Die aktuelle Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG mit den Basis-Schutz, Economic-Schutz, Classic-Schutz, Comfort-Schutz, Exclusiv-Schutz und Excellent-Schutz ist gültig seit dem 01.02.2023. Während die Leistungen der bisherigen Excellent-Deckung (siehe hier) nur in wenigen Bereichen verbessert wurden, wurde der bisherige Leistungsumfang des Tarifes Exclusiv in vielen Bereichen an den der Excellent-Deckung angepasst.
Die einzelnen Tariflinien können durch optionale Bausteine erweitert werden:
- Fahrraddiebstahl (in Prozent der Versicherungssumme, max. 10.000 Euro, in den Tarifen Exclusiv und Excellent automatischer Einschluss von 1 % der Versicherungssumme. Siehe unten)
- Fahrrad-Vollkaskoversicherung für Pedelecs / E‑Bikes (max. 10.000 Euro Versicherungssumme)
- Überschwemmung durch Starkregen (im Excellent-Schutz beitragsfrei enthalten)
- Elementarschadenversicherung (inklusive Überschwemmung durch Starkregen. Versicherung gegen Schäden durch Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkungen, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch)
- Glasversicherung (für Ein- /Zwei– bzw. für eine Wohnung im Mehrfamilienhaus)
- WoMoBil-Versicherung (Versichert ist der mitgeführte Inhalt im Wohnmobil, Wohnwagen, Camper oder PKW. Versicherungssumme 20.000 Euro)
- Reisegepäckversicherung (wahlweise 2.000 oder 4.000 Euro Versicherungssumme. Kein Einschluss möglich in den Tarifen Basis‑, Economic- und Classic-Schutz)
- Summen- und Konditionsdifferenzdeckung (nur im Exclusiv- und Excellent-Schutz gegen Zuschlag von 25,00 Euro netto möglich)
Versicherbar sind Wohnungen bis zu Versicherungssumme von 250.000 Euro. Beträgt der Wertsachenanteil mindestens 75.000 Euro oder die Gesamtversicherungssumme mindestens 200.000 Euro, gelten erweiterte Sicherungsrichtlinien. Liegt der Wertsachenanteil bei über 100.000 Euro, ist der Einbau / das Vorhandensein einer VdS anerkannten Einbruchmeldeanlage mit Aufschaltung zu einem Sicherheitsdienst oder zur Polizei zwingend vorgeschrieben.
Ein Unterversicherungsverzicht wird von der Ammerländer ab einer Versicherungssumme von mindestens 650 Euro je Quadratmeter Wohnfläche gewährt. In den Tarifen Comfort‑, Exclusiv- sowie Excellent-Schutz gilt außerdem ein solcher Unterversicherungsverzicht bei Kleinschäden bis in Höhe von 1 % der Versicherungssumme.
Der Versicherer definiert die Wohn- und Nutzfläche wie folgt:
„Die Wohnfläche ist die Grundfläche aller Räume einer Wohnung einschließlich Wintergärten und Hobbyräume. Nicht zu berücksichtigen sind Treppen, Balkone, Loggien und Terrassen sowie Keller‑, Speicher/Bodenräume, die nicht zu Wohn- oder Hobbyzwecken genutzt werden. Die Fläche aller Arbeitszimmer von Selbstständigen und Freiberuflern, die sich innerhalb der privat genutzten Wohnung befinden, ist zusätzlich zu berücksichtigen, wenn diese Arbeitszimmer gemäß den besonderen Bedingungen mitversichert werden sollen.“
Gefahrerhöhung bei Unbewohntsein tarifabhängig
Gebäude, die bei Antragsstellung mehr als 60 Tage im Jahr unbewohnt sind, sind anfragepflichtig. Bei Unbewohntsein nach Vertragsabschluss, besteht Versicherungsschutz für Zeiträume bis zu 60 Tagen, in den Tarifen Exclusiv und Excellent abweichend bis zu 12 Monaten.
Nicht versicherbar sind Wohnungen mit mehr als drei Schäden in den letzten fünf Jahren, Risiken mit einer Versicherungssumme über 250.000 Euro, nicht vom Versicherungsnehmer selbst bewohnte Risiken sowie Risiken in Gebäuden der Bauartklassen IV und V sowie Fertighausgruppe III (z. B. mit Reetdach oder Fertighäuser ohne feuerhemmende Verkleidung). Nicht versicherbar sind des Weiteren insolvente Antragssteller. Online weiterhin nicht versicherbar u. a. Wohnungen in Gebäuden ohne massive Außenwände.
Für Gebäude, die in den ZÜRS — Zonen 3 und 4 stehen, ist kein Versicherungsschutz gegen weitere Elementargefahren möglich. Gleiches gilt für Gebäude mit Elementarschäden in den letzten 10 Jahren vor Antragsstellung, bei Überschwemmungen des Grundstücks oder Starkregenniederschlag in den letzten fünf Jahren vor Antragsstellung sowie für Risiken, die sich in einem Bereich befinden, welcher in den letzten fünf Jahren vor Antragsstellung von einer Überschwemmung betroffen war. Anzugeben sind ausdrücklich auch nicht versicherte Schäden.
Für die erweiterten Elementargefahren gilt eine Wartezeit von einem Monat sowie eine Selbstbeteiligung von 10 % der Schadenhöhe, mindestens 250 Euro, maximal 1.500 Euro.
Jährliche Zahlweise angeraten
Bei unterjähriger Zahlweise wird ein Ratenzahlungszuschlag in Höhe von 3 % (halbjährliche Zahlweise), 5 % (vierteljährliche Zahlweise) bzw. 6 % (monatliche Zahlweise) erhoben. Der Mindestbruttobeitrag bei Lastschrift beträgt 3,00 Euro netto je Rate. Eine monatliche Zahlung ist nur per Lastschrift möglich. Mahnungen für rückständige Beiträge werden jeweils mit je 2,50 Euro, qualifizierte Mahnungen mit mindestens 5,00 Euro in Rechnung gestellt.
