Zum Dezember 2020 hat die Allianz Versicherungs-AG ihre aktuelle Tierkrankenversicherung für Hunde, Katzen und Pferde auf den Markt gebracht. An dieser Stelle soll nur der der Tarif für Hunde näher besprochen werden.
Der Versicherungsschutz für Hunde steht zur Verfügung in den Tarifvarianten Tierkrankenversicherung Kleintiere Basis, Smart, Komfort und Premium. Abgelöst wurde damit die dreigliedrige Tarifgeneration aus 01.2019. Optional kann der Tarif in den drei Stufen Basis, Smart und Komfort gegen Zuschlag um den Baustein „Heilbehandlungs- und Vorsorgeschutz (Ambulante und stationäre Behandlungen ohne Operation)“ erweitert werden, während diese Leistung im Tarif Premium bereits inklusive ist. Während im Tarif Basis ein maximaler Heilbehandlungsschutz von 2.000 Euro und ein Vorsorgezuschuss von 50 Euro vereinbart werden kann, besteht im Smart- und Komfort-Tarif auch die Option doppelt so hohe Leistungen zu vereinbaren. Im Tarif Premium sind die Heilbehandlungskosten pauschal bis 5.000 Euro und der Vorsorgezuschuss bis 100 Euro mitversichert.
Optionale finanzielle Unterstützung für Hundehalter
Laut Bedingungen kann der Versicherungsschutz in den Tarifstufen Komfort und Premium optional um den Baustein „Geldbeutelschutz“ erweitert werden. Dieser beinhaltet die Kosten für die Sperrung und den Ersatz von Maestro‑, Bank- und Kreditkarten bis zu maximal 150 Euro je Versicherungsfall, Hilfe bei der Wiederbeschaffung von in Deutschland ausgestellten Ausweisdokumenten, Hilfe bei der Sperrung von in Deutschland ausgestellten SIM-Karten für elektronische Geräte sowie die Verfügungstellung von bis zu 1.500 Euro Notfallbargeld. Auf dem Onlinerechner ist nicht erkennbar, wo diese Leistung beantragt werden kann. Laut fernmündlicher Auskunft der Allianz vom 29.06.2021 stehe diese Leistung Kunden zur Verfügung, die einen Dreijahresvertrag in den Tarifen Komfort oder Premium abschließen. Dies werde im Versicherungsschein entsprechend policiert. Aus dem Onlinerechner sind weder eine Option noch eine automatische Mitversicherung ersichtlich.
Online- und Offlinerechner mit unterschiedlichen Tariflinien
Es ist an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass das Allianz-Tarifierungsprogramm AMIS (Update vom Juli 2021) im Rahmen des so genannten Privat-Schutz-Paketes nur die Tariflinien Hund / Katze Basis, Hund / Katze sowie Hund / Katze SicherheitPlus kennt. Der Basistarif beinhaltet nur eine Operationskosten-Versicherung nach Unfall, Hund / Katze beinhaltet eine OP-Versicherung nach Krankheit und Unfall und Hund / Katze Sicherheit Best ist eine Tierkranken-Versicherung. Diese Tarife sind also nicht mit den Online abschließbaren Tarifen vergleichbar.
Wird auf den optionalen Baustein „Heilbehandlungs- und Vorsorgeschutz“ verzichtet, handelt es sich nicht mehr um eine Hundekranken‑, sondern lediglich um eine Hundeoperationskostenversicherung.
Die Jahreshöchstentschädigung für versicherte Operationen beträgt in den Tarifen Basis bzw. Smart 3.000 bzw. 7.500 Euro und ist in den Tarifen Komfort und Premium unbegrenzt.
Versicherungsschutz auch für ungechippte Tiere möglich
Im Online-Antrag ist wahlweise die Chipnummer (Chip / Chipnummer) oder die Tätowiernummer (Tätowierung) anzugeben. Alternativ besteht die Möglichkeit „keine“ anzugeben. Diese Angaben müssen als optional verstanden werden, da es bedingungsseitig heißt, dass im Versicherungsfall
„der Name und die Identifikationsnummer (Chip oder Tätowierung) des Tiers“
anzugeben ist.
