Die Haftpflichtkasse VVaG bietet ihre Pferdehalterhaftpflichtversicherung als Einfach Komplett mit den Deckungssummen 10, 20 bzw. 50 Mio. Euro Deckungssumme an. Dabei besteht eine maximale Entschdigung von 10 Mio. Euro je geschdigter Person. Der Versicherungsschutz besteht generell ohne Maximierung, allerdings sind einzelnen Leistungen zweifach‑, die Mitversicherung des Umweltschadenrisikos einfach maximiert.
Die aktuellen Bedingungen (Tierhalterhaftpflicht-Versicherung) tragen den Stand 10.2023. Die Satzung wurde zuletzt zum 20.06.2023 angepasst. Gegenber der Tarifanalyse aus dem Jahre 2021 weist die Haftpflichtkasse nunmehr analog zu ihrer privaten Haftpflichtversicherung und den unverbindlichen Musterbedingungen des GDV ein durchgeschriebenes Bedingungswerk auf. Es gibt also keine Trennung mehr zwischen allgemeinen und besonderen Bedingungen.
Produktweiterentwicklung in den letzten Jahren
Neu gegenber der letzten Tarifanalyse aus dem Jahre 2021 ist unter anderem die Aufnahme einer Versehensklausel, einer Zufriedenheitsgarantie sowie eine bedingungsseitige Garantie im Hinblick auf die unverbindlichen Empfehlungen des Arbeitskreises Beratungsprozesse (Arbeitskreis-Garantie). Gegenber dem alten Bedingungswerk sind Personenschden mitversicherter Personen untereinander grundstzlich mitversichert. Dabei bestehen hier jedoch einige Auslegungsprobleme. Die bisherige Klarstellung, wonach Versicherungsschutz auch dann besteht, wenn versicherte Pferde privat zu therapeutischen Zwecken genutzt werden, ist nicht mehr ins Bedingungswerk eingeschlossen.
Gegenber der alten Satzung aus dem Jahre 2008 wurde die Mglichkeit eingerumt, virtuelle Aufsichtsratssitzungen vornehmen zu knnen (siehe 18 Nr. 3 der Satzung).
Ausnahmegesetze zur Coronazeit nahmen Einfluss auf aktuelle Satzung
Am 27.03.2020 wurde das Gesetz ber Manahmen im Gesellschafts‑, Genossenschafts‑, Vereins‑, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekmpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie verabschiedet[1], das vorbergehend bis zum 31.08.2022 in Kraft war und mittlerweile ausgelaufen ist[2]. Da viele Aufsichtsratsmitglieder die virtuellen Konferenzen schtzen gelernt htten und teilweise von weit her anreisen mussten, sei es nach Unternehmensangaben angezeigt gewesen, hier die nicht mehr zeitgeme Satzung an aktuelle Bedrfnisse anzupassen.
bersicht ber die Inhalte der Analyse
1. Tarifliches
2. Ausgewhlte Leistungen des Tarifs Einfach Komplett der Haftpflichtkasse
3. Ausgewhlte Einschrnkungen des Tarifs Einfach Komplett der Haftpflichtkasse
Die Prmienhhe bercksichtigt das Stockma der zu versichernden Pferde (bis bzw. ber 148 cm).
Ein Rabatt ist mglich bei Wahl einer Selbstbeteiligung von 125 Euro je Schaden.
Bei Bestehen oder gleichzeitiger Beantragung einer Unfall- oder Hausratversicherung bei der Haftpflichtkasse wird ein Bndelnachlass von 5 Prozent gewhrt bzw. von 10 Prozent, wenn sowohl eine Hausrat- als auch eine Unfallversicherung entsprechend bestehen oder beantragt werden.
Kunden, die ihre vollstndige E‑Mail-Adresse angeben und bereit sind, ihren gesamten Schriftwechsel ausschlielich elektronisch zu fhren, knnen einen Papierlos-Nachlass in Hhe von 10 Prozent beanspruchen.
Gewhrt wird ein zustzlicher Lebensnummer- und Vorschadennachlass von 10 Prozent, wenn gegenber dem Versicherungsnehmer als Tierhalter (im Zweifel auch als Tierhalter eines Hundes!) in den letzten drei Jahren vor Antragsstellung keine Haftpflichtansprche geltend gemacht wurden und dem Versicherer eine gltige Lebensnummer zu den versicherten Pferden bei Antragsstellung angegeben wird.

Das UELN-System (UELN universelle Equiden-Lebensnummer) wurde weltweit zwischen den grten Pferdezucht- und ‑turnierorganisationen vereinbart. Es wurde auf Initiative der World Breeding Federation for Sport Horses (WBFSH), des International Stud-Book Committee (ISBC), der World Arabian Horse Organization (WAHO), der European Conference of Arabian Horse Organisations (ECAHO), der Confrence Internationale de l’Anglo-Arabe (CIAA), der Internationalen Reiterlichen Vereinigung (FEI) und der Union Europenne du Trot (UET) entwickelt; Informationen zu diesem System sind auf der UELN-Website verfgbar[3].
Aus der Lebensnummer lassen sich u.a. das Herkunftsland, der Zuchtverband als auch das Geburtsjahr ableiten. In der Praxis gibt es aber immer wieder Pferdehndler, die die erforderlichen Papiere nicht an den neuen Besitzer aushndigen, so dass der Nachweis der korrekten Lebensnummer nicht immer erbracht werden kann.
Bei dem beschriebenen Lebensnummer- und Vorschadennachlass handelt es sich um einen Kombinationsrabatt. Es gibt also keinen separaten Lebensnummer- sowie einen separaten Vorschadennachlass. Zu beachten ist, dass ein Vertrag, fr den bei Antragsstellung ein entsprechender Nachlass gewhrt wird, diesen nicht automatisch fr die Zukunft durch den Eintritt eines Schadens verliert.
Mit Ausnahme der Entscheidung fr eine der drei angebotenen Deckungssummen bietet Die Haftpflichtkasse aktuell keine optionalen Bausteine.
Der Mindestbeitrag betrgt in Verbindung mit einem Lastschrifteinzug 11,90 Euro je vereinbarter Rate. Vereinbart wird pauschal eine Vertragslaufzeit von einem Jahr. Bei Vereinbarung einer Deckungssumme von 50 Millionen Euro kostet Versicherungsschutz fr ein Reitpferd ab 1,48 Stockma ohne Selbstbehalt und ohne zustzliche Rabatte 122,57 Euro brutto jhrlich.
Sollen mehrere Pferde versichert werden, so betrgt die Grundprmie fr jedes weitere Tier anstatt 74,00 Euro (Kleinpferde) bzw. 88,00 Euro netto (Gropferde) jeweils 65,00 Euro netto. Dies ergibt Bruttoprmien von 88,06 Euro (Kleinpferde), 104,72 Euro (Gropferde) bzw. 77,35 Euro (jedes weitere Pferd). Dies bedeutet einen Mehrpferdenachlass in Hhe von ca. 12 % (Kleinpferde) bzw. 26 % (Gropferde).
Bei Antragsstellung anzugeben sind Vorschden gegen den Antragssteller als Tierhalter whrend der letzten drei Jahre vor Antragsstellung und ebenfalls, inwiefern in den letzten drei Jahren vor Antragsstellung ein Vorvertrag bestand. Wurde ein etwaiger Vorvertrag durch den Versicherer schadenbedingt gekndigt, so sei laut fernmndlicher Auskunft aus dem Hause des Versicherers eine erfolgreiche Antragsstellung nicht mglich. Bei Kndigung des Vorversicherers aus anderen Grnden erfolge eine individuelle Prfung.
Zur Annahmepolitik bei Vorschden hie es aus dem Hause Die Haftpflichtkasse, dass bei Angaben von Bisschden in der Regel keine Annahme mglich sei, bei nur einem Bissschaden innerhalb der letzten drei Jahre knne jedoch im Rahmen einer Einzelfallprfung durchaus noch positiv fr den Antragssteller entschieden werden. Eine generelle Ablehnung erfolge bei mindestens zwei Schden innerhalb der letzten 12 Monate vor Antragsstellung oder von mindestens drei Schden whrend der letzten drei Jahre.
Sofern ein vorschadenbelasteter Vertrag angenommen werde, erfolge die Annahme ohne Zuschlge oder sonstige Einschrnkungen des Versicherungsschutzes.
Einen Preisvorteil fr die Zugehrigkeit zum ffentlichen Dienst wird nicht gewhrt.
Unterjhrige Zahlung nur gegen Ratenzahlungszuschlag
Fr die Vereinbarung einer unterjhrigen Zahlweise erhebt Die Haftpflichtkasse einen Ratenzahlungszuschlag von 3 % (halbjhrlich) bzw. 5 % (vierteljhrlich). Eine monatliche Zahlweise ist gem Angebotsrechner nicht mglich. Der rechnerische Mindestbeitrag liegt bei 10,00 Euro netto je Zahlweise.
