Seit dem Jahresanfang 2021 bietet die Alte Leipziger eine überarbeitete Privathaftpflichtversicherung mit den Tarifvarianten compact, classic bzw. comfort an.
Der Tarif sieht eine pauschale Deckungssumme von 10 Millionen Euro (compact), 20 Millionen Euro (classic) bzw. 50 oder 100 Millionen Euro (comfort) für Personen‑, Sach- und Vermögensschäden vor. Die maximale Entschädigungsleistung je geschädigter Person beträgt 15 Millionen Euro. Die Deckungssumme ist in den Tarifen compact und classic zweifach, im Tarif comfort einfach maximiert.
Die aktuellen Bedingungen tragen den Stand 12.2020 (AL-PHV 2020).
Als Rabattmerkmal bietet die Alte Leipziger die Selbstbehaltsvarianten 150 Euro, 300 Euro, 500 Euro bzw. 1.000 Euro an. Darüber hinaus besteht die Option auf einen Laufzeitnachlass bei Wahl einer Vertragslaufzeit von 3 Jahren (3 Prozent) oder 5 Jahren (5 Prozent).
Der Bruttojahresbeitrag für den Tarif comfort mit 100 Millionen Euro Deckungssumme beträgt für einen 30jährigen Versicherungsnehmer aus 30519 Hannover bei jährlicher Zahlweise 113,41 Euro brutto p.a. Bei unterjähriger Zahlweise wird ein Ratenzahlungszuschlag in Höhe von 22,11% (monatlich), 18,79% (vierteljährlich) bzw. 16,89% (halbjährlich) erhoben. Der Beitrag beträgt je nach Zahlweise entsprechend 66,28 Euro (halbjährlich), 33,68 Euro (vierteljährlich) bzw. 11,54 Euro (monatlich). Je nach Postleitzahl, Alter bei Vertragsabschluss und Vorschadensituation kann die Prämie abweichen.
Optional angeboten werden für alle Tarifvarianten die folgenden Leistungsbausteine:
- Hundehalterhaftpflichtversicherung
- Paket weitere Garage(n)
- Paket weitere Eigentumswohnung(en) / Ferienwohnung(en)
- Paket Diensthaftpflicht
- Paket Cyber
Ausgewählte Vorteile des Tarifs comfort der Alte Leipziger
- bedingungsseitige Garantie, dass der Versicherer nicht zum Nachteil des Kunden von den unverbindlichen Musterbedingungen des GDV mit Stand 2016 inkl. Tarifstruktur IX abweicht (GDV-Garantie)
- bedingungsseitige Garantie, dass der Versicherer nicht zum Nachteil des Kunden von den unverbindlichen Empfehlungen des Arbeitskreises Beratungsprozesse mit Stand 28.09.2015 abweicht (Arbeitskreis-Garantie)
- Best-Leistungs-Garantie für Leistungen, die bei Eintritt eines Schadenfalles zwar nicht über die Alte Leipziger, aber über einen dann in diesem Punkt leistungsstärkeren in Deutschland zugelassenen Wettbewerber versichert wären. Dabei gelten als Ausschlüsse z.B. Leistungen über die gesetzliche Haftung hinaus. Diese Best-Leistungs-Garantie kann allerdings jederzeit mit Frist von einem Monat durch den Versicherer gekündigt werden und umfasst keinen Verzicht auf Selbstbehalte (z.B. 100 Euro Selbstbehalt bei Schäden, die eine mitversicherte Person ihrem Arbeitgeber zufügt)
- Besitzstandsgarantie (Vorversicherergarantie). Laut Website gelte hier: „Wechseln Sie von einem anderen Versicherer in unseren »classic« oder »comfort« Schutz, garantieren wir Ihnen, dass im Schadenfall der bessere Schutz zählt!“. Diese Aussage ist irreführend, da die Ausschlüsse nach A 1 – 7 Geltung haben und insofern beispielsweise beim Vorversicherer Schäden durch Asbest versichert sein können und diese beim Anbieterwechsel entfallen würden
- Mitversichert sind Personenschäden der mitversicherten Personen untereinander
- Mitversichert sind unmittelbare Haftpflichtansprüche der Arbeitgeber / Dienstherrn oder den Arbeitskollegen gegenüber dem Arbeitnehmer als versicherter Person bis in Höhe von 50.000 Euro mit 100 Euro Selbstbehalt