Bei Einschluss der Bausteine Fahrrad-Vollkaskoversicherung oder WoMoBil-Versicherung wird jeweils ein Nachlass von 10 % auf die Hausratversicherungssumme gewährt.
Die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung, eines Schadenfreiheitsrabatts, eines Bündelnachlasses oder eines Seniorenrabatts zur Beitragsreduzierung werden von der Ammerländer nicht angeboten.
Die meisten Hausratversicherer versichern nur Wohnungen mit von außen bündigen Zylinderschlössern und ohne von außen verschraubte Türbeschläge / Türschilder. Die Angabe zu solchen und anderen Mindestsicherungen ist bei der Ammerländer erst ab einer Versicherungssumme von über 200.000 Euro oder einem Wertsachenanteil von über 75.000 Euro zu machen.
Vereinbart werden kann eine Vertragslaufzeit von ein oder drei Jahren. Ein Laufzeitnachlass wird nicht geboten.
Kündigungsmöglichkeiten
Der Versicherungsnehmer kann den vereinbarten Versicherungsschutz in den Produkten Basis-Schutz, Economic- und Classic-Schutz mit Frist von drei Monaten zur Hauptfälligkeit bzw. in den Tarifen Comfort-Schutz, Exclusiv-Schutz sowie Excellent-Schutz täglich ohne Einhaltung einer Frist kündigen, der Versicherer jeweils mit Frist von drei Monaten zur jeweiligen Hauptfälligkeit.
Das unter Umständen tägliche Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers kann problematisch sein, wenn z. B. ein Kunde einen Vertrag aufgrund einer Beitragsanpassung kündigt, nicht rechtzeitig einen geeigneten Ersatzvertrag findet und der betreuende Makler zum Zeitpunkt der Kündigung urlaubsbedingt keine zeitnahe Kenntnis erlangt. Kommt es dann zu einem Schaden, kann es sein, dass der bisherige Kunde unversichert oder schlechter versichert ist.
Wesentliche Kritikpunkte am Tarif aus 2021 und 2022 (insbesondere die besonderen Obliegenheiten im Zusammenhang mit der Versicherung von Wertsachen) haben sich auch durch die Aktualisierung der Bedingungen nicht geändert.
Ausgewählte Leistungen des Tarifs Excellent-Schutz der Ammerländer
- Best-Leistungs-Garantie (hier: Erweiterte Leistungsgarantie) bis zur Versicherungssumme ohne verkürzte Kündigungsfrist. Wie üblich ist u.a. eine Leistungserweiterung hinsichtlich unbenannter Gefahren nicht möglich. Der Ausschluss für „Einschlüsse von Elementargefahren“ ist unspezifisch und könnte entweder so ausgelegt werden, dass damit auch z.B. Schäden durch Windbewegungen unter Windstärke 8 außerhalb versicherter Räume gemeint sein sollen oder aber, dass es sich konkret nur auf die in den Bedingungen benannten Elementargefahren (z.B. Erweiterung von Lawinen auch um Dachlawinen) beziehen soll.
- Besitzstandsgarantie (Vorversicherergarantie). Diese gilt u. a. nicht für eine beitragsfrei höhere Mitversicherung von Fahrraddiebstahl beim Vorversicherer und nur bei einem ununterbrochenen Versicherungsschutz.
- Sofern vereinbart, besteht eine Summen- und Konditionsdifferenzdeckung für bis zu 12 Monate. Unklar ist, ob z.B. erweiterte Elementargefahren oder Glasschäden mitversichert sind, die bei der Ammerländer als neuem Versicherer mitversichert sind, beim bisherigen Versicherer jedoch nicht ausgeschlossen waren.
- Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit bis maximal 12 Monate. Der Anspruch auf Beitragsbefreiung setzt insbesondere voraus, dass der Arbeitnehmer vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 18 Monate ununterbrochen in einem sozialversicherungspflichtigen, ungekündigten und nicht befristeten Arbeitsverhältnis mit einer Arbeitszeit von mindestens 15 Wochenstunden stand und das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
- Genereller Unterversicherungsverzicht bis 1 Prozent der vereinbarten Versicherungssumme
- Vorsorgedeckung von 30 %. Für die versicherten Kostenpositionen gilt abweichend nur eine Vorsorgedeckung von 10 % über die Versicherungssumme hinaus.
- Verzicht auf Kürzung der Leistung bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles.
- Verzicht auf Kürzung der Leistung bei grob fahrlässiger Verletzung gesetzlicher und behördlicher Sicherheitsvorschriften.
- Verzicht auf die Kürzung der Leistung bei grob fahrlässiger Nichteinhaltung der Heizobliegenheit während der kalten Jahreszeit.
- Versicherungsschutz für Wertsachen besteht bis in Höhe der Versicherungssumme. Außerhalb definierter Wertschutzschränke besteht eine maximale Versicherungssumme von 3.500 Euro (Bargeld, auf Geldkarten geladene Beträge mit Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt), 25.000 Euro (Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere) bzw. 50.000 Euro (Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin). Es gelten ehebliche Einschränkungen für Wertsachen ab 1.000 Euro (siehe „ausgewählte Einschränkungen“). Besondere Sicherheitsvorschriften gelten ab einem Wertsachenanteil von 75.000 Euro.
- Mitversicherung von Handelswaren und Musterkollektionen bis 20.000 Euro. Die Mitversicherung gilt allerdings nur innerhalb des Versicherungsortes, also nicht auch im Rahmen der Außenversicherung.
- Mitversichert sind sämtliche Smart-Home-Geräte, die zur Überwachung des versicherten Hausrates dienen und sich auf dem Grundstück der versicherten Wohnung befinden. Die Entschädigung ist auf 3.500 Euro begrenzt.
- Technische, optische sowie akustische Sicherungsanlagen, die zum Schutz des versicherten Hausrates auf dem Grundstück, auf dem die versicherte Wohnung liegt, existieren, gelten als versicherte Sachen, sind aber nicht gegen Diebstahl versichert.