Vertragsbeginn ist der im Versicherungsschein benannte Zeitpunkt um 00:00 Uhr. Die Vertragslaufzeit verlngert sich um jeweils ein volles Jahr, sofern der Vertrag nicht zuvor vom Versicherer oder Versicherungsnehmer gekndigt wurde.
Eine ordentliche Kndigung ist mit Frist von drei Monaten um 24:00 Uhr zur jeweiligen Hauptflligkeit mglich.
Neben der Pferdehalterhaftpflichtversicherungen bietet der Versicherer keine weiteren Produkte fr Pferdehalter.
Ausgewhlte Vorteile des Tarifs Einfach Komplett der Haftpflichtkasse
- Garantie, dass nicht zum Nachteil des Kunden von den unverbindlichen Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft abgewichen wird (GDV-Garantie). Es gelten die jeweils aktuellsten Bedingungen. Aktuell wre dies der 03.06.2020.
- Im Unterschied zum Tarif aus 2021 besteht ergnzend eine Garantie hinsichtlich der unverbindlichen Empfehlungen des Arbeitskreises Beratungsprozesse. Auch hier gilt jeweils der aktuellste Stand. Aktuell wre dies der 03.06.2024.
- Mitversicherung einer Best-Leistungs-Garantie (erweiterte Vorsorge) fr weitergehende Leistungen eines anderen, zum Schadenzeitpunkt verfgbaren Tarifs zur privaten Pferdehalterhaftpflicht-Versicherung eines anderen zum Betrieb in Deutschland zugelassenen Versicherers. Trotz fehlender Klarstellung kann ber diese Garantie keine Erweiterung des Kreises der versicherten Personen erreicht werden. Im Rahmen des erweiterten Vorsorgeschutzes wird auch ohne vorherigen Nachweis durch den Versicherungsnehmer Versicherungsschutz geboten, wenn der Haftpflichtkasse der Wortlaut der Versicherungsbedingungen des entsprechenden Mitbewerbers bekannt ist (pro-aktive Schadenregulierung).
- Ausdrcklicher Versicherungsschutz fr Schadenflle bei unklarer Zustndigkeit nach Versichererwechsel.
- Versehensklausel fr den Fall einer fahrlssigen Verletzung der Anzeigepflicht bzw. fr sonstige fahrlssige Obliegenheitsverletzungen.
- Versicherte Personen sind der Versicherungsnehmer, alle seine Familienangehrigen (z. B. Ehepartner oder gemeinsame Kinder) sowie die mit ihm in huslicher Gemeinschaft lebenden Personen.
- Versicherungsschutz besteht fr den nicht gewerbsmig ttigen Tierhter in dieser Eigenschaft.
- Versicherungsschutz besteht fr den nicht gewerbsmig ttigen Fremdreiter (Gastreiter) in dieser Eigenschaft.
- Versicherungsschutz besteht fr die gesetzliche Haftpflicht der Reitbeteiligten. Reitbeteiligungen sind Vertrge ber die regelmige Benutzung des versicherten Reitpferdes gegen Beteiligung an den Unterhaltskosten (z. B. in Form von Geldleistungen oder Naturalleistungen wie dem Ausmisten des Stalles). Dabei gelten oft besondere vertragliche Verpflichtungen (z. B. die Einhaltung von Stallregeln oder Vereinbarungen darber, wie oft ein Pferd pro Woche geritten werden darf). Nicht bedingungsgem vorgeschrieben, aber im Sinne einer schnelleren Leistungsregulierung vom Versicherer empfohlen, ist die Benennung der Reitbeteiligten gegenber dem Versicherer. Im Leistungsfall werde regelmig neben einer Kopie des Reitbeteiligungsvertrages auch eine Benennung der Reitbeteiligten angefordert. In vielen Fllen zhlt der Versicherungsnehmer nicht selbst zu den Reitern einer Reitbeteiligung.
- Mitversicherung von zu Lasten versicherter Personen bergangsfhigen Regressansprchen von Sozialversicherungstrgern, Trgern der Sozialhilfe, privaten Krankenversicherern sowie privaten und ffentlichen Arbeitgebern und sonstigen Versicherern bei Personenschden. Solche Regressansprche kommen in der Praxis relativ hufig vor. Eine ausdrckliche Mitversicherung auch von bergangsfhigen Regressansprchen von Dienstherren fehlt in den Bedingungen. Laut Aussage des Versicherers aus dem Jahre 2021 seien auch diese Regressansprche als versichert anzusehen. Ausgeschlossen sind jedoch Regressansprche des Versicherungsnehmers selbst, von mehreren Versicherungsnehmern des gleichen Versicherungsvertrages sowie in huslicher Gemeinschaft mit diesen lebenden Personen derselben (siehe Ziffer A1‑7.3). Ebenfalls ausgeschlossen sind Ansprche wirtschaftlich verbundener Personen im Sinne von Ziffer A1‑7.4 gegen den Versicherungsnehmer.
- Mitversichert sind gesetzliche Haftpflichtansprche der versicherten Personen untereinander wegen Personenschden.
- Versicherungsschutz fr Personenschden von Familienangehrigen, in huslicher Gemeinschaft lebenden Personen sowie Tierhtern gegen sonstige mitversicherte Personen, sofern es sich bei diesen nicht um den Versicherungsnehmer oder weitere Versicherungsnehmer handelt (Ausschluss nach Ziffer A1‑7.3Nr.1) bzw.um Angehrige von Versicherungsnehmern desselben Versicherungsvertrages, die mit diesen in huslicher Gemeinschaft leben (Ausschluss nach Ziffer A1‑7.3). Generell nicht mitversichert sind Sach- und Vermgensschden mitversicherter Personen gegen andere mitversicherte Personen.
- Versicherungsschutz fr Personenschden des privaten Tierhters sowie von Fremd– / Gastreitern gegen sonstige mitversicherte Personen, sofern es sich bei diesen nicht um den Versicherungsnehmer oder weitere Versicherungsnehmer handelt (Ausschluss nach Ziffer A1‑7.3 Nr. 1) bzw. um Angehrige von Versicherungsnehmern desselben Versicherungsvertrages, die mit diesen in huslicher Gemeinschaft leben (Ausschluss nach Ziffer A1‑7.3). Generell nicht mitversichert sind Sach- und Vermgensschden des privaten Tierhters bzw. Fremd– / Gastreiters gegen andere mitversicherte Personen.
- Versicherungsschutz fr Personenschden von Fremd– / Gastreitern gegen Familienangehrige sowie sonstiger mit dem Versicherungsnehmer in huslicher Gemeinschaft lebende Personen, sofern es sich bei den Geschdigten nicht um weitere Versicherungsnehmer handelt (Ausschluss nach Ziffer A1‑7.3 Nr. 1) bzw. um Angehrige von Versicherungsnehmern desselben Versicherungsvertrages, die mit diesen in huslicher Gemeinschaft leben (Ausschluss nach Ziffer A1‑7.3). Generell nicht mitversichert sind Sach- und Vermgensschden von Fremd– / Gastreitern gegen andere mitversicherte Personen.
- Versicherungsschutz fr Personenschden von Reitbeteiligten gegen Fremd-/Gastreiter sowie sonstige mitversicherte Personen, sofern es sich bei den Geschdigten nicht um den Versicherungsnehmer oder weitere Versicherungsnehmer handelt (Ausschluss nach Ziffer A1‑7.3) bzw.um Angehrige von Versicherungsnehmern desselben Versicherungsvertrages, die mit diesen in huslicher Gemeinschaft leben (Ausschluss nach Ziffer A1‑7.3). Generell nicht mitversichert sind Sach- und Vermgensschden von Reitbeteiligten gegen andere mitversicherte Personen.
- Mitversicherung von Strafkautionsdarlehen im Rahmen versicherter Auslandsaufenthalte bis in Hhe von 100.000 Euro. Ob die Gewhrung solcher Darlehen zinslos oder verzinst erfolgt, geht aus dem Wortlaut der Bedingungen nicht hervor. Insofern gelten hier die gesetzlichen Bestimmungen, was eine Vertragsfreiheit der Haftpflichtkasse ggf. auch zu Lasten des Versicherungsnehmers bedeuten drfte.
- Ausdrcklich mitversichert sind Flurschden durch versicherte Pferde, so etwa, wenn versicherte Tiere von ihrer Koppel ausbrechen und in ein Weizen- oder Maisfeld galoppieren.
- Ausdrckliche Mitversicherung von Schden durch gewollten sowie ungewollten Deckakt. Das knnen Kosten fr den Tierarzt, fr Medikamente, fr die Aufzucht von Fohlen oder auch fr eine Abtreibung sein. Beim gewollten Deckakt sind Schden vor allem denkbar, wenn sich der Hengst losreit und die Stute verletzt.
- Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht wegen Schden aus der privaten Teilnahme an Reitunterricht (z. B. dem Unterricht eines Pferdevereins). Bedingungsseitig gibt es hierzu keine Klarstellung, inwiefern auch die persnlichen Haftpflichtansprche der anderen Teilnehmer mitversichert wren. Laut Auskunft des Versicherers aus dem Jahre 2021 seien diese im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht als versichert anzusehen.

