Die aktuelle Hausratversicherung „Hausrat Einfach“ aus dem Hause Die Haftpflichtkasse VVaG für das Maklergeschäft trägt den Bedingungsstand 01.2024. Gleiches gilt für die Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen auf Basis der VHB 2016. Gegenüber dem Bedingungsstand 01.2023 wurde zum einen § 6 Nr. 2 cc) ergänzt und zum anderen Ziffer B2.4 neu eingefügt.
Neue Mitversicherung von Balkonkraftwerken
Der bisherige Bedingungstext zu § 6 Nr. 2 cc) lautete wie folgt:
„a) Zum Hausrat gehören alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Verbrauch) dienen.
[…]
c) Ferner gehören zum Hausrat
[…]
cc) privat genutzte Antennenanlagen und Markisen, die ausschließlich der versicherten Wohnung gemäß Nr. 1 dienen und sich auf dem Grundstück befinden, auf dem die versicherte Wohnung liegt;“
Der neue Wortlaut definiert eine klare Mitversicherung von Balkonkraftwerken:
„2. Definitionen
[…]
c) Ferner gehören zum Hausrat
[…]
cc) privat genutzte Antennenanlagen und Markisen und Balkonkraftwerke (sog. Steckersolaranlagen, steckerfertige Mini PV-Anlagen), die ausschließlich der versicherten Wohnung gemäß Nr. 1 dienen und sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden. Die Entschädigung für Balkonkraftwerke ist je Versicherungsfall auf 500 EUR begrenzt;“
Ziffer B2.4 wurde komplett neu eingeführt und erweitert entsprechend die Leistung für die Tariflinie Einfach Komplett:
„4. Balkonkraftwerke
In Erweiterung von § 6 Nr. 2 cc) VHB 2016 ist die Entschädigung für Balkonkraftwerke (sog. Steckersolaranlagen, steckerfertige Mini PV-Anlagen) je Versicherungsfall auf 3.500 EUR begrenzt.“
Tariflinien und Optionen
Zur Auswahl stehen weiterhin die Tarife Einfach Besser und Einfach Komplett.
Der Versicherungsschutz lässt sich optional um folgende Bausteine erweitern:
- Mobiliar- und Gebäudeglasversicherung
- Unbenannte Gefahren
- Elementarschäden (Überschwemmung, witterungsbedingter Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch)
Für den Baustein gilt eine Wartezeit von einem Monat nach Antragsstellung. Frühestens tritt der Versicherungsschutz zum vereinbarten Vertragsbeginn in Kraft. Es gilt eine Selbstbeteiligung von 10 % des Schadens, mindestens 500 Euro, maximal 5.000 Euro.
„Die Wartezeit entfällt, wenn nachweislich bei einem anderen Versicherer ein gleichartiger Versicherungsschutz bestand und der beantragte Versicherungsschutz sich ohne Unterbrechung unmittelbar anschließt.
Besonderheit: Regen- und Schmelzwasser
Der Versicherungsnehmer hat bei derartigen Ereignissen von jedem entschädigungspflichtigen Schaden 250 EUR selbst zu tragen“
- Fahrrad-Schutzbrief
Versicherbar ist der Hausrat in ständig bewohnten Wohnungen und Einfamilienhäusern (Erstwohnung). Es handelt sich um einen Tarif, der nach dem Quadratmetermodell kalkuliert. Unterversicherungsverzicht besteht, sofern die vereinbarte Versicherungssumme mindestens 650 Euro je Quadratmeter Wohnfläche beträgt.
Die Wohnfläche wird vom Versicherer in den Bedingungen wie folgt definiert:
„Die Wohnfläche ist die Grundfläche aller Räume einer Wohnung einschließlich der Hobbyräume (siehe Mietvertrag/Baubeschreibungen etc.; falls nicht vorhanden, bitte ausmessen). Unberücksichtigt bleiben Treppen, Balkone, Loggien und Terrassen sowie Keller‑, Speicher-/Bodenräume, wenn diese nicht zu Wohn- oder Hobbyzwecken genutzt werden.“
Bei Antragsstellung sind nur ständig bewohnten Risiken versicherbar. Nach Antragsstellung wird eine Gefahrerhöhung erst dann angenommen, wenn der Versicherungsort (Wohnung oder Einfamilienhaus) länger als 12 Monate unbewohnt ist.
Maximal möglich ist eine Versicherungssumme von 250.000 Euro.
Nicht versicherbar ist Hausrat in Gebäuden der Bauartklassse V:
„Definition BAK V: Holz‑, Holzfachwerk mit Lehmfüllung; Stahl‑, Holz oder Stahlbetonkonstruktion mit raumseitiger Wandpalettenbekleidung aus brennbaren Stoffen (Holz oder Holzwerkstoffe, Kunststoffe) sowie weicher Dachung (vollständig oder teilweise Holz, Reetdach, Schilf, Stroh, u.a.).“
Ebenfalls nicht versicherbar sind Risiken mit zwei oder mehr Vorschäden innerhalb eines Jahres oder drei oder mehr Schäden in den letzten drei Jahren vor Vertragsbeginn. Ebenfalls nicht abgeschlossen werden können Risiken, deren Vertrag vom Vorversicherer gekündigt wurden.
