Die aktuelle Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG mit den Basis-Schutz, Economic-Schutz, Classic-Schutz, Comfort-Schutz, Exclusiv-Schutz und Excellent-Schutz ist gültig seit dem 01.02.2022.
Die einzelnen Tariflinien können durch optionale Bausteine erweitert werden:
- Fahrraddiebstahl (bis 5.000 Euro oder 10.000 Euro, im Tarif Excellent automatischer Einschluss von 1 % der Versicherungssumme. Siehe unten)
- Fahrrad-Vollkaskoversicherung für Pedelecs / E‑Bikes (laut Onlinerechner bis 10.000 Euro Versicherungssumme, laut pdf-Antrag abweichend bis 5.000 Euro Versicherungssumme)
- Überschwemmung durch Starkregen (im Excellent-Schutz beitragsfrei enthalten)
- Elementarschadenversicherung (inklusive Überschwemmung durch Starkregen. Versicherung gegen Schäden durch Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkungen, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch)
- Glasversicherung (für Ein- /Zwei– bzw. für eine Wohnung im Mehrfamilienhaus)
- WoMoBil-Versicherung (Versichert ist der mitgeführte Inhalt im Wohnmobil, Wohnwagen, Camper oder PKW. Versicherungssumme bis 10.000 Euro)
- Reisegepäckversicherung (wahlweise 2.000 oder 4.000 Euro Versicherungssumme)
- Konditionsdifferenzdeckung (nur im Excellent-Schutz gegen Zuschlag von 25 Euro netto möglich)
Versicherbar sind Wohnungen bis zu Versicherungssumme von 250.000 Euro. Beträgt der Wertsachenanteil mindestens 75.000 Euro oder die Gesamtversicherungssumme mindestens 200.000 Euro, gelten erweiterte Sicherungsrichtlinien. Liegt der Wertsachenanteil bei über 100.000 Euro, ist der Einbau / das Vorhandensein einer VdS anerkannten Einbruchmeldeanlage mit Aufschaltung zu einem Sicherheitsdienst oder zur Polizei zwingend vorgeschrieben.
Ein Unterversicherungsverzicht wird von der Ammerländer ab einer Versicherungssumme von mindestens 650 Euro je Quadratmeter Wohnfläche gewährt. Der Versicherer definiert die Wohn- und Nutzfläche wie folgt:
„Die Wohnfläche ist die Grundfläche aller Räume einer Wohnung einschließlich Wintergärten und Hobbyräume. Nicht zu berücksichtigen sind Treppen, Balkone, Loggien und Terrassen sowie Keller‑, Speicher/Bodenräume, die nicht zu Wohn- oder Hobbyzwecken genutzt werden. Die Fläche aller Arbeitszimmer von Selbstständigen und Freiberuflern, die sich innerhalb der privat genutzten Wohnung befinden, ist zusätzlich zu berücksichtigen, wenn diese Arbeitszimmer gemäß den besonderen Bedingungen mitversichert werden sollen.“
Gebäude, die bei Antragsstellung mehr als 60 Tage im Jahr unbewohnt sind, sind anfragepflichtig. Bei Unbewohntsein nach Vertragsabschluss, besteht Versicherungsschutz für Zeiträume bis zu 60 Tagen, im Tarif Excellent abweichend bis zu 12 Monaten.
Nicht versicherbar sind Wohnungen mit mehr als drei Schäden in den letzten fünf Jahren, Risiken mit einer Versicherungssumme über 250.000 Euro, nicht vom Versicherungsnehmer selbst bewohnte Risiken sowie Risiken in Gebäuden der Bauartklassen IV und V sowie der Fertighausgruppe III (z. B. mit Reetdach oder Fertighäuser ohne feuerhemmende Verkleidung). Nicht versicherbar sind des Weiteren insolvente Antragssteller. Außer im Maklergeschäft oder bei Papieranträgen sind weiterhin nicht versicherbar u. a. Wohnungen in Gebäuden ohne massive Außenwände.
Für Gebäude, die in den ZÜRS — Zonen 3 und 4 stehen, ist kein Versicherungsschutz gegen weitere Elementargefahren möglich. Gleiches gilt für Gebäude mit Elementarschäden in den letzten 10 Jahren vor Antragsstellung, bei Überschwemmungen des Grundstücks in den letzten fünf Jahren vor Antragsstellung sowie für Risiken, die sich in einem Bereich befinden, welcher in den letzten fünf Jahren vor Antragsstellung von einer Überschwemmung betroffen war. Anzugeben sind ausdrücklich auch nicht versicherte Schäden.
