Die aktuelle Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG mit den Tarifen Classic-Schutz, Comfort-Schutz, Exclusiv-Schutz und Excellent-Schutz ist gültig seit dem 01.02.2024. Die bisherigen Tariflinien Basis-Schutz und Economic-Schutz wurden eingestellt. Die einzelnen Tariflinien unterscheiden sich zum Teil deutlich voneinander. Die wichtigsten Leistungsvorteile des Excellent-Schutzes gegenüber dem Exklusiv-Schutz betreffen Starkregenschutz sowie eine pauschale Mitversicherung von Fahrraddiebstahl ohne Höchstentschädigung.
Übersicht über die Inhalte der Analyse
1. Tarifliches
2. Ausgewählte Leistungen des Tarifs Excellent
3. Ausgewählte Einschränkungen des Tarifs Excellent
Die einzelnen Tariflinien können durch optionale Bausteine gegen Zuschlag erweitert werden:
- Fahrraddiebstahl (in Prozent der Versicherungssumme, max. 10.000 Euro, im Tarif Exklusiv besteht ein automatischer Einschluss in Höhe von 1 % der Versicherungssumme, im Tarif Excellent ist der einfache Diebstahl von Fahrrädern beitragsfrei ohne Sublimit mitversichert)
- Fahrrad-Vollkaskoversicherung für Pedelecs / E‑Bikes (Händlerverkaufspreis max. 10.000 Euro einschließlich der fest mit dem Fahrrad verbundenen und zur Funktion gehörenden Teile sowie dem lose mit dem Rad verbundenen Zubehör, soweit es auf dem Händler-Kaufbeleg des zu versichernden Fahrrades aufgeführt ist)
- Elementarschadenversicherung (Versicherung gegen Schäden durch Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkungen, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. Nur im Tarif Excellent-Schutz besteht ergänzend auch ohne Vereinbarung der erweiterten Elementarschäden Deckung für Schäden durch Starkregen. Es gelten eine Wartezeit von einem Monat ab Vertragsbeginn sowie eine Selbstbeteiligung an jedem Schadenfall in Höhe von 10 %, mindestens jedoch 250 Euro, maximal 1.500 Euro)
- Glasversicherung (für Ein- /Zwei– oder Mehrfamilienhäuser bzw. für eine Wohnung im Mehrfamilienhaus. Eine ausdrückliche Mitversicherung der Technik von Glaskeramikkochfeldern fällt nicht unter den Versicherungsschutz)
- WoMoBil-Versicherung (Versichert ist der mitgeführte Inhalt im Wohnmobil, Wohnwagen, Camper oder PKW. Die Versicherungssumme beträgt gemäß Produktinformationsblatt pauschal 20.000 Euro)
- Reisegepäckversicherung (wahlweise 2.000 oder 4.000 Euro Versicherungssumme)
- Summen- und Konditionsdifferenzdeckung (beitragfsfrei im Exclusiv- und Excellent-Schutz enthalten, nicht jedoch im Classic- oder Comfort-Schutz. Nach dem Wortlaut der Bedingungen muss der Schutz in den beiden besseren Tarifen abweichend zur Leistungsübersicht dennoch aktiv beantragt werden: „Beantragt der Versicherungsnehmer Anschlussversicherungsschutz für die Hausratversicherung […]“)
Versicherbar sind Wohnungen bis zu Versicherungssumme von 250.000 Euro. Beträgt der Wertsachenanteil mindestens 75.000 Euro oder die Gesamtversicherungssumme mindestens 200.000 Euro, gelten erweiterte Sicherungsrichtlinien. Liegt der Wertsachenanteil bei über 100.000 Euro, ist der Einbau / das Vorhandensein einer VdS anerkannten Einbruchmeldeanlage mit Aufschaltung zu einem Sicherheitsdienst oder zur Polizei zwingend vorgeschrieben. Bis zum Einbau der Sicherung nimmt die Ammerländer einen Selbstbeteiligung von 25 % in Abzug.
Ein Unterversicherungsverzicht wird von der Ammerländer ab einer Versicherungssumme von mindestens 650 Euro je Quadratmeter Wohnfläche gewährt. In den Tarifen Comfort‑, Exclusiv- sowie Excellent-Schutz gilt außerdem ein solcher Unterversicherungsverzicht bei Kleinschäden bis in Höhe von 1 % der Versicherungssumme.
Der Versicherer definiert die Wohn- und Nutzfläche wie folgt:
„Die Wohnfläche ist die Grundfläche aller Räume einer Wohnung einschließlich Wintergärten und Hobbyräume. Nicht zu berücksichtigen sind Treppen, Balkone, Loggien und Terrassen sowie Keller‑, Speicher/Bodenräume, die nicht zu Wohn- oder Hobbyzwecken genutzt werden. Die Fläche aller Arbeitszimmer von Selbstständigen und Freiberuflern, die sich innerhalb der privat genutzten Wohnung befinden, ist zusätzlich zu berücksichtigen, wenn diese Arbeitszimmer gemäß den besonderen Bedingungen mitversichert werden sollen.“
Versicherbar sind Wohnungen und Häuser mit einer Versicherungssumme zwischen 1.000 Euro und 200.000 Euro, wobei die Wohnfläche zwischen 1 und 999 Quadratmetern liegen muss.
Versicherungsfähig sind Gebäude, die bei Antragsstellung im Schnitt mindestens vier Tage pro Woche bewohnt sind. Bei Unbewohntsein nach Vertragsabschluss, besteht Versicherungsschutz für Zeiträume bis zu 60 Tagen, in den Tarifen Exclusiv und Excellent abweichend bis zu 12 Monaten.
Bei Antragsstellung anzugeben sind Vorschäden während der letzten vier Jahre vor Antragsstellung, bei erweiterten Elementargefahren abweichend von zehn Jahren. Anzugeben sind auch solche Schäden, die bei einem etwaigen Vorversicherer nicht angemeldet wurden. Kam es in den letzten vier Jahren vor Antragsstellung zu einem Einbruchdiebstahl und der Wertsachenanteil liegt bei 100.000 Euro oder mehr, so ist kein Abschluss möglich.
Nicht versicherbar sind Wohnungen mit mehr als drei Schäden in den letzten vier Jahren, Risiken mit einer Versicherungssumme über 250.000 Euro, nicht vom Versicherungsnehmer selbst bewohnte Risiken sowie Risiken in Gebäuden der Bauartklassen IV und V sowie Fertighausgruppe III (z. B. mit Reetdach oder Fertighäuser ohne feuerhemmende Verkleidung). Nicht versicherbar sind des Weiteren insolvente Antragssteller. Online weiterhin nicht versicherbar u. a. Wohnungen in Gebäuden ohne massive Außenwände.
Für Gebäude, die in den ZÜRS — Zonen 3 und 4 stehen, ist kein Versicherungsschutz gegen weitere Elementargefahren möglich. Gleiches gilt für Gebäude mit Elementarschäden in den letzten 10 Jahren vor Antragsstellung, bei Überschwemmungen des Grundstücks oder Schäden durch Starkregenniederschlag in den letzten fünf Jahren vor Antragsstellung sowie für Risiken, die sich in einem Bereich befinden, welcher in den letzten fünf Jahren vor Antragsstellung von einer Überschwemmung betroffen war.
Bei unterjähriger Zahlweise wird ein Ratenzahlungszuschlag in Höhe von 3 % (halbjährliche Zahlweise), 5 % (vierteljährliche Zahlweise) bzw. 6 % (monatliche Zahlweise) erhoben. Der Mindestbruttobeitrag bei Lastschrift beträgt 3,00 Euro brutto je Rate. Eine monatliche Zahlung ist nur per Lastschrift möglich. Anders als im Tarif für 2023 finden sich weder im aktuellen noch Antrag noch in den Bedingungen zu den Nebengebühren für z. B. Mahnungen bzw. qualifizierte Mahnungen. Bislang wurden hierfür jeweils 2,50 Euro bzw. 5,00 Euro in Rechnung gestellt. Ob diese Gebühren noch immer in dieser Höhe erhoben werden, ist unbekannt.
Bei Einschluss der Bausteine Fahrrad-Vollkaskoversicherung oder WoMoBil-Versicherung wird jeweils ein Nachlass von 10 % auf die Hausratversicherungsprämie gewährt.
Die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung, eines Schadenfreiheitsrabatts, eines Bündelnachlasses oder eines Seniorenrabatts zur Beitragsreduzierung werden von der Ammerländer nicht angeboten. Nettotarife oder sonstige Rabattoptionen stehen nach Unternehmensangaben nicht zur Verfügung.
Die meisten Hausratversicherer versichern nur Wohnungen mit von außen bündigen Zylinderschlössern und ohne von außen verschraubte Türbeschläge / Türschilder. Die Angabe zu solchen und anderen Mindestsicherungen ist bei der Ammerländer erst ab einer Versicherungssumme von über 200.000 Euro oder einem Wertsachenanteil von über 75.000 Euro zu machen.
Vereinbart werden kann eine Vertragslaufzeit von ein oder drei Jahren. Ein Laufzeitnachlass wird nicht geboten.
Der Versicherungsnehmer kann den vereinbarten Versicherungsschutz in dem Produkt Classic-Schutz mit Frist von drei Monaten zur Hauptfälligkeit bzw. in den Tarifen Comfort-Schutz, Exclusiv-Schutz sowie Excellent-Schutz täglich ohne Einhaltung einer Frist kündigen, der Versicherer jeweils mit Frist von drei Monaten zur jeweiligen Hauptfälligkeit. Das unter Umständen tägliche Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers kann problematisch sein, wenn z. B. ein Kunde einen Vertrag aufgrund einer Beitragsanpassung kündigt, nicht rechtzeitig einen geeigneten Ersatzvertrag findet und der betreuende Makler zum Zeitpunkt der Kündigung urlaubsbedingt keine zeitnahe Kenntnis erlangt. Kommt es dann zu einem Schaden, kann es sein, dass der bisherige Kunde unversichert oder schlechter versichert ist.
Wesentliche Kritikpunkte am Tarif aus 2021, 2022 sowie 2023 (insbesondere die besonderen Obliegenheiten im Zusammenhang mit der Versicherung von Wertsachen) haben sich auch durch die Aktualisierung der Bedingungen nicht geändert.
Ausgewählte Leistungen des Tarifs Excellent-Schutz der Ammerländer
- Sehr kundenfreundlich formulierte Innovationsklausel, die klarstellt, dass diese auch dann zum Vorteil des Versicherungsnehmers greift, wenn ein Nachfolgetarif zwar prämienneutral, jedoch in einzelnen Punkten Schlechterstellungen für den Versicherungsnehmer aufweist. Die Innovationsklausel findet keine Anwendung auf eine optional mitversicherbare Glasversicherung.
- Best-Leistungs-Garantie (hier: Erweiterte Leistungsgarantie) bis zur Versicherungssumme. Dabei kann der Versicherer die Garantie jederzeit mit Frist von mindestens einem Monat kündigen. Wie üblich ist u. a. eine Leistungserweiterung hinsichtlich unbenannter Gefahren nicht möglich. Der Ausschluss für „Einschlüsse von Elementargefahren“ ist unspezifisch und könnte entweder so ausgelegt werden, dass damit auch z.B. Schäden durch Windbewegungen unter Windstärke 8 außerhalb versicherter Räume gemeint sein sollen oder aber, dass es sich konkret nur auf die in den Bedingungen benannten Elementargefahren (z.B. Erweiterung von Lawinen auch um Dachlawinen) beziehen soll.
- Besitzstandsgarantie (Vorversicherergarantie). Diese gilt u. a. nicht für eine beitragsfrei höhere Mitversicherung von Fahrraddiebstahl oder Mitversicherung von Glasschäden beim Vorversicherer und nur bei einem ununterbrochenen Versicherungsschutz. Da dieser Tarif den einfachen Diebstahl von Fahrrädern bis zur Versicherungssumme einschließt, dürfte der Ausschluss bezogen auf die Besitzstandsgarantie anders als im Vorgängertarif keine Wirkung entfalten.
- Automatischer Einschluss einer Summen- und Konditionsdifferenzdeckung für bis zu 12 Monate. Die Bedingungen legen abweichend nahe, dass eine aktive Beantragung erforderlich sei (siehe oben).
- Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit bis maximal 12 Monate. Der Anspruch auf Beitragsbefreiung setzt insbesondere voraus, dass der Arbeitnehmer vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 18 Monate ununterbrochen in einem sozialversicherungspflichtigen, ungekündigten und nicht befristeten Arbeitsverhältnis mit einer Arbeitszeit von mindestens 15 Wochenstunden stand und das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Entsprechend besteht kein Versicherungsschutz für Selbstständige.
- genereller Unterversicherungsverzicht bis 1 Prozent der vereinbarten Versicherungssumme.
- Vorsorgedeckung von 30 % der Versicherungssumme. Dies gilt auch für versicherte Kosten.
- Verzicht auf Kürzung der Leistung bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles.
- Verzicht auf Kürzung der Leistung bei grob fahrlässiger Verletzung gesetzlicher und behördlicher Sicherheitsvorschriften.
- Verzicht auf die Kürzung der Leistung bei grob fahrlässiger Nichteinhaltung der Heizobliegenheit während der kalten Jahreszeit. Der Verzicht gilt aber nicht z B. für die Obliegenheit zur Einleitung eines Aufgebotsverfahrens für zerstörte oder abhanden gekommene Wertpapiere.
- Versicherungsschutz für Wertsachen besteht bis in Höhe der Versicherungssumme. Außerhalb definierter Wertschutzschränke besteht eine maximale Versicherungssumme von 3.500 Euro (Bargeld, auf Geldkarten geladene Beträge mit Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt), 25.000 Euro (Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere) bzw. 50.000 Euro (Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin). Es gelten ehebliche Einschränkungen für Wertsachen ab 1.000 Euro (siehe „ausgewählte Einschränkungen“). Besondere Sicherheitsvorschriften gelten ab einem Wertsachenanteil von 75.000 Euro.
- Mitversicherung von Handelswaren und Musterkollektionen bis 20.000 Euro. Die Mitversicherung gilt allerdings nur innerhalb des Versicherungsortes, also nicht auch im Rahmen der Außenversicherung.
- Mitversichert sind sämtliche Smart-Home-Geräte, die zur Überwachung des versicherten Hausrates dienen und sich auf dem Grundstück der versicherten Wohnung befinden. Die Entschädigung ist auf 3.500 Euro begrenzt.
- Technische, optische sowie akustische Sicherungsanlagen, die zum Schutz des versicherten Hausrates auf dem Grundstück, auf dem die versicherte Wohnung liegt, existieren, gelten subsidiär zu einer ggf. bestehenden Wohngebäudeversicherung als versicherte Sachen, sind aber nicht gegen Diebstahl versichert.
- Mitversichert sind Schäden an nicht am Fahrzeug montierten Winter-/Sommerreifen inklusive der Felgen bei Einbruchdiebstahl und Brand, nicht jedoch infolge von Schäden etwa durch Leitungswasser oder erweiterte Elementargefahren. Die Mitversicherung gilt auch für montierte Kindersitze und Dachboxen. Die Höchstentschädigung beträgt 10.000 Euro. Nicht versichert ist sonstiges Kfz-Zubehör (z.B. Ersatzteile für die Karosserie eines Oldtimers oder Autoradios) oder Teile und Zubehör von Luft- oder Wasserfahrzeugen. Der beschriebene Versicherungsschutz besteht auch in versicherten Garagen, die sich außerhalb des Versicherungsortes, aber innerhalb des Wohnortes befinden.
- Mitversichert im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme des Versicherungsnehmers gilt der Hausrat einer Pflegekraft oder eines Au-Pair, die während der Ausübung ihrer Tätigkeit die Wohnung des Versicherungsnehmers mitbewohnt. Da diese Personen normalerweise nicht zum Haushalt des Versicherungsnehmers im Sinne von Ziffer A 8.1 VHB 2022 – Versicherungssummenmodell des GDV gehören, kann dies als tatsächliche Besserstellung angesehen werden.
- Mitversichert sind Sportgeräte (z. B. Laufbänder, Stepper oder Rudergeräte), die sich dauerhaft außerhalb der versicherten Wohnung befinden, sich bis 10.000 Euro mitversichert.
- Versicherungsschutz besteht in privat genutzten Garagen auf dem Grundstück, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet. Die Mitversicherung besteht auch für privat genutzte Garagen in der Nähe des Versicherungsortes. Außerdem versichert sind auch privat genutzten Garagen außerhalb des Versicherungsgrundstücks, diese ohne eine konkrete räumliche Einschränkung. Die Mitversicherung für Letztere gilt jedoch nur, sofern diese allein vom Versicherungsnehmer genutzt werden. In diesen nicht versichert sind Wertsachen.
- Mitversicherung von ausschließlich privat, selbst genutzten Wallboxen bis in Höhe von 3.500 Euro. Ausgeschlossen sind Folgeschäden an dem Kraftfahrzeug, an der Speichereinheit des Kraftfahrzeuges oder an dem Gebäude selbst. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass bei der Installation sämtliche Herstellervorgaben eingehalten wurden und die Installation durch ein gemäß Niederspannungsanschlussverordnung eingetragenes Fachunternehmen durchgeführt wurde.
- Mitversicherung von Balkonkraftwerken (sog. Plug- and-Play Solaranlagen), sofern sich diese auf dem Grundstück der versicherten Wohnung befinden. Die Entschädigung ist auf 3.500 Euro begrenzt. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die geltenden gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Laut Versicherer gehöre dazu insbesondere die Anmeldung der Anlage bei der Bundesnetzagentur und beim örtlichen Energieversorgungsunternehmen. Des Weiteren muss gewährleistet werden, dass die Installation und die Wartung der Anlage gemäß den Herstellerangaben durchgeführt wird. Tatsächlich ist der Wegfall der Meldeverpflichtung von Balkonkraftwerken bei der Bundesnetzagentur geplant. Eine Beratung im Bundestag wird jedoch nicht vor März 2024 erwartet[1]. Die ausdrücklich benannte Verpflichtung zur Anmeldung, die die Ammerländer besonders hervorhebt, kann daher ab diesem Zeitpunkt nicht mehr erfüllt werden.
- Versicherungsschutz besteht für Hausrat an einem beruflich bedingten Zweitwohnsitz (Pendlerwohnung) bis in Höhe von 20 Prozent der Versicherungssumme, maximal jedoch bis 20.000 Euro, für Wertsachen maximal 2.500 Euro. Gegenüber vielen Wettbewerbern gelten nicht nur Antiquitäten als versicherte Wertsachen Die Pendlerwohnung am Ort der Arbeitsstätte muss mindestens 50 Kilometer vom Erstwohnsitz entfernt liegen.
- Außenversicherung bis 12 Monate bis in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
- Versicherungsschutz für ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzte Räume, auch, wenn diese nicht ausschließlich durch die Wohnung betreten werden können. Dies gilt jedoch nicht, wenn in diesen Räumen Publikumsverkehr stattfindet oder Angestellte beschäftigt werden.
- Mitversicherung unbenannter Gefahren mit 10 Prozent Selbstbeteiligung, mindestens 500 Euro. Ausschlüsse zu benannten Gefahren bleiben erhalten. Nicht versichert sind ergänzend Schäden u.a. an Glas, Keramik, elektronischen Geräten, Sportgeräten sowie an oder durch Personen oder Tiere aller Art. Ebenfalls ausgeschlossen sind Schäden u. a. durch einfachen Diebstahl, Stehen- und Liegenlassen. Keine ausdrückliche Beweislastumkehr zu Gunsten des Versicherungsnehmers.
- Einfacher Diebstahl von Fahrrädern bis zur Versicherungssumme. Diese Leistung gehört zu den Neuerungen des aktuellen Tarifs aus 2024.
