Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipinski ist Fachanwalt f?r Verwaltungsrecht. mit Sitz seiner gleichnamigen Anwaltskanzlei in Heidelberg und vertritt u. a. Eltern, die gegen eine Impfpflicht gegen Masern klagen.
Critical News:
Guten Tag, Herr Dr. Lipinski, Sie sind Fachanwalt f?r Verwaltungsrecht mit Sitz in Heidelberg, somit nicht allzu weit weg vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Sie vertreten u.a. Eltern, die f?r ihre Kinder gegen die Impfpflicht gegen Masern klagen. Sie haben sich kurzfristig bereit erkl?rt, zu diesem Thema f?r die breite ?ffentlichkeit folgende Fragen zu beantworten. Hierf?r bedanken wir uns sehr, zumal Sie beruflich derzeit sehr eingespannt sind.

Zu Beginn m?chte Critical News zu folgendem Sachverhalt Ihre Einsch?tzung haben: Aktuell steht in Deutschland der Masernimpfstoff nicht als Einzelimpfstoff zur Verf?gung.
- Wie sehen Sie die Chancen f?r Eltern, die sich dazu bereit erkl?ren, ihr Kind gegen Masern zu impfen, aber nicht gleichzeitig auch gegen im Gesetz nicht benannte andere Infektionskrankheiten?
- Wie sieht das von der Rechtslage her aus, wenn man bereits eine Mumps- und/oder R?telnerkrankung nat?rlich durchlebt hat, aber ?ber das Masernschutzgesetz (kurz: MSG) quasi gezwungen wird, hierzu zus?tzlich nachzuimpfen?
Rechtsanwalt Dr. Lipinski:
Das sog. Masernschutzgesetz sieht leider vor, dass auch Kombinationsimpfstoffe akzeptiert werden m?ssen. Das ist auch einer der sehr vielen verfassungsrechtlichen Angriffspunkte gegen das Gesetz. Die Pharmaindustrie entscheidet damit faktisch, ob man selber oder das eigene Kind gegen drei, f?nf oder sieben Krankheitserreger geimpft werden muss. Es gibt noch eine M?glichkeit, ?ber das Ausland einen Einzelimpfstoff zu erhalten oder sich im Ausland mittels Einzelimpfstoffs impfen zu lassen und dann einen Maserntiter-Nachweis hier in Deutschland bei einem deutschen Arzt bestimmen zu lassen. Aber das ist nat?rlich extrem umst?ndlich und auch teuer und wird f?r die allermeisten Eltern und deren Kindern keine praktikable M?glichkeit sein, das verfassungswidrige Masernschutzgesetz legal zu umgehen.
Laut einer Meldung der deutschen Apotheker-Zeitung vom letzten August (vgl. https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2020/08/17/einzelimpfstoff-gegen-masern-auch-als-import-nicht-mehr-verfuegbar), ist der Import des Einzelimpfstoffs aus der Schweiz jedoch schon nicht mehr m?glich. Ob es doch irgendwelche M?glichkeiten ?ber andere L?nder gibt, in denen auch noch Einzelimpfstoffe verimpft werden, ist mir nicht bekannt. Der Aufwand w?re auf jeden Fall gro? und nur f?r die wenigsten Eltern eine realistische Option.
Die Gerichte und die Beh?rden haben hierin keinen unzumutbaren Nachteil gesehen, und zwar nicht zuletzt deshalb, weil RKI und St?ndige Impfkommission keine Probleme damit haben, dass jemand, der in der Kindheit schon die R?teln ?berwunden hat, nochmals im Rahmen einer Kombinationsimpfung auch gegen R?teln geimpft wird, obwohl dies, nur bezogen auf R?teln, medizinisch nicht erforderlich ist. Vgl. https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Impfen/MMR/FAQ-Liste_Roeteln_Impfen.html
Auch deshalb ist neben dem politischen Kampf gegen Impfpflichten der juristische Kampf so essenziell. Wenn das sog. Masernschutzgesetz f?r verfassungswidrig erkl?rt werden w?rde, w?rde sich auch die Thematik der Kombinationsimpfstoffe gar nicht erst stellen bzw. allenfalls f?r diejenigen, die sich freiwillig impfen/?kombi-impfen? wollen.
Critical News:
Inwiefern gibt es seit Beginn der aktuellen Masernimpfkampagne ein erh?htes Auftreten an gemeldeten Nebenwirkungen?
Rechtsanwalt Dr. Lipinski:
Eine Abfrage unsererseits in der „Datenbank mit Verdachtsf?llen von Impfkomplikationen“ des Paul-Ehrlich-Instituts nach dem am meisten verwendeten MMR-Impfstoff Priorix hat ergeben, dass sich die Meldungen ?ber unerw?nschte Nebenwirkungen von 97 im Jahr 2018 auf 150 im Jahr 2019 auf 270 im Jahr 2020 gesteigert haben.