- Benannte Nebentätigkeiten (z.B. Alleinunterhalter, Fotograf, Friseur oder nebenberuflicher Lehrer) sind bis zu einem jährlichen Umsatz von 12.000 Euro mitversichert. Voraussetzungen für den Versicherungsschutz sind u.a., dass keine Angestellten beschäftigt werde und zum anderen, dass eine Haupttätigkeit bestehen muss. Wer also als Hausmann /-frau mit Tupperpartys oder als DJ etwas Geld für die Familie hinzuverdienen möchte, ist über die Alte Leipziger nicht mitversichert
- Mitversichert sind Haftpflichtansprüche Dritter wegen privater Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen
- Versicherungsschutz besteht für Haftpflichtansprüche Dritter aus dem Halten, Besitz und Gebrauch von ferngesteuerten Flugmodellen mit Motor (z. B. Modellflugzeugen, Helikoptern, Quadrocoptern, Drohnen), deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt
- Versicherungsschutz besteht für Haftpflichtansprüche Dritter aus dem Gebrauch eigener Segelboote bis 20 m² Segelfläche ohne Motoren oder Treibsätze sowie eigener Motorboote bis 15 PS / 11,03 kW
- Mitversichert ist der Ausgleich einer Rückstufung beim Schadenfreiheitsrabatt (SFR) und des Vollkasko-Selbstbehalts bei Schäden an bzw. durch fremde geliehene Kraftfahrzeuge, maximal jedoch bis 5.000 Euro
- Mitversichert ist bis 2.000 Euro die Selbstbeteiligung der Kfz-Vollkaskoversicherung, wenn die Vollkasko eines Dritten verschuldet durch den Versicherungsnehmer in Anspruch genommen werden musste
- Schäden Dritter beim Be- und Entladen des selbst gebrauchten Kraftfahrzeuges sind bis 5.000 Euro mit 150 Euro Selbstbehalt mitversichert. Gleiches gilt für manuelle Reinigungs- und Pflegearbeiten am Kfz eines Dritten
- Mitversichert sind Schäden durch falsche Betankung fremder Kfz bis 5.000 Euro mit 150 Euro Selbstbehalt
- Mitversichert ist das Halten und Hüten wilder Kleintiere (z. B. Spinnen, Frösche, Skorpione und Schlangen), sofern es sich dabei um erlaubte und – soweit genehmigungspflichtige – genehmigte Haltung und Hütung im Haushalt des Versicherungsnehmers zu privaten Zwecken handelt
- Versicherungsschutz besteht für gegen den Versicherungsnehmer erhobene Haftpflichtansprüche als Inhaber einer Lagerbox oder einer Self-Storage Anlage bis max. 10 m², sofern sich diese innerhalb Europas befindet
- Im selbst genutzten Risiko besteht Versicherungsschutz für den Versicherungsnehmer als Inhaber eines selbst genutzten Heizöl- oder Gastanks auf den versicherten Grundstücken ohne Begrenzung des Fassungsvermögens
- Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber von Flächengeothermieanlagen im Inland
- Versichert ist der Verlust fremder privater Schlüssel sowie von Schlüsseln aus Dienst- und Arbeitsverhältnissen (z.B. Wohnung- oder Büroschlüssel, fremde private Kfz-Schlüssel)
- Mitversichert sind Schäden an bzw. das Abhandenkommen von gemieteten und geliehenen fremden Sachen bis 50.000 Euro mit 150 Euro Selbstbehalt. Dies gilt nicht für Schäden an fremden geleasten, gepachteten oder in Obhut genommenen Sachen
- Gefälligkeitsschäden sind bis zur vereinbarten Deckungssumme mitversichert
- Schäden durch deliktunfähige Personen (auch durch z.B. volljährige demente Personen) sind bis 100.000 Euro mitversichert
- Bei Gegenständen, die zum Schadenzeitpunkt maximal 12 Monate alt sind, besteht über die gesetzliche Haftung hinaus auf Wunsch des Versicherungsnehmers ein Anspruch auf Entschädigung zum Neuwert bis maximal 5.000 Euro. Anders als üblich gilt die Leistungserweiterung auch für Schäden an z.B. Brillen, Computern oder sonstigen optischen oder technischen Geräten
