Pres­se­mit­tei­lung: Wir müs­sen reden!
Zur För­de­rung der öffent­li­chen Debattenkultur.

Ist die freie Pres­se­land­schaft in Deutsch­land tot? Wir erle­ben der­zeit, dass jede Art von Dar­stel­lung
oder Mei­nungs­äu­ße­rung, die von der offi­zi­el­len Regie­rungs­mei­nung abweicht, ent­we­der
tot­ge­schwie­gen, schlicht igno­riert oder durch Sank­tio­nen und Restrik­tio­nen ver­folgt wird.

© Anwäl­te für Aufklärung

Gesprächs­part­ner aus der wach­sen­den Demo­kra­tie­be­we­gung, die von unab­hän­gi­gen Jour­na­lis­ten
inter­viewt wer­den und sich kri­tisch zu den aktu­el­len Regie­rungs­maß­nah­men der
Pan­de­mie­be­kämp­fung äußern, erfah­ren im Anschluss dar­an Benach­tei­li­gun­gen. Ver­an­stal­ter, die ihre
Räu­me für Pres­se­kon­fe­ren­zen (wie jüngst die Pres­se­kon­fe­renz der Ärz­te für Auf­klä­rung und der
Anwäl­te für Auf­klä­rung in der Gro­ßen Frei­heit 36 in Ham­burg am 18. März 2021) öff­nen, die sich mit
wis­sen­schaft­li­chen, juris­ti­schen und gesell­schaft­li­chen Fra­gen befas­sen, wel­che für die Wahr­neh­mung
der Gegen­wart bedeut­sam sind, wer­den von Kon­zert­ver­an­stal­tern anschlie­ßend mit Boy­kot­ten
über­zo­gen. All dies wird von Ver­tre­tern und Abge­ord­ne­ten der jewei­li­gen Regie­rungs­par­tei­en
beglei­tend beklatscht – anstatt dass dies umge­hend ver­ur­teilt wird, wie bei jeg­li­chen Ein­schrän­kun­gen
der Pres­se­frei­heit gebo­ten. Viel­fach stel­len Ver­an­stal­ter ihre Loka­li­tä­ten schon gar nicht mehr zur
Ver­fü­gung, aus Angst, mit der Demo­kra­tie­be­we­gung in Ver­bin­dung gebracht zu werden.

Medi­en­un­ter­neh­men, die sich erlau­ben, die gesam­te Viel­falt der gesell­schaft­li­chen Wirk­lich­keit
abzu­bil­den, wer­den umge­hend von den inzwi­schen nicht mehr mei­nungs­plu­ra­len »Qua­li­täts­me­di­en«
ange­grif­fen. So wur­de jüngst vom Tages­spie­gel gegen OVAL­me­dia der Vor­wurf erho­ben, ei
Medi­en­un­ter­neh­men, das einer­seits für Arte arbei­te und damit von Rund­funk­ge­büh­ren pro­fi­tie­re,
dür­fe ande­rer­seits nicht par­al­lel die »Nar­ra­ti­ve» und bei­spiels­wei­se den »CORO​NA​.FILM – pro­lo­gue«
pro­du­zie­ren und den Coro­na-Aus­schuss über­tra­gen, der mit hun­der­ten Wis­sen­schaft­lern aus aller Welt
jene Fak­ten zur Pan­de­mie erör­tert, die der­zeit im öffent­li­chen Raum aus­ge­blen­det wer­den. Was das
eine mit dem ande­ren zu tun hat, bleibt im frag­li­chen Arti­kel aller­dings ungeklärt.

