2017 gründeten Stephen Voss und Dirk Wittling die Neodigital Versicherung AG[1]. Mit Vertriebsstart zum 01.08.2022 wurde der Tarif NEO Switch 2022 aufgelegt[2]. Zum 01.01.2025 wurde er durch ein Update auf den Stand NEO Switch 2024 freigeschaltet. Sowohl der Alttarif als auch der neue Tarif wenden sich dabei an Kunden, die von einem anderen Versicherer lückenlos zur Neodigital wechseln wollen, um einerseits gegenüber dem Vorvertrag Prämie zu sparen als auch möglichst mindestens gleichwertige Leistungen zu realisieren.
Angeboten wird der Tarif unter anderem von dem Maklerpool Aruna GmbH aus Berlin, der VEMA Versicherungsmakler Genossenschaft eG, aber auch direkt über die Neodigital.
Hinweis: am Ende des Beitrages finden Sie einen zusammenfassenden Produktsteckbrief.
Teilweise zweifelhafte Verbesserungen mit massiver Prämienanpassung
Ende 2024 wurde Bestandskunden des Tarifes NEO Switch 2022 nicht nur über die Einführung des neuen Tarifes, sondern auch über eine zweistellige Beitragsanpassung von über 20 % sowie über ein Leistungsupdate auf den neuen Tarif informiert. Inhaltlich wurden dabei folgende Verbesserungen benannt:
„• Wegfall der Selbstbeteiligung bei einem Rauch- und Rußschaden. Bisher waren 150 EUR Selbstbeteiligung vereinbart.
• Seng- und Schmorschäden sind bis zur Versicherungssumme versichert. Bisher waren diese auf max. 10.000 EUR je Schadenfall begrenzt.
• Mitversichert sind die Kosten für Wasser‑, Gas- und Heizölverlust sowie Stromverlust aus Stromspeichern bis 5.000 EUR. Bisher galt dies nur für Wasser- und Gasverlust.
• Mitversichert sind die Rückreisemehrkosten vom Urlaub oder einer Dienstreise bis 10.000 EUR, wenn aufgrund eines erheblichen Versicherungsfalls die Urlaubs-/Dienstreise abgebrochen wird und der Versicherungsnehmer an den Schadenort reist. Bisher wurden die Kosten bis 5.000 EUR übernommen.
• Als Gebäudezubehör gelten auch Balkonkraftwerke (sog. Steckersolaranlagen, steckerfertige Mini PV-Anlagen) auf dem Versicherungsgrundstück.
• Mitversichert ist der Diebstahl von Wärmepumpen die fest mit dem Grund und Boden oder dem Gebäude verbunden sind und sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden bis max. 30.000 EUR.
• Mitversichert sind Garagen und Carports auf dem Versicherungsgrundstück. Bisher waren diese auf max. 4 Stellplätze begrenzt.“
Darstellung des Versicherers teilweise irreführend und lückenhaft
Die von der Neodigital benannten Verbesserungen sind leider weder vollständig, noch berücksichtigen sie teilweise Verschlechterungen, und zum Teil sind sie sogar irreführend.
Irreführend benannte Verbesserungen:
- Sengschäden sind im neuen Tarif nur als Folge eines Brandschadens mitversichert, vorher auch ohne bis in Höhe von 10.000 Euro. Korrekt ist die Angabe zur verbesserten Mitversicherung von Schmorschäden. Das Unternehmen hat hierzu Stellung bezogen:
„Diese Klausel wurde von uns nicht korrekt angepasst. Die Verschlechterung ist ein Fehler und wird von uns rückwirkend korrigiert. Vielen Dank für den Hinweis.“
- Eine Erhöhung der Kostenübernahme für Reiserücktransportkosten aus dem Ausland ist in den neuen Bedingungen nicht zu finden.
- Ein Wegfall der Begrenzung von Stellplätzen lässt sich in den neuen Bedingungen nicht finden. Auch hierzu hat der Versicherer Stellung bezogen:
„Diese Klausel wurde von uns nicht korrekt angepasst. Der Wegfall der Begrenzung der Stellplätze wurde nicht umgesetzt. Dies wird von uns rückwirkend korrigiert. Vielen Dank für den Hinweis.“
Nicht benannte weitergehende Verbesserungen:
- Aktualisierung des Standes der GDV-Garantie. In diesem Zusammenhang auch Anpassung der Überschwemmungs-Definition an den aktuellen GDV-Standard.
- Aktualisierung des Standes der Arbeitskreis-Garantie.
- Mitversichert sind die Kosten für das Entfernen von umgestürzten, abgeknickten oder schwer beschädigten Bäumen bis maximal 10.000 Euro. Im Tarif NEO Switch 2022 galt die Mitversicherung nur für das Entfernen umgestürzter Bäume.
- Mitversicherung des Anpralls von Wasserfahrzeugen, vorher nur von Wassersportfahrzeugen.
- Mitversicherung von Schäden durch Verpuffung.
- Mitversicherung von Schäden durch Überschalldruckwellen eines Luftfahrzeuges.
- Bisher galt unter anderem: „[…]Endet das Mietverhältnis wegen des Versicherungsfalls, ersetzt der Versicherer den Mietausfall. Das gilt bis zur Neuvermietung, wenn diese innerhalb von 4 Monaten erfolgt, höchstens aber bis zum Ablauf des Zeitraums nach A 13.2.“ Neu geregelt heißt es an der vergleichbaren Stelle so, dass der volle Zeitraum von 24 Monaten in Betracht kommt:
„Kündigt der Mieter das Mietverhältnis wegen des Versicherungsfalls und kann der Versicherungsnehmer die Wohnung nach Fertigstellung nicht wieder vermieten, ersetzt der Versicherer auch diesen Mietausfall.
Dies setzt voraus, dass der Versicherungsnehmer die Räume zum Zeitpunkt der Wiederherstellung nicht vermieten konnte, obwohl er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt angewandt hat.
Das gilt bis zur Neuvermietung, höchstens aber bis zum Ablauf des Zeitraums nach A 12.2.“
Nicht benannte Verschlechterungen:
- Sengschäden, die nicht Folge eines Brandes waren (siehe oben).
- Mitversicherung der Kosten für das Entfernen von Bäumen bis maximal 10.000 Euro nur durch Blitzschlag oder Sturm. Im Tarif NEO Switch 2022 galt die Mitversicherung auch für das Entfernen von Schäden durch sonstiges Feuer sowie durch Elementargefahren. Erneut hat die Neodigital Stellung bezogen:
„Diese Klausel wurde von uns nicht korrekt angepasst. Die Verschlechterung ist ein Fehler und wird von uns rückwirkend korrigiert. Vielen Dank für den Hinweis.“
- Bisher bestand für den Anprall von Straßen- und Wassersportfahrzeugen nur dann kein Versicherungsschutz, wenn diese vom Versicherungsnehmer betrieben oder gehalten werden. Nunmehr sind ausgeschlossen Schäden, die durch Straßen- oder Wasserfahrzeuge entstehen, deren Halter oder Lenker der Versicherungsnehmer oder ein Bewohner des Gebäudes ist. Auch hierzu bezieht der Versicherer Position:
„Diese Klausel wurde von uns nicht korrekt angepasst. Die Verschlechterung ist ein Fehler und wird von uns rückwirkend korrigiert. Vielen Dank für den Hinweis.“
Wechseln vor 2024 einfacher gemacht
Gegenüber dem unmittelbaren Vorvertrag wird ein pauschaler Beitragsnachlass in Höhe von 5 % gewährt. Wesentliche Leistungsinhalte werden mindestens gleichwertig übernommen. Dies ergibt sich aus der bedingungsseitigen Besitzstandsgarantie:
„A 34NEO-01 Besitzstandsgarantie
Sollte sich im Schadenfall herausstellen, dass der Versicherungsnehmer durch die Versicherungsbedingungen zur Wohngebäudeversicherung des Vorvertrages beim vorherigen Versicherer besser gestellt gewesen wäre, als bei der Neodigital, werden wir nach den Versicherungsbedingungen des Vorversicherers regulieren. Maßgeblich für die Regulierung ist der letzte gültige Vertragsstand unmittelbar vor Vertragsbeendigung. Der Versicherungsnehmer hat uns in diesem Fall den zuletzt gültigen Versicherungsschein und die dazugehörigen Versicherungsbedingungen vorzulegen.
Die Besitzstandsgarantie gilt nur insoweit, dass
a) ununterbrochen Versicherungsschutz bestand,
b) der Vorvertrag für ein inländisches Risiko abgeschlossen war,
c) der Vorvertrag auf Basis der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Wohngebäudeversicherung (VGB) geschlossen war,
d) in diesem Vertrag Leistungen mitbeantragt wurden (auch beitragspflichtige), die auch beim Vorversicherer vereinbart waren.
e) die bei der Neodigital versicherbare Höchstversicherungssumme und Quadratmeterzahl nicht überschritten wird.