„Bei fehlender Chip- oder Tätowierungsnummer benötigen wir Rasse, Alter und Geburtsdatum.“
Unfallbedingter Wartezeitenverzicht in allen Tarifen
Im Rahmen der Hundekrankenversicherung gilt eine allgemeine Wartezeit von drei Monaten bezogen auf Versicherungsfälle aufgrund von Krankheit, Fehlentwicklung, Trächtigkeit, Geburt und Einschläferung. Der Versicherer stellt unter anderem klar:
„Für eine Operation besteht auch nach Ablauf der Wartezeit kein Versicherungsschutz, wenn die Diagnostik oder die operationsvorbereitenden Untersuchungen innerhalb der Wartezeit erfolgt sind.
Beispiel: Bei Ihrem Tier wird zehn Wochen nach Versicherungsbeginn eine Augenentzündung festgestellt. Nachdem diese sich drastisch verschlechtert, wird das Auge 16 Wochen nach Versicherungsbeginn entfernt. Die Entfernung des Auges ist nicht versichert.“
Die Allianz verzichtet auf die Anrechnung einer Wartezeit, sofern eine tierärztliche Behandlung unfallbedingt (z. B. Kreuzbandriss beim Spielen im Freien) erforderlich wird. Gleiches gilt für versicherte Vorsorgemaßnahmen sowie Futterberatung.
Leistungserstattung im Ausland in Anlehnung an deutsche GOT
Der Versicherungsschutz gilt in der Bundesrepublik Deutschland. Während eines vorübergehenden Aufenthalts im Ausland besteht bis zu 12 Monate weltweit Versicherungsschutz, allerdings sind die Leistungen im Ausland nach dem Wortlaut der Bedingungen maximal auf die Vergütungen beschränkt, die ein Tierarzt in Deutschland dort nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) in Rechnung stellen würde. Laut Gothaer müssen Tierärzte in Deutschland mindestens den 1‑fachen GOT-Satz und höchstens den 3‑fachen Satz GOT berechnen. Darüber hinaus stellt der Wettbewerber klar:
„Bis zum 4‑fachen darf nur abgerechnet werden, wenn es sich um eine Leistung im Notdienst handelt, keinesfalls in der „normalen“ Sprechstunde. Und auch die erhöhten Sätze im Notdienst werden längst nicht von allen Praxen genutzt. […] Dies ist vor allem von regionalen Unterschieden und der Praxisstruktur abhängig. Zumeist bewegen sich Standardrechnungen im Schnitt zwischen dem 1,7- und 2,5‑fachen GOT-Satz. Die Abstufungen (auch innerhalb derselben Rechnung) dürfen für die erbrachten Leistungen innerhalb der genannten Spanne übrigens frei gewählt werden, sozusagen fließend.“
Ausdrücklich nicht versichert ist die geplante oder gezielte Behandlumng im Ausland.
Unpräzise Angaben zur jährlichen Beitragsanpassung
Der Beitrag richtet sich nach dem Hundealter bei Vertragsabschluss, steigt aber auch während der Vertragslaufzeit mit zunehmendem Alter des versicherten Tieres. Im Onlinerechner heißt es hierzu, allerdings erst nach Eingabe der persönlichen Daten, wie folgt:
„Nach Vollendung des 3. Lebensjahres Ihres Tieres wird der Versicherungsbeitrag jährlich um bis zu 5 % erhöht. Die Leistungen bleiben unverändert. Hierüber informieren wir Sie rechtzeitig.“
Ob die Erhöhungsprämien denen bei Neuabschluss entsprechen (siehe unten) ist aus den zur Verfügung stehenden Unterlagen nicht ersichtlich.
Zur Prämienreduzierung kommen gemäß „Angebotsanfrage Tierhalter-Haftpflichtversicherung / Tierkrankenversicherung“ (Maklervertrieb – Konzept&Digital Vers. 1/20) die Selbstbehaltsvarianten 150 Euro, 300 Euro, 500 Euro bzw. 1.000 Euro in Frage, gemäß Angebotsrechner abweichend ein Selbstbehalt von 10 bzw. 20 Prozent.
