Die aktuelle Wohngebäudeversicherung für Ein- und Zweifamilienhäuser aus dem Hause BarmeniaGothaer AG mit dem Risikoträger Gothaer Allgemeine Versicherung AG trägt den Bedingungsstand 11.2025. Angeboten wird diese in den Tarifvarianten Immobilien Privat Wohngebäudeversicherung Spar, Immobilien Privat Wohngebäudeversicherung Basis, Immobilien Privat Wohngebäudeversicherung Klassik, Immobilien Privat Wohngebäudeversicherung Plus sowie Immobilien Privat Wohngebäudeversicherung Premium. Abgelöst wurde dadurch das Bedingungswerk mit Stand 11.2024. Gegenüber dem zuletzt dargestellten Vorgängertarif neu sind die Tariflinien Spar und Klassik.
Laut fernmündlicher Auskunft des Versicherers seien die hier beschriebenen Tarife ausschließlich für den Vertrieb von Swiss Life verfügbar.
Für Mehrfamilienhäuser gibt es alternativ die Tariflinien Immobilien Privat Wohngebäudeversicherung Klassik, Immobilien Privat Wohngebäudeversicherung Plus bzw. Immobilien Privat Wohngebäudeversicherung Premium. Diese Tariflinien werden an dieser Stelle nicht weiter dargestellt.
Tarifgrundlage ist die ortsübliche Neubauwert auf Basis der Preise des Jahres 1914. Anders als in Tarifen, die die Prämie nach der Wohnfläche ermitteln, bedeutet dies, dass sämtliche, wertsteigernden Baumaßnahmen anzeigepflichtig sind.
Versicherbar sind über den hier dargestellten Tarif privat genutzte Ein- oder Zweifamilienhäuser. Für Gebäude mit Vorschäden und einem Alter von über 100 Jahren, behält sich der Versicherer die Anforderung einer detaillierteren Risikobeschreibung (Gebäudezustandsbericht) vor.
Als Baujahr maßgeblich ist das Jahr des Erstbezugs. Wurden Teile des Gebäudes in unterschiedlichen Jahren errichtet, so ist das Baujahr des ältesten Gebäudeteils anzugeben. Die Gothaer stellt auf ihrer Website klar, dass etwaige Modernisierungen oder Sanierungen keinen Einfluss auf das Baujahr haben, per E‑Mail ergänzend Folgendes:
„Seit 2025 besteht ein Modernisierungsnachlass, welcher für Sanierungen am Dach, Leitungswassersystem, Heizungssystem & Wärmepumpen in Kombination mit Energieeffizienzklasse B gilt. Der Maximalnachlass durch Modernisierungen beläuft sich auf 26,9 %. Anmerkung: Wärmepumpen in Kombination mit Energieeffizienzklasse B sind keine klassischen Modernisierungen, sind trotzdem nachlassberechtigt. Bemerkung: Dadurch, dass das Baujahr durch eine umfangreiche Sanierung nicht überschrieben wird, erhält der Kunde im Laufe der Vertragslaufzeit keine Anpassung des Beitragssatzes durch die Gebäudealtersstaffel.“
Übersicht über die Inhalte der Analyse
1. Tarifliches
2. Ausgewählte Leistungen des Tarifs Immobilien Privat Wohngebäudeversicherung Premium
3. Ausgewählte Einschränkungen des Tarifs Immobilien Privat Wohngebäudeversicherung Premium
4. Produktsteckbrief
Der Tarif sieht eine Altersstaffel vor. Für Neubauten wird ein Neubaurabatt von 40 % gewährt. Dieser baut sich jährlich um 2 % ab, so dass für Gebäude im Alter von 20 Jahren der Rabatt entfällt. Anschließend steigt die Prämie jährlich bis zu einem Gebäudealter von 30 Jahren um je 2 %, danach jeweils um 1 %. Ab einem Gebäudealter von 45 Jahren gilt pauschal ein Zuschlag von 35 % auf die Normalprämie. Entsprechend liegt der Beitrag für ein Gebäude von über 45 Jahren prämienseitig 125 % über derjenigen für einen Neubau.
Anzugeben ist, ob ein Gebäude unter Denkmalschutz steht und ob es ständig bewohnt ist. Hierzu gibt die Gothaer auf ihrer Website folgende Klarstellung:
„Ein Gebäude gilt als unbewohnt, wenn es dauerhaft leer steht und somit nicht mehr seinem eigentlichen Zweck dient. Ein Urlaub gilt nicht als Ursache für einen Leerstand.