Leider ist diese Datenbank sehr unfreundlich f?r Benutzer gestaltet und ein Export der Daten quasi unm?glich. Auch wissen wir nicht, wie viele Impfdosen in Deutschland ?berhaupt in den besagten Jahren eingesetzt wurden. Daher k?nnen wir nicht sagen, ob die gemeldeten Nebenwirkungen nur zahlenm??ig angestiegen sind oder auch prozentual.
Critical News:
Ist bekannt, wie viele Eltern sich aktuell gegen eine Masernimpfung ihrer Kinder wenden?
Rechtsanwalt Dr. Lipinski:
Genaue Zahlen gibt es meines Wissens nicht. Ich kann aber aus meiner Praxis best?tigen, dass die Zahl derjenigen, die sich zumindest ?ber juristische M?glichkeiten informieren wollen, sehr gestiegen ist. Sich dagegen wenden, kann aber sehr vieles bedeuten: Das kann hei?en, dass man sich juristisch informiert, dann aber doch jede juristische Auseinandersetzung scheut. Das kann hei?en, dass man, wie die hiesigen Kl?ger sich vor dem Bundesverfassungsgericht und auch vor einem Verwaltungsgericht gegen das Gesetz juristisch wehrt. Das kann aber auch hei?en, dass man ?nur? einen Masern-Titer bei seinem Kind oder ggf. bei sich selbst bestimmen l?sst oder medizinisch pr?fen l?sst, ob eine (in der Praxis nur sehr selten anerkannte) medizinische Kontraindikation vorliegt. Wenn einem einer der beiden Nachweise gelingt, engagiert man sich in der Regel dann nicht mehr.
Wichtig ist auch: Das Gesetz zwingt nicht nur Kita- und Schulkinder zur Impfung, sondern auch eine Vielzahl an Erwachsenen, z.B. Lehrer oder auch ?rzte, die in Krankenh?usern oder Personen, die in Fl?chtlingsunterk?nften arbeiten. Das l?uft dann jeweils auf ein Berufsverbot hinaus, wenn sie sich dem Zwang nicht beugen.
Ein Beschwerdef?hrer aus der Kl?gergruppe ist verbeamteter Lehrer und will auch nach Ablauf der ?bergangsfrist noch sein Schulgeb?ude betreten und unterrichten d?rfen. Verfassungsrechtlich ist es m.E. auch absurd, dass der Bund hier derart massiv in Landesbeamtenverh?ltnisse eingreift. Mindestens ist das aber ein Grund, weshalb man zwingend von der formellen Nichtigkeit des gesamten Gesetzespakets ausgehen muss, weil neue Beendigungstatbest?nde f?r Beamtenverh?ltnisse nur durch Zustimmungsgesetz geschaffen werden k?nnen. Das folgt aus Art. 74 II GG.
Critical News:
Hat das Ganze ?berhaupt noch ansatzweise realistische Aussichten auf Erfolg, nachdem der EGMR in Stra?burg die Masernimpfpflicht in Tschechien mehrheitlich ?durchgewunken? hat? Und was konkret unterscheidet ggf. den tschechischen Fall vom deutschen sog. ?Masernschutzgesetz??
Rechtsanwalt Dr. Lipinski:
Die Berichterstattung der Medien ?ber das leider in der Tat nicht sehr grundrechtsfreundliche Urteil des Stra?burger Gerichtshofs vom 08.04.2021 war nahezu komplett irref?hrend bis unvollst?ndig. Die dortigen tschechischen Beschwerdef?hrer haben sich, warum auch immer, das ist unklar geblieben, nicht auch auf die Gewissens- und Religionsfreiheit berufen. Diese ist neben anderen Grundrechten und Grundfreiheiten im Falle einer Impfpflicht auch betroffen. Denn Impfstoffe enthalten Zelllinien abgetriebener F?ten. Nun mag Abtreibung in der Tat f?r den Durchschnittsb?rger etwas ?ganz Normales? sein, aber das sehen namentlich bekennende Christen und Juden eben aus triftigen Gr?nden nicht so. Es w?re auch ein Leichtes f?r die Industrie, Impfstoffe ohne die Zelllinien abgetriebener F?ten herzustellen, aber das will man aus welchen Gr?nden auch immer bislang nicht. Das tschechische Gesetz, das der EGMR mehrheitlich (es gab zwei Sondervoten) aus Sicht der Europ?ischen Menschenrechtskonvention (EMRK) gebilligt hatte, enthielt auch eine solche Ausnahme aus Gewissensgr?nden. Das ist ein zentraler Unterschied zum deutschen sog. Masernschutzgesetz. W?re eine solche Ausnahme auch im deutschen Recht vorgesehen, g?be es vermutlich gar keinen oder jedenfalls deutlich weniger juristischen wie politischen Widerstand gegen die Impfpflicht.
Auch haben die tschechischen Menschenrechtsbeschwerdef?hrer die Aussage, wonach die ?Wissenschaftsgemeinschaft? (?scientific community?) die Impfstoffe f?r effektiv und sicher, d.h. nebenwirkungsarm, h?lt, erkennbar ebenfalls nicht auch nur ansatzweise in Frage gestellt.
