Im Juli 2013 führte der Hannoversche Assekuradeur Konzept & Marketing GmbH (K & M) unter dem Namen allsafe home eine Hausratversicherung an. Zum 25.01.2019 wurde das damals Bedingungswerk durch den Tarif allsafe home – die Hausratversicherung ersetzt. Im Unterschied zum Vorgängertarif mit nur einer Tariflinie und ursprünglich der Zurich Insurance plc. als Risikoträger, werden seit 2019 die Tarifstufen pure, fine, prime und perfect mit der Allianz Versicherung AG als Risikoträger angeboten. Intern benennt K & M die neue Tarifgeneration auch als „allsafe home 2.0“.
Recht aktuell hat der Anbieter in einem Newsletter vom 29.03.2022 an seine Vertriebspartner über folgende bestandswirksame Leistungserweiterung informiert:
„Umfang:
Hausratgegenstände (z. B. Bekleidung, Mobiltelefone, Wertsachen wie Schmuck) von bei Ihnen lebenden Geflüchteten aus der Ukraine sind nach den Bedingungen Ihres K&M‑Hausratschutzes bis zur Versicherungssumme beitragsfrei mitversichert. Dies gilt auch für Hilfsgüter, die ihnen überlassen wurden. Damit bei einem Schaden voller Versicherungsschutz besteht, überprüfen Sie bitte die Versicherungssumme Ihrer Hausratversicherung.
Dies gilt auch für die Außenversicherung. Der Versicherungsschutz gilt für Geflüchtete aus der Ukraine demnach genauso wie für Ihre regulären Haushaltsmitglieder.
Gültigkeit und Voraussetzungen:
Der Versicherungsschutz für Geflüchtete aus der Ukraine beginnt mit deren Ankunft in Ihrem Haushalt und ist zunächst bis zum 31.12.2022 gültig.
Versichert sind keine Geflüchteten aus der Ukraine, die Sie in Ihren Zweitwohnungen, Wochenendhäusern oder Einliegerwohnungen untergebracht haben, die nicht vom bestehenden K&M‑Hausrat- oder Eigenheimversicherungsschutz umfasst sind.“
Gegenüber § 2 der Bedingungen wird der Versicherungsschutz also temporär um fremdes Eigentum erweitert, das nicht „dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur Einrichtung oder zum Gebrauch oder zum Verbrauch“ dient.
Alle vier Tariflinien können optional wie folgt erweitert werden:
- Allgefahrendeckung (optional nur im Tarif prime. Im Tarif perfect bereits enthalten)
- Erweiterte Naturgefahren I (Versicherungsschutz für Schäden infolge von Überschwemmungen durch Witterungsniederschläge, Rückstau durch unmittelbare Witterungsniederschläge, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schnee- und Eisdruck, Lawinen sowie Vulkanausbruch)
- Erweiterte Naturgefahren II (Versicherungsschutz für Schäden infolge von Überschwemmung sowie Rückstau durch Überschwemmung)
- Glasbruchschäden (Versicherungsschutz für Bruchschäden an Gebäude- und Mobiliarverglasung der selbst bewohnten Wohnung oder Immobilie)
- Smartphone & Smarthome
- Internet & Cyber (Erhöhung verschiedener Sublimits sowie im Vergleich zu vielen Wettbewerbern sehr umfassende Absicherung von Cyber-Attacken und anderen Internetrisiken)
- Fahrraddiebstahl (zwischen 100 Euro und 7.500 Euro; beitragsfrei mitversichert bis 150 Euro)
- Fahrradkasko und E‑Bike-Kasko (versichert werden können bis zu 10 Fahrräder, E‑Bikes oder Pedelecs gegen z. B. Sturz- und Bruchschäden. Die maximale Versicherungssumme beträgt insgesamt 7.500 Euro. Die Leistungen unterliegen einer Altersstaffel:
- Fahrräder bis zu einem Alter von 2 Jahren: max. 100 % des Kaufpreises
- Fahrräder bis zu einem Alter von mehr als 2 bis max. 3 Jahren: max. 75 % des Kaufpreises
- Fahrräder bis zu einem Alter von mehr als 3 bis max. 5 Jahren: max. 50 % des Kaufpreises
- Fahrräder ab einem Alter von über 5 Jahren: max. 25 % des Kaufpreises
- Unterwegs & Reisegepäck (weltweiter Versicherungsschutz für versicherte Sachen zwischen 1.000 Euro und maximal 10.000 Euro. Schäden durch Verlieren, Stehen‑, Hängen- oder Liegenlassen sind bis 10% der vereinbarten Summe, max. bis 400 Euro mitversichert. Gegenstände, die zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken durch Arbeitgeber, Dienstherrn oder Auftraggeber überlassen wurden (z. B. ein Dienstlaptop), sind nur gemäß besonderer Vereinbarung versichert.
- Erhöhung Wertsachen (die Mitversicherung kann im Tarif pure auf bis zu 20 % der Versicherungssumme, in den Tarife fine und prime auf bis zu 80 % der Versicherungssumme und im Tarif perfect auf bis zu 100.000 Euro erhöht werden. Nicht mit der Erhöhung der Versicherungssumme verbunden ist eine Erhöhung der Sublimits für Wertsachen außerhalb von definierten Wertschutzschränken)
Es handelt sich um einen Tarif, der nach dem Versicherungssummenmodell kalkuliert ist. Ein Unterversicherungsverzicht wird in den Tarifen pure, fine und prime ab einer Versicherungssumme von 650 Euro je Quadratmeter Wohnfläche gewährt. Die Höchstversicherungssumme beträgt im Tarif pure 250.000 Euro, in den Tarifen fine und prime 500.000 Euro. Abweichend gilt im Tarif perfect eine pauschale Höchstentschädigung von 500.000 Euro.
In den Tarifen pure, fine und prime muss ab einer Versicherungssumme von 200.000 Euro, einem Wertsachenanteil von 60.000 Euro oder einer Wohnfläche ab 300 Quadratmetern eine erhöhte Sicherheitsbeschreibung eingereicht werden. Im Tarif perfect gilt diese Anforderung ab einer Versicherungssumme für Wertsachen von 60.000 Euro bzw. ab einer Wohnfläche von 300 Quadratmetern.
Auf die Anrechnung einer Unterversicherung verzichtet K & M bei Kleinschäden bis in Höhe von 1 % der Versicherungssumme in den Tarifen fine und prime bzw. bis 5.000 Euro im Tarif perfect.
Die Wohnfläche wird vom Versicherer wie folgt definiert:
„Die maßgebliche Wohnfläche ist die zu Wohnzwecken nutzbare Grundfläche aller Räume des versicherten Haushaltes.
Dachschrägen reduzieren die Grundfläche nicht.
Zur Wohnfläche zählen auch Hobbyräume (z. B. Partyraum, Fitnessraum), Wintergärten, Schwimmbäder, Saunen, die beruflich oder gewerblich genutzten Arbeitszimmer in der Wohnung und ähnliche nach allen Seiten geschlossene Räume.
Nicht zur Wohnfläche zählen:
□ Treppen, Balkone, Loggien, Terrassen, Dachgärten
□ Garagen oder Carports
□ Treppen- und Abstellräume
□ Waschküchen, Hauswirtschafts‑, Heizungs- oder sonstige Zubehörräume (z. B. Heizöllagerraum)
□ nicht zu Wohn- oder Hobbyzwecken ausgebaute Keller- oder Dachgeschosse
Die Wohnfläche kann auch anhand
□ den Regelungen gemäß Wohnflächenverordnung (WoFIV)
□ der dem aktuellen Ausbauzustands des Gebäudes entsprechenden Bauplänen
□ des dem aktuellen Ausbauzustands eines Einfamilienhauses entsprechenden Miet- oder Kaufvertrags
□ anderen gültigen Berechnungsmethoden, sofern die Ermittlung durch einen sachverständigen Dritten* erfolgt
ermittelt bzw. entnommen werden.“
Ist ein versichertes Gebäude unbewohnt, so wird eine Gefahrerhöhung erst dann angenommen, wenn das Unbewohntsein (Leerstand) länger als 60 Tage (pure), 120 Tage (fine), 180 Tage (pure) bzw. 12 Monate (perfect) andauert. Bei Antragsstellung gilt abweichend, dass keine Gebäude oder Wohnungen versichert werden können, die länger als 90 Tage im Jahr ununterbrochen unbewohnt sind.