Bei teilweise leerstehenden Gebäuden, müssen über 50 Prozent der Fläche bewohnt sein. Ferien- und Wochenendhäuser gelten nicht als ständig bewohnt.
Eine Absicherung von leerstehenden oder unbewohnten Gebäuden ist online leider nicht möglich.“
Weiter zu benennen ist, ob ein Gebäude auch gewerblich genutzt wird. Bei einer mehr als 50 %igen Nutzung zu solchen Zwecken ist eine Versicherung wie branchenüblich als Wohngebäude nicht möglich. Ist der Antragsteller Arbeitnehmer und arbeitet im Homeoffice, so zählt dies nicht als gewerbliche Nutzung im Sinne der Annahmerichtlinien. Online versicherbar sind teilweise gewerblich genutzte Objekte nur dann, sofern die Gewerbefläche als Büro, Kanzlei oder Praxis genutzt wird.
Prämienrelevant ist auch die Bauweise des Wohngebäudes. Falls die Außenwände überwiegend aus Holz- oder Holzkonstruktionen bestehen (z. B. Holzfachwerkhäuser, Gebäude mit Holzständer- oder Rahmenbauweise), ist anzugeben, dass die „Außenwänden überwiegend aus Holz“ bestehen. Überwiegend aus Holz bestehende Häuser sind online nicht versicherbar. Das Unternehmen führt zum Thema Bauweise von Gebäuden folgendes aus:
„Es wird zwischen 3 Klassen von Fertighäusern entschieden, welche zu 0 %, 15 % oder 50 % Zuschlag führen können. Anmerkung: Lediglich unterscheiden wir zwischen Bauartklassen und Fertighäusern für die Datenbasis. Es gibt keine prämienrelevanten Unterschiede zwischen Fertighaus oder konventionell errichteten Objekten.“
Anzugeben ist ferner, inwiefern das Gebäude einen Keller hat.
Bei der Bedachung wird zwischen (einem ggf. ausgebauten) Schrägdach (inklusive Mansardenflachdächern) und Flachdach unterschieden. Als „nicht ausgebaut“ zählt ein Dach dann, wenn es lediglich als Staufläche oder Speicher genutzt wird. Unterschieden wird bei Schrägdächern zwischen Dächern mit harter Bedachung (z. B. Ziegeln oder Beton), Naturschiefer- oder Kupferdächern sowie weicher Dachung (z. B. Stroh oder Reet).
Hat ein Objekt zwei oder mehr Obergeschosse, so kann die Prämie nur durch einen Berater, nicht jedoch online, ermittelt werden.
Anzugeben ist die Wohnfläche von Erdgeschoss und Obergeschossen sowie eine ggf. zusätzliche zu Wohn- oder Arbeitszwecken ausgebaute Fläche im Keller (z. B. Hobby- oder Büroräume). Der Versicherer definiert die Wohnfläche dabei wie folgt:
„Die Wohnfläche berechnet sich aus der Grundfläche (kein Abzug für Dachschrägen) aller zu versichernden und zu Wohnzwecken ausgebauten Räume auf dem Versicherungsgrundstück. Ausgebaut zu Wohnzwecken ist ein Raum mit folgenden Ausstattungsmerkmalen: Bodenbeläge (z.B. Fliesen, Teppichböden, Laminat, Parkett) und Wand-/Deckenverkleidungen (z. B. Wandfliesen, Tapeten, Putz mit Anstrich, Holzvertäfelungen) und Heizung. Zur Wohnfläche zählen immer: Flur, Bäder, Toiletten, Küche, Ess‑, Schlaf‑, und Wohnzimmer, Arbeitszimmer, beruflich oder gewerblich genutzte Räume, Hobbyräume, Schwimmbäder und Wintergärten.
Bei der Berechnung sind folgende Flächen nicht zu berücksichtigen: Treppen, Balkone, Loggien, Terrassen, Heizungsräume, Waschküchen, Trockenräume.
Alternativ akzeptieren wir auch die im Mietvertrag bzw. die im Bauplan oder Wohnflächenberechnung angegebene Wohnfläche, sofern diese mit dem aktuellen Bauzustand übereinstimmt.“
Über den Onlinerechner versicherbar sind Gebäude mit einer Wohnfläche von maximal 999 Quadratmetern.