Wer sich im Februar 2022 vorvertraglich über eine erweiterte Elementarschadendeckung bei der Ammerländer informieren möchte, muss feststellen, dass der Link zu den entsprechenden Bedingungen ins Leere führt.
Folgt man hingegen der Antragsstrecke, so lassen sich die Bedingungen unter https://www.ammerlaender-versicherung.de/Downloads/Hausrat/Kundeninformation%20zur%20Elementarschadenversicherung.pdf herunterladen. Hiernach gelten für die erweiterten Elementargefahren eine Wartezeit von einem Monat sowie eine Selbstbeteiligung von 10 % der Schadenhöhe, mindestens 250 Euro, maximal 1.500 Euro.
Bei unterjähriger Zahlweise wird ein Ratenzahlungszuschlag in Höhe von 3 % (halbjährliche Zahlweise), 5 % (vierteljährliche Zahlweise) bzw. 6 % (monatliche Zahlweise) erhoben. Der Mindestbruttobeitrag bei Lastschrift beträgt 20,00 Euro netto je Rate. Mahnungen für rückständige Beiträge werden jeweils mit je 2,50 Euro, qualifizierte Mahnungen mit 5,00 Euro in Rechnung gestellt.
Bei Einschluss der Bausteine Fahrrad-Vollkaskoversicherung oder WoMoBil-Versicherung wird jeweils ein Nachlass von 10 % auf die Hausratversicherungssumme gewährt.
Die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung, eines Schadenfreiheitsrabatts, eines Bündelnachlasses oder eines Seniorenrabatts zur Beitragsreduzierung werden von der Ammerländer nicht angeboten.
Die meisten Hausratversicherer versichern nur Wohnungen mit von außen bündigen Zylinderschlössern und ohne von außen verschraubte Türbeschläge / Türschilder. Die Angabe zu solchen und anderen Mindestsicherungen ist bei der Ammerländer erst ab einer Versicherungssumme von über 200.000 Euro oder einem Wertsachenanteil von über 75.000 Euro zu machen.
Der Versicherungsnehmer kann den vereinbarten Versicherungsschutz in den Produkten Basis-Schutz, Economic- und Classic-Schutz mit Frist von drei Monaten zur Hauptfälligkeit bzw. in den Tarifen Comfort-Schutz, Exclusiv-Schutz sowie Excellent-Schutz täglich ohne Einhaltung einer Frist kündigen, der Versicherer jeweils mit Frist von drei Monaten zur jeweiligen Hauptfälligkeit. Das unter Umständen tägliche Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers kann problematisch sein, wenn z. B. ein Kunde einen Vertrag aufgrund einer Beitragsanpassung kündigt, nicht rechtzeitig einen geeigneten Ersatzvertrag findet und der betreuende Makler zum Zeitpunkt der Kündigung urlaubsbedingt keine zeitnahe Kenntnis erlangt. Kommt es dann zu einem Schaden, kann es sein, dass der bisherige Kunde unversichert oder schlechter versichert ist.
Wesentliche Kritikpunkte am Vorgängertarif (insbesondere die besonderen Obliegenheiten im Zusammenhang mit der Versicherung von Wertsachen) haben sich auch durch die Aktualisierung der Bedingungen nicht geändert.
Ausgewählte Leistungen des Tarifs Excellent-Schutz der Ammerländer
- Best-Leistungs-Garantie (hier: Erweiterte Leistungsgarantie) bis zur Versicherungssumme ohne verkürzte Kündigungsfrist. Wie üblich ist u.a. eine Leistungserweiterung hinsichtlich unbenannter Gefahren nicht möglich. Der Ausschluss für „Einschlüsse von Elementargefahren“ ist unspezifisch und könnte entweder so ausgelegt werden, dass damit auch z.B. Schäden durch Windbewegungen unter Windstärke 8 gemeint sein sollen oder aber, dass es sich konkret nur auf die in den Bedingungen benannten Elementargefahren (z.B. Erweiterung von Lawinen auch um Dachlawinen) beziehen soll.
