Risiko & Vorsorge: Sie schreiben
„Wir leisten, wenn es zu dauerhaften Impfschäden durch eine Covid 19 Schutzimpfung kommt, die mit einem von der EMA für die EU zugelassenen Impfstoff durchgeführt wurde.“
Die Impfstoffe von BioNTech bzw. Moderna wurden in Deutschland bislang NICHT zugelassen, sondern notzugelassen bzw. bedingt zugelassen. Besteht bedingungsgemäß uneingeschränkter Versicherungsschutz für Impfreaktionen und Impffolgeschäden für alle bei Ihnen in der Unfallversicherung versicherbaren Leistungsarten?
Volkswohl Bund: alle unsere Neu- und Bestandskunden, bei denen Impfschäden durch bestimmte Schutzimpfungen im Unfallschutz mitversichert sind, haben jetzt auch einen Unfallschutz für den Fall, dass sie bleibende Schäden nach einer Covid 19-Schutzimpfung davontragen. Natürlich muss es sich um ein hier zugelassenes Präparat handeln. Alle in Deutschland offiziell verimpften Präparate erfüllen diese Voraussetzung.
Risiko & Vorsorge: Ist der Leistungsfall nachgewiesen, ohne dass ein Impfschaden durch eine dritte Stelle (z.B. den deutschen Staat oder den Impfhersteller) anerkannt sein muss?
Volkswohl Bund: Ausschlaggebend für eine Leistung ist: Es muss sich um einen anerkannten Impfschaden handeln. Als Versicherungsfall gilt der Tag der ursächlichen Schutzimpfung.
In den jeweiligen Bedingungen für unsere Unfallversicherungstarife ist festgelegt, innerhalb welcher Fristen der Schaden gemeldet werden muss. Je nach Tarif liegen die Fristen zwischen 12 und 36 Monaten für den Eintritt bzw. die Feststellung der Invalidität.
Risiko & Vorsorge: Kann der Leistungsfall durch einen Teilbeweis im Sinne von § 287 ZPO mit Beweiserleichterungen erbracht werden oder ist für die Anerkennung eines Leistungsfalls ein Vollbeweis erforderlich? Sofern Sie Beweiserleichterungen zulassen sollten: welche Nachweise hat Ihnen der Kunde mindestes zu erbringen (z.B. Impfcharge, Aufklärungsfragebogen, Unterschrift des Impfenden / des aufklärenden Arztes)?
Volkswohl Bund: Um einen Impfschaden anzuerkennen, reicht uns eine behördliche Anerkennung aus. Dann benötigen wir keine weiteren Nachweise.
Risiko & Vorsorge: Mit dieser Antwort wird nicht deutlich gemacht, wie der Versicherungsnehmer einen entsprechenden behördlichen Nachweis erhalten soll und ob Sie etwaige Beweiserleichterungen gelten lassen. Ich verstehe Sie so, dass der Versicherungsnehmer einen Bescheid des Gesundheitsamtes als zuständige Behörde bei Ihnen vorliegen muss oder aber der Versicherungsnehmer durch ein Gericht im Rahme einer rechtlichen Auseinandersetzung die Bestätigung eines Impfschadens zu erwirken hat und Ihnen dann vorzulegen hat. So wurde beispielsweise vom Sozialgericht Koblenz mit Urteil vom 05.04.2018 (SG Koblenz, Az. 4 VI 4/15) einem Geschädigten eine Versorgungsrente von monatlich 326 Euro zugesprochen, der durch die von der Regierung im Jahre 2009 empfohlene Impfung gegen Schweinegrippe an Narkolepsie erkrankt war: „Die seinerzeit zwölfjährige Klägerin unterzog sich deshalb ebenfalls einer Influenzaimpfung. Einige Monate nach der Impfung traten bei ihr Müdigkeit und weitere Symptome auf, die erst einige Jahre später als erste Anzeichen einer Narkolepsieerkrankung erkannt wurden.“[1]
Mittlerweile ist aus verschiedenen Ländern eine große Zahl von Impfschäden sowie Todesfällen bekannt, die sicher oder möglicherweise mit den Impfungen im Kontext stehen. [Siehe z.B. auf Critical News hier]
Langzeitfolgen sind noch nicht verständlicherweise noch nicht bekannt. Hieraus ergeben sich vielfältige Fragen, zunächst einmal: Übernehmen Sie Versicherungsschutz auch für den Fall, dass eine versicherte Person in Folge einer Impfung nachgewiesenermaßen zeugungsunfähig bzw. unfruchtbar werden sollte?
Volkswohl Bund: Laut Paul-Ehrlich-Institut entfallen auf 100.000 Impfungen in Deutschland 0,4905 Anträge auf Impfschäden. Von diesen werden letzten Endes dann 16,3 % tatsächlich als Impfschäden anerkannt. Dies können wir auf unsere Leistungsquote und unseren Bestand entsprechend runterbrechen. Laut Robert-Koch-Institut handelt es sich bei einem Impfschaden um
„die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehende gesundheitliche Schädigung durch die Schutzimpfung.“
Risiko & Vorsorge: Innerhalb welcher Frist ab Impfung ist der Leistungsfall per Teilbeweis bzw. Vollbeweis nachzuweisen?
Volkswohl Bund: In den jeweiligen Bedingungen für unsere Unfallversicherungstarife ist festgelegt, innerhalb welcher Fristen der Schaden gemeldet werden muss. Je nach Tarif liegen die Fristen zwischen 12 und 36 Monaten für den Eintritt bzw. die Feststellung der Invalidität.
Risiko & Vorsorge: Wer ist der Rückversicherer des Volkswohl Bundes, sofern es zu einer unerwartet hohen Zahl an Leistungsfällen kommen sollte oder tragen Sie als Versicherer dieses Risiko vollständig ohne Rückgriff auf einen Rückversicherer?
Volkswohl Bund: [hierzu gibt der Versicherer keine Antwort]
Risiko & Vorsorge: Wie oft haben Sie in der Vergangenheit Kunden Leistungen wegen anderer Impfschäden erbracht und wie lange hat es durchschnittlich zwischen Schadenmeldung und Schadenauszahlung gedauert?
Volkswohl Bund: [hierzu gibt der Versicherer keine Antwort]
Risiko & Vorsorge: Welche Vorteile sehen Sie in Ihrer bedingungsseitigen Mitversicherung von Impfschäden gegen Covid-19 im Vergleich zu Ihren Wettbewerbern?
Volkswohl Bund: [hierzu gibt der Versicherer keine Antwort]
Risiko & Vorsorge: Herzlichen Dank für das Interview
Volkswohl Bund: Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.
[1] Beck-aktuell „SG Koblenz bejaht Impfschaden durch Schweinegrippeimpfung“ vom 25.04.2018. Aufzurufen unter https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/sg-koblenz-bejaht-impfschaden-durch-schweinegrippeimpfung, zuletzt aufgerufen am 27.01.2021 um 15:17 Uhr.