„Bußgeld“ für Alltagsbegleiterin entschieden
Die Staatsanwaltschaft fasste wesentliche Punkte des bisherigen Verfahrens zusammen. Deutlich wurde die persönliche Einordnung der Klägerseite durch die Formulierung, dass im Pflegeheim des Arbeitgebers ein „sanfter Druck“ zum Impfen ausgeübt worden sei und dass es ja „Erleichterungen für geimpfte Personen“ gegeben habe. weiterlesen…