Ver­si­che­rer lässt sich nicht erpres­sen und ver­si­chert auch Risikogebiete

Gleich­wohl ist inzwi­schen klar, dass auch Daten gestoh­len wur­den, die Ver­triebs­part­ner betref­fen. Die Betrof­fe­nen haben wir bereits vor­ab infor­miert. Art und Umfang des Daten­ab­flus­ses, im Beson­de­ren mit Blick auf per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten, wer­den der­zeit noch unter­sucht. Die Haft­pflicht­kas­se befin­det sich zudem in regel­mä­ßi­gem Kon­takt mit der zustän­di­gen Daten­schutz­be­hör­de und wird nach Abschluss der Unter­su­chung wei­te­re recht­lich gebo­te­ne Schrit­te zur Infor­ma­ti­on von Betrof­fe­nen in die Wege lei­ten. wei­ter­le­sen…

Tarif­ana­ly­se: die Haus­rat­ver­si­che­rung der Ammer­län­der (Stand 02.2021)

Abwei­chend von der bedin­gungs­sei­ti­gen GDV-Garan­tie gilt: „Im Ver­si­che­rungs­fall ist bei Wert­sa­chen, ins­be­son­de­re Schmuck­stü­cken und Uhren dar­auf zu ach­ten, dass Ein­zel­stü­cke mit einem Wert von über 1.000,- EURO mit Nach­wei­sen in Bezug auf Her­stel­ler, Fabri­kat, Typen­be­zeich­nung, Ver­käu­fer, Anschaf­fungs­preis zu bele­gen sind. Anga­ben zu Spe­zi­fi­ka­tio­nen kön­nen unter ande­rem Fotos und Exper­ti­sen sein.“ wei­ter­le­sen…