letzte Aktualisierung am 10.09.2024 um 22:17 Uhr.
Die Uelzener Allgemeine Versicherungsgesellschaft a. G. ist nach eigenen Angaben Deutschlands ltester und grter spezialisierter Tierversicherer[1]. Sie bietet ihre Pferdehalterhaftpflichtversicherung wahlweise mit den Deckungssummen 5 Mio. Euro, 10 Mio. Euro sowie mit 50 Mio. Euro Deckungssumme fr Personen‑, Sach- und Vermgensschden an. Gegenber dem Alttarif aus dem Jahre 2020 neu eingefhrt wurde unter anderem ein optionaler Best-Leistungs-Baustein.
Der bisher angebotene Mehrpferdetarif fr Versicherungsnehmer, die einen Pferdebestand von mehr als drei Pferden versichern wollen, wird nicht mehr angeboten. Stattdessen gelten nun auch fr solche Bestnde die allgemeinen Bedingungen.
Ergnzende Klarstellungen
Wichtige Klarstellungen zur Mitversicherung von Reitbeteiligungen sowie Fremdreitern werden nicht bedingungsseitig, sondern stattdessen nur im Rahmen eines separaten Informationsschreibens ausgewiesen.
Die Vorsorgedeckung besteht jeweils in Hhe der fr den Vertrag vereinbarten Deckungssumme. Neue Risiken sind innerhalb einer Frist von einem Monat nach Aufforderung des Versicherers anzuzeigen.
Die vereinbarte Deckungssumme ist nach Ziffer A1‑5.2 der Bedingungen jeweils zweifach maximiert pro Jahr.
Die aktuellen Bedingungen der Uelzener fr die private Pferdehalter-Haftplicht-Versicherung (BHAFPf 2024) tragen den Stand 12.06.2024. Abgelst wird dadurch der Tarif mit Stand 12.2020 (siehe hier).
Diverse Einsatzbereiche fr versicherbare Pferde
Versichert werden knnen ber diesen Tarif Reitpferde, Pferde ohne Reiten (dies schliet u. a. so genannte Gnadenbrotpferde mit ein), Kutschpferde, Holzrckepferde, Voltigierpferde, Vereinen zum Unterricht berlassene Pferde, Schul- und Verleihpferde, Coachingpferde, Rennpferde / Polopferde sowie Therapiepferde. Die Bedingungen stellen klar, dass auch andere Reit- und Zugtiere versicherbar sein sollen:
Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter des im Versicherungsschein bezeichneten Reit- oder Zugtieres (Pferd, Kleinpferd, Pony, Maultier, Esel usw.).

bersicht ber die Inhalte der Analyse
1. Tarifliches
2. Ausgewhlte Leistungen des Tarifs Pferdehalter-Haftplicht-Versicherung
3. Ausgewhlte Einschrnkungen des Tarifs Pferdehalter-Haftplicht-Versicherung
Best-Leistungs-Baustein kann Schutz erweitern
Der Versicherungsschutz kann wahlweise um den Best-Leistungs-Baustein erweitert werden. Liegt eine gewerbliche Nutzung der Pferde vor, ist der Einschluss dieses Bausteins obligatorisch. Er beinhaltet neben einer Best-Leistungs-Garantie auch eine Neuwertentschdigung bei Beschdigung fremder und eigener Sachen sowie einer gewerblichen Nutzung versicherter Tiere bis zu einem Jahresumsatz von 22.000 Euro.
Ebenfalls optional kann der Versicherungsschutz durch den Baustein Pferdehalter-Schutz erweitert werden. Dieser beinhaltet eine Versicherungssumme von 500.000 Euro je Rechtsstreit, ein Tagegeld fr die Versorgung des Pferdes in Hhe von 20 Tagen 20 Euro sowie ein Krankenhaustagegeld (unbegrenzte Leistungsdauer) in Hhe von 20 Euro pro Tag. Als so genannter Reiter-Unfall-Schutz kann dieser wahlweise nur fr den Reiter der versicherten Pferde oder fr den Versicherungsnehmer als Reiter beliebiger Pferde vereinbart werden.
Die Prmienhhe ist unabhngig davon, ob eine Stute, ein Hengst oder ein Wallach versichert werden soll.
Der Versicherungsschutz kann wahlweise ohne, mit 150 Euro oder mit 300 Euro Selbstbeteiligung abgeschlossen werden. Bei Entscheidung fr eine Selbstbeteiligung reduziert sich die Prmie um etwa 9 bis 10 % bzw. 19 % bis 20 %.
Optionen zur Beitragsreduzierung
Neben der Vereinbarung einer Selbstbeteiligung bestehen weitere Rabattoptionen:
- Laufzeit-Rabatt von 5 % bei Vereinbarung einer Vertragslaufzeit von min. 3 Jahren.
- Treue-Rabatt von 5 % bei Neuabschluss einer Pferdehalterhaftpflichtversicherung, wenn der Vorvertrag bereits bei der Uelzener bestand.
- Kombi-Nachlass von 5 % bei gleichzeitiger Beantragung und Abschluss von min. zwei verschiedenen Produkten auf Neuabschlsse.
- Papierlos-Rabatt von 5 %, wenn der Versicherungsnehmer Post ausschlielich per E‑Mail erhalte.
- Im Vergleich zu Reitpferden ca. 23 % bis 26 % Rabatt fr Pferde ohne Reiten.
- Bei Versicherung von mehr als einem Pferd, reduziert sich der Beitrag pro Pferd in Abhngigkeit von der Zahl versicherter Pferde. Dabei kann im Einzeltarif Versicherungsschutz fr maximal 5 Pferde vereinbart werden. Bei Versicherung von zwei Pferden betrgt der Rabatt fr ein Reitpferd je nach gewhlter Deckungssumme ca. 43 % bis 49 %, bei drei Pferden ca. 64% bis 74 % sowie bei vier oder fnf Pferden ca. 74 % bis 86 %. Fr mehr als fnf gewerblich genutzte Pferde bietet die Uelzener Versicherungsschutz im Rahmen einer Betriebshaftpflichtversicherung. In dieser knnen dann auch Hunde eingeschlossen werden.
Teilweise erhebliche Zuschlge
In folgenden Fllen wird im Vergleich zu unentgeltlich genutzten Reitpferden und bei Angabe einer nicht gewerblichen Nutzung ein Zuschlag erhoben:
- Holzrck‑, Kutsch- und Voltigierpferde: ca. 15 % bis 16 %
- Schul- und Verleihpferde sowie einem Verein zum Unterricht berlassener Pferde: ca. 100 % bis 111 %
- Therapie- und Coachingpferde: ca. 147 % bis 163 %
Bisher bot der Versicherer einen pauschalen Nachlass fr Pferde unter einem Stockma von 149 cm an. Im neuen Tarif richtet sich die Prmie unter anderem nach der zu versichernden Pferderasse. So kann die Versicherung eines Shetlandponys oder Abessiniers durchaus rund 25 % Prmienvorteil gegenber einem Hannoveraner oder Shire Horse bedeuten.
Bei der Antragsstellung zwingend anzugeben sind die Farbe / das Abzeichen der zu versichernden Tiere sowie deren Lebensnummer.
Erhhtes Haftpflichtrisiko fr alte Tiere?
Fr Pferde ab einem Alter von ber 24 Jahren werden von der Uelzener Angebote ausschlielich individuell, nicht jedoch ber den Online verfgbaren Angebotsrechner erstellt. Anders als im Vorgngertarif bietet das Unternehmen keinen Alters-Vorteil mehr fr Pferde, die bei Antragsstellung mindestens 15 Jahre alt sind.
Vorschden nicht nur prmienrelevant
Bei Antragsstellung anzugeben sind Vorschden whrend der letzten drei Jahre vor Antragsstellung und ebenfalls, inwiefern in den letzten drei Jahren vor Antragsstellung einen Vorvertrag bestand. Wurde ein etwaiger Vorvertrag durch den Versicherer gekndigt, so ist eine Antragsstellung ber den Angebotsrechner nicht mglich; vielmehr ist hier eine Direktionsanfrage erforderlich.
Kunden mit mindestens zwei Vorschaden wird Versicherungsschutz obligatorisch mit einer Selbstbeteiligung von 300 Euro und einem Beitragszuschlag von bis zu etwa 300 % angeboten.