- Besitzstandsgarantie (Vorversicherergarantie). Diese gilt u. a. nicht für eine beitragsfrei höhere Mitversicherung von Fahrraddiebstahl beim Vorversicherer und nur bei einem ununterbrochenen Versicherungsschutz.
- Sofern vereinbart, besteht eine Konditionsdifferenzdeckung, nicht jedoch eine Summendifferenzdeckung, für bis zu 12 Monate. Unklar ist, ob z.B. erweiterte Elementargefahren oder Glasschäden mitversichert sind, die bei der Ammerländer als neuem Versicherer mitversichert sind, beim bisherigen Versicherer jedoch nicht ausgeschlossen waren. Unklar ist auch, ob ein Unterversicherungsverzicht gewährt wird, wenn ein solcher beim alten Versicherer trotz Möglichkeit dazu, nicht eingeschlossen war (Ziffer 97 Nr. 1 d) VHB 2022 könnte dagegensprechen).
- Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit bis maximal 12 Monate. Der Anspruch auf Beitragsbefreiung setzt insbesondere voraus, dass der Arbeitnehmer vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 18 Monate ununterbrochen in einem sozialversicherungspflichtigen, ungekündigten und nicht befristeten Arbeitsverhältnis mit einer Arbeitszeit von mindestens 15 Wochenstunden stand und das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Das schließt eine Beitragsbefreiung für Selbstständige aus.
- genereller Unterversicherungsverzicht bis 1 Prozent der vereinbarten Versicherungssumme
- Vorsorgedeckung von 30 %. Für die versicherten Kostenpositionen gilt abweichend nur eine Vorsorgedeckung von 10 % über die Versicherungssumme hinaus.
- Verzicht auf Kürzung der Leistung bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles
- Verzicht auf Kürzung der Leistung bei grob fahrlässiger Verletzung gesetzlicher und behördlicher Sicherheitsvorschriften
- Verzicht auf die Kürzung der Leistung bei grob fahrlässiger Nichteinhaltung der Heizobliegenheit während der kalten Jahreszeit
- Versicherungsschutz für Wertsachen besteht bis in Höhe der Versicherungssumme. Außerhalb definierter Wertschutzschränke besteht eine maximale Versicherungssumme von 3.500 Euro (Bargeld, auf Geldkarten geladene Beträge mit Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt), 25.000 Euro (Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere) bzw. 50.000 Euro (Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin). Es gelten ehebliche Einschränkungen für Wertsachen ab 1.000 Euro (siehe „ausgewählte Einschränkungen“). Besondere Sicherheitsvorschriften gelten ab einem Wertsachenanteil von 75.000 Euro.
- Mitversicherung von Handelswaren und Musterkollektionen bis 15.000 Euro. Die Mitversicherung gilt allerdings nur innerhalb des Versicherungsortes, also nicht auch im Rahmen der Außenversicherung.
- Mitversichert sind sämtliche Smart-Home-Geräte, die zur Überwachung des versicherten Hausrates dienen und sich auf dem Grundstück der versicherten Wohnung befinden.
- Technische, optische sowie akustische Sicherungsanlagen, die zum Schutz des versicherten Hausrates auf dem Grundstück, auf dem die versicherte Wohnung liegt, existieren, gelten als versicherte Sachen, sind aber nicht gegen Diebstahl versichert.
- Mitversichert sind Schäden an nicht am Fahrzeug montierten Winter-/Sommerreifen inklusive der Felgen bei Einbruchdiebstahl und Brand. Das Gleiche gilt für nicht montierte Kindersitze und Dachboxen. Nicht versichert ist sonstiges Kfz-Zubehör (z.B. Ersatzteile für die Karosserie eines Oldtimers oder Autoradios) oder Teile und Zubehör von Luft- oder Wasserfahrzeugen. Der beschriebene Versicherungsschutz besteht auch in versicherten Garagen
- Mitversichert im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme des Versicherungsnehmers gilt der Hausrat einer Pflegekraft oder eines Au-Pair, die während der Ausübung ihrer Tätigkeit die Wohnung des Versicherungsnehmers mitbewohnt. Da diese Personen normalerweise nicht zum Haushalt des Versicherungsnehmers im Sinne von Ziffer A 8.1 VHB 2016 des GDV gehören, kann dies als tatsächliche Besserstellung angesehen werden.