Prämienrelevant ist, ob eine oder mehrere der nachfolgend benannten Ausstattungsmerkmale bestehen:
- Handstrich-Klinker, Naturstein‑, Keramik‑, Kunststeinverkleidung der Außenwände
- Stuckarbeiten, Edelholzverkleidungen an den Wänden/ Decken
- Natursteinböden, Parkett- oder Teppichböden in hochwertiger Qualität
- PVC/ Balatum/ Linolium auf Estrich
- Leichtmetall- oder Holzsprossenfenster
- Einfaches Fensterglas
- Edelholztüren
- Hochwertige sanitäre Einrichtung (z.B. Whirlpool-Wanne, Natursteinböden, Dampfdusche)
- Kein Bad/ keine Dusche
- Fußbodenheizung
- Ofenheizung
- Schwimmbecken im Gebäude
Weiter anzugeben ist, ob zu dem Wohngebäude eine Photovoltaik-, eine Solarthermie- oder eine Geothermieanlage bzw. sonstige Wärmepumpen gehören. Ebenfalls prämienrelevant ist das Vorhandensein etwaiger Carportstellplätze bzw. Garagenstellplätze:
„Garagen und Carports werden bei der Wertermittlung Ihres Gebäudes berücksichtigt und im Tarif mitversichert.
Relevant ist die Anzahl der Carport- und/ oder Garagenstellplätze. Bei einer Doppelgarage sind zum Beispiel zwei Stellplätze anzugeben.“
Garagen auf dem Versicherungsgrundstück sowie solche in dessen Nähe (politische Gemeinde) sind beitragsfrei mitversichert. Nebengebäude (z. B. Gewächs- und Gartenhäuser, Schuppen) sind bis zu einer Gesamtfläche von 10 Quadratmetern beitragsfrei mitversichert. Abweichend sind größere Nebengebäude bis 25 Quadratmetern in der Wertermittlung der Versicherungssumme 1914 zu berücksichtigen, demnach also prämienpflichtig. Der Versicherer stellt ergänzend zu den öffentlich einsehbaren Informationen klar:
„Grundsätzlich sind Nebengebäude bis 100 qm über den Hauptvertrag gegen einen Aufschlag versicherbar.“
Weiter anzugeben ist, ob für das zu versichernde Gebäude innerhalb der letzten sechs Monate vor Antragsstellung eine Wohngebäudeversicherung bestand.
Die Grunddeckungkann durch optionale Bausteine ergänzt werden:
- Glasbruch (fest mit dem Gebäude verbundene Verglasungen, u. a. ohne Verglasung von Gewächshäusern sowie ohne Muschelbrüche).
- Allgefahrenschutz (Versicherungsschutz für Schäden durch unbenannte Gefahren). Die Entschädigung je Versicherungsfall ist auf 100 Prozent der Versicherungssumme, maximal 2.500.000 Euro begrenzt. Es gilt je Versicherungsfall eine Selbstbeteiligung von 250 Euro.
- Allgefahrendeckung für Erneuerbare-Energien-Anlagen. Für die Mitversicherung anzugeben sind die Leistung der Anlage in kWp sowie das Baujahr der Anlage. Über die Gothaer können dabei nur Anlagen bis maximal 30 kWp versichert werden. Versicherbar sind Anlagen bzw. Anlagenteile ab dem Baujahr bzw. einer Baureihe im Jahr 2012. Für den Baustein gilt eine Selbstbeteiligung von 150 Euro. Im Tarif Premium besteht eine beitragsfreie Mitversicherung von 25.000 Euro. Gegen Zuschlag kann in allen Tarifen eine Erhöhung bzw. eine Versicherungssumme von bis zu 75.000 Euro vereinbart werden.
- Weitere Elementargefahren. Versicherungsschutz gegen Schäden durch Überschwemmung (auch durch Starkregen), witterungsbedingter Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen sowie Vulkanausbruch. Dabei gilt eine Selbstbeteiligung in Höhe von (Variante 1) 10 % der Schadensumme, min. 500 Euro, max. 5.000 Euro bzw. (Variante 2) 20 % der Versicherungssumme, max. 100.000 Euro, und in beiden Varianten für Schäden durch Erdbeben abweichend 5.000 Euro pauschal. Für erweiterte Elementargefahren gilt eine Wartezeit von einem Monat. Diese entfällt, soweit Versicherungsschutz gegen diese Gefahren über einen anderen Vertrag bestanden hat und der Versicherungsschutz ohne zeitliche Unterbrechung fortgesetzt wird und nicht vom Vorversicherer gekündigt wurde. Die Wartezeit entfällt auch, wenn der Versicherungsbeginn mindestens einen Monat nach dem Antragseingang liegt. Die Mitversicherung kann jederzeit mit Frist von drei Monaten gekündigt werden (siehe Abschnitt B 3 § 3 Nr. 3.2). Eine pauschale Mitversicherung auch erweiterter Elementargefahren ohne Zuschlag bieten z. B. die Tarife VGB 2026 Wohngebäude Basis, Wohngebäude Classic sowie Classic Plus aus dem Hause HUK24 (Stand 01.05.2026).
