Tarif­ana­ly­se: Haus­rat­ver­si­che­rung der Grund­ei­gen­tü­mer (06.2019)

Seit Juni 2019 bie­tet die Grund­ei­gen­tü­mer-Ver­si­che­rung VVaG – Deutsch­land ihren Kun­den im Direkt­ver­trieb die aktu­el­le Haus­rat­ver­si­che­rung VHB 2019 Home­ca­re in den Tarif­stu­fen Smart, Top und Max an. Im Mak­ler­ver­trieb heißt der Tarif VHB 2019 Pro­tect mit den Tarif­stu­fen Basis, Kom­pakt bzw. Premium.

Jede die­ser Tarif­li­ni­en besteht aus meh­re­ren Bausteinen.

  • Der Tarif Smart bzw. Basis ent­hält nur das Modul Basis-Schutz
  • Der Tarif Top bzw.  Kom­pakt besteht aus den Modu­len Basis-Schutz und Plus Schutz
  • Der Tarif Max bzw.  Pre­mi­um besteht aus den Modu­len Basis-Schutz, Plus-Schutz, OnTour-Schutz, Cyber-Schutz, Wer­te­Plus und dem SicherheitBonus
  • Im Mak­ler­ta­rif (d. h. Pro­tect) gilt: die Bau­stei­ne über das Modul Basis-Schutz hin­aus kön­nen frei kom­bi­niert wer­den. Sofern der Ver­si­che­rungs­neh­mer die Modu­le Plus Schutz, OnTour-Schutz, Cyber-Schutz sowie Wer­te­Plus aus­ge­wählt hat, erhalt die­ser den Sicher­heits­Bo­nus ohne Mehrbeitrag.

Alle drei Tari­fe las­sen sich optio­nal wie folgt erweitern:

  • Fahr­rad-Schutz (zwi­schen 1 % und 30 % der Ver­si­che­rungs­sum­me. Im Max- bzw. Pre­mi­um-Taif sind bereits 1 % der Ver­si­che­rungs­sum­me ohne Mehr­bei­trag enthalten)
  • Ele­men­tar-Schutz (Schä­den durch Über­schwem­mung, Rück­stau, Erd­be­ben, Erd­sen­kung, Erd­rutsch, Schnee­druck, Lawi­nen und Vul­kan­aus­bruch. Selbst­be­tei­li­gung 10 % des Scha­dens, min. 500 Euro, max. 5.000 Euro)
  • Glas-Schutz (Gebäu­de- und Mobi­li­ar­ver­gla­sung für die selbst­be­wohn­te Woh­nung oder Immobilie)
  • Sofort­hil­fe (Ersatz bis 500 Euro sowie Orga­ni­sa­ti­on not­wen­di­ger Kos­ten infol­ge defi­nier­ter Notfälle)

Die für den Direkt­ver­trieb vor­ge­se­he­nen Tari­fe sind zwar gering­fü­gig preis­güns­ti­ger als die ver­gleich­ba­ren Tari­fe des Mak­ler­ver­triebs, dafür jedoch auch ent­spre­chend weni­ger leis­tungs­stark. Fern­münd­lich wur­de der Preis­un­ter­schied am 22.03.2022 durch das Unter­neh­men mit etwa 5 bis 10 Pro­zent ange­ge­ben, die Leis­tungs­un­ter­schie­de sind deut­lich gra­vie­ren­der (sie­he Leis­tungs­dar­stel­lung wei­ter unten).

Es han­delt sich um einen Tarif, der nach dem Ver­si­che­rungs­sum­men­mo­dell kal­ku­liert ist. Ein Unter­ver­si­che­rungs­ver­zicht wird ab einer Ver­si­che­rungs­sum­me von 650 Euro je Qua­drat­me­ter Wohn­flä­che gewährt. Dies gilt bis zu einer Ver­si­che­rungs­sum­me von maxi­mal 200.000 Euro. Wird das Modul Wer­te­Plus ver­ein­bart, wird über die ver­ein­bar­te Ver­si­che­rungs­sum­me bis maxi­mal 500.000 Euro geleistet.

Außer­dem gilt der Ver­zicht im Plus-Schutz bei Klein­schä­den bis in Höhe von 3.000 Euro.

Gemäß Annah­me­richt­li­ni­en ist kei­ne maxi­ma­le Ver­si­che­rungs­sum­me vor­ge­se­hen. Beträgt die­se aller­dings mehr als 200.000 Euro, ist eine erwei­ter­te Siche­rungs­be­schrei­bung erfor­der­lich. Wird die Mit­ver­si­che­rung von Ele­men­tar­schä­den für Objek­te, die in der ZÜRS-Zone 3 lie­gen, gewünscht, ist der Antrags­zu­satz für Ele­men­tar­schä­den mit einzureichen.

Die Wohn­flä­che wird vom Ver­si­che­rer wie folgt definiert:

„Die Wohn­flä­che ist die Grund­flä­che aller Räu­me der Woh­nung ein­schließ­lich der Hob­by­räu­me. Nicht zu berück­sich­ti­gen sind Trep­pen, Bal­ko­ne, Log­gi­en und Ter­ras­sen sowie Keller‑, Spei­cher- und Boden­räu­me, die nicht zu Wohn- oder Hob­by­zwe­cken genutzt werden.

Alter­na­tiv akzep­tie­ren wir die Anga­be der Gesamt­flä­che entsprechend

- der Wohn­flä­chen­ver­ord­nung (WoFlV)

- der Nutz­flä­che gemäß DIN 277

- dem Miet- oder Kauf­ver­trag, sofern die­ser den aktu­el­len Aus­bau­zu­stand wiedergibt

- ande­ren gül­ti­gen Berech­nungs­me­tho­den, sofern die Ermitt­lung durch einen sach­ver­stän­di­gen Drit­ten erfolgt.“

Ist ein ver­si­cher­tes Gebäu­de unbe­wohnt, so wird eine Gefahr­er­hö­hung erst dann ange­nom­men, wenn das Unbe­wohnt­sein län­ger als 60 Tage (Basis-Schutz) bzw. 12 Mona­te (Home­Ca­re Plus-Schutz bzw. Pro­tect Plus-Schutz) andauert.

Anders als bei vie­len Wett­be­wer­bern spielt die Bau­art­klas­se (z. B. mas­si­ve Außen­wän­de oder Reet­dach) für die Bean­tra­gung von Ver­si­che­rungs­schutz bei der Grund­ei­gen­tü­mer Ver­si­che­rung kei­ne Rolle.

Ver­si­che­rungs­schutz für erwei­ter­te Ele­men­tar­ge­fah­ren ist für Risi­ken, die sich in der ZÜRS — Zone 4 befin­den, ist nur ein­ge­schränkt mög­lich. Nicht ver­si­cher­bar sind hier Schä­den durch Über­schwem­mung und Rückstau.

Zur Prä­mi­en­re­du­zie­rung bie­tet die Grund­ei­gen­tü­mer Ver­si­che­rung einen Scha­den­frei­heits­ra­batt. Dabei wird unter­schie­den zwi­schen dem Rabatt bei Neu­ein­stu­fung und dem Rabatt wäh­rend der Ver­trags­lauf­zeit. Bei Ver­trags­be­ginn liegt der Bei­trag zwi­schen 90 und 200 Pro­zent der Grundprämie:

Quel­le: Zif­fer A 26.3 VHB 2019

Wäh­rend der Lauf­zeit kann der Bei­trag je nach Scha­den­ver­lauf zwi­schen 66 und 200 Pro­zent der Grund­prä­mie lie­gen. Die Anpas­sung liegt bei 3 Pro­zent pro Jahr. Maxi­mal ist die Scha­den­frei­heits­klas­se SF 11 erreichbar:

Quel­le: Zif­fer A 26.4 VHB 2019

Aus den Bedin­gun­gen ersicht­lich ist die Höhe der Rück­stu­fung im Schadenfall.

Bei­spiel:

Ein Kun­de schließt eine scha­den­freie Haus­rat­ver­si­che­rung bei der Grund­ei­gen­tü­mer Ver­si­che­rung ab. Bei Antrags­stel­lung erfolgt eine Ein­stu­fung in die SF 3, die Brut­to­jah­res­prä­mie liegt bei 218,10 Euro. Bei nur einem Scha­den im kom­men­den Ver­si­che­rungs­jahr erfolgt eine Rück­stu­fung in die SF 0, käme im glei­chen Jahr noch ein wei­te­rer Scha­den hin­zu, wür­de der Ver­trag in die SF ‑2 hoch­ge­stuft wer­den. Dar­aus erge­ben sich dann fol­gen­de Prä­mi­en: 224,34 Euro (SF 0) bzw. 351,24 Euro (SF 2).