- Mitversichert sind Sportgeräte (z. B. Laufbänder, Stepper oder Rudergeräte), die sich dauerhaft außerhalb der versicherten Wohnung befinden, bis in Höhe von 10.000 Euro.
- Versicherungsschutz besteht in privat genutzten Garagen am sowie in der Nähe des Versicherungsortes. Außerdem versichert sind auch privat genutzten Garagen außerhalb des Versicherungsgrundstücks, dies ohne eine konkrete räumliche Einschränkung. In Letzteren nicht versichert sind Wertsachen.
- Versicherungsschutz besteht für Hausrat an einem beruflich bedingten Zweitwohnsitz (Pendlerwohnung) bis in Höhe von 20 Prozent der Versicherungssumme, maximal jedoch bis 20.000 Euro, für Wertsachen maximal 2.500 Euro. Gegenüber vielen Wettbewerbern gelten nicht nur Antiquitäten als versicherte Wertsachen
- Außenversicherung bis 12 Monate.
- Versicherungsschutz für ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzte Räume, auch, wen diese nicht ausschließlich durch die Wohnung betreten werden können. Dies gilt jedoch nicht, wenn in diesen Räumen Publikumsverkehr stattfindet oder Angestellte beschäftigt werden.
- Mitversicherung unbenannter Gefahren mit 10 Prozent Selbstbeteiligung, mindestens 500 Euro. Ausschlüsse zu benannten Gefahren bleiben erhalten. Nicht versichert sind ergänzend Schäden u.a. an Glas, Keramik, elektronischen Geräten, Sportgeräten sowie an oder durch Personen oder Tiere aller Art. Ebenfalls ausgeschlossen sind Schäden u. a. durch einfachen Diebstahl, Stehen- und Liegenlassen. Keine ausdrückliche Beweislastumkehr zu Gunsten des Versicherungsnehmers.
- Einfacher Diebstahl von Fahrrädern bis 1 % der Versicherungssumme. Die Leistung kann gegen Zuschlag auf bis zu 103 % der Versicherungssumme, maximal auf 5.000 Euro (pdf-Antrag) bzw. 10.000 Euro (Onlinerechner) erhöht werden.
- Mitversicherung von Hausrat aus dem verschlossenen Innen- oder Kofferraum eines Kraftfahrzeugs oder Kraftfahrzeuganhängers, aus einer auf einem Kraftfahrzeug montierten verschlossenen Dachbox, nicht jedoch aus Wasser(sport)fahrzeugen, Luftfahrzeugen, Wohnmobilen oder Wohnwagen. Versicherungsschutz besteht weltweit. Nicht versichert ist der Diebstahl von Wertsachen sowie Schäden durch Relay Attack oder Jamming[1].
- Mitversichert ist der einfache Diebstahl von Hör- und Sehhilfen (nur geschliffene Gläser), Zähnen und Gebissen sowie der Taschendiebstahl, allerdings nur für Personen ab Vollendung des 60. Lebensjahres bis 1 Prozent der Versicherungssumme, max. 1.500 Euro mit 250 Euro Selbstbehalt und bei Taschendiebstahl mit Entschädigung zum Zeit- anstatt zum Neuwert. Bei Taschendiebstahl keine Mitversicherung von Wertsachen.
- Einfacher Diebstahl unter anderem von Gartenmöbeln, Gartengeräten und Rasenmährobotern, jeweils aus gemeinschaftlich genutzten Räumen sowie vom eingefriedeten Grundstück, nicht jedoch von Schäden durch Zerstörung oder Vandalismus an diesen. Da diese keine versicherten Sachen im Sinne von § 6 Nr. 2 VHB 2022 sind, lässt sich hier auch keine Erweiterung des Versicherungsschutzes im Rahmen der optional mitversicherten unbenannten Gefahren herleiten. Auch, wer seine Gartenmöbel auf einem nicht vollständig umfriedeten Grundstück hat, etwa, weil die Zufahrt zum Grundstück kein Tor besitzt, geht im Zweifel leer aus.
- Versicherungsschutz bei Trickdiebstahl besteht innerhalb des Versicherungsortes bis 10.000 Euro. Werden hierbei Kunden‑, Scheck- oder Kreditkarten gestohlen, so wird auch für die Folgen eines daraus resultierenden Missbrauchs geleistet.