- Versicherungsschutz besteht fr den Einsatz versicherter Pferde als Zugtiere vor eigenen oder fremden Fuhrwerken (z. B. Schlitten, Wagen, Kutschen oder Sulkys). Die Mitversicherung bezieht sich nach dem Wortlaut der Bedingungen allein auf private Zwecke. Inwiefern auch die Befrderung von Gsten eingeschlossen sein soll, wird nicht klargestellt.
- Mitversicherung von Schden durch den privaten Besitz und die Verwendung von Kraftfahrzeug-Anhngern auf nur nicht-ffentlichen Wegen und Pltzen (siehe Ziffer A1‑6.4.1 Nr. 1). Fr gesetzliche Haftpflichtansprche des Versicherungsnehmers wegen Schden gegenber Dritten durch sonstige Tiertransportanhnger besteht nur Versicherungsschutz, sofern diese nicht zulassungspflichtig sind.
- Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht wegen Schden aus der privaten Teilnahme an Schauvorfhrungen, Pferderennen (d. h. mit und ohne Schlitten / Wagen, z. B. Skijring) und Turnieren sowie den Vorbereitungen hierzu. Inwiefern gelegentliche Einknfte durch Preisgelder mitversichert sind, ist bedingungsseitig nicht klargestellt.
- Mitversicherung von Schden an zu privaten Zwecken gemieteten, geliehenen, gepachteten oder geleasten Grundstcken, Gebuden, Wohnungen und Wohnrumen und Rumen in Gebuden (Mietsachschadendeckung) bis in Hhe von 5.000.000 Euro. Eine Mitversicherung aller sich daraus ergebenden Vermgensschden ergibt sich hchstens implizit aus den Bedingungen. Darber hinaus fehlt eine Klarstellung zu etwaigen Mietsachschden an den jeweils zugehrigen Balkonen / Terrassen und an den Sachen, die mit dem der Mietsache zugehrigen Grundstck fest verbunden sind (z. B. Garagen, Zune, Schwimmbecken, gemauerte Grillanlagen). Ausgeschlossen sind unter anderem Haftpflichtansprche wegen Abnutzung, Verschlei und bermiger Beanspruchung. Eine bedingungsseitige Klarstellung bezogen auf die Mitversicherung sonstiger Allmhlichkeitsschden ist nicht enthalten.
- Mitversichert sind Schden versicherter Pferde an zu privaten Zwecken gemieteten, geliehenen, gepachteten oder geleasten, nicht jedoch in Obhut genommenen, Stallungen (z. B. Miet- und Offenstllen), Reithallen und Weiden (z. B. Koppeln als eingezunten Weiden)bis in Hhe von 10.000 Euro (max. 20.000 Euro p. a.). Inwiefern auch die Umzunung einer Pferdekoppel mitversichert ist, ist nicht klargestellt. Ausgeschlossen sind unter anderem Haftpflichtansprche wegen Abnutzung, Verschlei und bermiger Beanspruchung. Eine bedingungsseitige Klarstellung bezogen auf die Mitversicherung sonstiger Allmhlichkeitsschden ist nicht enthalten. Schden an Pferdeboxen knnten gegebenenfalls als Schden an Stallungen angesehen werden. Diese Auslegung wurde vom Versicherer im Jahre 2021 ausdrcklich besttigt. Eine entsprechende Klarstellung fehlt in den Bedingungen. Offenstallungen und Paddocks werden nicht ausdrcklich in den Bedingungen benannt, seien aber laut Klarstellung des Versicherers aus dem Jahre 2021 unter dem Punkt Stallungen, Reithallen, Weiden als mitversichert anzusehen. Die Hhe der versicherten Absicherung kann im Einzelfall zu gering sein, sollte also ausdrcklich Eingang in die Beratung finden.
- Mitversichert sind Schden an zu privaten Zwecken gemieteten, geliehenen, gepachteten oder geleasten Hunde- und Pferdetransportanhngern, auch wenn die Beschdigung auf dem Gebrauch eines Kraftfahrzeuges entstanden sind. Der Versicherungsschutz ist auf 10.000 Euro (max. 20.000 Euro p. a.) begrenzt. Ausgeschlossen sind unter anderem Haftpflichtansprche wegen Abnutzung, Verschlei und bermiger Beanspruchung. Eine bedingungsseitige Klarstellung bezogen auf die Mitversicherung sonstiger Allmhlichkeitsschden ist nicht enthalten.
- Versicherungsschutz besteht fr Schden an zu privaten Zwecken gemieteten, geliehenen, gepachteten oder geleasten Kutschen und Schlitten bis in Hhe von 10.000 Euro (max. 20.000 Euro p. a.). Ausgeschlossen sind unter anderem Haftpflichtansprche wegen Abnutzung, Verschlei und bermiger Beanspruchung. Eine bedingungsseitige Klarstellung bezogen auf die Mitversicherung sonstiger Allmhlichkeitsschden ist nicht enthalten.
- Kein Versicherungsschutz besteht fr Schden an zu privaten Zwecken gemieteten, geliehenen, gepachteten oder geleasten Tiertransportern.
- Mitversichert sind Schden an zu privaten Zwecken gemieteten, geliehenen, gepachteten oder geleasten beweglichen Einrichtungsgegenstnden (z.B.Mobiliar, Heimtextilien oder Geschirr) in Ferienunterknften (Ferienwohnungen/- husern, Hotelzimmern, Schiffskabinen, Schlafwagenabteilen sowie fest installierter Wohnwagen und Campingcontainern) bis in Hhe von 30.000Euro.
- Ausdrckliche Mitversicherung von Schden durch tierische Ausscheidungen.
- Einschluss einer Forderungsausfalldeckung (Versicherungsschutz bei bekanntem Schdiger). Dabei sind zwar Vermgensfolgeschden mitversichert, nicht jedoch echte Vermgensschden. Nicht mitversichert ist die Eigenschaft des Schdigers als privater Halter eines Hundes (z. B., wenn das Pferd des Versicherungsnehmers durch den Biss eines Hundes geschdigt wird). Eingeschlossen ist ein vorstzliches Handeln des Schdigers. Die Leistungspflicht der Haftpflichtkasse tritt ein, wenn der Versicherungsnehmer und/oder die mitversicherte/n Person/en gegen den Dritten vor einem Gericht eines Mitgliedstaates der Europischen Union, des Vereinigten Knigreichs, Norwegens, der Schweiz, Liechtensteins oder Islands ein rechtskrftig vollstreckbares Urteil wegen eines Haftpflichtschadens erstritten haben und Vollstreckungsversuche gescheitert sind. Somit besteht branchenblich keine weltweite Geltung fr die Forderungsausfalldeckung.
- Mitversicherung von Rechtsverfolgungskosten (Schadenersatzrechtsschutz zur Ausfalldeckung) im Rahmen der Forderungsausfalldeckung. Die Mitversicherung gilt ohne Mindestschadenhhe nach dem Geltungsbereich der Forderungsausfalldeckung.
- Zustzlich besteht als Besonderheit des Anbieters aktiver Rechtsschutz im Rahmen der Tierhalterhaftpflichtversicherung fr die Leistungsarten Schadenersatz-Rechtsschutz, Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, Steuer-Rechtsschutz, Verwaltungs-Rechtsschutz und Straf-Rechtsschutz und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz. Risikotrger ist die KS Auxilia. Der Versicherer gibt zu dieser Leistung ein Schadensbeispiel:
Ein Besucher des Reitstalls fttert Ihrem Pferd unreifes Heu. Es bekommt eine Kolik und muss vom Tierarzt behandelt werden. Sie mchten, dass der Besucher des Reitstalls fr die Kosten aufkommt. Wir machen Ihre Schadenersatzansprche geltend.[4]
- Mitversicherung von Mediatons-Rechtsschutz bis 3.000 Euro pro Rechtsschutzfall bzw. 6.000 Euro pro Kalenderjahr.
- Fr Fohlen, die sich im Besitz des Versicherungsnehmers befinden, besteht Versicherungsschutz bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres.
- Ausdrcklich mitversichert sind Schden aus dem Reiten von Reittieren mit und ohne Sattel. Gleiches gilt fr die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schden aus dem Reiten und Fhren von Reittieren ohne Zaumzeug. Eine Klarstellung fr die Mitversicherung von Schden beim Reiten mit ungewhnlichem Sattel (z. B. Damensattel) bzw. mit gebissloser oder ungewhnlicher Zumung (z. B. Reithalfter, Halsring) ist bedingungsseitig nicht vorhanden. Dies gilt auch fr einen mglichen Ausschluss.
- Kein Ausschluss fr gesetzliche Haftpflichtansprche wegen Persnlichkeits- und Namensrechtsverletzungen. Konkrete Beispiele hierfr sind zwar denkbar, aber nur unter sehr eng gefassten Voraussetzungen praxisrelevant.