Einen Beitragsvorteil erhalten auch Kunden, die durch Lastschrift anstatt per Rechnung zahlen. Im Angebotsrechner ist die Angabe einer Lastschriftermächtigung allerdings zwingend erforderlich.
Wer unterjährig zahlen möchte, zahlt bei monatlicher Zahlweise einen Ratenzahlungszuschlag von 6 Prozent, bei vierteljährlicher Zahlweise von 5 Prozent und bei halbjährlicher Zahlweise von 3 Prozent.
Größenprognose bei Mischlingen unabdingbar
Im Unterschied zu vielen Wettbewerbern stellt die Allianz in ihrer „Angebotsanfrage Tierhalter-Haftpflichtversicherung / Tierkrankenversicherung“ und dies abweichend zum Onlinerechner sehr umfangreiche Fragen zum Gesundheitszustand der zu versichernden Tiere, so nach Tierarztbehandlung während der vergangenen 36 Monate, Vorschäden in den letzten fünf Jahren sowie nach bei Antragsstellung bekannten akuten, chronischen, erworbenen oder genetisch bedingten Krankheiten oder Fehldiagosen. Die Fragen sind jeweils so gestellt, dass eine Beantwortung in den meisten Fällen problemlos möglich sein dürfte, es fehlt allerdings im Rahmen der vorliegenden Angebotsanfrage jeder Hinweis in der Nähe dieser Fragen auf die Bedeutung dieser Angaben und auf die Risken einer etwaigen vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung.
Der Beitrag richtet sich unter anderem nach der Rasse und dem Eintrittsalter des zu versichernden Tieres. Bei Mischlingen wird unterschieden zwischen solchen bis 44 cm Schulterhöhe und solchen ab 45 cm Schulterhöhe. Es ist davon auszugehen, dass auf die Widerristhöhe eines ausgewachsenen Hundes beziehen soll. Dies ergibt sich aus einem Infokasten im Angebotsrechner. In diesem heißt es unter anderem:
„Bei Welpen können Sie die Größe des Muttertieres als Orientierung nehmen.“
So mag ein reinrassiger Schäferhund bei Geburt z. B. nur 7 bis 15 cm Schulterhöhe haben, als ausgewachsenes Tier aber etwa 60 bis 65 cm Schulterhöhe erreichen. Die durchschnittliche Schulterhöhe eines Labrador-Schäferhund-Mischlings dürfte regelmäßig auch 45 cm Schulterhöhe übersteigen.
Im Onlinerechner werden folgende Angaben zum Einsatz zu versichernder Hunde eingefordert:
Es ist nicht ersichtlich, ob sowohl Haushunde als auch gewerblich oder zur Jagd eingesetzte Hunde versicherbar sind. Um dies zu erfahren, wäre erst eine aktive Antragsstellung erforderlich.
Abweichend zum Onlinerechner sind bei der „Angebotsanfrage Tierhalter-Haftpflichtversicherung / Tierkrankenversicherung“ folgende Angaben erforderlich:
- Wird der Hund überwiegend zur Jagd eingesetzt?
- Art der Tiernutzung (Familienhund bzw. Arbeits- / Gebrauchshund)?
Gemäß AMIS-Tarifierungsprogramms gibt es folgende Hinweis:
Anders als aus dem Onlinerechner und den vorliegenden Bedingungen ersichtlich, besteht hier eine eingeschränkte Versicherbarkeit je nach individueller Nutzung der zu versichernden Tiere.
Bei Beantragung über den Onlinerechner ist neben einer Angabe der E‑Mail-Adresse zwingend auch die Mobilnummer anzugeben.