- Einfacher Diebstahl von Gepäckstücken und deren Inhalt bis 3 Prozent der Versicherungssumme mit 100 Euro Selbstbehalt. Nicht versichert ist der Diebstahl von Wertsachen, Mobiltelefonen, elektronischen Geräten, Computern sowie der Inhalt von Hand- oder Tragetaschen.
- Mitversicherung der Beschädigungen an Fahrrädern, die als Reisegepäck eines öffentlichen Nahverkehrsmittels aufgegeben wurden.
- Mitversichert bis in Höhe von 3.500 Euro sind Schäden durch Phishing oder Pharming im Zusammenhang mit Online-Banking-Aktionen, welche der Versicherungsnehmer in der versicherten Wohnung oder über ein eigenes, geeignetes elektronisches Gerät (z. B. Laptop, portabler PC, Smartphone) durchführt.
- Mitversichert bis in Höhe von 3.500 Euro mit 50 Euro Selbstbeteiligung sind Schäden durch Betrug beim Onlinehandel (Kauf privater Waren durch das Internet), sofern der Verkäufer mit seiner Privat- oder Geschäftsadresse in Deutschland gemeldet ist. Dabei gelten diverse Ausschlüsse, z. B. Briefmarken, Gutscheine oder Kleinanzeigen zur Kaufanbahnung.
- Mitversichert bis in Höhe von 3.500 Euro sind Schäden durch Skimming infolge der Manipulation von Geldautomaten).
- Versicherungsschutz ausdrücklich auch bei Einbruchdiebstahl über nicht versicherte Räume[2].
- Mitversichert sind Folgeschäden durch die Manipulation / das Hacken von Smart-Home-Komponenten bis 3.500 Euro, nicht jedoch Schäden durch die Bedienung oder den Gebrauch versicherter Smart-Home-Geräte durch den Versicherungsnehmer bzw. Schäden durch Unachtsamkeit des Versicherungsnehmers oder den Diebstahl versicherter Smart-Home-Geräte durch Dritte.
- Bis 10.000 Euro mitversichert ist innerhalb des Versicherungsorts die Beschädigung, Zerstörung oder das Abhandenkommen von Hausrat durch wild lebendes Schalen- oder Federwild gemäß Bundesjagdgesetz. Ausgeschlossen sind Schäden an versicherten Sachen auf Balkonen oder Terrassen. Kein entsprechender Versicherungsschutz besteht zudem im Rahmen der Außenversicherung.
- Innerhalb versicherter Räume sind Sturmschäden unabhängig von der Windstärke mitversichert. Dies ist widersprüchlich, da Sturm gemäß § 5 Nr. 2 VHB 2022 der Ammerländer eine Mindestwindstärke 8 voraussetzt. Es fehlt eine Klarstellung, inwiefern Durchzug infolge von Druckunterschieden zwischen verschiedenen Gebäudeteilen mitversichert oder ausgeschlossen ist. Da die Bedingungen von „Sturm“ sprechen, ist an dieser Stelle von einer fehlenden Mitversicherung auszugehen. In der Regel lässt sich ein Handeln, das zu Durchzug führt, vorhersehen, womit eine Herleitung von Versicherungsschutz über die unbenannten Gefahren tendenziell eher auszuschließen ist.
- Auf dem Versicherungsgrundstück auf dem sich die versicherte Wohnung (inkl. Balkon und Terrasse) befindet, jedoch außerhalb versicherter Räume, sind Schäden durch Sturm ab Windstärke 8 versichert
- Versicherungsschutz bis 3 % der Versicherungssumme mit 250 Euro Selbstbehalt besteht für das Eindringen von Regen- oder Schmelzwasser durch nicht sturm- bzw. hagelbedingte Gebäudeöffnungen und den hieraus entstandenen Schaden durch die unmittelbare Einwirkung auf versicherte Sachen.
- Auch ohne Vereinbarung der Mitversicherung erweiterter Elementargefahren sind Überschwemmung durch Starkregen beitragsfrei eingeschlossen. Es gilt eine Selbstbeteiligung von 10 % der Schadensumme, mindestens 250 Euro, maximal 1.500 Euro. Es gilt eine Wartezeit von einem Monat ab Vertragsbeginn.