Beispiele:
Ein bekanntes Model wird von dem Pferd des versicherten Tierhters gebissen und hat fortan eine Narbe. Aufgrund dieser dauerhaften Entstellung wird zunchst der Instanzenweg durchlaufen. Bei einem Streitwert von beispielsweise 5.000Euro beginnt die 1.Instanz beim Landgericht. Dort kann der Geschdigte ganz normal versuchen, einen Anspruch nach 823IVGB (sowie gegebenenfalls auch aus Abs.2in Verbindung mit einem Schutzgesetz) geltend machen. Bekme sie dann kein Recht und bliebe dann auch die letzte Zivilinstanz erfolglos, knnte sie gegen das Urteil eine auf Artikel 2Abs.2Grundgesetz (GG) gesttzte Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Persnlichkeitsrechts auf krperliche Unversehrtheit anstrengen.
Ein unvermutetes lautes Gerusch erschreckt ein Pferd so sehr, dass es einen Besucher auf dem Hof/Gestt des Versicherungsnehmers eine schwere Krperverletzung zufgt. Der Dritte erleidet dadurch eine dauerhafte Phobie vor Pferden (Schockschaden nach 823BGB) und sieht darin sein Persnlichkeitsrecht auf psychische Unversehrtheit als verletzt an:
Das Grundrecht auf Leben und krperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) schtzt die physische und psychische Integritt des Menschen und die Freiheit von krperlichem und seelischem Leiden, unabhngig vom Stand des Bewusstseins und der Selbstbestimmung.[5]
In der Praxis wre ein Anspruch auf Schadensersatz hier eher fraglich, da man grundstzlich nur sehr nahestehenden Personen einen solchen Anspruch zusteht (z.B.einer Mutter, die Augenzeuge wird, wie ihre Tochter als Geisel erschossen wrde). Nicht nahestehende Personen sind vom Schutzzweck der Norm nicht mehr erfasst. Das allgemeine Persnlichkeitsrecht nach Art. 1 I in Verbindung mit 2 I GG ist keine generelle alternative Anspruchsgrundlage, so dass auf dieses nicht so einfach zugegriffen werden kann. Es bliebt hier bei einem Anspruch aus 823 I BGB, der vermutlich bei irgendeinem Dritten nicht zum Schadensersatzanspruch fhren wird.
Grundstzlich knnen Grundrechte nur in den seltensten Fllen direkt als Anspruchsgrundlage verwendet werden. So schtzt etwa Artikel 14 GG das Eigentum. Gegen einen Dieb hat der Geschdigte dann aber keinen Anspruch aus Artikel 14GG, sondern aus 823BGB, 826BGB, 985BGB, 1004BGB etc.
- Mitversicherung gesetzlicher Ansprche wegen Sanierung von Umweltschden gem Umweltschadengesetz (Umweltschadendeckung) bis in Hhe von 3.000.000 Euro (einfach maximiert). Nicht mitversichert sind Schden am eigenen Grund und Boden des Versicherungsnehmers im Sinne des Bausteins 2 zur Umweltschadenversicherung.
- Bedingungsseitige Fortsetzungsklausel zur Fortsetzung des Versicherungsschutzes bei Tod des Versicherungsnehmers. Voraussetzung ist, dass die Erben zur nchsten Beitragsflligkeit den regulren Tarifbeitrag entrichten. Der Erbe ist berechtigt, das Versicherungsverhltnis zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode zu kndigen.
- Bei den meisten Wettbewerbern besteht Versicherungsschutz bei Schden durch bertragung einer Krankheit nur, sofern der Tierhalter hchstens leicht fahrlssig gehandelt hat. Im aktuellen Tarif fehlt es an diesem Ausschluss.
- Laut 4 der Satzung erhebt die Haftpflichtkasse keine Nachschsse von den Mitgliedern ihres Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit
- Zufriedenheitsgarantie. Diese beinhaltet keine bedingungsseitig einklagbaren Leistungen und dient somit bestenfalls der Klarstellung in Bezug auf die Absichten der Haftpflichtkasse beim Umgang mit ihren Kunden:
Ihre Zufriedenheit ist der Haftpflichtkasse besonders wichtig.
Falls Sie mal mit unserem Service nicht zufrieden sind, bitte sprechen Sie uns an. Gemeinsam finden wir eine zufriedenstellende Lsung im Rahmen der rechtlichen und vertraglichen Mglichkeiten.
Ausgewhlte Einschrnkungen des Tarifs Einfach Komplett der Haftpflichtkasse
- Keine Besitzstandsgarantie (Vorversicherergarantie) fr weitergehende Leistungen des unmittelbaren Vorversicherers.
- Innovationsklausel gilt nur, wenn durch ein Tarifupdate ausschlielich Verbesserungen vorgenommen werden, d.h. es besteht kein Anspruch auf diese Leistung, wenn ein Tarifupdate neben beispielsweise 20 Verbesserungen eine einzige Stelle besitzt, die auch zum Nachteil des Kunden fhren knnte. Laut Klarstellung des Versicherers aus dem Jahre 2021 greife die Innovationsklausel des Versicherers auch dann, wenn der neue Tarif Verschlechterungen aufweise. Fr Bestandsvertrge wrden nur die Vorteile bernommen. Hierzu wird ausgefhrt, dass es ein zugrunde liegendes Bedingungswerk gbe:
Mit Bedingungen sind die einzelnen Klauseln gemeint. Eine Verschlechterung in dem Bedingungswerk fhrt daher nicht dazu, dass die Innovationsgarantie nicht mehr greift.
- Eine Neutarifgarantie im Fall von Updates auf eine komplett neue Tarifgeneration ist nicht eingeschlossen. Eine solche bietet z. B. die Janitos mit ihrem Tarif Best Selection (Stand 01.07.2016).
- Keine Anerkennungsklausel, wonach dem Versicherer bei Antragsstellung alle mageblichen Umstnde zur Beurteilung des Risikos bekannt waren (Ausnahme: Vorsatz). Eine solche Leistung bietet z. B. die Schwarzwlder Direkt mit ihrem Tarif Tierhalterhaftpflichtversicherung Direkt (Stand 04.2019).
- Keine bedingungsseitige Summen– und Bedingungsdifferenzdeckung. Eine solche bietet z. B. die Barmenia im Rahmen ihrer Pferdehalterhaftpflichtversicherung (Stand 01.09.2021). Laut Auskunft des Versicherers sei eine solche jedoch auch weiterhin auf Anfrage mglich. Der Beitrag hierfr betrage 50 Prozent der Nettojahresprmie. Der Versicherungsschutz werde fr bis zu 12 Monate gewhrt.
- Bei Wahl der 50 Mio. Euro Deckung ist die Vorsorgedeckung begrenzt auf 20 Millionen Euro.
- Keine Mitversicherung der Nutzung versicherter Tiere zu ehrenamtlichen, gewerblichen, freiberuflichen oder nebenberuflichen Zwecken (z. B. als Holzrckpferde, Coachingpferde). Gleiches gilt fr deren Nutzung zu Vereinszwecken. Eine ehrenamtliche Ttigkeit wre z. B. die Teilnahme an der ehrenamtlichen Johanniter-Reiterstaffel zum Leisten von Erster Hilfe[6].
- Keine ausdrckliche Mitversicherung der berlassung versicherter Pferde an Dritte zu privaten Zwecken als Therapie- oder Assistenzpferd.
- Keine Klarstellung, inwiefern Schden aus der privaten Nutzung versicherter Pferde zu therapeutischen Zwecken mitversichert sind. Laut Broschre zum Tarif[7] sei dieses Risiko ausdrcklich mitversichert. Der Einsatz versicherter Tiere zu therapeutischen Zwecken umfasst z. B. heilpdagogisches oder integratives Reiten, Hippotherapie sowie Ergotherapie mit dem Pferd. Auch die Nutzung versicherter Pferde als Besuchstiere bedingungsseitig nicht klargestellt und bei nicht rein privater Nutzung als ausgeschlossen anzusehen.
- Keine Klarstellung, inwiefern Versicherungsschutz fr versicherte Tiere als Assistenzpferde besteht.
- Der Versicherungsschutz beginnt pauschal um 00:00 Uhr eines Tages. Dadurch besteht kein nahtloser bergang von Versicherungsschutz, falls der Vorvertrag nicht um 00:00 Uhr, sondern bereits um 12 Uhr des Vortages enden sollte. Gerade, wenn ein Vorvertrag schon lange bestanden hat, kann es hufiger zu einem Ablauf um 12 Uhr kommen. Diese mgliche Lcke kann durch Verweis auf die unverbindlichen Empfehlungen des Arbeitskreises Beratungsprozesse geheilt werden, wonach der Versicherer bzw. Risikotrger sich nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers auf eine Abweichung des Vorversicherers vom empfohlenen Versicherungsbeginn oder ‑ablauf gem 10 VVG berufen wird.
- Keine Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfhigkeit oder Kurzarbeit.
- Kein Verzicht auf Krzung der versicherten Leistung bei grob fahrlssiger Verletzung von Obliegenheiten.
- Keine ausdrckliche Mitversicherung des Mitpferdehalters. Eine entsprechende Mitversicherung bietet z. B. der Tarif comfort aus dem Hause Alte Leipziger (Stand 07.2023).