Die Beschwerdef?hrer unseres Verfassungsbeschwerdeverfahrens haben sich jedoch sehr ausf?hrlich und auch unter Vorlage gegenteiliger wissenschaftlicher Studien mit der medizinischen Thematik befasst und exakt diese zentrale politische und auch medizinische Aussage zumindest ernsthaft und gut vertretbar in Frage gestellt. Der EGMR konnte daher aus rein prozessualen Gr?nden nur von der gegenteiligen Behauptung (= sinngem??: Alle Kombinationsimpfstoffe sind v?llig nebenwirkungsarm und Impfsch?den sind extrem selten) ausgehen. Er hat die Richtigkeit dieser Annahme aber gerade nicht gepr?ft! Noch weniger konnte sich der EGMR mit der oben dargelegten Kombinationsimpfstoff-Thematik befassen, also pr?fen, ob es denn tats?chlich ?(?) in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist (?) zum Schutz der Gesundheit (?)?, es der Pharmaindustrie zu ?berlassen, ob ein Einzelimpfstoff oder (nur) ein Dreifach-Kombinations‑, ein F?nffach- oder demn?chst ein Siebenfach-Kombinationsimpfoff in den eigenen K?rper injiziert wird bzw. gegen den eigenen Willen injiziert werden muss. Auch dieser Punkt unterscheidet das hiesige Verfahren sehr deutlich vom Verfahrensgegenstand, der am 08.04.2021 in Stra?burg entschieden worden ist, weil dergleichen im hiesigen Verfahren sehr wohl ger?gt worden ist.
Auch sieht das tschechische Gesetz eine Art „Freikaufen“ von der Impfpflicht vor. Es gibt in Tschechien kein Zwangsgeld und die Bu?e ist einmalig, w?hrend in Deutschland Zwangsgelder im Prinzip beliebig oft verh?ngt werden k?nnen.
Weshalb bislang weder ?ber unsere Eilantr?ge noch ?ber unsere Hauptantr?ge entschieden worden ist, ist schwer verst?ndlich. Wir hoffen, dass dies daran liegt, dass wir viele ?wunde Punkte? des deutschen Gesetzes getroffen haben, die man offenbar auch aus Sicht der Verfassungsrichter nicht ganz so leicht ?vom Tisch wischen? kann. Wir w?nschen uns im Hauptsacheverfahren eine m?ndliche Verhandlung.
Critical News:
Was unterscheidet konkret die von Ihnen verfasste Verfassungsbeschwerde gegen das sog. ?Masernschutzgesetz? von den bislang eingereichten Verfassungsbeschwerden? War das erforderlich? Waren die bisherigen Verfassungsbeschwerden, deren Eilverfahren im Mai 2020 zur?ckgewiesen worden sind, denn tats?chlich so unvollst?ndig und mangelhaft?
Rechtsanwalt Dr. Lipinski:
Die Verfassungsbeschwerden beruhen nach unserem Wissen zu einem erheblichen Teil auf dem unter https://www.individuelle-impfentscheidung.de/pdfs/Rixen/Verfassungsgutachten.pdf abrufbaren Rechtsgutachten von Herrn Prof. Dr. Rixen. Dieses Rechtsgutachten enth?lt nat?rlich sehr viele gute und plausible Aspekte, insbesondere auch in medizinischer Hinsicht. Juristisch ist es aber u.E. jedenfalls insoweit mangelhaft als dass formelle Angriffspunkte rein gar nicht gepr?ft werden. Das betrifft nat?rlich die Frage, ob es verfassungsrechtlich zul?ssig gewesen ist, dass schon der urspr?ngliche Gesetzesentwurf der Bundesregierung das Vorhaben als blo?es Einspruchsgesetz durch den Bundesrat ?durchwinken? wollte, was dann sp?ter auch tats?chlich geschehen ist. Das betrifft nat?rlich auch weitere formelle Punkte. Wenn z.B. (u. E. zu Recht) auch ein Eingriff in Art. 11 I GG bejaht wird, dann verstehen wir nicht, wieso dann ein Gutachten eines Professors den damit zwingend verbundenen Versto? gegen das Zitiergebot des Art. 19 I 2 GG nicht auch und sogar vor allem r?gt. Vor allem deshalb, weil die Nichteinhaltung des formellen Zitiergebotes eindeutig ist. Das betrifft aber auch viele materielle Verfassungsrechtsfragen wie z.B. die Frage, ob das Gesetz nicht auch in die Privatschulfreiheit und in die Grundrechte der Privatschulen und Privatschullehrer sowie von deren Sch?ler eingreift, letzteres wiederum erneut i. V. m. dem Zitiergebot. Auch Privatschullehrer d?rfen ohne Impfung nach Ablauf der ?bergangsfrist nicht mehr ihre Arbeitsst?tte betreten, das greift in Art. 13 VII GG ein, weil Arbeitsst?tten ebenfalls als Wohnung i. S. d. Vorschrift gelten. Auch insoweit ist aber das formelle Zitiergebot eindeutig nicht eingehalten.
All diese Dinge k?nnen wir dem Rechtsgutachten nicht entnehmen. Prozessual gilt, dass das, was nicht innerhalb der mittlerweile l?ngst abgelaufenen Jahresfrist vorgetragen worden ist, juristisch auch nicht vom Bundesverfassungsgericht gepr?ft werden kann.
Zusammengefasst: Wir sind schon der Auffassung, dass wir deutlich mehr verfassungsrechtliche Angriffspunkte gefunden und auch prozessual ordnungsgem?? ger?gt haben. Wir w?rden es begr??en, wenn die dortigen Verfassungsbeschwerdef?hrer um des letztlich gemeinsamen Zieles wegen des Bundesverfassungsgerichts auch bitten, unsere zeitlich sp?ter eingereichte Verfassungsbeschwerde zeitgleich zu bescheiden. Es ist niemandem gedient, wenn z.B. die zuerst eingereichten Verfassungsbeschwerden aus prozessualen Gr?nden ganz oder auch nur teilweise scheitern w?rden und unsere erst sp?ter in Auftrag gegebene erst ein Jahr sp?ter entschieden oder ggf. m?ndlich verhandelt werden w?rde. Ein solches Szenario ist jedenfalls nicht undenkbar und sollte verhindert werden.
Critical News:
Und was konkret unterscheidet die Verfassungsbeschwerde der von Ihnen vertretenen Kl?gergruppe gegen die sog. ?Bundesnotbremse??
Rechtsanwalt Dr. Lipinski:
Wir haben vermutlich auch hier derma?en viele R?gen gefunden und erhoben, auch solche ganz offensichtlicher Natur, dass das Bundesverfassungsgericht sich zu einer f?rmlichen Justizverweigerung gezwungen sah. Wir d?rften das einzige Eilverfahren gewesen sein, dass gegen den am 30.06.2021 au?er Kraft getretenen ? 28b BIfSG gar nicht f?rmlich beschieden worden ist. Rund 2,5 Monate wurden wir nicht beschieden. Ein wohl einmaliger Fall in der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts, wenn man bedenkt, dass die angefochtene gesetzliche Regelung von vornherein bis zum 30.06.2021 befristet gewesen ist. Wir ?berlegen, ob wir hiergegen nach Stra?burg ziehen, weil eine monatelange Nichtbescheidung eines Eilantrags nicht akzeptabel ist.
Man muss aber auch klarstellen: Das gesamte Bundesnotbremsen-Gesetzespaket vom April 2021 umfasste nicht nur den ? 28b BIfSG, der u.a. die Ausgangssperren regelte, sondern auch den ? 28c BIFSG n.F., der unver?ndert in Kraft ist. Diese Norm spaltet die Gesellschaft in Geimpfte (Impfstoffe Astrazeneca und Johnson & Johnson), sog. ?Geimpfte? (die Medizinprodukte von BioNtech/Pfizer sowie Moderna sind keine Impfstoffe im herk?mmlichen Sinne, sondern ganz neue Methoden), Genesene und Getestete. Die entsprechende Bundesausnahmenverordnung ist weiterhin in Kraft.
Der Sachstand ist auch hier: Karlsruhe hat weder in der Hauptsache noch im Eilverfahren entschieden. Auch hier berufen wir uns u.a. darauf, dass das Gesetz bereits zu Unrecht als blo?es Einspruchsgesetz behandelt worden ist. Im Gesetzespaket wurden u.E. erneut neue Statusrechte und Pflichten geschaffen, die auch f?r Angeh?rige des ?ffentlichen Dienstes und f?r Landes- und Kommunalbeamte gelten. Stichwort: Grunds?tzliche Pflicht der Beamten, das Homeoffice-Angebot des Dienstherrn anzunehmen. Daher u.E. ebenfalls ein klarer Fall f?r den Art. 74 II GG, d.h. f?r die Zustimmung durch den Bundesrat. Auch hiergegen wurde versto?en.
Merkel & Co. wollten den Bundesrat umgehen, was sich dieser leider auch gefallen lassen hat.
Es k?nnte Sinn machen, dass wir auch die Bundesausnahmenverordnung noch angreifen. Aber dies ist nicht zuletzt auch eine Frage der Spendeneing?nge (Hinweis: Hierzu beachten Sie eine nachfolgende Frage an Rechtsanwalt Dr. Lipinski).
Critical News:
Sie klagen auch gegen diverse Fassungen der ?? 5, 28a BIfSG. Was ist hier der Sachstand?
Rechtsanwalt Dr. Lipinski:
Die Verfassungsbeschwerde sowie die entsprechende Klage beim VG K?ln sind eingereicht und seit Monaten ausf?hrlich begr?ndet.