- Ableitungsrohre. Versicherungsschutz für Rohre außerhalb des Gebäudes gegen Bruchschäden bis zum vereinbarten Betrag (wahlweise 1 % bzw. 2 % der Versicherungssumme Wert 1914), erhöht um 2.500 Euro, sofern das versicherte Gebäude bei Schadeneintritt nicht älter als 30 Jahre ist oder in den letzten 10 Jahren vor Schadeneintritt eine Kanal-Dichtigkeitsprüfung erfolgte und sich daraus kein Sanierungserfordernis ergab. Keine Mitversicherung von Schäden durch Wurzeleinwuchs oder Muffenversatz.
- Ableitungsrohre Plus. Versicherungsschutz für Rohre außerhalb des Gebäudes gegen Bruchschäden inklusive Wurzeleinwuchs und Muffenversatz bis zum vereinbarten Betrag (wahlweise 1 % bzw. 2 % der Versicherungssumme Wert 1914), erhöht um 2.500 Euro, sofern das versicherte Gebäude bei Schadeneintritt nicht älter als 30 Jahre ist oder in den letzten 10 Jahren vor Schadeneintritt eine Kanal-Dichtigkeitsprüfung erfolgte und sich daraus kein Sanierungserfordernis ergab.
- NothilfeSchutz für definierte Notfälle (z. B. Schlüsselverlust).
- VermieterSchutz mit erweitertem Versicherungsschutz vor finanziellen Risiken als Vermieter (z. B. Schäden durch Messies oder Mietvandalen).
- HaustechnikSchutz für unvorhergesehene Beschädigung oder Zerstörung versicherter Maschinen sowie technischer Einrichtungen. Eine Mitversicherung im Tarif Spar ist nicht möglich. Für den Baustein gilt eine Selbstbeteiligung von 250 Euro.
Steht ein Wohngebäude unter Denkmalschutz, so kann es online nicht versichert werden. Inwiefern Versicherungsschutz für denkmalgeschützte Gebäude möglich ist, wird in den Annahmerichtlinien wie folgt beschrieben:
„Wir weisen darauf hin, dass wir bei denkmalgeschützten Gebäuden keinen Unterversicherungsschutz gewähren, wenn dieser nicht durch das KCP geprüft wurde. Bitte reichen Sie den Fragebogen „Denkmalschutz“ beim KCP ein. Nach erfolgter Risikoprüfung durch das KCP ist es möglich, auch für denkmalgeschützte Gebäude Unterversicherungsschutz zu erhalten.“
In diesem Sinne steht „KCP“ für „Kompetenzcenter Komposit Privatkunden“. Ob eine mögliche Annahme für unterschiedliche Arten denkmalgeschützter Gebäude (z. B. Objekte der Kategorien A, B und C, Flächen- oder Ensembledenkmäler) gleich entschieden würde, geht aus den vorhandenen Unterlagen nicht hervor. Der Versicherer stellt hierzu klar:
„Bei dem Gefahrenkatalog wird zwischen Kategorie A, B & C für Denkmal Geschütze Gebäude unterschieden. Bei der Ermittlung läuft es dann auf eine individuelle Einzelfallentscheidung durch das KCP hinaus.“
Zur Antragsstellung anzugeben sind alle Vorschäden durch
- Überschwemmungs‑, witterungsbedingte Rückstau‑, Erdbeben‑, Erdsenkungs‑, Erdrutsch‑, Schneedruck‑, Lawinen- oder Vulkanausbruch während der letzten 10 Jahre vor Antragsstellung,
- Leitungswasser, Sturm / Hagel oder Feuer während der letzten 5 Jahre vor Antragsstellung sowie
- Glasschäden während der letzten 5 Jahre vor Antragsstellung
- Schäden der Erneuerbare-Energien-Anlagen der letzten 5 Jahre vor Antragsstellung
Anzugeben sind jeweils auch solche Schäden, die nicht versichert oder nicht gemeldet wurden.