Für die Elementarversicherung gilt: wenn innerhalb der letzten 5 Jahre ein Schaden durch witterungsbedingten Rückstau entstanden ist oder das Versicherungsgrundstück durch Überschwemmung oder Starkniederschlag überflutet wurde, ist Versicherungsschutz nicht möglich.
Im Unterschied zu vielen Wettbewerbern ist Versicherungsschutz gegen erweiterte Elementargefahren unabhängig von einer ZÜRS-Zone möglich. Es wird ein pauschaler Zuschlag von derzeit 26,00 Euro netto p. a. erhoben.
Bei unterjähriger Zahlweise wird ein Ratenzahlungszuschlag in Höhe von 5% (vierteljährlich) bzw. 3% (halbjährlich) erhoben.
Wer bei der Haftpflichtkasse zusätzlich eine Privathaftpflicht- oder Unfallversicherung bzw. eine Privathaftpflicht- und eine Unfallversicherung abschließt, erhält einen Bündelnachlass von 5 bzw. 10 Prozent (Kombinations-Nachlass). Der Mindestjahresbeitrag beträgt 30,00 Euro netto (zuzüglich Versicherungssteuer). Bei unterjähriger Zahlungsweise beträgt die Mindestrate 10,00 Euro netto zuzüglich Versicherungssteuer (nur in Verbindung mit Bankeinzug).
Eine weitere Beitragsreduzierung um 10 % bietet der Versicherer bei Vereinbarung eines Papierlos-Nachlasses. Laut Versicherer heißt dies:
„Der VN erhält die Schriftstücke ausschließlich per E‑Mail. Der VN kann über alle Kommunikationswege mit uns kommunizieren.“
20 % Nachlass werden ebenfalls gewährt, falls der Versicherungsnehmer entweder das 60. Lebensjahr vollendet hat (Seniorenrabatt) oder wenn ein Selbstbehalt von 250 Euro für jeden Schadenfall vereinbart wird.
Wie bei den meisten Wettbewerbern sieht auch die Haftpflichtkasse definierte Mindestsicherungen vor:
„Sämtliche Außentüren und Wohnungseingangstüren besitzen Zylinderschlösser, bei dem der Schließzylinder max. 2 mm übersteht und der Sicherheitsbeschlag nicht von außen abschraubbar ist. Fenstertüren werden Fenstern gleichgesetzt. Abweichungen oder Änderungen dieser Mindestsicherung sind nicht zulässig und können gegebenenfalls den Versicherungsschutz gefährden.
• Je nach Einzelbewertung des Risikos können weitere Sicherungsanforderungen erforderlich sein.“
Versicherbar sind Risiken bis zu einer maximalen Versicherungssumme von 250.000 Euro unabhängig von der Wohnfläche. Bestand ein Vorvertrag, der vom Vorversicherer gekündigt worden ist, ist eine Annahme nicht möglich.
Versicherungsnehmer und Versicherer können den vereinbarten Versicherungsschutz jeweils mit Frist von drei Monaten zum Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres kündigen.
Ausgewählte Leistungen des Tarifs Einfach Komplett der Haftpflichtkasse
- Garantie hinsichtlich der unverbindlichen Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV-Garantie) zum jeweils aktuellen Stand.
- Besitzstandsgarantie (Vorversicherergarantie) bei nahtlosem Übergang vom Vorversicherer zum Vertrag bei der Haftpflichtkasse
- ausdrücklicher Versicherungsschutz für Schadenfälle bei unklarer Zuständigkeit nach Versichererwechsel
- Best-Leistungs-Garantie (Erweiterte Vorsorge) für Leistungen, die im vereinbarten Versicherungsvertrag nicht eingeschlossen, zum Zeitpunkt des Schadeneintritts jedoch Bestandteil eines anderen dann aktuell wählbaren Hausrattarifs am deutschen Markt sind. Diese gelten dann im Schadenfall – entsprechend den Bedingungen des Mitbewerbers – grundsätzlich mitversichert. Dabei gilt bedingungsseitig eine pro-aktive Schadenregulierung.
- Summen- und Konditionsdifferenzdeckung für bis zu 12 Monate.
„Die Haftpflichtkasse gewährt eine Summendifferenzdeckung in Höhe von 20 % über der bei dem anderen Versicherer beurkundeten Versicherungssumme hinaus. Diese entfällt ersatzlos, wenn eine höhere Versicherungssumme erforderlich ist.“
Eine etwaige Unterversicherung beim Vorversicherer werde laut Haftpflichtkasse
„bis zu der genannten Grenze (20 %) ausgeglichen.“
Unklar bleibt nach dem Wortlaut, ob es sich allein um die Versicherungssumme für den Gesamtvertrag oder ob sich die 20 %-Grenze auch auf etwaige Sublimits beziehen soll. Fernmündlich wurde klargestellt, dass es um die Versicherungssumme gehe. Hierzu führt der Versicherer aus:
„Für Ihren Hinweis auf die Nennung (innerhalb der VI´s) zur möglichen Absicherung über ein Beteiligungsverhältnis (> 20 % der VSU) bedanken wir uns.
