Tarif­ana­ly­se: Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung der Alte Leip­zi­ger (Stand 12.2020)

Seit dem Jah­res­an­fang 2021 bie­tet die Alte Leip­zi­ger eine über­ar­bei­te­te Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung mit den Tarif­va­ri­an­ten com­pact, clas­sic bzw. com­fort an.

Der Tarif sieht eine pau­scha­le Deckungs­sum­me von 10 Mil­lio­nen Euro (com­pact), 20 Mil­lio­nen Euro (clas­sic) bzw. 50 oder 100 Mil­lio­nen Euro (com­fort) für Personen‑, Sach- und Ver­mö­gens­schä­den vor. Die maxi­ma­le Ent­schä­di­gungs­leis­tung je geschä­dig­ter Per­son beträgt 15 Mil­lio­nen Euro. Die Deckungs­sum­me ist in den Tari­fen com­pact und clas­sic zwei­fach, im Tarif com­fort ein­fach maximiert.

© 2020 Cri­ti­cal-News — Miet­sach­schä­den in Hotel­zim­mern bis zu 3 Monate

Die aktu­el­len Bedin­gun­gen tra­gen den Stand 12.2020 (AL-PHV 2020).

Als Rabatt­merk­mal bie­tet die Alte Leip­zi­ger die Selbst­be­halts­va­ri­an­ten 150 Euro, 300 Euro, 500 Euro bzw. 1.000 Euro an. Dar­über hin­aus besteht die Opti­on auf einen Lauf­zeit­nach­lass bei Wahl einer Ver­trags­lauf­zeit von 3 Jah­ren (3 Pro­zent) oder 5 Jah­ren (5 Prozent).

Der Brut­to­jah­res­bei­trag für den Tarif com­fort mit 100 Mil­lio­nen Euro Deckungs­sum­me beträgt für einen 30jährigen Ver­si­che­rungs­neh­mer aus 30519 Han­no­ver bei jähr­li­cher Zahl­wei­se 113,41 Euro brut­to p.a. Bei unter­jäh­ri­ger Zahl­wei­se wird ein Raten­zah­lungs­zu­schlag in Höhe von 22,11% (monat­lich), 18,79% (vier­tel­jähr­lich) bzw. 16,89% (halb­jähr­lich) erho­ben. Der Bei­trag beträgt je nach Zahl­wei­se ent­spre­chend 66,28 Euro (halb­jähr­lich), 33,68 Euro (vier­tel­jähr­lich) bzw. 11,54 Euro (monat­lich). Je nach Post­leit­zahl, Alter bei Ver­trags­ab­schluss und Vor­scha­den­si­tua­ti­on kann die Prä­mie abweichen.

Optio­nal ange­bo­ten wer­den für alle Tarif­va­ri­an­ten die fol­gen­den Leistungsbausteine:

  • Hun­de­hal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung
  • Paket wei­te­re Garage(n)
  • Paket wei­te­re Eigentumswohnung(en) / Ferienwohnung(en)
  • Paket Dienst­haft­pflicht
  • Paket Cyber

