversichert ist der einfache Diebstahl unter anderem von Wäsche, Gartenmöbeln, Gartengeräten, Grills, Trampolins und Kinderspiel- und Sportgeräten von innerhalb des Grundstücks, auf dem die versicherte Wohnung liegt, sowie aus Gemeinschaftsräumen (auch Treppenhaus).
- Mitversichert ist der Diebstahl von Gartenmährobotern von innerhalb des Grundstücks, auf dem die versicherte Wohnung liegt, sowie aus Gemeinschaftsräumen (auch Treppenhaus). Versichert ist zudem deren Beschädigung durch wetterbedingte Luftbewegungen (A5 ‑1.1) und Hagel (A5 – 1.2) auf dem gesamten Versicherungsgrundstück sowie für Schäden durch mutwillige Handlungen eines unbefugten Dritten, die zu Beschädigung oder Zerstörung von versicherten Gartenmährobotern führen (siehe A3 ‑13).
- Mitversichert ist der einfache Diebstahl von Gartenskulpturen und Zierbrunnen bis in Höhe von 10.000 Euro von innerhalb des Grundstücks, auf dem die versicherte Wohnung liegt, sowie aus Gemeinschaftsräumen (auch Treppenhaus).
- Mitversichert ist der einfache Diebstahl von Kinderwagen, Rollstühlen und Gehhilfen (z. B. Rollatoren)in gemeinschaftlich genutzten Räumen (auch Treppenhaus) des Gebäudes, in dem sich die versicherte Wohnung befindet, und bei deren Gebrauch auch außerhalb des Versicherungsgrundstücks. Zu den besonderen Obliegenheiten des Versicherungsnehmers im Schadenfall gehören die Beschaffung und Aufbewahrung von
„Unterlagen über den Hersteller, die Marke und, sofern üblicherweise vorhanden, die Rahmen- oder sonstige Identifikationsnummer oder –kennzeichen […], soweit Ihnen dies billigerweise zugemutet werden kann. Verletzten Sie diese Pflicht, so können Sie Entschädigung nur verlangen, wenn Sie die Merkmale anderweitig nachweisen können.“
- Mitversicherung des Diebstahls von Hausrat aus dem verschlossenen Innen- oder Kofferraum inklusive verschlossener Gepäckbox (Dachbox) eines Kraftfahrzeugs (inklusive Wohnmobils) oder Anhängers bzw. dem Innenraum eines Wassersportfahrzeugs bis in Höhe von 10.000 Euro. Im Rahmen der Außenversicherung weltweit besteht uneingeschränkter Versicherungsschutz auch für elektronische Kleingeräte, nicht jedoch für Wertsachen oder für fremdes Eigentum. Da die Adcuri bedingungsseitig keinen Aufbruch der versicherten Fahrzeuge, sondern lediglich den Diebstahl als solchen voraussetzt und auch von fest umschlossenen, nicht jedoch verschlossenen Räumlichkeiten spricht, könnte trotz fehlender Klarstellung Versicherungsschutz auch für Diebstahl infolge von Relay Attack oder Jamming[2] erwartet werden.
- Versicherungsschutz besteht für Sachen, die erst an den Ort der Herausgabe oder Wegnahme erst auf Verlangen des drohenden bzw. Gewalt anwendenden Täters herangeschafft werden.
- Mitversichert ist der einfache Diebstahl von versicherten Sachen am Arbeitsplatz bis in Höhe von 10.000 Euro. Für elektronische Geräte, Foto- und Filmgeräte sowie deren Zubehör besteht Versicherungsschutz nicht zum Neuwert, sondern lediglich zum Zeitwert.
- Ausdrücklicher Versicherungsschutz auch bei Einbruchdiebstahl über nicht versicherte Räume[3]. Suggeriert wird damit eine Besserstellung gegenüber dem Basis- und dem Top-Schutz, wo trotz fehlender Klarstellung ein diesbezüglich gleichwertiger Versicherungsschutz besteht.
- Schäden an mitversicherten Sachen durch mutwillige Handlungen (z. B. Graffiti) Dritter auch außerhalb des Versicherungsortes.
- Mitversicherung von Seng- und Schmorschäden, ohne dass es sich um einen Feuerfolgeschaden handeln muss.