Bei z.B. einer Aktualisierung der Verbraucherinformationen werden wir diesen gerne diskutieren.“
- Verzicht auf Kürzung der Leistung bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles
- Pauschaler Verzicht auf Anrechnung einer Unterversicherung bei Schäden bis 1 % der Versicherungssumme
- Ausschließlich beruflich und gewerblich genutzte Räume gehören entsprechend den Musterbedingungen des GDV zur Wohnung, sofern diese ausschließlich über die Wohnung zu betreten sind. Darüber hinaus gelten bei der Haftpflichtkasse auch solche Räume zum Versicherungsort, die über einen weiteren oder separaten Eingang zu betreten sind. Voraussetzung ist, dass sich diese Räume auf dem Grundstück der versicherten Wohnung befinden. In diesem Fall gilt allerdings eine Entschädigungsgrenze von 20.000 Euro für versicherte Sachen.
- Mitversicherung von Balkonkraftwerken auf dem Versicherungsgrundstück bis 3.500 Euro.
- Klarstellung zu Versicherungsschutz auch bei Einbruchdiebstahl über nicht versicherte Räume[1].
- Außenversicherung für bis zu 12 Monate bis in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme
- Mitversichert sind Sportgeräte (z. B. Laufbänder, Stepper oder Rudergeräte), die sich dauerhaft außerhalb der versicherten Wohnung befinden, bis 10.000 Euro. Zum Thema Sportausrüstung siehe unten.
- Mitversichert sind Wertsachen in definierten Wertschutzschränken bis zur Versicherungssumme. Ab einem Wertsachenanteil von 150.000 Euro ist eine gesonderte Vereinbarung für Wertschutzschränke erforderlich (siehe Ziffer C 6.7).
- Mitversichert sind Wertsachen außerhalb definierter Wertschutzschränke bis 3.500 Euro (Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge), 20.000 Euro (Urkunden etc.) bzw. 50.000 Euro (Schmuck, Sachen aus Gold, Silber etc.).
- Subsidiärer Versicherungsschutz für versicherte Sachen in Bankschließfächern innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne zeitliche Befristung.
- Nur subsidiär zum versicherten Hausrat gehören Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen und Anhängern, die zum Zeitpunkt des Schadeneintritts nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden sind(z. B. Karosserieteile, Kindersitze), sowie gelagerte Sommer- bzw. Winterbereitung inklusive Felgen. Das heißt: Versicherungsschutz besteht nur, soweit kein Versicherungsschutz aus einer anderen Versicherung beantragt werden kann. Die Mitversicherung besteht bis in Höhe von 2.500 Euro und nur innerhalb des Versicherungsortes.
- Optionale Mitversicherung unbenannter Gefahren mit einer Selbstbeteiligung von 250 Euro. Ausschlüsse zu benannten Gefahren bleiben erhalten. Ausgeschlossen sind Schäden an oder durch Haustiere, nicht jedoch durch Insekten (sonstiges Tier). Nicht zu den versicherten Sachen gehören u. a. Sachen aus Glas, Keramik und Porzellan, Brillen und Kontaktlinsen, mobile elektronische Geräte (z.B. Mobiltelefone oder Laptops) als auch Sportgeräte, Fahrräder und Fahrradanhänger außerhalb des vereinbarten Versicherungsortes. Nicht versichert sind u. a. Schäden durch Stehen- und Liegenlassen. Keine ausdrückliche Beweislastumkehr zu Gunsten des Versicherungsnehmers.
- Einfacher Diebstahl von Fahrrädern (auch Pedelecs und E‑Bikes, sofern nicht versicherungspflichtig) und Fahrradanhängern ohne Zuschlag bis in Höhe von 10.000 Euro.
- Mitversichert ist der einfache Diebstahl unter anderem von Wäsche, Bekleidung, Gartenmöbeln, Gartengeräten (inkl. Aufsitzrasenmähern und Mährobotern) sowie Kinderspiel- und Sportgeräten auf dem Grundstück, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet, bis in Höhe von 5 % der Versicherungssumme.
- Im Rahmen der Versicherungssumme mitversichert ist der Diebstahl von Kinderwagen, Steh- und Gehhilfen sowie Krankenfahrstühlen auf und außerhalb des Grundstücks, auf dem die versicherte Wohnung liegt.
- Mitversicherung des Diebstahls von Hausrat aus dem verschlossenen Innen- oder Kofferraum eines Kraftfahrzeugs, Anhängers oder einer auf dem Kraftfahrzeug montierten Dachbox bzw. dem mindestens durch ein Sicherheitsschloss verschlossenen Innenraum eines Wasserfahrzeugs, Anhängers bzw. einer Dachbox. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die genannten Räumlichkeiten fest umschlossen sind. Eine Abdeckung mit Planen, Persenningen oder Ähnliches reicht nicht. Die Entschädigung ist jeweils auf 2 % der Versicherungssumme begrenzt. Da Die Haftpflichtkasse bedingungsseitig keinen Aufbruch der versicherten Fahrzeuge, sondern lediglich den Diebstahl als solchen voraussetzt, könnte trotz fehlender Klarstellung Versicherungsschutz auch für Diebstahl infolge von Relay Attack oder Jamming[2] erwartet werden.