Offensichtliche Abwehrprämien für greise Hunde
Versicherbar sind Hunde, die bei Antragsstellung mindestens 8 Wochen alt sind. Gemäß Angebotsrechner der Allianz sind theoretisch Hunde bis zu einem Alter von 30 Jahren versicherbar – dann allerdings mit Monatsprämien, die offensichtliche Abwehrprämien sind. Für einen beispielhaft berechneten Labrador betragen diese je nach Tarif ohne kostenpflichtige Zusatzbausteine und ohne Selbstbehalt zwischen 211,23 Euro (Basis) und 4.253,27 Euro monatlich (Premium). Im AMIS-Tarifierungsprogramm der Allianz (Update vom Juli 2021) im Rahmen des Privat-Schutz-Paketes ist abweichend Versicherungsschutz bis maximal zum 7. Lebensjahr möglich.
Da auch die meisten Wettbewerber Versicherungsschutz nur für Tiere bis zu einem definierten Höchstalter anbieten, seien zu Vergleichszwecken nur die Zahlen des Online-Rechners für die ersten 8 Jahre benannt:
Beispiel 1: Tarif Komfort für einen Labrador
Bruttoprämie bei monatlicher Zahlweise | |||
Alter | ohne Selbstbeteiligung | mit 10% Selbstbeteiligung | mit 20% Selbstbeteiligung |
1 Jahr | 37,20 € | 33,26 € | 29,33 € |
2 Jahre | 38,90 € | 34,77 € | 30,64 € |
3 Jahre | 43,33 € | 38,70 € | 34,07 € |
4 Jahre | 62,52 € | 55,69 € | 48,68 € |
5 Jahre | 80,25 € | 71,39 € | 62,52 € |
6 Jahre | 95,85 € | 85,20 € | 74,55 € |
7 Jahre | 112,05 € | 99,54 € | 87,02 € |
8 Jahre | 131,09 € | 116,39 € | 101,70 € |
Beispiel 2: Tarif Premium für einen Labrador
Bruttoprämie bei monatlicher Zahlweise | |||
Alter | ohne Selbstbeteiligung | mit 10% Selbstbeteiligung | mit 20% Selbstbeteiligung |
1 Jahr | 171,34 € | 152,06 € | 132,77 € |
2 Jahre | 179,69 € | 159,44 € | 139,19 € |
3 Jahre | 201,07 € | 178,37 € | 155,66 € |
4 Jahre | 294,91 € | 261,38 € | 227,87 € |
5 Jahre | 381,53 € | 338,03 € | 294,54 € |
6 Jahre | 457,69 € | 405,43 € | 353,16 € |
7 Jahre | 536,74 € | 475,37 € | 414,00 € |
8 Jahre | 629,74 € | 557,66 € | 485,58 € |
Zu den jeweils benannten Grundprämien für die reine Operationskostenversicherung kommen bei der Allianz Prämien für den optionalen Baustein „Heilbehandlungs- und Vorsorgeschutz“ hinzu. Für ein einjähriges Tier kostet dies im Komfort-Tarif zusätzlich 60,98 Euro monatlich (bis 2.000 Euro Heilbehandlungsschutz und 50 Euro Vorsorgeschutz) bzw. 75,76 Euro monatlich (bis 5.000 Euro Heilbehandlungsschutz und 100 Euro Vorsorgeschutz), im Premium-Tarif ist die entsprechende Leistung bereits inklusive.
Ergänzende Hundehalterhaftpflicht in den meisten Bundesländern Pflicht
Die Hundekrankenversicherung wird auf unbefristete Zeit geschlossen. Die Kündigung kann während der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit mit Frist von drei Monaten zum Ablauf, anschießend mit Frist von drei Monaten zur jeweiligen Hauptfälligkeit gekündigt werden. Die Vertragslaufzeit beträgt wahlweise ein oder drei Jahre. Ein Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht besteht nicht.
Die Hauptfälligkeit richtet sich nach dem Versicherungsbeginn des Vertrages. Das Versicherungsjahr weicht somit regelmäßig vom Kalenderjahr ab.
Neben der Hundekrankenversicherung bietet die Allianz auch eine Hundehalterhaftpflichtversicherung an.
Alttarife auch für Neu- oder nur für Bestandsgeschäft?!