Aus­ge­wähl­te Vor­tei­le des Tarifs com­fort der Alte Leipziger

  • bedin­gungs­sei­ti­ge Garan­tie, dass der Ver­si­che­rer nicht zum Nach­teil des Kun­den von den unver­bind­li­chen Mus­ter­be­din­gun­gen des GDV mit Stand 2016 inkl. Tarif­struk­tur IX abweicht (GDV-Garan­tie)
  • bedin­gungs­sei­ti­ge Garan­tie, dass der Ver­si­che­rer nicht zum Nach­teil des Kun­den von den unver­bind­li­chen Emp­feh­lun­gen des Arbeits­krei­ses Bera­tungs­pro­zes­se mit Stand 28.09.2015 abweicht (Arbeits­kreis-Garan­tie)
  • Best-Leis­tungs-Garan­tie für Leis­tun­gen, die bei Ein­tritt eines Scha­den­fal­les zwar nicht über die Alte Leip­zi­ger, aber über einen dann in die­sem Punkt leis­tungs­stär­ke­ren in Deutsch­land zuge­las­se­nen Wett­be­wer­ber ver­si­chert wären. Dabei gel­ten als Aus­schlüs­se z.B. Leis­tun­gen über die gesetz­li­che Haf­tung hin­aus. Die­se Best-Leis­tungs-Garan­tie kann aller­dings jeder­zeit mit Frist von einem Monat durch den Ver­si­che­rer gekün­digt wer­den und umfasst kei­nen Ver­zicht auf Selbst­be­hal­te (z.B. 100 Euro Selbst­be­halt bei Schä­den, die eine mit­ver­si­cher­te Per­son ihrem Arbeit­ge­ber zufügt)
  • Besitz­stands­ga­ran­tie (Vor­ver­si­che­rer­ga­ran­tie). Laut Web­site gel­te hier: „Wech­seln Sie von einem ande­ren Ver­si­che­rer in unse­ren »clas­sic« oder »com­fort« Schutz, garan­tie­ren wir Ihnen, dass im Scha­den­fall der bes­se­re Schutz zählt!“. Die­se Aus­sa­ge ist irre­füh­rend, da die Aus­schlüs­se nach A 1 – 7 Gel­tung haben und inso­fern bei­spiels­wei­se beim Vor­ver­si­che­rer Schä­den durch Asbest ver­si­chert sein kön­nen und die­se beim Anbie­ter­wech­sel ent­fal­len würden
  • Mit­ver­si­chert sind Per­so­nen­schä­den der mit­ver­si­cher­ten Per­so­nen untereinander
  • Mit­ver­si­chert sind unmit­tel­ba­re Haft­pflicht­an­sprü­che der Arbeit­ge­ber / Dienst­herrn oder den Arbeits­kol­le­gen gegen­über dem Arbeit­neh­mer als ver­si­cher­ter Per­son bis in Höhe von 50.000 Euro mit 100 Euro Selbstbehalt
  • Benann­te Neben­tä­tig­kei­ten (z.B. Allein­un­ter­hal­ter, Foto­graf, Fri­seur oder neben­be­ruf­li­cher Leh­rer) sind bis zu einem jähr­li­chen Umsatz von 12.000 Euro mit­ver­si­chert. Vor­aus­set­zun­gen für den Ver­si­che­rungs­schutz sind u.a., dass kei­ne Ange­stell­ten beschäf­tigt wer­de und zum ande­ren, dass eine Haupt­tä­tig­keit bestehen muss. Wer also als Haus­mann /-frau mit Tup­per­par­tys oder als DJ etwas Geld für die Fami­lie hin­zu­ver­die­nen möch­te, ist über die Alte Leip­zi­ger nicht mitversichert
  • Mit­ver­si­chert sind Haft­pflicht­an­sprü­che Drit­ter wegen pri­va­ter Per­sön­lich­keits- und Namensrechtsverletzungen
  • Ver­si­che­rungs­schutz besteht für Haft­pflicht­an­sprü­che Drit­ter aus dem Hal­ten, Besitz und Gebrauch von fern­ge­steu­er­ten Flug­mo­del­len mit Motor (z. B. Modell­flug­zeu­gen, Heli­ko­ptern, Qua­dro­c­op­tern, Droh­nen), deren Flug­ge­wicht 5 kg nicht übersteigt
  • Ver­si­che­rungs­schutz besteht für Haft­pflicht­an­sprü­che Drit­ter aus dem Gebrauch eige­ner Segel­boo­te bis 20 m² Segel­flä­che ohne Moto­ren oder Treib­sät­ze sowie eige­ner Motor­boo­te bis 15 PS / 11,03 kW
  • Mit­ver­si­chert ist der Aus­gleich einer Rück­stu­fung beim Scha­den­frei­heits­ra­batt (SFR) und des Voll­kas­ko-Selbst­be­halts bei Schä­den an bzw. durch frem­de gelie­he­ne Kraft­fahr­zeu­ge, maxi­mal jedoch bis 5.000 Euro