Beispiel:
- Englische Vollblutstute als Reitpferd, 1 Jahr alt, unentgeltliche Nutzung, ohne Rabatte, 50 Mio. Euro Deckung, ohne Selbstbeteiligung, keine Vorschden: 12,51 Euro monatlich zzgl. 3,75 Euro monatlich fr Baustein Best-Leistung zzgl. 6,92 Euro monatlich Pferdehalter-Schutz
- Englische Vollblutstute als Reitpferd, 1 Jahr alt, unentgeltliche Nutzung, ohne Rabatte, 5 0 Mio. Euro Deckung, 300 Euro Selbstbeteiligung, 2 Vorschden: 35,15 Euro monatlich (+181 %) zzgl. 9,48 Euro monatlich (+252,8 %) fr Baustein Best-Leistung zzgl. 6,92 Euro monatlich Pferdehalter-Schutz
Bei mehr als zwei Vorschden ist eine Direktionsanfrage erforderlich.
Einen Preisvorteil fr die Zugehrigkeit zum ffentlichen Dienst wird nicht gewhrt.
Das Prmienniveau der Uelzener ist im Vergleich zu anderen Anbietern von Pferdehalterhaftpflichtversicherungen (z. B. Adcuri / Barmenia oder Die Haftpflichtkasse) eher hoch. So kostet beispielsweise der Versicherungsschutz fr einen einzelnen, unentgeltlich genutzten Hannoveraner als Reitpferd, einem Alter unter 15 Jahren, einer Versicherungssumme von 10 Mio. Euro und ohne Laufzeit‑, Treue- oder Papierlosnachlass insgesamt 13,16 Euro monatlich bzw. 17,11 Euro monatlich bei Einschluss des Best-Leistungs-Bausteins.
Verzicht auf Ratenzahlungszuschlag
Auf einen Ratenzahlungszuschlag bei unterjhriger Zahlweise wird bei der Uelzener verzichtet. Der Mindestbeitrag bei monatlicher Zahlweise betrgt 20 Euro brutto. Dabei ist eine monatliche oder vierteljhrliche Zahlweise nur per SEPA-Lastschrift mglich. Die Abbuchung erfolge nach Unternehmensangaben zum Zeitpunkt der jeweiligen Hauptflligkeit, also nicht zwingend zum Monatsersten.
Vertragsdauer
Vertragsbeginn ist stets um 00:00 Uhr, frhestens aber dem Zeitpunkt der Annahmebesttigung durch den Versicherer. Infolge fehlender Klarstellung ergibt sich dies aus 10 VVG.
Eine ordentliche Kndigung ist erstmals mit Frist von einem Monat zur jeweiligen Hauptflligkeit mglich, bei mehrjhrigen Vertrgen erstmals mit Frist von einem Monat zum Ende des dritten Vertragsjahres. Nach Ablauf der ursprnglich vereinbarten Vertragslaufzeit kann der Versicherungsnehmer den Vertrag jederzeit unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Ablauf des jeweiligen Monats, um den sich der Vertrag verlngert hat, kndigen
Wichtige Klarstellungen nicht bedingungsseitig
Der Tarif Premium Plus-Tarif erfllt aktuell nicht die Mindestanforderungen des Pferdehalterhaftpflicht-Ratings von Witte Financial Services. Unter anderem fehlt eine ausdrckliche bedingungsseitige Mitversicherung des Fremdreiterrisikos sowie der bedingungsseitig klargestellten Mitversicherung von Reitbeteiligungen. Auch Einschrnkungen der weltweiten Geltung entsprechen nicht den gesetzten Mindestanforderungen fr einen empfehlenswerten Versicherungsschutz.
Neben der Pferdehalterhaftpflichtversicherung bietet die Uelzener fr Pferdehalter auch Pferde-Krankenversicherungen, Pferde-Operationskosten- sowie Pferdehalter-Rechtsschutzversicherungen und zustzlich auch eine Reiter-Unfallversicherung an.
Whrend es in der Vergangenheit so gewesen sei, dass der Versicherer nur solche Mitarbeiter einstelle, die selbst Tierhalter seien[2], gbe es laut telefonischer Auskunft vom 10.05.2024 nunmehr auch solche, die Angst vor Tieren haben.
Ausgewhlte Vorteile des Tarifs Pferdehalter-Haftplicht-Versicherung der Uelzener
- Garantie, dass nicht zum Nachteil des Kunden von den unverbindlichen Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft abgewichen wird (GDV-Garantie). Es gelten die jeweils aktuellsten Bedingungen.
- Gegen Zuschlag Best-Leistungs-Garantie (erweiterte Vorsorge) fr weitergehende Leistungen eines anderen, zum Schadenzeitpunkt verfgbaren Tarif zur privaten Pferdehalterhaftpflicht-Versicherung eines anderen zum Betrieb in Deutschland zugelassenen Versicherers. Trotz fehlender Klarstellung kann ber diese Garantie keine Erweiterung des Kreises der versicherten Personen erreicht werden.
- Ausdrcklicher Versicherungsschutz fr Schadenflle bei unklarer Zustndigkeit nach Versichererwechsel.
- Versehensklausel fr den Fall einer fahrlssigen Verletzung der Anzeigepflicht bzw. fr sonstige fahrlssige Obliegenheitsverletzungen.
- Mitversichert sind bei Personenschden gesetzliche Haftpflichtansprche der versicherten Personen untereinander sowie von Angehrigen, die mit dem Versicherungsnehmer in huslicher Gemeinschaft leben. Dazu gehren z. B. gesetzliche Haftpflichtansprche des versicherten Tierhters gegen den Versicherungsnehmer oder von mit diesem in huslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehrigen (z. B. von Ehepartnern oder gemeinsamen Kindern).
- Mitversicherung von zu Lasten versicherter Personen bergangsfhigen Regressansprchen von Sozialversicherungstrgern, Trgern der Sozialhilfe, privaten Krankenversicherern sowie privaten und ffentlichen Arbeitgebern und sonstigen Versicherern bei Personenschden. Solche Schden kommen in der Praxis relativ hufig vor. Eine ausdrckliche Mitversicherung auch von bergangsfhigen Regressansprchen von Dienstherren fehlt in den Bedingungen.
- Mitversicherung von Strafkautionsdarlehen im Rahmen versicherter Auslandsaufenthalte bis in Hhe von 350.000 Euro. Ob die Gewhrung solcher Darlehen zinslos oder verzinst erfolgt, geht aus dem Wortlaut der Bedingungen nicht hervor. Insofern gelten hier die gesetzlichen Bestimmungen, was eine Vertragsfreiheit der Uelzener ggf. auch zu Lasten des Versicherungsnehmers bedeuten drfte.
- Im Rahmen des optionalen Best-Leistungs-Bausteins eingeschlossen ist eine Neuwertentschdigung ber die gesetzliche Haftung (Anspruch auf Zeitwertersatz) hinaus. Der Versicherungsschutz gilt fr beschdigte / zerstrte Gegenstnde Dritter, die nicht lter als 30 Monate ab Kaufdatum sind, bis in Hhe von 7.500 Euro. Ausgeschlossen sind Schden an mobilen Kommunikationsmitteln, Laptops sowie sonstige Computer jeglicher Art, Film- und Fotoapparate, Musikwiedergabegerte sowie Brillen jeglicher Art.
- Im Rahmen des optionalen Best-Leistungs-Bausteins besteht Versicherungsschutz fr den Ausgleich der Differenz zwischen Zeit- und Neuwert bei Beschdigung eigener Sachen, wenn ein anderer Haftpflichtversicherer den Zeitwert bereits geleistet hat. Es gelten die gleichen zeitlichen Begrenzungen, Ausschlsse sowie die maximale Mitversicherung in Hhe von 7.500 Euro wie fr die oben beschriebene Neuwertentschdigung.
- Mehrleistung bei Reparatur statt Neukauf ber die gesetzliche Haftung hinaus in Hhe von 10 % der berechtigten Schadenersatzforderungen bis maximal 1.000 Euro p. a. Begrndet wird diese Leistung mit einer hheren Nachhaltigkeit.
- Ausdrcklich mitversichert sind Flurschden durch versicherte Pferde, so etwa, wenn versicherte Tiere von ihrer Koppel ausbrechen und in ein Weizen- oder Maisfeld galoppieren.
- Ausdrckliche Mitversicherung von Schden durch gewollten sowie ungewollten Deckakt. Das knnen Kosten fr den Tierarzt, fr Medikamente, fr die Aufzucht von Fohlen oder auch fr eine Abtreibung sein. Beim gewollten Deckakt sind Schden vor allem denkbar, wenn sich der Hengst losreit und dabei die Stute verletzt.