Aber Karlsruhe entscheidet nicht. Weder im Hauptsache- noch im Eilverfahren, und auch eine Terminierung erfolgt nicht. Auf Sachstandsanfragen werden bestenfalls Allgemeinpl?tze geantwortet. Hier wissen wir allerdings nicht, ob wir das einzige Verfahren sind, das diese Normen angreift. Der ? 5 BIfSG regelte und regelt in verschiedenen Fassungen die Befugnis, den Beschluss des Deutschen Bundestages, die pandemische Notlage von nationaler Tragweite auszurufen. Der ? 28a BIfSG n.F. wurde im November 2020 durch das sog. Dritte Pandemiegesetz geschaffen und gibt der Exekutive einen Freibrief, im Regelfall nur abh?ngig von der sog. Inzidenz, die mittlerweile schon seit langem praktizierten Corona-Ma?nahmen zu verh?ngen, also Maskenpflicht, Einschr?nkung der Berufs- und Gewerbefreiheit, Kontaktbeschr?nkungen und Kontaktverbote etc.
Critical News:
Einem der Verfassungsbeschwerdef?hrer aus der Kl?gergruppe droht nunmehr die Verh?ngung eines Zwangsgeldes, ersatzweise der Zwangshaft. Wie sieht es in dieser Sache aus?
Rechtsanwalt Dr. Lipinski:
Dieser Fall belegt einmal mehr, dass zumindest ein Teil der Beamtenschaft jegliche(s) Ma? und Mitte verloren hat. Das 7 Jahre alte Kind ist aufgrund von vielen Vorerkrankungen schwer krank und soll nun mit einem Masernkombi-Impfstoff dreifach geimpft werden. Atteste wurden und werden von der Gesundheitsbeh?rde nicht anerkannt. Nat?rlich gab und gibt es keine Masernf?lle in der Schule. Das Verwaltungsgericht hat dem Mandanten in erster Instanz im Eilverfahren im Ergebnis Recht gegeben, allerdings gemeint, dass es auf die Frage der Verfassungsm??igkeit des sog. Masernschutzgesetzes gar nicht ankomme. Das k?nnen wir wiederum nicht ansatzweise nachvollziehen, weil der Bescheid unstreitig auf Vorschriften dieses Gesetzes beruht. Die Gegenseite ist in die Beschwerde gegangen und wirft dem Mandanten Betrug vor, beruft sich auf strafrechtliche Ermittlungen gegen eine ?rztin und weigert sich zudem ausdr?cklich, geradezu krampfhaft, die Frage der Verfassungsm??igkeit des Gesetzes auch nur ansatzweise zu pr?fen. Die Fronten sind hier wohl im ganz besonders verh?rtet. Laut dem Oberverwaltungsgericht Magdeburg ist dieser Fall dort auch das einzige Verfahren, bei dem es auf die Frage der Verfassungsm??igkeit des sog. Masernschutzgesetzes ankommen k?nnte. Das k?nnte darauf hindeuten, dass die Beh?rde hier aus ihrer Sicht ein Exempel statuieren will.
Wir haben jetzt erwidert, dass die ganzen Ausf?hrungen zu einem Strafverfahren, dass sich gar nicht gegen unsere Mandantschaft richtet, irrelevant seien und dass selbst dann, wenn man dies aus unerfindlichen Gr?nden anders sehen wollte, das VG Magdeburg aufgrund der evidenten formellen und wohl auch evident materiellen Verfassungswidrigkeit des Gesetzes jedenfalls im Ergebnis korrekt entschieden hat.
Sollte das Beschwerdegericht der Beh?rde Recht geben, m?ssten wir unverz?glich hiergegen mittels Anh?rungsr?ge und Verfassungsbeschwerde vorgehen, ggf. sogar auch in dieser Sache nach Stra?burg gehen. Denn selbst im Falle eines sp?teren Erfolges in der Hauptsache w?re die freie Impf(nicht)entscheidung von Eltern und Tochter unwiderruflich verloren. Der angebliche Nachteil f?r die Allgemeinheit, wenn das Gesetz noch weitere Monate zu Lasten meiner Mandantschaft nicht vollzogen werden w?rde, w?re, wenn ?berhaupt, minimalst, weil das Zwangsgeld und die Zwangshaft auch noch nach Erlass der Hauptsacheentscheidungen durchgesetzt werden k?nnten, falls wir, was wir nicht hoffen, in der Hauptsache verlieren sollten.
Critical News:
Sie erw?hnten mehrfach den Stra?burger Gerichtshof. Wollen Sie gegen die f?rmliche Nichtbescheidung des Eilantrags gegen die Bundesnotbremse nach Stra?burg ziehen?
Rechtsanwalt Dr. Lipinski:
Ja, das erw?gen wir. Dagegen spr?che ?nur?, dass dies nat?rlich mit weiteren Kosten verbunden w?re. Die Klagegruppe ist insoweit weiterhin auf regelm??ige Spendeneing?nge angewiesen, wobei wir der guten Ordnung halber darauf hinweisen, dass es sich hierbei leider nicht um Spenden im steuerrechtlichen Sinne handelt, d.h. diese Betr?ge sind nicht steuerlich absetzbar.