Der Versicherer stellt zu „Relay Attack“ klar:
„Versicherungsschutz innerhalb der zugrunde liegenden Bedingungen besteht, sofern der VN den Vollbeweis erbringen kann, dass das Fahrzeug verschlossen war und die Tat durch das Auslesen eines Schlüsselcodes oder mit einem „falschen Schlüssel“ erfolgte.“
Zu „Jamming“ positioniert sich das Unternehmen wie folgt:
„Es besteht im Rahmen unseres Tarifs Hausrat Einfach Komplett kein bedingungsgemäßer Versicherungsschutz bei einem sogenannten „Jamming“, ungeachtet dessen, ob der VN dies nachweisen kann, da in letzter Konsequenz das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Tat nicht verschlossen war. Neben dem Ausschluss von fremdem Eigentum, gelten auch Bargeld und Wertsachen ausgeschlossen.“
Ausgeschlossen ist der Diebstahl von Wertsachen (z. B. Bargeld, Schmuck) sowie fremdem Eigentum.
- Mitversichert ist der einfache Diebstahl von Hand‑, Schulter- und ähnlichen Taschen (Taschendiebstahl) bis in Höhe von 1.000 Euro, die unmittelbar am Körper getragen werden einschließlich des Inhaltes dieser Taschen
- Versicherungsschutz bei Trickdiebstahl besteht innerhalb des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet, bis in Höhe von 3 % der Versicherungssumme. Werden hierbei Kunden‑, Scheck- oder Kreditkarten entwendet, wird in diesem Rahmen subsidiär auch für den daraus entstandenen Missbrauch geleistet.
- Versicherungsschutz bei Schäden durch Missbrauch von Kunden‑, Scheck- oder Kreditkarten nach einem Einbruchdiebstahl oder Raub, subsidiär einschließlich der bei Raub erzwungenen Herausgabe der persönlichen Identifikationsnummer (PIN), bis in Höhe von 5% der Versicherungssumme. Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn diese Sachen erst auf Verlangen des Täters an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe hingeschafft werden. Nicht versichert sind jedoch Schäden durch das Ausspähen von Bank- oder Kreditkarten im Zusammenhang mit Skimming.
- Mitversicherung von Seng- und Schmorschäden, ohne dass es sich um einen Feuerfolgeschaden handeln muss. Nicht versichert sind Schäden, die an elektrischen Einrichtungen oder Geräten durch die Wirkung des elektrischen Stromes entstehen.
- Mitversicherung von Schäden durch Rauch und Ruß, auch, wenn dieser nicht plötzlich bestimmungswidrig aus Feuerungs‑, Heizungs‑, Koch- oder Trocknungsanlagen auf dem Versicherungsgrundstück ausgetreten ist. Inwiefern Schäden durch Fogging (Schwarzstaub) mitversichert sind, geht aus den Bedingungen nicht eindeutig hervor. Der Versicherer stellt hierzu klar, dass kein Versicherungsschutz dafür besteht.
- Mitversichert sind Schäden durch innere Unruhen, Streik und Aussperrung.
- Mitversicherung von Schäden durch die Explosion von Kampfmitteln aus beendeten Kriegen (Blindgängern)
- Übernahme der Rückreisemehrkosten für Urlaubs oder Dienstreisen. Versicherungsschutz besteht bei Schäden ab 5.000 Euro für den Versicherungsnehmer, nicht jedoch für Angehörige des Haushalts des Versicherungsnehmers.
- Hotelkosten infolge eines Versicherungsfalles ohne zeitliche Begrenzung bis 2,5 Promille pro Tag, nicht jedoch von Nebenkosten (z. B. Kosten für Telefon, Internet oder Frühstück).
- Versichert sind die Kosten werden für die Unterbringung von Haustieren in einer Tierpension oder einer ähnlichen Unterbringung infolge eines Versicherungsfalles bis in Höhe von 2 Prozent der Versicherungssumme.
- Lagerkosten für bis zu 12 Monate
- Datenrettungskosten bis 2 % der Versicherungssumme
- Mitversichert sind Mehrkosten durch Preissteigerungen
- Kosten für Wasser- und Gasverlust infolge eines versicherten Sachschadens, nicht jedoch von Ölverlust bzw. von Stromverlust aus Stromspeichern
- Ausdrückliche Mitversicherung von Feuerlöschkosten
- Bei der Durchführung eines Sachverständigenverfahrens zur Feststellung der Schadenhöhe wird ab einer festgestellten Schadenhöhe von mindestens 10.000 Euro der Anteil des Versicherungsnehmers an den Verfahrenskosten zu 80 % (d. h. 20 % Selbstbeteiligung), bis maximal in Höhe von 10.000 Euro, übernommen.