- Mitversicherung von Hausrat aus dem verschlossenen Innen- oder Kofferraum eines Kraftfahrzeugs oder Kraftfahrzeuganhängers, aus einer auf einem Kraftfahrzeug montierten verschlossenen Dachbox, nicht jedoch aus Wasser(sport)fahrzeugen, Luftfahrzeugen, Wohnmobilen oder Wohnwagen. Hier ist eine optionale Erweiterung des Versicherungsschutzes durch den Baustein WoMoBil-Versicherung möglich. Versicherungsschutz besteht weltweit. Nicht versichert ist der Diebstahl von Wertsachen aus Kraftfahrzeugen. Implizit ausgeschlossen sind zudem Schäden durch Jamming[2] (Blockierung des Funksignals durch Jammer). Diese fehlende Mitversicherung entspricht dem Marktstandard und der gängigen Rechtsprechung (z. B. Urteil des AG München vom 12.03.2020 (Az. 274 C 7752/19)). Inwiefern Diebstahl infolge von Relay Attack (Funkstreckenverlängerung durch Abgreifen des Funksignals) etwa bei Keyless-Go-Systemen mitversichert ist, ist bedingungsseitig nicht klargestellt. Bedingungsseitig versichert ist das Aufbrechen von Kfz (auch durch nicht dazu bestimmte Werkzeuge), entsprechend ist auch der Diebstahl durch Relay Attack als mitversichert anzusehen. Versicherungsschutz für Diebstahl infolge von Jamming wäre aktuell z. B. unter Bezugnahme auf die Best-Leistungs-Garantie der Ammerländer und Verweis auf Ziffer C3‑3.9 des Tarifs Infinitus der Interlloyd (Stand 01.2021) bis in Höhe von 1.000 Euro herleitbar. Nach dem oben zitierten Wortlaut der Bedingungen muss ein Kraftfahrzeug selbst nicht versichert sein, damit der Diebstahl aus diesem versichert wäre. Insofern wäre Hausrat, der sich für einen Zeitraum von maximal einem Jahr außerhalb der Wohnung befindet (siehe Ziffer 48 Nr. 3 Excellent), über diesen Baustein auch im Fall von Jamming mitversichert.
- Mitversichert ist der einfache Diebstahl von Hör- und Sehhilfen (nur geschliffene Gläser), Zähnen und Gebissen sowie der Taschendiebstahl, allerdings nur für Personen ab Vollendung des 60. Lebensjahres bis 1 Prozent der Versicherungssumme, max. 1.500 Euro mit 250 Euro Selbstbehalt und bei Taschendiebstahl mit Entschädigung zum Zeit- anstatt zum Neuwert. Bei Taschendiebstahl keine Mitversicherung von Wertsachen.
- Einfacher Diebstahl unter anderem von Gartenmöbeln, Gartengeräten und Rasenmährobotern, jeweils aus gemeinschaftlich genutzten Räumen sowie vom eingefriedeten Grundstück, nicht jedoch von Schäden durch Zerstörung oder Vandalismus an diesen. Da diese keine versicherten Sachen im Sinne von § 6 Nr. 2 VHB 2022 sind, lässt sich hier auch keine Erweiterung des Versicherungsschutzes im Rahmen der optional mitversicherten unbenannten Gefahren herleiten. Auch, wer seine Gartenmöbel auf einem nicht vollständig umfriedeten Grundstück hat, etwa, weil die Zufahrt zum Grundstück kein Tor besitzt, geht im Zweifel leer aus.
- Versicherungsschutz bei Trickdiebstahl besteht innerhalb des Versicherungsortes bis 10.000 Euro. Werden hierbei Kunden‑, Scheck- oder Kreditkarten gestohlen, so wird subsidiär auch für die Folgen eines daraus resultierenden Missbrauchs geleistet.
- Mitversicherung von Diebstahl versicherter Sachen vom Arbeitsplatz während der Geschäftszeiten. Elektronische Kleingeräte (Fotoapparate, Videokameras, Mobiltelefone, Laptops, Funkgeräte) werden zum Zeitwert entschädigt. Wertsachen fallen nicht unter den Versicherungsschutz. Versicherungsschutz besteht nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
- Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten nach einem Einbruchdiebstahl bis in Höhe von 10.000 Euro. Kein Versicherungsschutz besteht für den Missbrauch von Kundenkarten.
- Einfacher Diebstahl von Gepäckstücken und deren Inhalt bis 3 Prozent der Versicherungssumme mit 100 Euro Selbstbehalt. Nicht versichert ist der Diebstahl von Wertsachen, Mobiltelefonen, elektronischen Geräten, Computern sowie der Inhalt von Hand- oder Tragetaschen.
- Mitversichert ist der einfache Diebstahl von fest verankerten Skulpturen vom umfriedeten Grundstück des Versicherungsnehmers bis in Höhe von 3 % der Versicherungssumme.
- Bis in Höhe von 3.500 Euro mitversichert sind sämtliche Geräte aus dem Bereich Smart-Home, die zur Überwachung des versicherten Hausrates dienen und sich auf dem Grundstück der versicherten Wohnung befinden. Dies gilt auch, wenn die Gegenstände wie z. B. Kameras, Bewegungsmelder oder anderweitige Sensoren Gebäudebestandteile oder Gebäudezubehör darstellen.
- Mitversicherung der Beschädigungen an Fahrrädern, die als Reisegepäck eines öffentlichen Nahverkehrsmittels aufgegeben wurden.
- Mitversichert bis in Höhe von 3.500 Euro sind Schäden durch Phishing oder Pharming im Zusammenhang mit Online-Banking-Aktionen, welche der Versicherungsnehmer in der versicherten Wohnung oder über ein eigenes, geeignetes elektronisches Gerät (z. B. Laptop, portabler PC, Smartphone) durchführt.
- Mitversichert bis in Höhe von 3.500 Euro mit 50 Euro Selbstbeteiligung sind Schäden durch Betrug beim Onlinehandel (Kauf privater Waren durch das Internet), sofern der Verkäufer mit seiner Privat- oder Geschäftsadresse in Deutschland gemeldet ist. Dabei gelten diverse Ausschlüsse, z. B. Briefmarken, Gutscheine, Eintrittskarten für Veranstaltungen oder Kleinanzeigen zur Kaufanbahnung.
- Mitversichert bis in Höhe von 3.500 Euro sind Schäden durch Skimming infolge der Manipulation von Geldautomaten.
- Versicherungsschutz ausdrücklich auch bei Einbruchdiebstahl über nicht versicherte Räume[3]. Diese Leistung ist als Klarstellung, nicht jedoch als Besserstellung gegenüber den unverbindlichen Musterbedingungen des GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) anzusehen.
- Mitversichert sind Folgeschäden durch die Manipulation / das Hacken von Smart-Home-Komponenten bis 3.500 Euro, nicht jedoch Schäden durch die Bedienung oder den Gebrauch versicherter Smart-Home-Geräte durch den Versicherungsnehmer bzw. Schäden durch Unachtsamkeit des Versicherungsnehmers oder den Diebstahl versicherter Smart-Home-Geräte durch Dritte. Der Versicherungsnehmer hat die Außerkraftsetzung des Smart-Home-Systems nachzuweisen. Das Abhandenkommen von versicherten Sachen allein reicht nicht aus.
- Versicherungsschutz, wenn die Heranschaffung versicherter Sachen an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe erpresst wurde (räuberische Erpressung).
- Versicherungsschutz besteht für den einfachen Diebstahl versicherter Sachen im Haushalt des Versicherungsnehmers lebende Hausangestellte (z. B. Pflegekraft) bis in Höhe von 300 Euro.
- Versicherungsschutz für Schäden an oder die Zerstörung von versicherten Sachen des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person als Opfer einer polizeilich angezeigten Straftat (z. B. Diebstahl von Bollerwagen, Schulranzen oder Solarzellen bzw. einfacher Diebstahl von nicht ausdrücklich benannten Sachen). Versicherungsschutz gilt bis in Höhe von 3.000 Euro, für Wertsachen bis in Höhe von 1.000 Euro. Ausgenommen von der Mitversicherung sind unter anderem Fahrraddiebstähle sowie Schäden durch Computerkriminalität.