Sollte das Bundesverfassungsgericht sogar in den Hauptsacheverfahren die Antr?ge ablehnen, w?re m.E. der Gang nach Stra?burg nur allzu konsequent. Aus den o.g. Gr?nden sogar in der Angelegenheit ?Masernschutzgesetz?.
Critical News:
Gibt es Hinweise darauf, dass das Masernschutzgesetzt im Hinblick auf die als Damoklesschwert im Raum stehende Impfpflicht gegen Covid-19 eingebracht wurde? (Anmerkung der Redaktion: Das w?rde nat?rlich bedeuten, dass die aktuelle Impfkampagne bereits zuvor in Planung war.)
Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipinski:
Beweisen k?nnen wir das nat?rlich nicht. Aber wir k?nnen nachvollziehen, dass es vielen so erscheint, dass das sog. Masernschutzgesetz eine Art ?Blaupause? gewesen sein k?nnte. R?ckwirkend betrachtet kann man das schon so sehen, aber beweisen l?sst sich das nicht. Der bisherige politische und juristische Widerstand gegen das sog. Masernschutzgesetz war aus Sicht der Regierungen wohl noch nicht gro? genug, um die schon seit geraumer Zeit zumindest indirekte Corona-Impfpflicht aus deren Sicht in Frage zu stellen. Das lag wohl auch daran, dass man f?r die deutliche Mehrheit der Betroffenen eine sehr lange ?bergangsfrist vorgesehen hatte, urspr?nglich bis zum 31.07.2021, die jetzt unter dem Vorwand der Corona-?berlastung der Gesundheits?mter nochmals bis zum 31.12.2021 verl?ngert worden ist.
Critical News:
Kann es nicht auch so sein, dass ein politischer und juristischer Widerstand gegen das sog. Masernschutzgesetz deswegen gering gehalten werden konnte, in dem man gezielt eine Impfpflicht insbesondere f?r eine Impfung ausgew?hlt hat, bei der bereits vor der ?nderung des Gesetzes Eltern auch ohne eine besondere Kampagne ?ber 90 % ihrer Kinder haben impfen lassen? Taktisch gesehen w?re das doch ein kluger Schachzug, um zuk?nftig Pflichtimpfungen einzuf?hren, zumal sich die meisten Menschen nicht betroffen f?hlen und es f?r sich als nicht relevant betrachten, sich gegen ein derartiges Gesetz zu wehren, zumal es im Ergebnis nicht im gr??eren Kontext als Vorbereitung f?r zuk?nftige weitere Pflichtimpfungen gesehen wird, f?r die dann bereits aber der Boden geebnet wurde.

Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipinski:
In der Tat ist es so, dass wir bei den Masern ohnehin schon eine freiwillige Impfquote von deutlich mehr als 90 % hatten und wohl immer noch haben. Deshalb f?hlten sich prozentual gesehen nur Wenige betroffen, und zwar wohl auch deshalb, weil die Wenigsten wissen, dass ihnen bzw. ihren Kindern Kombinationsimpfstoffe verabreicht werden, die heute aus drei oder f?nf, morgen aber auch schon gegen 6 oder 7 Viren helfen sollen. Wenn es so geplant gewesen w?re, so w?re es taktisch in der Tat sehr klug gewesen, dass man als erste Impfpflicht diejenige gegen Masern eingef?hrt hat bzw. h?tte. Aber ein klarer Beweis ist auch das nat?rlich nicht. Es passt zwar alles sehr gut zusammen, aber der juristische und politisch klare Nachweis, dass die Regierung das von Anfang an so geplant h?tte, ist wohl nicht zu f?hren. Fakt ist aber, dass mit der ersten Impfpflicht, f?r die zudem f?r die meisten Menschen immer noch eine gro?z?gige ?bergangsfrist gilt, ein Gew?hnungseffekt eingetreten ist. Die breite Masse der Bev?lkerung wird das Gesetz nie gelesen haben und im Zweifel meinen, dass das schon so seine Richtigkeit haben wird. Ich selber durfte schon in unz?hligen pers?nlichen Gespr?chen mit Freunden, Verwandten, Kollegen etc. feststellen, dass praktisch keiner wusste und auch die wenigstens glauben wollten, dass wir laut RKI im Jahre 2019 (zur Erinnerung: das sog. Masernschutzgesetz wurde Anfang 2020 beschlossen) gerade einmal in ganz Deutschland zwei Maserntote, kompliziert durch Enzephalitis, hatten. Das sollte jeder mal mit der Zahl der Krebstoten, der Herzinfarkttoten, der Verkehrstoten vergleichen ?. Wer dem Staat bei einem ? vergleichsweise ? derart geringen gesellschaftlichen Problem derart exzessive Grundrechtseingriffe gestattet, der darf sich in der Tat ?ber die Corona-Ma?nahmen nicht beschweren. Die Hauptansprechpartnerin der von mir vertretenen Mandantengruppe hat zudem recherchiert, dass es im Jahr 2019 nicht nur blo? zwei Maserntodesf?lle im 83 Millionen starken Deutschland gegeben hat, sondern dass diese verbunden gewesen sind mit einer Enzephalitis.