- Mitversichert sind Schäden an nicht am Fahrzeug montierten Winter-/Sommerreifen inklusive der Felgen bei Einbruchdiebstahl und Brand, nicht jedoch infolge von Schäden etwa durch Leitungswasser oder erweiterte Elementargefahren. Die gleiche Mitversicherung gilt für nicht montierte Kindersitze und Dachboxen. Die Höchstentschädigung beträgt 10.000 Euro. Nicht versichert ist sonstiges Kfz-Zubehör (z.B. Ersatzteile für die Karosserie eines Oldtimers oder Autoradios) oder Teile und Zubehör von Luft- oder Wasserfahrzeugen. Der beschriebene Versicherungsschutz besteht auch in versicherten Garagen, die sich außerhalb des Versicherungsortes, aber innerhalb des Wohnortes befinden.
- Mitversichert im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme des Versicherungsnehmers gilt der Hausrat einer Pflegekraft oder eines Au-Pair, die während der Ausübung ihrer Tätigkeit die Wohnung des Versicherungsnehmers mitbewohnt. Da diese Personen normalerweise nicht zum Haushalt des Versicherungsnehmers im Sinne von Ziffer A 8.1 VHB 2016 des GDV gehören, kann dies als tatsächliche Besserstellung angesehen werden. Mehr zum Thema an entsprechender Stelle der Tarifanalyse aus dem Hause Barmenia an dieser Stelle.
- Mitversichert sind Sportgeräte (z. B. Laufbänder, Stepper oder Rudergeräte), die sich dauerhaft außerhalb der versicherten Wohnung befinden, sich bis 10.000 Euro mitversichert.
- Versicherungsschutz besteht in privat genutzten Garagen am sowie in der Nähe des Versicherungsortes. Außerdem versichert sind auch privat genutzten Garagen außerhalb des Versicherungsgrundstücks, dies ohne eine konkrete räumliche Einschränkung. In Letzteren nicht versichert sind Wertsachen.
- Mitversicherung von ausschließlich privat, selbst genutzten Wallboxen bis in Höhe von 3.500 Euro. Ausgeschlossen sind Folgeschäden an dem Kraftfahrzeug, an der Speichereinheit des Kraftfahrzeuges oder an dem Gebäude selbst. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass bei der Installation sämtliche Herstellervorgaben eingehalten wurden und die Installation durch ein gemäß Niederspannungsanschlussverordnung eingetragenes Fachunternehmen durchgeführt wurde. Der Einschluss gehört zu den Neuerungen gegenüber dem Tarif aus 2021.
- Mitversicherung von Balkonkraftwerken (sog. Plug- and-Play Solaranlagen) bis 600 Watt, sofern sich diese auf dem Grundstück der versicherten Wohnung befinden. Die Entschädigung ist auf 3.500 Euro begrenzt. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die geltenden gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden, insbesondere die Anmeldung der Anlage bei der Bundesnetzagentur und beim örtlichen Energieversorgungsunternehmen. Des Weiteren muss gewährleistet werden, dass die Installation und die Wartung der Anlage gemäß den Herstellerangaben durchgeführt wird. Der Einschluss gehört zu den Neuerungen gegenüber dem Tarif aus 2021.
- Versicherungsschutz besteht für Hausrat an einem beruflich bedingten Zweitwohnsitz (Pendlerwohnung) bis in Höhe von 20 Prozent der Versicherungssumme, maximal jedoch bis 20.000 Euro, für Wertsachen maximal 2.500 Euro. Gegenüber vielen Wettbewerbern gelten nicht nur Antiquitäten als versicherte Wertsachen Die Pendlerwohnung am Ort der Arbeitsstätte muss mindestens 50 Kilometer vom Erstwohnsitz entfernt liegen.
- Außenversicherung bis 12 Monate.
- Versicherungsschutz für ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzte Räume, auch, wenn diese nicht ausschließlich durch die Wohnung betreten werden können. Dies gilt jedoch nicht, wenn in diesen Räumen Publikumsverkehr stattfindet oder Angestellte beschäftigt werden.
- Mitversicherung unbenannter Gefahren mit 10 Prozent Selbstbeteiligung, mindestens 500 Euro. Ausschlüsse zu benannten Gefahren bleiben erhalten. Nicht versichert sind ergänzend Schäden u.a. an Glas, Keramik, elektronischen Geräten, Sportgeräten sowie an oder durch Personen oder Tiere aller Art. Ebenfalls ausgeschlossen sind Schäden u. a. durch einfachen Diebstahl, Stehen- und Liegenlassen. Keine ausdrückliche Beweislastumkehr zu Gunsten des Versicherungsnehmers.
- Einfacher Diebstahl von Fahrrädern bis 1 % der Versicherungssumme. Die Leistung kann gegen Zuschlag auf bis zu 103 % der Versicherungssumme, maximal auf 10.000 Euro erhöht werden.
- Mitversicherung von Hausrat aus dem verschlossenen Innen- oder Kofferraum eines Kraftfahrzeugs oder Kraftfahrzeuganhängers, aus einer auf einem Kraftfahrzeug montierten verschlossenen Dachbox, nicht jedoch aus Wasser(sport)fahrzeugen, Luftfahrzeugen, Wohnmobilen oder Wohnwagen. Versicherungsschutz besteht weltweit. Nicht versichert ist der Diebstahl von Wertsachen. Implizit ausgeschlossen sind zudem Schäden durch Jamming[1] (Blockierung des Funksignals durch Jammer). Diese fehlende Mitversicherung entspricht dem Marktstandard und der gängigen Rechtsprechung (z. B. Urteil des AG München vom 12.03.2020 (Az. 274 C 7752/19)). Inwiefern Diebstahl infolge von Relay Attack (Funkstreckenverlängerung durch Abgreifen des Funksignals) etwa bei Keyless-Go-Systemen mitversichert ist, ist bedingungsseitig nicht klargestellt. Bedingungsseitig versichert ist das Aufbrechen von Kfz (auch durch nicht dazu bestimmte Werkzeuge), entsprechend ist auch der Diebstahl durch Relay Attack mitversichert. Versicherungsschutz für Diebstahl infolge von Jamming wäre aktuell z. B. unter Bezugnahme auf die Best-Leistungs-Garantie der Ammerländer und Verweis auf Ziffer C3‑3.9 des Tarifs Infinitus der Interlloyd (Stand 01.2021) bis in Höhe von 1.000 Euro herleitbar. Nach dem oben zitierten Wortlaut der Bedingungen muss ein Kraftfahrzeug selbst nicht versichert sein, damit der Diebstahl aus diesem versichert wäre. Insofern wäre Hausrat, der sich für einen Zeitraum von maximal einem Jahr außerhalb der Wohnung befindet (siehe Ziffer 48 Nr. 3 Excellent), über diesen Baustein auch im Fall von Jamming mitversichert.