Um eine Rück­stu­fung der Scha­den­frei­heits­klas­se gemäß Zif­fer A 26.2.1.2 VHB 2019 zu ver­mei­den, besteht die Mög­lich­keit eines Schadenrückkaufs:

„Bei Schä­den mit einer Gesamt­ent­schä­di­gungs­zah­lung bis zu 2.000,– € gilt der Ver­trag als scha­den­frei, sofern dem Ver­si­che­rer die gesam­te Ent­schä­di­gungs­zah­lung inner­halb von sechs Mona­ten nach Zugang der ers­ten Ent­schä­di­gungs­zah­lung durch den Ver­si­che­rungs-neh­mer und/oder einen Drit­ten in vol­lem Umfang erstat­tet wird. Kommt es nach dem Rück­kauf zu einer wei­te­ren Ent­schä­di­gungs­zah­lung, ist ein erneu­ter Rück­kauf nicht mög­lich, die Rück­stu­fung rich­tet sich dann nach der ers­ten Ent­schä­di­gungs­zah­lung nach dem Rückkauf.“

Die Bestim­mun­gen zum Scha­den­frei­heits­ra­batts gel­ten nicht für das etwa­ig ver­ein­bar­te Modul „Sofort­hil­fe“.

Um den Zahl­bei­trag zu sen­ken, besteht des Wei­te­ren die Mög­lich­keit, eine Selbst­be­tei­li­gung für den Scha­den­fall zu ver­ein­ba­ren. Zur Aus­wahl ste­hen die Selbst­be­halts­va­ri­an­ten 100 Euro (10% Nach­lass), 250 Euro (25% Rabatt) bzw. 500 Euro (40% Rabatt). Die Selbst­be­tei­li­gung und der damit ver­bun­de­ne Rabatt gel­ten neben ande­ren ver­trag­li­chen Selbst­be­tei­li­gun­gen für alle Modu­le mit Aus­nah­me von Ele­men­tar-Schutz und Soforthilfe.

Besteht bereits eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung bei der Grund­ei­gen­tü­mer Ver­si­che­rung oder wird eine sol­che par­al­lel abge­schlos­sen, wird ein Nach­lass in Höhe von 25 Pro­zent auf die Haus­rat­ver­si­che­rung gewährt. Ein Bün­del­nach­lass auch für die Gebäu­de­ver­si­che­rung ist damit nicht verbunden.

Wird Ver­si­che­rungs­schutz im Direkt­ver­trieb abge­schlos­sen, gewährt der Ver­si­che­rer einen Rabatt von 10 % bei Mit­glied­schaft in Haus & Grund.

Der jähr­li­che Min­dest­bei­trag beträgt 30,00 Euro net­to pro Jahr. Bei unter­jäh­ri­ger Zahl­wei­se gilt ein Min­dest­bei­trag von 25,00 Euro je Rate, und ein SEPA-Man­dat ist zwin­gend erfor­der­lich. Rein rech­ne­risch wird für den Direkt­ver­trieb ein Min­dest­bei­trag von 2,90 Euro monat­lich ausgewiesen.

Quel­le: https://​www​.gev​-ver​si​che​rung​.de/​v​e​r​s​i​c​h​e​r​u​n​g​e​n​/​h​a​u​s​r​a​t​v​e​r​s​i​c​h​e​r​u​ng/ vom 22.03.2022

Für eine unter­jäh­ri­ge Zahl­wei­se wird ein Raten­zah­lungs­zu­schlag von 3 Pro­zent für halb­jähr­li­che bzw. 5 Pro­zent für vier­tel­jähr­li­che sowie monat­li­che Zahl­wei­se erho­ben. Posi­tiv ist, dass das Unter­neh­men hier­für auch den effek­ti­ven Jah­res­zins mit 12,75 % (halb­jähr­lich), 14,10 % (vier­tel­jähr­lich) bzw. 11,35 % (monat­lich) ausweist.

Net­to­ta­ri­fe wer­den von der Grund­ei­gen­tü­mer Ver­si­che­rung nicht angeboten.

Anders als in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung weist die Grund­ei­gen­tü­mer Ver­si­che­rung in der Haus­rat­ver­si­che­rung Kos­ten für Last­schrift­rück­läu­fer, Mah­nun­gen etc. nicht kon­kret aus. Nimmt man an, dass die glei­chen Kos­ten in Rech­nung gestellt wür­den, gel­ten fol­gen­de Kosten:

  • Kos­ten für Last­schrift­rück­läu­fer: 3,00 Euro
  • Mah­nun­gen nach § 38 VVG: 10,00 Euro
  • nicht ein­ge­lös­te Last­schrif­ten: 10,00 Euro
  • Geschäfts­ge­bühr bei Rück­tritt infol­ge Nicht­zah­lung der Erst­prä­mie gemäß § 39 VVG in Ver­bin­dung mit § 37 VVG: 30,00 Euro
  • Bestä­ti­gung der erfolg­ten Bei­trags­zah­lung: 3,00 Euro
  • Abschrif­ten / Kopien von Ver­trags­un­ter­la­gen gemäß § 3 Abs. 4 VVG: 5:00 Euro

Ob die hier benann­ten Kos­ten der Höhe nach ange­mes­sen sind, soll­te jeder Kun­de selbst ent­schei­den, im Ver­gleich zu ver­schie­de­nen Wett­be­wer­bern erschei­nen die­se jedoch eher hoch.

Das ordent­li­che Kün­di­gungs­recht beträgt drei Mona­te zum Ablauf des jewei­li­gen Ver­si­che­rungs­jah­res. Alle Bau­stei­ne kön­nen vom Ver­si­che­rer jeder­zeit mit Frist von drei Mona­ten gekün­digt werden.

Die meis­ten Haus­rat­ver­si­che­rer ver­si­chern nur Woh­nun­gen mit defi­nier­ten Min­dest­si­che­run­gen. Dies gilt auch für die Grundeigentümer:

„Haus­tü­ren bzw. Woh­nungs­ab­schluss­tü­ren und wei­te­re Außen­tü­ren (z. B. Ter­ras­sen­tü­ren, Kel­ler­au­ßen­tü­ren) müs­sen durch ein Zylin­der­schloss mit Sicher­heits­be­schlag (von außen nicht abschraub­bar und über bün­dig mon­tier­te – max. 5 mm über­ste­hen­de – Schließ­zy­lin­der) gesi­chert sein.“

Der Tarif­rech­ner ermög­licht eine Berech­nung von Risi­ken bereits ab einer (wohl eher theo­re­ti­schen) Wohn­flä­che von 1 Qua­drat­me­ter und bis zu einer Wohn­flä­che von 3.000 Qua­drat­me­tern. Bestand ein Vor­ver­trag, der vom Vor­ver­si­che­rer gekün­digt wor­den ist, ist eine Annah­me nur nach Ein­zel­fall­prü­fung möglich.

 

Aus­ge­wähl­te Leis­tun­gen der Tari­fe VHB 2019 Pro­tect Pre­mi­um / Home­Ca­re Max aus dem Hau­se Grundeigentümer