- Bis 10.000 Euro mitversichert ist innerhalb des Versicherungsorts die Beschädigung, Zerstörung oder das Abhandenkommen von Hausrat durch wild lebendes Schalen- oder Federwild gemäß Bundesjagdgesetz. Ausgeschlossen sind Schäden an versicherten Sachen auf Balkonen oder Terrassen. Kein entsprechender Versicherungsschutz besteht zudem im Rahmen der Außenversicherung.
- Innerhalb versicherter Räume sind Sturmschäden unabhängig von der Windstärke mitversichert. Dies ist widersprüchlich, da Sturm gemäß § 5 Nr. 2 VHB 2022 der Ammerländer eine Mindestwindstärke 8 voraussetzt. Es fehlt eine Klarstellung, inwiefern Durchzug infolge von Druckunterschieden zwischen verschiedenen Gebäudeteilen mitversichert oder ausgeschlossen ist. Da die Bedingungen von „Sturm“ sprechen, ist an dieser Stelle von einer fehlenden Mitversicherung auszugehen. In der Regel lässt sich ein Handeln, das zu Durchzug führt, vorhersehen, womit eine Herleitung von Versicherungsschutz über die unbenannten Gefahren tendenziell eher auszuschließen ist.
- Auf dem Versicherungsgrundstück auf dem sich die versicherte Wohnung (inkl. Balkon und Terrasse) befindet, jedoch außerhalb versicherter Räume, sind Schäden durch Sturm ab Windstärke 8 versichert.
- Versicherungsschutz bis 3 % der Versicherungssumme mit 250 Euro Selbstbehalt besteht für das Eindringen von Regen- oder Schmelzwasser durch nicht sturm- bzw. hagelbedingte Gebäudeöffnungen und den hieraus entstandenen Schaden durch die unmittelbare Einwirkung auf versicherte Sachen. Dies gilt nicht für Eindringen von Regen- oder Schmelzwasser durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen.
- Auch ohne Vereinbarung der Mitversicherung erweiterter Elementargefahren sind Überschwemmung durch Starkregen beitragsfrei eingeschlossen. Es gilt eine Selbstbeteiligung von 10 % der Schadensumme, mindestens 250 Euro, maximal 1.500 Euro. Bei fehlender nahtloser Vorversicherung zu dieser Leistung gilt eine Wartezeit von einem Monat ab Vertragsbeginn.
- Auch ohne Vereinbarung der Mitversicherung erweiterter Elementargefahren sind Rückstauschäden bis in Höhe von 5 Prozent der Versicherungssumme mit 250 Euro Selbstbehalt versichert, sofern eine funktionsfähige Rückstausicherung vorhanden ist.
- Subsidiär zum Netzbetreiber sind Schäden an versicherten elektrischen Geräten durch Spannungsschwankungen (Stromschwankungen) mitversichert. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die Stromschwankung nachweislich vor dem Hausanschlusskasten aufgetreten ist.
- Mitversichert sind Schmor- und Sengschäden, die nicht Folge eines Brandes sind. Nicht versichert sind Schmor- und Sengschäden an elektrischen Geräten und an Wertsachen.
- Mitversichert sind Rauch- und Rußschäden, die nicht Folge eines Brandes sind.
- Mitversichert ist die Explosion von Blindgängern (Kampfmittel aus beendeten Kriegen), nicht jedoch sonstige Schäden durch die Entschärfung von Blindgängern (hierzu Ausschluss im Rahmen der unbenannten Gefahren nach Ziffer 104 Nr. 2 b).
- Mitversicherung von Schäden durch Transportmittelunfälle (Unfälle, die von außen plötzlich und mit mechanischer Gewalt auf Bus, Pkw, Bahn, Schiff oder Flugzeug als benannte Transportmittel, nicht jedoch mit Wohnwagen oder Wohnmobilen, einwirken). Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist außerdem, dass die zu transportierenden Sachen ordnungsgemäß verstaut, sachgemäß geladen und gesichert werden, nicht jedoch auf dem Dach transportiert werden.
- Mitversicherung von Schäden an versicherten Sachen durch Anprall von Luft‑, Straßen‑, Schienen- sowie Wasserfahrzeugen, bei Schienen‑, Straßen- sowie Wasserfahrzeugen auch von Schäden an versicherten Sachen durch deren Teile oder Ladung. Voraussetzung ist das jeweilige Fahrzeug weder vom Versicherungsnehmer geführt noch gehalten wurde.
- Übernahme der Rückreisemehrkosten für den Abbruch von Urlaubs- und Dienstreisen, nicht jedoch von Dienstreisen. Versicherungsschutz besteht bei Schäden ab 5.000 Euro für den Versicherungsnehmer. Kein Versicherungsschutz besteht für Angehörige des Haushalts des Versicherungsnehmers.
- Bis zu 3.500 Euro Reiserücktrittskosten (Stornokosten) für eine Urlaubs‑, nicht jedoch Dienst- oder Bildungsreise, ab einer Mindestschadenhöhe von 10.000 Euro. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Versicherungsfall innerhalb einer Woche vor Reiseantritt eingetreten ist.
- Mitversicherung von Hotelkosten bzw. der Kosten für eine ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z.B. Frühstück, Telefon, TV) ohne zeitliche Begrenzung.
- Lagerkosten für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten.
- Bei der Durchführung eines Sachverständigenverfahrens zur Feststellung der Schadenhöhe wird ab einer festgestellten Schadenhöhe von mindestens 5.000 Euro der Anteil des Versicherungsnehmers an den Kosten eines von ihm beauftragten Sachverständigen in voller Höhe erstattet. Zieht der Versicherungsnehmer einen Sachverständigen oder Beistand hinzu, so werden diese Kosten nur ersetzt, soweit er zur Zuziehung vertraglich verpflichtet ist oder vom Versicherer aufgefordert wurde.
- Mitversichert bis in Höhe von 1.000 Euro sind die Kosten infolge eines Fehlalarms durch Rauchmelder bei einem Feuerwehreinsatz bzw. für die Beseitigung von Schäden durch gewaltsamen Zutritt von Polizei oder Feuerwehr in die versicherte Wohnung. Voraussetzung ist, dass die benannten Geräte nach den anerkannten Regeln der Technik eingebaut wurden und mit einer funktionsfähigen Batterie ausgestattet wurden. Außerdem muss der Fehlalarm durch einen technischen Defekt ausgelöst worden sein. Nicht mitversichert – auch im Fall eines technischen Defekts – ist ein Fehlalarm durch Tabakrauch, Kochdünste und dergleichen.
- Mitversicherung von Datenrettungskosten.