Darüber hinaus gilt die Besitzstandsgarantie nicht für Schäden im Zusammenhang mit
a) Vorsatz,
b) Assistance- und sonstige versicherungsfremde Dienstleistungen,
c) Beitragsbefreiung bei Arbeitsunfähigkeit,
d) Elementarschäden, wenn sich das Objekt in ZÜRS Zone 3 oder 4 befindet.“
Im Unterschied zur Besitzstandsgarantie vieler Wettbewerber beinhaltet jene der Neodigital Versicherung auch beim Vorversicherer ggf. mitversicherte unbenannte Gefahren. Dies könnte so verstanden werden, das z. B. Allgefahrendeckungen wie eine Hiscox oder Konzept & Marketing ausscheiden würden, aber auch sonstige durchgeschriebene Bedingungswerke aus, die sich nicht am Aufbau der Musterbedingungen des GDV orientieren. Hierzu äußert sich der Versicherer wie folgt:
„Tatsächlich besagt dieser Passus, dass der Vorvertrag nicht auf Basis der Allgemeinen Feuer Bedingen (AFB), Allgemeine Sturm Bedingungen (STB) oder Allgemeine Leitungswasser Bedingungen bestehen darf, sondern auf Basis VGB. Dies kann auch ein durchgeschriebenes Bedingungswerk sein.“
Weitgehend orientiert am Tarif für Neuabschlüsse
Der Tarif NEO Switch 2024 entspricht im großen und ganzem dem Tarif NEO L Spezial 2024 (Vertriebsstart als NEO L Spezial 2021 in 11.2021) für das Neugeschäft. Dabei gelten jedoch einige Abweichungen:
- Mitversicherung massiver Nebengebäude bis 100 qm anstatt bei NEO L Spezial 2024 nur bis 50 qm.
- Mehrkosten für behördliche Maßnahmen zum Denkmalschutz bis 20.000 Euro (im Tarif NEO L Spezial 2024 fehlt hierzu eine Klarstellung, jedoch ebenso eine Einschränkung des Versicherungsschutzes).
- Konditions- und Summendifferenzdeckung (max. 12 Monate). Im Tarif NEO L Spezial 2024 nicht enthalten.
- Besitzstandsgarantie. Im Tarif NEO L Spezial 2024 nicht enthalten.
Hierzu äußert sich der Versicherer wie folgt:
„Der Tarif basiert auf dem L Spezial, wurde aber an den von Ihnen benannten Stellen verbessert.“
Was sind 200 Quadratmeter?
Versicherbar sind über diesen Tarif privat genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser, nicht jedoch Wochenend- oder Ferienhäuser, bis zu einer Wohnfläche von maximal 350 Quadratmeter bzw. einer Versicherungssumme von 45.500 Mark Wert 1914. Sofern keine Angabe der Versicherungssumme 1914 gegeben wird, beträgt die maximal versicherbare Wohnfläche 200 Quadratmeter. Die Bedingungen weisen dabei keine konkrete Definition der Wohnfläche aus. Auf Nachfrage definiert das Unternehmen die maßgebliche Wohnfläche wie folgt:
„Die Wohnfläche ist die Grundfläche aller Räume einer Wohnung einschließlich der Hobbyräume. Unberücksichtigt bleiben Treppen, Balkone, Loggien, Terrassen sowie Keller‑, Speicher- und Bodenräume, wenn diese nicht zu Wohn- oder Hobbyzwecken genutzt werden. Da dem Kunde nicht zugemutet werden kann die Fläche Meter für Meter nachzumessen ist es ausreichend, wenn die Wohnfläche aus offiziellen Unterlagen übernommen wird, Mietvertrag, Baubeschreibung, Baupläne o. Ä.“
Mitversichert sind Gewächs- und Gartenhäuser bis 25 Quadratmeter Grundfläche. Versicherungsschutz für sonstige privat genutzte massive Anbauten oder Nebengebäude mit harter Dachung bis insgesamt 100 Quadratmeter Nutzfläche. Eine Mitversicherung größerer Nebengebäude ist über diesen Tarif nicht möglich.
Pauschal mitversichert sind Garagen und Carports mit insgesamt maximal 4 Stellplätzen. Voraussetzung ist, dass sich diese auf dem versicherten Grundstück befinden. Lauf Kundeninformation aus dem Winter 2024 sei diese Begrenzung weggefallen. Ziffer A 7.5 der Bedingungen weist diese jedoch weiterhin aus.
Optionale Erweiterungen
Der Versicherungsschutz bei der Neodigital kann optional erweitert werden:
- Baustein „Weitere Elementargefahren“ mit 10 % Selbstbeteiligung, min. 500 Euro, max. 5.000 Euro. Diese Selbstbeteiligung finden sich nicht in den Bedingungen, sondern allein in der Leistungsübersicht des Versicherers. Der Versicherer verweist hierzu auf Abschnitt A 9 der Bedingungen, wonach die Selbstbeteiligung im Versicherungsschein entsprechend ausgewiesen werde.
- Baustein „Gebäudeverglasung“ inkl. Schäden an den Scheiben von Wintergärten. Für künstlerisch bearbeitete Scheiben werden maximal 1.000 Euro übernommen.
- Baustein „Ableitungsrohre auf dem Versicherungsgrundstück“ bis 10.000 Euro.
- Baustein „Ableitungsrohre außerhalb des Versicherungsgrundstücks“ bis 10.000 Euro.
Waren benannte Bausteine im bisherigen Tarif nicht versichert, so können sie auf Anfrage und gegen entsprechenden Zuschlag zukünftig eingeschlossen werden. Dabei gilt:
„Der Zuschlag für den oder die hinzugefügten Bausteine wird im Verhältnis angepasst.“[3]
Nicht versicherbar sind Objekte, die bei Antragsstellung länger als ein Jahr unbewohnt waren oder bleiben. Nach Antragsstellung besteht Versicherungsschutz nur für ständig bewohnte Objekte.
Eine Absicherung kann nur für Objekte beantragt werden, die unmittelbar vor Vertragsbeginn bei einem Wettbewerber vorversichert waren. Der Tarif NEO Switch 2024 kann daher nicht für Kunden ohne direkt anschließende Vorversicherung abgeschlossen werden.
Vorschäden nunmehr von Relevanz
Versicherungsschutz konnte in der Vergangenheit erfolgreich auch für schadenbelastete Vorverträge beantragt werden. Da im Rahmen der Antragsstrecke in der Vergangenheit nicht nach Vorschäden gefragt wurde, spielten diese für die Versicherbarkeit keine Rolle. Seit 2024 werde nunmehr abweichend nach Vorschäden gefragt und bei schadenbelasteten Verträgen eine abweichende Selbstbeteiligung vereinbart. Oft läge diese einem Insider zufolge bei 1.000 Euro. Diese Aussage sei laut Versicherer so nicht korrekt:
„Bei schadenbelasteten Vorverträgen wird nicht automatisch eine Selbstbeteiligung vereinbart. Der Insider war vermutlich von unserer diesjährigen Sanierungsaktion betroffen, bei der unter anderem auch bestehende Switch Verträge mit einer außertariflichen Selbstbeteiligung belegt wurden. Vorverträge mit einem Schaden innerhalb der letzten 3 Jahre werden von uns ohne Selbstbeteiligung gezeichnet. Es sei denn, beim Vorversicherer war bereits eine Selbstbeteiligung vereinbart.“
Zur Angabe von Vorschäden stellt der Versicherer auf Nachfrage klar:
„Vorschäden, die nicht als Schäden beim Vorversicherer gemeldet wurden, müssen nicht angegeben werden.“
Wurde der Vorvertrag jedoch vom Vorversicherer gekündigt oder weist der Versicherungsnehmer bei Antragsstellung eine schlechte Bonität auf, entfällt die Versicherbarkeit.
Welche Rolle spielt das Gebäudealter?
Den Bedingungen zufolge richte sich der Beitrag bei Vertragsabschluss nach dem Alter des Versicherungsnehmers. Hierfür die Grundlage seien „unsere Altersfaktoren, die in Altersklassen eingeteilt sind“ (siehe Ziffer 14.8.2). Nähere Angaben zu den Altersfaktoren oder Altersklassen sind in den Bedingungen oder Annahmerichtlinien nicht zu finden. Da sich der tatsächliche Zahlbeitrag aus dem Zahlbetrag des unmittelbaren Vorvertrages abzüglich 5 % ergibt, läuft Ziffer 14.8.2 hier ins Leere. Das Gebäudealter spielt in der Praxis keine Rolle[4]. In seinen FAQ äußerte sich das Unternehmen hierzu wie folgt:
„Was ist mit Neubaurabatten, die sich im Altvertrag ja abbauen würden – wird die Prämie beim Wechseltarif entsprechend dem Gebäudealter angepasst?
Nein. Wir übernehmen den Vertrag mit dem aktuellen Beitrag, abzüglich 5 % Rabatt. Wir führen keine weiteren Anpassungen im Zeitverlauf aufgrund von Neubaurabatten o.ä. durch.“[5]
Begrenzung als Mehrwert?
Versicherbar sind auch denkmalgeschützte Gebäude (sofern Objekt bereits im Vorvertrag unter Denkmalschutz versichert!), wobei Mehrkosten bis maximal 20.000 Euro mitversichert sind. Eine entsprechende Einschränkung in den unverbindlichen Musterbedingungen des GDV ist nicht ersichtlich, so dass hier durch Verweis auf die bedingungsseitige GDV-Garantie sowie die VGB 2022 – Wohnflächenmodell des GDV (siehe Ziffer A 13.1.2) eine grundsätzlich unbegrenzte Mitversicherung anzunehmen ist.