  • Garan­tie hin­sicht­lich der unver­bind­li­chen Mus­ter­be­din­gun­gen des Gesamt­ver­ban­des der Deut­schen Ver­si­che­rungs­wirt­schaft (GDV-Garan­tie) mit Stand VHB 2016, d. h. mit dem aktu­el­len Stand 26.05.2017 (VHB 2016 – Quadratmetermodell).
  • Im Tarif Pro­tect Pre­mi­um (abwei­chend jedoch nicht im Direkt­ge­schäft im Rah­men des Tarifs Home­Ca­re Max) Garan­tie hin­sicht­lich der unver­bind­li­chen Emp­feh­lun­gen des Arbeits­krei­ses Bera­tungs­pro­zes­se (Arbeits­kreis-Garan­tie) mit Stand 08.08.2018.
  • Besitz­stand­ga­ran­tie (Vor­ver­si­che­rer­ga­ran­tie) für bes­se­re Leis­tun­gen des direk­ten Vor­ver­si­che­rers. Zwi­schen dem Ablauf des Vor­ver­tra­ges bei einem Wett­be­wer­ber und dem Ver­trags­be­ginn im neu­en Ver­trag bei der Grund­ei­gen­tü­mer Ver­si­che­rung darf kei­ne Ver­si­che­rungs­lü­cke bestehen. Sofern im Vor­ver­trag unbe­nann­te Gefah­ren bei­trags­frei ein­ge­schlos­sen waren, fal­len die­se – anders als bran­chen­üb­lich ‑unter den Ver­si­che­rungs­schutz die­ser Besitz­stands­ga­ran­tie. Der Bau­stein Sicher­heit­Bo­nus, zu dem die­se Leis­tung gehört, kann vom Ver­si­che­rer jeder­zeit mit Frist von drei Mona­ten gekün­digt werden.
  • Um einen naht­lo­sen Über­gang von Ver­si­che­rungs­schutz zu gewäh­ren, beginnt der Ver­si­che­rungs­schutz abwei­chend von den Anga­ben im Ver­si­che­rungs­schein nicht um 12 Uhr, son­dern bereits um 0 Uhr, falls die Vor­ver­si­che­rung um 0 Uhr des glei­chen Tages bzw. um 24 Uhr des Vor­ta­ges endet.
  • Aus­drück­li­cher Ver­si­che­rungs­schutz für Scha­den­fäl­le bei unkla­rer Zustän­dig­keit nach Ver­si­cher­er­wech­sel.
  • Sum­men- und Bedin­gungs­dif­fe­renz­de­ckung (d. h. Sum­men- und Kon­di­ti­ons­dif­fe­renz­de­ckung), für einen Zeit­raum von bis zu 15 Mona­ten. Beim Vor­ver­si­che­rer bestehen­de Sub­li­mits kön­nen erhöht, Selbst­be­hal­te redu­ziert und Leis­tun­gen erwei­tert wer­den. Anders als bei vie­len Wett­be­wer­bern fal­len unter ande­rem auch eine ggf. wil­lent­lich in Kauf genom­me­ne Unter­ver­si­che­rung beim Vor­ver­si­che­rer oder ein dort feh­len­der Ein­schluss erwei­ter­ter Ele­men­tar­ge­fah­ren bzw. unbe­nann­ter Gefah­ren unter den Ver­si­che­rungs­schutz. Der Bau­stein Sicher­heit­Bo­nus, zu dem die­se Leis­tung gehört, kann vom Ver­si­che­rer jeder­zeit mit Frist von drei Mona­ten gekün­digt werden.
  • Best-Leis­tungs-Garan­tie (Erwei­ter­te Vor­sor­ge) für Leis­tun­gen, die im ver­ein­bar­ten Ver­si­che­rungs­ver­trag nicht ein­ge­schlos­sen, zum Zeit­punkt des Scha­den­ein­tritts jedoch Bestand­teil eines ande­ren dann aktu­ell wähl­ba­ren Hausrat­ta­rifs am deut­schen Markt sind. Die­se gel­ten dann im Scha­den­fall – ent­spre­chend den Bedin­gun­gen des Mit­be­wer­bers – grund­sätz­lich mit­ver­si­chert. Nicht bedin­gungs­sei­tig ein­ge­schlos­sen ist eine pro-akti­ve Scha­den­re­gu­lie­rung. Der Bau­stein Sicher­heit­Bo­nus, zu dem die­se Leis­tung gehört, kann vom Ver­si­che­rer jeder­zeit mit Frist von drei Mona­ten gekün­digt wer­den.
  • Ver­zicht auf Kür­zung der Leis­tung bei grob fahr­läs­si­ger Her­bei­füh­rung des Ver­si­che­rungs­fal­les.
  • Im Rah­men Bau­stein Plus bei Schä­den bis 5.000 Euro Scha­den­hö­he (Tarif Max abwei­chend bis 3.000 Euro) Ver­zicht auf Kür­zung der Leis­tung bei grob fahr­läs­si­ger Ver­let­zung von gesetz­li­chen, behörd­li­chen und ver­trag­lich ver­ein­bar­ten Sicher­heits­vor­schrif­ten nach Zif­fer B 3.3.1.1 a) VGB 2018 sowie ver­trag­lich ver­ein­bar­ten Sicher­heits­vor­schrif­ten und Oblie­gen­hei­ten nach A 21 VHB 2019 (Heiz­ob­lie­gen­heit). Aus­ge­schlos­sen sind sons­ti­ge ver­trag­lich ver­ein­bar­te Oblie­gen­hei­ten gemäß Zif­fer B 3.3.1.1 b) VGB 2018; in der Regel betrifft dies ein­zel­ver­trag­lich ver­ein­bar­te Oblie­gen­hei­ten. Der Bau­stein Plus-Schutz, zu dem die­se Leis­tung gehört, kann vom Ver­si­che­rer jeder­zeit mit Frist von drei Mona­ten gekün­digt werden.
  • Im Rah­men Bau­stein Plus Ver­zicht auf Anrech­nung einer etwa­igen Unter­ver­si­che­rung bei Schä­den bis 5.000 Euro (Tarif Max abwei­chend bis 3.000 Euro). Der Bau­stein Plus-Schutz, zu dem die­se Leis­tung gehört, kann vom Ver­si­che­rer jeder­zeit mit Frist von drei Mona­ten gekün­digt werden.
  • Mit­ver­si­chert sind Wert­sa­chen in defi­nier­ten Wert­schutz­schrän­ken bis in Höhe von 50 % der Ver­si­che­rungs­sum­me (Tarif Max abwei­chend bis 40 % der Ver­si­che­rungs­sum­me). Der Bau­stein Wer­te­Plus, zu dem die­se Leis­tung gehört, kann vom Ver­si­che­rer jeder­zeit mit Frist von drei Mona­ten gekün­digt wer­den. In die­sem Fall redu­ziert sich die maxi­ma­le Ent­schä­di­gung auf 30 Pro­zent der Versicherungssumme.
  • Mit­ver­si­chert sind Wert­sa­chen außer­halb defi­nier­ter Wert­schutz­schrän­ke bis 5.000 Euro (Bar­geld und auf Geld­kar­ten gela­de­ne Beträ­ge), 35.000 Euro (Urkun­den etc.) bzw. 50.000 Euro (Schmuck, Sachen aus Gold, Sil­ber etc.). Im Tarif Home­Ca­re Max gel­ten abwei­chend die Begren­zun­gen 3.000 Euro (Bar­geld und auf Geld­kar­ten gela­de­ne Beträ­ge), 25.000 Euro (Urkun­den etc.) bzw. 30.000 Euro (Schmuck, Sachen aus Gold, Sil­ber etc.). Der Bau­stein Wer­te­Plus, zu dem die­se Leis­tung gehört, kann vom Ver­si­che­rer jeder­zeit mit Frist von drei Mona­ten gekün­digt wer­den. In die­sem Fall redu­ziert sich die maxi­ma­le Ent­schä­di­gung auf 500 Euro (Bar­geld etc.), 1.500 Euro (Urkun­den etc.) bzw. 10.000 Euro (Schmuck etc.).
  • Ver­si­che­rungs­schutz für ver­si­cher­te Sachen in Bank­schließ­fä­chern ohne zeit­li­che Befris­tung. Die Ent­schä­di­gung ist im Tarif Pro­tect auf die Ver­si­che­rungs­sum­me begrenzt (abwei­chend im Tarif Home­Ca­re auf 50 % der Ver­si­che­rungs­sum­me). Der Bau­stein Wer­te­Plus, zu dem die­se Leis­tung gehört, kann vom Ver­si­che­rer jeder­zeit mit Frist von drei Mona­ten gekün­digt werden.
  • Han­dels­wa­ren und Mus­ter­kol­lek­tio­nen sind bis in Höhe von 15.000 Euro mit­ver­si­chert (im Tarif Home­Ca­re abwei­chend bis 7.500 Euro). Die Mit­ver­si­che­rung besteht nur inner­halb des Ver­si­che­rungs­or­tes. Der Bau­stein Plus-Schutz, zu dem die­se Leis­tung gehört, kann vom Ver­si­che­rer jeder­zeit mit Frist von drei Mona­ten gekün­digt werden.
  • Zum ver­si­cher­ten Haus­rat gehö­ren Tei­le und Zube­hör von Kraft­fahr­zeu­gen (z. B. Fel­gen, Som­mer- und Win­ter­rei­fen, Dach­bo­xen, Karos­se­rie­tei­le, Kin­der­sit­ze, Fahr­rad­trä­ger), nicht jedoch Anhän­gern, bis in Höhe von 2.000 Euro (im Tarif Home­Ca­re abwei­chend bis 1.000 Euro). Der Bau­stein Plus-Schutz, zu dem die­se Leis­tung gehört, kann vom Ver­si­che­rer jeder­zeit mit Frist von drei Mona­ten gekün­digt werden.
  • Mit­ver­si­che­rung unbe­nann­ter Gefah­ren. Der Ver­si­che­rungs­neh­mer hat sich mit 10 %, (min­des­tens 500 Euro, maxi­mal 5.000 Euro) an jedem Scha­den zu betei­li­gen. Aus­schlüs­se zu benann­ten Gefah­ren blei­ben wie bei den meis­ten Wett­be­wer­bern erhal­ten. Aus­drück­lich aus­ge­schlos­sen sind u. a. Schä­den an oder durch Pflan­zen und Tie­re sowie Schä­den durch Bau­maß­nah­men. Anders als üblich sehen die Bedin­gun­gen kei­nen Aus­schluss für Schä­den durch das Abhan­den­kom­men ver­si­cher­ter Sachen (z. B. infol­ge von Ste­hen- und Lie­gen­las­sen) vor. Kei­ne aus­drück­li­che Beweis­last­um­kehr zu Guns­ten des Ver­si­che­rungs­neh­mers. Der Bau­stein Sicher­heit­Bo­nus, zu dem die­se Leis­tung gehört, kann vom Ver­si­che­rer jeder­zeit mit Frist von drei Mona­ten gekün­digt werden.