Laut Auskunft der Allianz vom 10.08.2021 gilt:
„Wir bieten im Neugeschäft nur noch die neuen Tarife (BASIS, SMART; KOMFORT und Premium) an, die alten Tarife Basis und Sicherheit Plus sind ausgelaufen.“
Über den AMIS-Tarifrechner war es allerdings noch am 23.08.2021 möglich, abweichend Tarife nach den vorgetragenermaßen für das Neugeschäft geschlossenen Tarifen zu berechnen.
Mündliche Aussagen aus dem Hause Allianz hierzu waren widersprüchlich. Eine Kollegin vermutete, dass die alten Tarife nur noch für das Bestandsgeschäft gültig seien, ein anderer Kollege ging davon aus, dass beide Tariflinien gleichermaßen verkaufsoffen wären. Noch am 10.08.2021 wurden Angebotsunterlagen zur Verfügung gestellt, die die im Text beschriebene Angebotsanfrage beinhaltete.
Ausgewählte Leistungen des Tarifs Tierkrankenversicherung Kleintiere Premium der Allianz
- Freie Tierarztwahl.
- Erstattet werden Leistungen bis zum dreifachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT), in Notdienstzeiten bis zum vierfachen Satz. Aktuell ist eine Berechnung von Notarztgebühren über den 3‑fachen Satz GOT hinaus nur auf die Notfallpauschale von 50,00 Euro gemäß § 3a GOT möglich. Ob im Einzelfall eine Erstattung über den dreifachen Satz hinaus möglich ist, wird nach objektiven medizinischen Grundsätzen geprüft.
- Mitversichert ist die letzte operationsvorbereitende Untersuchung, um zu einer Diagnose und Behandlungsmethode zu kommen.
„Hierzu zählen insbesondere
• der Vorbericht (Anamnese) und
• klinische Untersuchungen einschließlich bildgebender Verfahren.
Beispiele: Röntgen, MRT (Magnetresonanztomografie), CT (Computertomografie), Laboruntersuchungen“
- Medizinisch notwendige Nachbehandlungen nach einer versicherten Behandlung oder in der Tierklinik werden bis zu 20 Tage nach dem Eingriff erstattet.
„Zur Nachbehandlung gehören Medikamente, Wundversorgung, klinische Untersuchungen und alternative Behandlungsmethoden.“
- Versichert sind die Kosten für eine Strahlentherapie im Anschluss an eine zugehörige Operation. Die Kosten werden unbegrenzt auch über den Nachbehandlungszeitraum der Operation hinaus erstattet.
- Versicherungsschutz für Physiotherapie (Unterwasserlaufband, Massagen (Lymphdrainagen), manuelle Therapie, Magnetfeldtherapie, Lasertherapie, Bewegungstherapie, Elektrotherapie, Hydrotherapie, Lichttherapie, physikalische Therapie, Thermotherapie, Osteopathie sowie Chiropraktik) bis 500 Euro je Versicherungsjahr
- Versicherungsschutz sowohl bei Narkose (Voll- oder Teilnarkose, z. B. Sedierung)
- Operationen, Heilbehandlungen oder Physiotherapie wegen benannter Fehlbildungen sind einmalig bis 5.000 Euro versichert, sofern diese bei Abschluss der Versicherung nicht erkennbar sind und erstmals nach Ablauf der Wartezeit eintreten. Benannte Fehlbildungen sind: Fehlentwicklung des Hüftgelenks (Hüftgelenksdysplasie (HD)), Fehlentwicklung des Ellenbogengelenks (Ellenbogengelenksdysplasie (ED)), verkürzte Elle (Radius Curvus), Verrenkung der Kniescheibe (Patellaluxation), Rolllid (Ektropium/Entropium), Nabelbruch (Umbilikalhernie) bzw. Hodenhochstand (Kryptorchismus).
- Versichert sind Zahnbehandlung unter Vollnarkose, Teilnarkose oder Sedierung (z. B. Zahnextraktion, Zahnfüllung, Wurzelbehandlung). Mitversichert sind bis zu 100 Euro pro Jahr für Zahnprophylaxe (z. B. Zahnreinigung, Zahnsteinentfernung, Politur). Nicht versichert sind kosmetische Zahnbehandlungen und Kieferorthopädie. Nach dem Wortlaut der Bedingungen ebenfalls als nicht versichert anzusehen ist auch Zahnfleischersatz (Gingvioplastik).