  • Mit­ver­si­chert ist bis 2.000 Euro die Selbst­be­tei­li­gung der Kfz-Voll­kas­ko­ver­si­che­rung, wenn die Voll­kas­ko eines Drit­ten ver­schul­det durch den Ver­si­che­rungs­neh­mer in Anspruch genom­men wer­den musste
  • Schä­den Drit­ter beim Be- und Ent­la­den des selbst gebrauch­ten Kraft­fahr­zeu­ges sind bis 5.000 Euro mit 150 Euro Selbst­be­halt mit­ver­si­chert. Glei­ches gilt für manu­el­le Rei­ni­gungs- und Pfle­ge­ar­bei­ten am Kfz eines Dritten
  • Mit­ver­si­chert sind Schä­den durch fal­sche Betan­kung frem­der Kfz bis 5.000 Euro mit 150 Euro Selbstbehalt
  • Mit­ver­si­chert ist das Hal­ten und Hüten wil­der Klein­tie­re (z. B. Spin­nen, Frö­sche, Skor­pio­ne und Schlan­gen), sofern es sich dabei um erlaub­te und – soweit geneh­mi­gungs­pflich­ti­ge – geneh­mig­te Hal­tung und Hütung im Haus­halt des Ver­si­che­rungs­neh­mers zu pri­va­ten Zwe­cken handelt
  • Ver­si­che­rungs­schutz besteht für gegen den Ver­si­che­rungs­neh­mer erho­be­ne Haft­pflicht­an­sprü­che als Inha­ber einer Lager­box oder einer Self-Sto­rage Anla­ge bis max. 10 m², sofern sich die­se inner­halb Euro­pas befindet
  • Im selbst genutz­ten Risi­ko besteht Ver­si­che­rungs­schutz für den Ver­si­che­rungs­neh­mer als Inha­ber eines selbst genutz­ten Heiz­öl- oder Gas­tanks auf den ver­si­cher­ten Grund­stü­cken ohne Begren­zung des Fassungsvermögens
  • Mit­ver­si­chert ist die gesetz­li­che Haft­pflicht des Ver­si­che­rungs­neh­mers als Inha­ber von Flä­chen­geo­ther­mie­an­la­gen im Inland
  • Ver­si­chert ist der Ver­lust frem­der pri­va­ter Schlüs­sel sowie von Schlüs­seln aus Dienst- und Arbeits­ver­hält­nis­sen (z.B. Woh­nung- oder Büro­schlüs­sel, frem­de pri­va­te Kfz-Schlüssel)
  • Mit­ver­si­chert sind Schä­den an bzw. das Abhan­den­kom­men von gemie­te­ten und gelie­he­nen frem­den Sachen bis 50.000 Euro mit 150 Euro Selbst­be­halt. Dies gilt nicht für Schä­den an frem­den geleas­ten, gepach­te­ten oder in Obhut genom­me­nen Sachen
  • Gefäl­lig­keits­schä­den sind bis zur ver­ein­bar­ten Deckungs­sum­me mitversichert
  • Schä­den durch delikt­un­fä­hi­ge Per­so­nen (auch durch z.B. voll­jäh­ri­ge demen­te Per­so­nen) sind bis 100.000 Euro mitversichert
  • Bei Gegen­stän­den, die zum Scha­den­zeit­punkt maxi­mal 12 Mona­te alt sind, besteht über die gesetz­li­che Haf­tung hin­aus auf Wunsch des Ver­si­che­rungs­neh­mers ein Anspruch auf Ent­schä­di­gung zum Neu­wert bis maxi­mal 5.000 Euro. Anders als üblich gilt die Leis­tungs­er­wei­te­rung auch für Schä­den an z.B. Bril­len, Com­pu­tern oder sons­ti­gen opti­schen oder tech­ni­schen Geräten
  • For­de­rungs­aus­fall­de­ckung ohne Min­dest­scha­den­hö­he. Mit­ver­si­chert sind Personen‑, Sach- und Fol­ge­schä­den von Per­so­nen- oder Sach­schä­den ohne Sub­li­mit und ohne Min­dest­scha­den­hö­he. Mit­ver­si­chert sind auch Schä­den Drit­ter, denen ein vor­sätz­li­ches Han­deln zugrun­de liegt oder sol­che, denen eine Hun­de- oder Pfer­de­hal­ter- oder hüter­ei­gen­schaft des Schä­di­gers zugrun­de liegt. Im Umfang der für die­sen Ver­trag gel­ten­den Leis­tungs­er­wei­te­run­gen zur Kfz-Klau­sel gel­ten die­se Erwei­te­run­gen auch für die Ausfalldeckung
  • Rechts­schutz zur For­de­rungs­aus­fall­ver­si­che­rung bis maxi­mal 150.000 Euro ab einer Min­dest­scha­den­hö­he von 1.500 Euro über die Itze­hoer als Risikoträger
  • Bei­trags­be­frei­ung bei Arbeits­lo­sig­keit bis maxi­mal 12 Mona­te, u.a. sofern der Ver­si­che­rungs­neh­mer bei Ver­trags­be­ginn das 50. Lebens­jahr und bei Inan­spruch­nah­me das 60. Lebens­jahr noch nicht voll­endet hat