- Keine Mitversicherung einer Neuwertentschdigung ber die gesetzliche Haftung (Anspruch auf Zeitwertersatz) hinaus. Eine solche bietet z. B. die Uelzener in ihrem Tarif Pferdehalter-Haftplicht-Versicherung (Stand 12.06.2024).
- Keine Mitversicherung einer GAP-Deckung, d. h. eines Ausgleich der Differenz zwischen Zeit- und Neuwert bei Beschdigung eigener Sachen, wenn ein anderer Haftpflichtversicherer den Zeitwert bereits geleistet hat. Eine solche bietet z. B. die Uelzener in ihrem Tarif Pferdehalter-Haftplicht-Versicherung (Stand 12.06.2024).
- Nicht versichert sind Schden an zu privaten Zwecken gemieteten, geliehenen, gepachteten oder geleasten mobilen Reitutensilien (z. B. Stteln inklusive Stteln zur Probe, Helmen / Reitkappen, Gerten, Trensen), Hundeutensilien (z. B. Hundebetten, ‑schlafscken, Lastenfahrrdern, Abdeckplanen fr Agilitygerte), sowie sonstigen nicht oben benannten beweglichen Sachen (z. B. die Schuhe, Brille oder Laptop mit Laptopkabel des Nachbarn, Schlsseln zu einer Reitschule, eine stabile Hundebox).
- Subsidir Mitversichert sind Schden durch Kleingebinde (z. B. vom versicherten Pferd umgeworfene Farben oder Lacke) bis in Hhe von 100 l / Kg je Einzelgebinde bzw. bis 1.000 l / Kg Gesamtfassungsvermgen. Nach den unverbindlichen Musterbedingungen des GDV sind solche Schden im Rahmen des Allgemeinen Umweltrisikos ohne Begrenzung mitversichert. Durch Verweis auf bedingungsseitige GDV-Garantie kann diese Einschrnkung geheilt werden.
- Keine Mitversicherung von Bergungs- und Rettungskosten fr versicherte Pferde (z. B. auch Kosten fr den Einsatz von speziell ausgebildeten Suchhunden, wenn das versicherte Pferd entluft und innerhalb einer angemessenen Frist nicht wieder auftaucht). Ebenfalls nicht mitversichert sind Schden, die infolge von Rettungs– / Bergungsmanahmen entstehen. Eine solche Mitversicherung bietet z. B. der Premium-Schutz aus dem Hause Adcuri / Barmenia (Stand 09.2021).
- Keine Mehrleistung bei Reparatur statt Neukauf ber die gesetzliche Haftung hinaus. Eine solche bietet z. B. die Uelzener in ihrem Tarif Pferdehalter-Haftplicht-Versicherung (Stand 12.06.2024).
- Kein Versicherungsschutz besteht fr Personen‑, Sach- und Vermgensschden versicherter Personen (Mit-Versicherungsnehmer, Familienangehrige, in huslicher Gemeinschaft lebende Personen, Tierhter), des privaten Tierhters, von Fremd- und Gastreitern bzw. Reitbeteiligten gegen den Versicherungsnehmer. Hier greift Ziffer A1.-7.3 Nr. 1 fr Ansprche des Versicherungsnehmers als hier geschdigter Person. Im Umfang von Ziffer A1‑7.4 ausgeschlossen sind des Weiteren Ansprche von wirtschaftlich verbundenen Personen gegen den Versicherungsnehmer. Die ausdrckliche Mitversicherung von Personenschden versicherter Personen untereinander nach Ziffer A1‑2.5 sieht an dieser Stelle keine Besserstellung / Abweichung gegenber Ziffer A1‑7 – 3 oder A1.7.4 vor.
- Kein Versicherungsschutz besteht fr Personen‑, Sach- und Vermgensschden des privaten Tierhters sowie von Fremd- und Gastreitern gegen den Versicherungsnehmer. Hier greift Ziffer A1.-7.3 Nr. 1 fr Ansprche des Versicherungsnehmers als hier geschdigter Person. Im Umfang von Ziffer A1‑7.4 ausgeschlossen sind des Weiteren Ansprche von wirtschaftlich verbundener Fremd– / Gasstreiter gegen den Versicherungsnehmer. Die ausdrckliche Mitversicherung von Personenschden versicherter Personen untereinander nach Ziffer A1‑2.5 sieht an dieser Stelle keine Besserstellung / Abweichung gegenber Ziffer A1‑7 – 3 oder A1.7.4 vor.
- Keine Mitversicherung von Sach- und Vermgensschden des Versicherungsnehmers und benannter Personen (des Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartners, der in huslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehrigen, der eigenen Kinder sowie der Kinder des Ehepartners) gegen weitere mitversicherte Personen (z. B. im Haushalt beschftigte Personen als Tierhter). Dies ergibt sich implizit aus Ziffer A1.2.5. Eine zumindest teilweise Mitversicherung von Sachschden des Pferdehters bietet an dieser Stelle der Tarif Pferdehalter-Haftpflicht-Versicherung (Stand 12.06.2024) aus dem Hause Uelzener.
- Weltweit zeitlich unbegrenzter Versicherungsschutz fr vorbergehende Auslandsaufenthalte innerhalb Europas ohne zeitliche Befristung bzw. bis zu 5 Jahren weltweit. Ausgeschlossen sind Ansprche auf Entschdigung mit Strafcharakter, insbesondere punitive oder exemplary damages. Abweichend zu den unverbindlichen Empfehlungen des Arbeitskreises Beratungsprozesse besteht keine verlngerte Weltgeltung, falls eine solche im Rahmen einer Privathaftpflichtversicherung beim gleichen Versicherer bzw. Risikotrger besteht.
- Keine bernahme einer Reparaturkostenprfung bei Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers durch den Stallbetreiber wegen angeblich bermiger Beanspruchung. Diese Leistung versichert z. B. die private Pferdehalterhaftpflichtversicherung aus dem Hause die Bayerische nach dem Sonderkonzept des Vierpfotenmaklers (Stand 08.2020).
- Keine ausdrckliche Mitversicherung von Schden durch Handlungen am Tier durch unberechtigte Dritte, die das versicherte Tier ohne Einverstndnis und auch ohne Wissen und Willen der die tatschliche Sachherrschaft ausbenden Person reiten, streicheln, fttern oder mit diesem auf sonstige Weise umgehen, so z. B. , wenn das Reitrisiko (z. B. bei alten Pferden) nicht mitversichert ist. Im Zweifel drfte eine Herleitung aus der verschuldensunabhngigen Gefhrdungshaftung nach 833 Satz 1 mglich sein. Eine ausdrckliche Mitversicherung bietet z. B. der Tarif Premium-Schutz der Adcuri / Barmenia (Stand 01.09.2021).
- Kein Verzicht auf Anrechnung einer Mithaftung abweichend von 254 Ziff. 1 2 BGB (z. B. bei Schden Pferd gegen Pferd oder Pferd gegen Hund). Auch durch Verweis auf die Best-Leistungs-Garantie und hierzu einen weitergehenden Versicherungsschutz bei einem verkaufsoffenen Wettbewerber kann hier keine Leistung beansprucht werden, da hier ein Leistungsanspruch ber die gesetzliche Haftung hinaus erforderlich wre (siehe Ziffer A1‑6.8.1 der Bedingungen). Interessant kann eine bernahme der Mithaftung etwa dann sein, wenn das eigene Pferd von dem Pferd eines Dritten mit einer infektisen Krankheit (z. B. Druse) angesteckt wird und der Versicherer dann gem 254 BGB den Schaden nur hlftig reguliert. Anders als bei den meisten Wettbewerbern erbringt die Haftpflichtkasse dabei ihren Versicherungsschutz auch dann, wenn die bertragung einer Krankheit nicht nur leicht fahrlssig, sondern sogar grob fahrlssig erfolgte.
- Keine Klarstellung, inwiefern Allmhlichkeitsschden (z. B. durch Nsse oder Feuchtigkeit) unter den Versicherungsschutz fallen. Aufgrund eines fehlenden Ausschlusses ist von einer Mitversicherung auszugehen.