  • Für Schä­den durch Brand, Blitz­schlag und Explo­si­on sowie auch durch Sturm oder Hagel besteht Außen­ver­si­che­rungs­schutz auf dem Grund­stück des Ver­si­che­rungs­neh­mers für Gar­ten­mö­bel, Gar­ten­ge­rä­te, Mäh­ro­bo­ter, Grills, Wäsche­spin­nen, Klei­dung und Wäsche, Kin­der-Spiel­ge­rä­te, fest ver­an­ker­te Gar­ten­skulp­tu­ren, abge­stell­te Kin­der­wa­gen sowie Kran­ken­fahr­stüh­le des Versicherungsnehmers.
  • Mit­ver­si­che­rung des ein­fa­chen Dieb­stahls von Fahr­rä­dern (auch Pedelecs, E‑Bikes und E‑Scooter) bis 1 % der Ver­si­che­rungs­sum­me. Gegen Zuschlag ist eine Erhö­hung auf bis zu 30 % der Ver­si­che­rungs­sum­me mög­lich. Der Bau­stein OnTour-Schutz, zu dem die­se Leis­tung gehört, kann vom Ver­si­che­rer jeder­zeit mit Frist von drei Mona­ten gekün­digt werden.
  • Mit­ver­si­chert ist der ein­fa­che Dieb­stahl unter ande­rem von Wäsche, Gar­ten­mö­beln, Gar­ten­ge­rä­ten. Mäh­ro­bo­tern und Kin­der­spiel­ge­rä­ten im Frei­en auf dem Ver­si­che­rungs­grund­stück bis in Höhe der Ver­si­che­rungs­sum­me (im Tarif Home­Ca­re abwei­chend bis 3.000 Euro). Der Bau­stein Plus-Schutz, zu dem die­se Leis­tung gehört, kann vom Ver­si­che­rer jeder­zeit mit Frist von drei Mona­ten gekün­digt werden.
  • Mit­ver­si­chert ist der ein­fa­che Dieb­stahl von Kin­der­wa­gen aus gemein­schaft­lich genutz­ten Räu­men des Gebäu­des, in dem sich die ver­si­cher­te Woh­nung befin­det bis 3.000 Euro (im Tarif Home­Ca­re bis 2.500 Euro), aus dem Gar­ten bis zur Ver­si­che­rungs­sum­me (im Tarif Home­Ca­re bis 3.000 Euro) und bei deren Gebrauch auch außer­halb des Ver­si­che­rungs­grund­stücks bis zur Ver­si­che­rungs­sum­me. Die Bau­stei­ne Plus-Schutz (Dieb­stahl aus dem Gar­ten bzw. aus Gemein­schafts­räu­men), OnTour-Schutz (außer­halb des Ver­si­che­rungs­grund­stücks bei Gebrauch), zu dem die­se Leis­tung gehört, kön­nen vom Ver­si­che­rer jeder­zeit mit Frist von drei Mona­ten gekün­digt werden.
  • Mit­ver­si­che­rung des Dieb­stahls von Haus­rat durch Auf­bre­chen von Kraft- oder Luft­fahr­zeu­gen. Mit­ver­si­chert ist auch der Dieb­stahl aus der auf dem Dach eines Kfz befind­li­chen ver­schlos­se­nen Dach­box bzw. aus einem an das Zug­fahr­zeug ange­kop­pel­ten ver­schlos­se­nen Kfz-Anhän­gers. Ver­si­che­rungs­schutz aus Kfz-Anhän­gern besteht aller­dings nur, solan­ge sich die­ser im Betrieb befin­det. Aus­ge­schlos­sen bleibt der Dieb­stahl aus Wohn­wa­gen und Wohn­mo­bi­len. Der Dieb­stahl von Wert­sa­chen ist bis maxi­mal 500 Euro mit­ver­si­chert (im Tarif Home­Ca­re besteht abwei­chend kein Ver­si­che­rungs­schutz für den Dieb­stahl von Wert­sa­chen). Im Rah­men der Außen­ver­si­che­rung welt­weit besteht unein­ge­schränk­ter Ver­si­che­rungs­schutz auch für elek­tro­nisch Klein­ge­rä­te. Da die Grund­ei­gen­tü­mer bedin­gungs­sei­tig nur Dieb­stahl durch den Auf­bruch der ver­si­cher­ten Fahr­zeu­ge ver­si­chert, besteht kein Ver­si­che­rungs­schutz für Schä­den für Dieb­stahl infol­ge von Relay Attack oder Jamming[1]. Der Bau­stein Plus-Schutz, zu dem die­se Leis­tung gehört, kann vom Ver­si­che­rer jeder­zeit mit Frist von drei Mona­ten gekün­digt werden.
  • Ver­si­che­rungs­schutz für Dieb­stahl durch Haus­an­ge­stell­te (z. B. Au-pair) oder durch Pfle­ge­per­so­nal des Ver­si­che­rungs­neh­mers inner­halb des Ver­si­che­rungs­ort bis 3.000 Euro (im Tarif Home­Ca­re abwei­chend bis maxi­mal 1.000 Euro). Der Bau­stein Plus-Schutz, zu dem die­se Leis­tung gehört, kann vom Ver­si­che­rer jeder­zeit mit Frist von drei Mona­ten gekün­digt werden.
  • Ver­si­che­rungs­schutz besteht für Sachen, die erst an den Ort der Her­aus­ga­be oder Weg­nah­me erst auf Ver­lan­gen des dro­hen­den bzw. Gewalt anwen­den­den Täters her­an­ge­schafft wer­den. Ver­si­che­rungs­schutz besteht bis in Höhe der Ver­si­che­rungs­sum­me (im Tarif Home­Ca­re abwei­chend bis maxi­mal 5.000 Euro). Der Bau­stein Plus-Schutz, zu dem die­se Leis­tung gehört, kann vom Ver­si­che­rer jeder­zeit mit Frist von drei Mona­ten gekün­digt werden.
  • Mit­ver­si­chert ist die Berau­bung einer drit­ten Per­son außer­halb des Ver­si­che­rungs­or­tes, die vom Ver­si­che­rungs­neh­mer mit der Betreu­ung ver­si­cher­ter Sachen beauf­tragt wur­de. Die­se wird dem Ver­si­che­rungs­neh­mer gleich­ge­stellt. Der Bau­stein OnTour-Schutz, zu dem die­se Leis­tung gehört, kann vom Ver­si­che­rer jeder­zeit mit Frist von drei Mona­ten gekün­digt werden.
  • Mit­ver­si­chert ist der ein­fa­che Dieb­stahl von ver­si­cher­ten Sachen am Arbeits­platz wäh­rend der Geschäfts­zei­ten bis in Höhe der Ver­si­che­rungs­sum­me, für Wert­sa­chen bis maxi­mal 2.000 Euro (im Tarif Home­Ca­re abwei­chend maxi­mal bis 250 Euro). Posi­tiv sind feh­len­de Ein­schrän­kun­gen für elek­tro­ni­sche Gerä­te, Foto- und Film­ge­rä­te sowie deren Zube­hör. Der Bau­stein Plus-Schutz, zu dem die­se Leis­tung gehört, kann vom Ver­si­che­rer jeder­zeit mit Frist von drei Mona­ten gekün­digt werden.
  • Mit­ver­si­chert sind ver­si­cher­te Sachen in aus­schließ­lich beruf­lich oder gewerb­lich genutz­ten Räu­men bis zur Ver­si­che­rungs­sum­me. Sofern die­se Räu­me nicht aus­schließ­lich durch die ver­si­cher­te Woh­nung betre­ten wer­den kön­nen, besteht Ver­si­che­rungs­schutz bis in Höhe von 20.000 Euro. Der Bau­stein Plus-Schutz, zu dem die­se Leis­tungs­er­wei­te­rung gehört, kann vom Ver­si­che­rer jeder­zeit mit Frist von drei Mona­ten gekün­digt wer­den. Dann bestün­de nur noch Ver­si­che­rungs­schutz in Räu­men, die aus­schließ­lich durch die Woh­nung betre­ten wer­den können.
  • Aus­drück­li­cher Ver­si­che­rungs­schutz auch bei Ein­bruch­dieb­stahl über nicht ver­si­cher­te Räu­me[2]. Sug­ge­riert wird damit eine Bes­ser­stel­lung gegen­über dem Basis-Schutz, wo trotz feh­len­der Klar­stel­lung ein dies­be­züg­lich gleich­wer­ti­ger Ver­si­che­rungs­schutz besteht. Der Bau­stein Plus-Schutz, zu dem die­se Leis­tung gehört, kann vom Ver­si­che­rer jeder­zeit mit Frist von drei Mona­ten gekün­digt wer­den. Dies wür­de dann also ledig­lich eine Klar­stel­lung, nicht jedoch den mate­ri­el­len Ver­si­che­rungs­schutz beeinträchtigen.
  • Schä­den an mit­ver­si­cher­ten Sachen durch bös­wil­li­ge Beschä­di­gun­gen (z. B. Graf­fi­ti) ver­si­cher­ter Sachen inner­halb ver­si­cher­ter Räu­me, nicht jedoch außer­halb des Ver­si­che­rungs­or­tes. Ver­si­che­rungs­schutz besteht bis in Höhe von 10.000 Euro mit 250 Euro Selbst­be­halt. Der Bau­stein Plus-Schutz, zu dem die­se Leis­tung gehört, kann vom Ver­si­che­rer jeder­zeit mit Frist von drei Mona­ten gekün­digt wer­den.
  • Mit­ver­si­che­rung von Seng- und Schmor­schä­den, ohne dass es sich um einen Feu­er­fol­ge­scha­den han­deln muss. Der Bau­stein Plus-Schutz, zu dem die­se Leis­tung gehört, kann vom Ver­si­che­rer jeder­zeit mit Frist von drei Mona­ten gekün­digt wer­den.