Diese Auslegung bewertet die Neodigital abweichend wie folgt:
„Ziffer A 21.1.6 der VGB stellt klar, dass denkmalgeschützte Gebäude eine Gefahrerhöhung im Sinne der Ziffer A 21 darstellen. Mehrkosten aufgrund Denkmalschutz regelt der GDV an keiner Stelle. Wir versichern aktuell denkmalgeschützte Gebäude ausschließlich im Switch Tarif. Wenn die Mehrkosten im Vorvertrag höher versichert waren, greift die Besitzstandsgarantie. Wir stellen den VN somit an keiner Stelle schlechter.“
Darüber hinaus führt das Unternehmen folgendes aus:
„Die Regelungen in den VGB in Bezug auf Mehrkosten durch öffentlich-rechtliche Wiederherstellungsbeschränkungen beziehen sich darauf, dass versicherte Sachen nicht mehr in Ihrer Ursprungsform wiederhergestellt werden können, weil öffentlich-rechtliche Vorschriften dies untersagen.
Ein Beispiel könnte sein, dass das zerstörte Wohnhaus teilweise aus einem Baustoff bestanden hat, der nach aktuellen Bauvorschriften bei neu zu errichtenden Gebäuden nicht mehr verwendet werden darf. Da nun ein anderer Baustoff verwendet werden muss, der teurer als der zuvor verwendete Baustoff ist, entstehen Kosten, die über den vorherigen Versicherungswert der Immobilien hinaus gehen würden. Diese Kosten werden gemäß dieser Klausel von uns übernommen.
Denkmalgeschütze Immobilien können zum Beispiel nicht einfach in eigener Regie repariert oder renoviert werden. Viele Baumaßnahmen dürfen nämlich nur durchgeführt werden, wenn die Denkmalschutzbehörden vorher zustimmen. Meist fallen durch Renovierungen oder Erneuerungen der Fassade höhere Kosten an, weil nur speziell ausgebildete Fachkräfte, wie zum Beispiel spezielle Stuckateure, diese Arbeiten verrichten dürfen. Versicherer, die denkmalgeschützte Objekte versichern, preisen diese Kosten in der Regel in die Tarife ein, verlangen spezielle Zuschläge oder setzen höhere Versicherungssumme an.
Wir sehen diese Klausel in keinem Zusammenhang mit Mehrkosten für Denkmalschutz, weil sie ausdrücklich Kosten versichert, die entstehen, weil das versicherte Objekt nicht mehr in gleicher Art und Güte errichtet werden kann, und das ist ja gerade bei denkmalgeschützten Objekten das Ziel.“
Eine Mitversicherung erweiterter Elementargefahren in den ZÜRS-Zonen 3 und 4 ist grundsätzlich nicht möglich.
Sofern keine unmittelbar anschließende Vorversicherung besteht, gilt für erweiterte Elementargefahren eine Wartezeit von 14 Tagen ab Vertragsbeginn bzw. ab Antragseingang bei der Neodigital.
Der (eher theoretische) Mindestbeitrag liegt bei 15 Euro brutto. Dabei gilt laut Unternehmen:
„Auf der Antragsstrecke können bei Abschluss durch den Vermittler Lastschrift und Überweisung (außer bei monatlicher Zahlweise) gewählt werden. Der Kunde selbst kann, auch noch später im Serviceportal, zusätzlich noch Google Pay, PayPal oder Kreditkarte als Zahlart wählen“
Bei unterjähriger Zahlweise gilt ein Ratenzahlungszuschlag in Höhe von 7,48 % (halbjährliche Zahlweise) bzw. 10 % (vierteljährliche und monatliche Zahlweise). Laut Neodigital handele es
„sich nicht um einen Ratenzahlungszuschlag sondern um ein Tarifmerkmal. Aktuarielle betrachtet weisen Kunden, die unterjährig zahlen, ein höheres Schadenpotenzial auf“
Nachlassoptionen erst nach Vertragsabschluss
Zur Prämiensenkung stehen laut Auskunft des Versicherers die Selbstbehaltsstufen 150 Euro, 250 Euro, 500 Euro bzw. 1.000 Euro zur Verfügung. Dabei gilt:
„Der Wechseltarif für die Wohngebäudeversicherung enthält keine Selbstbeteiligung. Wenn diese im aktuellen Vertrag hinterlegt ist, entfällt sie bei Umdeckung zu Neodigital über die Wechseltarifstrecke.“[6]
Zur Höhe des Nachlasses bei Wahl einer Selbstbeteiligung gibt der Versicherer folgende Klarstellung:
„Die Reduzierung der SB-Änderung können wir im Vorfeld leider nicht angeben, da dies zu allen versicherten Gefahren unterschiedliche prozentuale Auswirkungen hat.
Hier gilt im Switch Tarif auch, dass der Vertrag erst gemäß Vorvertrag übernommen werden muss, und im Anschluss ist es möglich die SB zu ändern.“
Zum Thema Selbstbeteiligung gibt der Versicherer ergänzend folgenden Hinweis:
„Die FAQ werden derzeit aktualisiert und ausgetauscht: „ALLGEM_NEO_D03_FAQ_WECHSEL.
Wenn beim Vorversicherer eine SB vereinbart war, übernehmen wir diese. Die bisherige SB muss daher seit kurzem bei Abschluss angegeben werden.“
Der Versicherungsnehmer hat das jederzeitige Recht, seinen Versicherungsvertrag ordentlich zu kündigen. Das ordentliche Kündigungsrecht des Versicherers beträgt hiervon abweichend drei Monate zum Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres. Bei mehrjährigen Verträgen besteht erstmals zum Ende der vereinbarten Laufzeit, spätestens jedoch zum Ende des dritten Versicherungsjahres, das Recht auf eine ordentliche Kündigung.
Wechseltarif für die Allgemeinheit
Der Tarif NEO Switch 2024 erfüllt aktuell nicht die aktuellen Mindestanforderungen von Witte Financial Services für eine positive Bewertung im Rahmen des Wohngebäude-Ratings (siehe hier). Er bleibt dennoch ggf. interessant für Kunden, die aus Prämiengründen oder im Fall der Versicherbarkeit auch schadensbedingt für das konkrete Objekt einen Versichererwechsel planen.
Ausgewählte Vorteile im Tarif NEO Switch 2024
- Innovationsklausel. Führt ein Leistungsupdate zu einer Mehrprämie hat der Versicherungsnehmer das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung oder zu einem späteren Zeitpunkt zu kündigen.
- Der Versicherer garantiert, dass die dem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen den Kunden nicht schlechter stellen als die unverbindlichen Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit Stand 23.11.2023 (GDV-Garantie).
- Garantie, dass nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers von den unverbindlichen Empfehlungen des Arbeitskreises Beratungsprozesse mit Stand 10.10.2022 abgewichen wird (Arbeitskreis-Garantie).
- Einschluss einer Besitzstandsgarantie (Vorversicherergarantie). Der Vorvertrag muss unmittelbar anschließen. Sofern im Neuvertrag bei der Neodigital optionale Leistungen wie eine Mitversicherung erweiterter Elementargefahren eingeschlossen wurde, gilt dann auch für diese die Geltung der Besitzstandsgarantie (außer das zu versichernde Objekt befindet sich in der ZÜRS-Zone 3 und 4). Diskussionsbedürftig ist der Ausschluss für „Schäden im Zusammenhang mit a) Vorsatz“. Dies bezieht sich im Zweifel sowohl auf Vorsatz des Versicherungsnehmers, als auch von dessen Repräsentanten wie auch völlig fremden Personen (z. B. Feuerwehrleute im Zusammenhang mit Rettungsmaßnahmen). Entsprechend würden eine höhere Mitversicherung von Graffitischäden oder Versicherungsschutz für sämtlich polizeilich angezeigte Straftaten beim Vorversicherer nicht unter die Besitzstandsgarantie fallen. Unklar ist, weshalb sich die Einschränkung zu den „bei der Neodigital versicherbare Höchstversicherungssumme und Quadratmeterzahl“ an dieser Stelle anstatt in den Annahmerichtlinien befindet. Dies könnte ggf. so verstanden werden, dass eine im Vorvertrag falsch angegebene Wohnfläche von über 350 Quadratmeter zum Erlöschen der Besitzstandsgarantie führen würde, auch wenn die reale Wohnfläche nur 349 Quadratmeter betragen würde. Zu diesen Punkten stellt der Versicherer folgendes zur Auslegung klar:
„Schäden durch Vorsatz sind generell ausgeschlossen, da die Gefahr nicht versichert ist, unabhängig durch Schäden von Dritten. Graffiti-Schäden sind gemäß unseren Bedingungen als Erweiterung enthalten, Schäden bis Höhe 5000,- Euro. Sind Graffiti-Schäden, wie in Ihrem Beispiel im Vorvertrag bis zu 10000 Euro versichert, wäre auch die Summe über die Besitzstandsgarantie bei uns abgedeckt.
Schäden durch Rettungsmaßnahmen, wie in Ihrem konkret genannten Beispiel, sind über AGG B.4.10 gemäß Aufwendungsersatz mitversichert.