- Mitversichert ist der einfache Diebstahl von Hör- und Sehhilfen (nur geschliffene Gläser), Zähnen und Gebissen sowie der Taschendiebstahl, allerdings nur für Personen ab Vollendung des 60. Lebensjahres, bis 1 Prozent der Versicherungssumme, max. 1.500 Euro mit 250 Euro Selbstbehalt und bei Taschendiebstahl mit Entschädigung zum Zeit- anstatt zum Neuwert. Bei Taschendiebstahl keine Mitversicherung von Wertsachen.
- Einfacher Diebstahl unter anderem von Gartenmöbeln, Gartengeräten und Rasenmährobotern, jeweils aus gemeinschaftlich genutzten Räumen sowie vom eingefriedeten Grundstück, nicht jedoch von Schäden durch Zerstörung oder Vandalismus an diesen. Da diese keine versicherten Sachen im Sinne von § 6 Nr. 2 VHB 2022 sind, lässt sich hier auch keine Erweiterung des Versicherungsschutzes im Rahmen der optional mitversicherten unbenannten Gefahren herleiten. Auch, wer seine Gartenmöbel auf einem nicht vollständig umfriedeten Grundstück hat, etwa, weil die Zufahrt zum Grundstück kein Tor besitzt, geht im Zweifel leer aus.
- Versicherungsschutz bei Trickdiebstahl besteht innerhalb des Versicherungsortes bis 10.000 Euro. Werden hierbei Kunden‑, Scheck- oder Kreditkarten gestohlen, so wird auch für die Folgen eines daraus resultierenden Missbrauchs geleistet.
- Einfacher Diebstahl von Gepäckstücken und deren Inhalt bis 3 Prozent der Versicherungssumme mit 100 Euro Selbstbehalt. Nicht versichert ist der Diebstahl von Wertsachen, Mobiltelefonen, elektronischen Geräten, Computern sowie der Inhalt von Hand- oder Tragetaschen.
- Mitversichert ist der einfache Diebstahl von fest verankerten Skulpturen vom umfriedeten Grundstück des Versicherungsnehmers bis in Höhe von 3 % der Versicherungssumme.
- Bis in Höhe von 3.500 Euro mitversichert sind sämtliche Geräte aus dem Bereich Smart-Home, die zur Überwachung des versicherten Hausrates dienen und sich auf dem Grundstück der versicherten Wohnung befinden. Dies gilt auch, wenn die Gegenstände wie z. B. Kameras, Bewegungsmelder oder anderweitige Sensoren Gebäudebestandteile oder Gebäudezubehör darstellen.
- Mitversicherung der Beschädigungen an Fahrrädern, die als Reisegepäck eines öffentlichen Nahverkehrsmittels aufgegeben wurden.
- Mitversichert bis in Höhe von 3.500 Euro sind Schäden durch Phishing oder Pharming im Zusammenhang mit Online-Banking-Aktionen, welche der Versicherungsnehmer in der versicherten Wohnung oder über ein eigenes, geeignetes elektronisches Gerät (z. B. Laptop, portabler PC, Smartphone) durchführt.
- Mitversichert bis in Höhe von 3.500 Euro mit 50 Euro Selbstbeteiligung sind Schäden durch Betrug beim Onlinehandel (Kauf privater Waren durch das Internet), sofern der Verkäufer mit seiner Privat- oder Geschäftsadresse in Deutschland gemeldet ist. Dabei gelten diverse Ausschlüsse, z. B. Briefmarken, Gutscheine, Eintrittskarten für Veranstaltungen oder Kleinanzeigen zur Kaufanbahnung.
- Mitversichert bis in Höhe von 3.500 Euro sind Schäden durch Skimming infolge der Manipulation von Geldautomaten).
- Versicherungsschutz ausdrücklich auch bei Einbruchdiebstahl über nicht versicherte Räume[2]. Diese Leistung ist als Klarstellung, nicht jedoch als Besserstellung gegenüber den unverbindlichen Musterbedingungen des GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) anzusehen.
- Mitversichert sind Folgeschäden durch die Manipulation / das Hacken von Smart-Home-Komponenten bis 3.500 Euro, nicht jedoch Schäden durch die Bedienung oder den Gebrauch versicherter Smart-Home-Geräte durch den Versicherungsnehmer bzw. Schäden durch Unachtsamkeit des Versicherungsnehmers oder den Diebstahl versicherter Smart-Home-Geräte durch Dritte. Der Versicherungsnehmer hat die Außerkraftsetzung des Smart-Home-Systems nachzuweisen. Das Abhandenkommen von versicherten Sachen allein reicht nicht aus.
- Versicherungsschutz besteht für den einfachen Diebstahl versicherter Sachen im Haushalt des Versicherungsnehmers lebende Hausangestellte (z. B. Pflegekraft) bis in Höhe von 300 Euro.
- Versicherungsschutz für Schäden an oder die Zerstörung von versicherten Sachen des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person als Opfer einer polizeilich angezeigten Straftat (z. B. Diebstahl von Solarzellen, einfacher Diebstahl von nicht ausdrücklich benannten Sachen) . Versicherungsschutz gilt bis in Höhe von 3.000 Euro, für Wertsachen bis in Höhe von 1.000 Euro. Ausgenommen von der Mitversicherung sind unter anderem Fahrraddiebstähle sowie Schäden durch Computerkriminalität. Diese Leistung gehört zu den Leistungserweiterungen gegenüber dem Bedingungswerk aus 2021.