- Ausdrckliche Mitversicherung versicherter Tiere wegen Schden aus dem Einsatz der versicherten Tiere als Therapie- oder Assistenzpferd. Die Mitversicherung gilt sowohl privat als auch zu ehrenamtlichen Zwecken. Der Einsatz versicherter Tiere zu therapeutischen Zwecken umfasst z. B. heilpdagogisches oder integratives Reiten, Hippotherapie sowie Ergotherapie mit dem Pferd. Inwiefern auch die Nutzung versicherter Pferde als Besuchstiere unter den Versicherungsschutz fllt, ist bedingungsseitig nicht klargestellt. Bei Antragsstellung ist anzugeben, ob ein Tier als Therapiepferd genutzt wird. Es stellt sich daher die Frage, inwiefern ein nur gelegentlich als Therapiepferd eingesetztes Reitpferd ebenfalls als mitversichert anzusehen sein soll.
- Ausdrckliche Mitversicherung des versicherten Pferdes bei der Ausbung ehrenamtlicher Ttigkeiten (auch ber den Einsatz versicherter Pferde als z. B. Therapiepferd hinaus), so z. B. bei der Teilnahme an der ehrenamtlichen Johanniter-Reiterstaffel zum Leisten von Erster Hilfe[3].
- Ausdrcklich mitversichert ist die berlassung versicherter Pferde an Dritte zu privaten Zwecken als Therapie- oder Assistenzpferd bzw. zu ehrenamtlichen Zwecken.
- Versicherungsschutz besteht fr den Einsatz versicherter Pferde als Zugtiere vor eigenen oder fremden Fuhrwerken (z. B. Schlitten, Wagen, Kutschen oder Sulkys). Die Mitversicherung bezieht sich nach dem Wortlaut der Bedingungen auf private sowie ehrenamtliche Zwecke. Inwiefern auch die Befrderung von Gsten eingeschlossen sein soll, wird nicht klargestellt. Sofern der Einsatz der versicherten Tiere gewerblich erfolgt, besteht im Sinne der optionalen Best-Leistungs-Bausteins Versicherungsschutz, sofern der jhrliche Umsatz den Betrag von 22.000 Euro nicht berschritten hat. Da Kutschpferd eine der anzugebenden Nutzungsarten fr versicherte Tiere ist, stellt sich die Frage nach dem Versicherungsschutz fr ein z. B. als Reitpferd versichertes Tier, das zustzlich auch zum Ziehen einer Kutsche eingesetzt wrde.
- Mitversicherung von Schden durch den privaten Besitz und die Verwendung von Kraftfahrzeug-Anhngern auf nur nicht-ffentlichen Wegen und Pltzen (siehe Ziffer A1‑6.4.1 e). Fr gesetzliche Haftpflichtansprche des Versicherungsnehmers wegen Schden gegenber Dritten durch sonstige Tiertransportanhnger besteht nur Versicherungsschutz, sofern diese nicht zulassungspflichtig sind.
- Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht wegen Schden aus der Teilnahme an Reitunterricht (z. B. dem Unterricht eines Pferdevereins oder der Teilnahme an einem Pferderennen).
- Im Rahmen des optionalen Best-Leistungs-Bausteins besteht Versicherungsschutz fr die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der nebenberuflichen gewerblichen Nutzung des versicherten Tieres, sofern der Versicherungsnehmer ein nebenberufliches Gewerbe (z. B. Verwendung von bungsgerten, gefhrte Wanderungen, Vermietung von Pferdeboxen oder Erteilung von Reitunterricht) ausbt und die jhrlichen Einnahmen aus dieser Ttigkeit bzw. der Jahresumsatz 22.000 Euro nicht berschreiten. Inwiefern eine nebenberuflich freiberufliche Ttigkeit einer nebenberuflich gewerblichen Ttigkeit gleichgesetzt wird, ist bedingungsseitig nicht klargestellt.
- Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht wegen Schden aus der privaten oder ehrenamtlichen Teilnahme an Schauvorfhrungen, Pferderennen (d. h. mit und ohne Schlitten / Wagen, z. B. Skijring) und Turnieren sowie den Vorbereitungen hierzu. Darber hinaus besteht im Rahmen des optionalen Best-Leistungs-Bausteins implizit bis zu einem jhrlichen Umsatz von 22.000 Euro Versicherungsschutz fr die Durchfhrung, Beaufsichtigung und / oder Leitung solcher Veranstaltungen. Inwiefern gelegentliche Einknfte durch Preisgelder auch ohne den Baustein Best-Leistung mitversichert sind, ist bedingungsseitig nicht klargestellt.
- Mitversicherung von Schden an gemieteten, geliehenen, gepachteten oder geleasten Grundstcken, Gebuden (z. B. Mietstallungen), Wohnungen, Wohnrumen und Rumen in Gebuden (Mietsachschadendeckung). Eine Mitversicherung aller sich daraus ergebenden Vermgensschden ergibt sich hchstens implizit aus den Bedingungen. Es gilt eine Selbstbeteiligung von 250 Euro je Schadensfall. Es fehlt eine Klarstellung zu etwaigen Mietsachschden an den jeweils zugehrigen Balkonen / Terrassen und an den Sachen, die mit dem der Mietsache zugehrigen Grundstck fest verbunden sind (z. B. Garagen, Zune, Schwimmbecken, gemauerte Grillanlagen). Ausgeschlossen sind unter anderem Haftpflichtansprche wegen Abnutzung, Verschlei und bermiger Beanspruchung sowie Schden infolge von Schimmelbildung. Eine bedingungsseitige Klarstellung bezogen auf die Mitversicherung sonstiger Allmhlichkeitsschden ist nicht enthalten.
- Mitversichert sind Schden versicherter Pferde an zu privaten Zwecken gemieteten, geliehenen, gepachteten oder geleasten Stallungen (z. B. Offenstllen), Boxen, Reithallen und Weiden bis in Hhe von 100.000 Euro. Es gilt eine Selbstbeteiligung von 250 Euro je Schadensfall. Ausgeschlossen sind unter anderem Haftpflichtansprche wegen Abnutzung, Verschlei und bermiger Beanspruchung sowie Schden infolge von Schimmelbildung. Eine bedingungsseitige Klarstellung bezogen auf die Mitversicherung sonstiger Allmhlichkeitschden ist nicht enthalten.
- Mitversichert sind Schden an beweglichen Tiertransportern und Tiertransportanhngern bis in Hhe von 100.000 Euro. Dabei gilt eine Selbstbeteiligung von 250 Euro je Schadensfall. Ausgeschlossen sind unter anderem Haftpflichtansprche wegen Abnutzung, Verschlei und bermiger Beanspruchung sowie Schden infolge von Schimmelbildung. Eine bedingungsseitige Klarstellung bezogen auf die Mitversicherung sonstiger Allmhlichkeitsschden ist nicht enthalten.
- Mitversichert sind Schden an beweglichen Einrichtungsgegenstnden (z. B. Mobiliar, Heimtextilien oder Geschirr), mobilen Reitutensilien (z. B. Stteln inklusive Stteln zur Probe, Helmen / Reitkappen, Gerten, Trensen), Hundeutensilien (z. B. Hundebetten, ‑schlafscken, Lastenfahrrdern, Abdeckplanen fr Agilitygerte), Schlitten, Wagen und Kutschen (siehe unten!!!) sowie sonstigen beweglichen Sachen (z. B. die Schuhe, Brille oder Laptop mit Laptopkabel des Nachbarn, Schlsseln zu einer Hundeschule, eine stabile Hundebox). Die Mitversicherung besteht bis in Hhe von 7.500 Euro. Dabei gilt eine Selbstbeteiligung von 250 Euro je Schadensfall. Ausgeschlossen sind unter anderem Haftpflichtansprche wegen Abnutzung, Verschlei und bermiger Beanspruchung sowie Schden infolge von Schimmelbildung. Eine bedingungsseitige Klarstellung bezogen auf die Mitversicherung sonstiger Allmhlichkeitsschden ist nicht enthalten. Ein Ausschluss fr Schden versicherter Pferde an versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen ist nicht erkennbar.