- Vorsorgeversicherung bis in Höhe von 20 % der Versicherungssumme (z. B. bei Umzug, An- oder Ausbau)
- Im Rahmen der Service- und Assistance-Leistungen 24-Stunden-Notruftelefon (Telefonhotline) zuzüglich Leistungen aus dem optionalen Fahrrad-Schutzbrief (ROLAND 24-Stunden-Service).
Ausgewählte Einschränkungen des Tarifs Einfach Komplett der Haftpflichtkasse
- Da sich die GDV-Garantie ausschließlich auf die Hausratbedingungen und Zusatzleistungen zur Hausratversicherung bezieht, können Schlechterstellungen im Rahmen der Glasversicherung nicht geheilt werden:
□ keine wahlweise Geldleistung, sondern nur Naturalersatz (Abschnitt C3 Nr. 6)
□ fehlende Mitversicherung besonderer Aufwendungen zum Erreichen des Schadenortes (z. B. Gerüste, Kräne)
□ Kosten im Zusammenhang mit dem Einsetzen der Scheibe (z. B. Anstriche, De- und Remontage von Vergitterungen)
□ Kosten für die Erneuerung von Anstrich, Malereien, Schriften, Verzierungen, Lichtfilterlacken und Folien auf den versicherten Sachen
□ Entsorgungskosten
- Keine Garantie hinsichtlich der unverbindlichen Empfehlungen des Arbeitskreises Beratungsprozesse (Arbeitskreis-Garantie)
- Innovationsklausel (Leistungs-Update-Garantie) gilt nach dem Wortlaut der Bedingungen nur, wenn durch ein Tarifupdate ausschließlich Verbesserungen vorgenommen werden, d.h. es besteht kein Anspruch auf diese Leistung, wenn ein Tarifupdate neben beispielsweise 20 Verbesserungen eine einzige Stelle besitzt, die auch zum Nachteil des Kunden führen könnte.
Der Versicherer stellt hierzu abweichend klar, dass die Haftpflichtkasse die Innovationsgarantie „lebe“ und gibt hierzu ein Beispiel:
„Der Kunde hat den „Alttarif“ VARIO Plus abgeschlossen. Aufgrund der Innovationsgarantie besitzt dieser im Schadensfall Anspruch auf Leistungen nach Hausrat Einfach Besser.
In der Produktlinie Einfach Besser sind Wertsachen bis 50 % der Versicherungssumme (VSU) mitversichert. Im „Alttarif“ VARIO Plus gelten diese jedoch bis 100 % der VSU versichert.
Der Kunde profitiert durch die Innovationsgarantie zum einen von den weitergehenden Leistungen aus Einfach Besser und zum anderen von der besseren Leistungen aus VARIO Plus.“
- Der Versicherungsschutz beginnt regulär um 00:00 Uhr, frühestens am Tag der Antragsaufnahme. Dies kann zu einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes führen. Der Versicherer stellt hierzu klar:
„Individuelle Lösungen sind möglich.
Beispiel:
Vorvertrag endet am 03.03.2022 um 12:00 -> Vertrag bei uns beginnt dann am 03.03.2022 00:00 Uhr, sodass keine Lücke für die Kunden entsteht“
- Kein Verzicht auf Kürzung der Leistung bei grob fahrlässiger Verletzung von Obliegenheiten und Sicherheitsvorschriften. Der Versicherer verweist an dieser Stelle auf die Erweiterte Vorsorge:
„Über den Baustein „Erweiterte Vorsorge“ im Tarif Hausrat Einfach Komplett ist eine Prüfung im Schadenfall möglich, so dass ggf. kein Deckungsnachteil gegenüber einem Mitbewerber besteht.“
- Keine Mitversicherung von Handelswaren und Musterkollektionen
- Bedingungsseitig nicht eindeutig versichert ist Sportausrüstung (z. B. Reitsättel, Golfausrüstung), die sich dauerhaft außerhalb der versicherten Wohnung befindet. Abschnitt C1 Nr. 2 der Bedingungen sieht eine Erweiterung des Versicherungsschutzes nur für „Sportgeräte“ vor. Der Versicherer verweist auf Ziffer C 1.2 der aktuellen Verbraucherinfomationen. Hiernach bestehe Versicherungsschutz für „Hausratsachen nach § 6 VHB 2016, die der Ausübung eines Sports dienen“. Dazu stellt der Versicherer klar:
„Zweifelsfrei ist der Reitsattel oder auch die Golfausrüstung als versicherte Sachen gemäß des genannten Paragraphen anzuerkennen.“
- Zu den versicherten Sachen gehören unter anderem Haustiere (z. B. Katzen[3], Fischen, Vögel), nicht jedoch Heimtiere (z. B. Chinchillas[4], Spinnen, Schlangen) oder Nutztiere (z. B. Hühner, Schafe, Ziegen oder Schweine). In der Praxis ist die Abgrenzung von Haus- und Heimtieren oft schwierig[5]. Bedingungsseitig sind Haustiere[6] analog zu den Musterbedingungen des GDV wie folgt definiert:
„Tiere, die regelmäßig artgerecht in Wohnungen […] gehalten werden (z. B. Fische, Katzen, Vögel).“
Die Haftpflichtkasse führt aus:
„Hierbei handelt es sich um eine beispielhafte Aufzählung von Haustieren.