- Bis 10.000 Euro mitversichert ist innerhalb des Versicherungsorts die Beschädigung, Zerstörung oder das Abhandenkommen von Hausrat durch wild lebendes Schalen- oder Federwild gemäß Bundesjagdgesetz. Ausgeschlossen sind Schäden an versicherten Sachen auf Balkonen oder Terrassen. Kein entsprechender Versicherungsschutz besteht zudem im Rahmen der Außenversicherung.
- Innerhalb versicherter Räume sind Sturmschäden unabhängig von der Windstärke mitversichert. Dies ist widersprüchlich, da Sturm gemäß § 5 Nr. 2 VHB 2022 der Ammerländer eine Mindestwindstärke 8 voraussetzt. Es fehlt eine Klarstellung, inwiefern Durchzug infolge von Druckunterschieden zwischen verschiedenen Gebäudeteilen mitversichert oder ausgeschlossen ist. Da die Bedingungen von „Sturm“ sprechen, ist an dieser Stelle von einer fehlenden Mitversicherung auszugehen. In der Regel lässt sich ein Handeln, das zu Durchzug führt, vorhersehen, womit eine Herleitung von Versicherungsschutz über die unbenannten Gefahren tendenziell eher auszuschließen ist.
- Auf dem Versicherungsgrundstück auf dem sich die versicherte Wohnung (inkl. Balkon und Terrasse) befindet, jedoch außerhalb versicherter Räume, sind Schäden durch Sturm ab Windstärke 8 versichert.
- Versicherungsschutz bis 3 % der Versicherungssumme mit 250 Euro Selbstbehalt besteht für das Eindringen von Regen- oder Schmelzwasser durch nicht sturm- bzw. hagelbedingte Gebäudeöffnungen und den hieraus entstandenen Schaden durch die unmittelbare Einwirkung auf versicherte Sachen.
- Auch ohne Vereinbarung der Mitversicherung erweiterter Elementargefahren sind Überschwemmungen durch Starkregen beitragsfrei eingeschlossen. Es gilt eine Selbstbeteiligung von 10 % der Schadensumme, mindestens 250 Euro, maximal 1.500 Euro. Bei fehlender nahtloser Vorversicherung zu dieser Leistung gilt eine Wartezeit von einem Monat ab Vertragsbeginn.
- Auch ohne Vereinbarung der Mitversicherung erweiterter Elementargefahren sind Rückstauschäden bis in Höhe von 5 Prozent der Versicherungssumme mit 250 Euro Selbstbehalt versichert, sofern eine funktionsfähige Rückstausicherung vorhanden ist.
- Subsidiär zum Netzbetreiber sind Schäden an versicherten elektrischen Geräten durch Spannungsschwankungen (Stromschwankungen) mitversichert. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die Stromschwankung nachweislich vor dem Hausanschlusskasten aufgetreten ist.
- Mitversichert sind Schmor- und Seng- sowie Rauch- und Rußschäden, die nicht Folge eines Brandes sind. Nicht versichert sind Schmor- und Sengschäden an elektrischen Geräten und Wertsachen.
- Mitversichert ist die Explosion von Blindgängern (Kampfmittel aus beendeten Kriegen), nicht jedoch sonstige Schäden durch die Entschärfung von Blindgängern (hierzu Ausschluss im Rahmen der unbenannten Gefahren nach Ziffer 104 Nr. 2 b).
- Schäden durch Transportmittelunfälle (Unfälle mit Bus, Bahn, Taxi oder Miet-Pkw). Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die zu transportierenden Sachen ordnungsgemäß verstaut, sachgemäß geladen und gesichert werden, nicht jedoch auf dem Dach transportiert werden.
- Übernahme der Rückreisemehrkosten für den Abbruch von Urlaubs- und Dienstreisen. Versicherungsschutz besteht bei Schäden ab 5.000 Euro für den Versicherungsnehmer. Kein Versicherungsschutz besteht für Angehörige des Haushalts des Versicherungsnehmers.
- Bis zu 3.500 Euro Reiserücktrittskosten (Stornokosten) für eine Urlaubs‑, nicht jedoch Dienstreise, ab einer Mindestschadenhöhe von 10.000 Euro. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Versicherungsfall innerhalb einer Woche vor Reiseantritt eingetreten ist.
- Mitversicherung von Hotelkosten ohne Nebenkosten (z.B. Frühstück, Telefon, TV) ohne zeitliche Begrenzung.
- Lagerkosten für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten.
- Bei der Durchführung eines Sachverständigenverfahrens zur Feststellung der Schadenhöhe wird ab einer festgestellten Schadenhöhe von mindestens 5.000 Euro der Anteil des Versicherungsnehmers an den Kosten eines von ihm beauftragten Sachverständigen in voller Höhe erstattet.
- Mitversichert bis in Höhe von 1.000 Euro sind die Kosten infolge eines Fehlalarms durch Rauchmelder bei einem Feuerwehreinsatz bzw. für die Beseitigung von Schäden durch gewaltsamen Zutritt von Polizei oder Feuerwehr in die versicherte Wohnung. Voraussetzung ist, dass die benannten Geräte nach den anerkannten Regeln der Technik eingebaut wurden und mit einer funktionsfähigen Batterie ausgestattet wurden. Außerdem muss der Fehlalarm durch einen technischen Defekt ausgelöst worden sein. Nicht mitversichert – auch im Fall eines technischen Defekts – ist ein Fehlalarm durch Tabakrauch, Kochdünste und dergleichen.
- Mitversichert sind Datenrettungskosten.
- Übernahme der Kosten für die vorübergehende Anmietung von Haushaltsgeräten (Waschmaschine, Wäschetrockner, Kühlschrank, Gefrierschrank oder ‑truhe, Herd / Ofen, Geschirrspülmaschine), sofern diese durch einen Versicherungsfall beschädigt, zerstört oder abhandengekommen sind und eine umgehende Reparatur oder Ersatzbeschaffung nicht möglich sein sollte.
- Mitversichert sind Mehrkosten durch Technologiefortschritt und Preissteigerungen.
- Instandsetzungskosten bei Beschädigungen von behindertengerechten Einbauten in gemieteten, in Sondereigentum befindlichen Wohnungen sowie in Einfamilienhäusern.
- Kosten für Mehrverbrauch von Gas und Wasser nach einem versicherten Schadenfall, nicht jedoch von Ölverlust oder Stromverlust aus z. B. Stromspeichern.
- Übernahme der Betreuungskosten für infolge eines Versicherungsfalles notwendige Kinderbetreuung bis 350 Euro. Voraussetzung ist eine Mindestschadenhöhe von 1.500 Euro.
- Mitversichert sind die Kosten für einen Schlüsseldienst bei angebrochenen oder abhanden gekommenen Schlüsseln für die Wohnungseingangstür des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person bis in Höhe von 150,- Euro.
- Übernahme der Kosten des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person für eine psychologische Betreuung nach einem versicherten Einbruchdiebstahl, Raub oder Brand bis in Höhe von 500 Euro.
- Kosten für die Entfernung von Wespen‑, Hornissen- und Bienennestern bis 300 Euro. Die Entfernung und Umsiedlung des Nests muss durch den Versicherungsnehmer beantragt und von der Naturschutzbehörde oder einer anderen zuständigen Behörde der Stadt oder des Landkreises genehmigt werden.
- Bei Schäden ab 1.000 Euro Schadenhöhe pauschale Entschädigung bis 50 Euro.
- Nachhaltigkeitsklausel: Übernahme der Mehrkosten bis 25 % für die Anschaffung eines ökologisch höherwertigen Ersatzes gleicher Art und Güte für benannte Sachen (z. B. Möbel, Haushaltsgeräte), nicht jedoch erhöhte Hotelkosten bei Unterbringung in nachhaltig zertifizierten Hotels. Die Leistung ist auf 3.500 Euro begrenzt.
- Nach mindestens drei Jahren Vertragslaufzeit Beitragsreduzierung um 25 Prozent bei Umzug in ein Seniorenheim, nicht jedoch auf unter 29,00 Euro netto p. a.
- Versicherungsschutz besteht für eingelagerten Hausrat in Lagerhäusern, Speditionen und vergleichbaren Einrichtungen, wenn die Gebäude die Voraussetzungen der Bauartklassen (BAK) I, II, oder III erfüllen. Versicherungsschutz wird gewährt für eine Dauer von bis zu 12 Monaten. Elektronische Gegenstände sind dort nur zum Zeitwert, Wertsachen nicht versichert.
- Sofern die gesamte Wohnfläche versichert wird, besteht Versicherungsschutz auch für den Hausrat von Wohngemeinschaften, sofern u. a. alle Bewohner derselben zum Schadenzeitpunkt behördlich am Versicherungsort gemeldet sind. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass alle in der Wohnung lebenden Personen zum Schadenzeitpunkt behördlich in der versicherten Wohnung gemeldet sind. Kein Versicherungsschutz besteht für möbliert untervermietete Zimmer und Wohnungen.
Ausgewählte Einschränkungen des Tarifs Excellent-Schutz der Ammerländer
- Bedingungsseitige Garantie hinsichtlich der unverbindlichen Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV-Garantie) bezieht sich nur auf die unternehmenseigenen VHB 2022, nicht auf die besonderen Bedingungen. Das ist entscheidend, da erhebliche Einschränkungen zur Mitversicherung von Wertsachen bei der Ammerländer nicht in den VHB, sondern in den besonderen Bedingungen benannt werden.
- Keine Garantie, dass nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers von den unverbindlichen Empfehlungen des Arbeitskreises Beratungsprozesse abgewichen wird. Die Leistungsübersicht auf Seite 13 der Bedingungen suggeriert allerdings eine entsprechende Garantie.
- Innovationsklausel gilt nur, wenn durch ein Tarifupdate ausschließlich Verbesserungen vorgenommen werden, d.h. es besteht kein Anspruch auf diese Leistung, wenn ein Tarifupdate neben beispielsweise 20 Verbesserungen eine einzige Stelle besitzt, die auch zum Nachteil des Kunden führen könnte.
- Ohne Versehensklausel bei einfachen fahrlässig begangenen Obliegenheitsverletzungen.
- Kein Regressverzicht gegenüber fahrlässig handelnden Angehörigen (z. B. auch solchen in häuslicher Gemeinschaft).
- Kein Verzicht auf Kürzung der Leistung bei grob fahrlässiger Verletzung vertraglicher Obliegenheiten mit Ausnahme der Heizobliegenheit oder gesetzlicher und behördlicher Sicherheitsvorschriften.
- Kein vollständiger oder teilweiser Verzicht auf eine Kürzung der Leistung bei Verletzung der vertraglichen Anzeigepflicht für den Fall einer Gefahrerhöhung.
- Zu den versicherten Sachen gehören unter anderem Haustiere (z. B. Fischen, Katzen, Vögel), nicht jedoch Heimtiere (z. B. Chinchillas, Spinnen, Schlangen) oder Nutztiere.
- Nicht zu den versicherten Sachen gehören nicht versicherungspflichtige E‑Scooter, da sie nach § 1 Abs. 1 der Elektrokleinfahrzeuge-Verordnung als Kraftfahrzeuge gelten (Ausschluss nach Abschnitt D § 10 Nr. 3). Siehe hierzu auch das Urteil des AG Frankfurt (Az.: 976 Cs 661 Js 59155/19) vom 16.06.2020[3].
