Soldatenprozess in Hildesheim vom 15.01.2024
Es drängt sich der Verdacht auf, dass das Gericht ungern Fragen beantwortet haben möchte, aus denen sich ergeben könnte, wie die im Verfahren befragten Offiziere zu der Rechtsauffassung kommen, was sie als „Befehl“ zu verstehen haben. Gleichwohl darf die Staatsanwältin immer wieder die inhaltlich weitgehend gleichen Fragen stellen, ob etwa eine „Anordnung“ oder „Aufforderung“ gleichfalls als „Befehl“ zu verstehen sei. weiterlesen…