- Übernahme der Kosten für die vorübergehende Anmietung von Haushaltsgeräten (Waschmaschine, Wäschetrockner, Kühlschrank, Gefrierschrank oder ‑truhe, Herd / Ofen, Geschirrspülmaschine), sofern diese durch einen Versicherungsfall beschädigt, zerstört oder abhandengekommen sind und eine umgehende Reparatur oder Ersatzbeschaffung nicht möglich sein sollte.
- Mitversichert sind Mehrkosten durch Technologiefortschritt und Preissteigerungen.
- Übernahme von Instandsetzungskosten bei Beschädigungen von behindertengerechten Einbauten in gemieteten, in Sondereigentum befindlichen Wohnungen sowie in Einfamilienhäusern. Entsprechend sind diese Kosten in Zwei- oder Mehrfamilienhäusern nicht mitversichert.
- Kosten für Mehrverbrauch von Gas und Wasser nach einem versicherten Schadenfall, nicht jedoch von Ölverlust oder Stromverlust aus z. B. Stromspeichern.
- Übernahme der Betreuungskosten für infolge eines Versicherungsfalles notwendige Kinderbetreuung bis 350 Euro. Voraussetzung ist eine Mindestschadenhöhe von 1.500 Euro.
- Mitversichert sind die Kosten für einen Schlüsseldienst bei angebrochenen oder abhanden gekommenen Schlüsseln für die Wohnungseingangstür des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person bis in Höhe von 300,- Euro.
- Übernahme der Kosten des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person für eine psychologische Betreuung nach einem versicherten Einbruchdiebstahl, Raub oder Brand bis in Höhe von 500 Euro.
- Übernahme von Tierarztkosten nach einem versicherten Schaden. Gleiches gilt für die Kosten zur Unterbringung von Haustieren. Nicht versichert sind solche Kosten für Nutztiere bzw. exotische Tiere.
- Kosten für die Entfernung von Wespen‑, Hornissen- und Bienennestern bis 300 Euro. Die Entfernung und Umsiedlung des Nestes muss durch den Versicherungsnehmer beantragt und von der Naturschutzbehörde oder einer anderen zuständigen Behörde der Stadt oder des Landkreises genehmigt werden. Nicht versichert sind die Kosten für die Entfernung oder Umsiedlung von Hummelnestern.
- Bei Schäden ab 1.000 Euro Schadenhöhe pauschale Entschädigung bis 50 Euro.
- Nachhaltigkeitsklausel: Übernahme der Mehrkosten bis 25 % für die Anschaffung eines ökologisch höherwertigen Ersatzes gleicher Art und Güte für benannte Sachen (z. B. Möbel, Haushaltsgeräte), nicht jedoch erhöhte Hotelkosten bei Unterbringung in als nachhaltig zertifizierten Hotels. Die Leistung ist auf 3.500 Euro begrenzt.
- Nach mindestens drei Jahren Vertragslaufzeit Beitragsreduzierung um 25 Prozent bei Umzug in ein Seniorenheim, nicht jedoch auf unter 29,00 Euro netto p. a.
- Versicherungsschutz besteht für eingelagerten Hausrat in Lagerhäusern, Speditionen und vergleichbaren Einrichtungen, wenn die Gebäude die Voraussetzungen der Bauartklassen (BAK) I, II, oder III erfüllen. Versicherungsschutz wird gewährt für eine Dauer von bis zu 12 Monaten. Elektronische Gegenstände sind dort nur zum Zeitwert, Wertsachen nicht versichert.
- Sofern die gesamte Wohnfläche versichert wird, besteht Versicherungsschutz auch für den Hausrat von Wohngemeinschaften. Voraussetzung für die Mitversicherung ist u. a., dass alle Bewohner derselben zum Schadenzeitpunkt behördlich am Versicherungsort gemeldet sind. Kein Versicherungsschutz besteht für möbliert untervermietete Zimmer und Wohnungen.
Ausgewählte Einschränkungen des Tarifs Excellent-Schutz der Ammerländer
- Bedingungsseitige Garantie hinsichtlich der unverbindlichen Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV-Garantie) bezieht sich nur auf die unternehmenseigenen VHB 2022, nicht auf die besonderen Bedingungen. Das ist entscheidend, da erhebliche Einschränkungen zur Mitversicherung von Wertsachen bei der Ammerländer nicht in den VHB, sondern in den besonderen Bedingungen benannt werden. Die GDV-Garantie findet zudem keine Anwendung auf eine optionale Glasversicherung.
- Keine Garantie, dass nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers von den unverbindlichen Empfehlungen des Arbeitskreises Beratungsprozesse abgewichen wird. Die Leistungsübersicht auf Seite 13 der Bedingungen suggeriert allerdings eine entsprechende Garantie.
- Ohne Versehensklausel bei einfachen fahrlässig begangenen Obliegenheitsverletzungen.
- Kein Regressverzicht gegenüber fahrlässig handelnden Angehörigen (z. B. auch solchen in häuslicher Gemeinschaft).
- Kein Verzicht auf Kürzung der Leistung bei grob fahrlässiger Verletzung vertraglicher Obliegenheiten mit Ausnahme der Heizobliegenheit oder gesetzlicher und behördlicher Sicherheitsvorschriften.
- Kein vollständiger oder teilweiser Verzicht auf eine Kürzung der Leistung bei Verletzung der vertraglichen Anzeigepflicht für den Fall einer Gefahrerhöhung.
- Zu den versicherten Sachen gehören unter anderem Haustiere (z. B. Fischen, Katzen, Vögel), nicht jedoch Heimtiere (z. B. Chinchillas, Spinnen, Schlangen) oder Nutztiere.
- Nicht zu den versicherten Sachen gehören nicht versicherungspflichtige E‑Scooter, da sie nach § 1 Abs. 1 der Elektrokleinfahrzeuge-Verordnung als Kraftfahrzeuge gelten (Ausschluss nach Abschnitt D § 10 Nr. 3). Siehe hierzu auch das Urteil des AG Frankfurt (Az.: 976 Cs 661 Js 59155/19) vom 16.06.2020[4].
- Keine Mitversicherung von Brennstoffvorräten, die der Versicherungsnehmer als Mieter auf seine Kosten beschafft oder übernommen und die ausschließlich zum Beheizen der versicherten Wohnung genutzt werden.
- Im Zusammenhang mit der Mitversicherung von Wertsachen gilt:
„Im Versicherungsfall ist bei Wertsachen, insbesondere Schmuckstücken und Uhren darauf zu achten, dass Einzelstücke mit einem Wert von über 1.000,- EURO mit Nachweisen in Bezug auf Hersteller, Fabrikat, Typenbezeichnung, Verkäufer, Anschaffungspreis zu belegen sind. Angaben zu Spezifikationen können unter anderem Fotos und Expertisen sein.“
Da sich die bedingungsseitige GDV-Garantie nur auf die Allgemeinen Bedingungen bezieht, ist hier keine Heilung möglich.
- Nicht mitversichert ist Sportausrüstung (z. B. Reitsättel, Golfausrüstung), die sich dauerhaft außerhalb der versicherten Wohnung befindet. Versichert ist allein der einfache Diebstahl von Sportgeräten (z. B. Laufbänder, Stepper oder Rudergeräte).