Wir orientieren uns bei unserer Argumentation an der kundenfreundlichen Kommentierung zu Haustieren (VHB 2010, A § 6 IX) von Bruck / Möller 9. Auflage Band 7 Sachversicherung.“
Weiter verweist der Versicherer darauf, dass es ihm nur wichtig sei, dass es sich um eine „artgerechte private Tierhaltung“ handele:
„Nutztiere (z.B. Schaf, Huhn, Ziege) sind bei privater und artgerechter Haltung unseres Erachtens den Haustieren zuzuordnen, so dass eine abweichende Regelung zum Wording innerhalb der Bedingungen obsolet ist.“
- Nicht ausdrücklich mitversichert sind Schäden am versicherten Hausrat bzw. Abhandenkommen von versichertem Hausrat durch wildlebende Tiere (z. B. Schalenwild und Federwild im Sinne des Bundesjagdgesetzes). Versicherungsschutz kann hergeleitet werden im Rahmen der optional mitversicherbaren unbenannten Gefahren mit 250 Euro Selbstbehalt. Dabei gelten die dort benannten Einschränkungen.
- Versicherungsschutz für Schäden durch Windbewegungen oder Sturm unter Windstärke 8 nur, sofern gegen Zuschlag die unbenannten Gefahren eingeschlossen wurden. Dabei gilt ein Selbstbehalt von 250 Euro. Ob in diesem Zusammenhang auch Schäden durch Durchzug infolge von Druckunterschieden zwischen mehreren Räumen versichert wären, ist unklar, da der Versicherer im Zweifel einwenden könnte, dass der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant den Schaden hätte vorhersehen müssen. Auf Nachfrage stellt die Haftpflichtkasse klar, dass Schäden an versicherten Sachen infolge von Durchzug nicht versichert wären.
- Sofern die erweiterte Elementarschadendeckung eingeschlossen wurde, besteht auch Versicherungsschutz für das Eindringen von Regen- oder Schmelzwasser durch Gebäudeöffnungen und den hieraus entstandenen Schaden an versicherten Sachen. Versicherungsschutz besteht bis in Höhe von 3 % der Versicherungssumme mit 250 Euro Selbstbehalt.
- Für Schäden durch Sturm oder Hagel besteht Außenversicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden.
- Gegenüber dem Vorgängertarif mit Stand 01.2016 wurde Ziffer C4 Nr.1.11 geringfügig umformuliert. Bei Vereinbarung der erweiterten Elementargefahren sind vorhandene Rückstausicherungen nunmehr unabhängig von der jeweils geltenden Landesbauordnung stets funktionsbereit zu halten.
- Keine Mitversicherung von Schäden durch Kurzschluss, sofern es sich nicht um einen Blitzfolgeschaden handelt. Laut Versicherer erfolge hier eine Prüfung der Mitversicherung im Rahmen der Erweiterte Vorsorge gemäß B2 Ziffer 1.
- Keine Mitversicherung von Schäden durch Stromschwankungen. Laut Versicherer erfolge hier eine Prüfung der Mitversicherung im Rahmen der Erweiterte Vorsorge gemäß B2 Ziffer 1.
- Keine Mitversicherung von Schäden durch Entschärfung von Blindgängern, ohne damit einhergehende Explosion. Laut Versicherer erfolge hier eine Prüfung der Mitversicherung im Rahmen der Erweiterte Vorsorge gemäß B2 Ziffer 1.
- Keine Mitversicherung von Schäden durch radioaktive Isotope (z. B. aus Rauchmeldern). Laut Versicherer erfolge hier eine Prüfung der Mitversicherung im Rahmen der Erweiterte Vorsorge gemäß B2 Ziffer 1.
- Keine Mitversicherung von Transportmittelunfällen. Laut Versicherer erfolge hier eine Prüfung der Mitversicherung im Rahmen der Erweiterte Vorsorge gemäß B2 Ziffer 1.
- Keine Mitversicherung von Schäden an Komponenten einer Smart-Home-Überwachung bzw. Gerätesteuerung oder daraus resultierenden Folgeschäden, z. B. Schäden durch Bedienung von deren Komponente oder an mobilen elektrischen Geräten. Laut Versicherer erfolge hier eine Prüfung der Mitversicherung im Rahmen der Erweiterte Vorsorge gemäß B2 Ziffer 1.
- Kein Versicherungsschutz für Diebstahl durch Hausangestellte (z. B. Pflegekräfte, Au-pair). Laut Versicherer erfolge hier eine Prüfung der Mitversicherung im Rahmen der Erweiterte Vorsorge gemäß B2 Ziffer 1.
- Kein Versicherungsschutz für den Diebstahl oder die Beschädigung von Poolrobotern bzw. die Beschädigung von Gartenrobotern. Eine Erweiterung des Versicherungsschutzes sei im Rahmen der Erweiterten Vorsorge möglich. Mitversichert ist jedoch im oben benannten Umfang der einfache Diebstahl von Mährobotern.
