Tarif­ana­ly­se: Die Kfz-Ver­si­che­rung der VHV (Stand 10.2020)

Feh­len­de bedin­gungs­sei­ti­ge Garan­tie, dass nicht zum Nach­teil des Ver­si­che­rungs­neh­mers von den unver­bind­li­chen Mus­ter­be­din­gun­gen des GDV abge­wi­chen wird (GDV-Garan­tie). Hier­zu schreibt der Ver­si­che­rer: „Die VHV hat zur Maxi­me, dass die GDV Mus­ter­be­din­gun­gen die Basis bil­den. Davon wird seit Jah­ren nicht abge­wi­chen, u.a. auch auf­grund der Mak­ler­haf­tung. Eine Kodi­fi­zie­rung in den AKB gibt es jedoch (noch) nicht. wei­ter­le­sen…