- Inwiefern die Beschdigung auch von Pferdepensionen mitversichert ist etwa als Raum eines Gebudes ist bedingungsseitig nicht klargestellt. Im Regelfall haftet hier der jeweilige Betreiber nach 834 Abs. 1 BGB als so genannter Tieraufseher, im Einzelfall jedoch auch der Tierhalter nach 834 Abs. 2 BGB sowie 833 BGB. Vergleiche hierzu auch Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 25.03.2014 (Az. VI ZR 372 / 13):
Die Tierhalterhaftung des Hundehalters gegenber dem Tieraufseher, dem er seinen Hund zur Unterbringung in einer Hundepension berlassen hat, kann auch nicht mit der Begrndung verneint werden, der gewerblich ttige Inhaber der Hundepension sei deswegen whrend der Zeit der Unterbringung des Tieres fr dieses allein verantwortlich, weil er aufgrund seiner Professionalitt eine Schdigung durch das Tier vermeiden knne. Diese Erwgung liee auer Acht, dass auch der Fachmann nicht vollstndig zu verhindern vermag, dass sich typische, gleichwohl aber auch von ihm nicht zu beherrschende Tiergefahren realisieren (vgl. Wussow/Terbille, Unfallhaftpflichtrecht, 15. Aufl., Kap. 11 Rn. 35), zumal er mit der gegebenenfalls gerade diesem Tier anhaftenden besonderen Gefahr oftmals weniger vertraut sein wird als der Tierhalter, der die Eigenarten seines Tieres kennt. Der Umstand, dass ein Tieraufseher gewerblich ttig wird, macht ihn nicht weniger schutzwrdig.[8]
- Kein Versicherungsschutz fr Mietsachschden an fest installierten Wohnwagen, Tiny Houses und Campingcontainern.
- Keine ausdrckliche Mitversicherung von Mietsachschden an Longieranlagen. Eine solche Mitversicherung bietet z. B. die GVO Gegenseitigkeit Versicherung im Rahmen ihres Tarifes TOP-VIT PLUSN (Stand 01.09.2022).
- Keine Mitversicherung von Schden versicherter Pferde an zu privaten Zwecken gemieteten, geliehenen, gepachteten oder geleasten Fhranlagen sowie Auenreitpltzen / Rennbahnen (einschlielich fest installierter Beregnungs– / Sprinkleranlagen). Dazu gehren auch Futtertrge und Trnken, Pferde-Solarien, Pferdefhns sowie Pferde-Laufbnder.
- Kein Versicherungsschutz besteht fr Vermgensschden aus dem Abhandenkommen fremder geliehener, gemieteter, geleaster oder in Obhut genommener Sachen (z. B. gemieteten Pferdetransportanhngern).
- Keine Mitversicherung von Opferschutz (Opferhilfe, d. h. Versicherungsschutz bei unbekanntem Schdiger) fr den Versicherungsnehmer als Opfer einer vorstzlichen Handlung eines schdigenden Dritten als Tierhalter. Solche Kosten bernimmt beispielsweise der Tarif Pferdehalter-HV privat 2020 aus dem Hause Wrttembergische (Stand 06.2020).
- Mitversicherung von Tod des Pferdes durch Wolfsriss oder Pferderipper oder der Kosten fr die Abholung und Beseitigung des Kadavers. Eine solche Mitversicherung bietet z. B. der Premium-Schutz aus dem Hause Adcuri / Barmenia (Stand 09.2021).
- Keine Mitversicherung der dem Versicherungsnehmer entstehenden Kosten fr eine veterinrmedizinisch angeratene Notttung (Einschlferung), die Abholung oder die Beseitigung des versicherten Pferdes (Tierkrperbeseitigung). Eine solche Mitversicherung bietet z. B. der Premium-Schutz aus dem Hause Adcuri / Barmenia (Stand 09.2021).
- Kein Versicherungsschutz fr den Versicherungsnehmer als Sondereigentmer fr die Beschdigung von Gemeinschaftseigentum.
- Nicht versichert sind gesetzliche Haftpflichtversicherung wegen Schden an fremden Luft- und Raumfahrzeugen.
- Keine ausdrckliche Mitversicherung der privaten Teilnahme an Pferdesport (z. B. Bodenarbeit, Voltigieren, Dressursport, Spring- oder Orientierungsreiten, Reiterspiele, Jagdreiten, Pferdepolo) bzw. damit verbunden Personen– , Sach- oder Vermgensschden. Aufgrund fehlenden Ausschlusses ist eine Mitversicherung anzunehmen. Bedingungsseitig klargestellt sind jedoch gesetzliche Haftpflichtansprche wegen Pferderennen, Schauvorfhrungen, Turnieren sowie den Vorbereitungen dazu.
- Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schden aus der privaten, unentgeltlichen Erteilung von Reitunterricht (z. B. an einer Reitschule oder einem Pferdeverein) in Theorie und Praxis (z. B. Bodenarbeit, Longierunterricht, Voltigieren, Fahrunterricht fr Kutschen und andere Fuhrwerke) sowie die zur Verfgungstellung des Reittieres zu Vereinszwecken und / oder zu Veranstaltungen. Entsprechend als nicht mitversichert anzusehen ist die gesetzliche Haftpflicht aus der privaten Aufsicht ber Reitschler.
- Keine ausdrckliche Mitversicherung von Haftpflichtansprchen gegen den Versicherungsnehmer in seiner Funktion als privater Pferdetrainer oder -dresseur. Im Rahmen einer solchen Ttigkeit knnten Schden sowohl durch einen vom Versicherungsnehmer als Trainer eingesetzten eigenen Pferde wie auch durch fremde, nicht ber diesen Vertrag versicherte Pferde, entstehen.
- Keine ausdrckliche Mitversicherung der Durchfhrung, Leitung und Beaufsichtigung von Reitausflgen inklusive des Aufenthaltes / der bernachtung in Unterknften. Ein Ausschluss fr den Fall einer solchen privaten Handlung ist nicht erkennbar. Sofern die Ausflge ehrenamtlich, gewerblich oder freiberuflich erfolgen, besteht kein Versicherungsschutz.
- Keine Klarstellung zur Mitversicherung von Wander- und Distanzritten. Ein entsprechender Ausschluss ist bedingungsseitig nicht zu erkennen. Der Versicherer wies bereits 2021 zurecht darauf hin, dass kein Ausschluss fr die Mitversicherung des Risikos bestehe. Eine entsprechende Klarstellung bietet z. B. der Tarif Tierhalter-Haftpflichtversicherung aus dem Hause Gothaer (Stand 01.2022).
- Keine ausdrckliche Versicherung versicherter Tiere als Schul- oder Verleihpferde. Sofern die Nutzung versicherter Pferde ehrenamtlich, freiberuflich oder gewerblich erfolgt und bezahlt wird oder zumindest eine Aufwandsentschdigung erfolgt, besteht bei der Haftpflichtkasse kein Versicherungsschutz.
- Keine ausdrckliche Mitversicherung des Versicherungsnehmers als Bereiter fremder Pferde, so z. B. beim Hten von in Obhut genommenen Reitpferden, der Ausbildung von Pferden oder der Pflege, Beschftigung oder dem Bewegen der in Beritt genommenen Pferde. Diese Leistung bietet z. B. die PHNIX Schutzgemeinschaft Assekuradeur GmbH mit ihrem Tarif max-THV (Stand 01.2023).
- Keine ausdrckliche Mitversicherung einer nicht gewerblichen Ttigkeit als Reitlehrer.
- Keine Klarstellung zur Mitversicherung von gesetzlichen Haftpflichtansprchen infolge der Teilnahme an Vielseitigkeitsreiten (Military). Ein entsprechender Ausschluss ist bedingungsseitig nicht zu erkennen. Versicherungsschutz besteht u. a. im Rahmen des versicherten Turnier- und Rennrisikos. Gegen Zuschlag mitversichert ist die Teilnahme an einem Pferderennen oder Militarylufe (auch Training und Vorbereitung) z. B. im Tarif allsafe cavallo (Version 1.05) aus dem Hause Konzept & Marketing (Stand 06.2016, Fassung vom 30.09.2022).