Sach­li­che Inter­views und wis­sen­schaft­lich fun­dier­te Ana­ly­sen wer­den auf you­tube gelöscht, wenn
die­se Posi­tio­nen oder Fak­ten wie­der­ge­ben, die mit den Ansich­ten der Bun­des­re­gie­rung, des RKI oder
der WHO nicht kon­form gehen. Auch fun­da­men­tal abge­si­cher­te wis­sen­schaft­li­che Tat­sa­chen wer­den
damit sys­te­ma­tisch aus dem öffent­li­chen Mei­nungs­raum ver­bannt. Pres­se­frei­heit und
Mei­nungs­frei­heit gel­ten offen­kun­dig nur noch für Aus­sa­gen, wel­che die herr­schen­de
Regie­rungs­dok­trin wiedergeben.

Kön­nen, ja dür­fen wir zulas­sen, dass der Staat und Platt­form­be­trei­ber zen­sie­rend in die Arbeit der
Pres­se ein­grei­fen? Wir Anwäl­te für Auf­klä­rung e.V. sind aus rechts­po­li­ti­schen und juris­ti­schen Grün­den
der kla­ren Auf­fas­sung, dass dies nicht gestat­tet und nicht zu dul­den ist.

Die Mei­nungs­frei­heit ist ein Men­schen­recht und durch Arti­kel 19 der All­ge­mei­nen Erklä­rung der
Men­schen­rech­te gewähr­leis­tet: »Jeder Mensch hat das Recht auf freie Mei­nungs­äu­ße­rung; die­ses
Recht umfasst die Frei­heit, Mei­nun­gen unan­ge­foch­ten anzu­hän­gen und Infor­ma­tio­nen und Ideen mi
allen Ver­stän­di­gungs­mit­teln ohne Rück­sicht auf Gren­zen zu suchen, zu emp­fan­gen und zu verbreiten.«

Dane­ben ist die Mei­nungs­frei­heit in Arti­kel 10 der Euro­päi­schen Men­schen­rechts­kon­ven­ti­on
nie­der­ge­legt: »Jede Per­son hat das Recht auf freie Mei­nungs­äu­ße­rung. Die­ses Recht schließt die
Mei­nungs­frei­heit und die Frei­heit ein, Infor­ma­tio­nen und Ideen ohne behörd­li­che Ein­grif­fe und ohn
Rück­sicht auf Staats­gren­zen zu emp­fan­gen und weiterzugeben.«

Und in Deutsch­land schützt Arti­kel 5 Absatz 1 des Grund­ge­set­zes die Mei­nungs­frei­heit, indem es dort
heißt »Jeder hat das Recht, sei­ne Mei­nung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu ver­brei­ten.
Vor allem gilt: „Eine Zen­sur fin­det nicht statt.«
Wir Anwäl­te für Auf­klä­rung e.V. for­dern daher:

  1. Die Wür­di­gung und media­le Abbil­dung der Mei­nungs­viel­falt in unse­rer Gesell­schaft muss das
    vor­dring­li­che Ziel aller Demo­kra­ten sein. Nur in einer Gesell­schaft, in der die Mei­nun­gen plu­ral
    neben­ein­an­der bestehen dür­fen, kön­nen sich Gemein­sinn und Tole­ranz ent­wi­ckeln und
    bestehen blei­ben.

2. Im Unter­schied zu Tast­sa­chen­aus­sa­gen neh­men Mei­nun­gen wer­ten­de Ein­schät­zung zu
Sach­ver­hal­ten vor. Wäh­rend Tat­sa­chen­aus­sa­gen an der Rea­li­tät über­prüf­bar sein soll­ten,
wer­den Mei­nun­gen neu­er­dings in Hin­blick auf poli­ti­sche Oppor­tu­ni­tät hin beur­teilt und
abqua­li­fi­ziert. Damit wird das vom Grund­ge­setz unver­brüch­lich garan­tier­te Recht auf eine
per­sön­li­che Hal­tung zu poli­ti­schen Fra­gen und deren öffent­li­che Äuße­rung unzu­läs­sig
ein­ge­schränkt und das Fun­da­ment der Wil­lens­bil­dung als Grund­la­ge jeder vita­len Demo­kra­tie
ero­diert.