Wurden im Vorvertrag fälschlicherweise 360 qm verankert und somit eine Antragseinreichung nicht möglich, können Sie in der Antragsstrecke die korrekte QM-Anzahl 345 angeben und im Nachgang (gerne per Mail) uns schriftlich die Korrektur mitteilen. Somit würden wir den Antrag annehmen.“
- Summen- und Konditionsdifferenzdeckung (Versicherungsschutz für Ereignisse, die bestehenden Vertrag des Wettbewerbers nicht oder nicht in vollem Umfang versichert sind) für einen Zeitraum von 12 Monaten.
- Schadenübernahme bei unklaren Zuständigkeiten wegen eines Versichererwechsels.
- Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit bis max. 12 Monate. Versicherungsschutz besteht auch für die Arbeitslosigkeit von Selbstständigen, nicht jedoch für nur geringfügig Beschäftigte. Der Versicherungsschutz gilt unabhängig vom erreichten Alter des Versicherungsnehmers.
- Verzicht auf Kürzung der Leistung bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles.
- Mitversicherung benannter baulicher Grundstücksbestandteile ohne Sublimit (z. B. Grundstückseinfriedungen inkl. Hecken, Hof- und Gehwegsbefestigungen, Schwimmbad auf dem Versicherungsgrundstück, Hundehütten). Nicht mitversichert sind u. a. Hundezwinger sowie Ladestationen für Elektrofahrzeuge oder sonstige elektrisch betriebene Geräte für die der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt.
- Als mitversichertes Gebäudezubehör gelten auch Balkonkraftwerke (sog. Steckersolaranlagen, steckerfertige Mini PV-Anlagen) auf dem Versicherungsgrundstück. Diese Mitversicherung stellt eine Erweiterung gegenüber dem Vorgängertarif NEO Switch 2022 dar.
- Mitversicherung von Bruchschäden an unterirdisch verlegten Regenwasserabflussrohren außerhalb von Gebäuden auf dem Versicherungsgrundstück. Nicht versichert sind Bruchschäden an Regenwasserabflussrohren außerhalb des Versicherungsgrundstücks.
- Mitversicherung von Schäden an versicherten Sachen durch Streik, Aussperrung sowie innere Unruhen.
- Bisher mitversichert waren im Tarif NEO Switch 2022 Seng- und Schmorschäden an versicherten Sachen, auch ohne, dass es sich um einen Feuerfolgeschaden handelt. Die Mitversicherung war auf 10.000 Euro begrenzt. Gegenüber dem Alttarif verbessert wurde die Mitversicherung von Schmorschäden ohne Sublimit, während die Mitversicherung von Sengschäden nur noch als Folge eines Brandes mitversichert ist.
- Mitversichert sind Schäden an versicherten Sachen durch die Explosion von unentdeckter Kriegsmunition (Blindgänger).
- Mitversicherung von Schäden an versicherten Sachen unmittelbar durch Rauch/Ruß, sofern dieser plötzlich bestimmungswidrig aus den auf dem Versicherungsgrundstück befindlichen Feuerungs‑, Heizungs‑, Koch‑, Trocknungsanlagen ausgetreten ist und unmittelbar auf versicherte Sachen einwirkt. Die im Tarif NEO Switch 2022 vorgesehene Selbstbeteiligung von 150 Euro ist im Neutarif zum Vorteil der Versicherten entfallen.
- Mitversichert sind Schäden durch den Anprall von Luft‑, Straßen‑, Wasser‑, Schienenfahrzeugen, nicht jedoch sonstigen Fahrzeugen (z. B. selbstfahrenden Arbeitsmaschinen), an versicherte Sachen. Bisher galten Schäden nur durch den Anprall von Wassersportfahrzeugen, nicht jedoch durch den sämtlicher Wasserfahrzeuge als mitversichert. Nicht versichert sind Schäden, die durch Fahrzeuge entstehen, die vom Versicherungsnehmer gehalten oder gelenkt werden oder solche eines Bewohners des Gebäudes. Dieser Ausschluss geht über die bisherige Ausschlussbestimmung im Tarif NEO Switch 2022 hinaus. Da Fahrzeuge und Straßen nicht zu den versicherten Sachen gehören, besteht für Schäden an diesen durch Fahrzeuganprall kein Versicherungsschutz. Teilweise lassen sich solche Eigenschäden im Rahmen einer Kfz-Versicherung mitversichern, dort allerdings meist mit einer Selbstbeteiligung an den Kosten. Abweichend mitversichert sind Schäden durch Fahrzeuganprall an z. B. Mauern, Zäunen oder Hecken als Grundstückseinfriedungen.
- Versicherungsschutz für Schäden durch Überschwemmung von unmittelbar an das Versicherungsgrundstück angrenzenden Grund- und Bodenflächen, Straßen, Geh- und Radwegen mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser. Dies entspricht den aktualisierten Musterbedingungen des GDV und wurde gegenüber dem Tarif NEO Switch 2022 neu aufgenommen.
- Mitversicherung der Mehrkosten für Preissteigerungen seit Eintritt des Versicherungsfalles.
- Mitversicherung von Datenrettungskosten bis in Höhe von 500 Euro.
- Mitversicherung von Kosten für Gebäudebeschädigungen an Zweifamilienhäusern, nicht jedoch Einfamilienhäusern, durch das Eindringen oder den Einbruchsversuch unbefugter Dritte. Versichert sind Kosten um Schäden an Türen, Schlössern, Fenstern, Rollläden und Schutzgittern zu beseitigen. Das gilt nur, soweit sie dem allgemeinen Gebrauch der Hausgemeinschaft unterliegen. Versicherungsschutz für Einfamilienhäuser bestehe hier laut Neodigital im Rahmen einer (gegebenenfalls) bestehenden Hausratversicherung.
- Mitversicherung von auf dem Hausdach oder in den Baukörper integrierten installierten Photovoltaikanlagen dem Versicherungsgrundstück, sofern der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt. Versicherungsschutz besteht für Anlagen bis maximal 50 kWp. Hierzu gibt der Versicherer auf Nachfrage folgende Klarstellung:
„Photovoltaikanlagen sind in allen Wohngebäude Tarifen in einem zusätzlich weiteren Baustein versicherbar.
Ausnahme hierbei ist der Wohngebäude Switch-Tarif. Ist in der Vorversicherung bereits Photovoltaikanlage versichert, ist über die Antragsstrecke die Auswahl bereits vorversichert auswählbar. Der Vorvertrag wird im Switch-Tarif 1zu1 übernommen. Im Anschluss ist es möglich dann gegen Mehrprämie weitere Bausteine wie z.B. Photovoltaik einzuschließen.“
- Mitversicherung von frostbedingten und sonstigen Bruchschäden an Zuleitungsrohren der Wasserversorgung sowie an Rohren von Heizungs- und Klimaanlagen außerhalb des Versicherungsgrundstücks bis in Höhe von 30.000 Euro, soweit diese Rohre der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen und der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt. Nicht mitversichert sind Bruchschäden an Rohren von Wärmepumpen- und Solaranlagen. Auch Schäden durch Muffenversatz und Wurzeleinwuchs fallen nicht unter den Versicherungsschutz.
- Mitversicherung von frostbedingten und sonstigen Bruchschäden an Zuleitungsrohren der Wasserversorgung sowie an Rohren von Heizungs- und Klimaanlagen, die nicht der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen, sofern der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt, bis in Höhe von 10.000 Euro. Versichert sind solche Schäden nur außerhalb versicherter Gebäude auf dem Versicherungsgrundstück. Schäden durch Muffenversatz und Wurzeleinwuchs fallen nicht unter den Versicherungsschutz.
- Optionale Mitversicherung von außerhalb von versicherten Gebäuden eintretenden frostbedingten und sonstigen Bruchschäden an den Ableitungsrohren der Wasserversorgung außerhalb von Gebäuden auf und außerhalb des Versicherungsgrundstücks, die der Entsorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen. Die Entschädigung ist auf 10.000 Euro beschränkt. Schäden durch Muffenversatz und Wurzeleinwuchs fallen nicht unter den Versicherungsschutz. Kein Versicherungsschutz besteht für Rohre, die ausschließlich gewerblichen Zwecken dienen.
- Optionale Mitversicherung von außerhalb versicherter Gebäude und außerhalb des Versicherungsgrundstücks befindlichen Wasserableitungsrohren, die der Entsorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen und, soweit der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt. Die Entschädigung ist auf 10.000 Euro begrenzt. Kein Versicherungsschutz besteht für Rohre, die ausschließlich gewerblichen Zwecken dienen.
- Versicherungsschutz für Bruchschäden an Gasleitungen auf und außerhalb versicherter Gebäude auf dem Versicherungsgrundstück. Der Versicherungsschutz gilt nur, sofern der Versicherungsnehmer für diese die Gefahr trägt und sie der Gasversorgung dienen.
- Mitversichert sind Schäden durch Graffiti (Farbe oder Lacke, nicht jedoch durch Kratzgraffiti) an den Außenseiten versicherter Sachen bis in Höhe von 5.000 Euro. Nicht mitversichert sind sonstige Schäden durch böswillige Beschädigung (z. B. Vandalismus) an Innenseiten versicherter Gebäude.
- Subsidiäre Mitversicherung des Diebstahls von außen am Gebäude fest angebrachten Sachen (z. B. Satellitenanlagen, Briefkästen, Außenlampen) bis 1.000 Euro. Versichert sind auch die infolge des Diebstahls dieser Handlung notwendigen Kosten für die Beseitigung von Schäden an der Außenseite des Gebäudes.