- Mitversichert sind Schden versicherter Pferde an zu privaten Zwecken gemieteten, geliehenen, gepachteten oder geleasten Kutschen und Schlitten sind nur dann mitversichert, sofern das versicherte Pferd als Kutschpferd eingetragen wurde. In diesem Fall gilt eine Mitversicherung bis in Hhe von 100.000 Euro. Die Leistung ist einfach maximiert p. a. Ausgeschlossen sind unter anderem Haftpflichtansprche wegen Abnutzung, Verschlei und bermiger Beanspruchung sowie Schden infolge von Schimmelbildung. Eine bedingungsseitige Klarstellung bezogen auf die Mitversicherung sonstiger Allmhlichkeitsschden ist nicht enthalten.
- Ausdrckliche Mitversicherung von Schden durch tierische Ausscheidungen.
- Einschluss einer Forderungsausfalldeckung (Versicherungsschutz bei bekanntem Schdiger). Dabei sind zwar Vermgensfolgeschden mitversichert, nicht jedoch echte Vermgensschden. Nicht mitversichert ist die Eigenschaft des Schdigers als privater Halter eines Hundes (z. B., wenn das Pferd des Versicherungsnehmers durch den Biss eines Hundes geschdigt wird). Eingeschlossen ist ein vorstzliches Handeln des Schdigers. Versicherungsschutz besteht erst ab einer Mindestschadenhhe von 2.500 Euro.
- Schden durch Kleingebinde (z. B. vom versicherten Pferd umgeworfene Farben oder Lacke) sind im Rahmen des allgemeinen Umweltrisikos mitversichert. Eine ausdrckliche Klarstellung fehlt, wie es mittlerweile in Anlehnung an die unverbindlichen Musterbedingungen des GDV blich ist.
- bernahme von Bergungs- und Rettungskosten fr versicherte Pferde bis in Hhe von 20.000 Euro. Inwiefern auch die Kosten fr den Einsatz von speziell ausgebildeten Suchhunden mitversichert sind, wenn das versicherte Pferd entluft und innerhalb einer angemessenen Frist nicht wieder auftaucht, wird nicht klargestellt. Gleiches gilt fr Schden, die durch die versicherten Rettungs– / Bergungsmanahmen entstehen oder fr Suchkosten.
- Fr Fohlen, die sich im Besitz des Versicherungsnehmers befinden, besteht Versicherungsschutz bis zu einem Alter von maximal 24 Monaten.
- Ausdrcklich mitversichert sind Schden aus dem Reiten von Reittieren mit und ohne Sattel. Gleiches gilt fr die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schden aus dem Reiten und Fhren von Reittieren ohne Zaumzeug. Eine Klarstellung in Bezug auf die Mitversicherung von Schden beim Reiten mit ungewhnlichem Sattel (z. B. Damensattel) bzw. mit gebissloser oder ungewhnlicher Zumung (z. B. Reithalfter, Halsring) ist bedingungsseitig nicht vorhanden. Dies gilt auch fr einen mglichen Ausschluss.

- Mitversicherung gesetzlicher Ansprche wegen Sanierung von Umweltschden gem Umweltschadengesetz (Umweltschadendeckung) bis in Hhe von 3.000.000 Euro (einfach maximiert). Nicht mitversichert sind Schden am eigenen Grund und Boden des Versicherungsnehmers im Sinne des Bausteins 2 zur Umweltschadenversicherung.
- Kein Ratenzahlungszuschlag bei unterjhriger Zahlweise.
- Zufriedenheitsgarantie. Diese beinhaltet keine bedingungsseitig einklagbaren Leistungen und dient somit bestenfalls der Klarstellung in Bezug auf die Absichten der Uelzener beim Umgang mit ihren Kunden:
Ihre Zufriedenheit ist der Uelzener besonders wichtig. Falls Sie mit unserem Service nicht zufrieden sind, sprechen Sie uns an. Gemeinsam finden wir eine zufriedenstellende Lsung im Rahmen der rechtlichen und vertraglichen Mglichkeiten.
Ausgewhlte Einschrnkungen des Tarifs Pferdehalter-Haftplicht-Versicherung der Uelzener
- Keine Garantie, dass nicht zum Nachteil des Kunden von den unverbindlichen Empfehlungen des Arbeitskreises Beratungsprozesse abgewichen wird (Arbeitskreis-Garantie). Der aktuelle Stand wre der 28.09.2015.
- Keine Besitzstandsgarantie (Vorversicherergarantie) fr weitergehende Leistungen des unmittelbaren Vorversicherers.
- Innovationsklausel gilt nur, wenn durch ein Tarifupdate ausschlielich Verbesserungen vorgenommen werden, d.h. es besteht kein Anspruch auf diese Leistung, wenn ein Tarifupdate neben beispielsweise 20 Verbesserungen eine einzige Stelle besitzt, die auch zum Nachteil des Kunden fhren knnte.
- Eine Neutarifgarantie im Fall von Updates auf eine komplett neue Tarifgeneration ist nicht eingeschlossen. Eine solche bietet z. B. die Janitos mit ihrem Tarif Best Selection (Stand 01.07.2016).
- Keine Anerkennungsklausel, wonach dem Versicherer bei Antragsstellung alle mageblichen Umstnde zur Beurteilung des Risikos bekannt waren (Ausnahme: Vorsatz). Eine solche Leistung bietet z. B. die Schwarzwlder Direkt mit ihrem Tarif Tierhalterhaftpflichtversicherung Direkt (Stand 04.2019).
- Keine Summen– und Bedingungsdifferenzdeckung. Eine solche bietet z. B. die Barmenia im Rahmen ihrer Pferdehalterhaftpflichtversicherung (Stand 01.09.2021).
- Der Versicherungsschutz beginnt pauschal um 00:00 Uhr eines Tages. Dadurch besteht kein nahtloser bergang von Versicherungsschutz, falls Vorvertrag nicht um 00:00 Uhr, sondern bereits um 12 Uhr des Vortages enden sollte. Gerade, wenn ein Vorvertrag schon lange bestanden hat, kann es hufiger zu einem Ablauf um 12 Uhr kommen. Die fehlende Garantie ist abweichend zu den unverbindlichen Empfehlungen des Arbeitskreises Beratungsprozesse, wonach der Versicherer bzw. Risikotrger sich nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers auf eine Abweichung des Vorversicherers vom empfohlenen Versicherungsbeginn oder ‑ablauf gem 10 VVG berufen werde.
- Keine Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfhigkeit oder Kurzarbeit.
- Kein Verzicht auf Krzung der versicherten Leistung bei grob fahrlssiger Verletzung von Obliegenheiten.
- Keine ausdrckliche Mitversicherung des Mitpferdehalters. Eine entsprechende Mitversicherung bietet z. B. der Tarif comfort aus dem Hause Alte Leipziger (Stand 07.2023).
- Keine ausdrckliche Mitversicherung der gesetzliche Haftpflicht der Familienangehrigen des Versicherungsnehmers sowie seines mitversicherten Ehe- oder Lebenspartners, die mit diesem in huslicher Gemeinschaft leben und unter der gleichen Anschrift wie der Versicherungsnehmer behrdlich gemeldet sind. Ausdrcklich mitversichert ist der nicht gewerbsmig ttige Tierhter in dieser Eigenschaft.
- Keine Mitversicherung von Sach- und Vermgensschden des Versicherungsnehmers und benannter Personen (des Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartners, der in huslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehrigen, der eigenen Kinder sowie der Kinder des Ehepartners) gegen weitere mitversicherte Personen (z. B. im Haushalt beschftigte Personen als Tierhter). Abweichend mitversichert sind die Sachschden des Pferdehters bis zu einer Hchstentschdigung von 7.500 Euro je Versicherungsfall []. Die Selbstbeteiligung pro Versicherungsfall betrgt 250,00 Euro.