Eine 30 ? 35 alte Frau und ein 65 bis 70 Jahre alter Mann sind gestorben. Die Nachricht mit der Frau ging durch die Presse, da diese sieben Tage vor ihrem Tode geimpft wurde und das fast schon klassische Bild einer SSPE zeigte: Kontakt mit Masern, darauf Impfung und dann SSPE. Hier kann dann auch unerw?hnt bleiben, dass es die gef?hrliche SSPE oder auch MIBE vor der Einf?hrung der Impfungen noch gar nicht gab. Die ersten Impfungen wurden nach einer Masern-Impfung im Jahr 1968 von Stuart A. Schneck dokumentiert und im Artikel ?Vaccination with measles and central nervous system disease?
ver?ffentlicht, in dem er zumindest den Verdacht ?u?ert, dass diese Folge einer Hypersensitivit?t auf den Impfstoff sein k?nnte[2]. SSEP steht f?r ?subakute sklerosierende Panenzephalitis?, MIBE f?r ?Masern-Einschlussk?rper-Enzephalitis?. Beide Erkrankungen f?hren ?blicherweise zum Tod oder zu schwerwiegenden Langzeitsch?den[3].
Mit dem tschechischen Gesetz h?tte dies nicht passieren k?nnen, da der Arzt hier zuerst den Immunit?tsstatus h?tte bestimmen m?ssen, so dass dort ja der IgM eine akute Infektion angezeigt h?tte.
Das Traurige daran: Der Tod der jungen Frau aus Hildesheim w?re durch andere Empfehlungen des RKI und entsprechender Gesetzgebung wohl vermeidbar gewesen. Die letzte Person, die nur mit Masern verstarb, war laut GBE-Bund eine 74‑j?hrige Person im Jahre 2010.[4]
Dennoch: Wenn man diese und viele anderen Dinge bei den Gerichten vortr?gt und das haben wir als Kl?gergruppe getan, dann werden die Gerichte all diese statistischen Fakten, Untersuchungen, Formfehler, Unverh?ltnism??igkeiten etc. hoffentlich jedenfalls nicht auf Dauer ignorieren k?nnen.
Es ist absurd, dass man vor diesem Hintergrund eine Impfpflicht einf?hrt, die zu Berufsverboten und massiven Eingriffen auch in die Kompetenzen der L?nder f?hrt und deren Reichweite die Pharmaindustrie nach Belieben steuern kann, ohne dass eine Ausweitung der Kombinationsimpfstoffe vom Bundestag oder auch nur vom Gesundheitsminister genehmigt werden m?ssten. Wenn sogar offizielle schulmedizinische Angaben (und hier verweise ich gerne auf das Gutachten von Prof. Dr. Rixen, dort S. 37) das Risiko bei den bisherigen Masernimpfstoffen f?r bleibende Hirnsch?den bei 1 zu 1,5 Millionen sehen sowie bei neurologischen Komplikationen von 1 zu 365.000, all die anderen Nebenwirkungen und Sch?den der offiziell einger?umten Risiken einmal au?en vorgelassen, dann hat schon die bisherige freiwillige Impfung, die mehr als 90% der B?rger in Anspruch genommen haben, eindeutig mehr Schaden als Nutzen angerichtet. Wenn man jetzt noch einige Millionen Kinder, Lehrer, ?rzte ec. noch dazu zu einer Kombinationsstoffimpfung zwingt, wird der Schaden noch gr??er. Im Prinzip ist das einfache Mathematik, ausgehend von den offiziellen Zahlen, aber die Politik kann oder will hier nicht richtig rechnen. Die Frage, ob die offiziellen Zahlen, betreffend die Nebenwirkungen und Sch?den, denn ?berhaupt realistisch sind oder in Wahrheit nicht nur einen Bruchteil der Realit?t widerspiegeln, ist in diesem Zusammenhang noch gar nicht angesprochen.
Critical News:
Wie kann man die Klagegruppe als Durchschnittsb?rger unterst?tzen?
Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipinski:
Da gibt es viele M?glichkeiten. Man kann regelm??ig kleine oder auch mittlere Betr?ge auf das Spendenkonto spenden. Man kann die Facebook- und Telegramgruppe (vgl. https://www.facebook.com/Verfassungsbeschwerde-110956561251626/ bzw. https://t.me/Masernschutzgesetz) abonnieren oder es besteht die M?glichkeit, dass man Freunde, Nachbarn, Kollegen auf dieses Projekt aufmerksam macht und ebenfalls um Spenden bittet.
Auch kann man Flyer bestellen und verteilen sowie die Beitr?ge der Gruppenmoderatoren auf Facebook und Telegram teilen. F?r Personen, die weder auf Facebook noch auf Telegram aktiv sind und sich auch keinen entsprechenden Account zulegen wollen, besteht die M?glichkeit, sich unter https://unverletzlich.de zu informieren.