- Auch ohne Vereinbarung der Mitversicherung erweiterter Elementargefahren sind Rückstauschäden bis in Höhe von 5 Prozent der Versicherungssumme mit 250 Euro Selbstbehalt versichert, sofern eine funktionsfähige Rückstausicherung besteht.
- Subsidiär zum Netzbetreiber sind Schäden an versicherten elektrischen Geräten durch Spannungsschwankungen (Stromschwankungen) mitversichert. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die Stromschwankung nachweislich vor dem Hausanschlusskasten aufgetreten ist.
- Mitversichert sind Schmor- und Seng- sowie Rauch- und Rußschäden, die nicht Folge eines Brandes sind. Nicht versichert sind Schmor- und Sengschäden an elektrischen Geräten.
- Mitversichert ist die Explosion von Blindgängern (Kampfmittel aus beendeten Kriegen), nicht jedoch sonstige Schäden durch die Entschärfung von Blindgängern.
- Schäden durch Transportmittelunfälle (Unfälle mit Bus, Bahn, Taxi oder Miet-Pkw). Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die zu transportierenden Sachen ordnungsgemäß verstaut, sachgemäß geladen und gesichert werden, nicht jedoch auf dem Dach transportiert werden.
- Übernahme der Rückreisemehrkosten für den Abbruch von Urlaubs- und Dienstreisen. Versicherungsschutz besteht bei Schäden ab 5.000 Euro für den Versicherungsnehmer. Kein Versicherungsschutz besteht für Angehörige des Haushalts des Versicherungsnehmers.
- Bis zu 3.500 Euro Reiserücktrittskosten (Stornokosten) für eine Urlaubs-, nicht jedoch Dienstreise, ab einer Mindestschadenhöhe von 10.000 Euro. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Versicherungsfall innerhalb einer Woche vor Reiseantritt eingetreten ist.
- Mitversicherung von Hotelkosten ohne Nebenkosten (z.B. Frühstück, Telefon, TV) ohne zeitliche Begrenzung
- Lagerkosten für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten
- Bei der Durchführung eines Sachverständigenverfahrens zur Feststellung der Schadenhöhe wird ab einer festgestellten Schadenhöhe von mindestens 5.000 Euro der Anteil des Versicherungsnehmers an den Verfahrenskosten in voller Höhe.
- Mitversichert sind Datenrettungskosten.
- Mitversichert sind Mehrkosten durch Technologiefortschritt und Preissteigerungen
- Instandsetzungskosten bei Beschädigungen von behindertengerechten Einbauten in gemieteten, in Sondereigentum befindlichen Wohnungen sowie in Einfamilienhäusern.
- Kosten für Mehrverbrauch von Gas und Wasser nach einem versicherten Schadenfall, nicht jedoch von Ölverlust oder Stromverlust aus Stromspeichern.
- Übernahme der Betreuungskosten für infolge eines Versicherungsfalles notwendige Kinderbetreuung bis 350 Euro. Voraussetzung ist eine Mindestschadenhöhe von 1.500 Euro.
- Übernahme der Kosten des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person für eine psychologische Betreuung nach einem versicherten Einbruchdiebstahl, Raub oder Brand bis in Höhe von 500 Euro.
- Entfernung von Wespen‑, Hornissen- und Bienennestern bis 300 Euro. Die Entfernung und Umsiedlung des Nests muss durch den Versicherungsnehmer beantragt und von der Naturschutzbehörde oder einer anderen zuständigen Behörde der Stadt oder des Landkreises genehmigt werden.
- Nachhaltigkeitsklausel: Übernahme der Mehrkosten bis 25 % für die Anschaffung eines ökologisch höherwertigen Ersatzes gleicher Art und Güte für benannte Sachen (z. B. Möbel, Haushaltsgeräte), nicht jedoch erhöhte Hotelkosten bei Unterbringung in nachhaltig zertifizierten Hotels.
- nach mindestens drei Jahren Vertragslaufzeit Beitragsreduzierung um 25 Prozent bei Umzug in ein Seniorenheim, nicht jedoch auf unter 29,00 Euro netto p. a.
Ausgewählte Einschränkungen des Tarifs Excellent-Schutz der Ammerländer
- Bedingungsseitige Garantie hinsichtlich der unverbindlichen Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV-Garantie) bezieht sich nur auf die unternehmenseigenen VHB 2014, nicht auf die besonderen Bedingungen. Das ist entscheidend, da erhebliche Einschränkungen zur Mitversicherung von Wertsachen bei der Ammerländer nicht in den VHB, sondern in den Besonderen Bedingungen benannt werden.