- Im Zusammenhang mit der Mitversicherung von Wertsachen gilt:
„Im Versicherungsfall ist bei Wertsachen, insbesondere Schmuckstücken und Uhren darauf zu achten, dass Einzelstücke mit einem Wert von über 1.000,- EURO mit Nachweisen in Bezug auf Hersteller, Fabrikat, Typenbezeichnung, Verkäufer, Anschaffungspreis zu belegen sind. Angaben zu Spezifikationen können unter anderem Fotos und Expertisen sein.“
Da sich die bedingungsseitige GDV-Garantie nur auf die Allgemeinen Bedingungen bezieht, ist hier keine Heilung möglich.
- Kein Versicherungsschutz für den Diebstahl von Poolrobotern oder die Beschädigung von Garten- und / oder Poolrobotern.
- Nicht mitversichert ist Sportausrüstung (z. B. Reitsättel, Golfausrüstung), die sich dauerhaft außerhalb der versicherten Wohnung befindet. Versichert ist allein der einfache Diebstahl von Sportgeräten (z. B. Laufbänder, Stepper oder Rudergeräte).
- Nicht versichert sind Bienenstöcke und Bienenvölker auf dem Versicherungsgrundstück.
- Kein Versicherungsschutz besteht für Diebstahl von Hausrat durch Aufbrechen von Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie von Wohnmobilen und Wohnwagen. Hier gilt im Rahmen der unbenannten Gefahren ein Ausschluss nach § 104 Nr. 2 b) für Schäden durch Personen. Im Rahmen der Mitversicherung polizeilich angezeigter Straftaten besteht für den damit verbundenen Verlust im Rahmen der Außenversicherung Versicherungsschutz bis maximal 3.000 Euro, für Wertsachen bis 1.000 Euro.
- Nicht ausdrücklich versichert sind Schäden durch die Herausgabe des PIN des Versicherungsnehmers infolge räuberischer Erpressung. Im Rahmen der Mitversicherung polizeilich angezeigter Straftaten besteht für den damit verbundenen Verlust von Bargeld als Wertsache Versicherungsschutz bis maximal 1.000 Euro.
- Im Rahmen der versicherten Cyber-Leistungen kein Versicherungsschutz gegen Cyber-Mobbing oder widerrechtliche Entwendung von Kryptowährungen.
- Nicht versichert sind Schäden durch Taschendiebstahl für Personen, die das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Hier gilt im Rahmen der unbenannten Gefahren ein Ausschluss nach § 104 Nr. 2 b) für Schäden durch Personen sowie nach 2 k) wegen einfachen Diebstahls. Im Rahmen der Mitversicherung polizeilich angezeigter Straftaten besteht für den damit verbundenen Verlust im Rahmen der Außenversicherung Versicherungsschutz bis maximal 3.000 Euro, für Wertsachen bis 1.000 Euro.
- Nicht ausdrücklich versichert ist der einfache Diebstahl von Hausrat aus der Obhut der Garderobenaufbewahrung eines Veranstalters. Hier gilt im Rahmen der unbenannten Gefahren ein Ausschluss nach § 104 Nr. 2 b) für Schäden durch Personen sowie nach 2 k) wegen einfachen Diebstahls. Im Rahmen der Mitversicherung polizeilich angezeigter Straftaten besteht für den damit verbundenen Verlust im Rahmen der Außenversicherung Versicherungsschutz bis maximal 3.000 Euro, für Wertsachen bis 1.000 Euro.
- Nicht ausdrücklich mitversichert ist der einfache Diebstahl von Jagdwaffen- und Jagdoptik außerhalb der versicherten Wohnung. Hier gilt im Rahmen der unbenannten Gefahren ein Ausschluss nach § 104 Nr. 2 b) für Schäden durch Personen sowie nach 2 k) wegen einfachen Diebstahls. Im Rahmen der Mitversicherung polizeilich angezeigter Straftaten besteht für den damit verbundenen Verlust im Rahmen der Außenversicherung Versicherungsschutz bis maximal 3.000 Euro.
- Nicht ausdrücklich versichert ist der Diebstahl technischer, optischer oder akustischen Sicherungsanlagen auf dem Versicherungsgrundstück, die zum Schutz der versicherten Wohnung gehören. Hier gilt im Rahmen der unbenannten Gefahren ein Ausschluss nach § 104 Nr. 2 b) für Schäden durch Personen sowie nach 2 k) wegen einfachen Diebstahls. Im Rahmen der Mitversicherung polizeilich angezeigter Straftaten besteht für den damit verbundenen Verlust im Rahmen der Außenversicherung Versicherungsschutz bis maximal 3.000 Euro.
- Nicht ausdrücklich versichert sind Schäden an versicherten Sachen außerhalb versicherter Räume, wenn keine Mindestwindstärke 8 erreicht wird. Im Einzelfall kann hier Versicherungsschutz über die unbenannten Gefahren hergeleitet werden, da nach Ziffer 104 Nr. 2 a) mit Verweis auf § 5 Nr. 2 VHB kein Ausschluss für Sturmschäden unter Windstärke 8 definiert ist, sondern lediglich definiert ist, dass ein Sturm erst ab Windstärke 8 vorliege. In diesem Fall würde allerdings kein Versicherungsschutz u. a. für Sachen aus Glas, Keramik oder Porzellan oder für elektronische Gegenstände bestehen und zudem eine Selbstbeteiligung in Höhe von 10 % des Schadens, mindestens jedoch 500 Euro zur Anwendung kommen.
- Versicherungsschutz für Schäden durch Kurzschluss besteht nur, sofern es sich um einen Blitzfolgeschaden handelt. Ausgeschlossen sind daher z. B. Kurzschlüsse, die durch einen Schaltfehlers in elektrischen Anlagen bzw. Stromkreisen verursacht wurden. Hier greifen u. a. die Ausschlüsse nach Ziffer 104 Nr. 3 b) für Schäden an elektrischen Geräten oder nach Nr. 2 f) infolge fehlerhafter Konstruktion.
- Nicht mitversichert ist der Anprall von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, sofern es sich bei diesen weder um Straßen- noch Schienenfahrzeuge handelt. Ein Verweis auf die unbenannten Gefahren scheidet aus, da hier der Ausschluss nach Ziffer 104 Nr. 2 b) für Schäden durch Personen oder Nr. 2 h) durch Bedienfehler greift.