Gebäude mit weicher Dachung (z. B. Stroh oder Reet) können nur im Rahmen einer Einzelfallprüfung versichert werden.
Eine Mitversicherung von Naturgefahren I ist grundsätzlich in allen vier ZÜRS-Zonen möglich, von Naturgefahren II nur in den ZÜRS-Zonen 1 bis 3. Außerdem gilt gemäß Annahmerichtlinien:
„Bei mehr als einem Elementarvorschaden in den letzten 5 Jahren für Risiken in den Gefährdungsklassen 1+2 nach ZÜRS bzw. in den letzten 10 Jahren in der Gefährdungsklasse 3+4 nach ZÜRS, oder wenn sich das Grundstück des Versicherungsobjekt in einem Bereich befindet, in dem ein Elementarereignis kurzfristig bevorsteht oder gerade eingetreten ist (z.B. Lawinengefahr), kann es zur Ablehnung des Antrages kommen“
Um den Zahlbeitrag zu senken, besteht die Möglichkeit, eine Selbstbeteiligung für den Schadenfall zu vereinbaren. Zur Auswahl stehen die Selbstbehaltsvarianten 150 Euro (10 % Rabatt), 250 Euro (20 % Rabatt), 500 Euro (30 % Rabatt) bzw. 1.000 Euro (40 % Rabatt). Die Selbstbeteiligung und der damit verbundene Rabatt gelten neben anderen vertraglichen Selbstbeteiligungen für alle Module, also zusätzlich zu dem dort vereinbarten Selbstbehalt auch für die erweiterten Naturgefahren. § 12 der Bedingungen ist an dieser Stelle etwas unglücklich formuliert.
Beispiel:
Kunde vereinbart 150 Euro allgemeinen Selbstbehalt sowie 5 % Selbstbehalt für erweiterte Naturgefahren.
Das bedeutet dann im Schadenfall 150 Euro Selbstbehalt z. B. für einen Feuer- oder Einbruchschaden, jedoch 5 % des Schadens, mindestens 400 Euro (150 Euro allgemein + 250 Euro Elementar), maximal 5.150 Euro (150 Euro allgemein + 5.000 Euro Elementar) für z. B. einen versicherten Erdbeben- oder Überschwemmungsschaden.
Weitere Rabattoptionen sind nicht möglich.
Der jährliche Mindestbeitrag beträgt je nach Tarif 39,00 Euro (pure, fine), 41,52 Euro (prime) bzw. 50,00 Euro (perfect) netto pro Jahr. Eine unterjährige Zahlweise ist ohne einen Ratenzahlungszuschlag möglich. Für die Beitragszahlung ist ein SEPA-Mandat zwingend erforderlich.
Das ordentliche Kündigungsrecht beträgt drei Monate zum Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres.
Die meisten Hausratversicherer versichern nur Wohnungen mit definierten Mindestsicherungen. Dies gilt auch für Konzept & Marketing:
„Sämtliche Außentüren und Wohnungseingangstüren der versicherten Wohneinheit besitzen Zylinderschlösser bei denen der Schließzylinder maximal zwei Millimeter übersteht und der Sicherheitsbeschlag nicht von außen abschraubbar ist oder werden innerhalb von 6 Wochen seit Vertragsabschluss nachgerüstet. Fenstertüren werden Fenstern gleichgesetzt. Bei elektronischen Schließanlagen ist eine 128-Bit-Verschlüsselung die Mindestvoraussetzung. Der UVP einer elektronischen Schließanlage muss mindestens 100,- EUR brutto betragen.“
Versicherbar sind Wohnungen ab einer (wohl eher theoretischen) Wohnfläche von 1 Quadratmeter und bis zu einer Wohnfläche von 400 Quadratmetern. Bestand ein Vorvertrag, der vom Vorversicherer gekündigt worden ist, ist eine Annahme nur in begründeten Einzelfällen möglich.
Im Rahmen der optionalen Mitversicherung erweiterter Naturgefahren besteht eine Wartezeit von 14 Tagen. Diese entfällt, wenn ein nahtlos anschließender Vorvertrag mit Einschluss dieser Leistung besteht. Wahlweise kann Versicherungsschutz mit oder ohne Selbstbehalt vereinbart werden:
- 5 % Selbstbehalt von der Schadensumme, min. 500 Euro, max. 5.000 Euro
- 10 % Selbstbehalt von der Schadensumme, min. 250 Euro, max. 5.000 Euro
Gegenüber dem ursprünglich 2013 eingeführten Tarif bestehen in der seit 2015 eingeführten, aktuellen Tarifgeneration die für die optionale Glasversicherung branchenüblichen Ausschlüsse (z.B. für Schäden an Scheiben und Platten aus Glas oder Kunststoff, die Bestandteile elektronischer Daten‑, Ton‑, Bildwiedergabe- und Kommunikationsgeräte sind (z. B. Bildschirme von Fernsehgeräten, Computer-Displays); Schäden durch das Undichtwerden der Randverbindungen von Mehrscheiben- Isolierverglasungen).
Die aktuellen Tarife allsafe home prime und perfect gehören zu den leistungsstärksten Hausrattarifen am deutschen Versicherungsmarkt und werden jeweils von Witte Financial Services mit „Gold“ bewertet.
Ausgewählte Leistungen des Tarifes perfect aus dem Hause Konzept & Marketing
- Garantie hinsichtlich der jeweils aktuellsten unverbindlichen Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV-Garantie) mit Stand VHB 2016, d. h. mit dem aktuellen Stand 26.05.2017 (VHB 2016 – Quadratmetermodell). Nicht unter die Mitversicherung (hier abweichend zum Tarif allsafe home aus 2013) fallen die optionalen Klauseln zu den Musterbedingungen des GDV. Dies kann durch die ebenfalls eingeschlossene Garantie hinsichtlich der unverbindlichen Empfehlungen des Arbeitskreises Beratungsprozesse (Arbeitskreis-Garantie) mit dem jeweils aktuellen Stand geheilt werden. Daraus ergibt sich eine Garantie auch hinsichtlich der Klauseln 2008, 2010, 2016 sowie den neu herausgegebenen Klauseltexten „Was kann zusätzlich zu den Allgemeinen Hausrat Versicherungsbedingungen (VHB 2016 – Quadratmetermodell) vereinbart werden?“ mit Stand 26.05.2017.
- Kundenfreundlich formulierte Innovationsklausel (Update-Garantie) für beitragsfreie Leistungsverbesserungen während der Vertragslaufzeit.
- Besitzstandgarantie (Vorversicherergarantie) für bessere Leistungen des direkten Vorversicherers. Zwischen dem Ablauf des Vorvertrages bei einem Wettbewerber und dem Vertragsbeginn im neuen Vertrag bei K & M darf keine Versicherungslücke bestehen. Sofern im Vorvertrag unbenannte Gefahren beitragsfrei eingeschlossen waren, fallen diese – wie branchenüblich ‑nicht unter den Versicherungsschutz dieser Besitzstandsgarantie. Eingeschlossen ist auch eine Günstigerprüfung (pro-aktive Schadenregulierung).