- Mitversicherung von Schäden durch Rauch und Ruß, auch wenn dieser nicht bestimmungswidrig aus Feuerungs‑, Heizungs‑, Koch- oder Trocknungsanlagen auf dem Versicherungsgrundstück ausgetreten ist. Inwiefern Schäden durch Fogging (Schwarzstaub) mitversichert sind, geht aus den Bedingungen nicht eindeutig hervor. Bei ungünstiger Auslegung könnten diese als ausgeschlossener Schaden durch dauerhafte Einwirkung im Sinne von Teil A A2‑2.3 AVB Hausrat-Premium-Schutz angesehen werden und daher ausgeschlossen sein:
„In viele Fällen von Fogging in der Wohnung wurde häufig gerade neu gestrichen oder die Räumlichkeiten frisch bezogen. Doch warum tritt Fogging überhaupt erst auf? Der Grund können schwerflüchtige Verbindungen (SVOC), wie Weichmacher, sein, welche in die Raumluft gelangen.
[…]
Das Fogging tritt nicht sofort auf. Das heißt, wenn Sie die Sommertage für eine Renovierungsaktion nutzen, wird dieses Phänomen womöglich erst im Herbst mit der ersten Heizperiode auftreten. Ein Grund dafür ist, dass mit sinkenden Temperaturen, mehr geheizt und weniger gelüftet wird. Dadurch können sich die schwerflüchtigen Verbindungen (SVOC) aus Teppichen, der Raufasertapete oder Kunststoffoberflächen mit vorhandenen Staubpartikeln verbinden und sich als schmieriger Film innerhalb des Raums absetzen.“[4]
- Mitversichert sind Schäden durch innere Unruhen, Streik und Aussperrung. Die Mitversicherung kann allerdings vom Versicherer jederzeit mit Frist von einer Woche gekündigt werden. Da der Versicherer dann immer dann kündigen kann, wenn ein Schaden zu erwarten ist, erscheint dieses Sonderkündigungsrecht als extrem nachteilig und wiegt einen Kunden gegebenenfalls über lange Zeiträume in Sicherheit, für den Fall der Fälle versichert zu sein. Nach der Kündigung der Klausel durch die Adcuri dürfe es unter Umständen schwerfallen, rechtzeitig einen Ersatzvertrag zur Eindeckung dieses Risikos zu erhalten.
- Mitversichert ist die Beschädigung, die Zerstörung oder der Verlust versicherter Sachen durch den Unfall eines Kraftfahrzeugs oder öffentlichen Verkehrsmittels (Transportmittelunfall). Anders als bei vielen Wettbewerbern gelten keine besonderen Einschränkungen für Wertsachen, Foto– / Filmapparate, tragbare elektronische Geräte sowie für Sachen aus Glas, Porzellan oder Glas.
- Mitversicherung von Schäden durch die Explosion von Blindgängern nach Beendigung von Kriegen, kriegsähnlichen Ereignissen, Bürgerkriegen, Revolutionen, Rebellionen oder Aufständen.
- Mitversicherung von Schäden durch Metoriteneinschlag.
- Versicherungsschutz für das unmittelbare Eindringen von Witterungsniederschlägen (z. B. Regen, Schnee oder Schmelzwasser) durch nicht sturm– / hagelbedingte Öffnungen bis in Höhe von 10.000 Euro.
- Übernahme der Rückreisemehr- und Stornierungskosten für Urlaubs- und Dienstreisekosten. Versicherungsschutz besteht für Rückreisemehrkosten bei Schäden ab 5.000 Euro für den Versicherungsnehmer und mitreisende Personen. Die Erstattung ist auf 10.000 Euro begrenzt.
- Hotelkosten infolge eines Versicherungsfalles bis zu einem Jahr à 2,5 ‰ der Versicherungssumme pro Tag, mindestens jedoch 150 Euro pro Tag, nicht jedoch von Nebenkosten (z. B. Kosten für Telefon, Internet oder Frühstück). Die Kosten werden auch für die Unterbringung von Haustieren in einer Tierpension oder einer ähnlichen Unterbringung übernommen.
- Lagerkosten in angemessener Höhe bis zu einem Jahr.
- Nachgewiesene Kosten für psychologische Hilfe bis 10.000 Euro nach einem Versicherungsfall.
- Datenrettungskosten für die technische Wiederherstellung von elektronisch gespeicherten, ausschließlich für die private Nutzung bestimmte Daten (maschinenlesbare Informationen) und Programme.
- Mitversichert sind Vermögensschäden durch Online-Banking-Betrug (Phishing) bis 10.000 Euro, nicht jedoch Schäden durch Pharming, Skimming oder durch Konflikte mit Online-Händlern.
- Mitversicherung von Schäden an Smart-Home-Sicherungskomponenten, z. B. auch durch Bedienungsfehler sowie Sturzschäden, bis in Höhe von 10.000 Euro. Der Versicherungsschutz gilt nicht für mobile Endgeräte wie Smartphones oder Laptops.