  • Mit­ver­si­che­rung von Schä­den durch Rauch und Ruß, auch wenn die­ser nicht bestim­mungs­wid­rig aus Feuerungs‑, Heizungs‑, Koch- oder Trock­nungs­an­la­gen auf dem Ver­si­che­rungs­grund­stück aus­ge­tre­ten ist. Die Ver­si­che­rung erstreckt sich nicht auf Schä­den, die durch die all­mäh­li­che Ein­wir­kung von Rauch und Ruß über einen Zeit­raum von mehr als zwei Tagen ent­ste­hen. Inwie­fern Schä­den durch Fog­ging (Schwarz­staub) mit­ver­si­chert sind, geht aus den Bedin­gun­gen nicht ein­deu­tig her­vor. Der Bau­stein Plus-Schutz, zu dem die­se Leis­tung gehört, kann vom Ver­si­che­rer jeder­zeit mit Frist von drei Mona­ten gekün­digt werden.
  • Mit­ver­si­chert sind Schä­den durch inne­re Unru­hen, Streik und Aus­sper­rung. Die Mit­ver­si­che­rung kann aller­dings vom Ver­si­che­rer jeder­zeit mit Frist von drei Wochen gekün­digt wer­den. Da der Ver­si­che­rer dann immer dann kün­di­gen kann, wenn ein Scha­den zu erwar­ten ist, erscheint die­ses Son­der­kün­di­gungs­recht als extrem nach­tei­lig und wiegt einen Kun­den gege­be­nen­falls über lan­ge Zeit­räu­me in Sicher­heit, für den Fall der Fäl­le ver­si­chert zu sein. Nach der Kün­di­gung der Klau­sel durch die GEV dür­fe es unter Umstän­den schwer­fal­len, recht­zei­tig einen Ersatz­ver­trag zur Ein­de­ckung die­ses Risi­kos zu erhal­ten.
  • Mit­ver­si­chert ist die Beschä­di­gung, die Zer­stö­rung oder der Ver­lust ver­si­cher­ter Sachen durch den Unfall eines benann­ten pri­va­ten oder öffent­li­chen Ver­kehrs­mit­tels (Trans­port­mit­tel­un­fall) bis zur Ver­si­che­rungs­sum­me (im Tarif Home­Ca­re abwei­chend bis maxi­mal 1.000 Euro). Anders als bei vie­len Wett­be­wer­bern gel­ten kei­ne beson­de­ren Ein­schrän­kun­gen für Wert­sa­chen, Foto– / Film­ap­pa­ra­te, trag­ba­re elek­tro­ni­sche Gerä­te sowie für Sachen aus Glas, Por­zel­lan oder Glas. Der Bau­stein OnTour-Schutz, zu dem die­se Leis­tung gehört, kann vom Ver­si­che­rer jeder­zeit mit Frist von drei Mona­ten gekün­digt werden.
  • Mit­ver­si­che­rung von Schä­den durch die Explo­si­on von Blind­gän­gern (Kampf­mit­teln aus been­de­ten Kriegen).
  • Ver­si­che­rungs­schutz für das unmit­tel­ba­re Ein­drin­gen von Wit­te­rungs­nie­der­schlä­gen (Regen, Schnee, Was­ser, Schmelz­was­ser) durch nicht sturm- /hagelbedingte Öff­nun­gen bis in Höhe von 5.000 Euro (im Tarif Home­Ca­re abwei­chend bis 3.000 Euro). Der Bau­stein Plus-Schutz, zu dem die­se Leis­tung gehört, kann vom Ver­si­che­rer jeder­zeit mit Frist von drei Mona­ten gekün­digt werden.
  • Über­nah­me der Rück­rei­se­mehr­kos­ten für Urlaubs- und Dienst­rei­se­kos­ten. Ver­si­che­rungs­schutz besteht für Rück­rei­se­mehr­kos­ten bei Schä­den ab 5.000 Euro für den Ver­si­che­rungs­neh­mer, nicht jedoch für mit­rei­sen­de Per­so­nen. Die Erstat­tung ist auf 7.500 Euro begrenzt (im Tarif Home­Ca­re abwei­chend bis maxi­mal 3.500 Euro). Der Bau­stein Plus-Schutz, zu dem die­se Leis­tung gehört, kann vom Ver­si­che­rer jeder­zeit mit Frist von drei Mona­ten gekün­digt wer­den.  Im Rah­men des Bau­steins Sofort­hil­fe hilft der Ver­si­che­rer bei der Orga­ni­sa­ti­on der Rück­rei­se inner­halb Euro­pas. Auch hier wer­den Leis­tun­gen nur für den Ver­si­che­rungs­neh­mer, nicht jedoch für mit­rei­sen­de Per­so­nen, über­nom­men. Der Bau­stein Sofort­hil­fe kann vom Ver­si­che­rer jeder­zeit mit Frist von drei Mona­ten gekün­digt werden.
  • Über­nah­me von Stor­nie­rungs­kos­ten für vom Ver­si­che­rungs­neh­mer und für von mit ihm in häus­li­cher Gemein­schaft leben­den Per­so­nen gebuch­te Urlaubs­rei­sen bei Schä­den ab 5.000 Euro für den Ver­si­che­rungs­neh­mer und für mit­rei­sen­de Per­so­nen bis in Höhe von 5.000 Euro (im Tarif Home­Ca­re abwei­chend bis maxi­mal 3.500 Euro). Der Bau­stein OnTour-Schutz, zu dem die­se Leis­tung gehört, kann vom Ver­si­che­rer jeder­zeit mit Frist von drei Mona­ten gekün­digt werden.
  • Mit­ver­si­che­rung von Hotel­kos­ten infol­ge eines Ver­si­che­rungs­fal­les ohne zeit­li­che Befris­tung, nicht jedoch von Neben­kos­ten (z. B. Kos­ten für Tele­fon, Inter­net oder Früh­stück). Die Kos­ten wer­den auch für die Unter­brin­gung von Haus­tie­ren in einer Tier­pen­si­on oder einer ähn­li­chen Unter­brin­gung bis in Höhe von 500 Euro über­nom­men. Der Bau­stein Plus-Schutz bzw. Sofort­hil­fe, zu dem die­se Leis­tun­gen gehö­ren, kann vom Ver­si­che­rer jeder­zeit mit Frist von drei Mona­ten gekün­digt werden.
  • Lager­kos­ten in ange­mes­se­ner Höhe ohne zeit­li­che Befris­tung (im Tarif Home­Ca­re abwei­chend bis 540 Tage). Der Bau­stein Plus-Schutz, zu dem die­se Leis­tung gehört, kann vom Ver­si­che­rer jeder­zeit mit Frist von drei Mona­ten gekün­digt werden.
  • Nach­ge­wie­se­ne Kos­ten für ein psy­cho­so­zia­les Erst­ge­spräch nach Ein­bruch­dieb­stahl. Der Bau­stein Sofort­hil­fe, zu dem die­se Leis­tung gehört, kann vom Ver­si­che­rer jeder­zeit mit Frist von drei Mona­ten gekün­digt werden.
  • Daten­ret­tungs­kos­ten für die tech­ni­sche Wie­der­her­stel­lung von elek­tro­nisch gespei­cher­ten, aus­schließ­lich für die pri­va­te Nut­zung bestimm­te Daten (maschi­nen­les­ba­re Infor­ma­tio­nen) und Pro­gram­me. Der Bau­stein Cyber-Schutz, zu dem die­se Leis­tung gehört, kann vom Ver­si­che­rer jeder­zeit mit Frist von drei Mona­ten gekün­digt werden.
  • Ver­si­che­rungs­schutz infol­ge von Kos­ten für die Repa­ra­tur oder Wie­der­be­schaf­fung von durch einen Cyber-Angriff beschä­dig­ten oder unbrauch­bar gewor­de­nen Gerä­ten bzw. Gerä­te­tei­len ein­schließ­lich der mit die­sen ver­bun­de­nen Peri­phe­rie­ge­rä­ten (z. B. Dru­cker, Smart-Home-Gerä­te bis 1.500 Euro (im Tarif Home­Ca­re bis 1.000 Euro). Der Bau­stein Cyber-Schutz, zu dem die­se Leis­tung gehört, kann vom Ver­si­che­rer jeder­zeit mit Frist von drei Mona­ten gekün­digt wer­den. Der Bau­stein Cyber-Schutz, zu dem die­se Leis­tung gehört, kann vom Ver­si­che­rer jeder­zeit mit Frist von drei Mona­ten gekün­digt werden.
  • Mit­ver­si­che­rung des ein­fa­chen Dieb­stahls von Klein­vieh (Scha­fen, Zie­gen, Hasen, Kanin­chen und Geflü­gel) bis 1.000 Euro (im Tarif Home­Ca­re abwei­chend bis 750 Euro). Der Bau­stein Plus-Schutz, zu dem die­se Leis­tung gehört, kann vom Ver­si­che­rer jeder­zeit mit Frist von drei Mona­ten gekün­digt werden.
  • Mit­ver­si­chert sind Ver­mö­gens­schä­den durch Phis­hing (Online-Ban­king-Betrug), Phar­ming und Skim­ming bis 3.500 Euro (im Tarif Home­Ca­re abwei­chend bis 2.500 Euro), nicht jedoch Schä­den durch Kon­flik­te mit Online-Händ­lern. Aus der Abbu­chung resul­tie­ren­de Fol­ge­schä­den (z. B. Zins­ein­bu­ßen, Kos­ten der Rechts­ver­fol­gung oder in Rech­nung gestell­te Kos­ten der Bank) sind nicht ver­si­chert. Schä­den durch Phis­hing und Phar­ming sind zudem nur dann ver­si­chert, wenn der Scha­den im Rah­men pri­va­ter Online-Ban­king-Aktio­nen ent­stan­den ist, die in der pri­va­ten Woh­nung an dem pri­va­ten Lap­top, por­ta­blen PC bzw. Smart­phone des Ver­si­che­rungs­neh­mers, nicht jedoch eines sei­ner Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen, durch­ge­führt wur­den. Der Bau­stein Cyber-Schutz, zu dem die­se Leis­tung gehört, kann vom Ver­si­che­rer jeder­zeit mit Frist von drei Mona­ten gekün­digt werden.
  • Ver­si­che­rungs­schutz für Ver­mö­gens­schä­den infol­ge von Kon­flik­ten mit Online-Händ­lern bis 3.500 Euro (im Tarif Home­Ca­re abwei­chend bis 2.500 Euro) mit 50 Euro Selbst­be­halt. Kein Ver­si­che­rungs­schutz unter ande­rem bei Kauf­ver­trä­gen über digi­ta­le Wäh­run­gen. Der Bau­stein Cyber-Schutz, zu dem die­se Leis­tung gehört, kann vom Ver­si­che­rer jeder­zeit mit Frist von drei Mona­ten gekün­digt werden.