- Um einen nahtlosen Übergang von Versicherungsschutz zu gewähren, beginnt der Versicherungsschutz abweichend von den Angaben im Versicherungsschein nicht um 12 Uhr, sondern bereits um 0 Uhr, falls die Vorversicherung um 0 Uhr des gleichen Tages bzw. um 24 Uhr des Vortages endet.
- Ausdrücklicher Versicherungsschutz für Schadenfälle bei unklarer Zuständigkeit nach Versichererwechsel.
- Summen- und Bedingungsdifferenzdeckung (d. h. Summen- und Konditionsdifferenzdeckung) bis maximal 12 Monate. Nicht versichert sind Leistungsarten, die im Vorvertrag nicht versichert waren (z. B. erweiterte Elementargefahren). Gewährt wird eine Summendifferenzdeckung in Höhe von 20 Prozent über die bei dem anderen Versicherer im Versicherungsschein dokumentierte Versicherungssumme hinaus. Diese entfällt ersatzlos, wenn in der anderen Versicherung eine Unterversicherung festgestellt wird.
Unklar bleibt, wie dies in der Praxis zu verstehen ist. Im Regelfall werden weder Kunde, Vermittler noch Schadensachverständiger den exakten Wert des Hausrates kennen, sondern sich eher auf eine vertraglich vereinbarte Summe für einen gewährten Unterversicherungsverzicht berufen. Während K&M hier etwa 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche vorsieht, geht die InterRisk von 600 Euro pro Quadratmeter aus. Erfolgt nun eine Kürzung ggf. schon dann, wenn eine faktische Unterversicherung besteht, der Vorversicherer jedoch einen Unterversicherungsverzicht gewährt hat? Im Zweifel dürfte dies überraschend sein.
- Best-Leistungs-Garantie (erweiterte Vorsorge) für Leistungen, die im vereinbarten Versicherungsvertrag nicht eingeschlossen, zum Zeitpunkt des Schadeneintritts jedoch Bestandteil eines anderen dann aktuell wählbaren Hausrattarifs am deutschen Markt sind. Diese gelten dann im Schadenfall – entsprechend den Bedingungen des Mitbewerbers – grundsätzlich mitversichert. Eingeschlossen ist auch eine Günstigerprüfung (pro-aktive Schadenregulierung).
- Verzicht auf Kürzung der Leistung bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles
- Bei Schäden bis 10.000 Euro Schadenhöhe Verzicht auf Kürzung der Leistung bei grob fahrlässiger Verletzung von gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsvorschriften sowie der vertraglich vereinbarten Heizobliegenheit nach Abschnitt D § 22 (Heizobliegenheit). Ausgeschlossen sind sonstige vertraglich vereinbarte Obliegenheiten nach Eintritt eines Schadenfalles gemäß Abschnitt D § 23, vertragliche Obliegenheiten zu einzelnen Klauseln (z. B. Fahrraddiebstahl, Obliegenheiten zum Baustein Internet & Cyber) sowie einzelvertraglich vereinbarte Obliegenheiten. Durch Verweis auf die Best-Leistungs-Garantie und z. B. den Tarif top select der asspario (Stand 29.06.2020) kann das Sublimit von 10.000 Euro auf die Höchstentschädigung angepasst werden. Auch ein Verweis auf die Ammerländer (Stand 02.2022) käme in Betracht: bis zur Versicherungssumme Verzicht auf Kürzung der Leistung bei grob fahrlässiger Verletzung gesetzlicher und behördlicher Sicherheitsvorschriften sowie bei grob fahrlässiger Nichteinhaltung der Heizobliegenheit während der kalten Jahreszeit.
- Verzicht auf Anrechnung einer etwaigen Unterversicherung bei Schäden bis 5.000 Euro.
- Mitversichert sind Wertsachen in definierten Wertschutzschränken bis in Höhe von 50.000 Euro (Erhöhungsmöglichkeit auf bis zu 100.000 Euro).
- Mitversichert sind Wertsachen außerhalb definierter Wertschutzschränke bis 5.000 Euro (Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge), 35.000 Euro (Urkunden etc.) bzw. 50.000 Euro (Schmuck, Sachen aus Gold, Silber etc.). Diese Summen lassen sich durch Verweis auf die Best-Leistungs-Garantie erweitern, so etwa Bargeld auf 7.500 Euro, sofern dieses innerhalb einer Woche vor dem Versicherungsfall abgehoben wurde, unter Bezugnahme auf den Tarif XXL der InterRisk (Stand 12.2016).
- Versicherungsschutz für versicherte Sachen in Bankschließfächern subsidiär ohne zeitliche Befristung oder Höchstentschädigung.
- Handelswaren und Musterkollektionen sind bis in Höhe von 20.000 Euro mitversichert.
- Bedingungsgemäßer Verzicht auf Einrede einer gesetzlichen oder behördlichen Lagerung von versicherten Sachen in Garagen[1]:
„Wir werden uns nicht auf die Verletzung von Obliegenheiten* oder Sicherheitsvorschriften berufen, wenn Sie entgegen gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften versicherten Hausrat in Garagen lagern, der dort aufgrund baurechtlicher Vorschriften oder aufgrund von Bauverordnungen nicht gelagert werden dürfte.“
- Zum versicherten Hausrat gehören Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen und deren Anhängern (z. B. Felgen, gelagerte Sommer- und Winterreifen, Dachboxen, Karosserieteile, Kindersitze, Fahrradträger) ohne Höchstentschädigung.
- Zu den versicherten Sachen gehören unter anderem Haustiere (z. B. Katzen[2], Fischen, Vögel), und Heimtiere (z. B. Chinchillas[3], Spinnen, Schlangen), nicht jedoch Nutztiere (z. B. Hühner, Schafe, Ziegen oder Schweine).
- Mitversicherung von Schäden durch unbenannte Gefahren ohne Sublimit oder Selbstbeteiligung (z. B. Schäden durch einfachen Diebstahl von Hausangestellten innerhalb der versicherten Wohnung, Schäden durch Eisregen). Es gilt eine Beweislastumkehr zu Gunsten des Versicherungsnehmers. Bei Schäden an Geräten der Informations- und Kommunikationstechnik (z. B. Mobiltelefonen, Smartphones, Tablets, Laptops, Monitoren, Druckern, Scannern), der Unterhaltungselektronik (beispielsweise Fernsehern, Beamern, Audiogeräten) sowie Messtechnik und optische Geräte (z. B. Waagen, Lasern, Kameras, Videogeräten) hat der Versicherer das Recht zum Naturersatz. Der Leistungsumfang vereinbarten Module wird durch die Allgefahrendeckung nicht erweitert. Generell ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Schäden an Seh- und Hörhilfen, elektronischen Datenträgern aller Art mit den darauf befindlichen Programmen sowie an Tieren (dies gilt auch für versicherte Haus- und Heimtiere). Versichert sind jedoch Schäden an versicherten Haus- und Heimtieren durch auf Tötung, Vergiftung oder Verletzung ausgerichtete Köder. Teil der Allgefahrendeckung von K & M ist die „Allgefahrendeckung Plus“:
„Wir leisten für Sachschäden die unmittelbar durch im Haushalt behördlich gemeldete Personen oder im Haushalt lebende Haus- und Heimtiere am Versicherungsort an versicherten Sachen verursacht werden.“
Beispielhaft benannte Schäden wären z. B. ein Laptop, der durch ein ungünstig liegendes Kabel vom Tisch fällt, oder ein Handy, das versehentlich in die Badewanne fällt.
Die Mitversicherung der Allgefahrendeckung Plus ist auf 5.000 Euro begrenzt. Dabei hat sich der Versicherungsnehmer mit 150 Euro an jedem Schaden zu beteiligen. Nicht versichert sind Schäden an versicherten Sachen durch z. B. Nutzvieh oder Insekten sowie durch Marder, sofern diese nicht im Einzelfall als Heimtiere gehalten werden sollten. Der Baustein kann vom Versicherer jederzeit mit Frist von einem Monat gekündigt werden.