- Keine bedingungsseitige Klarstellung, inwiefern die gesetzliche Haftpflicht des Fremdreiters/Gastreiters, mitversichert ist. Ein Fremdreiter ist im Zweifel auch ein Reitschler, der im Rahmen der versicherten Umsatzgrenzen unterrichtet wird. Eine ausdrckliche Mitversicherung besteht allein im Rahmen eines nicht ins Bedingungswerk integrierten Informationsblattes:
Gast- und Fremdreiter[4]sind bei der Uelzener Versicherung der Reitbeteiligung gleichgestellt. Passiert ein Ernstfall, hat auch in diesem Fall der Pferdehalter den Schutz aus seiner Versicherung.“[5]
- Keine bedingungsseitige Klarstellung, inwiefern die gesetzliche Haftpflicht des Reitbeteiligten unter den Versicherungsschutz fllt. Reitbeteiligungen sind Vertrge ber die regelmige Benutzung des versicherten Reitpferdes gegen Beteiligung an den Unterhaltskosten (auch wenn die Beteiligung in Form von Naturalleistungen erbracht wird). Eine ausdrckliche Mitversicherung besteht allein im Rahmen eines nicht ins Bedingungswerk integrierten Informationsblattes. Hier heit es:
Wenn der Pferdehalter eine Reitbeteiligung hat, dann besteht wenn diese sich um das Pferd kmmert oder es reitet ebenfalls Versicherungsschutz ber die Pferdehalter-Haftpflicht-Versicherung der Uelzener. Der Pferdehalter hat dann also weiterhin Versicherungsschutz, sollte sein Pferd aus der Tiergefahr heraus einen Dritten oder die Reitbeteiligung selbst schdigen.[6]
- Weltweit zeitlich unbegrenzter Versicherungsschutz fr vorbergehende Auslandsaufenthalte. Abweichend zu den unverbindlichen Musterbedingungen des GDV besteht kein Versicherungsschutz fr Versicherungsflle, die in den USA / US-Territorien und in Kanada eingetreten und / oder geltend gemacht werden. Ebenfalls ausgeschlossen sind Ansprche auf Entschdigung mit Strafcharakter, insbesondere punitive oder exemplary damages. Abweichend zu den unverbindlichen Empfehlungen des Arbeitskreises Beratungsprozesse besteht keine verlngerte Weltgeltung, falls eine solche im Rahmen einer Privathaftpflichtversicherung beim gleichen Versicherer bzw. Risikotrger besteht.
- Keine Mitversicherung von Ansprchen des mitversicherten Tierhters, Fremdreiters oder Reitbeteiligten gegen den Versicherungsnehmer. Da der Versicherungsnehmer als Tierhter zu den versicherten Personen gehrt, greift hier der Ausschluss nach Ziffer A1‑7.3.
- Keine bernahme einer Reparaturkostenprfung bei Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers durch den Stallbetreiber wegen angeblich bermiger Beanspruchung. Diese Leistung versichert z. B. die private Pferdehalterhaftpflichtversicherung aus dem Hause die Bayerische nach dem Sonderkonzept des Vierpfotenmaklers (Stand 08.2020).
- Keine ausdrckliche Mitversicherung von Schden durch Handlungen am Tier durch unberechtigte Dritte, die das versicherte Tier ohne Einverstndnis und auch ohne Wissen und Willen der die tatschliche Sachherrschaft ausbenden Person reiten, streicheln, fttern oder mit diesem auf sonstige Weise umgehen, so z. B. , wenn das Reitrisiko (z. B. bei alten Pferden) nicht mitversichert ist. Im Zweifel drfte eine Herleitung aus der verschuldensunabhngigen Gefhrdungshaftung nach 833 Satz 1 mglich sein. Eine ausdrckliche Mitversicherung bietet z. B. der Tarif Premium-Schutz der Adcuri / Barmenia (Stand 01.09.2021).
- Kein Verzicht auf Anrechnung einer Mithaftung abweichend von 254 Ziff. 1 2 BGB (z. B. bei Schden Pferd gegen Pferd oder Pferd gegen Hund). Auch durch Verweis auf die Best-Leistungs-Garantie und hierzu einen weitergehenden Versicherungsschutz bei einem verkaufsoffenen Wettbewerber kann hier keine Leistung beansprucht werden, da hier ein Leistungsanspruch ber die gesetzliche Haftung hinaus erforderlich wre (siehe Ziffer A1‑6.10.4 der Bedingungen). Interessant kann eine bernahme der Mithaftung etwa dann sein, wenn das eigene Pferd von dem Pferd eines Dritten mit einer infektisen Krankheit (z. B. Druse) angesteckt wird und der Versicherer dann gem 254 BGB den Schaden nur hlftig reguliert. Dabei ist dann allerdings auch zu beachten, dass Versicherungsschutz bei bertragung einer Krankheit blicherweise nur dann besteht, wenn der Tierhalter hchstens leicht fahrlssig gehandelt hat.
- Keine Klarstellung, inwiefern Allmhlichkeitsschden (z. B. durch Nsse oder Feuchtigkeit) unter den Versicherungsschutz fallen. Aufgrund eines fehlenden Ausschlusses ist von einer Mitversicherung auszugehen.
- Keine
Klarstellung zur Mitversicherung auch des Weiderisikos
einschlielich des Hin- und Zurckbringens der versicherten Tiere. Im Rahmen
des Weiderisikos besteht Versicherungsschutz, wenn ein Tier mit oder ohne
Verschulden des Tierhalters aus seiner Koppel entkommt und dadurch Dritten
gegenber einen Schaden verursacht. Liegt dem Entkommen der Tiere
Fahrlssigkeit (z.B.zu geringe Zaunhhe oder zu kleine Flche
innerhalb der Umzunung) von Seiten des Halters zugrunde, kann dies fr diesen neben
den Schadenersatzansprchen gegen diese ggf.auch strafrechtliche Folgen
haben. In der Praxis sei es jedoch nach Auskunft eines Juristen so, dass sollte
tatschlich mal der Tatbestand des 229StGB berhrt sein die
Staatsanwaltschaft in den meisten Fllen diesen wegen Geringfgigkeit nicht weiter
verfolgen drfte. Eine tatschliche Strafverfolgung sei etwa dann denkbar, wenn
mehrere erhebliche Umstnde zusammenkmen, so z.B., wenn Weidetiere auf
Bahngleise gelangen sollten und dadurch nach 315 StGB einen gefhrliche
Eingriff in den Bahnverkehr realisieren sollten. Eine ausdrckliche Mitversicherung des Weiderisikos bieten aktuell z.B.der Tarif T22 aus dem Hause degenia (Stand 05.2023) oder der Tarif T16.2.1 aus dem Hause asspario (Stand 10.2020). Bei der Uelzener besteht eine ausdrckliche Mitversicherung allein im Rahmen der Leistungsbersicht. Das Weiderisiko kann z.B.Gnadenbrotpferde als reines Weidevieh betreffen. Die Leistungsbersicht des Versicherers stellt klar, dass es keine Vorschriften zur Zaunhhe gbe und dass das Weiderisiko auch mit Fremdpferden mitversichert sei. - Inwiefern die Beschdigung auch von Pferdepensionen mitversichert ist etwa als Raum eines Gebudes ist bedingungsseitig nicht klargestellt. Im Regelfall haftet hier der jeweilige Betreiber nach 834 Abs. 1 BGB als so genannter Tieraufseher, im Einzelfall jedoch auch der Tierhalter nach 834 Abs. 2 BGB sowie 833 BGB. Vergleiche hierzu auch Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 25.03.2014 (Az. VI ZR 372 / 13):
Die Tierhalterhaftung des Hundehalters gegenber dem Tieraufseher, dem er seinen Hund zur Unterbringung in einer Hundepension berlassen hat, kann auch nicht mit der Begrndung verneint werden, der gewerblich ttige Inhaber der Hundepension sei deswegen whrend der Zeit der Unterbringung des Tieres fr dieses allein verantwortlich, weil er aufgrund seiner Professionalitt eine Schdigung durch das Tier vermeiden knne. Diese Erwgung liee auer Acht, dass auch der Fachmann nicht vollstndig zu verhindern vermag, dass sich typische, gleichwohl aber auch von ihm nicht zu beherrschende Tiergefahren realisieren (vgl. Wussow/Terbille, Unfallhaftpflichtrecht, 15. Aufl., Kap. 11 Rn. 35), zumal er mit der gegebenenfalls gerade diesem Tier anhaftenden besonderen Gefahr oftmals weniger vertraut sein wird als der Tierhalter, der die Eigenarten seines Tieres kennt. Der Umstand, dass ein Tieraufseher gewerblich ttig wird, macht ihn nicht weniger schutzwrdig.[7]
- Kein Versicherungsschutz fr Mietsachschden an fest installierten Wohnwagen, Tiny Houses und Campingcontainern.
- Keine Mitversicherung von Mietsachschden an Paddocks sowie Longieranlagen. Eine solche Mitversicherung bietet z. B. die GVO Gegenseitigkeit Versicherung im Rahmen ihres Tarifes TOP-VIT PLUSN (Stand 01.09.2022).