- Kein Ausschluss für einen medizinisch notwendigen Kaiserschnitt
- Mitversichert ist eine medizinisch notwendige Kastration beziehungsweise Sterilisation aufgrund gynäkologischer, andrologischer, onkologischer oder sonstiger hormonbedingter Krankheitsbilder. Nicht versichert sind die Kosten für eine vorbeugende oder nicht medizinisch notwendige Kastration beziehungsweise Sterilisation.
- Übernahme der notwendigen Kosten für die Einschläferung eines unheilbar kranken bzw. unfallbedingt schwerverletzten Hundes
- Mitversichert sind die Kosten für Diagnostik wie z. B. CT, MRT oder Ultraschall. Wenn ein versicherter Hund etwa wegen eines Bandscheibenvorfalls operiert werden muss (ca. 2.000 bis 3.000 Euro), so kostet allein der MRT hierzu je nach Quelle zwischen 300 und 330 Euro oder sogar ab 1.200 Euro zusätzlich
- ausdrückliche Übernahme der Kosten für Medikamente und Verbrauchsmaterial, die der Tierarzt zur Behandlung verordnet
- Ausdrücklicher Versicherungsschutz für eine Operation wegen medizinisch notwendiger Prothesen (künstliche Gliedmaßen, künstliche Gelenke, künstliche Organe und Organteile, so z. B. ein künstliches Hüftgelenk) und Implantate (z. B. Herzschrittmacher). Nicht versichert ist Kieferorthopädie, so dass auch Zahnprothesen als ausgeschlossen anzusehen sind.
- Mitversichert sind die Kosten für Hilfsmittel (z. B. Bandagen, Orthesen, Tragevorrichtungen, Gehhilfen, Geschirr).
- Im Rahmen der versicherten Nachbehandlung nach Operationen Übernahme der Kosten auch für alternative Heilmethoden (z. B. Akupunktur, Homöopathie, Neuraltherapie), nicht jedoch für Bachblüten- und Bioresonanztherapie.
- Kein Ausschluss für eine unblutige Reposition luxierter Gelenke.
- Mitversicherung von Vorsorgemaßnahmen bis 100 Euro pro Jahr (z. B. Floh‑, Zeckenbekämpfung, Entwurmung, Vorbeuge- bzw. Vorsorgeimpfungen sowie Zahnprophylaxe)
- Übernommen werden die Kosten für die ernährungsmedizinische Futterberatung des versicherten Tieres
- Der Versicherungsschutz bleibt unabhängig vom Alter des versicherten Tieres in vollem Umfang bestehen.
Ausgewählte Einschränkungen des Tarifs Tierkrankenversicherung Kleintiere Premium der Allianz
- Versicherungsschutz nur mit sehr umfangreichen Angaben zum Gesundheitszustand der zu versichernden Tiere
- Keine Innovationsklausel für prämienneutrale Leistungsverbesserungen
- Kein Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht
- Versicherungsschutz nur für Operationen, sofern die Haut oder darunter liegendes Gewebe mehr als punktförmig durchtrennt werden. Dies bedeutet allerdings auch, dass z. B. ein Ausschluss für die Punktion von Flüssigkeitsansammlungen (Ödemen) bestehen würde.
- Keine Übernahme der Kosten für Telediagnostik und Teleberatung in Bezug auf eine versicherte Operation durch einen Tierarzt
- Keine ausdrückliche Mitversicherung der Entfernung von Gift - / Schadkörpern, allerdings besteht im Einzelfall Versicherungsschutz entweder als versicherte Operation bzw. im Rahmen versicherter Heilbehandlungen bis 5.000 Euro.
- Nicht versichert sind zuchthygienische Untersuchungen, Decken, künstliche Befruchtung, Scheinträchtigkeit und Trächtigkeitsabbruch. Versichert sind jedoch ohne Sublimit Vorsorgeuntersuchungen während der Trächtigkeit, Geburtshilfe sowie die Nachbehandlung des versicherten Muttertiers nach der Geburt.