- Im Rahmen der Allgefahrendeckung Plus Mitversicherung von Schäden am versicherten Hausrat durch im Haushalt lebende Haus- oder Heimtiere bis in Höhe von 5.000 Euro mit 150 Euro Selbstbehalt. Versicherungsschutz besteht nur innerhalb des Versicherungsortes. Nicht versichert sind Schäden durch das Abhandenkommen von versichertem Hausrat durch Haustiere. Der Baustein kann vom Versicherer jederzeit mit Frist von einem Monat gekündigt werden.
- Mitversichert sind Schäden an versicherten Sachen durch Schalen- und Federwild im Sinne des Bundesjagdgesetzes (z. B. Wildschweine, Rot- und Damwild, Fasane) sowie durch Waschbären. Nicht versicherte ist das Abhandenkommen von versicherten Sachen infolge des Eindringens von wildlebenden Tieren.
- Versicherungsschutz besteht für Schäden an versicherten Sachen durch versicherte Gefahren, die sich außerhalb von Gebäuden am Versicherungsort befinden. Im Rahmen der Außenversicherung bzw. der unbenannten Gefahren besteht Versicherungsschutz für Schäden durch Naturgefahren auch außerhalb des Versicherungsortes sowohl innerhalb als auch außerhalb von Gebäuden.
- Mitversicherung des einfachen Diebstahls von Fahrrädern (auch Pedelecs und E‑Bikes) bis 150 Euro. Gegen Zuschlag ist eine Erhöhung auf bis zu 7.500 Euro möglich. Die vereinbarte Versicherungssumme bezieht sich auf alle Fahrräder, die gleichzeitig abhandenkommen. Da mittlerweile auch Fahrräder mit Einzelwerten von weit über 8.000 Euro verkauft werden, wäre hier eine Anpassung sinnvoll. Ergänzend besteht eine Vorsorgedeckung für im laufenden Versicherungsjahr m Handel bzw. Online-Handel neu angeschaffte Fahrräder bis in Höhe eines nachgewiesenen Kaufpreises von 500 Euro für alle Fahrräder des Versicherungsnehmers.
- Mitversichert ist der einfache Diebstahl von Kinderwagen, Gehhilfen, Stützapparaten, Gartenmöbeln, Gartengeräten, Garteninventar oder Wäsche. Der Versicherungsschutz besteht sowohl auf als auch außerhalb des Versicherungsortes.
- Diebstahl von versicherten Sachen innerhalb Europas nach Aufbruch von Kraftfahrzeug-Anhängern, Kraftfahrzeug-Dachboxen oder Motorradkoffern bis 5.000 Euro. Innerhalb dieser Grenze mitversichert sind elektronische Geräte einschließlich deren Zubehör und Wertsachen insgesamt bis 1.500 Euro. Bargeld ist nicht versichert. Ebenfalls mitversichert ist der Diebstahl von versicherten Sachen nach Aufbruch von Wassersportfahrzeugen bis in Höhe von 5.000 Euro. Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden für Diebstahl infolge von Relay Attack oder Jamming[4]. Durch Verweis auf die Best-Leistungs-Garantie und z. B. den Hausrattarif XXL (Stand 12.2016) der InterRisk kann der Geltungsbereich der Klausel aktuell auf „weltweit“ erweitert werden.
- Im Rahmen der Mitversicherung von Schäden durch unbenannte Gefahren auch Versicherungsschutz für Diebstahl durch Hausangestellte (z. B. Au-pair) oder durch Pflegepersonal des Versicherungsnehmers innerhalb der versicherten Wohnung.
- Versicherungsschutz besteht für Sachen, die erst an den Ort der Herausgabe oder Wegnahme erst auf Verlangen des drohenden bzw. Gewalt anwendenden Täters herangeschafft werden. Versicherungsschutz besteht bis in Höhe von 10.000 Euro. Durch Verweis auf den Tarif protect premium der Grundeigentümer unter Bezug auf die bedingungsseitige Best-Leistungs-Garantie kann die Leistung bis zur Höchstentschädigung dieses Vertrages erhöht werden.
- Unabhängig vom Versicherungsort besteht Versicherungsschutz für Schäden durch räuberische Erpressung. In diesem Zusammenhang mitversichert ist die Herausgabe versicherter Sachen bis zur Höchstentschädigung, bzw. der persönlichen Identifikationsnummer (PIN), Passwörtern sowie Zugangscodes bis in Höhe von 10.000 Euro.
- Mitversichert ist der einfache Diebstahl von versicherten Sachen am Arbeitsplatz während als auch außerhalb der Geschäftszeiten bis in Höhe von 5.000 Euro, für Wertsachen und elektronische Geräte einschließlich deren Zubehör bis maximal 500 Euro. Durch Verweis auf die Best-Leistungs-Garantie und z. B. den Tarif ERGO Hausratversicherung BEST der ERGO (Stand 09.2021) ließe sich die Mitversicherung von versicherten Sachen am Diebstahl auf 10.000 Euro erhöhen, durch Verweis auf den Tarif Premium von Rhion.digital (Stand 01.2020) ließe sich die Mitversicherung sogar bis zu Höchstentschädigung erweitern. Durch Verweis auf Wettbewerber lässt sich auch eine Erhöhung von Wertsachen am Arbeitsplatz herleiten.
- Mitversichert sind versicherte Sachen in ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzten Räumen bis zur Versicherungssumme. Sofern diese Räume nicht ausschließlich durch die versicherte Wohnung betreten werden können (z. B. durch eine Terrassen- oder Nebeneingangstür), besteht Versicherungsschutz, sofern in diesen kein Publikumsverkehr stattfindet und in ihnen keine Personen (z. B. auch Familienangehörige) beschäftigt werden.
- Ausdrücklicher Versicherungsschutz auch bei Einbruchdiebstahl über nicht versicherte Räume[5]. Suggeriert wird damit eine nicht zutreffende Besserstellung gegenüber dem Tarif pure.
- Mitversicherung von Schäden an mitversicherten Sachen durch Vandalismus nach einem Einbruch (z. B. Graffiti) an versicherten Sacheninnerhalb versicherter Räume. Versicherungsschutz besteht auch bei Einbruch bzw. Vandalismus nach Einschleichen.
- Mitversicherung von Seng- und Schmorschäden, ohne dass es sich um einen Feuerfolgeschaden handeln muss.
- Mitversicherung von Schäden durch Rauch und Ruß, auch wenn dieser nicht bestimmungswidrig aus Feuerungs‑, Heizungs‑, Koch- oder Trocknungsanlagen auf dem Versicherungsgrundstück ausgetreten ist. Inwiefern Schäden durch Fogging (Schwarzstaub) mitversichert sind, geht aus den Bedingungen nicht eindeutig hervor. Der Anbieter äußert sich hierzu wie folgt:
„Da unsere Bedingungen keinen konkreten Ausschluss vorsehen, sind Schäden durch Fogging grundsätzlich mitversichert. Denkbar wäre im Einzelfall ein Ausschluss nach § 6, wenn z.B. nachweisbar Küchendunst oder das Kondensieren von flüchtigen organischen Stoffen an kalten Wänden als Ursache für Fogging nachgewiesen werden könnten und zugleich ein ausgeschlossener Allmählichkeitsschaden vorliegen sollte.“
Nicht versichert sind Schäden durch Rauch und Ruß, wenn dieser allmählich über mehrere Tage ausgetreten ist (siehe § 7 Nr. 1 III b)). Unter Verweis auf die Best-Leistungs-Garantie nach § 28 Nr. 1 besteht Versicherungsschutz z. B. unter Verweis auf den Tarif protect premium der Grundeigentümer Versicherung, sofern die die allmähliche Einwirkung von Rauch und Ruß über einen Zeitraum von nicht mehr als zwei Tagen erfolgt ist.