- Keine Garantie, dass nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers von den unverbindlichen Empfehlungen des Arbeitskreises Beratungsprozesse abgewichen wird.
- Innovationsklausel gilt nur, wenn durch ein Tarifupdate ausschließlich Verbesserungen vorgenommen werden, d.h. es besteht kein Anspruch auf diese Leistung, wenn ein Tarifupdate neben beispielsweise 20 Verbesserungen eine einzige Stelle besitzt, die auch zum Nachteil des Kunden führen könnte.
- Ohne Versehensklausel bei einfachen fahrlässig begangenen Obliegenheitsverletzungen
- Kein Regressverzicht gegenüber fahrlässig handelnden Angehörigen (z. B. auch solchen in häuslicher Gemeinschaft).
- Kein Verzicht auf Kürzung der Leistung bei grob fahrlässiger Verletzung vertraglicher Obliegenheiten mit Ausnahme der Heizobliegenheit oder gesetzlicher und behördlicher Sicherheitsvorschriften.
- Zu den versicherten Sachen gehören unter anderem Haustiere (z. B. Fischen, Katzen, Vögel), nicht jedoch Heimtiere (z. B. Chinchillas, Spinnen, Schlangen) oder Nutztiere z. B. Schafe, Ziegen).
- Im Zusammenhang mit der Mitversicherung von Wertsachen gilt:
„Im Versicherungsfall ist bei Wertsachen, insbesondere Schmuckstücken und Uhren darauf zu achten, dass Einzelstücke mit einem Wert von über 1.000,- EURO mit Nachweisen in Bezug auf Hersteller, Fabrikat, Typenbezeichnung, Verkäufer, Anschaffungspreis zu belegen sind. Angaben zu Spezifikationen können unter anderem Fotos und Expertisen sein.“
Da sich die bedingungsseitige GDV-Garantie nur auf die Allgemeinen Bedingungen bezieht, ist hier keine Heilung möglich.
- Kein Versicherungsschutz für den Diebstahl von Poolrobotern oder die Beschädigung von Garten- und / oder Poolrobotern.
- Nicht mitversichert ist Sportausrüstung (z. B. Reitsättel, Golfausrüstung), die sich dauerhaft außerhalb der versicherten Wohnung befindet.
- Kein Versicherungsschutz besteht für Diebstahl von Hausrat durch Aufbrechen von Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie von Wohnmobilen und Wohnwagen.
- Nicht versichert sind Schäden durch die Herausgabe des PIN des Versicherungsnehmers infolge räuberischer Erpressung
- Im Rahmen der versicherten Cyber-Leistungen kein Versicherungsschutz gegen Cyber-Mobbing oder widerrechtliche Entwendung von Kryptowährungen.
- Nicht versichert sind Schäden durch Taschendiebstahl für Personen, die das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
- Nicht versichert ist der Diebstahl technischer, optischer oder akustischen Sicherungsanlagen auf dem Versicherungsgrundstück, die zum Schutz der versicherten Wohnung gehören.
- Kein Versicherungsschutz für Diebstahl durch Hausangestellte (z. B. einer Pflegekraft).
- Nicht versichert sind Schäden an versicherten Sachen außerhalb versicherter Räume, wenn keine Mindestwindstärke 8 erreicht wird. Im Einzelfall kann hier Versicherungsschutz über die unbenannten Gefahren hergeleitet werden, da nach Ziffer 93 Nr. 2 a) mit Verweis auf die VHB kein Ausschluss für Sturmschäden unter Windstärke 8 definiert ist, sondern lediglich definiert ist, dass ein Sturm erst ab Windstärke 8 vorliege.
- Versicherungsschutz für Schäden durch Kurzschluss nur, sofern es sich um einen Blitzfolgeschaden handelt.
- Nicht mitversichert ist der Anprall von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, sofern es sich bei diesen weder um Straßen- noch Schienenfahrzeuge handelt.
- Nicht mitversichert sind Schäden durch sowie für die Entseuchung radioaktive Isotope (z.B. in Rauchmeldern).
- Ohne Mitversicherung von Schäden durch Plansch- und Reinigungswasser.