- Keine Klarstellung zur Mitversicherung auch des Weiderisikos einschlielich des Hin- und Zurckbringens der versicherten Tiere. Im Rahmen des Weiderisikos besteht Versicherungsschutz, wenn ein Tier mit oder ohne Verschulden des Tierhalters aus seiner Koppel entkommt und dadurch Dritten gegenber einen Schaden verursacht. Liegt dem Entkommen der Tiere Fahrlssigkeit (z.B.zu geringe Zaunhhe oder zu kleine Flche
innerhalb der Umzunung) von Seiten des Halters zugrunde, kann dies fr diesen neben
den Schadenersatzansprchen gegen diese ggf.auch strafrechtliche Folgen
haben. In der Praxis sei es jedoch nach Auskunft eines Juristen so, dass sollte tatschlich mal der Tatbestand des 229StGB berhrt sein die Staatsanwaltschaft in den meisten Fllen diesen wegen Geringfgigkeit nicht weiter verfolgen drfte. Eine tatschliche Strafverfolgung sei etwa dann denkbar, wenn mehrere erhebliche Umstnde zusammenkmen, so z.B., wenn Weidetiere auf Bahngleise gelangen sollten und dadurch nach 315 StGB einen gefhrliche Eingriff in den Bahnverkehr realisieren sollten[9]. Eine ausdrckliche Mitversicherung des Weiderisikos bieten aktuell z.B.der Tarif T22 aus dem Hause degenia (Stand 05.2023) oder der Tarif T16.2.1 aus dem Hause asspario (Stand 10.2020). Bei der Uelzener im Tarif Pferdehalter-Haftpflicht-Versicherung (Stand 12.06.2024) besteht eine ausdrckliche Mitversicherung allein im Rahmen der Leistungsbersicht. Das Weiderisiko kann z.B.Gnadenbrotpferde als reines Weidevieh betreffen. Weder die Leistungsbersicht des Versicherers noch die Bedingungen stellen fehlende Vorschriften zur Zaunhhe klar. - Keine ausdrckliche Mitversicherung etwaiger Koppelunflle[10] (z.B.Beiereien / Keilereien zwischen Tieren verschiedener Eigentmer, die auf einer Weide gemeinsam gehalten werden). Ausdrcklich versichert diese Leistung z.B.die private Pferdehalterhaftpflichtversicherung aus dem Hause die Bayerische nach dem Sonderkonzept des Vierpfotenmaklers (Stand 08.2020). Ebenfalls eine ausdrckliche Mitversicherung von Schden an gehteten Pferden bietet die PHNIX Schutzgemeinschaft Assekuradeur GmbH mit ihrem Tarif max-THV (Stand 01.2023). Ein Ausschluss im Rahmen der Bedingungen aus dem Hause Die Haftpflichtkasse ist nicht zu erkennen. Wenn allerdings fremde Pferde auf der eigenen Koppel mitweiden sollen, so verwirklicht sich hier nach 834BGB durch die Einstellung als Pensionspferd die Haftung als TIeraufseher. Mithin haftet der Versicherungsnehmer dann auch fr Schden an diesen Pferden, fr die er kraft Gesetzes die Aufsicht bernommen hat. Entsprechend sollten auch Reiterhfe in ihrem Pensionsvertrag regeln, ob eine Zustimmung zum gemeinsamen Koppelgang erteilt werden soll. Unter Verweis auf das Urteil des BGH vom 24.04.2018 (Az.VI ZR 25/17) heit es auf der Webseite der Anwaltskanzlei Milarc wie folgt:
Die reine Anwesenheit des eigenen Pferdes in einer Gruppe bei unklarem Unfallhergang gengt fr eine Haftung also nicht, vielmehr muss es in irgendeiner Weise selbst an der Entstehung des konkreten Schadens urschlich mitgewirkt haben.
Regelmig bleibt der Eigentmer des verletzten Tieres deshalb auf seinen Kosten sitzen, wenn sich nicht feststellen lsst, wessen Pferd den Schaden verursacht hat.“[11]
- Keine ausdrckliche Mitversicherung der Ttigkeit des Versicherungsnehmers als Pferdesitter (z. B. als Urlaubsvertretung oder als Koppeldienst). Einen entsprechenden Versicherungsschutz bietet z. B. die PHNIX Schutzgemeinschaft Assekuradeur GmbH mit ihrem Tarif max-THV (Stand 01.2023).
- Kein Versicherungsschutz fr Schden des versicherten Pferdes durch die nachweisbare Aufnahme von Giftkdern oder ausgebrachte Kder mit verletzendem Inhalt (z.B. Metallsplitter). Eine implizite Leistungsherleitung ist nicht ersichtlich. Im April 2021 hie es zum Thema bei Kraichgau-Lokal.de wie folgt:
Es gibt leider keine Statistik, die es belegen kann, da derartige Vergehen nicht in der Kriminalstatistik landen. Es ist nicht zu bersehen, die Zahl solcher Attacken ist in den letzten Jahren stetig gestiegen. Als Motive fr solch eine Tat gelten Streitigkeiten, Mutproben, Aggressionsabbau, Langeweile oder einfach nur fehlende Empathie gegenber Tieren. Das Ziel ist dabei immer das gleiche: Das Tier soll mglichst grausam sterben.[12]
- Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schden durch den Gebrauch von fremden versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen oder Kraftfahrzeuge-Anhngern, unabhngig davon, ob diese gemietet, geliehen, geleast oder Bestandteil eines besonderen Verwahrungsvertrages sind (siehe Ziffer A1‑6.4.1). Dies betrifft unter anderem Vermgensschden, die sich durch die Rckstufung des Schadenfreiheitsrabattes in der Kfz-Versicherung des Pferdetransportanhngers ergeben.
- Keine Mitversicherung von gesetzlichen Haftpflichtschden Dritter wegen Schden (z. B. eine mgliche Rabattrckstufung) beim Be– und Entladen des eigenen Kraftfahrzeuges oder Kraftfahrzeug-Anhngers. Eine solche Mitversicherung bietet z. B. die GVO Gegenseitigkeit Versicherung im Rahmen ihres Tarifes TOP-VIT PLUSN (Stand 01.09.2022).
- Keine bernahme einer Rabattrckstufung bei Schden an geliehenen versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen sowie Pferdetransportanhngern durch das versicherte Pferd. Diese Leistung bietet bezogen auf Pferdetransportanhnger z. B. die PHNIX Schutzgemeinschaft Assekuradeur GmbH mit ihrem Tarif max-THV (Stand 01.2023).
- Keine bernahme der Vollkasko-Selbstbeteiligung bei Schden an geliehenen versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen durch das versicherte Pferd. Eine solche bietet z. B. die Janitos mit ihrem Tarif Best Selection (Stand 01.07.2016).
- Im Produktinformationsblatt sind Schden durch vorstzliche Handlungen ausgeschlossen. Dies trifft aber auf die Forderungsausfalldeckung ausdrcklich nicht zu. Dadurch knnte die Aussage im Produktinformationsblatt als irrefhrend im Sinne der IDD (Insurance Distribution Directive) angesehen werden.
- Keine bernahme der Kosten fr das Wiedereinfangen entlaufener mitversicherter Pferde. Eine entsprechende Mitversicherung bietet z. B. der Tarif comfort aus dem Hause Alte Leipziger (Stand 07.2023).
- Keine bernahme der Kosten fr den Abbruch einer ungewollten Trchtigkeit versicherter Pferde durch ein drittes Tier. Das knnen u. a. Kosten fr den Tierarzt oder Medikamente sein.
- Kein ausdrcklicher Versicherungsschutz fr die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als privater Hobby-Pferdezchter (z. B. von Schul- und Begegnungspferde). Laut Aussage des Versicherers aus dem Jahre 2021 sei das Risiko als versichert anzusehen. Dies gelte auch fr gewollte und ungewollte Deckakte, sofern keine gewerbliche Zucht betrieben werde. Inwiefern auch der nicht gewerblich betriebene Verkauf bestimmter Zuchttiere unter den Versicherungsschutz fallen wrde, wurde bislang nicht klargestellt.
- Keine Mitversicherung von Tierarztkosten nach Verletzung versicherter Pferde durch einen fremden Hund oder Tter, der nicht ohne erheblichen Aufwand zu ermitteln ist. Fr solche Flle bietet es sich an, den Versicherungsschutz bei der Haftpflichtkasse um eine leistungsstarke Tierkranken- bzw. Tieroperationskostenversicherung zu erweitern.
- Kein ausdrcklicher Versicherungsschutz fr den Versicherungsnehmer als privater Pferdedresseur (z. B. Schden wegen Schden aus dem Verkauf dressierter Pferde).
- Keine ausdrckliche Mitversicherung des Fhrens von Handpferden. Da die Bedingungen keinen Ausschluss vorsehen, ist diese Ttigkeit im Rahmen der versicherten Risiken grundstzlich als mitversichert anzusehen. Bereits 2021 wies der Versicherer darauf hin, dass das Risiko aufgrund fehlenden Ausschlusses als versichert gelte. Zu beachten ist, dass bei dadurch verursachten Unfllen regelmig ein Mitverschulden des Tierhters anzunehmen ist. Gerade im Straenverkehr ist mit dem Fhren von Handpferden eine stark erhhte Unfallgefahr verbunden, worauf z. B. die Rechtsanwltin Iris Mller-Klein hinweist:
In der Literatur wird das Fhren von Handpferden im Straenverkehr als sorgfaltswidrig beschrieben, da der Reiter nicht gleichzeitig auf das von ihm gerittene und gleichzeitig auf das Handpferd einwirken knne.[13]
In eine hnliche Richtung kommentiert die DAHAG:
Ein Pferd sollte nur von einer geeigneten Person mit ausreichend Erfahrung und Knnen im Straenverkehr gefhrt oder geritten werden. Dabei muss die Strae genutzt werden, Gehsteige oder Radwege sind tabu. Das Pferd muss immer mit einer Trense aufgezumt sein. Ein Halfter mit Strick ist dazu nicht ausreichend. Zwei oder mehr Pferde zu fhren oder ein Handpferd dabeizuhaben, gilt als Versto gegen die erforderliche Sorgfaltspflicht. Pro Person ist also immer nur ein Pferd zulssig. Bei schlechten Lichtverhltnissen ist auerdem eine nach vorn und hinten gut sichtbare Beleuchtung vorgeschrieben.[14]
- Keine Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht des Versicherungsnehmers oder mitversicherter Personen als Eigentmer von Grundeigentum oder Immobilien zum Zweck der Tierhaltung (Haus- und Grundbesitzerrisiko). Fr solche Flle bentigt der Versicherungsnehmer in der Regel entweder eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht- oder eine Betriebshaftpflichtversicherung. Ausnahmsweise subsidir mitversichert ist diese Leistung z. B. im Tarif Pferdehalter-HV privat 2020 aus dem Hause Wrttembergische (Stand 06.2020). In Ziffer 6.14 der besonderen Bedingungen heit es wie folgt:
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Inhaber von im Inland gelegenen Grundstcken, Gebuden oder Einrichtungen (wie Stlle, Pferdebox(en), Weiden, Koppeln, Freianlagen, Reitpltze, Futterlager), soweit Sie diese ausschlielich fr die versicherte private Pferdehaltung nutzen.