- Keine Mitversicherung von Schden versicherter Pferde an zu privaten Zwecken gemieteten, geliehenen, gepachteten oder geleasten Koppeln (einschlielich Einfriedungen), Fhranlagen sowie Auenreitpltzen / Rennbahnen (einschlielich fest installierter Beregnungs– / Sprinkleranlagen). Dazu gehren auch Futtertrge und Trnken, Pferde-Solarien, Pferdefhns sowie Pferde-Laufbnder.
- Kein Versicherungsschutz besteht fr Vermgensschden aus dem Abhandenkommen fremder Sachen.
- Kein Versicherungsschutz fr gesetzliche Haftpflichtansprche aus Persnlichkeits- und Namensrechtsverletzungen. Konkrete Beispiele hierfr sind zwar denkbar, aber nur unter sehr eng gefassten Voraussetzungen praxisrelevant.
Beispiele:
Ein bekanntes Model wird von dem Pferd des versicherten Tierhters gebissen und hat fortan eine Narbe. Aufgrund dieser dauerhaften Entstellung wird zunchst der Instanzenweg durchlaufen. Bei einem Streitwert von beispielsweise 5.000Euro beginnt die 1.Instanz beim Landgericht. Dort kann der Geschdigte ganz normal versuchen, einen Anspruch nach 823IVGB (sowie gegebenenfalls auch aus Abs.2in Verbindung mit einem Schutzgesetz) geltend machen. Bekme sie dann kein Recht und bliebe dann auch die letzte Zivilinstanz erfolglos, knnte sie gegen das Urteil eine auf Artikel 2Abs.2Grundgesetz (GG) gesttzte Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Persnlichkeitsrechts auf krperliche Unversehrtheit anstrengen.
Ein unvermutetes lautes Gerusch erschreckt ein Pferd so sehr, dass es einen Besucher auf dem Hof/Gestt des Versicherungsnehmers eine schwere Krperverletzung zufgt. Der Dritte erleidet dadurch eine dauerhafte Phobie vor Pferden (Schockschaden nach 823BGB) und sieht darin sein Persnlichkeitsrecht auf psychische Unversehrtheit als verletzt an:
Das Grundrecht auf Leben und krperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) schtzt die physische und psychische Integritt des Menschen und die Freiheit von krperlichem und seelischem Leiden, unabhngig vom Stand des Bewusstseins und der Selbstbestimmung.[8]
In der Praxis wre ein Anspruch auf Schadensersatz hier eher fraglich, da man grundstzlich nur sehr nahestehenden Personen einen solchen Anspruch zusteht (z.B.einer Mutter, die Augenzeuge wird, wie ihre Tochter als Geisel erschossen wrde). Nicht nahestehende Personen sind vom Schutzzweck der Norm nicht mehr erfasst. Das allgemeine Persnlichkeitsrecht nach Art. 1 I in Verbindung mit 2 I GG ist keine generelle alternative Anspruchsgrundlage, so dass auf dieses nicht so einfach zugegriffen werden kann. Es bliebt hier bei einem Anspruch aus 823 I BGB, der vermutlich bei irgendeinem Dritten nicht zum Schadensersatzanspruch fhren wird.
Grundstzlich knnen Grundrechte nur in den seltensten Fllen direkt als Anspruchsgrundlage verwendet werden. So schtzt etwa Artikel 14 GG das Eigentum. Gegen einen Dieb hat der Geschdigte dann aber keinen Anspruch aus Artikel 14GG, sondern aus 823BGB, 826BGB, 985BGB, 1004BGB etc.
- Keine Mitversicherung von Opferschutz (Opferhilfe, d. h. Versicherungsschutz bei unbekanntem Schdiger) fr den Versicherungsnehmer als Opfer einer vorstzlichen Handlung eines schdigenden Dritten als Tierhalter. Solche Kosten bernimmt beispielsweise der Tarif Pferdehalter-HV privat 2020 aus dem Hause Wrttembergische (Stand 06.2020).
- Keine Mitversicherung von Rechtsverfolgungskosten (Schadenersatzrechtsschutz zur Ausfalldeckung) im Rahmen der Forderungsausfalldeckung.
- Kein aktiver Rechtsschutz zur Pferdehalterhaftpflichtversicherung. Diese Leistung bietet z. B. der Tarif THV Einfach Komplett aus dem Hause Die Haftpflichtkasse (Stand 01.2024). Optional bietet die Uelzener allerdings fr Pferde bis maximal einem Vorschaden whrend der letzten drei Jahre vor Antragstellung den Baustein Pferdehalter-Schutz mit einer Versicherungssumme von 500.000 Euro.
- Keine Mitversicherung von Mediationsrechtsschutz. Diese Leistung bietet z. B. der Tarif THV Einfach Komplett aus dem Hause Die Haftpflichtkasse (Stand 01.2024).
- Keine Mitversicherung von Tod des Pferdes durch Wolfsriss oder Pferderipper oder der Kosten fr die Abholung und Beseitigung des Kadavers.
- Keine Mitversicherung der dem Versicherungsnehmer entstehenden Kosten fr eine veterinrmedizinisch angeratene Notttung (Einschlferung), die Abholung oder die Beseitigung des versicherten Pferdes (Tierkrperbeseitigung).
- Kein Versicherungsschutz fr den Versicherungsnehmer als Sondereigentmer fr die Beschdigung von Gemeinschaftseigentum durch versicherte Tiere.
- Nicht versichert sind gesetzliche Haftpflichtversicherung wegen Schden an fremden Luft- und Raumfahrzeugen.
- Keine ausdrckliche Mitversicherung der Teilnahme an Pferdesport (z. B. Bodenarbeit, Voltigieren, Dressursport, Spring- oder Orientierungsreiten, Reiterspiele, Jagdreiten) bzw. damit verbunden Personen– , Sach- oder Vermgensschden. Aufgrund fehlenden Ausschlusses ist eine Mitversicherung anzunehmen. Bedingungsseitig klargestellt sind jedoch gesetzliche Haftpflichtansprche wegen Pferderennen, Schauvorfhrungen, Turnieren sowie den Vorbereitungen dazu.
- Keine ausdrckliche Mitversicherung der Durchfhrung, Leitung und Beaufsichtigung von Reitausflgen inklusive des Aufenthaltes / der bernachtung in Unterknften. Ein Ausschluss fr den Fall einer solchen privaten oder ehrenamtlichen Handlung ist nicht erkennbar. Sofern die Ausflge gewerblich erfolgen und bezahlt werden oder zumindest eine Aufwandsentschdigung erfolgt, besteht im Sinne des optionalen Best-Leistungs-Bausteins Versicherungsschutz, sofern der jhrliche Umsatz den Betra von 22.000 Euro nicht berschritten hat.
- Keine Klarstellung zur Mitversicherung von Wander- und Distanzritten. Ein entsprechender Ausschluss ist bedingungsseitig nicht zu erkennen.
- Keine ausdrckliche Versicherung versicherter Tiere als Schulpferde. Sofern die Nutzung versicherter Pferde gewerblich erfolgt und bezahlt wird oder zumindest eine Aufwandsentschdigung erfolgt, besteht bei der Uelzener im Rahmen des optionalen Best-Leistungs-Bausteins Versicherungsschutz, sofern der jhrliche Umsatz 22.000 Euro nicht berschritten hat. Eine ausdrckliche Mitversicherung bietet z. B. der Tarif Tierhalter Cover aus dem Hause german-underwriting (Stand 11.2021). Bei Antragsstellung knnen Pferde jedoch ausdrcklich auch bei Nutzung als Schul- oder Verleihpferde versichert werden, wodurch sich in diesem Fall eine Mitversicherung ergibt.
- Keine ausdrckliche Mitversicherung des Versicherungsnehmers als Bereiter fremder Pferde, so z. B. beim Hten von in Obhut genommenen Reitpferden, der Ausbildung von Pferden oder der Pflege, Beschftigung oder dem Bewegen der in Beritt genommenen Pferde. Diese Leistung bietet z. B. die PHNIX Schutzgemeinschaft Assekuradeur GmbH mit ihrem Tarif max-THV (Stand 01.2023). Sofern die Ausflge gewerblich erfolgen und bezahlt werden oder zumindest eine Aufwandsentschdigung erfolgt, besteht bei der Uelzener im Sinne des optionalen Best-Leistungs-Bausteins Versicherungsschutz, sofern der jhrliche Umsatz den Betrag von 22.000 Euro nicht berschritten hat.