  • Ver­si­che­rungs­schutz bei Trick­dieb­stahl besteht inner­halb der ver­si­cher­ten Woh­nung (Haus­tür-Trick­dieb­stahl) bis 10.000 Euro (im Tarif Home­Ca­re abwei­chend bis maxi­mal 5.000 Euro). Der Bau­stein Plus-Schutz, zu dem die­se Leis­tung gehört, kann vom Ver­si­che­rer jeder­zeit mit Frist von drei Mona­ten gekün­digt werden.
  • Mit­ver­si­chert sind Schä­den durch Taschen­dieb­stahl bis 1.000 Euro (im Tarif Home­Ca­re abwei­chend bis 750 Euro), sofern es sich um exter­ne Taschen (z. B. Hand­ta­schen, Ruck­sä­cke) han­delt, nicht jedoch aus Hosen- oder Jacken­ta­schen. Der Bau­stein OnTour-Schutz, zu dem die­se Leis­tung gehört, kann vom Ver­si­che­rer jeder­zeit mit Frist von drei Mona­ten gekün­digt werden.
  • Ver­si­che­rungs­schutz bei Schä­den durch Miss­brauch von Kunden‑, Scheck- oder Kre­dit­kar­ten nach einem Ein­bruch­dieb­stahl bis in Höhe von 5.000 Euro (im Tarif Home­Ca­re abwei­chend bis maxi­mal 3.500 Euro). Der Bau­stein Plus-Schutz, zu dem die­se Leis­tung gehört, kann vom Ver­si­che­rer jeder­zeit mit Frist von drei Mona­ten gekün­digt werden.
  • Mit­ver­si­chert sind die Kos­ten für Schloss­än­de­run­gen nach einem ein­fa­chen Dieb­stahl von Schlüs­seln zu Woh­nungs­tü­ren, nicht jedoch von z. B. Kfz-Türen, bis 500 Euro (im Tarif Home­Ca­re abwei­chend bis 300 Euro). Der Bau­stein Wer­te­Plus-Schutz, zu dem die­se Leis­tung gehört, kann vom Ver­si­che­rer jeder­zeit mit Frist von drei Mona­ten gekün­digt werden.
  • Bedin­gungs­sei­ti­ge Über­nah­me der Kos­ten für Ver­kehrs­si­che­rungs­maß­nah­men (z. B. Absper­ren von Grund­stü­cken, Wegen oder Stra­ßen). Der Bau­stein Pro­tect Wer­te­Plus, zu dem die­se Leis­tung gehört, kann vom Ver­si­che­rer jeder­zeit mit Frist von drei Mona­ten gekün­digt werden.
  • Aus­drück­li­che Über­nah­me von Feu­er­lösch­kos­ten, die direkt gegen­über dem Ver­si­che­rungs­neh­mer gel­tend gemacht werden.
  • Mit­ver­si­chert sind Mehr­kos­ten durch Tech­no­lo­gie­fort­schritt. Der Bau­stein Plus-Schutz, zu dem die­se Leis­tung gehört, kann vom Ver­si­che­rer jeder­zeit mit Frist von drei Mona­ten gekün­digt werden.
  • Mit­ver­si­chert sind Mehr­kos­ten durch Preis­stei­ge­run­gen. Der Bau­stein Wer­te­Plus, zu dem die­se Leis­tung gehört, kann vom Ver­si­che­rer jeder­zeit mit Frist von drei Mona­ten gekün­digt werden.
  • Ab einer Min­dest­scha­den­hö­he von 5.000 Euro Über­nah­me der auf den Ver­si­che­rungs­neh­mer ent­fal­len­den Kos­ten des Sach­ver­stän­di­gen­ver­fah­rens. Der Bau­stein Plus-Schutz, zu dem die­se Leis­tung gehört, kann vom Ver­si­che­rer jeder­zeit mit Frist von drei Mona­ten gekün­digt werden.
  • Über­nah­me der Betreu­ungs­kos­ten für infol­ge eines Ver­si­che­rungs­fal­les not­wen­di­ge Kin­der­be­treu­ung für Kin­der unter 16 Jah­ren bis in Höhe von 500 Euro. Der Bau­stein Sofort­hil­fe, zu dem die­se Leis­tung gehört, kann vom Ver­si­che­rer jeder­zeit mit Frist von drei Mona­ten gekün­digt werden.
  • Mit­ver­si­che­rung der Kos­ten für die Behand­lung der Ver­let­zun­gen von Haus­tie­ren nach einem Ver­si­che­rungs­fall bis zu 1.000 Euro. Sofern die­se Tie­re einen nur gerin­gen Ver­si­che­rungs­wert haben (z. B. gewöhn­li­che Stra­ßen­kat­ze), kann dies im Zusam­men­hang mit Zif­fer A 17.1.1 als ech­ter Mehr­wert gese­hen wer­den. Han­delt es sich hin­ge­gen um eine Ras­se­kat­ze oder einen Ras­se­hund, des­sen Wert zum Ein­tritt des Scha­des 1.000 Euro über­steigt, kann das beschrie­be­ne Sub­li­mit für Behand­lungs­kos­ten als Schlech­ter­stel­lung gegen­über dem bedin­gungs­sei­tig garan­tier­ten GDV-Stan­dard ange­se­hen wer­den. Der Bau­stein Plus-Schutz, zu dem die­se Leis­tung gehört, kann vom Ver­si­che­rer jeder­zeit mit Frist von drei Mona­ten gekün­digt werden.
  • Bei Groß­schä­den ab 10.000 Euro Scha­den­hö­he sagt die Grund­ei­gen­tü­mer Ver­si­che­rung dem Ver­si­che­rungs­neh­me zusätz­li­che Leis­tun­gen zu, dar­un­ter eine Pau­scha­le für per­sön­li­che Aus­la­gen in Höhe von 500 Euro (im Tarif Home­Ca­re abwei­chend 300 Euro).
  • Außen­ver­si­che­rung für ver­si­cher­te Sachen bis 24 Mona­te (im Tarif Home­Ca­re abwei­chend bis 12 Mona­te) bis in Höhe der ver­ein­bar­ten Ver­si­che­rungs­sum­me. Der Bau­stein OnTour-Schutz, zu dem die­se Leis­tung gehört, kann vom Ver­si­che­rer jeder­zeit mit Frist von drei Mona­ten gekün­digt werden.
  • Zeit­lich unbe­fris­te­ter Ver­si­che­rungs­schutz ohne Sub­li­mit für Sport­ge­rä­te (z. B. Golf­bag oder Sat­tel) außer­halb des Wohn­or­tes. Kor­rekt müss­te die Grund­ei­gen­tü­mer Ver­si­che­rung hier von Sport­aus­rüs­tung spre­chen, da Sport­ge­rä­te eigent­lich z. B. Lauf­bän­der, Step­per oder Ruder­ge­rä­te bezeichnen.
  • Zeit­lich unbe­fris­te­ter Ver­si­che­rungs­schutz bis in Höhe von 20.000 Euro (im Tarif Home­Ca­re abwei­chend bis maxi­mal 15.000 Euro) für ver­si­cher­te Sachen, die sich in einem stän­dig bewohn­ten und behörd­lich ange­mel­de­ten Zweit­wohn­sitz (Pend­ler­woh­nung) inner­halb eines geschlos­se­nen Wohn­ge­bie­tes der Bun­des­re­pu­blik Deutschland befin­den. Für Wert­sa­chen gilt eine Begren­zung auf maxi­mal 2.500 Euro. „Als stän­dig bewohnt gilt die­ser Wohn­sitz, wenn dort inner­halb von 30 Tagen wenigs­tens ein­mal vom Ver­si­che­rungs­neh­mer oder sei­nem Reprä­sen­tan­ten genäch­tigt wird.“
  • Sofern der „Pro­tect Sofort­hil­fe“ ver­ein­bart wur­de, besteht die Mög­lich­keit zur Ein­rich­tung eines Doku­men­ten­de­pots (z. B. Aus­wei­se, Rei­se­vi­sa, Kre­dit­kar­ten) im Umfang von bis zu 15 Sei­ten DIN A4.
  • Vor­sor­ge­ver­si­che­rung bis in Höhe von 30 % der Ver­si­che­rungs­sum­me (im Tarif Home­Ca­re abwei­chend bis maxi­mal 20 % der Ver­si­che­rungs­sum­me). Für Kin­der, die erst­mals einen eige­nen Haus­stand grün­den, besteht für bis zu 12 Mona­te nach Haus­halts­grün­dung Ver­si­che­rungs­schutz in Höhe von 40 % der Ver­si­che­rungs­sum­me (im Tarif Home­Ca­re abwei­chend bis maxi­mal 30 % der Ver­si­che­rungs­sum­me).
  • Regress­ver­zicht gegen­über (grob) fahr­läs­sig han­deln­den Ange­hö­ri­gen und Ange­stell­ten des Ver­si­che­rungs­neh­mers, die kei­nen Anspruch über eine etwa­ige Haft­pflicht­ver­si­che­rung gel­tend machen kön­nen. Der Anspruch auf einen Regress­ver­zicht ist vom Ver­si­che­rungs­neh­mer inner­halb eines Monats ab Kennt­nis zu stellen.
  • Bei­trags­be­frei­ung bei Arbeits­lo­sig­keit bis zu 24 Mona­ten (im Tarif Home­Ca­re abwei­chend bis maxi­mal 12 Mona­te), sofern der Ver­si­che­rungs­neh­mer u. a. bei Ein­tritt der Arbeits­lo­sig­keit das 58. Lebens­jahr noch nicht voll­endet hat. Für Selbst­stän­di­ge ist die Inan­spruch­nah­me einer Bei­trags­be­frei­ung nicht mög­lich. Ver­si­che­rungs­schutz besteht frü­hes­tens nach einer War­te­zeit von drei Mona­ten ab Ver­trags­ab­schluss (also ggf. bereits bei Ver­trags­be­ginn) und für maxi­mal zwei Inan­spruch­nah­men wäh­rend der gesam­te Ver­trags­lauf­zeit.
  • Ver­se­hens­klau­sel bei ein­fa­chen (grob) fahr­läs­sig began­ge­nen Oblie­gen­heits­ver­let­zun­gen. Der Bau­stein Plus-Schutz, zu dem die­se Leis­tung gehört, kann vom Ver­si­che­rer jeder­zeit mit Frist von drei Mona­ten gekün­digt werden.