- Subsidiäre Mitversicherung des Diebstahls von im Betrieb befindlichen Wärmepumpen, die fest mit dem Grund und Boden oder dem Gebäude verbunden sind und sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden, bis in Höhe von 30.000 Euro. Da eine Wärmepumpe erst nach ihrem Einbau zu einer versicherten Sache wird, entfällt ein möglicher Versicherungsschutz für deren Diebstahl vor der Herstellung einer festen Verbindung mit dem Gebäude.
- Mitversichert sind die Kosten für die Beseitigung von Tierbissschäden (z. B. Mäusen, Ratten, Eichhörnchen, Waschbären, Marder, Luchse, Dachse, Hirsche, Rehe, Wildschweine) , nicht jedoch Wühl- und Verdrängungsschäden, an elektrischen Anlagen und Leitungen bis in Höhe von 5.000 Euro. Nicht versichert sind jedoch Schäden durch Tierbiss, z. B. an Dämmungen, Unterspannbahnen von Dächern oder Fassaden oder auch etwaige Schäden durch Kratzen, Nisten oder Urinieren von Mardern oder anderen Tieren. Gleiches gilt für etwaige Folgeschäden aller Art, z. B. durch das Fehlen elektrischer Spannung an einer Photovoltaikanlage. Muss durch einen solchen Folgeschaden im Einzelfall das ganze Dach abgerissen werden, so besteht über den Tarif dann kein Versicherungsschutz.
- Mitversicherung von Schäden an versicherten Sachen auf dem Versicherungsgrundstück durch Haarwild (z. B. Hasen, Reh, Mufflon, Wisente) und Waschbären bis in Höhe von 2.500 Euro. Die Mitversicherung gilt nicht für Schäden durch Federwild (z. B. Fasane, Rebhühner) oder sonstige wilde Tiere (z. B. Käfer, Heuschrecken, Spinnen).
- Subsidiär mitversichert sind die Kosten für in Folge eines Versicherungsfalls notwendige Hotelunterbringung oder eine ähnliche Unterbringung bis maximal 200 Tage zu je 150 Euro pro Tag. Nicht versichert sind etwaige Nebenkosten (z. B. Frühstück, Telefon). Die versicherten Unterbringungskosten werden mit dem Mietwert verrechnet.
- Mitversichert sind die Kosten für Mietausfall oder Mietwert von Wohnräumen für die Dauer von höchstens 24 Monaten. Für gewerblich genutzte Räume kann der Versicherungsschutz optional vereinbart werden. Mitversichert ist Mietausfall auch bei Beendigung eines Mietverhältnisses wegen eines Versicherungsfalles, wenn ein Mietverhältnis aufgrund eines Versicherungsfalles nicht angetreten werden kann und der Mietvertrag zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles bereits geschlossen war.
- Endet ein Mietverhältnis aufgrund eines Versicherungsfalles, wo wird der Mietausfall einschließlich fortlaufender Nebenkosten bis zum Ende der vereinbarten Haftungszeit für Mietausfall / Mietwert, höchstens jedoch bis zur Neuvermietung fortgezahlt. Ob auch fortlaufende Nebenkosten mitversichert sind, geht es aus den Bedingungen nicht hervor. Im Unterschied zum Vorgängertarif NEO Switch 2022 fehlt die Einschränkung für den Zeitraum von maximal vier Monaten über die Neuvermietung hinaus (siehe dort A 13.4.1).
- Mitversichert sind die Kosten für das Entfernen von durch Blitzschlag oder Sturm umgestürzten, abgeknickten oder schwer beschädigten Bäume, bis in Höhe von 10.000 Euro. Im Vorgängertarif NEO Switch 2022 wurden ergänzend auch Schäden durch sonstiges Feuer oder Elementargefahren übernommen, dafür bestand der Versicherungsschutz jedoch allein für umgestürzte Bäume.
- Übernahme der infolge eines Versicherungsfalles tatsächlich angefallene Mehrkosten bis in Höhe von 5.000 Euro, die dadurch entstehen, dass Wasser, Gas oder Heizöl bzw. Strom aus Stromspeichern durch einen Versicherungsfall bestimmungswidrig ausgetreten ist. Neu gegenüber dem Tarif NEO Switch 2022 ist die Mitversicherung der Mehrkosten auch für Abwasser, Heizöl sowie Energie aus Stromspeichern.
- Übernahme von Rückreisekosten infolge von Urlaubs- oder Dienstreisen, nicht jedoch bei Bildungsreisen. Die tatsächlich angefallenen Fahrtmehrkosten werden bis 5.000 Euro ab einer Mindestschadenhöhe von 5.000 Euro übernommen. Die Mitversicherung gilt dabei nur für den Versicherungsnehmer, nicht jedoch für mitreisende Familienangehörige. Mit einem Reiseabbruch verbundene Stornokosten werden von der Neodigital ebenfalls nicht übernommen. Abweichend zur Mitteilung an die Bestandskunden der Neodigital weisen die Bedingungen des Tarifs NEO Switch 2024 keine Erhöhung der Fahrtmehrkosten auf 10.000 Euro aus.
- Vorsorgedeckung bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode für wertsteigernde bauliche Maßnahmen.
Ausgewählte Einschränkungen im Tarif NEO Switch 2024
- Keine Marktgarantie (Best-Leistungs-Garantie)für weitergehende Leistungen eines zum Schadenszeitpunks verkaufsoffenen anderen Versicherers.
- Kein Einschluss einer Versehensklausel bei einfachen (grob) fahrlässig begangenen Anzeigepflichtverletzungen.
- Kein Verzicht auf Kürzung der Leistung bei grob fahrlässiger Verletzung von vertraglich vereinbarten Obliegenheiten vor, bei und nach Eintritt des Versicherungsfalles (z. B. Heizobliegenheit bzw. Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften, Vorhandensein einer Rückstausicherung aufgrund baurechtlicher Vorschriften, unverändertes Schadenbild nach einem Schaden durch strafbare Handlungen, Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht). Der Versicherer selbst vertritt die Meinung, dass bei ihm der bedingungsseitige Verzicht auf eine Kürzung wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles weitergehend sei:
„Werden Sicherheitsvorschriften oder Obliegenheiten grob fahrlässig verletzt, und tritt der Versicherungsfall dadurch ein, dann handelt es sich um eine grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles. Und genau danach regulieren wir auch, wenn die Klausel „B4.12.1.2 – 05NEO Grobe Fahrlässigkeit“ vereinbart ist.
Der einfache Versicherungsnehmer oder Versicherungsnehmerin muss nämlich beispielsweise davon ausgehen können, dass bei Vereinbarung dieser Klausel auch Frostschäden versichert sind, selbst wenn versehentlich das Wasser in der kalten Jahreszeit nicht abgeschaltet wurde, weil das Gebäude kurzfristig leer stand.
Zum Vergleich anbei der Wortlaut, wenn Sicherheitsvorschriften oder Obliegenheiten ausgeschlossen sind.
B4.12.1.2 – 04NEO Grobe Fahrlässigkeit
Der Versicherer verzichtet auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des
Versicherungsfalles, wenn die Schadenhöhe den Betrag von 30.000 Euro nicht
übersteigt. Die Schadenhöhe ist die Entschädigung einschließlich Kosten, die sich
nach Teil A, A 18 VGB 2022 ergibt. Dieser Verzicht gilt nicht, wenn der
Versicherungsnehmer gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Obliegenheiten nach B
3.3 und nach Teil A, A 20 und 21 VGB 2022 grob fahrlässig verletzt hat.“
- Kein Verzicht auf Kürzung der Leistung bei grob fahrlässigem Verstoß gegen die Meldung von Gefahrerhöhungen (z. B. vorübergehende Unbewohntheit des versicherten Gebäudes).
- Keine Beitragsbefreiung bei Kurzarbeit.
- Kein bedingungsseitiger Unterversicherungsverzicht bei nur geringfügiger Wohnflächenabweichung von der tatsächlichen Wohnfläche.
- Der Neuwert eines versicherten Gebäudes wird nur dann entschädigt, wenn der Versicherungsnehmer das Wohngebäude am gleichen Ort mit der gleichen Zweckbestimmung wieder aufgebaut wird. Dabei gilt: „Ist die Wiederherstellung an der bisherigen Stelle rechtlich nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zu vertreten, genügt es, das Gebäude an anderer Stelle innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu errichten.“
- Keine bedingungsseitige Mitversicherung von Fäkalienanlagen / Kläranlagen sowie (Bruchschäden an) den damit verbundenen Zu- und Ableitungsrohren.
- Keine Mitversicherung von Zubehör der hauswirtschaftlichen Selbstversorgung (u.a. Bienenvölker, die artgerecht gehalten werden; Rankhilfen für Nutzpflanzen und Hochbeete; Kräuter, Obst- und Gemüsepflanzen).
- Keine pauschale Mitversicherung von beweglichem Gebäudezubehör (z. B. Kaminholz, Baustoffe).
- Keine Mitversicherung von Garten‑, Teich- und Poolzubehör (z. B. Gartenmöbel, Hängematten, Strandkörbe, Basketballkörbe sowie Blumenkästen und ‑kübel) gegen benannte oder unbenannte Gefahren. Abweichend mitversichert sind Gartenkamine.