- Nicht versichert sind Bienenstöcke und Bienenvölker auf dem Versicherungsgrundstück.
- Kein Versicherungsschutz für versicherten Hausrat in privat vom Versicherungsnehmer angemieteten Räumen außerhalb des Versicherungsortes, aber innerhalb des Wohnortes.
- Kein Versicherungsschutz für Schäden an versicherten Sachen durch Dachlawinen.
- Kein Versicherungsschutz für den Diebstahl von Poolrobotern oder die Beschädigung von Garten- und / oder Poolrobotern. Da es sich um keine versicherten Sachen im Sinne der Bedingungen handelt, kann auch keine Herleitung im Rahmen der Mitversicherung polizeilich angezeigter Straftaten hergeleitet werden.
- Kein Versicherungsschutz besteht für Diebstahl von Hausrat durch Aufbrechen von Luft- oder Wasserfahrzeugen, Kraftradkoffern sowie von Wohnmobilen und Wohnwagen (außer im Rahmen des optionalen Bausteins WoMoBil-Versicherung). Hier gilt im Rahmen der unbenannten Gefahren ein Ausschluss nach § 104 Nr. 2 b) für Schäden durch Personen. Im Rahmen der Mitversicherung polizeilich angezeigter Straftaten besteht für den damit verbundenen Verlust im Rahmen der Außenversicherung Versicherungsschutz bis maximal 3.000 Euro, für Wertsachen bis 1.000 Euro.
- Nicht ausdrücklich versichert sind Schäden durch die Herausgabe des PIN des Versicherungsnehmers infolge räuberischer Erpressung. Im Rahmen der Mitversicherung polizeilich angezeigter Straftaten besteht für den damit verbundenen Verlust von Bargeld als Wertsache Versicherungsschutz bis maximal 1.000 Euro.
- Im Rahmen der versicherten Cyber-Leistungen kein Versicherungsschutz gegen Cyber-Mobbing oder widerrechtliche Entwendung von Kryptowährungen. Da es sich dabei um „elektronisch gespeicherte Sachen“ handelt, ist hier eine Erweiterung des Versicherungsschutz im Rahmen der Best-Leistungs-Garantie nicht möglich, da jene nach § 6 Nr. 4 g) nicht zu den versicherten Sachen gehören und die Best-Leistungs-Garantie keine Erweiterung der versicherten Sachen vorsieht (siehe Ziffer 100 Nr. 1).
- Nicht versichert sind Schäden durch Taschendiebstahl für Personen, die das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Hier gilt im Rahmen der unbenannten Gefahren ein Ausschluss nach § 104 Nr. 2 b) für Schäden durch Personen sowie nach 2 k) wegen einfachen Diebstahls. Im Rahmen der Mitversicherung polizeilich angezeigter Straftaten besteht für den damit verbundenen Verlust im Rahmen der Außenversicherung Versicherungsschutz bis maximal 3.000 Euro, für Wertsachen bis 1.000 Euro.
- Nicht ausdrücklich versichert ist der einfache Diebstahl von Hausrat aus der Obhut der Garderobenaufbewahrung eines Veranstalters. Hier gilt im Rahmen der unbenannten Gefahren ein Ausschluss nach § 104 Nr. 2 b) für Schäden durch Personen sowie nach 2 k) wegen einfachen Diebstahls. Im Rahmen der Mitversicherung polizeilich angezeigter Straftaten besteht für den damit verbundenen Verlust im Rahmen der Außenversicherung Versicherungsschutz bis maximal 3.000 Euro, für Wertsachen bis 1.000 Euro.
- Nicht ausdrücklich mitversichert ist der einfache Diebstahl von Jagdwaffen- und Jagdoptik außerhalb der versicherten Wohnung. Hier gilt im Rahmen der unbenannten Gefahren ein Ausschluss nach § 104 Nr. 2 b) für Schäden durch Personen sowie nach 2 k) wegen einfachen Diebstahls. Im Rahmen der Mitversicherung polizeilich angezeigter Straftaten besteht für den damit verbundenen Verlust im Rahmen der Außenversicherung Versicherungsschutz bis maximal 3.000 Euro.
- Nicht ausdrücklich versichert ist der Diebstahl technischer, optischer oder akustischen Sicherungsanlagen auf dem Versicherungsgrundstück, die zum Schutz der versicherten Wohnung gehören. Hier gilt im Rahmen der unbenannten Gefahren ein Ausschluss nach § 104 Nr. 2 b) für Schäden durch Personen sowie nach 2 k) wegen einfachen Diebstahls. Im Rahmen der Mitversicherung polizeilich angezeigter Straftaten besteht für den damit verbundenen Verlust im Rahmen der Außenversicherung Versicherungsschutz bis maximal 3.000 Euro.
- Nicht ausdrücklich versichert sind Schäden an versicherten Sachen außerhalb versicherter Räume, wenn keine Mindestwindstärke 8 erreicht wird. Im Einzelfall kann hier Versicherungsschutz über die unbenannten Gefahren hergeleitet werden, da nach Ziffer 104 Nr. 2 a) mit Verweis auf § 5 Nr. 2 VHB kein Ausschluss für Sturmschäden unter Windstärke 8 definiert ist, sondern lediglich definiert ist, dass ein Sturm erst ab Windstärke 8 vorliege. In diesem Fall würde allerdings kein Versicherungsschutz u. a. für Sachen aus Glas, Keramik oder Porzellan oder für elektronische Gegenstände bestehen und zudem eine Selbstbeteiligung in Höhe von 10 % des Schadens, mindestens jedoch 500 Euro zur Anwendung kommen.
- Versicherungsschutz für Schäden durch Kurzschluss besteht nur, sofern es sich um einen Blitzfolgeschaden handelt. Ausgeschlossen sind daher z. B. Kurzschlüsse, die durch einen Schaltfehlers in elektrischen Anlagen bzw. Stromkreisen verursacht wurden. Hier greifen u. a. die Ausschlüsse nach Ziffer 104 Nr. 3 b) für Schäden an elektrischen Geräten oder nach Nr. 2 f) infolge fehlerhafter Konstruktion.
- Nicht mitversichert ist der Anprall von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, sofern es sich bei diesen weder um Straßen- noch Schienenfahrzeuge handelt. Ein Verweis auf die unbenannten Gefahren scheidet aus, da hier der Ausschluss nach Ziffer 104 Nr. 2 b) für Schäden durch Personen oder Nr. 2 h) durch Bedienfehler greift.
- Nicht mitversichert sind Schäden durch sowie für die Entseuchung radioaktive Isotope (z.B. in Rauchmeldern).
- Abweichend zu den aktuellen Musterbedingungen des GDV gilt für das Überschwemmungsrisiko im Rahmen der erweiterten Elementarschadendeckung kein ausdrücklicher Versicherungsschutz, „wenn unmittelbar angrenzende Grund- und Bodenflächen, Straßen, Geh- und Radwege überflutet werden“. Da sich die GDV-Garantie der Ammerländer nur auf die VHB bezieht, ist hier keine Heilung möglich.
