Mitversicherung von Wertsachen in der Hausratversicherung
Die Außenversicherung gilt grundsätzlich für versicherte Sachen, die sich nur vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes befinden sowie für solche Sachen, die z. B. auf einer Reise oder bei einem Einkaufsbummel erworben werden und anschließend an den Versicherungsort zurückgebracht werden sollen. Hier stellen sich allerdings einige Fragen weiterlesen…