- Mitversicherung von Stromschäden (z. B. Stromausfall, Kurzschluss, Überspannung, Stromschwankungen im öffentlichen Netz).
- Mitversichert sind Schäden durch innere Unruhen, Streik und Aussperrung.
- Mitversichert ist die Beschädigung, die Zerstörung oder der Verlust versicherter Sachen durch den Unfall eines Kraft- oder Schienenfahrzeugs (Transportmittelunfall) bis zur Höchstentschädigung. Anders als bei vielen Wettbewerbern gelten keine besonderen Einschränkungen für Wertsachen, Foto– / Filmapparate, tragbare elektronische Geräte sowie für Sachen aus Glas, Porzellan oder Glas. Reifenpannen, Betriebsschäden und Schäden durch Bremsen sind keine Transportmittelunfälle, es sei denn, diese Ereignisse führen zu einem Unfall des Fahrzeuges selbst.
- Mitversicherung von Schäden durch die Explosion von Blindgängern (Kampfmitteln aus beendeten Kriegen).
- Mitversichert sind Schäden durch Luftbewegungen (z. B. Sturm, Windböen, Durchzug) unabhängig von der Windstärke innerhalb und außerhalb versicherter Räume (z. B. im Rahmen der Außenversicherung) und auch außerhalb von Gebäuden.
- Versicherungsschutz für Schäden durch „bestimmungswidrig eindringendes Regenwasser“ im Rahmen der unbenannten Gefahren, so auch das unmittelbare Eindringen von sonstigen Witterungsniederschlägen (z. B. Schnee, Wasser, Schmelzwasser) durch nicht sturm- /hagelbedingte Öffnungen.
- Mitversicherung von Schäden durch Plansch- und Reinigungswasser bis 5.000 Euro mit 150 Euro Selbstbehalt. Durch Verweis auf die Best-Leistungs-Garantie und den Tarif Ambiente Top der Basler (VHB 2016 – Fassung 2019) sind solche Schäden aktuell ohne Sublimit oder Selbstbeteiligung eingeschlossen.
- Übernahme der Rückreisemehrkosten für Urlaubs‑, Geschäfts- und Dienstreisekosten ab 5.000 Euro Mindestschadenhöhe bis maximal 5.000 Euro. Die Kosten sind vorab mit dem Versicherer abzustimmen. Eine Erweiterung der Kosten ist im Rahmen der unbenannten Kosten möglich.
- Hotelkosten infolge eines Versicherungsfalles bis 2 Jahre à 200 Euro pro Tag, nicht jedoch von Nebenkosten (z. B. Kosten für Telefon, Internet oder Frühstück). Nebenkosten sowie die Dauer der Leistungen kann „bei berechtigtem Interesse“ im Rahmen der Allkostenversicherung auf insgesamt bis zu 10.000 Euro erweitert werden. Inwiefern auch die Kostenhöhe von 200 Euro pro Tag erweitert werden kann, ist unklar. Die Kosten werden auch für die Unterbringung von Haustieren in einer Tierpension oder einer ähnlichen Unterbringung übernommen. Diese Leistung besteht abweichend bis zur pauschalen Höchstentschädigung. Nicht verständlich ist, weshalb hier auf eine Erweiterungsmöglichkeit im Rahmen der Allkostenversicherung verwiesen wird und weshalb die Überschrift zur Leistung „Tierbetreuungskosten“ anstatt „Tierbeherbergungskosten“ lautet.
- Transport- und Lagerkosten in angemessener Höhe bis zur Dauer eines Jahres. Die Leistungsdauer kann im Rahmen der Allkostenversicherung erweitert werden.
- Kosten für eine psychologische oder psychotherapeutische Behandlung nach einem Versicherungsfall bis in Höhe von 1.000 Euro. Die Leistung kann im Rahmen der Allkostenversicherung auf bis zu 10.000 Euro erweitert werden. Die Mitversicherung geht über ein psychosoziales Erstgespräch hinaus.
- Datenrettungskosten bis 3.000 Euro für die technische Wiederherstellung von elektronisch gespeicherten, ausschließlich für die private Nutzung bestimmte Daten (maschinenlesbare Informationen) und Programme. Die Leistung kann im Rahmen der Allkostenversicherung auf bis zu 10.000 Euro erweitert werden.
- Gegen Zuschlag im Rahmen des Bausteins Internet & Cyber mitversichert sind Schäden durch Cyber-Mobbing im Internet bis in Höhe von 500 Euro. Dies beinhaltet Kosten für eine anwaltliche Erstberatung durch einen Rechtsanwalt wegen Schadensersatz‑, Unterlassungs- und Beseitigungsansprüchen der versicherten Person gegen die Täter des Cyber-Mobbings. Versichert sind maximal zwei Versicherungsfälle pro Jahr. Für den Baustein gilt eine Beweislastumkehr zu Gunsten des Versicherungsnehmers.
- Gegen Zuschlag im Rahmen des Bausteins Internet & Cyber mitversichert sind Schäden infolge von Hard- und Softwarereparatur oder ‑wiederherstellung nach Cyber-Attacken auf zu privaten Zwecken dienenden gesicherten Geräten bis 5.000 Euro mit 150 Euro Selbstbehalt. Eingeschlossen sind u. a. Mietkosten für einen Ersatz-PC oder ein Ersatz-Notebook bis in Höhe von 500 Euro, wenn eine durch K&M veranlasste Untersuchung des versicherten Gerätes nicht innerhalb von sieben Tagen ab Erhalt des Geräts abgeschlossen ist. Ebenfalls eingeschlossen sind u. a. die Kosten der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der betroffenen Software (auch z. B. Dongles) bis in Höhe von 1.000 Euro. Versichert sind maximal zwei Versicherungsfälle pro Jahr. Für den Baustein gilt eine Beweislastumkehr zu Gunsten des Versicherungsnehmers.
- Werden versicherte Smart Home-Sicherungskomponenten (z. B. „Augen‑, Fingerabdruck- und Funkscanner, ‑chips, ‑sensoren“) von einem Einbrecher manipuliert (Hacken), so dass dieser in den Versicherungsort eindringen kann, besteht im Rahmen des Bausteins Cyber & Internet Versicherungsschutz für die Folgen eines Einbruchdiebstahls, ohne dass typische Einbruchsspuren vorhanden sein müssen:
„Abweichend hiervon ist das Abhandenkommen, die Zerstörung oder Beschädigung von versicherten [sic!] Hausrat als Folgeschaden einer Cyber-Attacke entsprechend den Regelungen und Entschädigungsgrenzen des mit uns vereinbarten Tarifs der Hausratversicherung versichert, sofern
□ sämtliche Obliegenheiten* eingehalten sind und
□die Umstände zum Schadenhergang keine andere Schadenursache als die Manipulation der versicherten Geräte durch Dritte* zulassen und
□ eine polizeiliche Anzeige erfolgte und
□ eine Manipulation der versicherten Geräte aufgrund einer Cyber-Attacke polizeilich festgestellt wird.“
Die entsprechende Leistung wird ohne Höchstentschädigung erbracht. Problematisch ist, dass gefordert wird, dass eine Cyber-Attacke polizeilich festgestellt wird. Realistischerweise dürfte ein solche Schaden eher durch einen Forensiker festgestellt werden, der nicht zwingend Mitarbeiter der Polizei sein muss.
K&M äußert sich hierzu wie folgt:
„Wichtig ist hier, dass eine polizeilich gemeldete Straftat vorliegt, die dokumentiert, dass es sich um eine Cyberattacke handelt. Ob der Forensiker im Dienst der Polizei steht oder durch die Polizei beauftragt wurde, ist demnach unerheblich.“
- Mitversicherung des einfachen Diebstahls von Kleinvieh (Schafen, Ziegen, Hasen, Kaninchen und Geflügel), Futter- und Streuvorräten.