- Keine ausdrckliche Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schden aus der privaten, unentgeltlichen Erteilung von Reitunterricht (z. B. als Reitlehrer an einer Reitschule oder einem Pferdeverein) in Theorie und Praxis (z. B. Bodenarbeit, Longierunterricht, Voltigieren, Fahrunterricht fr Kutschen und andere Fuhrwerke) sowie der Aufsicht ber Reitschler. Sofern der Unterricht gewerblich erfolgt und bezahlt wird oder zumindest eine Aufwandsentschdigung erfolgt, besteht im Sinne des optionalen Best-Leistungs-Bausteins Versicherungsschutz, vorausgesetzt, dass der jhrliche Umsatz den Betrag von 22.000 Euro nicht berschritten hat. Es fehlt dem Wortlaut der Bedingungen zufolge an einer Mitversicherung gesetzlicher Schadenersatzansprche der anderen Teilnehmer gegen den Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen.
- Keine ausdrckliche Mitversicherung von Haftpflichtansprchen gegen den Versicherungsnehmer in seiner Funktion als privater Pferdetrainer oder -dresseur. Im Rahmen einer solchen Ttigkeit knnten Schden sowohl durch einen vom Versicherungsnehmer als Trainer eingesetzten eigenen Pferde wie auch durch fremde, nicht ber diesen Vertrag versicherte Pferde, entstehen.
- Keine Klarstellung zur Mitversicherung von gesetzlichen Haftpflichtansprchen infolge der Teilnahme an Vielseitigkeitsreiten (Military). Ein entsprechender Ausschluss ist bedingungsseitig nicht zu erkennen. Versicherungsschutz besteht u. a. im Rahmen des versicherten Turnier- und Rennrisikos.
- Keine ausdrckliche Mitversicherung etwaiger Koppelunflle[9] (z. B. Beiereien / Keilereien zwischen Tieren verschiedener Eigentmer, die auf einer Weide gemeinsam gehalten werden). Ausdrcklich versichert diese Leistung z. B. die private Pferdehalterhaftpflichtversicherung aus dem Hause die Bayerische nach dem Sonderkonzept des Vierpfotenmaklers (Stand 08.2020). Ebenfalls eine ausdrckliche Mitversicherung von Schden an gehteten Pferden bietet die PHNIX Schutzgemeinschaft Assekuradeur GmbH mit ihrem Tarif max-THV (Stand 01.2023). Ein Ausschluss im Rahmen der Bedingungen aus dem Hause Uelzener ist nicht zu erkennen. Wenn allerdings fremde Pferde auf der eigenen Koppel mitweiden sollen, so verwirklicht sich hier nach 834 BGB durch die Einstellung als Pensionspferd die Haftung als TIeraufseher. Mithin haftet der Versicherungsnehmer dann auch fr Schden an diesen Pferden, fr die er kraft Gesetzes die Aufsicht bernommen hat. Entsprechend sollten auch Reiterhfe in ihrem Pensionsvertrag regeln, ob eine Zustimmung zum gemeinsamen Koppelgang erteilt werden soll. Unter Verweis auf das Urteil des BGH vom 24.04.2018 (Az. VI ZR 25 / 17) heit es auf der Webseite der Anwaltskanzlei Milarc wie folgt:
Die reine Anwesenheit des eigenen Pferdes in einer Gruppe bei unklarem Unfallhergang gengt fr eine Haftung also nicht, vielmehr muss es in irgendeiner Weise selbst an der Entstehung des konkreten Schadens urschlich mitgewirkt haben.
Regelmig bleibt der Eigentmer des verletzten Tieres deshalb auf seinen Kosten sitzen, wenn sich nicht feststellen lsst, wessen Pferd den Schaden verursacht hat.“[10]
- Keine ausdrckliche Mitversicherung der Ttigkeit des Versicherungsnehmers als Pferdesitter (z. B. als Urlaubsvertretung oder als Koppeldienst). Einen entsprechenden Versicherungsschutz bietet z. B. die PHNIX Schutzgemeinschaft Assekuradeur GmbH mit ihrem Tarif max-THV (Stand 01.2023).
- Kein Versicherungsschutz fr Schden des versicherten Pferdes durch die nachweisbare Aufnahme von Giftkdern oder ausgebrachte Kder mit verletzendem Inhalt (z.B. Metallsplitter). Eine implizite Leistungsherleitung ist nicht ersichtlich. Im April 2021 hie es zum Thema bei Kraichgau-Lokal.de wie folgt:
Es gibt leider keine Statistik, die es belegen kann, da derartige Vergehen nicht in der Kriminalstatistik landen. Es ist nicht zu bersehen, die Zahl solcher Attacken ist in den letzten Jahren stetig gestiegen. Als Motive fr solch eine Tat gelten Streitigkeiten, Mutproben, Aggressionsabbau, Langeweile oder einfach nur fehlende Empathie gegenber Tieren. Das Ziel ist dabei immer das gleiche: Das Tier soll mglichst grausam sterben.[11]
- Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schden durch den Gebrauch von fremden versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen oder Kraftfahrzeuge-Anhngern, unabhngig davon, ob diese gemietet, geliehen, geleast oder Bestandteil eines besonderen Verwahrungsvertrages sind (siehe Ziffer A1‑6.4.1). Dies betrifft unter anderem Vermgensschden, die sich durch die Rckstufung des Schadenfreiheitsrabattes in der Kfz-Versicherung des Pferdetransportanhngers ergeben.
- Keine Mitversicherung von gesetzlichen Haftpflichtschden Dritter wegen Schden (z. B. eine mgliche Rabattrckstufung) beim Be– und Entladen des eigenen Kraftfahrzeuges oder Kraftfahrzeug-Anhngers. Eine solche Mitversicherung bietet z. B. die GVO Gegenseitigkeit Versicherung im Rahmen ihres Tarifes TOP-VIT PLUSN (Stand 01.09.2022).
- Keine bernahme einer Rabattrckstufung bei Schden an geliehenen versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen sowie Pferdetransportanhngern durch das versicherte Pferd. Diese Leistung bietet bezogen auf Pferdetransportanhnger z. B. die PHNIX Schutzgemeinschaft Assekuradeur GmbH mit ihrem Tarif max-THV (Stand 01.2023).
- Keine bernahme der Vollkasko-Selbstbeteiligung bei Schden an geliehenen versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen durch das versicherte Pferd. Eine solche bietet z. B. die Janitos mit ihrem Tarif Best Selection (Stand 01.07.2016).
- Im Produktinformationsblatt sind Schden durch vorstzliche Handlungen ausgeschlossen. Dies trifft aber auf die Forderungsausfalldeckung ausdrcklich nicht zu. Dadurch knnte die Aussage im Produktinformationsblatt als irrefhrend im Sinne der IDD (Insurance Distribution Directive) angesehen werden.
- Keine bernahme der Kosten fr das Wiedereinfangen entlaufener mitversicherter Pferde. Eine entsprechende Mitversicherung bietet z. B. der Tarif comfort aus dem Hause Alte Leipziger (Stand 07.2023).
- Keine bernahme der Kosten fr den Abbruch einer ungewollten Trchtigkeit versicherter Pferde durch ein drittes Tier. Das knnen u. a. Kosten fr den Tierarzt oder Medikamente sein.
- Kein ausdrcklicher Versicherungsschutz fr den Versicherungsnehmer als privater Pferdezchter (z. B. von Schul- und Begegnungspferde) oder Pferdedresseur, so etwa auch fr Schden aus dem Verkauf bestimmter Pferde) oder der zum Verkauf bestimmten Zuchttiere. Im Rahmen des Antragsprozesses wird allerdings in wokem Genderdeutsch danach gefragt, ob der Antragssteller Zchter:in oder Hobbyzchter:in sei.