- Keine ausdrückliche Mitversicherung haustechnischer Anlagen (z. B. Technik von Personen- und Lastenaufzügen, elektrische Antriebe von Rollläden und Garagen, Raumbelüftungsanlagen Hebeanlagen).
- Keine bedingungsseitige Mitversicherung von oberflächennahen Geothermieanlagen (z. B. Wärmepumpen), sofern der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt.
- Keine pauschale Mitversicherung u. a. von Fahrradgaragen und Kleintierställen.
- Keine ausdrückliche Mitversicherung von Lüftlmalerei (Gebäudemalerei) sowie Schnitzereien an Gebäuden. Ein Ausschluss ist nicht erkennbar.
- Keine Mitversicherung nachträglich vom Mieter eingefügter Sachen (z. B. elektronische Jalousien, Einbauküchen), die ein Mieter auf seine Kosten beschafft ober übernommen hat und für die er die Gefahr trägt.
- Keine Mitversicherung von Sachen auf fremden Grundstücken (z. B. Gehwege, gemeinsame Zaunanlagen), soweit diese zugehörig zum versicherten Grundstück sind. Mitversichert sind jedoch innerhalb der versicherten Grenzen Bruchschäden an Zuleitungsrohren der Wasserversorgung oder an Rohren von Heizungs- und Klimaanlagen, soweit diese Rohre der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen und der Versicherungsnehmer die Gefahr dafür trägt.
- Keine Rohbauversicherung (z. B. gegen die Gefahren Feuer, Sturm / Hagel oder Erweiterte Elementargefahren) während der Bauphase. Da es sich um einen Tarif zur Bestandsumdeckung handelt, ist dies nicht weiter problematisch.
- Keine Mitversicherung unbenannter Gefahren (Allgefahrendeckung).
- Kein Versicherungsschutz für Schäden durch Windbewegungen unter Windstärke 8 (= 62 km/h).
- Keine Mitversicherung von Schäden unmittelbar durch Stromschwankungen an versicherten Leitungen oder Anlagen.
- Versicherungsschutz für die Entschärfung von Blindgängern nur, wenn eine versicherte Explosion vorausgegangen ist, also nicht für Schäden unmittelbar durch die hoheitliche Maßnahme des Kampfmittelbeseitigungsdienstes selbst bzw. durch Vorschäden, die durch im Vorfeld getroffene Maßnahmen entstehen.
- Keine Mitversicherung von Schäden an versicherten Sachen durch den Anprall oder Absturz von Satelliten oder Weltraumschrott sowie bei Einschlag eines Meteoriten.
- Kein Versicherungsschutz für Schäden an versicherten Sachen durch unbemannte Flugkörper.
- Keine Mitversicherung von Bruchschäden an Rohen von Lüftungsanlagen (Entlüftungsrohren) auf oder außerhalb versicherter Gebäude.
- Keine Mitversicherung für Schäden durch eindringendes Oberflächenwasser über Gebäudeteile (Teilüberflutungen). Nicht mitversichert sind daher Schäden aufgrund von eindringenden Oberflächenwasser durch Türen, Schächte oder Fenster im Keller, Erdgeschoss oder Souterrain, durch Garageneinfahrten, ‑tore und ‑türen sowie über Terrassen oder Balkone, Loggien, Flachdächer, Dachrinnen, Treppenabgänge oder Lichtschächte infolge von Starkregen oder Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern, ohne dass eine Überschwemmung vorlag.
- Keine Mitversicherung von Schäden durch Dachlawinen.
- Keine Mitversicherung von Schäden an versicherten Sachen durch unmittelbar in das Gebäude eindringende Witterungsniederschläge (Schmelz- und Regenwasser, Schnee, Eis oder Hagel).
- Keine Mitversicherung von Nässeschaden durch Leitungswasser aus abgedichteten Fugen, Spalten oder sonstigen Öffnungen einer im häuslichen Badezimmer verfliesten Dusche (mit festen Abtrennungen) oder Badewanne. Dies betrifft z. B. eine undichte Silikonfuge zwischen einer Duschwanne und einer angrenzenden Wand). Siehe hierzu das Urteil des BGH vom 20.10.2021 (Az. IV ZR 236 / 20)[7]. Der Versicherer wurde in diesem Zusammenhang um eine Klarstellung gebeten, inwiefern gegebenenfalls geschäftsplanmäßig eine Mitversicherung vorgesehen wäre. Hierzu äußerte sich das Unternehmen wie folgt:
„Gemäß dem Urteil des BGH vom 20.10.2021 ( IV ZR 236/20) liegt kein versicherter Leitungswasserschaden vor, sofern das Wasser zwischen einer undichten Fuge zwischen einer Duschwanne und der angrenzenden Wand in das Mauerwerk eindringt. In der Vergangenheit war diese Problematik höchst umstritten und die Gerichte hierzu waren sehr unterschiedlicher Auffassung. Wir haben uns nunmehr dazu entschlossen dem BGH-Urteil zu folgen und die Schäden als nicht versichert abzulehnen. Undichte Fugen in Bereich von Nasszellen sind ohnehin als sogenannte Wartungsfuge ständig zu kontrollieren. Eine undichte Fuge ist daher oftmals auf mangelnde Überprüfung zurückzuführen. Hinzukommt, dass für Neubauten ab 2017 die DIN 18534 in Kraft getreten ist und somit eine Fuge als Abdichtung nicht mehr geeignet ist und nicht die einzige Abdichtung sein darf.“
- Keine Mitversicherung für Schäden an versicherten Sachen durch Plansch- oder Reinigungswasser.
- Keine ausdrückliche Mitversicherung von Nässeschäden durch Wasser aus Whirlpools, Zimmerbrunnen oder Wassersäulen.
- Keine ausdrückliche Mitversicherung von Nässeschäden durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser, welches aus Saug– / Waschrobotern und deren Absaugstationen ausgetreten ist.
- Keine ausdrückliche Mitversicherung von frostbedingten oder sonstigen Bruchschäden an Rohren an ganzjährig im Boden eingelassenen Schwimmbecken. Gleiches gilt für im Boden eingelassene Außenpools. Versichert ist jedoch ein Schwimmbad auf dem Versicherungsgrundstück als versicherte Sache. Der Versicherer stellt klar:
„Da das Schwimmbecken eine versicherte Sache ist, besteht Versicherungsschutz über „A 4.4 Bruchschäden außerhalb von Gebäuden““
- Keine ausdrückliche Mitversicherung von Schäden an Bodenbelägen, Innenanstrichen, Tapeten sowie sonstigen Wand- und Deckenverkleidungen sowie der Kosten für die Trocknung und bei Leichtbauwänden ggf. auch für deren Wiederherstellung, die durch das Eindringen von Witterungsniederschlägen und Schmelzwasser in versicherte Gebäude entstanden sind.
- Bisher mitversichert waren im Tarif NEO Switch 2022 Seng- und Schmorschäden an versicherten Sachen, auch ohne, dass es sich um einen Feuerfolgeschaden handelt. Die Mitversicherung war auf 10.000 Euro begrenzt. Anders als im Anschreiben an die Bestandskunden von Ende 2024 ausgewiesen, wurden die Bedingungen nunmehr verschlechtert, so dass tatsächlich Sengschäden nur noch als Folgeschäden eines versicherten Brandschadens versichert sind:
„A 3.8 Sengschäden
Versichert sind Sengschäden, die aus einem Ereignis nach A 3.1. bis A 3.7 entstanden sind.“
- Kein Versicherungsschutz für den Versicherungsnehmer als Opfer einer sonstigen polizeilich angezeigten Straftat (z.B. Diebstahl von Solarzellen, Hacken von Smarthome-Anlagen, Betrug) an versicherten Sachen.
- Keine Übernahme der Verpflegungskosten für Helfer nach einem versicherten Elementarschaden.
- Keine Übernahme der Kosten für die Neueinstellung von Antennen und Satellitenschüsseln durch eine versicherte Gefahr, ohne dass ein Sachschaden vorliegt.
- Keine Mitversicherung von Regiekosten für die Wiederherstellung versicherter Sachen.
- Keine Übernahme der Kosten für Fehlalarm eines Feuer‑, Rauch‑, Rauchwarn- oder Gasmelders bzw. eines Hausnotrufs.
- Keine Übernahme der Kosten von Gebäudebeschädigungen im Zusammenhang mit Rettungsmaßnahmen (z. B. durch Polizei oder Feuerwehr). Auch, wenn der Versicherungsnehmer diese Kosten in der Regel nicht zu zahlen hat, besteht dennoch ein gewisses Restrisiko. Laut Versicherer (siehe oben) seien die Kosten für
Rettungsmaßnahmen als „Aufwendungsersatz“ nach Ziffer B 4.10 der
Bedingungen als mitversichert anzusehen. - Mitversicherung von Dekontaminationskosten von Erdreich bis in Höhe von 150.000 Euro. Nicht übernommen werden die Kosten für die Dekontamination von (Grund-)wasser.