- Im Rahmen des optionalen Bausteins „Smartphone & Smarthome“ mitversichert sind die Beschädigung oder Zerstörung bzw. Schäden durch technische Defekte (z. B. durch Sturz) oder Fehlbedienung für vernetzte technische Geräte und Smartphones bis 1.500 Euro mit 150 Euro Selbstbehalt. Für Schäden im Rahmen dieses Bausteins besteht eine Beweislastumkehr. Für Geräte ab über 12 Monaten reduziert sich die versicherte Erstattung auf 60 % (Alter 13 – 24 Monate), 30 % (Alter 25 – 36 Monate) bzw. 10 % (Alter 36 – 60 Monate) des ursprünglichen Anschaffungspreises. Keine Leistung wird erbracht für Geräte mit einem Alter von über 6 Jahren.
- Vermögensschäden durch Phishing (Online-Banking-Betrug) sind bis 3.000 Euro bzw. Betrug beim Online-Handel (bei Wettbewerbern „Konflikte mit Online-Händlern“ benannt) bis 1.000 Euro mitversichert. Gegen Zuschlag im Rahmen des Bausteins Internet & Cyber erhöhen sich die vereinbarten Kosten für Schäden durch Phishing (Online-Banking-Betrug) auf 10.000 Euro. Schäden durch Pharming sind bis 10.000 Euro sowie durch Skimming auf 1.000 Euro mitversichert. Da der Baustein Leistungen aus dem Grundtarif nicht erhöht (siehe § 6 Nr. 2 b) Baustein Internet & Cyber), profitieren Kunden des perfect-Tarifes nicht vom Einschluss von Schäden durch Betrug beim Online-Handel (bei Wettbewerbern „Konflikte mit Online-Händlern“ benannt) bis 1.000 Euro. Anders als bei etwaigen Wettbewerbern sind auch definierte Folgekosten (z. B. Mietkosten für ein Ersatzgerät bzw. Verzugskosten, die von einer Bank in Rechnung gestellt werden) mitversichert. Für den Baustein gilt eine Beweislastumkehr zu Gunsten des Versicherungsnehmers. Zwar sind Schäden durch Identitätsdiebstahl im Internet durch Phishing, Pharming oder Skimming mitversichert, nicht jedoch z. B. Betrug durch einen telefonischen „Fake President“:
„Der sog. Fake President Fraud ist auch unter anderen Bezeichnungen wie CEO-Fraud, Enkeltrick 2.0 oder auch Chef-Masche bekannt. Der Beitrag verwendet im Folgenden die Kurzform „Fake President“. Dabei versuchen externe Angreifer einen Mitarbeiter der Abteilung Finanzen oder der Buchhaltung zur Überweisung von großen Beträgen ins Ausland zu bewegen, wobei große Eile geboten ist. Dabei wird die bereits vorhandene Freigabe durch einen Vorgesetzten (wie z.B. den CEO) oder die Anweisung durch den Vorgesetzten selbst durch gefälschte E‑Mails und/oder geschicktes Social Engineering per Telefonanruf vorgetäuscht. Der Vorwand für die Überweisung kann bspw. der Kauf von Unternehmensanteilen sein. Fake President kann als eine Form des Identitätsbetrugs angesehen werden. Er ist von anderen Formen wie der (i) Umleitung von Zahlungsströmen oder der (ii) Umleitung von Warenlieferungen zu unterscheiden.“[6]
- Gegen Zuschlag im Rahmen des Bausteins Internet & Cyber mitversichert sind Schäden infolge der Entwendung von Bitcoins sowie (aufgrund eines fehlenden Ausschlusses) von staatlich reglementierten Kryptowährungen (z. B. digitaler Renminbi), nicht jedoch anderen Kryptowährungen (z. B. Ethereum, Ripple, Tether), aus virtuellen Geldbörsen („Wallets“) bis in Höhe von 5.000 Euro mit 150 Euro Selbstbehalt. So ein Diebstahl kann z. B. die Folge von Phishing sein[7]. Im Rahmen des Bausteins ist eine Beweislastumkehr zu Gunsten des Versicherungsnehmers vereinbart. Gleichwohl hat der Versicherungsnehmer nachzuweisen, dass
„die Umstände zum Schadenhergang keine andere Schadenursache als die Manipulation Ihrer Smarthome-Geräte durch Dritte* erlaubt.“
Im Zweifel dürfte es schwer werden, einen solchen Nachweis zu erbringen, da nicht zwingend Kontoauszüge oder Steuerunterlagen den vorherigen Besitz von Bitcoins nachweisen. In jedem Fall müsst der Versicherungsnehmer den vorherigen Besitz auf irgendeine Art und Weise glaubhaft machen. Denkbar ist, dass Bitcoins dadurch erworben wurden, weil jemand Drittes nicht physisch, sondern direkt in Bitcoins gezahlt hat. Dieser Umstand müsste dann vorgetragen werden können. An dieser Stelle interessant ist der Beschluss des Europäischen Parlaments vom 31.03.2022 zum TFR (Transfer of Funds Regulation, Deutsch: Geldtransferverordnung) zum Verbot privater Wallets („unhosted wallets“) [8], [9].
- Versicherungsschutz bei Trickdiebstahl bzw. Trickbetrug besteht innerhalb der versicherten Wohnung (Haustür-Trickdiebstahl) bis 10.000 Euro, außerhalb der versicherten Wohnung bis 1.000 Euro. Durch Verweis auf die Best-Leistungs-Garantie und z. B. den Tarif VEMA-Hausratkonzept der VEMA (Stand 13.08.2021) ließe sich hier etwa die Leistung auch außerhalb des Versicherungsortes auf 7.500 Euro erhöhen.
- Mitversichert sind Schäden durch Taschendiebstahl bis 1.000 Euro, sofern es sich um externe Taschen (z. B. Handtaschen, Rucksäcke) handelt, nicht jedoch aus Hosen- oder Jackentaschen.
- Versicherungsschutz bei Schäden durch Missbrauch von Kunden‑, Scheck- oder Kreditkarten nach einem Einbruchdiebstahl bis in Höhe von 3.000 Euro.
- Mitversichert sind die Kosten für Schlossänderungen nach einem einfachen Diebstahl von Schlüsseln zu Wohnungstüren, Türen zu Gebäuden des versicherten Grundstücks sowie zu in der Wohnung befindlichen Wertschutzschränken oder anderen Wertbehältnissen (z. B. Geldkassetten) bis zur Versicherungssumme. Bei „berechtigtem Interesse“ gelten im Rahme der Allkostenversicherung bis maximal 10.000 Euro als versichert „Schlossänderungskosten für PKW, soweit Kraftfahrzeugschlüssel durch einen Versicherungsfall abhandenkommen.“
- bedingungsseitige Übernahme der Kosten für Verkehrssicherungsmaßnahmen (z. B. Absperren von Grundstücken, Wegen oder Straßen).
- Ausdrückliche Übernahme von Feuerlöschkosten, die direkt gegenüber dem Versicherungsnehmer geltend gemacht werden. Eine Erweiterung der Leistung im Rahmen der Allkostenversicherung ist möglich, auch wenn unklar ist, wie diese Erweiterung aussehen soll.
- Mitversichert sind Mehrkosten durch Technologiefortschritt. Eine Erweiterung der Leistung im Rahmen der Allkostenversicherung ist möglich, auch wenn unklar ist, wie diese Erweiterung aussehen soll.
- Mitversichert sind Mehrkosten durch Preissteigerungen. Eine Erweiterung der Leistung im Rahmen der Allkostenversicherung ist möglich, auch wenn unklar ist, wie diese Erweiterung aussehen soll.
- Ab einer Mindestschadenhöhe von 25.000 Euro Übernahme von Fremdkosten für Koordination der Wiederherstellung versicherter Sachen (Koordinationskosten) bis in Höhe von 2.500 Euro. Diese Kosten können im Rahmen der Allkostenversicherung auf bis zu 10.000 Euro erweitert werden.