3. Mei­nun­gen dür­fen in einem demo­kra­ti­schen Gemein­we­sen weder poli­tisch limi­tiert oder noch
ideo­lo­gisch indok­tri­niert wer­den. Es ist die vor­dring­li­che Auf­ga­be des Staa­tes, dafür zu sor­gen,
dass jeg­li­che Min­der­heits­mei­nung inner­halb der Gesell­schaft zur Gel­tung kom­men kann.

4. Die Sper­rung von Ver­brei­tungs­ka­nä­len für kri­ti­sche Mei­nungs­äu­ße­run­gen im digi­ta­len Raum
darf kei­nes­falls tole­riert wer­den. Pri­va­te Anbie­ter dür­fen nicht die Rol­le einer Zen­sur­be­hör­de
ein­neh­men und Mei­nun­gen Ein­zel­ner von ihren Platt­for­men ausschließen.

5. Auch im digi­ta­len Raum muss es eine freie Öffent­lich­keit geben. Eine Mono­pol­stel­lung bringt
not­wen­di­ger­wei­se Ver­pflich­tun­gen gegen­über dem Gemein­we­sen mit sich, die durch den
Hin­weis auf Ver­trags­frei­heit nicht zu sus­pen­die­ren sind. Platt­form­be­trei­ber mit einer qua­si­mo­no­po­lis­ten
Mark­stel­lung (z.B. you­tube und goog­le) müs­sen des­halb dazu ver­pflich­tet
wer­den, jeder­mann unab­hän­gig von sei­nen Über­zeu­gun­gen Zugang und freie
Mei­nungs­äu­ße­rung zu gewähren.

6. Pri­va­te und öffent­lich-recht­li­che Medi­en dür­fen nicht Mei­nungs­ma­che betrei­ben, son­dern
haben in einer frei­en Gesell­schaft den Auf­trag, durch die neu­tra­le, sach­li­che und dif­fe­ren­zier­te
Abbil­dung des gesam­ten Spek­trums, einen Bei­trag zur poli­ti­schen Urteils­bil­dung zu leis­ten.
Medi­en­un­ter­neh­men, die den Mei­nungs­plu­ra­lis­mus för­dern, indem sie wider­strei­ten­de
Mei­nun­gen zur Gel­tung kom­men las­sen, müs­sen unter­stützt statt ver­folgt wer­den. Sie sind
eine wesent­li­che Säu­le unse­rer Demokratie.

7. Seit Beginn der aktu­el­len »Coro­na-Kri­se« wur­den wich­ti­ge Zif­fern des Pres­se­ko­dex ver­letzt.
Die Anwäl­te für Auf­klä­rung e.V. rufen die Wer­te des bestehen­den Pres­se­ko­dex und das Ethos
guter jour­na­lis­ti­scher Arbeit in Erinnerung.

8. Kon­kret for­dern wir Anwäl­te für Auf­klä­rung e.V. alle Demo­kra­ten zu einer Rück­kehr zur
Dia­log­kul­tur auf. Wir müs­sen reden, anstatt uns gegen­sei­tig anzu­kla­gen! Die Chef­re­dak­ti­on
des Tages­spie­gel for­dern wir hier­mit zur Teil­nah­me an einer öffent­lich über­tra­ge­nen
Podi­ums­dis­kus­si­on mit OVAL­me­dia auf, für die wir uns als Mode­ra­tor und Mitt­ler anbie­ten.
Streit muss öffent­lich im Dis­kurs aus­ge­tra­gen wer­den und nicht in Form ein­sei­ti­ger und
ankla­gen­der Zeitungsberichterstattung.

9. Wir müs­sen reden!

Für die Anwäl­te für Auf­klä­rung e.V., im April 2021
Der Vor­stand: Rechts­an­walt Dirk Sattelmaier

0 0 votes
Article Rating
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Oldest
Newest Most Voted
Inline Feedbacks
View all comments