- Schutz gegen Einbruchdiebstahl nach Manipulation (Hacken) von Smart Home-Sicherungskomponenten (z. B. Melder, Sensoren, Kameras).
- Einfacher Diebstahl von Schafen, Ziegen, Hasen, Kaninchen und Geflügel, sofern die Haltung dieser Tiere nicht gewerblich und/oder landwirtschaftlich betrieben wird, vom Grundstück, auf dem die versicherte Wohnung liegt sowie aus gemeinschaftlich genutzten Räumen, bis zur Versicherungssumme. Nicht versichert ist der Diebstahl von sonstigem Kleinvieh (z. B. Meerschweinchen, Chinchillas) im Freien auf dem Grundstück.
- Beruflich genutzte Räume: Grundsätzlich besteht Versicherungsschutz für versicherte Sachen in Räumen, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, nur dann, wenn diese ausschließlich durch die Wohnung betreten werden können. Abweichend auch mit separatem Eingang versichert sind in einem selbst bewohnten Einfamilienhaus solche Räume, wenn es sich um Büroräume handelt oder diese für eine abschließende Zahl von Tätigkeiten (z. B. als Chiropraktiker, Kosmetiker, Musiklehrer oder Psychotherapeut) genutzt werden. Außer einer einzigen mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dürfen keine Angestellten beschäftigt werden.
- Versicherungsschutz bei Trickdiebstahl besteht innerhalb der versicherten Wohnung bis 10.000 Euro.
- Versicherungsschutz bei Schäden durch Missbrauch von Kunden‑, Scheck- oder Kreditkarten nach einem Einbruchdiebstahl bis in Höhe von 10.000 Euro.
- bedingungsseitige Übernahme der Kosten für Verkehrssicherungsmaßnahmen (z. B. Absperren von Grundstücken, Wegen oder Straßen).
- Ausdrückliche Übernahme von Feuerlöschkosten.
- Mitversichert sind Mehrkosten durch Technologiefortschritt.
- Mitversichert sind Mehrkosten durch Preissteigerungen.
- Ab einer Mindestschadenhöhe von 5.000 Euro Übernahme der auf den Versicherungsnehmer entfallenden Kosten des Sachverständigenverfahrens.
- Außenversicherung für versicherte Sachen bis 24 Monate bis in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
- Zeitlich unbefristeter Versicherungsschutz ohne Sublimit für Sportgeräte (z. B. Reitsättel, Golf- oder Tauchausrüstung) außerhalb des Versicherungsortes. Korrekt müsste die Adcuri hier von Sportausrüstung sprechen, da Sportgeräte eigentlich z. B. Laufbänder, Stepper oder Rudergeräte bezeichnen.
- Zeitlich unbefristeter Versicherungsschutz bis in Höhe von 20.000 Euro für versicherte Sachen, die sich in einem aus beruflichen Gründen unterhaltenen Zweitwohnsitz (Pendlerwohnung) innerhalb der Bundesrepublik Deutschland befinden. Für Wertsachen gilt eine Begrenzung auf maximal 2.500 Euro. Der Verweis auf Ziffer A 1 – 4.1.1.1 schränke laut Versicherer die Mitversicherung von Wertsachen deshalb nicht ein, da eine „davon abweichende Regelung“ getroffen wurde. Entsprechend seien nicht nur Antiquitäten, sondern auch etwa Bargeld und Schmuck bis in Höhe von 2.500 Euro mitversichert.
- Sofern der „Baustein Haus- und Wohnungsschutzbrief“ vereinbart wurde, besteht die Möglichkeit zur Einrichtung eines Dokumentendepots (z. B. Ausweise, Reisevisa, Kreditkarten) im Umfang von bis zu 20 Seiten DIN A4.
- Vorsorgeversicherungssumme bis in Höhe von 30 % der Versicherungssumme.
- Vorsorgeversicherung für den ersten eigenen Hausstand der eigenen Kinder bis 40 % der Versicherungssumme. Die Mitversicherung gilt für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten ab Umzugsbeginn.
- Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit bis zu 12 Monaten, sofern der Versicherungsnehmer u. a. bei Eintritt der Arbeitslosigkeit das 58. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Für Selbstständige ist eine Beitragsbefreiung nur einmal während der Vertragslaufzeit, so etwa bei Insolvenz, möglich.
Ausgewählte Einschränkungen des Premium-Schutzes der Adcuri
- Der Versicherungsschutz beginnt stets um 00:00 Uhr des als „Versicherungsbeginn“ angegebenen Tages. Dies kann zu einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes führen, falls der Vorvertrag nicht ebenfalls um 00:00 Uhr, sondern bereits um 12:00 Uhr geendet hat.