- Ab einer Mindestschadenhöhe von 5.000 Euro Übernahme der auf den Versicherungsnehmer entfallenden Kosten des Sachverständigenverfahrens. Eine Erweiterung der Leistung im Rahmen der Allkostenversicherung auf bis zu 10.000 Euro ist möglich. Unklar ist, ob sich diese Leistung auf die Mindestschadenhöhe beziehen soll.
Hierzu bezieht K&M wie folgt Stellung:
„Hier wurde die Leistung missverständlich dargestellt. Da die Leistung in der Tariflinie perfect bis 100% der Versicherungssumme übernommen wird, ist hier keine Leistungserweiterung im Rahmen der Allkostenversicherung möglich.“
- Übernahme der Betreuungskosten für infolge eines Versicherungsfalles notwendige Kinderbetreuung für Kinder unter 18 Jahren bis in Höhe von 50 Euro je Tag, insgesamt bis maximal 1.500 Euro. Liegt die Mindestschadenhöhe bei mindestens 5.000 Euro, kommt ggf. eine Erhöhung der Leistung im Rahmen der Allkostendeckung auf bis zu 10.000 Euro in Frage.
- Mitversichert sind Betreuungskosten für pflegebedürftige Personen bis 1.500 Euro, maximal jedoch bis 50 Euro pro Tag. Voraussetzung ist eine Mindestschadenhöhe von 5.000 Euro. Im Rahmen der Allkostenversicherung lässt sich die Leistung auf bis zu 10.000 Euro erhöhen.
- Kosten für Mehrverbrauch von Frischwasser, Abwasser, Gas und Strom nach einem versicherten Schadenfall, nicht jedoch von Ölverlust. Entsprechend eingeschlossen, wenn auch nicht klargestellt, ist auch der Stromverlust aus Stromspeichern. Kosten für Ölverlust lassen sich im Rahmen der Allkostenversicherung auf bis zu 10.000 Euro erweitern.
- Im Rahmen der Allkostenversicherung ggf. Übernahme von Mietfortzahlungskosten, wenn und solange trotz Unbewohnbarkeit der Wohnung Mietkosten weiterbezahlt werden müssen, bis in Höhe von 10.000 Euro. K&M benennt hierzu folgendes Beispiel:
„Weiterzahlung von verbrauchsunabhängigen Nebenkosten für eine nach einem Versicherungsfall unbewohnbare Wohnung (Grundgebühren für Hausmeister, Müllabfuhr, etc.)“
- Übernahme der Kosten für einen Erholungsurlaub nach Großschäden ab 25.000 Euro Mindestschadenhöhe bis maximal 500 Euro. Die Reise ist innerhalb von drei Monaten ab Schadeneintritt anzutreten.
- Mitversicherung unbenannter Kosten (z. B. für Konzertkarten, pay-TV-Tickets oder Programmierkosten) bis in Höhe von 10.000 Euro, sofern die Kosten vorab mit dem Versicherer abgesprochen und schriftlich bestätigt wurden.
- Bei „berechtigtem Interesse“ Versicherungsschutz für Behandlungskosten („Tierarztkosten für versicherte Haustiere“) versicherter Haus- und Heimtiere im Rahmen der Allkostenversicherung bis maximal 10.000 Euro. Andere Versicherer sprechen hier von Kosten für die „Behandlung der Verletzungen von Haustieren“. Da es sich bei Haus- und Heimtieren um „versicherte Sachen“ im Sinne der Bedingungen handelt, besteht generell in solchen Fällen Versicherungsschutz bis zum „Neuwert“. Sofern diese Tiere einen nur geringen Versicherungswert haben (z. B. gewöhnliche Straßenkatze), können die Behandlungskosten leicht diesen Wert übersteigen, so dass die Mitversicherung im Rahmen der Allkostenversicherung einen echten Mehrwert bedeuten kann.
- Im Rahmen der Allkostenversicherung mitversichert sind Kosten für das Wiedereinfangen versicherter Tiere, bis in Höhe von 2.500 Euro, sofern diese der Abwehr öffentlicher Gefahren dienen
- Versicherungsort ist anders als bei vielen Wettbewerbern das komplette Versicherungsgrundstück, also nicht nur eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus.
- Außenversicherung für versicherte Sachen bis 12 Monate bis in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Im Rahmen der Best-Leistungs-Garantie mit Verweis auf z. B. den Tarif protect premium der Grundeigentümer Versicherung ist eine Erhöhung der Leistung auf 24 Monate möglich.
- Zeitlich unbefristeter Versicherungsschutz ohne Sublimit für Sachen, die der Ausübung eines Sports dienen, also Sportgeräte (z. B. Golfbag oder Sattel) bzw. Sportausrüstung (z. B. Laufbänder, Rudergeräte, Stepper) außerhalb des Wohnortes bis in Höhe von 10.000 Euro. Im Rahmen der Best-Leistungs-Garantie mit Verweis auf z. B. den Premium-Schutz der Adcuri Erhöhung der Leistung auf die Höchstentschädigung.
- Zeitlich unbefristeter Versicherungsschutz bis in Höhe von 20.000 Euro für versicherte Sachen, die sich in einem ständig bewohnten und behördlich angemeldeten beruflichen Zweitwohnsitz (Pendlerwohnung) innerhalb der Bundesrepublik Deutschland befinden. Für Wertsachen gilt eine Begrenzung auf maximal 2.500 Euro. Auch bei Vereinbarung der erweiterten Naturgefahren besteht für die Pendlerwohnung kein Versicherungsschutz für Schäden durch Überschwemmungen am Versicherungsort.
- Vorsorgeversicherung bis in Höhe von 30 % der Versicherungssumme. Für Kinder, die erstmals einen eigenen Hausstand gründen, besteht für bis zu 12 Monate nach Haushaltsgründung Versicherungsschutz in Höhe von 40 % der Versicherungssumme, maximal jedoch 40.000 Euro. Dies gilt nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
- Regressverzicht gegenüber (grob) fahrlässig handelnden Familienangehörigen, auch wenn diese nicht mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben. Der Verzicht gilt nicht für etwaige Angestellte des Versicherungsnehmers.
- Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit bis zu 24 Monaten, sofern der Versicherungsnehmer u. a. bei Eintritt der Arbeitslosigkeit das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Für Selbstständige ist die Inanspruchnahme einer Beitragsbefreiung nicht möglich. Versicherungsschutz besteht frühestens nach einer Wartezeit von sechs Monaten ab Vertragsbeginn.
- Beitragsbefreiung bei Arbeitsunfähigkeit bis maximal 24 Monate. Voraussetzung ist eine vollständige Arbeitsunfähigkeit von mindestens 6 Wochen. Eine weitere Arbeitsunfähigkeit ist frühestens nach Ablauf von zwei Wochen versichert.
- Versehensklausel bei einfachen (grob) fahrlässig begangenen Obliegenheitsverletzungen.
Ausgewählte Einschränkungen des Tarifes perfect aus dem Hause Konzept & Marketing
- Keine Mitversicherung von Schäden durch Entschärfung von Blindgängern, ohne damit einhergehende Explosion.
- Nicht mitversichert ist der einfache Diebstahl von Jagdwaffen- und Jagdoptik außerhalb der versicherten Wohnung. Hier gilt im Rahmen der unbenannten Gefahren ein Ausschluss nach § 7 Nr. 1 b) VIII für „Schäden durch […] einfachen Diebstahl außerhalb der versicherten Wohnung“. Versicherungsschutz kann jedoch aktuell unter Bezugnahme auf die Best-Leistungs-Garantie (§ 28 Nr. 1 c) und Verweis auf den Tarif top select der asspario (Stand 29.06.2020) bis in Höhe von 10.000 Euro mit 250 Euro Selbstbehalt erweitert werden, sofern diese Waffen nicht durch einen separaten Vertrag versichert sind (siehe § 10 Nr. 6).
