Ist die freie Presselandschaft in Deutschland tot? Wir erleben derzeit, dass jede Art von Darstellung
oder Meinungsäußerung, die von der offiziellen Regierungsmeinung abweicht, entweder
totgeschwiegen, schlicht ignoriert oder durch Sanktionen und Restriktionen verfolgt wird.
Gesprächspartner aus der wachsenden Demokratiebewegung, die von unabhängigen Journalisten
interviewt werden und sich kritisch zu den aktuellen Regierungsmaßnahmen der
Pandemiebekämpfung äußern, erfahren im Anschluss daran Benachteiligungen. Veranstalter, die ihre
Räume für Pressekonferenzen (wie jüngst die Pressekonferenz der Ärzte für Aufklärung und der
Anwälte für Aufklärung in der Großen Freiheit 36 in Hamburg am 18. März 2021) öffnen, die sich mit
wissenschaftlichen, juristischen und gesellschaftlichen Fragen befassen, welche für die Wahrnehmung
der Gegenwart bedeutsam sind, werden von Konzertveranstaltern anschließend mit Boykotten
überzogen. All dies wird von Vertretern und Abgeordneten der jeweiligen Regierungsparteien
begleitend beklatscht – anstatt dass dies umgehend verurteilt wird, wie bei jeglichen Einschränkungen
der Pressefreiheit geboten. Vielfach stellen Veranstalter ihre Lokalitäten schon gar nicht mehr zur
Verfügung, aus Angst, mit der Demokratiebewegung in Verbindung gebracht zu werden.
Medienunternehmen, die sich erlauben, die gesamte Vielfalt der gesellschaftlichen Wirklichkeit
abzubilden, werden umgehend von den inzwischen nicht mehr meinungspluralen »Qualitätsmedien«
angegriffen. So wurde jüngst vom Tagesspiegel gegen OVALmedia der Vorwurf erhoben, ei
Medienunternehmen, das einerseits für Arte arbeite und damit von Rundfunkgebühren profitiere,
dürfe andererseits nicht parallel die »Narrative» und beispielsweise den »CORONA.FILM – prologue«
produzieren und den Corona-Ausschuss übertragen, der mit hunderten Wissenschaftlern aus aller Welt
jene Fakten zur Pandemie erörtert, die derzeit im öffentlichen Raum ausgeblendet werden. Was das
eine mit dem anderen zu tun hat, bleibt im fraglichen Artikel allerdings ungeklärt.
Sachliche Interviews und wissenschaftlich fundierte Analysen werden auf youtube gelöscht, wenn
diese Positionen oder Fakten wiedergeben, die mit den Ansichten der Bundesregierung, des RKI oder
der WHO nicht konform gehen. Auch fundamental abgesicherte wissenschaftliche Tatsachen werden
damit systematisch aus dem öffentlichen Meinungsraum verbannt. Pressefreiheit und
Meinungsfreiheit gelten offenkundig nur noch für Aussagen, welche die herrschende
Regierungsdoktrin wiedergeben.
Können, ja dürfen wir zulassen, dass der Staat und Plattformbetreiber zensierend in die Arbeit der
Presse eingreifen? Wir Anwälte für Aufklärung e.V. sind aus rechtspolitischen und juristischen Gründen
der klaren Auffassung, dass dies nicht gestattet und nicht zu dulden ist.
Die Meinungsfreiheit ist ein Menschenrecht und durch Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der
Menschenrechte gewährleistet: »Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses
Recht umfasst die Freiheit, Meinungen unangefochten anzuhängen und Informationen und Ideen mi
allen Verständigungsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.«
Daneben ist die Meinungsfreiheit in Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention
niedergelegt: »Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die
Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohn
Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben.«
Und in Deutschland schützt Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes die Meinungsfreiheit, indem es dort
heißt »Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten.
Vor allem gilt: „Eine Zensur findet nicht statt.«
Wir Anwälte für Aufklärung e.V. fordern daher:
- Die Würdigung und mediale Abbildung der Meinungsvielfalt in unserer Gesellschaft muss das
vordringliche Ziel aller Demokraten sein. Nur in einer Gesellschaft, in der die Meinungen plural
nebeneinander bestehen dürfen, können sich Gemeinsinn und Toleranz entwickeln und
bestehen bleiben.
2. Im Unterschied zu Tastsachenaussagen nehmen Meinungen wertende Einschätzung zu
Sachverhalten vor. Während Tatsachenaussagen an der Realität überprüfbar sein sollten,
werden Meinungen neuerdings in Hinblick auf politische Opportunität hin beurteilt und
abqualifiziert. Damit wird das vom Grundgesetz unverbrüchlich garantierte Recht auf eine
persönliche Haltung zu politischen Fragen und deren öffentliche Äußerung unzulässig
eingeschränkt und das Fundament der Willensbildung als Grundlage jeder vitalen Demokratie
erodiert.
3. Meinungen dürfen in einem demokratischen Gemeinwesen weder politisch limitiert oder noch
ideologisch indoktriniert werden. Es ist die vordringliche Aufgabe des Staates, dafür zu sorgen,
dass jegliche Minderheitsmeinung innerhalb der Gesellschaft zur Geltung kommen kann.
4. Die Sperrung von Verbreitungskanälen für kritische Meinungsäußerungen im digitalen Raum
darf keinesfalls toleriert werden. Private Anbieter dürfen nicht die Rolle einer Zensurbehörde
einnehmen und Meinungen Einzelner von ihren Plattformen ausschließen.
5. Auch im digitalen Raum muss es eine freie Öffentlichkeit geben. Eine Monopolstellung bringt
notwendigerweise Verpflichtungen gegenüber dem Gemeinwesen mit sich, die durch den
Hinweis auf Vertragsfreiheit nicht zu suspendieren sind. Plattformbetreiber mit einer quasimonopolisten
Markstellung (z.B. youtube und google) müssen deshalb dazu verpflichtet
werden, jedermann unabhängig von seinen Überzeugungen Zugang und freie
Meinungsäußerung zu gewähren.
6. Private und öffentlich-rechtliche Medien dürfen nicht Meinungsmache betreiben, sondern
haben in einer freien Gesellschaft den Auftrag, durch die neutrale, sachliche und differenzierte
Abbildung des gesamten Spektrums, einen Beitrag zur politischen Urteilsbildung zu leisten.
Medienunternehmen, die den Meinungspluralismus fördern, indem sie widerstreitende
Meinungen zur Geltung kommen lassen, müssen unterstützt statt verfolgt werden. Sie sind
eine wesentliche Säule unserer Demokratie.
7. Seit Beginn der aktuellen »Corona-Krise« wurden wichtige Ziffern des Pressekodex verletzt.
Die Anwälte für Aufklärung e.V. rufen die Werte des bestehenden Pressekodex und das Ethos
guter journalistischer Arbeit in Erinnerung.
8. Konkret fordern wir Anwälte für Aufklärung e.V. alle Demokraten zu einer Rückkehr zur
Dialogkultur auf. Wir müssen reden, anstatt uns gegenseitig anzuklagen! Die Chefredaktion
des Tagesspiegel fordern wir hiermit zur Teilnahme an einer öffentlich übertragenen
Podiumsdiskussion mit OVALmedia auf, für die wir uns als Moderator und Mittler anbieten.
Streit muss öffentlich im Diskurs ausgetragen werden und nicht in Form einseitiger und
anklagender Zeitungsberichterstattung.
9. Wir müssen reden!
Für die Anwälte für Aufklärung e.V., im April 2021
Der Vorstand: Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier