Der 17.04.2024 war in Lneburg ein sonniger Tag im Frhling 2024. Das dortige Landgericht ist ein ehrwrdiges, altes Gebude und liegt direkt am hiesigen Markt. Neben zahlreichen Lebensmittelstnden hatten unbekannte Personen mit Kreide an verschiedenen Stellen ihren Unmut ber sowie Wnsche an die aktuelle Politik kundgetan.
Beispielhaft benannt seien Christlich Demokratische Nazis sowie Frieden. Daneben gab es u. a. Aussagen zum damaligen Bundeskanzler Adenauer sowie zur nach dem 2. Weltkrieg durchgefhrten Entnazifizierung.
Das Innere des Landgerichts Lneburg bestach durch alte Holztren, viele Sulen und eine groe Treppe, die vom Erdgeschoss nach oben fhrt.
Die Anklage
Gegenber der Treppe liegt Saal 12, in dem von 09:30 Uhr bis um 10:34 Uhr gegen den angeklagten Stabsunteroffizier W. (geb. 1984) unter dem Aktenzeichen 29 NBs 4108 Js 1435/22 (88÷23) verhandelt wurde. Gegen den Vater von drei Kindern wurde von Seiten der Staatsanwaltschaft der Vorwurf der Gehorsamsverweigerung im Zusammenhang mit der Duldungspflicht gegen eine Injektion gegen COVID-19 erhoben.
Der Tatbestand der Gehorsamsverweigerung von Soldaten ist geregelt in 20 Wehrstrafgesetz:
20 Gehorsamsverweigerung
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren wird bestraft,
1. wer die Befolgung eines Befehls dadurch verweigert, da er sich mit Wort oder Tat gegen ihn auflehnt, oder
2. wer darauf beharrt, einen Befehl nicht zu befolgen, nachdem dieser wiederholt worden ist.
(2) Verweigert der Tter in den Fllen des Absatzes 1 Nr. 1 den Gehorsam gegenber einem Befehl, der nicht sofort auszufhren ist, befolgt er ihn aber rechtzeitig und freiwillig, so kann das Gericht von Strafe absehen.
Die Anwesenden
Verfahrensbeteiligte an diesem Mittwochvormittag waren der vorsitzende Richter Kay Lange, die Schffinnen Frau Anthes und Frau Tischer, einer Staatsanwltin, der Angeklagte sowie als dessen Interessenvertreter Rechtsanwalt Sven Lausen. Letzterer hatte zahlreiche Bcher vor sich aufgebaut.
Der Name der Staatsanwltin wurde vom Autor als Frau Schibeck, von der Verteidigung als Schidiek verstanden. Vor der Dame auf dem Tisch standen eine Tupperdose mit Gemse sowie eine schwarz-rot-silberne Thermoskanne.
Bei Verfahrensbeginn gab es keine Zuschauer und auer dem Autor auch keine weiteren Pressevertreter.
Der Richter
Der mittlerweile graumelierte Richter Kay Lange (geb. 1967) soll seit dem 02.06.2000 als Richter / Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Celle und seit dem 18.09.2003 als Richter am Landgericht Lneburg ttig gewesen sein[1].
Am 25.06.2011 hielt Lange im Rahmen eines Seminars des Deutschen Richterbundes einen Erfahrungsbericht zum Thema Durchlssigkeit der richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Laufbahn (Laufbahnwechsel)[2]. In der Vergangenheit war der Jurist durchaus an medienwirksameren Verfahren beteiligt. So habe er etwa 2017 die Mutter einer Teilnehmerin der RTL-Sendung Das Dschungelcamp wegen eines geflschten Gesundheitszeugnisses zu einer Geldstrafe von 90 Tagesstzen verurteilt (Urteil vom 07.03.2017, Az. 29 Ns 61/17)[3]. 2019 berichtete die Landeszeitung fr die Lneburger Heide ber einen anderen Prozess mit Lange als Richter, wo es um eine schwere Straftat gegen einen Polizisten whrend eines Dorffestes gegangen sei[4].
Entscheidung am Amtsgericht Celle
Der aktuellen Hauptverhandlung gegen dem Angeklagten W. war ein Verfahren am Amtsgericht Celle vorangegangen. Dabei sei die damalige Verhandlung zunchst wegen fehlender Aussagegenehmigungen der als Zeugen vorgeladenen Soldaten abgebrochen worden. Dies hatte fr diese nmlich eine Dienstpflichtverletzung zur Folge.
Als alles den korrekten rechtlichen Weg beschreiten konnte, habe die Verhandlung nach Aussage des Angeklagten nur etwa eine Stunde gedauert, bevor es am 19.09.2023 zu einer Verurteilung zu 20 Tagesstzen 60 Euro gekommen sei. An diesem Tag seien beide Disziplinarvorgesetzten als Zeugen vernommen worden.
Erwhnenswert ist an dieser Stelle, dass eine Vernehmung des Impfarztes als mageblichem Zeugen der Ereignisse nicht erfolgt sei. Hierzu uerte sich Rechtsanwalt Lausen nach der Hauptverhandlung unter anderem wie folgt:
Das heit, die Inhalte dieser Gesprche sind nie Gegenstand der Untersuchungen, der Ermittlungen gewesen. Aus Sicht der Verteidigung gab es ohnehin Zweifel daran, dass es dadurch letztendlich auch berhaupt eine echte Verweigerungshandlung gab, denn wenn sich jemand in den Sanittsbereich begibt und dort nicht entsprechend ordnungsgem aufgeklrt wird oder aber man ihm eine Einwilligungserklrung abverlangt, dann ist das entweder ein unausfhrbarer Befehl, so wie es auch schon das Amtsgericht in Neustadt am Rbenberge schon einmal entschieden hat, oder es ist eben schon nicht einmal eine Verweigerung.
Lust oder Unlust? Das ist hier die Frage
Schon damals htten Herrn W. zufolge die etwa 5 oder 6 Zuschauer mit einem Freispruch gerechnet. Letztendlich habe aber der Richter gesagt, dass er keine Lust gehabt habe, den Angeklagten freizusprechen. So htte er sich geuert. Vielmehr knne W. in die zweite Instanz gehen. Dort knne jemand das Verfahren bernehmen, der schlauer sei als er. W. zufolge htte der Richter damals wrtlich gesagt, dass er keinen Bock gehabt habe, freizusprechen.
Da htten sich sowohl der Angeklagte als auch seine damalige Anwltin etwas verppelt gefhlt. So habe auch der Zuschauerbereich das empfunden.
Der Verhandlungssaal in Lneburg
Der lichtdurchflutete Verhandlungssaal 12 am Landgericht Lneburg prsentierte sich mit einem groen Gemlde hinter der Kammer sowie Stuck an der darber befindlichen Decke. Zahlreiche Sulenbgen im Raum fhrten zu einer Art Schallkammer, so dass auf den beiden fr Zuschauer vorgesehen Bnken mitunter der Vortrag des vorsitzenden Richters Lange nur schwer verstndlich war. Hinter diesem stand ein Rollwagen mit zahlreichen Aktenordnern. Die modernen Tische und Sthle auf dem hlzernen Parkett wirkten leicht anachronistisch.
Das Verfahren beginnt
Die Verhandlung wurde pnktlich um 09:30 Uhr erffnet. Lange prfte zunchst die Anwesenheit der Verfahrensbeteiligten, benannte ihre Namen und trug dann relativ schnell und im Zuschauerraum mitunter nur schwer verstndlich die Zusammenfassung der vorhergehenden Verhandlung am Amtsgericht Celle vor. Dort sei es am 19.09.2023 zu einer Verurteilung wegen Gehorsamsverweigerung gegen den Angeklagten gekommen. Hiergegen habe W. am 14.09.2023 eine umfassende Berufung eingelegt. So habe es Lausen zufolge sehr viele rechtliche Fragen gegeben, die beim amtsgerichtlichen Verfahren gar nicht abgehandelt worden seien. So bemerkte der Anwalt etwa im Nachgesprch, dass die erteilten Befehle im Abstand von etwa 6 Wochen auseinander erteilt worden seien:
Die gesamt Kommentarliteratur zu dieser Norm, 20 Wehrstrafgesetz, verlangt immer einen engen zeitlichen Zusammenhang zwischen dem ersten Befehl und seiner Wiederholung; und bei einer zeitlichen Abfolge wie sie hier gewhlt worden ist von dem Disziplinarvorgesetzten kann man wohl nicht mehr von einem engen zeitlichen Zusammenhang sprechen. Jedenfalls drften im brigen auch die Voraussetzungen fr eine Befehlsverweigerung schon deswegen nicht vorliegen, wie es die Anklage letztendlich vorgetragen hat, weil der erste Befehl eben halt durch eine Befristung abgeschlossen war und letztendlich dann auch nicht wiederholt werden konnte, denn etwas, was in der Vergangenheit liegt und abgeschlossen ist, rein rechtlich betrachtet, kann nicht wiederholt werden. Deswegen waren es zwei eigenstndige Befehle; und zwei eigenstndige Befehle knnen nicht strafbar im Sinne des 20 Wehrstrafgesetz sein.
Zur Vorgeschichte
Vorangegangen war die Anweisung der ehemaligen geschftsfhrenden Bundesverteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) vom 24. November 2021, die Impfung gegen Covid-19 in die Liste der duldungspflichtigen Impfungen des militrischen Personals aufzunehmen[5].
Daraufhin sei auch dem Angeklagten ein entsprechender Befehl zur Duldung der Injektion gegeben worden. Am 06.12.21 soll W. seinem Disziplinarvorgesetztem ein Schreiben bergeben haben, in dem er sich gegen die aus seiner Sicht fehlende Rechtmigkeit der erweiterten Duldungspflicht auf die damals nur bedingt zugelassenen COVID-19-Impfstoffe mit neuartiger Impftechologie und in Nebenwirkungen unbekannter Inhaltsstoffe beschwerte. Der erste im Raum stehende Impfbefehl datierte auf den 08.12.2021. Darin sei dem Angeklagten ein Impftermin fr den 14.12.2021 um 14:00 Uhr benannt worden. Diesen habe der Angeklagte zur Kenntnis genommen und auch am Aufklrungsgesprch teilgenommen. Daraufhin habe er die Injektion verweigert. Einen zweiten Impfbefehl habe es am 10.01.2022 gegeben. Hier sei ein weiterer Termin fr den 12.01.2022 zwischen 09:00 Uhr und 10:00 Uhr gegeben worden. Auch diesen habe er zur Kenntnis genommen, jedoch eine Injektion verweigert.
Dienstausbungsverbot nicht weiter erforderlich
Richter Lange belehrte den Angeklagten, dass er keine Angaben im Prozess machen msse, weder zur Sache noch zu seinen in der Erstinstanz bereits festgestellten persnlichen Verhltnissen. Nun fhrte er aus, dass nach der wiederholten Befehlslage ein Dienstausbungs- und Uniformtrageverbot gegen ihn ausgesprochen worden sei.
Laut Band 1 Blatt 84 der Akte sei es am 10.02.2023 zu einem Widerruf des Verbotes gekommen. Auch die Ausbung des Dienstes sei wieder zulssig, da das Ausbungsverbot nicht weiter notwendig sei. Sowohl das Verbot vom Februar 2022 wie auch dessen Aufhebung im Februar 2023 seien durch dieselbe Person, nmlich den Kommandeur des Angeklagten, ausgesprochen worden.
Rechtsanwalt Lausen beantragte ein Rechtsgesprch nach Paragraf 257 b StPO durchzufhren. Lange erwiderte, dass es hier blich sei, lediglich eine Anregung zu machen. Diese wurde dann auch aufgegriffen und um 09:42 Uhr der Autor als Pressevertreter und spter dann auch der Angeklagte aus dem Raum geschickt.
Flurgesprche
Kurz darauf erschienen zwei Zeugen der Bundeswehr in grauen Uniformjacken, einmal Oberstleutnant J.mit seinen beiden Sternen sowie seine Kollegin Frau Hauptmann Ro.mit ihren drei Sternen auf der Schulter. Sie fungierte als Stellvertreterin fr J. Ein dritter Soldat mit schwarzem Oberteil offenbarte sich als Fahrer der beiden geplanten Zeugen. Die grauen Jacken wiesen die beiden zuerst benannten Anwesenden als Angehrige des Heeres aus.
Gemeinsam mit mir als Journalist warteten diese vor dem Verhandlungssaal. Im Gesprch uerte Frau Ro, dass sie heute trotz ihres dienstfreien Tages gekommen sei. Beide sahen keine Veranlassung fr ihr Kommen. Ihrer Ansicht nach sei der Fall klar. Hier habe eine Gehorsamsverweigerung vorgelegen. Dabei spielte es keine Rolle, ob diese im Zusammenhang mit der Verweigerung einer Impfung gegen COVID-19 oder einer anderen Handlung stehen wrde. Angesprochen auf einen anderen Soldatenprozess beim Landgericht Hildesheim (siehe hier und hier) uerte sich J. dahingehend, dass der Fall bei diesem Gericht anders liegen wrde. Anders als in Hildesheim habe hier eine dazu berechtigte Person den Impfbefehl ausgesprochen.
Hinter verschlossenen Tren
Was waren die Inhalte des Rechtsgesprchs? Hierzu uerte sich Rechtsanwalt Sven Lausen nach der abgeschlossenen Hauptverhandlung wie folgt:
Da das Rechtsgesprch ja von meiner Seite angeregt worden war, war es eigentlich kein Gesprch, sondern [] im weitesten Sinne waren es Ausfhrungen von mir. Ich habe versucht, sozusagen die Komplexitt des rechtlichen Hintergrundes aufzudrseln, um den insbesondere Schffinnen, die wohl noch nie ein solches Verfahren wahrscheinlich gefhrt haben zumindest vor Augen zu fhren und letztendlich auch der Staatsanwaltschaft klar zu machen, das wir gut gewappnet sind. Die Staatsanwaltschaft hat darauf hin letztendlich sehr lapidar in dem Rechtsgesprch nur reagiert und hat gesagt, sinngem, Befehle sozusagen in der Bundeswehr seien normal und blich und auszufhren, und im brigen mge man doch bei der Wahl seines Berufes die Augen auch offen halten. Das war ein sehr flapsiger Satz; der hat mir nicht gut gefallen, und der kam auch bei Gericht nicht sehr gut an.
Es geht weiter
Um 10:01 Uhr erschien Lausen aus Saal 12 und zog sich mit dem Angeklagten zur Besprechung zurck. Schlielich wurde die Hauptverhandlung um 10:08 Uhr fortgesetzt, diesmal mit dem Fahrer der vorbenannten Soldaten als Zuschauer. Da seine Kleidung mit Deutschlandflagge vom Richterpult aus wie jene eines Polizisten wirkte, begehrte Lange zu wissen, wer der Soldat sei. Dies wurde ihm entsprechend beantwortet.
Nun fhrte der vorsitzende Richter Lange aus, dass die Verteidigung ihre Rechtsausfhrungen zum Verfahren und zur allgemeinen Rechtslage vorgetragen habe und eine Einstellung des Verfahrens nach 153 Abs. 2 StPO angeregt habe:
153 Absehen von der Verfolgung bei Geringfgigkeit
[]
(2) Ist die Klage bereits erhoben, so kann das Gericht in jeder Lage des Verfahrens unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeschuldigten das Verfahren einstellen. Der Zustimmung des Angeschuldigten bedarf es nicht, wenn die Hauptverhandlung aus den in 205 angefhrten Grnden nicht durchgefhrt werden kann oder in den Fllen des 231 Abs. 2 und der 232 und 233 in seiner Abwesenheit durchgefhrt wird. Die Entscheidung ergeht durch Beschlu. Der Beschlu ist nicht anfechtbar.
Absatz 2 habe Lausen zwar nicht ausdrcklich benannt, aber unstrittig gemeint. Die Staatsanwaltschaft habe daraufhin erklrt, dass sie einer Einstellung nicht zustimmen werde, da die dafr notwendigen Voraussetzungen nicht vorliegen wrden.
Vorgeworfene Gehorsamsweigerung nicht besonders schwerwiegend
Dem vorsitzenden Richter Lange zufolge habe bereits das Amtsgericht Celle festgestellt, dass die vorgetragene Anklage nur eine denkbar geringe Intensitt des Verstoes gehabt habe, weshalb auch nur 20 Tagesstze ausgeurteilt worden seien.
Die Kammer stelle sich daher eine Einstellung des Verfahrens nach 153 a Abs. 1 StPO gegen Auflage zur Zahlung eines geringen Geldbetrages an die Staatskasse vor:
153a Absehen von der Verfolgung unter Auflagen und Weisungen
(1) Mit Zustimmung des fr die Erffnung des Hauptverfahrens zustndigen Gerichts und des Beschuldigten kann die Staatsanwaltschaft bei einem Vergehen vorlufig von der Erhebung der ffentlichen Klage absehen und zugleich dem Beschuldigten Auflagen und Weisungen erteilen, wenn diese geeignet sind, das ffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen, und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht. Als Auflagen oder Weisungen kommen insbesondere in Betracht,
1. zur Wiedergutmachung des durch die Tat verursachten Schadens eine bestimmte Leistung zu erbringen,
[]
Zur Erfllung der Auflagen und Weisungen setzt die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten eine Frist, die in den Fllen des Satzes 2 Nummer 1 bis 3, 5 und 7 hchstens sechs Monate, in den Fllen des Satzes 2 Nummer 4, 6 und 8 hchstens ein Jahr betrgt. Die Staatsanwaltschaft kann Auflagen und Weisungen nachtrglich aufheben und die Frist einmal fr die Dauer von drei Monaten verlngern; mit Zustimmung des Beschuldigten kann sie auch Auflagen und Weisungen nachtrglich auferlegen und ndern. Erfllt der Beschuldigte die Auflagen und Weisungen, so kann die Tat nicht mehr als Vergehen verfolgt werden. Erfllt der Beschuldigte die Auflagen und Weisungen nicht, so werden Leistungen, die er zu ihrer Erfllung erbracht hat, nicht erstattet. 153 Abs. 1 Satz 2 gilt in den Fllen des Satzes 2 Nummer 1 bis 6 entsprechend. 246a Absatz 2 gilt entsprechend.
(2) Ist die Klage bereits erhoben, so kann das Gericht mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeschuldigten das Verfahren vorlufig einstellen und zugleich dem Angeschuldigten die in Absatz 1 Satz 1 und 2 bezeichneten Auflagen und Weisungen erteilen. Absatz 1 Satz 3 bis 6 und 8 gilt entsprechend. Die Entscheidung nach Satz 1 ergeht durch Beschlu. Der Beschlu ist nicht anfechtbar. Satz 4 gilt auch fr eine Feststellung, da gem Satz 1 erteilte Auflagen und Weisungen erfllt worden sind.
Landgericht nicht alleiniger Klagegegner
Dabei werde bercksichtigt, dass auch ein disziplinarrechtliches Verfahren vor dem Truppendienstgericht anhngig sei. Erfahrungsgem werde dieses nicht handeln, bevor nicht das Strafgericht ein Urteil gefllt habe. Auch sei die nur sehr geringe Intensitt des Verstoes gem Wertung des AG Celle zu bercksichtigen.
Lausen uerte sich zum Vortrag von Lange dahingehend, dass wir uns nicht verschlieen wrden.