- Nicht versichert ist der einfache Diebstahl von versicherten Sachen am Arbeitsplatz. Laut Versicherer erfolge hier eine Prüfung der Mitversicherung im Rahmen der Erweiterte Vorsorge gemäß B2 Ziffer 1.
- Keine generelle Mitversicherung polizeilich angezeigter Straftaten (z.B. Diebstahl von Solarzellen, Hacken von Smarthome-Anlagen, einfacher Diebstahl von nicht ausdrücklich benannten Sachen, Betrug). Laut Versicherer erfolge hier eine Prüfung der Mitversicherung im Rahmen der Erweiterte Vorsorge gemäß B2 Ziffer 1.
- Ohne Schäden am versicherten Hausrat bzw. Abhandenkommen von versichertem Hausrat durch Haustiere. Laut Versicherer erfolge hier eine Prüfung der Mitversicherung im Rahmen der Erweiterte Vorsorge gemäß B2 Ziffer 1.
- Nicht versichert sind Schäden durch Phishing oder Pharming. Laut Versicherer erfolge hier eine Prüfung der Mitversicherung im Rahmen der Erweiterte Vorsorge gemäß B2 Ziffer 1.
- Nicht versichert sind Schäden durch Cyber-Mobbing im Internet. Laut Versicherer erfolge hier eine Prüfung der Mitversicherung im Rahmen der Erweiterte Vorsorge gemäß B2 Ziffer 1.
- Kein Versicherungsschutz bezogen auf die widerrechtliche Entwendung von Kryptowährungen (z. B. Bitcoins). Laut Versicherer erfolge hier eine Prüfung der Mitversicherung im Rahmen der Erweiterte Vorsorge gemäß B2 Ziffer 1.
- Nicht versichert sind Schäden durch Konflikte mit Online-Händlern. Laut Versicherer erfolge hier eine Prüfung der Mitversicherung im Rahmen der Erweiterte Vorsorge gemäß B2 Ziffer 1.
- Nicht versichert sind Schäden durch Abmahnung auf Grund einer (angeblichen) Urheberrechtsverletzung. Laut Versicherer erfolge hier eine Prüfung der Mitversicherung im Rahmen der Erweiterte Vorsorge gemäß B2 Ziffer 1.
- Keine Mitversicherung von Regiekosten. Versicherer erfolge hier eine Prüfung der Mitversicherung im Rahmen der Erweiterte Vorsorge gemäß B2 Ziffer 1.
- Nicht versichert sind die Kosten für Schlossänderungen nach einem einfachen Diebstahl von Schlüsseln zu den Zugangstüren der versicherten Wohnung oder zu eigenen Kraftfahrzeugen. Hier sei bezogen auf Haus- und Wohnungsschlüssel keine Erweiterung des Versicherungsschutzes durch Verweis auf die Erweiterte Vorsorge möglich, da diese Leistung als Assistance angesehen werde da diese Leistung als Assistance angesehen werde und im Rahmen der Assistance-Leistungen versichert sei. Für Kfz-Schlüssel erfolge laut Versicherer hier eine Prüfung der Mitversicherung im Rahmen der Erweiterte Vorsorge gemäß B2 Ziffer 1.
- Ohne Mitversicherung von Schäden durch Plansch- und Reinigungswasser. Laut Versicherer erfolge hier eine Prüfung der Mitversicherung im Rahmen der Erweiterte Vorsorge gemäß B2 Ziffer 1.
- Kein automatischer Versicherungsschutz im beruflich bedingten Zweitwohnsitz (Pendlerwohnung).
- Keine besondere Mitversicherung von nachhaltigen Versicherungsleistungen (z. B. Mehrkosten für nachhaltige Wiederbeschaffung; Erhöhung Hotelkosten bei Unterbringung in nachhaltig zertifizierten Hotels). Laut Versicherer erfolge hier eine Prüfung der Mitversicherung im Rahmen der Erweiterte Vorsorge gemäß B2 Ziffer 1.
- Ohne Übernahme von Leckortungskosten ohne einen versicherten Schadenfall. Laut Versicherer erfolge hier eine Prüfung der Mitversicherung im Rahmen der Erweiterte Vorsorge gemäß B2 Ziffer 1.
- Ohne Übernahme der Betreuungskosten für infolge eines Versicherungsfalles pflegebedürftige Personen. Laut Versicherer erfolge hier eine Prüfung der Mitversicherung im Rahmen der Erweiterte Vorsorge gemäß B2 Ziffer 1.
- Ohne Übernahme der Betreuungskosten für infolge eines Versicherungsfalles notwendige Kinderbetreuung. Laut Versicherer erfolge hier eine Prüfung der Mitversicherung im Rahmen der Erweiterte Vorsorge gemäß B2 Ziffer 1.
- Keine Übernahme der schadenbedingten Stornierungskosten für Urlaubs- oder Dienstreisen. Laut Versicherer erfolge hier eine Prüfung der Mitversicherung im Rahmen der Erweiterte Vorsorge gemäß B2 Ziffer 1.