- Innovationsklausel gilt nur, wenn durch ein Tarifupdate ausschließlich Verbesserungen vorgenommen werden, d.h. es besteht kein Anspruch auf diese Leistung, wenn ein Tarifupdate neben beispielsweise 20 Verbesserungen eine einzige Stelle besitzt, die auch zum Nachteil des Kunden führen könnte.
- Zu den versicherten Sachen gehören unter anderem Haustiere (z. B. Katzen[5], Fischen, Vögel), nicht jedoch Heimtiere (z. B. Chinchillas[6], Spinnen, Schlangen) oder Nutztiere (z. B. Hühner, Schafe, Ziegen oder Schweine). In der Praxis ist die Abgrenzung von Haus- und Heimtieren oft schwierig[7]. Bedingungsseitig sind Haustiere[8] analog zu den Musterbedingungen des GDV wie folgt definiert:
„Tiere, die regelmäßig artgerecht in Wohnungen […] gehalten werden (z. B. Fische, Katzen, Vögel).“
- Keine Mitversicherung von Schäden durch Kurzschluss, sofern es sich nicht um einen Blitzfolgeschaden handelt.
- Keine ausdrückliche Mitversicherung von Schäden durch Stromschwankungen. Im Einzelfall ggf. Versicherungsschutz im Rahmen der unbenannten Gefahren mit 10 % Selbstbehalt. Ausgeschlossen bleiben z. B. Schäden durch Reparatur sowie den Verlust von Daten.
- Keine Mitversicherung von Schäden durch Entschärfung von Blindgängern, ohne damit einhergehende Explosion.
- Kein Versicherungsschutz für Diebstahl durch Hausangestellte (z. B. Pflegekräfte, Au-pair).
- Keine generelle Mitversicherung polizeilich angezeigter Straftaten (z.B. Diebstahl von Solarzellen, Hacken von Smarthome-Anlagen, einfacher Diebstahl von nicht ausdrücklich benannten Sachen, Betrug). Beispielhaft versichert sind jedoch Schäden durch Einbruchdiebstahl nach Manipulation (Hacken) von Smart-Home-Sicherungskomponenten.
- Kein ausdrücklicher Versicherungsschutz für den Diebstahl oder die Beschädigung von Garten- und / oder Poolrobotern.
- Kein Versicherungsschutz für den einfachen Diebstahl oder die Beschädigung von Poolrobotern.
- Ohne Schäden am versicherten Hausrat bzw. Abhandenkommen von versichertem Hausrat durch Haustiere.
- Ohne Schäden am versicherten Hausrat bzw. Abhandenkommen von versichertem Hausrat durch wildlebende Tiere (z. B. Schalenwild und Federwild im Sinne des Bundesjagdgesetzes).
- Kein Versicherungsschutz bezogen auf die widerrechtliche Entwendung von Kryptowährungen. Würde z. B. ein Ledger mit darauf gespeicherten Bitcoins infolge eines einfachen Diebstahls oder Einbruchdiebstahls geklaut werden, dürfte der Nachweis eines Schadens kaum beweisbar sein. Auch eine (Teil-)Enteignung von Kryptowährungen durch staatliche Eingriffe wäre im Rahmen der unbenannten Gefahren ausgeschlossen (siehe A 8 – 2.3 o).
- Nicht versichert sind Schäden durch Taschendiebstahl.
- Ohne Mitversicherung von Schäden durch Plansch- und Reinigungswasser.
- Keine besondere Mitversicherung von nachhaltigen Versicherungsleistungen (z. B. Mehrkosten für nachhaltige Wiederbeschaffung; Erhöhung Hotelkosten bei Unterbringung in nachhaltig zertifizierten Hotels) ausgenommen Mehrkosten für die energetische Modernisierung von Haushaltsgeräten nach einem Versicherungsfall.
- Ohne Übernahme von Leckortungskosten ohne einen versicherten Schadenfall.
- Kosten für Mehrverbrauch von Frischwasser und Gas nach einem versicherten Schadenfall, nicht jedoch von Ölverlust bzw. von Stromverlust aus Stromspeichern.
- Nicht versichert sind die Kosten für Schlossänderungen nach einem einfachen Schlüsseldiebstahl (z. B. von Wohnungs- oder Kfz-Türen).
- Ohne Übernahme der Betreuungskosten für infolge eines Versicherungsfalles pflegebedürftige Personen.
- Ohne Übernahme der Betreuungskosten für infolge eines Versicherungsfalles notwendige Kinderbetreuung.
