Tarifanalyse: Die Pferdehalterhaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse (Stand 01.2021)
Beschädigung von zu privaten Zwecken gemieteten, geliehenen, gepachteten oder geleasten Stallungen, Reithallen, Weiden, an Kutschen und Schlitten sowie an Hunde- und Pferdetransportanhängern bis 10.000 Euro. Dabei gilt eine zweifache Maximierung pro Jahr. Ofenstallungen und Paddocks werden nicht ausdrücklich benannt, seien aber laut Versicherer im Sinne von Ziffer 17.3 BBR unter „Stallungen, Reithallen, Weiden“ mitversichert weiterlesen…