- Keine Übernahme der Kosten für einen Erholungsurlaub nach Großschäden. Laut Versicherer erfolge hier eine Prüfung der Mitversicherung im Rahmen der Erweiterte Vorsorge gemäß B2 Ziffer 1.
- Keine bedingungsseitige Übernahme der Kosten für Verkehrssicherungsmaßnahmen. Laut Versicherer seien diese als Schadenminderungskosten nach § 31 VHB anzusehen, weshalb eine Erweiterung mit Verweis auf die Erweiterte Vorsorge nicht möglich sei.
- Nicht versichert sind die Kosten für die Organisation eines Dolmetschers, die Bereitstellung eines telefonischen Dolmetscherservices bei Auslandsreisen oder die Kosten für einen entsprechenden Übersetzer. Laut Versicherer erfolge hier eine Prüfung der Mitversicherung im Rahmen der Erweiterte Vorsorge gemäß B2 Ziffer 1.
- Keine Übernahme der Koste für eine psychologische Erstberatung nach einem versicherten Schaden. Laut Versicherer erfolge hier eine Prüfung der Mitversicherung im Rahmen der Erweiterte Vorsorge gemäß B2 Ziffer 1.
- Keine Übernahme von Mietfortzahlungskosten, wenn und solange trotz Unbewohnbarkeit der Wohnung Mietkosten weiterbezahlt werden müssen. Laut Versicherer erfolge hier eine Prüfung der Mitversicherung im Rahmen der Erweiterte Vorsorge gemäß B2 Ziffer 1.
- Ohne Fremdkosten für Koordination der Wiederherstellung versicherter Sachen. Laut Versicherer erfolge hier eine Prüfung der Mitversicherung im Rahmen der Erweiterte Vorsorge gemäß B2 Ziffer 1.
- Nicht mitversichert sind Mehrkosten durch Technologiefortschritt. Laut Versicherer erfolge hier eine Prüfung der Mitversicherung im Rahmen der Erweiterte Vorsorge gemäß B2 Ziffer 1.
- Ohne Mitversicherung unbenannter Kosten. Laut Versicherer erfolge hier eine Prüfung der Mitversicherung im Rahmen der Erweiterte Vorsorge gemäß B2 Ziffer 1.
- Kein optionales Dokumentendepot (z. B. Ausweise, Reisevisa, Kreditkarten), dessen Inhalt dem Versicherungsnehmer im Schadenfall oder aufgrund sonstigen Bedarfs zur Verfügung gestellt wird.
- Ohne Versehensklausel. Laut Versicherer erfolge hier eine Prüfung der Mitversicherung im Rahmen der Erweiterte Vorsorge gemäß B2 Ziffer 1.
- Kein Regressverzicht gegenüber (grob) fahrlässig handelnden Angehörigen, die keinen Anspruch über eine etwaige Haftpflichtversicherung geltend machen können. Hier komme eine Prüfung im Rahmen der Erweiterten Vorsorge in Frage.
- Kein Verzicht auf das außerordentliche Kündigungsrecht des Versicherers wegen Nichtzahlung eines Folgebeitrages. Ein Verweis auf die Erweiterte Vorsorge sei hier nicht möglich.
- Keine optionale Gegenstandsversicherung (Versicherungsschutz für Gegenstände mit ideelen Werten). Ein Verweis auf die Erweiterte Vorsorge sei hier nicht möglich.
- Keine Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit.
[1] Siehe Stephan Witte „Nicht alle Versicherer bieten Leistungen nach GDV-Standard. Besteht Versicherungsschutz bei Einbruch über nicht versicherte Räume?“ in „Risiko & Vorsorge“, Ausgabe 2/2018, S. 11 – 12. Aufzurufen unter https://critical-news.de/risiko-und-vorsorge-heft‑2 – 2018/, zuletzt aufgerufen am 07.01.2022.
[2] Siehe hierzu z. B. „Jamming und Relay Attack. Autoeinbruch per Funk oft kein Fall für die Versicherung“ auf „test.de“ vom 08.12.2020. Aufzurufen unter https://www.test.de/Jamming-und-Relay-Attack-Autoeinbruch-per-Funk-oft-kein-Fall-fuer-die-Versicherung-4824449 – 0/, zuletzt aufgerufen am 03.02.2022
[3] Siehe z. B. Hugel, Carmen „Haftpflichtversicherung“, Karlsruhe (Verlag Versicherungswirtschaft), 3. Auflage, 2008, S. 192
[4] Siehe z. B. „Chinchillas“ auf „wikipedia.org“. Aufzurufen unter https://de.wikipedia.org/wiki/Chinchillas, zuletzt aufgerufen am 19.02.2022
[5] Vgl. „Heimtier“ auf „wikipedia.org“. Aufzurufen unter https://de.wikipedia.org/wiki/Heimtier, zuletzt aufgerufen am 19.02.2022
[6] Vgl. „Haustier“ auf „wikipedia.org“. Aufzurufen unter https://de.wikipedia.org/wiki/Haustier, zuletzt aufgerufen am 19.02.2022