Critical News:
Vielen Dank Herr Rechtsanwalt Dr. Lipinski f?r das Interview und insbesondere f?r die ausf?hrlichen Antworten, die unseren Lesern einen tieferen Einblick in den Komplex des Masernschutzgesetzes geben k?nnen. Vielen Dank auch an Corona-Fakten f?r ihre Fragen, die zu aufschlussreichen Antworten f?hren konnten.
[1] Epidemiologische Situation der Masern und R?teln in Deutschland in 2020 (Stand: 1.03.2021), RKI, https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Praevention/elimination_04_01.html
[2] Stuart A. Schneck ?Vaccination with measles and central nervous system disease? auf ?n.neurology.org? vom 01.01.1968. Aufzurufen unter https://n.neurology.org/content/18/1_Part_2/079, zuletzt aufgerufen am 09.08.2021
[3] Siehe z. B. Benedikt Wei?brich ?Masern-Infektion, Folgeerkrankungen und Masern-Impfung? auf ?bayerisches-aerzteblatt.de?, Ausgabe 05/2015, S. 240. Aufzurufen unter https://www.bayerisches-aerzteblatt.de/fileadmin/aerzteblatt/ausgaben/2015/05/einzelpdf/BAB_5_2015_240_242.pdf, zuletzt aufgerufen am 09.08.2021
[4 Es handelt sich einmal um die Tabelle „Durchschnittliches Alter der Gestorbenen in Lebensjahren (ab 1998). Gliederungsmerkmale: Jahre, Region, Geschlecht, Nationalit?t, ICD-10“ und einmal um die Tabelle „Sterbef?lle, Sterbeziffern (je 100.000 Einwohner, altersstandardisiert) ?(ab 1998). Gliederungsmerkmale: Jahre, Region, Alter, Geschlecht, Nationalit?t, ICD-10, Art der Standardisierung“. Die Tabelle ?Durchschnittliches Alter der Gestorbenen in Lebensjahren (ab 1998). Gliederungsmerkmale: Jahre, Region, Geschlecht, Nationalit?t, ICD-10″ ist unter https://www.gbe-bund.de/gbe/pkg_isgbe5.prc_menu_olap?p_uid=gast&p_aid=96939585&p_sprache=D&p_help=3&p_indnr=222&p_indsp=&p_ityp=H&p_fid=, auffindbar, zuletzt aufgerufen am 09.08.2021. ?Die Tabelle ?Sterbef?lle, Sterbeziffern (je 100.000 Einwohner, altersstandardisiert) (ab 1998). Gliederungsmerkmale: Jahre, Region, Alter, Geschlecht, Nationalit?t, ICD-10, Art der Standardisierung? finden Sie unter https://www.gbe-bund.de/gbe/pkg_isgbe5.prc_menu_olap?p_uid=gast&p_aid=70247541&p_sprache=D&p_help=3&p_indnr=222&p_indsp=&p_ityp=H&p_fid=.
Vielen vielen Dank f?r Ihr Engagement!
Menschen wie Sie geben uns Hoffnung und Zuversicht, dass dieses Land noch nicht komplett verloren ist.
Liebe Frau Antonioli,
Menschen wie Sie geben auch uns und sicherlich dem tüchtigen Anwalt Hoffnung und Zuversicht. Lassen Sie uns alle schauen, wie wir in die Eigenverantwortung kommen können, um uns weniger verwundbar zu machen.
Es gibt ja immer noch einen Plan B und C.
(VV)
Ich hoffe sehr, dass die Verfassungsklage Erfolg hat. Zum Wohle unserer Kinder ist die Impfung nicht.
Auch ich muss als Mitarbeiterin in einer psychiatrischen Institutsambulanz für Erwachsene jetzt einen Maserntiter vorweisen, was ich nicht nachvollziehen kann und angesichts der Coronaerlebnisse nicht möchte, mir geht das zu weit.
Toll, dass sich Menschen darum kümmern, weiter so.
Der Biologe und Virusexperte Dr. Stefan Lanka hat mit einem Gerichtsurteil bewiesen, dass kein wissenschaftlicher Nachweis für die Existenz des Masernvirus existiert.
Auch die Gutachter vom Robertkoch Institut konnten die Existenz von einem Masernvirus nicht aufzeigen.
Aber auch das angebliche Covid19 Virus
konnten Gutachter vor Gericht in Kanada nicht nachweisen. Die Spanier erhalten ihre Bussgelder wegen Coronavergehen wieder zurück, da auch diese kein Covid19 Virus nicht wissenschaftlich nachgewiesen ist.
Die Pharma möchte kranke Menschen und das ist vermutlich der Grund weshalb man impft. An gesunden Menschen verdient die Pharma und.…. nichts.
Quelle:
https://www.samueleckert.net/isolate-truth-fund/
https://telegra.ph/Gerichtsprotokolle-best%C3%A4tigen-Es-existiert-kein-wissenschaftlicher-Nachweis‑f%C3%BCr-das-Masernvirus-07–06