- Keine bernahme der Kosten fr die Vermittlung einer Tierpension bzw. die bernahme der Kosten fr eine solche Unterbringung versicherter Tiere (z. B., wenn der Versicherungsnehmer durch einen Versicherungsfall oder infolge von Krankheit bzw. Unfall an der Ausbung der Sorge fr sein Tier verhindert wird). Beispielhaft erbringt die LVM mit ihrem Tarif Private Pferdehalter-Haftpflichtversicherung (Stand 09.2020) den nachgewiesenen Mehraufwand fr die Versorgung der versicherten Tiere durch Krankheit oder Unfall des Versicherungsnehmers infolge von dessen stationren Aufenthalt in einem Krankenhaus.
- Keine bernahme bei Sachschden der Mehrkosten fr die Wiederbeschaffung oder Reparatur durch nachhaltige Unternehmen (ber den vom Versicherer anerkannten Zeitwert hinaus). Eine solche Mitversicherung bietet z. B. die GVO Gegenseitigkeit Versicherung im Rahmen ihres Tarifes TOP-VIT PLUSN (Stand 01.09.2022). Mitversichert sind jedoch die Mehrkosten fr eine Reparatur beschdigter Sachen im oben beschriebenen Umfang.
- Keine bernahme von Betreuungskosten fr das versicherte Pferd, wenn diese z. B. durch einen Umzug, einen Urlaub, eine Hochzeit oder einen Trauerfall erforderlich werden sollten.
- Analog zu den unverbindlichen Musterbedingungen des GDV gilt eine Embargoklausel, die nicht nur Wirtschafts‑, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland bercksichtigt, sondern auch solche der USA, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Europischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Fr Kunden, die z. B. an internationalen Springreitturnieren oder Pferdeschauen im Iran oder Russland teilnehmen, kann die Embargoklausel zum Problem werden. Eine positivere Sanktionsklausel bietet z. B. der Tarif allsafe cavallo (Version 1.05) aus dem Hause Konzept & Marketing (Stand 06.2016, Fassung vom 30.09.2022) mit ihrem , die sich so lesen lsst, dass nur solche Sanktionen oder Embargos Geltung haben sollen, die nach deutschem oder EU-Recht anwendbar sind. Dies ist vergleichbar mit einer fehlenden Embargoklausel, wie sie sich in einigen lteren Bedingungswerken diverser Unternehmen finden lsst.
- Keine Mitversicherung bedingungsseitiger Assistanceleistungen (z. B. Schadenschnell-Services, Hotline fr Versicherungsfragen). So bietet z. B. die ARAG (ARAG Tierhalterhaftpflicht-Schutz, Stand 11.2021, Fassung 04.2023) einen ARAG Online Rechts-Service bzw. die rhion.digital (AVB THV 2021, Stand 05.2021) ihren Home Service.
- Ratenzahlungszuschlag bei unterjhriger Zahlweise.
Hinweis: Eine berprfung der Inhalte durch die Haftpflichtkasse ist ausdrcklich nicht erfolgt:
Bedauerlicherweise knnen wir im Moment nicht auf Ihr Anliegen eingehen
Obwohl die Erfassung und Darstellung der Inhalte mit groer Sorgfalt erfolgte, sind etwaige Fehler nicht auszuschlieen. Bitte informieren Sie uns, falls Ihnen etwaige Unstimmigkeiten auffallen sollten.
[1] Siehe Gesetz ber Manahmen im Gesellschafts‑, Genossenschafts‑, Vereins‑, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekmpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf gesetze-im-internet.de vom 27.03.2020. Aufzurufen unter https://web.archive.org/web/20220710192645/https://www.gesetze-im-internet.de/gesruacovbekg/BJNR057000020.html, zuletzt aufgerufen am 22.07.2024.
[2] Siehe Schindler, Hendrik Ende der Corona-Sonderregeln fr Gesellschaften, Genossenschaften und Vereine zum 31. August 2022 was ist zu tun? Update Gesellschaftsrechtliche Gestaltung 04/2022 auf cms.law.de vom April 2022. Aufzurufen unter https://cms.law/de/deu/publication/ende-der-corona-sonderregeln-fuer-gesellschaften-genossenschaften-und-vereine-zum-31.-august-2022-was-ist-zu-tun, zuletzt aufgerufen am 22.07.2024.
[3] Amtsblatt der Europischen Union „DURCHFHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2015/262 DER KOMMISSION vom 17. Februar 2015 zur Festlegung von Vorschriften gem den Richtlinien 90/427/EWG und 2009/156/EG des Rates in Bezug auf die Methoden zur Identifizierung von Equiden (Equidenpass-Verordnung)“ vom 03.03.2015, S. 9 N. 61. Aufzurufen unter https://polit‑x.de/de/documents/18594960/, zuletzt aufgerufen am 22.07.2024.
[4] Die Haftpflichtkasse VVaG Mein Glcksmoment? Wenn Freundschaft tierisch guttut! TIerhalterhaftpflicht-Versicherung THV, S. 3
[5] Hufen, Friedhelm Stellungnahme zur ffentlichen Anhrung zur nderung des Transplantationsgesetzes im Rahmen der 59. Sitzung des Ausschusses fr Gesundheit des Deutschen Bundestages am 25. September 2019 auf bundestag.de vom 26.09.2018. Ausschussdrucksache 19(14)95(6) gel. ESV zur Anh am 25.09.2019 – Organspende – 19.09.2019. Aufzurufen unter https://www.bundestag.de/resource/blob/658514/c8cefd864f97056103dd4760c0fc4b38/19_14_0095-6-_ESV-Prof-Dr-Friedhelm-Hufen_Organspende.pdf, zuletzt aufgerufen am 22.05.2024.
[6] Siehe z. B. Reiterstaffel Harburg – Hilfe im Galopp! auf johanniter.de Aufzurufen unter https://www.johanniter.de/juh/lv-nord/so-koennen-sie-bei-uns-im-norden-mitmachen/tierische-helden-im-norden/reiterstaffel-harburg/, zuletzt aufgerufen am 18.09.2023.
[7] Die Haftpflichtkasse VVaG Mein Glcksmoment? Wenn Freundschaft tierisch guttut! TIerhalterhaftpflicht-Versicherung THV, S. 5
[8] BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL auf bundesgerichtshof.de. Aufzurufen unter http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&az=VI%20ZR%20372/13&nr=67450, zuletzt aufgerufen am 12.09.2023.
[9] Vgl.Polizei Passewalk, Eva Ziegler und agrarheute Entlaufene Rinder. Weidetiere auf
Bahngleisen: Rechtliche Folgen fr Tierhalter auf agrarheute.com vom
19.05.2016 um 13:00 Uhr. Aufzurufen unter
https://www.agrarheute.com/management/recht/weidetiere-bahngleisen-rechtliche-folgen-fuer-tierhalter-523332, zuletzt aufgerufen am 10.09.2024.
[10] Siehe z.B.Koppelunfall. Wer zahlt? auf kanzlei-schrade.de vom 31.05.2017. Aufzurufen unter https://kanzlei-schrade.de/koppelunfall/, zuletzt aufgerufen am 18.09.2023.
[11] Keine Sippenhaftung bei Koppelunfall auf milarc.de vom 13.09.2019. Aufzurufen unter https://milarc.de/keine-sippenhaftung-bei-koppelunfall/, zuletzt aufgerufen am 18.09.2023.
[12] Schneidewind, Birgit Wenn aus Pferdetrumen ein Albtraum wird Giftkder werden vermehrt ausgelegt auf kraichgau-lokal.de vom 16.04.2021. Aufzurufen unter https://kraichgau-lokal.de/wenn-aus-pferdetraeumen-ein-albtraum-wird-giftkoeder-werden-vermehrt-ausgelegt/, zuletzt aufgerufen am 15.09.2023.
[13] Mller-Klein, Iris Pferde und Reiter im Straenverkehr auf pferderecht-wissen.de, zuletzt aktualisiert am 18.11.2019 um 15:09Uhr. Aufzurufen unter https://pferderecht-wissen.de/pferderecht/pferde-und-reiter-im-strassenverkehr/, zuletzt aufgerufen am 20.09.2023.
[14] DAHAG Rechtsservices AG Pferderecht: Die wichtigsten Fakten auf einen Blick auf dahag.de vom 28.10.2019. Aufzurufen unter https://www.dahag.de/c/ratgeber/pferderecht-die-wichtigsten-fakten-auf-einen-blick, zuletzt aufgerufen am 20.09.2023.