- Forderungsausfalldeckung ohne Mindestschadenhöhe. Mitversichert sind Personen‑, Sach- und Folgeschäden von Personen- oder Sachschäden ohne Sublimit und ohne Mindestschadenhöhe. Mitversichert sind auch Schäden Dritter, denen ein vorsätzliches Handeln zugrunde liegt oder solche, denen eine Hunde- oder Pferdehalter- oder hütereigenschaft des Schädigers zugrunde liegt. Im Umfang der für diesen Vertrag geltenden Leistungserweiterungen zur Kfz-Klausel gelten diese Erweiterungen auch für die Ausfalldeckung
- Rechtsschutz zur Forderungsausfallversicherung bis maximal 150.000 Euro ab einer Mindestschadenhöhe von 1.500 Euro über die Itzehoer als Risikoträger
- Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit bis maximal 12 Monate, u.a. sofern der Versicherungsnehmer bei Vertragsbeginn das 50. Lebensjahr und bei Inanspruchnahme das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
Ausgewählte Einschränkungen des Tarifs comfort der Alte Leipziger
- Innovationsklausel gilt nur, wenn durch ein Tarifupdate ausschließlich Verbesserungen vorgenommen werden, d.h. es besteht kein Anspruch auf diese Leistung, wenn ein Tarifupdate neben beispielsweise 20 Verbesserungen eine einzige Stelle besitzt, die auch zum Nachteil des Kunden führen könnte.
- Vorsorgeversicherung maximal 25 Mio. Euro pauschal für Personen‑, Sach- und Vermögensschäden, maximal jedoch 15 Mio. Euro je geschädigter Person
- Kein Bedingungs- und / oder Konditionsdifferenzdeckung
- Der nichteheliche Lebenspartner ist nur dann mitversichert, wenn dieser namentlich im Versicherungsschutz benannt wird. Dies gilt auch dann, wenn dieser in amtlich in häuslicher Gemeinschaft gemeldet ist
- Schäden durch elektronischen Datenaustausch (Internetrisiko) sind nur versichert, sofern diese Ansprüche innerhalb europäischer Staaten nach europäischem Recht geltend gemacht werden
- Nicht mitversichert sind Haftpflichtansprüche Dritter als Mitfahrer eines Pkw, der weder Halter noch Eigentümer des Kfz ist, die durch das Öffnen der Kfz-Tür entstehen
- Im Rahmen des Haltens und Hütens wilder Tiere nicht mitversichert sind behördlich veranlasste Kosten für das Einfangen versicherter Tiere
- Kein Versicherungsschutz als Eigentümer oder Vermieter eines (auch selbstbewohnten) Mehrfamilienhauses mit mehr als zwei Wohneinheiten
- Mitversichert ist das private Eigentum unbebauter Grundstücke innerhalb der EU / EFTA bis 10.000 m², nicht jedoch, wenn auf diesen z.B. ein Schuppen / eine Scheune steht, oder diese land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden
- Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche Dritter durch Asbestschäden
- Nicht versichert ist der Verlust fremder beruflicher oder dienstlicher Kfz-Schlüssel sowie der Verlust von Tresor- und Möbelschlüsseln sowie sonstigen Schlüsseln zu beweglichen Sachen
- Nicht mitversichert sind Mietsachschäden an Heizungs‑, Maschinen‑, Kessel- oder Warmwasserbereitungsanlagen
- Nicht mitversichert ist der nicht schulhafte Verlust fremder Schlüssel (z.B. infolge von Raub)
- Im Rahmen der Forderungsausfalldeckung besteht keine Mitversicherung echter Vermögensschäden
- Keine Opferhilfe über die Forderungsausfalldeckung hinaus, d.h. für Schäden an versicherten Personen durch einen unbekannten Täter im Sinne des Opferentschädigungsgesetzes
- Keine Mitversicherung psychologischer Folgekosten für eine versicherte Person infolge der Gewalttat eines Dritten
- Laut Website des Versicherers (https://www.alte-leipziger.de/privatkunden/haftpflicht/private-haftpflichtversicherung) gilt:
„Das ist bei uns versichert: Betreuungsgemeinschaften werden behandelt wie Tagesmütter /-väter oder Babysitter, und diese sind in unserer Privat-Haftpflicht mitversichert.“
Bedingungsseitig gibt es jedoch keine Klarstellung über das auch bei Wettbewerbern benannte Baybsitter- oder Tageselternrisiko hinaus