Aus­ge­wähl­te Ein­schrän­kun­gen der Tari­fe VHB 2019 Pro­tect Pre­mi­um / Home­Ca­re Max aus dem Hau­se Grundeigentümer

  • Inno­va­ti­ons­klau­sel gilt nur, wenn durch ein Tari­f­up­date aus­schließ­lich Ver­bes­se­run­gen vor­ge­nom­men wer­den, d.h. es besteht kein Anspruch auf die­se Leis­tung, wenn ein Tari­f­up­date neben bei­spiels­wei­se 20 Ver­bes­se­run­gen eine ein­zi­ge Stel­le besitzt, die auch zum Nach­teil des Kun­den füh­ren könnte.

„Sofern sich der Kun­de unter Anga­be einer aktu­el­len E‑Mail-Adres­se für den News­let­ter des Ver­si­che­rers hat regis­trie­ren las­sen, wird der Ver­si­che­rer den Ver­si­che­rungs­neh­mer über Leis­tungs­än­de­run­gen aktu­ell informieren.“

  • Zu den ver­si­cher­ten Sachen gehö­ren unter ande­rem Haus­tie­re (z. B. Kat­zen[3], Fischen, Vögel), nicht jedoch Heim­tie­re (z. B. Chin­chil­las[4], Spin­nen, Schlan­gen) oder Nutz­tie­re (z. B. Hüh­ner, Scha­fe, Zie­gen oder Schwei­ne). In der Pra­xis ist die Abgren­zung von Haus- und Heim­tie­ren oft schwie­rig[5]. Bedin­gungs­sei­tig sind Haus­tie­re[6] ana­log zu den Mus­ter­be­din­gun­gen des GDV wie folgt definiert:

„Tie­re, die regel­mä­ßig art­ge­recht in Woh­nun­gen […] gehal­ten wer­den (z. B. Fische, Kat­zen, Vögel).“

  • Ver­si­che­rungs­schutz für Schä­den inner­halb ver­si­cher­ter Räu­me durch Sturm ohne Min­dest­wind­stär­ke, nicht jedoch durch sons­ti­ge Wind­be­we­gun­gen oder Schä­den durch nicht wet­ter­be­ding­te Wind­be­we­gun­gen (z. B. Durch­zug). Laut Wiki­pe­dia ist ein „Sturm“ u. a. wie folgt definiert:

„Als Sturm wer­den Win­de mit Geschwin­dig­kei­ten von min­des­tens 20,8 m/s (74,9 km/h) oder 9 Beau­fort bezeich­net. […] Erreicht der Wind nur kurz­zei­tig (für weni­ge Sekun­den) Sturm­stär­ke, so spricht man von einer Sturm­böe.“[7]

Da Zif­fer A 6.1.1 „Sturm“ mit min­des­tens Wind­stär­ke 8 defi­niert, ist kei­ne Bes­ser­stel­lung gegen­über den GDV-Mus­ter­be­din­gun­gen erkenn­bar. Der Bau­stein Plus-Schutz, zu dem die­se Leis­tung gehört, kann vom Ver­si­che­rer jeder­zeit mit Frist von drei Mona­ten gekün­digt wer­den. In die­sem Fall wird für Sturm ab Wind­stär­ke 8 (min. 62 km / h) geleistet.