- Keine bedingungsseitige Mitversicherung der Mehrkosten für Technologiefortschritt. Die aktuellen Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sehen zwar für Wohngebäude nach dem Versicherungssummenmodell eine Kostenübernahme in Hinsicht auf Aufwendungen für Ersatzgüter wegen Technologiefortschritt vor (siehe Abschnitt A 13.1.1.1 VGB 2022 – Wert 1914 „Gleitender Neuwert Plus“), nicht jedoch für Tarife nach den VGB 2022 – Wohnflächenmodell. Insofern kann das Sublimit nicht durch einen Verweis auf die bedingungsseitige GDV-Garantie geheilt werden
- Keine Übernahme der Kosten für die Wiederherstellung oder Reproduktion von privaten Unterlagen (z. B. Notarverträge, Zertifikate und sonstige private Urkunden) sowie elektronisch gespeicherten Daten (z. B. Bauunterlagen, Baurechnungen) und individuellen Programmen.
- Keine Mitversicherung der Kosten für die Wiederherstellung gärtnerischer Anlagen wie Wegen, Gartenbrunnen, Sandkästen, Hochbeeten oder Teichanlagen.
- Keine Übernahme der infolge eines Versicherungsfalls notwendigen Kosten für die Wiederbepflanzung gärtnerischer Anlagen auf dem Versicherungsort mit entsprechenden Jungpflanzen (z. B. Bäume, Hecken, Sträucher, Pflanzenstöcke und Staudenpflanzen).
- Keine Übernahme der Kosten für Mietausfall des Versicherungsnehmers, wenn auf einem unmittelbar an das Versicherungsgrundstück angrenzenden Nachbargrundstück, die Räumung des versicherten Gebäudes durch eine zuständige Behörde angeordnet wird (Mietausfall bei Nachbarschaftsschäden).
- Keine pauschale Übernahme persönlicher Auslagen nach einem Versicherungsfall.
- Keine Übernahme von alters- und behindertenbedingter Mehrkosten.
- Keine Mitversicherung der Mehrkosten für Primärenergie infolge eines versicherten Schadens.
- Keine Übernahme der Mehrkosten für ressourcenschonende Reparaturen.
- Keine Mitversicherung des zuwendungsfähigen Bruttoberatungshonorars der Kosten für eine qualifizierte Energieberatung durch einen durch die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) zugelassenen Energieberater.
- Keine Übernahme der Kosten für eine Gefahrenberatung bei Überschwemmung.
- Keine Mitversicherung der Kosten für Poolreinigung und Wiederauffüllung nach einem Versicherungsfall.
- Keine Kostenübernahme für Trocknungskosten infolge von Schäden durch Grundwasser, das infolge von Witterungsniederschlägen oder Ausuferung von oberirdischen Gewässern nicht an die Erdoberfläche gedrungen ist. Darüber hinaus besteht kein Versicherungsschutz für Schäden an versicherten Sachen unmittelbar durch Grundwasser bzw. durch Grundwasser, das nicht an die Erdoberfläche getreten ist. Dringt beispielsweise Wasser nach einem Starkregen durch eine Hauswand im Keller, dürfte regelmäßig ein Ausschluss für Schäden durch Grundwasser eingewandt werden.
- Keine Übernahme des Mehraufwandes für Betankungskosten bei Ausfall einer E‑Ladestation nach einem versicherten Schaden.
- Kein Versicherungsschutz für Schäden an versicherten Sachen durch Wurzeleinwuchs und Muffenversatz sowie durch Undichtwerden von Rohren (kein versicherter Rohrbruch), ohne dass es hierdurch zu einem versicherten Nässeschaden an versicherten Sachen kommt.
- Keine Übernahme der Kosten für einen vom Versicherungsnehmer beauftragten Sachverständigen zur Feststellung der tatsächlichen Schadenhöhe. Stattdessen gilt die Standardregelung nach A 19.6, wonach jede Partei die Kosten ihres Sachverständigen zu übernehmen hat.
- Ausdrückliche Mitversicherung der Mehrkosten für behördliche Auflagen zum Denkmalschutz bis in Höhe von 20.000 Euro. Eine entsprechende Einschränkung in den unverbindlichen Musterbedingungen des GDV ist nicht ersichtlich, so dass hier durch Verweis auf die bedingungsseitige GDV-Garantie sowie die VGB 2022 – Wohnflächenmodell des GDV (siehe Ziffer A 13.1.2) eine grundsätzlich unbegrenzte Mitversicherung anzunehmen ist. Diese Auslegung wird vom Versicherer ausdrücklich nicht geteilt (siehe oben), so dass das Unternehmen seine teilweise Mitversicherung der Mehrkosten als Mehrwert für den Versicherungsnehmer sieht. Wird ein Gebäude erst nach Vertragsabschluss unter Denkmalschutz gestellt, so zählt dies wie auch bei anderen Unternehmen als anzeigepflichtige Gefahrerhöhung.
- Keine Übernahme von Leckortungskosten ohne Vorliegen eines Versicherungsfalles.
- Keine Übernahme von Darlehenskosten. Solche Kosten übernimmt z. B. der Tarif allsafe domo (Stand 07.2023) aus dem Hause Konzept & Marketing.
- Keine Übernahme der Kosten für die psychologische Erstberatung durch einen Psychologen oder Psychotherapeuten nach einem versicherten Schadenfall.
- Keine Übernahme von Feuerlöschkosten sowie der Kosten für freiwillige Zuwendungen an Personen der Brandbekämpfung nach Schadenfall.
- Keine Mitversicherung der Kosten durch Vermüllung des Gebäudes nach Auszug von Messies oder Mietnomaden.
- Keine Mitversicherung der Kosten für Schäden an versicherten Sachen durch den unbemerkten Tod eines Mieters, des Nutzers oder Eigentümers (z. B. Schäden am Laminat durch Körperflüssigkeiten[8], Madenbefall an den Wänden der Wohnung)[9].
- Keine Übernahme von Stornierungskosten für abgebrochene Urlaubs‑, Dienst- oder Bildungsreisen (z. B. Stornokosten für ein nicht in Anspruch genommenes Hotelzimmer oder eine nicht angetretene Safari).
- Keine finanzielle Unterstützung für nachgewiesene Kosten (z. B. für eine Online-Rechtsberatung oder das Zurückschneiden einer Hecke) zur Beilegung eines Nachbarschaftsstreites.
- Keine Übernahme der Kosten für die Pflege eines Gartens durch eine Fachfirma bei schwerwiegender und unvorhergesehener Verletzung oder Krankheit, die ihn an der Pflege des Gartens hindert.
- Keine Mitversicherung der Kosten für Gartenbepflanzung bei Vertrocknung von Pflanzen durch Ausfall der Bewässerungsanlage.
- Unklar ist, inwiefern Ertragsausfall von Photovoltaikanlagen mitversichert ist. Dagegen sprechen zum einen Ziffer 5 des Bausteins Photovoltaik sowie die unverbindliche Leistungsübersicht der Aruna, in der keine entsprechende Leistung ausgewiesen wird. Für eine mögliche Mitversicherung spricht Ziffer 6.7 des Bausteins Photovoltaik. Auf Nachfrage hierzu gab der Versicherer folgende Klarstellung:
„Ertragsausfall ist nicht versichert. In den Bedingungen ist nur die Leistung erklärt, wenn mitversichert wäre, ist definitiv aber nicht in den Leistungen enthalten. Ausnahme ist hier wiederum der Wohngebäude Switch Tarif im Rahmen der Besitzstandsgarantie. Ist im Vorvertrag der Ertragsausfall mitversichert, wäre dies auch im Rahmen der Besitzstandsgarantie mitversicht.“
- Keine Übernahme der Mehrkosten für nachhaltigen Schadenersatz oder energieeffizienteren Schadenersatz, z. B. auch für die äußere Gebäudesubstanz.
- Keine Übernahme der Mehrkosten für eine nachhaltige Gestaltung des Gartens (z. B. Anlage einer Bienen- und Hummelwiese).
- Keine Mitversicherung der Kosten für die Beseitigung von Spechtschäden an versicherten Sachen sowie Schäden durch sonstige Vögel, z. B. Pick- und Kratzschäden oder Schäden durch Schwalbennester:
„Schwalbennester werden für viele Hausbesitzer schnell zu einem Übel, was sie wieder loswerden möchten. Zum einen sind es die von ihrer Konsistenz her schwammigen Nester, die die Hauswand ruinieren, zum anderen sind es die Ausscheidungen der Vögel, die jede Hauswand auf Dauer stark verschmutzen. Das ist aber noch nicht alles, denn die Hinterlassenschaften der Vögel bergen die Gefahr von Salmonellen. Zudem wird durch das Material, was die Schwalben für den Bau ihrer Nester benötigen, die Hauswand verschmutzt. Schwalben merken sich ihre Nistplätze und so kann es passieren, dass sie jedes Jahr wiederkommen und die vielleicht frisch gestrichene Wand wieder verschmutzen. Ähnlich wie Tauben, so können auch Schwalben Abflussrohre verstopfen und wenn der Kot in Lüftungsschächte gelangt, führt das im schlimmsten Fall sogar zum Brand eines Hauses. Die Gesundheit ist gleichfalls gefährdet, da der Dreck der Tiere durch die Lüftung noch in die Luft gelangt und eingeatmet wird.“[10]
- Kein bedingungsseitiger Regress gegen das Personal des Versicherungsnehmers oder gegen anderweitige berechtigte Benutzer, den bestellten Betreuer im Sinne von § 1814 Abs. 1 BGB oder generell gegenüber den Angehörigen des Versicherungsnehmers. Ein Regressverzicht gegenüber Personen, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben, ergibt sich jedoch auch ohne ausdrückliche Benennung aus § 86 VVG, bei dem in Abs. 3 nur von „in häuslicher Gemeinschaft“ lebenden Personen gesprochen wird. Aus § 87 VVG ergibt sich zwingend, dass nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers von § 86 VVG abgewichen werden darf. Nicht unter den impliziten Regressverzicht fallen hingegen klassische Wohngemeinschaften („WGs“, die keine gemeinsame Haushaltskasse besitzen).
- Keine optionalen Schutzbriefleistungen (im Grundtarif enthalten ist aus diesem Bereich allerdings die fachgerechte Beseitigung bzw. Umsiedlung von Wespen‑, Hornissen- und Bienennestern bis 2.500 Euro).
- Kein Versicherungsschutz für Rohre und Installationen unterhalb der tragenden oder nicht tragenden Bodenplatte. Liegen Ableitungsrohre der Wasserversorgung unterhalb des Gebäudes zwischen den Fundamenten, jedoch unterhalb der Bodenplatte, entfällt entsprechend ebenfalls der Versicherungsschutz.
- Keine Mitversicherung von nicht frostbedingten Schäden an Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts sowie deren Anschlussschläuchen.
- Wie branchenüblich nicht versichert ist der Bruch oder das Zerreißen von Pressluft- / Druckluftleitungen. Diese kommen z. B. zum Einsatz, wenn eine zentrale Kompressoranlage dazu eingesetzt wird, um elektrische Werkzeuge damit zu betreiben. Solche Rohre könnten allerdings auch unterirdisch verlegt werden, um damit Werkzeuge im Garten zu betreiben. Während ein Kompressor regelmäßig als im Rahmen einer Hausratversicherung mitversichert angesehen werden kann, fehlt nicht nur bei der Neodigital für die Druckluftleitungen regelmäßig ein bedingungsseitiger Versicherungsschutz. Solche Rohre müsste der Versicherungsnehmer also einzelvertraglich bei der Neodigital einschließen.
- Keine Mitversicherung von Schäden außerhalb versicherter Gebäuden durch Haustiere sowie für die Kosten einer Vertreibung oder dauerhaften Vergrämung wilder Tiere.
- Keine Mitversicherung für Kosten der Beseitigung von Schäden durch Mietvandalen.
- Keine Übernahme der Kosten für die Rekultivierung von begrünten Dächern. Diese Leistung erbringt z. B. der Tarif Premium-Schutz Wert 1914 aus dem Hause DEVK (Stand 08.2018).
- Keine Übernahme der Kosten einer (vermeintlich) klimafreundlichen CO2-Kompensation bei einem Feuerschaden.
- Keine Übernahme der Kosten für die Anbringung eines Rauch- bzw. Wassermeldesystems nach einem ersatzpflichtigen Leitungswasserschaden.
- Keine Mitversicherung von Aufräumungskosten für Hausrat von nicht versicherten Mietern inklusive Transport und Lagerung bzw. Entsorgung. Diese Leistung erbringt beispielsweise der Tarif Spezial (Stand 10.2023) aus dem Hause VGH.
- Keine ausdrückliche Mitversicherung der Auftaukosten nach einem versicherten Frostschaden.
- Kein Versicherungsschutz für Schäden infolge von Verschleiß (Alterung), Schwamm oder Hausfäulepilzen. Eine entsprechende Mitversicherung bietet z. B. der Tarif Premium (Stand 10.2019) aus dem Hause Allianz.
- Unterjährige Zahlweise gegen Ratenzahlungszuschlag.
- Kein Versicherungsschutz für Nebengebäude mit landwirtschaftlicher, gewerblicher oder (neben)beruflicher Nutzung.
- Keine Anlage der Kapitalerträge in so genannte nachhaltige Kapitalanlagen.
- Ähnlich zu den unverbindlichen Musterbedingungen des GDV (Gemeinsamer Allgemeiner Teil für die Allgemeine Haftpflichtversicherung, die D&O‑Versicherung, die Sachversicherung und die Technischen Versicherungen (ohne Projektgeschäft) inklusive Betriebsunterbrechungsversicherungen, Stand 03.2024) gilt eine Embargoklausel, die nicht nur Wirtschafts‑, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland berücksichtigt, sondern auch solche der USA (z. B. im Hinblick auf den Iran), soweit dem nicht europäische oder deutsche Rechtsvorschriften entgegenstehen. Für Kunden, z. B. mit iranischer oder russischer Nationalität kann die Embargoklausel zum Problem werden. Positiv gegenüber den aktuellen Musterbedingungen ist, dass sonstige Embargos der USA gegenüber anderen Ländern nicht unter den Ausschluss fallen.
Produktsteckbrief NEO Switch 2024
Unternehmen: Neodigital Versicherung AG
Risikoträger: Neodigital Versicherung AG
Tarif: NEO Switch 2024, Stand 01.01.2025
Berechnungsgrundlage: Wohnfläche
Höchstentschädigung: nichtzutreffend
Zielgruppe: massiv gebaute, ausschließlich privat genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser
Denkmalgeschützte Häuser: ja (damit verbundene Mehrkosten begrenzt auf 20.000 Euro. Siehe Hinweise zur Auslegung durch den Versicherer)
Nebengebäude: Gewächs- und Gartenhäuser bis 25 Quadratmeter Grundfläche, sonstige privat genutzte massive Anbauten oder Nebengebäude mit harter Dachung bis insgesamt 100 Quadratmeter Nutzfläche.
Ableitungsrohre außerhalb des Versicherungsgrundstücks: gegen Zuschlag bis 10.000 Euro, sofern der Entsorgung dienend und – sofern außerhalb des Versicherungsgrundstücks liegend – der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt. Nicht versichert sind Schäden durch Wurzeleinwuchs oder Muffenversatz.
Erweiterte Elementargefahren (weitere Naturgefahren): gegen Zuschlag (10 % Selbstbeteiligung, min. 500 Euro, max. 5.000 Euro. 14 Tage Wartezeit)
Unbenannte Gefahren: nein
Kürzungsverzicht bei grob fahrlässiger Verletzung von Obliegenheiten und Sicherheitsvorschriften: nein (Siehe Hinweise zur Auslegung durch den Versicherer)
Neubaurabattsystem: nein
Schadenfreiheitsrabatt: nein
[1] „Kompromisslos digital. Gemeinsam gestalten wir die Zukunft“ auf „neodigital.de“. Aufzurufen unter https://neodigital.de/ueber-uns/, zuletzt aufgerufen am 07.01.2025.
[2] „Neodigital vereinfacht Wechsel der Wohngebäudeversicherung“ auf „experten.de“ vom 09.08.2022. Aufzurufen unter https://www.experten.de/id/4924744/neodigital-vereinfacht-wechsel-der-wohngebaeudeversicherung/, zuletzt aufgerufen am 07.01.2024.
[3] „FAQ Wechseltarif Wohngebäudeversicherung“ in Druckstück „ALLGEM_NEO_D01_FAQ_WECHSEL“, undatiert, S. 2.
[4] Vgl. „Neodigital präsentiert Wechseltarif für Wohngebäudeversicherung mit fünf Prozent Wechselbonus“ auf „cash-online.de“ vom 05.08.2022 um 11:55 Uhr. Aufzurufen unter https://www.cash-online.de/a/neodigital-praesentiert-wechseltarif-fuer-wohngebaeudeversicherung-mit-fuenf-prozent-wechselbonus-625589/, zuletzt aufgerufen am 07.01.2024.
[5] „FAQ Wechseltarif Wohngebäudeversicherung“ in Druckstück „ALLGEM_NEO_D01_FAQ_WECHSEL“, undatiert, S. 2.
[6] „FAQ Wechseltarif Wohngebäudeversicherung“ in Druckstück „ALLGEM_NEO_D01_FAQ_WECHSEL“, undatiert, S. 2.
[7] Siehe https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=3&nr=123945&pos=21&anz=822, zuletzt aufgerufen am 05.01.2021
[8] Vgl. „Urteil. Mieter verstorben: Erben haften nicht für Schäden nach dem Tod“ auf „deutsche-handwerks-zeitung.de“ vom 25.02.2022. Aufzurufen unter https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/mieter-verstorben-erben-haften-nicht-fuer-schaeden-nach-tod-221271/, zuletzt aufgerufen am 28.01.2025.
[9] Siehe z. B. „Todesfall im Mietshaus: Was tun, wenn Leichen unentdeckt bleiben?“ auf „WDR.de“ vom 07.08.2023 um 19:54 Uhr. Aufzurufen unter https://www1.wdr.de/nachrichten/unentdeckte-leiche-ungeziefer-fliegen-was-tun-100.html, zuletzt aufgerufen am 28.01.2025.
[10] „Schwalbenabwehr in Fürth“ auf „schaedlingsprofi-franken.de“. Aufzurufen unter schaedlingsprofi-franken.de, zuletzt aufgerufen am 29.11.2024. Aufzurufen unter https://www.schaedlingsprofi-franken.de/standorte/kammerjaeger-fuerth/schwalbennest, zuletzt aufgerufen am 29.11.2023.