Aus­ge­wähl­te Ein­schrän­kun­gen des Tarifs com­fort der Alte Leipziger

  • Inno­va­ti­ons­klau­sel gilt nur, wenn durch ein Tari­f­up­date aus­schließ­lich Ver­bes­se­run­gen vor­ge­nom­men wer­den, d.h. es besteht kein Anspruch auf die­se Leis­tung, wenn ein Tari­f­up­date neben bei­spiels­wei­se 20 Ver­bes­se­run­gen eine ein­zi­ge Stel­le besitzt, die auch zum Nach­teil des Kun­den füh­ren könnte.
  • Vor­sor­ge­ver­si­che­rung maxi­mal 25 Mio. Euro pau­schal für Personen‑, Sach- und Ver­mö­gens­schä­den, maxi­mal jedoch 15 Mio. Euro je geschä­dig­ter Person
  • Kein Bedin­gungs- und / oder Konditionsdifferenzdeckung
  • Der nicht­ehe­li­che Lebens­part­ner ist nur dann mit­ver­si­chert, wenn die­ser nament­lich im Ver­si­che­rungs­schutz benannt wird. Dies gilt auch dann, wenn die­ser in amt­lich in häus­li­cher Gemein­schaft gemel­det ist
  • Schä­den durch elek­tro­ni­schen Daten­aus­tausch (Inter­net­ri­si­ko) sind nur ver­si­chert, sofern die­se Ansprü­che inner­halb euro­päi­scher Staa­ten nach euro­päi­schem Recht gel­tend gemacht werden
  • Nicht mit­ver­si­chert sind Haft­pflicht­an­sprü­che Drit­ter als Mit­fah­rer eines Pkw, der weder Hal­ter noch Eigen­tü­mer des Kfz ist, die durch das Öff­nen der Kfz-Tür entstehen
  • Im Rah­men des Hal­tens und Hütens wil­der Tie­re nicht mit­ver­si­chert sind behörd­lich ver­an­lass­te Kos­ten für das Ein­fan­gen ver­si­cher­ter Tiere
  • Kein Ver­si­che­rungs­schutz als Eigen­tü­mer oder Ver­mie­ter eines (auch selbst­be­wohn­ten) Mehr­fa­mi­li­en­hau­ses mit mehr als zwei Wohneinheiten
  • Mit­ver­si­chert ist das pri­va­te Eigen­tum unbe­bau­ter Grund­stü­cke inner­halb der EU / EFTA bis 10.000 m², nicht jedoch, wenn auf die­sen z.B. ein Schup­pen / eine Scheu­ne steht, oder die­se land- oder forst­wirt­schaft­lich genutzt werden
  • Nicht ver­si­chert sind Haft­pflicht­an­sprü­che Drit­ter durch Asbest­schä­den
  • Nicht ver­si­chert ist der Ver­lust frem­der beruf­li­cher oder dienst­li­cher Kfz-Schlüs­sel sowie der Ver­lust von Tre­sor- und Möbel­schlüs­seln sowie sons­ti­gen Schlüs­seln zu beweg­li­chen Sachen
  • Nicht mit­ver­si­chert sind Miet­sach­schä­den an Heizungs‑, Maschinen‑, Kes­sel- oder Warmwasserbereitungsanlagen
  • Nicht mit­ver­si­chert ist der nicht schul­haf­te Ver­lust frem­der Schlüs­sel (z.B. infol­ge von Raub)
  • Im Rah­men der For­de­rungs­aus­fall­de­ckung besteht kei­ne Mit­ver­si­che­rung ech­ter Vermögensschäden
  • Kei­ne Opfer­hil­fe über die For­de­rungs­aus­fall­de­ckung hin­aus, d.h. für Schä­den an ver­si­cher­ten Per­so­nen durch einen unbe­kann­ten Täter im Sin­ne des Opfer­ent­schä­di­gungs­ge­set­zes
  • Kei­ne Mit­ver­si­che­rung psy­cho­lo­gi­scher Fol­ge­kos­ten für eine ver­si­cher­te Per­son infol­ge der Gewalt­tat eines Dritten
  • Laut Web­site des Ver­si­che­rers (https://​www​.alte​-leip​zi​ger​.de/​p​r​i​v​a​t​k​u​n​d​e​n​/​h​a​f​t​p​f​l​i​c​h​t​/​p​r​i​v​a​t​e​-​h​a​f​t​p​f​l​i​c​h​t​v​e​r​s​i​c​h​e​r​ung) gilt:

Das ist bei uns ver­si­chert: Betreu­ungs­ge­mein­schaf­ten wer­den behan­delt wie Tages­müt­ter /-väter oder Baby­sit­ter, und die­se sind in unse­rer Pri­vat-Haf­t­pflicht mitversichert.“

Bedin­gungs­sei­tig gibt es jedoch kei­ne Klar­stel­lung über das auch bei Wett­be­wer­bern benann­te Bayb­sit­ter- oder Tages­el­tern­ri­si­ko hinaus

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