Der entsprechende Vortrag von Lange und Lausen wurde nun zu Protokoll gegeben.
Die anwesende Staatsanwltin, die bisher nicht ffentlich ausgesprochen hatte, teilte nun mit, dass sie dazu bereit wre, dem Vorschlag des Richters zu folgen, sofern damit eine Zahlung von mindestens 1.000 Euro verbunden wre.
Geldauflage einkommensabhngig
Nun wollte Lange wissen, wie hoch der Sold sei, den der Angeklagte erhalte. Bekannt sei, dass der Angeklagte verheiratet sei, drei Kinder habe und gem Angabe aus Oktober 2023 die Besoldungsgruppe A7 mit dem daraus resultierenden Brutto- und Nettogehalt habe. Wrde auch seine Ehefrau arbeiten? Das wurde besttigt; sie msse allerdings auch Unterhalt zahlen.
Der vorsitzende Richter Lange schlug vor, dass 1.000 Euro zu zahlen seien, dies gegebenenfalls auch per Ratenzahlung. An dieser Stelle bat Lausen um eine Unterbrechung der Verhandlung.
Anders als etwa am Landgericht Hildesheim (siehe hier) wurden Fotos sowohl vom Inneren des Gerichtes als auch von Richter und Schffen untersagt. Gleiches galt fr die Nutzung von Handys oder Laptops im Gerichtssaal. Auf Nachfrage gewhrte Richter Lange an dieser Stelle, Fotos vom Gerichtssaal zu machen, allerdings ohne ihn oder andere der Verfahrensbeteiligten. Dabei flachste er rum, dass er ja nicht so fotogen sei.
Angeklagter nicht unsympathisch
Um 10:23 Uhr kam schlielich Lausen mit dem Angeklagten zurck in den Saal. Sein Mandant wrde die Hhe der Auflage zur Einstellung zhneknirschend hinnehmen, den Betrag aber nach Mglichkeit in 12 Monatsraten zahlen wollen.
Lange beschied, dass es blich sei, maximal 6 Raten zu vereinbaren, dass es dem Gericht aber auch nichts bringe, einen Betrag zu vereinbaren, der dann nicht gezahlt werden knne. Natrlich werde er gerne eine Einigung finden, da der Angeklagte ihm nicht per se unsympathisch sei. Die Verteidigung bat um eine kurze Unterbrechung von 5 Minuten.
Nun wurde sich geeinigt, dass W. seine erste Zahlung bereits am 03.05.2024 zu Gunsten der Landeskasse zahlen werde. Die Kammer zog sich schlielich kurz zurck, um um 10:29 Uhr zurckzukehren.
Fristgerechte Zahlungen im eigenen Interesse
Lange diktierte nun, dass sein Verteidiger und die Vertreterin der Anklage ihre Zustimmung zur Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage in Hhe von 1.000 Euro zu Gunsten der Landeskasse erklrt htten. Diese sei zu zahlen in fnf Tagesraten zu 150 Euro sowie einer weiteren Rate in Hhe von 250 Euro. Die Einstellung sei nach Beratung beschlossen und verabschiedet. Die Folgeraten seien jeweils bis zum Dritten eines jeden Monats zu zahlen, dies unter Angabe des Aktenzeichens. Lange verwies darauf, dass erst dann ein Bescheid ber eine endgltige Einstellung des Verfahrens erfolgen werde, wenn die vereinbarte Zahlung abschlieend erfolgt sei. Sollte W. mit Zahlungen in Verzug geraten, sei das Verfahren wieder offen und der bislang Angeklagte wrde die bereits geleisteten Zahlungen nicht zurckerhalten.
Unntige Anreise aus dem Diensturlaub
Abschlieend wurden nun die vor dem Saal wartenden Zeugen reingerufen. Diesen wurde folgendes verkndet:
Wir mssen Sie nicht mehr hren. Vorteil ist, Sie mssen mich nicht hren; Nachteil ist, Sie sind fr umsonst hierhergekommen.