- Nicht mitversichert sind Schäden durch sowie für die Entseuchung radioaktive Isotope (z.B. in Rauchmeldern).
- Ohne Mitversicherung von Schäden durch Plansch- und Reinigungswasser.
- Ohne Schäden am versicherten Hausrat bzw. Abhandenkommen von versichertem Hausrat durch Haustiere.
- Nicht mitversichert ist die Entschädigung versicherter Sachen, die dadurch zerstört oder beschädigt werden, weil Pumpen der zum Versicherungsort gehörenden Drainage ausfallen und dadurch Entwässerungsschächte überlaufen.
- Keine Übernahme der Kosten für Verkehrssicherungsmaßnahmen.
- Keine Übernahme von Dekontaminationskosten.
- Nicht versichert sind die Kosten für die Übernahme des Mobilfunkvertrages nach einem versicherten Schaden am Mobilfunkgerätes bzw. die Weiterzahlung von TV-Abonnements nach Ausfall oder Verlust des TV-Gerätes.
- Nicht versichert sind die Kosten für einen schadenbedingten Krankenhausaufenthalt.
- Nicht versichert sind die Kosten für eine Sicherheitsberatung, die im Anschluss an einen erfolgten Einbruchdiebstahl oder den Versuch einer solchen Tat durchgeführt wird. Gleiches gilt für die Kosten von bei der Beratung empfohlener Sicherheitstechnik, wenn diese nach VdS-Standard hergestellt und eingerichtet wird.
- Nicht mitversichert sind Schäden durch Abmahnung auf Grund einer (angeblichen) Urheberrechtsverletzung.
- Nicht versichert sind Mietfortzahlungskosten, wenn und solange trotz Unbewohnbarkeit der Wohnung Mietkosten weiterbezahlt werden müssen.
- Nicht versichert sind Schlossänderungskosten für Wohnungs- und Gemeinschaftstüren sowie für Schlösser von eigenen Kraftfahrzeugen.
- Ohne Übernahme von Feuerlöschkosten.
- Ohne Übernahme von Leckortungskosten ohne einen versicherten Schadenfall.
- Ohne Fremdkosten für Koordination der Wiederherstellung versicherter Sachen.
- Ohne Übernahme der Betreuungskosten für infolge eines Versicherungsfalles pflegebedürftige Personen.
- Keine Übernahme der Kosten für einen Erholungsurlaub nach Großschäden.
- Nicht mitversichert sind unbenannte Kosten.
- Nicht versichert sind die Kosten für die Organisation eines Dolmetschers, die Bereitstellung eines telefonischen Dolmetscherservices bei Auslandsreisen oder die Kosten für einen entsprechenden Dolmetscher / Übersetzer.
- Keine 24-Stunden-Notruftelefon (Telefonhotline).
- Kein optionales Dokumentendepot für z. B. Ausweise, Reisevisa oder Kreditkarten.
- Nicht mitversichert ist die Entschädigung, für Hausrat in Lauben, Wochenend- und Ferienhäusern.
- Ohne Beitragsbefreiung bei Arbeitsunfähigkeit oder Kurzarbeit.
- Kein Versicherungsschutz für vorübergehende Berufs‑, Studien- oder Urlaubsaufenthalte oder die Tätigkeit als Au-pair im Ausland über den Umfang der Außenversicherung hinaus.
- Der Versicherungsschutz beginnt pauschal um 00:00 Uhr eines Tages. Dadurch besteht kein nahtloser Übergang von Versicherungsschutz, falls der Vorvertrag nicht um 00:00 Uhr, sondern bereits um 12 Uhr des Vortages enden sollte.
- Kein bedingungsgemäßer Versicherungsschutz, wenn unklar ist, ob der Eintritt eines Schadens bei gedehnten Versicherungsfällen in die Vertragslaufzeit des alten oder in die des neuen Versicherers fällt.
- Kein Verzicht auf das außerordentliche Kündigungsrecht des Versicherers wegen Nichtzahlung eines Folgebeitrages.
- Keine Mitversicherung von erweiterten Elementargefahren in den ZÜRS-Zonen 3 und 4.
- Keine optionale Gegenstandsversicherung (Versicherungsschutz für Gegenstände mit ideelen Werten, z. B. Fotozubehör, Jagdausrüstungen oder Autogrammsammlungen).
- Ratenzahlungszuschlag bei unterjähriger Zahlweise, in Höhe von 6 Prozent (monatlich), 5 Prozent (vierteljährlich) bzw. 3 Prozent (halbjährlich).
- Gemäß § 19 der Satzung besteht für den Versicherungsnehmer im Einzelfall eine Nachschusspflicht in Höhe eines Jahresbeitrages.
[1] Siehe hierzu z. B. „Jamming und Relay Attack. Autoeinbruch per Funk oft kein Fall für die Versicherung“ auf „test.de“ vom 08.12.2020. Aufzurufen unter https://www.test.de/Jamming-und-Relay-Attack-Autoeinbruch-per-Funk-oft-kein-Fall-fuer-die-Versicherung-4824449 – 0/, zuletzt aufgerufen am 03.02.2022
[2] Siehe Stephan Witte „Nicht alle Versicherer bieten Leistungen nach GDV-Standard. Besteht Versicherungsschutz bei Einbruch über nicht versicherte Räume?“ in „Risiko & Vorsorge“, Ausgabe 2/2018, S. 11 – 12. Aufzurufen unter https://critical-news.de/risiko-und-vorsorge-heft‑2 – 2018/, zuletzt aufgerufen am 07.01.2022.
[3] „E‑Scooter – Widerlegung der Regelvermutung der Fahruntauglichkeit bei Trunkenheitsfahrt“ auf „strafrechtsiegen.de“. Aufzurufen unter https://www.strafrechtsiegen.de/e‑scooter-widerlegung-der-regelvermutung-der-fahruntauglichkeit-bei-trunkenheitsfahrt/, zuletzt aufgerufen am 08.02.2023.