- Keine Mitversicherung von Schäden durch Plansch- und Reinigungswasser.
- Mitversicherung von Nässeschäden durch Aquarien, Wasserbetten, Wassersäulen, Zimmerbrunnen sowie Zisternen. Ausgeschlossen sind jedoch Schäden beim Befüllen oder Entleeren.
- Ohne Schäden am versicherten Hausrat bzw. Abhandenkommen von versichertem Hausrat durch Haustiere.
- Nicht mitversichert ist die Entschädigung versicherter Sachen, die dadurch zerstört oder beschädigt werden, weil Pumpen der zum Versicherungsort gehörenden Drainage ausfallen und dadurch Entwässerungsschächte überlaufen.
- Keine Übernahme der Kosten für Verkehrssicherungsmaßnahmen.
- Keine Übernahme von Dekontaminationskosten.
- Nicht versichert sind die Kosten für die Übernahme des Mobilfunkvertrages nach einem versicherten Schaden am Mobilfunkgerätes bzw. die Weiterzahlung von TV-Abonnements nach Ausfall oder Verlust des TV-Gerätes.
- Nicht versichert sind die Kosten für einen schadenbedingten Krankenhausaufenthalt.
- Nicht versichert sind die Kosten für eine Sicherheitsberatung, die im Anschluss an einen erfolgten Einbruchdiebstahl oder den Versuch einer solchen Tat durchgeführt wird. Gleiches gilt für die Kosten von bei der Beratung empfohlener Sicherheitstechnik, wenn diese nach VdS-Standard hergestellt und eingerichtet wird.
- Nicht mitversichert sind Kosten durch Abmahnung auf Grund einer (angeblichen) Urheberrechtsverletzung.
- Nicht versichert sind Mietfortzahlungskosten, wenn und solange trotz Unbewohnbarkeit der Wohnung Mietkosten weiterbezahlt werden müssen.
- Nicht versichert sind Schlossänderungskosten für Wohnungs- und Gemeinschaftstüren sowie für Schlösser von eigenen Kraftfahrzeugen.
- Ohne Übernahme von Feuerlöschkosten.
- Ohne Übernahme von Leckortungskosten ohne einen versicherten Schadenfall.
- Ohne Fremdkosten für Koordination der Wiederherstellung versicherter Sachen.
- Ohne Übernahme der Betreuungskosten für infolge eines Versicherungsfalles pflegebedürftige Personen.
- Keine Übernahme der Kosten für einen Erholungsurlaub nach Großschäden.
- Nicht versichert sind die Kosten für die Organisation eines Dolmetschers, die Bereitstellung eines telefonischen Dolmetscherservices bei Auslandsreisen oder die Kosten für einen entsprechenden Dolmetscher / Übersetzer.
- Nicht mitversichert sind unbenannte Kosten.
- Keine 24-Stunden-Notruftelefon (Telefonhotline).
- Kein optionales Dokumentendepot für z. B. Ausweise, Reisevisa oder Kreditkarten.
- Nicht mitversichert ist die Entschädigung, für Hausrat in Lauben, Wochenend- und Ferienhäusern.
- Keine Beitragsbefreiung bei Arbeitsunfähigkeit oder Kurzarbeit.
- Kein Versicherungsschutz für vorübergehende Berufs‑, Studien- oder Urlaubsaufenthalte oder die Tätigkeit als Au-pair im Ausland über den Umfang der Außenversicherung hinaus.
- Der Versicherungsschutz beginnt pauschal um 00:00 Uhr eines Tages. Dadurch kein nahtloser Übergang von Versicherungsschutz, falls Vorvertrag nicht um 00:00 Uhr, sondern bereits um 12 Uhr des Vortages enden sollte.
- Kein bedingungsgemäßer Versicherungsschutz, wenn unklar ist, ob der Eintritt eines Schadens bei gedehnten Versicherungsfällen in die Vertragslaufzeit des alten oder in die des neuen Versicherers fällt.
- Kein Verzicht auf das außerordentliche Kündigungsrecht des Versicherers wegen Nichtzahlung eines Folgebeitrages.
- Keine Mitversicherung von erweiterten Elementargefahren in den ZÜRS-Zonen 3 und 4.
- Keine optionale Gegenstandsversicherung (Versicherungsschutz für Gegenstände mit ideelen Werten, z. B. Fotozubehör, Jagdausrüstungen oder Autogrammsammlungen).
- Ratenzahlungszuschlag bei unterjähriger Zahlweise, in Höhe von 6 Prozent (monatlich), 5 Prozent (vierteljährlich) bzw. 3 Prozent (halbjährlich).
- Gemäß § 19 der Satzung besteht für den Versicherungsnehmer im Einzelfall eine Nachschusspflicht in Höhe eines Jahresbeitrages.
Hinweis: Die Ammerländer schreibt:
„wir haben Ihre E‑Mail erhalten. Eine Überprüfung und Freigabe der Analyse durch uns erfolgt nicht. Deshalb können wir die Richtigkeit der Angaben nicht bestätigen.“
Obwohl die Analyse nach bestem Wissen und Gewissen erfolgt ist, gelten im Schadenfall ausschließlich die bedingungsseitigen Regelungen der Ammerländer. Sollten Sie Anlass für weitergehende Klarstellungen oder Korrekturen haben, freuen wir uns über einen entsprechenden Hinweis.
[1] Jacob, Alexander „Balkonkraftwerk Gesetz 2024: Doch nicht ab Januar?“ auf „energiemagazin.com“ vom 18.01.2024. Aufzurufen unter https://www.energiemagazin.com/balkonkraftwerk/vereinfachte-regeln/, zuletzt aufgerufen am 14.02.2024.
[2] Siehe hierzu z. B. „Jamming und Relay Attack. Autoeinbruch per Funk oft kein Fall für die Versicherung“ auf „test.de“ vom 08.12.2020. Aufzurufen unter https://www.test.de/Jamming-und-Relay-Attack-Autoeinbruch-per-Funk-oft-kein-Fall-fuer-die-Versicherung-4824449 – 0/, zuletzt aufgerufen am 03.02.2022
[3] Siehe Stephan Witte „Nicht alle Versicherer bieten Leistungen nach GDV-Standard. Besteht Versicherungsschutz bei Einbruch über nicht versicherte Räume?“ in „Risiko & Vorsorge“, Ausgabe 2/2018, S. 11 – 12. Aufzurufen unter https://critical-news.de/risiko-und-vorsorge-heft‑2 – 2018/, zuletzt aufgerufen am 07.01.2022.
[4] „E‑Scooter – Widerlegung der Regelvermutung der Fahruntauglichkeit bei Trunkenheitsfahrt“ auf „strafrechtsiegen.de“. Aufzurufen unter https://www.strafrechtsiegen.de/e‑scooter-widerlegung-der-regelvermutung-der-fahruntauglichkeit-bei-trunkenheitsfahrt/, zuletzt aufgerufen am 08.02.2023.