- Keine Übernahme der Kosten für einen Erholungsurlaub nach Großschäden.
- Nicht versichert sind die Kosten für die Organisation eines Dolmetschers, die Bereitstellung eines telefonischen Dolmetscherservices bei Auslandsreisen oder die Kosten für einen entsprechenden Übersetzer.
- Nicht mitversichert sind Schäden durch Abmahnung auf Grund einer (angeblichen) Urheberrechtsverletzung.
- Keine Übernahme von Mietfortzahlungskosten, wenn und solange trotz Unbewohnbarkeit der Wohnung Mietkosten weiterbezahlt werden müssen.
- Ohne Fremdkosten für Koordination der Wiederherstellung versicherter Sachen.
- Keine Mitversicherung von Regiekosten.
- Nicht mitversichert sind Schäden durch Cyber-Mobbing im Internet.
- Nicht mitversichert sind Schäden durch Zahlungsmitteldatendiebstahl im Internet.
- Nicht mitversichert sind Schäden durch Identitätsdiebstahl im Internet, ausgenommen durch Online-Banking-Betrug.
- Ohne Mitversicherung unbenannter Kosten.
- Ohne Versehensklausel.
- Der Versicherer verzichtet zwar darauf, das Aufstellen eines Gerüstes als Gefahrerhöhung zu werten, verlangt aber an dieser Stelle besondere Obliegenheiten:
„Wird das Gebäude, in dem sich die versicherte Wohnung befindet, zum Zweck der Renovierung oder Reparatur eingerüstet, Sie sind verpflichtet, während der Zeit der Gerüststellung bei Abwesenheit aus der Wohnung alle Fenster, Balkontüren und dergleichen zu verschließen und alle Sicherungen zu tätigen“
- Kein Regressverzicht gegenüber (grob) fahrlässig handelnden Angehörigen, die keinen Anspruch über eine etwaige Haftpflichtversicherung geltend machen können.
- Kein Verzicht auf das außerordentliche Kündigungsrecht des Versicherers wegen Nichtzahlung eines Folgebeitrages.
- Keine optionale Gegenstandsversicherung (Versicherungsschutz für Gegenstände mit ideelen Werten).
- Keine 24-Stunden-Notruftelefon (Telefonhotline).
- Keine Beitragsbefreiung bei Arbeitsunfähigkeit.
[1] „OptioPay“ auf „adcuri.barmenia24.de“. Aufzurufen unter https://adcuri.barmenia24.de/de/service/mehrwerte/optiopay.xhtml, zuletzt aufgerufen am 13.04.2022.
[2] Siehe hierzu z. B. „Jamming und Relay Attack. Autoeinbruch per Funk oft kein Fall für die Versicherung“ auf „test.de“ vom 08.12.2020. Aufzurufen unter https://www.test.de/Jamming-und-Relay-Attack-Autoeinbruch-per-Funk-oft-kein-Fall-fuer-die-Versicherung-4824449 – 0/, zuletzt aufgerufen am 03.02.2022
[3] Siehe Stephan Witte „Nicht alle Versicherer bieten Leistungen nach GDV-Standard. Besteht Versicherungsschutz bei Einbruch über nicht versicherte Räume?“ in „Risiko & Vorsorge“, Ausgabe 2/2018, S. 11 – 12. Aufzurufen unter https://critical-news.de/risiko-und-vorsorge-heft‑2 – 2018/, zuletzt aufgerufen am 07.01.2022.
[4] „Was ist Fogging? Und ist es gefährlich für mich?“ auf „isotec.de“. Aufzurufen unter https://www.isotec.de/ratgeber/schimmel/was-ist-fogging.html, zuletzt aufgerufen am 07.01.2022
[5] Siehe z. B. Hugel, Carmen „Haftpflichtversicherung“, Karlsruhe (Verlag Versicherungswirtschaft), 3. Auflage, 2008, S. 192
[6] Siehe z. B. „Chinchillas“ auf „wikipedia.org“. Aufzurufen unter https://de.wikipedia.org/wiki/Chinchillas, zuletzt aufgerufen am 19.02.2022
[7] Vgl. „Heimtier“ auf „wikipedia.org“. Aufzurufen unter https://de.wikipedia.org/wiki/Heimtier, zuletzt aufgerufen am 19.02.2022
[8] Vgl. „Haustier“ auf „wikipedia.org“. Aufzurufen unter https://de.wikipedia.org/wiki/Haustier, zuletzt aufgerufen am 19.02.2022
[S1]Abweichend zu den Annahmerichtlnien „Einzelfallanfrage erforderlich“