Tarif­ana­ly­se: Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung der Grundeigentümer

Im Ver­gleichs­rech­ner für Mak­ler ist das Vor­han­den­sein einer Rück­stau­si­che­rung vor­ein­ge­stellt, auch wenn eine Mehr­heit gera­de älte­rer Gebäu­de­ei­gen­tü­mer – zumin­dest in Nord­deutsch­land – erfah­rungs­ge­mäß über kei­ne sol­chen Siche­run­gen ver­fü­gen oder die Fra­ge nach deren Vor­han­den­sein in der Pra­xis oft nicht beant­wor­ten kön­nen. Wird Ver­si­che­rungs­schutz ohne Rück­stau­ven­til bean­tragt, erhöht sich der Bei­trag nach Unter­neh­mens­an­ga­ben um etwa 2 Pro­zent, der Selbst­be­halt für Rückstau­schä­den von 500 Euro auf 10 % des Scha­dens, min. 1.000 Euro, max. 5.000 Euro. wei­ter­le­sen…