- Keine Kostenübernahme für die Erstbehandlung der Welpen einer versicherten Hündin bzw. Operationen von Welpen, die kurz nach der Niederkunft des versicherten Muttertiers erforderlich werden.
- Keine ausdrückliche Übernahme der Kosten für die Unterbringung in einer Tierklinik oder einer Tierarztpraxis, um die Genesung des Hundes medizinisch sicherzustellen.
- Keine Übernahme der Kosten für einen Reiserücktritt, die entstehen, wenn der Versicherungsnehmer eine gebuchte Urlaubsreise aufgrund einer unfallbedingten erforderlichen Operation des versicherten Hundes nicht antreten kann
- Nicht versichert sind unter anderem Behandlungen infolge des brachycephalen obstruktiven Syndroms (Kurz- oder Rundköpfigkeit). Typische Symptome sind z. B. Kurzatmigkeit oder lautes Schnarchen sowohl im Schlaf- oder Wachzustand.
- Nicht versichert sind Operationen durch Krankheiten, Unfälle oder angeborene, genetisch bedingte oder erworbene anatomische Fehlentwicklungen, die dem Versicherungsnehmer bei Antragstellung bekannt, angeraten oder deren Behandlung bereits erforderlich waren.
- Nicht versichert sind Operationen, die der Herstellung des jeweiligen Rassestandards dienen. Dies gilt auch für Maßnahmen am Gebiss des Hundes.
- Nicht versichert sind psychotherapeutische Behandlungen sowie die Behandlung von Verhaltensauffälligkeiten (z. B. Aggressivität oder Hypersexualität).
- Nicht versichert ist die Behandlung von Krankheiten, Fehlentwicklungen oder Unfällen, die durch Kriegsereignisse jeder Art, Aufruhr, Aufstand und Gewalttätigkeiten anlässlich einer öffentlichen Ansammlung oder Kundgebung entstehen sowie die Behandlung von Krankheiten, Fehlentwicklungen oder Unfällen, die durch Erdbeben, Überschwemmungen und Kernenergie entstehen
- Ausgeschlossen ist die Behandlung von Krankheiten oder Fehlentwicklungen die infolge von Epidemien oder Pandemien entstehen
- Nicht versichert sind Operationen zur Korrektur von Zahn- und Kieferanomalien (Kieferorthopädie) sowie Zahnersatz (Prothetik).
- Keine Übernahme der Kosten für eine tierärztliche Kennzeichnung durch einen Identifizierungschip nach ISO-Norm
- Keine ausdrückliche Übernahme der Kosten für Pflegemittel.
- Kein ausdrücklicher Versicherungsschutz für eine Fremdkörperentfernung ohne Endoskop. Im Regelfall dürfte dies als Heilbehandlung aufgrund eines versicherten Unfalls anzusehen sein.
- Kein ausdrücklicher Versicherungsschutz für nichtinvasive Behandlungen. Da es sich um eine Tierkrankenversicherung handelt, dürfte in der Praxis regelmäßig Versicherungsschutz bestehen.
- Keine Klarstellung, inwiefern Operationen unter Anwendung von minimal-invasiven Operationsmethoden mitversichert sein sollen. Da es sich um eine Tierkrankenversicherung handelt, dürfte in der Praxis regelmäßig Versicherungsschutz bestehen. Zum Teil werden minimal-invasive Methoden etwa zur Entfernung von Harnsteinen verwendet[1].
„Minimal-invasive Operationen beinhalten chirurgische Eingriffe, die über kleine Einschnitte durch die Haut in eine Körperhöhle (wie etwa in den Bauch- oder Brustraum, Gelenke) erfolgen. Die Bilder werden vergrößert auf einem Monitor im OP dargestellt.“[2]
- Kein ausdrücklicher Versicherungsschutz für endoskopische Eingriffe. Da es sich um eine Tierkrankenversicherung handelt, dürfte in der Praxis regelmäßig Versicherungsschutz bestehen.