Nach dem Hinweis auf eine Mglichkeit des Auslagenersatzes erklren beide Zeugen ihren Verzicht auf einen entsprechenden Auslagenersatz.
Um 10:34 Uhr wurde die Verhandlung schlielich fr beendet erklrt.
Dubiose Willensbekundungen
Nach dem Verlassen der Verhandlung holte den aufmerksamen Beobachter wieder die aktuelle politische Realitt ein. So warben etwa die Grnen fr ihren Europawahlkampf mit dem Schtzen des Friedens, die Linke mit ihrer Positionierung gegen Hass und rechte Hetze.
Es mutet verwunderlich an, wenn die Grnen als Partei, die von Vielen als Kriegstreiber-Partei[6] wahrgenommen wird, mit etwas wirbt, dass auffllig an Wahlversprechen vor der letzten Bundestagswahl erinnert. N‑tv schrieb zu den Wahlversprechen der Grnen vor der Wahl im Jahre 2021:
Und selbst in ihrem Wahlprogramm von 2021 forderten die Grnen unmissverstndlich, dass „keine deutschen Waffen in Kriegsgebiete“ exportiert werden drften.[7]
Die Linken hingegen machten auf ihren Plakaten deutlich, dass Sie offenbar nicht gedchten, etwas gegen Hass und linke Hetze zu unternehmen.
Hier drngt sich der Verdacht auf, dass es der Linken vornehmlich um ein Mundtotmachen der AfD als ihres grten politischen Gegners gehen drfte.
[1] Vternotruf informiert zum Thema Landgericht Lneburg auf vaeternotruf.de. Aufzurufen unter https://www.vaeternotruf.de/landgericht-lueneburg.htm, zuletzt aufgerufen am 17.04.2024.
[2] Deutscher Richterbund auf richterverein-hamburg. Aufzurufen unter http://www.richterverein-hamburg.de/aktuell/110624.pdf, zuletzt aufgerufen am 17.04.2024.
[3] LG Lneburg zur Mutter von Dschungelcamp-Teilnehmerin. Geldstrafe wegen erschlichenen Attests auf lto.de vom 07.03.2018. Aufzurufen unter https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-lueneburg-geldstrafe-krankschreibung-rtl-dschungelcamp-mutter-nathalie-volk/, zuletzt aufgerufen am 17.04.2024.
[4] Das Opfer leidet lebenslnglich auf landeszeitung.de vom 30.08.2019 um 10:00 Uhr. Aufzurufen unter https://www.landeszeitung.de/lokales/lueneburg-lk/lueneburg/das-opfer-leidet-lebenslaenglich-2ZDWZYMG5MMAH2RN46L7WGOG6A.html, zuletzt aufgerufen am 17.04.2024.
[5] Kurzinformation. Duldungspflicht fr Covid-19-Schutzimpfung bei der Bundeswehr auf bundestag.de vom 20.12.2021 Aufzurufen unter https://www.bundestag.de/resource/blob/917998/6d2ae92082666086604a0c222e3c9fe4/WD?2??084 – 21-pdf-data.pdf, zuletzt aufgerufen am 04.02.2024.
[6] Siehe z. B. Leggewie, Claus und Cohn-Bendit, Daniel Herausforderungen fr die Grnen: Der Lieblingsfeind auf taz.de vom 14.03.2024 um 14:32 Uhr. Aufzurufen unter https://taz.de/Herausforderungen-fuer-die-Gruenen/!5994921/, zuletzt aufgerufen am 18.04.2024.
[7] Weimer, Wolfram Panzer statt Pazifismus: Woher kommt der Kriegskurs der Grnen? auf n‑tv.de vom 07.06.2022 um 19:48 Uhr. Aufzurufen unter https://www.n‑tv.de/politik/politik_person_der_woche/Radikale-Kehrtwende-Panzer-statt-Pazifismus-woher-kommt-der-Kriegskurs-der-Gruenen-article23381054.html, zuletzt aufgerufen am 17.04.2024.