Sau­ber abwä­gen: Was nützt eine Pflicht­ver­si­che­rung gegen Elementarschäden?

Dass es etwa bei der Hil­fe für Flut­op­fer nicht aus­schließ­lich um die Inter­es­sen der Bevöl­ke­rung geht, zeig­te die jüngs­te Abstim­mung im Bun­des­tag zum Geset­zes­ent­wurf der Regie­rungs­ko­ali­ti­on vom 07.09.2021 (Druck­sa­che 19/32275). Hier wur­de ein Auf­bau­fonds in Höhe von 30 Mil­li­ar­den Euro für die vom Juli­hoch­was­ser betrof­fe­nen Gebie­te mit weit­re­chen­den Ände­run­gen des Infek­ti­ons­schutz­ge­set­zes und einer Ver­län­ge­rung der pan­de­mi­schen Lage bis zum August 2022 zu einem Abstim­mungs­punkt ver­bun­den. Wer also für die Flut­op­fer Hil­fe leis­ten woll­te, muss­te zwangs­wei­se auch für wei­ter­ge­hen­de Grund­rechts­ein­schrän­kun­gen (z. B. das Aus­kunfts­recht des Arbeit­ge­bers zum Impf­sta­tus) stim­men. wei­ter­le­sen…