„Mithilfe eines Endoskops inspiziert der Tierarzt innere Körperhöhlen und Organe, die sich durch eine Ultraschall-Untersuchung oder Röntgen-Untersuchung nicht ausreichend beurteilen lassen. Ohne die Endoskopie wäre es sonst nur durch eine Operation möglich, das Innere des Körpers zu betrachten.“[3]
- Keine mitversicherten Operationen sind „Punktionen mit Nadeln, Biopsienadeln und Kanülen.“ Nicht ausdrücklich versichert sind Biopsien (Gewebe-Probe-Entnahmen). Um eine Biopsie zu entnehmen, ist unter anderem eine örtliche Betäubung erforderlich. Dies könnte im Sinne von Ziffer 2.2 der Bedingungen als „Sedierung“ verstanden werden. Bei einer Biopsie werden entweder Gewebeproben oder auch Proben von inneren Organen bzw. Knochen entnommen.[4]
- Keine Versorgung des Hundes bei medizinisch notwendigem Krankenhausaufenthalt des Hundehalters.
- Keine Übernahme von Rückreisekosten für das versicherte Tier bei Schadenfällen im Ausland bzw. für sonstige Transportkosten für das Tier
- Keine Übernahme von Wegegeld, darüber hinaus von, Reisekosten oder Verweilgeld für Hausbesuche des Tierarztes von nachgewiesenermaßen transportunfähigen Tieren
- Kein Versicherungsschutz für medizinische Maßnahmen, deren Behandlung nicht nach dem „allgemein anerkannten aktuellen Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft“ als geeignet erscheinen entsprechen. Entsprechend sind wissenschaftlich nicht allgemein anerkannte Diagnose- und Therapiemaßnahmen wie die Goldimplantation sowie Operationen und Heilbehandlungen durch Nichttierärzte (z. B. Heilpraktiker) ausgeschlossen.
- Keine ausdrückliche Mitversicherung für vom Tierarzt durchgeführte regenerative Therapien (z. B. Autologes Konditioniertes Plasma, Orthokin-Verfahren, Platelelet Rich Plasma oder Stammzellentherapie) die im Rahmen einer Operation vorgenommen werden
- Kein Versicherungsschutz für Behandlungen mit Phytotherapie (Pflanzenheilkunde).
- Nicht versichert sind die Kosten für Routine‑, Vorsorge- oder freiwillige Untersuchungen und Behandlungen, die nicht im direkten Zusammenhang mit einer Krankheit, einem Unfall oder einer Fehlentwicklung stehen. Hiervon unberührt bleiben die versicherten Vorsorgemaßnahmen bis 100 Euro pro Jahr.
- Kein ausdrückliches Recht des Versicherungsnehmers auf Direktabrechnung mit dem Tierarzt
[1] Rafael Nickel „Endoskopische Laserlithotripsie in der Kleintiermedizin“ auf „hundkatzepferd.com“. Aufzurufen unter http://www.hundkatzepferd.com/archive/786747/Endoskopische-Laserlithotripsie-in-der-Kleintiermedizin.html, zuletzt aufgerufen am 23.06.2021
[2] „MINIMAL-INVASIVE OPERATIONEN IN DER TIERKLINIK NEANDERTAL“ auf „tierklinik-neandertal.de“. Aufzurufen unter https://www.tierklinik-neandertal.de/leistungen/chirurgie/minimal-invasive-operationen.html, zuletzt aufgerufen am 23.06.2021
[3] „Endoskopien (Spiegeluntersuchungen) bei Tieren“ auf „tiermedizinportal.de“. Aufzurufen unter https://www.tiermedizinportal.de/diagnose/endoskopien-spiegeluntersuchungen-bei-tieren/235123, zuletzt aufgerufen am 23.06.2021
[4] „Gewebeproben-Entnahme (Biopsie) bei Tieren“ auf „tiermedizinportal.de“. Aufzurufen unter https://www.tiermedizinportal.de/diagnose/gewebeproben-entnahme-biopsie-bei-tieren/363236, zuletzt aufgerufen am 23.06.2021.