- Ohne Schäden am versicherten Hausrat bzw. Abhandenkommen von versichertem Hausrat durch Haustiere.
- Keine Übernahme der Kosten für Verkehrssicherungsmaßnahmen.
- Keine Übernahme von Dekontaminationskosten.
- Ohne vorübergehende Anmietung von Haushaltsgeräten nach einem Versicherungsfall.
- Nicht versichert sind Mietfortzahlungskosten, wenn und solange trotz Unbewohnbarkeit der Wohnung Mietkosten weiterbezahlt werden müssen.
- Nicht versichert sind Schlossänderungskosten für Wohnungs- und Gemeinschaftstüren sowie für Schlösser von eigenen Kraftfahrzeugen.
- Ohne Übernahme von Feuerlöschkosten.
- Ohne Übernahme von Leckortungskosten ohne einen versicherten Schadenfall.
- Ohne Fremdkosten für Koordination der Wiederherstellung versicherter Sachen.
- Ohne Übernahme der Betreuungskosten für infolge eines Versicherungsfalles pflegebedürftige Personen.
- Keine Übernahme der Kosten für einen Erholungsurlaub nach Großschäden.
- Keine generelle Mitversicherung polizeilich angezeigter Straftaten (z.B. Diebstahl von Solarzellen, einfacher Diebstahl von nicht ausdrücklich benannten Sachen).
- Nicht mitversichert sind unbenannte Kosten.
- Keine Übernahme von Dolmetscherkosten oder der Kosten für die Organisation eines geeigneten Dolmetschers oder eines telefonischen Dolmetscherservices bei Auslandsreisen.
- Keine Übernahme der Kosten für ein Notruftelefon.
- Kein optionales Dokumentendepot für z. B. Ausweise, Reisevisa oder Kreditkarten.
- Ohne Beitragsbefreiung bei Arbeitsunfähigkeit.
- Kein Versicherungsschutz für vorübergehende Berufs‑, Studien- oder Urlaubsaufenthalte oder die Tätigkeit als Au-pair im Ausland.
- Kein bedingungsseitig nahtloser Übergang von Versicherungsschutz, falls Vorvertrag nicht um 0 Uhr, sondern bereits um 12 Uhr des Vortages enden sollte.
- Kein bedingungsgemäßer Versicherungsschutz, wenn unklar ist, ob der Eintritt eines Schadens bei gedehnten Versicherungsfällen in die Vertragslaufzeit des alten oder in die des neuen Versicherers fällt.
- Kein Verzicht auf das außerordentliche Kündigungsrecht des Versicherers wegen Nichtzahlung eines Folgebeitrages.
- Keine Mitversicherung von erweiterten Elementargefahren in den ZÜRS-Zonen 3 und 4.
- Keine optionale Gegenstandsversicherung (Versicherungsschutz für Gegenstände mit ideelen Werten, z. B. Fotozubehör, Jagdausrüstungen oder Autogrammsammlungen).
- Ratenzahlungszuschlag bei unterjähriger Zahlweise, in Höhe von 6 Prozent (monatlich), 5 Prozent (vierteljährlich) bzw. 3 Prozent (halbjährlich).
Hinweis:
Die Ammerländer schrieb am 29.04.2022
„eine Überprüfung und Freigabe Ihrer Analyse durch uns erfolgt nicht.
Deshalb können wir die Richtigkeit Ihrer Angaben nicht bestätigen.“
Hinweise zu etwaigen Fehlern sind daher besonders willkommen.
[1] Siehe hierzu z. B. „Jamming und Relay Attack. Autoeinbruch per Funk oft kein Fall für die Versicherung“ auf „test.de“ vom 08.12.2020. Aufzurufen unter https://www.test.de/Jamming-und-Relay-Attack-Autoeinbruch-per-Funk-oft-kein-Fall-fuer-die-Versicherung-4824449 – 0/, zuletzt aufgerufen am 03.02.2022
[2] Siehe Stephan Witte „Nicht alle Versicherer bieten Leistungen nach GDV-Standard. Besteht Versicherungsschutz bei Einbruch über nicht versicherte Räume?“ in „Risiko & Vorsorge“, Ausgabe 2/2018, S. 11 – 12. Aufzurufen unter https://critical-news.de/risiko-und-vorsorge-heft‑2 – 2018/, zuletzt aufgerufen am 07.01.2022.