- Keine ausdrckliche Mitversicherung des Fhrens von Handpferden. Da die Bedingungen keinen Ausschluss vorsehen, ist diese Ttigkeit im Rahmen der versicherten Risiken grundstzlich mitversichert, wobei allerdings bei dadurch verursachten Unfllen regelmig ein Mitverschulden des Tierhters anzunehmen ist. Gerade im Straenverkehr ist mit dem Fhren von Handpferden eine stark erhhte Unfallgefahr verbunden, worauf z. B. die Rechtsanwltin Iris Mller-Klein hinweist:
In der Literatur wird das Fhren von Handpferden im Straenverkehr als sorgfaltswidrig beschrieben, da der Reiter nicht gleichzeitig auf das von ihm gerittene und gleichzeitig auf das Handpferd einwirken knne.[12]
In eine hnliche Richtung kommentiert die DAHAG:
Ein Pferd sollte nur von einer geeigneten Person mit ausreichend Erfahrung und Knnen im Straenverkehr gefhrt oder geritten werden. Dabei muss die Strae genutzt werden, Gehsteige oder Radwege sind tabu. Das Pferd muss immer mit einer Trense aufgezumt sein. Ein Halfter mit Strick ist dazu nicht ausreichend. Zwei oder mehr Pferde zu fhren oder ein Handpferd dabeizuhaben, gilt als Versto gegen die erforderliche Sorgfaltspflicht. Pro Person ist also immer nur ein Pferd zulssig. Bei schlechten Lichtverhltnissen ist auerdem eine nach vorn und hinten gut sichtbare Beleuchtung vorgeschrieben.[13]
- Keine Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht des Versicherungsnehmers oder mitversicherter Personen als Eigentmer von Grundeigentum oder Immobilien zum Zweck der Tierhaltung (Haus- und Grundbesitzerrisiko). Fr solche Flle bentigt der Versicherungsnehmer in der Regel entweder eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht- oder eine Betriebshaftpflichtversicherung. Ausnahmsweise subsidir mitversichert ist diese Leistung z. B. im Tarif Pferdehalter-HV privat 2020 aus dem Hause Wrttembergische (Stand 06.2020). In Ziffer 6.14 der besonderen Bedingungen heit es wie folgt:
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Inhaber von im Inland gelegenen Grundstcken, Gebuden oder Einrichtungen (wie Stlle, Pferdebox(en), Weiden, Koppeln, Freianlagen, Reitpltze, Futterlager), soweit Sie diese ausschlielich fr die versicherte private Pferdehaltung nutzen.
- Keine bernahme der Kosten fr die Vermittlung einer Tierpension bzw. die bernahme der Kosten fr eine solche Unterbringung versicherter Tiere (z. B., wenn der Versicherungsnehmer durch einen Versicherungsfall oder infolge von Krankheit bzw. Unfall an der Ausbung der Sorge fr sein Tier verhindert wird). Beispielhaft erbringt die LVM mit ihrem Tarif Private Pferdehalter-Haftpflichtversicherung (Stand 09.2020) den nachgewiesenen Mehraufwand fr die Versorgung der versicherten Tiere durch Krankheit oder Unfall des Versicherungsnehmers infolge von dessen stationren Aufenthalt in einem Krankenhaus.
- Keine bedingungsseitige Fortsetzungsklausel zur Fortsetzung des Versicherungsschutzes bei Tod des Versicherungsnehmers.
- Keine bernahme bei Sachschden der Mehrkosten fr die Wiederbeschaffung oder Reparatur durch nachhaltige Unternehmen (ber den vom Versicherer anerkannten Zeitwert hinaus). Eine solche Mitversicherung bietet z. B. die GVO Gegenseitigkeit Versicherung im Rahmen ihres Tarifes TOP-VIT PLUSN (Stand 01.09.2022). Mitversichert sind jedoch die Mehrkosten fr eine Reparatur beschdigter Sachen im oben beschriebenen Umfang.
- Keine bernahme von Betreuungskosten fr das versicherte Pferd, wenn diese z. B. durch einen Umzug, einen Urlaub, eine Hochzeit oder einen Trauerfall erforderlich werden sollten.
- Analog zu den unverbindlichen Musterbedingungen des GDV gilt eine Embargoklausel, die nicht nur Wirtschafts‑, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland bercksichtigt, sondern auch solche der USA, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Europischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Fr Kunden, die z. B. an internationalen Springreitturnieren oder Pferdeschauen im Iran oder Russland teilnehmen, kann die Embargoklausel zum Problem werden. Eine positivere Sanktionsklausel bietet z. B. der Tarif allsafe cavallo (Version 1.05) aus dem Hause Konzept & Marketing (Stand 06.2016, Fassung vom 30.09.2022) mit ihrem , die sich so lesen lsst, dass nur solche Sanktionen oder Embargos Geltung haben sollen, die nach deutschem oder EU-Recht anwendbar sind. Dies ist vergleichbar mit einer fehlenden Embargoklausel, wie sie sich in einigen lteren Bedingungswerken diverser Unternehmen finden lsst.
- Keine Mitversicherung bedingungsseitiger Assistanceleistungen (z. B. Schadenschnell-Services, Hotline fr Versicherungsfragen). So bietet z. B. die ARAG (ARAG Tierhalterhaftpflicht-Schutz, Stand 11.2021, Fassung 04.2023) einen ARAG Online Rechts-Service bzw. die rhion.digital (AVB THV 2021, Stand 05.2021) ihren Home Service.
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[1] Produktflyer Pferd & Reiter sicher plus. Druckstck DOC-50_0224_V02
[2] Siehe Witte, Stephan Tarifanalyse: Die Pferdehalterhaftpflichtversicherung der Uelzener (Stand 12.2020) auf critical-news.com vom 02.02.2021. Aufzurufen unter https://critical-news.de/kurzcheck-die-pferdehalterhaftpflichtversicherung-der-uelzener/, zuletzt aufgerufen am 16.07.2024.
[3] Siehe z. B. Reiterstaffel Harburg – Hilfe im Galopp! auf johanniter.de Aufzurufen unter https://www.johanniter.de/juh/lv-nord/so-koennen-sie-bei-uns-im-norden-mitmachen/tierische-helden-im-norden/reiterstaffel-harburg/, zuletzt aufgerufen am 18.09.2023.
[4]Reitbeteiligung, Gast- oder Fremdreiter sind im Zusammenhang mit diesem Infoblatt immer als Synonym zu verwenden“
[5] Reitbeteiligung, Gastreiter und Fremdreiter Was muss ich als Pferdehalter beachten? Druckstck VER-4741_FLYER_RB_DINA4_0522_V03, Seite 1.
[6] Reitbeteiligung, Gastreiter und Fremdreiter Was muss ich als Pferdehalter beachten? Druckstck VER-4741_FLYER_RB_DINA4_0522_V03, Seite 1.
[7] BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL auf bundesgerichtshof.de. Aufzurufen unter http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&az=VI%20ZR%20372/13&nr=67450, zuletzt aufgerufen am 12.09.2023.
[8] Hufen, Friedhelm Stellungnahme zur ffentlichen Anhrung zur nderung des Transplantationsgesetzes im Rahmen der 59. Sitzung des Ausschusses fr Gesundheit des Deutschen Bundestages am 25. September 2019 auf bundestag.de vom 26.09.2018. Ausschussdrucksache 19(14)95(6) gel. ESV zur Anh am 25.09.2019 – Organspende – 19.09.2019. Aufzurufen unter https://www.bundestag.de/resource/blob/658514/c8cefd864f97056103dd4760c0fc4b38/19_14_0095-6-_ESV-Prof-Dr-Friedhelm-Hufen_Organspende.pdf, zuletzt aufgerufen am 22.05.2024.
[9] Siehe z. B. Koppelunfall. Wer zahlt? auf kanzlei-schrade.de vom 31.05.2017. Aufzurufen unter https://kanzlei-schrade.de/koppelunfall/, zuletzt aufgerufen am 18.09.2023.
[10] Keine Sippenhaftung bei Koppelunfall auf milarc.de vom 13.09.2019. Aufzurufen unter https://milarc.de/keine-sippenhaftung-bei-koppelunfall/, zuletzt aufgerufen am 18.09.2023.
[11] Schneidewind, Birgit Wenn aus Pferdetrumen ein Albtraum wird Giftkder werden vermehrt ausgelegt auf kraichgau-lokal.de vom 16.04.2021. Aufzurufen unter https://kraichgau-lokal.de/wenn-aus-pferdetraeumen-ein-albtraum-wird-giftkoeder-werden-vermehrt-ausgelegt/, zuletzt aufgerufen am 15.09.2023.
[12] Mller-Klein, Iris Pferde und Reiter im Straenverkehr auf pferderecht-wissen.de, zuletzt aktualisiert am 18.11.2019 um 15:09 Uhr. Aufzurufen unter https://pferderecht-wissen.de/pferderecht/pferde-und-reiter-im-strassenverkehr/, zuletzt aufgerufen am 20.09.2023.
[13] DAHAG Rechtsservices AG Pferderecht: Die wichtigsten Fakten auf einen Blick auf dahag.de vom 28.10.2019. Aufzurufen unter https://www.dahag.de/c/ratgeber/pferderecht-die-wichtigsten-fakten-auf-einen-blick, zuletzt aufgerufen am 20.09.2023.