Pres­se­er­klä­rung: Wich­ti­ge Grund­satz­ent­schei­dung zum sog. „Masern­schutz­ge­setz“ erstrit­ten – Lan­des­haupt­stadt Mag­de­burg kas­siert ver­dien­te und deut­li­che Niederlage

Rechts­an­walt Dr. Lipinski: 

„Es zeigt sich u.a., dass die Ent­schei­dung der Arbeits­ge­mein­schaft Masern­schutz­ge­setz, mög­lichst vie­le Bevöl­ke­rungs- und Berufs­grup­pen in den juris­ti­schen Kampf ein­zu­bin­den, völ­lig kor­rekt gewe­sen ist. Ver­mut­lich war es zumin­dest rück­wir­kend betrach­tet kei­ne gute Idee von diver­sen ande­ren Kla­ge­grup­pen, direkt Anfang 2020 einen Eil­an­trag beim Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt, der bereits im Mai 2020 abge­lehnt wor­den ist, ein­zu­rei­chen, der im Wesent­li­chen nur von Kita-Kin­dern und deren Eltern getra­gen wur­de. Natür­lich sind auch die­se Per­so­nen­krei­se nicht nur im gerin­gen Maße in ihren Grund­rech­ten tan­giert, aber Berufs­ver­bo­te und Schul­kin­der, die der Schul­pflicht unter­lie­gen, hät­ten auf Basis die­ser Ent­schei­dung des OVG Mag­de­burg wahr­schein­lich schon damals zu einer ande­ren Eil­ent­schei­dung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts geführt. Es ist jeden­falls sehr zu begrü­ßen, dass die zwangs­wei­se Durch­set­zung des ver­fas­sungs­recht­lich im aller­höchs­ten Maße pro­ble­ma­ti­schen sog. „Masen­schutz­ge­set­zes“ zumin­dest in Sachen-Anhalt für die Behör­den nun­mehr extrem erschwert wor­den ist.“

© 2021 Dr. Uwe Lipinski

Der juris­ti­sche Kampf auch gegen das sog. „Masern­schutz­ge­setz“ geht daher wei­ter. Die AG Masern­schutz­ge­setz hofft, dass sich ande­re Ober­ge­rich­te dem OVG Mag­de­burg anschlie­ßen wer­den und dass ihre Ver­fas­sungs­be­schwer­de und auch ihr Eil­an­trag nun­mehr zeit­nah durch das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt beschie­den werden.

Zum sog. „Masern­schutzge­setz“, das gegen­über der Öffent­lich­keit eine enor­me Gefahr durch Masern sug­ge­riert, hat Rechts­an­walt Dr. Lipin­ski für sei­ne Man­dant­schaft eine weg­wei­sen­de Ent­schei­dung beim Ober­ver­wal­tungs­ge­richt Mag­de­burg erstrit­ten. Die aus­führ­li­che Pres­se­mit­tei­lung ist als PDF bei­gefügt. Der Man­dant ist Mit­klä­ger der Arbeits­ge­mein­schaft Masern­schutz­ge­setz (vgl. www​.unver​letz​lich​.de ).

Die Arbeits­ge­mein­schaft finan­ziert sich durch Spen­den, für die jedoch aus steu­er­li­chen Grün­den kei­ne Spen­den­quit­tung aus­ge­stellt wer­den kann.

Hei­del­berg, den 27.10.2021

Rechts­an­walt Dr. Uwe Lipin­ski
Fach­an­walt für Verwaltungsrecht

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Carolin
Carolin
2 Jahre zuvor

Vie­len Dank für eure Berichterstattung!