Ana­ly­se der RKI-Files anhand einer Corona-Zeitleiste

Zuletzt aktua­li­siert: 13.04.2024 um 11: 15 Uhr Hin­weis: Aktu­ell wird erst ein­mal ein Rah­men für eine Zeit­leis­te anhand der RKI-Files und der Bun­des­pres­se­kon­fe­ren­zen (kurz: BPK) zu Coro­na erstellt. Links zu Vide­os der jewei­li­gen BPKs wer­den noch gesucht und sol­len dann an ent­spre­chen­der Stel­le ein­ge­fügt wer­den. Die­ser Arti­kel wird fort­lau­fend ergänzt. Kom­men­ta­re unter dem Arti­kel für wei­ter­le­sen…

Inter­view: Rechts­an­walt Dr. Uwe Lipin­ski zur Impf­pflicht gegen Masern

Das sog. Masern­schutz­ge­setz sieht lei­der vor, dass auch Kom­bi­na­ti­ons­impf­stof­fe akzep­tiert wer­den müs­sen. Das ist auch einer der sehr vie­len ver­fas­sungs­recht­li­chen Angriffs­punk­te gegen das Gesetz. Die Phar­ma­in­dus­trie ent­schei­det damit fak­tisch, ob man sel­ber oder das eige­ne Kind gegen drei, fünf oder sie­ben Krank­heits­er­re­ger geimpft wer­den muss. Es gibt noch eine Mög­lich­keit, über das Aus­land einen Ein­zel­impf­stoff zu erhal­ten oder sich im Aus­land mit­tels Ein­zel­impf­stoffs imp­fen zu las­sen und dann einen Masern­ti­ter-Nach­weis hier in Deutsch­land bei einem deut­schen Arzt bestim­men zu las­sen. Aber das ist natür­lich extrem umständ­lich und auch teu­er und wird für die aller­meis­ten Eltern und deren Kin­dern kei­ne prak­ti­ka­ble Mög­lich­keit sein, das ver­fas­sungs­wid­ri­ge Masern­schutz­ge­setz legal zu umge­hen. wei­ter­le­sen…