Tarifanalyse Rechtsschutzversicherung ARB 2018 aus dem Hause Itzehoer (Stand 11.2021)
Kein Versicherungsschutz für rechtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit genetischen Schäden, ausgenommen im Zusammenhang mit einer medizinischen Behandlung. Da etwa die so genannten „Corona-Impfungen“ keine sterile Immunität bieten, und sie vor Markteintritt nie darauf untersucht wurden, und insofern die Verhütung der fraglichen Krankheit nicht sicher verhütet werden kann, bleibt unklar, ob solche Injektionen gegen COVID-19 im Sinne von § 630a Abs. 1 BGB als versicherte Behandlungen anzusehen sind. Grundsätzlich kann eine solche „Schutzimpfung“ nicht als „medizinische Behandlung“ angesehen werden, da Impfstoffe nicht unter das Arzneimittelgesetz fallen. Problematisch ist der Ausschluss auch vor dem Hintergrund, dass Gentechnik auch in manchen Lebensmitteln eingesetzt wird (z. B. Genmais oder Gensoja). weiterlesen…