  • Kei­ne Mit­ver­si­che­rung von Schä­den durch Kurz­schluss, sofern es sich nicht um einen Blitz­fol­ge­scha­den handelt.
  • Kei­ne aus­drück­li­che Mit­ver­si­che­rung von Schä­den durch Strom­schwan­kun­gen. Im Ein­zel­fall ggf. Ver­si­che­rungs­schutz im Rah­men der unbe­nann­ten Gefah­ren mit 10 % Selbst­be­halt (min. 500 Euro, max. 5.000 Euro). Aus­ge­schlos­sen blei­ben z. B. Schä­den durch Instandhaltung.
  • Kei­ne Mit­ver­si­che­rung von Schä­den durch Ent­schär­fung von Blind­gän­gern, ohne damit ein­her­ge­hen­de Explosion.
  • Kei­ne gene­rel­le Mit­ver­si­che­rung poli­zei­lich ange­zeig­ter Straf­ta­ten (z.B. Dieb­stahl von Solar­zel­len, Hacken von Smar­thome-Anla­gen, ein­fa­cher Dieb­stahl von nicht aus­drück­lich benann­ten Sachen, Betrug)
  • Kein aus­drück­li­cher Ver­si­che­rungs­schutz für den Dieb­stahl oder die Beschä­di­gung von Gar­ten- und / oder Pool­ro­bo­tern.
  • Ohne Schä­den am ver­si­cher­ten Haus­rat bzw. Abhan­den­kom­men von ver­si­cher­tem Haus­rat durch Haustiere.
  • Ohne Schä­den am ver­si­cher­ten Haus­rat bzw. Abhan­den­kom­men von ver­si­cher­tem Haus­rat durch wild­le­ben­de Tie­re (z. B. Scha­len­wild und Feder­wild im Sin­ne des Bundesjagdgesetzes).
  • Kein Ver­si­che­rungs­schutz bezo­gen auf die wider­recht­li­che Ent­wen­dung von Kryp­to­wäh­run­gen. Wür­de z. B. ein Led­ger mit dar­auf gespei­cher­ten Bit­co­ins infol­ge eines ein­fa­chen Dieb­stahls oder Ein­bruch­dieb­stahls geklaut wer­den, dürf­te der Nach­weis eines Scha­dens kaum beweis­bar sein. Auch eine (Teil-)Enteignung von Kryp­to­wäh­run­gen durch staat­li­che Ein­grif­fe wäre im Rah­men der unbe­nann­ten Gefah­ren aus­ge­schlos­sen (sie­he Zif­fer 5 b SicherheitsBonus).
  • Ohne Mit­ver­si­che­rung von Schä­den durch Plansch- und Reinigungswasser.
  • Kei­ne Mit­ver­si­che­rung von Schä­den an Smart-Home-Siche­rungs­kom­po­nen­ten (z. B.  durch Bedie­nungs­feh­ler oder Sturzschäden).
  • Kein Ver­si­che­rungs­schutz gegen Ein­bruch­dieb­stahl nach Mani­pu­la­ti­on (Hacken) von Smart Home-Siche­rungs­kom­po­nen­ten (z. B. Mel­der, Sen­so­ren, Kameras).
  • Kei­ne beson­de­re Mit­ver­si­che­rung von nach­hal­ti­gen Ver­si­che­rungs­leis­tun­gen (z. B. Mehr­kos­ten für nach­hal­ti­ge Wie­der­be­schaf­fung; Erhö­hung Hotel­kos­ten bei Unter­brin­gung in nach­hal­tig zer­ti­fi­zier­ten Hotels) aus­ge­nom­men Mehr­kos­ten für ener­ge­tisch moder­ni­sier­te Haus­halts­ge­rä­te nach einem Versicherungsfall.
  • Ohne Über­nah­me von Leck­or­tungs­kos­ten ohne einen ver­si­cher­ten Schadenfall.
  • Kos­ten für Mehr­ver­brauch von Lei­tungs­was­ser und Gas nach einem ver­si­cher­ten Scha­den­fall, nicht jedoch von Ölver­lust bzw. von Strom­ver­lust aus Strom­spei­chern. Der Bau­stein Plus-Schutz, zu dem die­se Leis­tung gehört, kann vom Ver­si­che­rer jeder­zeit mit Frist von drei Mona­ten gekün­digt werden.
  • Ohne Über­nah­me der Betreu­ungs­kos­ten für infol­ge eines Ver­si­che­rungs­fal­les pfle­ge­be­dürf­ti­ge Personen.
  • Kei­ne Über­nah­me der Kos­ten für einen Erho­lungs­ur­laub nach Großschäden.
  • Nicht ver­si­chert sind die Kos­ten für die Orga­ni­sa­ti­on eines Dol­met­schers, die Bereit­stel­lung eines tele­fo­ni­schen Dol­met­scher­ser­vices bei Aus­lands­rei­sen oder die Kos­ten für einen ent­spre­chen­den Über­set­zer.
  • Nicht mit­ver­si­chert sind Schä­den durch Abmah­nung auf Grund einer (angeb­li­chen) Urheberrechtsverletzung.
  • Kei­ne Über­nah­me von Miet­fort­zah­lungs­kos­ten, wenn und solan­ge trotz Unbe­wohn­bar­keit der Woh­nung Miet­kos­ten wei­ter­be­zahlt wer­den müssen.
  • Ohne Fremd­kos­ten für Koor­di­na­ti­on der Wie­der­her­stel­lung ver­si­cher­ter Sachen.
  • Kei­ne Mit­ver­si­che­rung von Regie­kos­ten.
  • Nicht mit­ver­si­chert sind Schä­den durch Cyber-Mob­bing im Internet.
  • Nicht mit­ver­si­chert sind Schä­den durch Zah­lungs­mit­tel­da­ten­dieb­stahl im Internet.
  • Nicht mit­ver­si­chert sind Schä­den durch Iden­ti­täts­dieb­stahl im Inter­net, aus­ge­nom­men durch Phis­hing oder Phar­ming im ver­ein­bar­ten Umfang.
  • Ohne Mit­ver­si­che­rung unbe­nann­ter Kosten.
  • Nach den unver­bind­li­chen Mus­ter­be­din­gun­gen des GDV besteht für ver­si­cher­te Sachen in Gara­genin der Nähe des Ver­si­che­rungs­orts“ unein­ge­schränk­ter Ver­si­che­rungs­schutz. Im Rah­men des Bau­steins Plus-Schutz gilt eine abwei­chen­de Begren­zung von 5.000 Euro (im Tarif Home­Ca­re abwei­chend bis maxi­mal 4.000 Euro) für Gara­gen außer­halb des Ver­si­che­rungs­or­tes. Eine Leis­tungs­ver­bes­se­rung bedeu­tet dies nur für jene Gara­gen, die sich nicht „in der Nähe des Ver­si­che­rungs­orts“ befin­den. Der Bau­stein Plus-Schutz, zu dem die­se Leis­tung gehört, kann vom Ver­si­che­rer jeder­zeit mit Frist von drei Mona­ten gekün­digt wer­den. Dann gilt nur noch die Mit­ver­si­che­rung gemäß Zif­fer A 10.4, was dem Wort­laut der Mus­ter­be­din­gun­gen entspräche.
  • Kein Ver­zicht auf das außer­or­dent­li­che Kün­di­gungs­recht des Ver­si­che­rers wegen Nicht­zah­lung eines Folgebeitrages.
  • Kei­ne optio­na­le Gegen­stands­ver­si­che­rung (Ver­si­che­rungs­schutz für Gegen­stän­de mit ideelen Werten).
  • Kei­ne 24-Stun­den-Not­ruf­te­le­fon (Tele­fon­hot­line).
  • Kei­ne Bei­trags­be­frei­ung bei Arbeitsunfähigkeit.

Hin­weis: Aus Kapa­zi­täts­grün­den erfolg­te kei­ne Prü­fung der Inhal­te durch den Ver­si­che­rer.. Soll­ten Ihnen etwa­ige Feh­ler auf­fal­len, wird um eine ent­spre­chen­de Mel­dung gebeten.


[1] Sie­he hier­zu z. B. „Jamming und Relay Attack. Auto­ein­bruch per Funk oft kein Fall für die Ver­si­che­rung“ auf „test​.de“ vom 08.12.2020. Auf­zu­ru­fen unter https://​www​.test​.de/​J​a​m​m​i​n​g​-​u​n​d​-​R​e​l​a​y​-​A​t​t​a​c​k​-​A​u​t​o​e​i​n​b​r​u​c​h​-​p​e​r​-​F​u​n​k​-​o​f​t​-​k​e​i​n​-​F​a​l​l​-​f​u​e​r​-​d​i​e​-​V​e​r​s​i​c​h​e​r​u​n​g​-​4​8​2​4​449 – 0/, zuletzt auf­ge­ru­fen am 03.02.2022

[2] Sie­he Ste­phan Wit­te „Nicht alle Ver­si­che­rer bie­ten Leis­tun­gen nach GDV-Stan­dard. Besteht Ver­si­che­rungs­schutz bei Ein­bruch über nicht ver­si­cher­te Räu­me?“ in „Risi­ko & Vor­sor­ge“, Aus­ga­be 2/2018, S. 11 – 12. Auf­zu­ru­fen unter https://critical-news.de/risiko-und-vorsorge-heft‑2 – 2018/, zuletzt auf­ge­ru­fen am 07.01.2022.

[3] Sie­he z. B. Hugel, Car­men „Haft­pflicht­ver­si­che­rung“, Karls­ru­he (Ver­lag Ver­si­che­rungs­wirt­schaft), 3. Auf­la­ge, 2008, S. 192

[4] Sie­he z. B. „Chin­chil­las“ auf „wiki​pe​dia​.org“. Auf­zu­ru­fen unter https://​de​.wiki​pe​dia​.org/​w​i​k​i​/​C​h​i​n​c​h​i​l​las, zuletzt auf­ge­ru­fen am 19.02.2022

[5] Vgl. „Heim­tier“ auf „wiki​pe​dia​.org“. Auf­zu­ru­fen unter https://​de​.wiki​pe​dia​.org/​w​i​k​i​/​H​e​i​m​t​ier, zuletzt auf­ge­ru­fen am 19.02.2022

[6] Vgl. „Haus­tier“ auf „wiki​pe​dia​.org“. Auf­zu­ru­fen unter https://​de​.wiki​pe​dia​.org/​w​i​k​i​/​H​a​u​s​t​ier, zuletzt auf­ge­ru­fen am 19.02.2022

[7] „Sturm“ auf „wiki​pe​dia​.org“. Auf­zu­ru­fen unter https://​de​.wiki​pe​dia​.org/​w​i​k​i​/​S​t​urm, zuletzt auf­ge­ru­fen am 23.03.2022.

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