- Mitversichert ist der einfache Diebstahl von Gartenmährobotern, nicht jedoch von Poolrobotern oder die Beschädigung von Garten- und / oder Poolrobotern.
- Keine generelle Mitversicherung polizeilich angezeigter Straftaten (z.B. Diebstahl von Solarzellen, Hacken von Smarthome-Anlagen, einfacher Diebstahl von nicht ausdrücklich benannten Sachen, Betrug)
- Ausschluss für Schäden durch Tsunamis. Dieser Ausschluss ist durch die bedingungsseitige GDV- und Arbeitskreis-Garantie heilbar. Hierzu heißt es in dem Kommentar zur Elementarschadenversicherung von Thomas Behrens wie folgt:
„Versicherungsschutz besteht in der Hausratversicherung für Reisegegenstände, die infolge eines Tsunamis zerstört werden, der seine Ursache in einem hunderte Kilometern entfernten Seebeben hat. Eine unmittelbare Einwirkung des Erdbebens auf versicherte Sachen fordern die AVB Elementar nicht.“[10]
- Keine besondere Mitversicherung von nachhaltigen Versicherungsleistungen (z. B. Mehrkosten für nachhaltige Wiederbeschaffung; Erhöhung Hotelkosten bei Unterbringung in nachhaltig zertifizierten Hotels) ausgenommen Mehrkosten für energetisch modernisierte Haushaltsgeräte nach einem Versicherungsfall.
- Nicht mitversichert ist die Entschädigung versicherter Sachen, die dadurch zerstört oder beschädigt werden, weil Pumpen der zum Versicherungsort gehörenden Drainage ausfallen und dadurch Entwässerungsschächte überlaufen. Versicherungsschutz kann unter Bezugnahme auf die Best-Leistungs-Garantie (§ 28 Nr. 1 c) und Verweis auf den Tarif top select der asspario (Stand 29.06.2020) hergeleitet werden.
- Ohne Übernahme von Leckortungskosten ohne einen versicherten Schadenfall.
- Nicht versichert sind die Kosten für die Organisation eines Dolmetschers, die Bereitstellung eines telefonischen Dolmetscherservices bei Auslandsreisen oder die Kosten für einen entsprechenden Übersetzer. Diese Kosten können auch nicht durch Verweis auf die Allkostenversicherung erweitert werden.
- Keine bedingungsseitige Übernahme von Stornierungskosten für vom Versicherungsnehmer oder von mit diesem in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen. Im Einzelfall möglicherweise Mitversicherung im Rahmen der unbenannten Kosten.
- Nicht mitversichert sind Schäden durch Abmahnung auf Grund einer (angeblichen) Urheberrechtsverletzung. Ein Verweis auf die Best-Leistungs-Garantie und anschließend etwa auf den Baustein „Online-Schutz“ von Janitos oder den Baustein „Hausrat-Baustein Internetschutz“ der Axa läuft ins Leere, da es sich hierbei jeweils um optionale Bausteine handelt, die nicht von der Best-Leistungs-Garantie erfasst sind.
- Keine Mitversicherung von Regiekosten.
- Nicht versichert sind die Kosten für das Entfernen von Bienen‑, Wespen- oder Hornissennestern durch eine Fachfirma. Unter Verweis auf die Best-Leistungs-Garantie sowie unter Bezugnahme auf den aktuell verkaufsoffene Tarif Top-Schutz (Stand 10.2019) der Domcura kann eine entsprechende Leistung bis in Höhe von 500 Euro hergeleitet werden.
- Keine pauschale Auslagenerstattung bei Großschäden.
- Nicht mitversichert ist die Entschädigung, für Hausrat in Lauben, Wochenend- und Ferienhäusern. Versicherungsschutz kann unter Bezugnahme auf die Best-Leistungs-Garantie (§ 28 Nr. 1 c) und Verweis auf den Tarif top select der asspario (Stand 29.06.2020) bis in Höhe von 2.500 Euro hergeleitet werden.
- Kein Verzicht auf das außerordentliche Kündigungsrecht des Versicherers wegen Nichtzahlung eines Folgebeitrages.
- Keine optionale Gegenstandsversicherung (Versicherungsschutz für Gegenstände mit ideelen Werten).
- Nicht versichert ist die Möglichkeit zur Einrichtung eines Dokumentendepots (z. B. für Ausweise, Reisevisa, Kreditkarten).
- Keine 24-Stunden-Notruftelefon (Telefonhotline).
[1] Siehe hierzu Sebastian Krügereit „Hausrat in Garagen“ in „Risiko & Vorsorge“, Ausgabe 4/2013, S. 45 – 46. Aufzurufen unter https://www.wfs-rating.de/pdfs/R‑V_2013‑4.pdf, zuletzt aufgerufen am 14.04.2022
[2] Siehe z. B. Hugel, Carmen „Haftpflichtversicherung“, Karlsruhe (Verlag Versicherungswirtschaft), 3. Auflage, 2008, S. 192
[3] Siehe z. B. „Chinchillas“ auf „wikipedia.org“. Aufzurufen unter https://de.wikipedia.org/wiki/Chinchillas, zuletzt aufgerufen am 19.02.2022
[4] Siehe hierzu z. B. „Jamming und Relay Attack. Autoeinbruch per Funk oft kein Fall für die Versicherung“ auf „test.de“ vom 08.12.2020. Aufzurufen unter https://www.test.de/Jamming-und-Relay-Attack-Autoeinbruch-per-Funk-oft-kein-Fall-fuer-die-Versicherung-4824449 – 0/, zuletzt aufgerufen am 03.02.2022
[5] Siehe Stephan Witte „Nicht alle Versicherer bieten Leistungen nach GDV-Standard. Besteht Versicherungsschutz bei Einbruch über nicht versicherte Räume?“ in „Risiko & Vorsorge“, Ausgabe 2/2018, S. 11 – 12. Aufzurufen unter https://critical-news.de/risiko-und-vorsorge-heft‑2 – 2018/, zuletzt aufgerufen am 07.01.2022.
[6] Compliance-Berater „Eigenschaften von Fake President Fraud. Grundlagen zur Risikobeurteilung, Maßnahmenableitung und Reaktion im Ernstfall“ auf „deloitte.com“, Ausgabe 11/2017. Aufzurufen unter https://www2.deloitte.com/de/de/pages/finance/articles/fake-president-fraud.html, zuletzt aufgerufen am 14.04.2022.
[7] „Bitcoins geklaut: echter Schadenfall und Tipps gegen Cryptophishing“ auf „exali.ch“ vom 15.06.2020. Aufzurufen auf https://www.exali.ch/info-base/bitcoin-diebstahl, zuletzt aufgerufen am 12.04.2022.
[8] Jack Schickler „EU Parliament Passes Privacy-Busting Crypto Rules Despite Industry Criticism“ auf „coindesk.com“ vom 31.03.2022 um 15:18 Uhr. Aufzurufen unter https://www.coindesk.com/policy/2022/03/31/eu-parliament-votes-on-privacy-busting-crypto-rules-industry-rails-against-proposals/, zuletzt aufgerufen am 04.04.2022.
[9] „EU plant Verbot anonymer Krypto-Transaktionen“ auf „derstandard.at“ vom 01.04.2022 um 19:15 Uhr. Aufzurufen unter https://www.derstandard.at/story/2000134621776/eu-plant-verbot-anonymer-krypto-transaktionen, zuletzt aufgerufen am 04.04.2022.
[10] Thomas Behrens „Elementarschadenversicherung. Kommentar.“ Karlsruhe (Verlag Versicherungswirtschaft), 2014, S. 14, Rn. 31