Im August[1], [2] und September 2025[3] wurde in verschiedenen Medien berichtet, dass die Gothaer nunmehr eine Bestandssanierung für schadenbelastende Verträge plane. Grund dafür sei die gestiegene Schadenquote in der Wohngebäudeversicherung gewesen. Ein Blog berichtet darüber unter anderem wie folgt:
„Seit Jahren liegen die Ausgaben für Schäden und Verwaltung deutlich über den Einnahmen. Laut Branchenmonitor betrug die Schaden-Kosten-Quote (Combined Ratio) im Schnitt fast 122 Prozent.“[4]
Das Versicherungsjournal gab die Combined Ratio der Gothaer Wohngebäudeversicherung am 16.10.2025 mit 109,5 % an und bezog sich dabei auf Daten des „Branchenmonitors Wohngebäudeversicherung“ der V. E. R. S. Leipzig GmbH[5].
Prämie wahlweise zwischen 80 % und 130 %
Optional kann zum Vertrag ein Schadenfreiheitssystem vereinbart werden.
War ein Wohngebäude innerhalb der letzten 5 Jahre schadenfrei, so wird es in die Schadenfreiheitsklasse B4 mit einem Beitragssatz von 80 % eingestuft. Nach dem ersten Schaden erfolgt eine Rückstufung in die Schadenfreiheitsklasse B2, womit sich der Beitragssatz auf 90% erhöht, nach sogar zwei Schäden erfolgt eine Rückstufung von der B4 auf die Schadenfreiheitsklasse M1 mit einem Beitragssatz von 110 %.
Alle Gebäude, die nicht älter als fünf Jahre sind, und Gebäude die älter als fünf Jahre sind und eine Vorversicherung besessen haben, werden mit zwei Vorschäden in die SF-Klasse M4 mit einem Beitragssatz von 140 % eingestuft.
Gebäude, die älter als 5 Jahre sind und keine Vorversicherung hatten, werden mit ein oder zwei Vorschäden in die SF-Klasse M 6 mit einem Beitragssatz von 160 % eingestuft. Gebäude mit drei oder mehr Vorschäden werden in die SF.-Klasse M6 mit einem Beitragssatz von 160% eingestuft oder Unterlaufen einer individuellen Prüfung.
Sofern der Kunde nicht das Schadenfreiheitssystem wünscht, erfolgt die Einstufung in den Flat-Tarif. Für Ein- und Zweifamilienhäuser gilt ein Zuschlag von 25 % bei einem bzw. von 50 % bei zwei Vorschäden. Werden sogar drei Vorschäden angegeben, so erfolge laut Versicherer eine individuelle Risikoprüfung durch das KCP. Ergänzend stellt das Unternehmen klar:
„Bei Gebäuden ohne Vorversicherung und einem Alter von mehr als 5 Jahren erheben wir einen Zuschlag von 50 Prozent.“
Rabattoptionen
Zur Auswahl stehen die Vertragslaufzeiten ein oder fünf Jahre. Wird eine fünfjährige Vertragslaufzeit vereinbart, gewährt die Gothaer einen Laufzeitnachlass von ca. 5 %. Bei Vereinbarung einer Vertragslaufzeit von fünf Jahren kann der Vertrag erstmals zum Ablauf des dritten Versicherungsjahres gekündigt werden.
Eine weitere Beitragsreduzierung ist durch Vereinbarung einer Selbstbeteiligung im Schadenfalls möglich. Zur Auswahl stehen eine Selbstbeteiligung in Höhe von 0 Euro, 150 Euro (5 % Rabatt), 250 Euro (7 % Rabatt), 300 Euro (9 % Rabatt), 500 Euro (16 % Rabatt), 600 Euro (17 %), 1.000 Euro (22 % Rabatt), 1.500 Euro (29 % Rabatt), 2.000 Euro (34 % Rabatt), 2.500 Euro (38 % Rabatt) oder 5.000 Euro (52 % Rabatt).
Bündelnachlässe werden nicht gewährt.
Für die Vereinbarung einer unterjährigen Zahlweise wird ein Ratenzahlungszuschlag erhoben. Dieser beträgt 7 % bei monatlicher, 5 % bei vierteljährlicher Zahlweise bzw. 3 % bei halbjährlicher Zahlweise.
Das ordentliche Kündigungsrecht beträgt drei Monate zum Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres, bei Fünfjahresverträgen für den Versicherungsnehmer erstmals drei Monate zum Ablauf des dritten Versicherungsjahres.
Ausgewählte Leistungen des Tarifs Wohngebäudeversicherung Premium
- Bedingungsseitige Garantie, dass die dem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen den Kunden nicht schlechter stellen als die unverbindlichen Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV-Garantie) auf Basis der Allgemeinen Wohngebäude Versicherungsbedingungen (VGB 2022 – Wert 1914) – (Stand: November 2023). Abweichend gilt eine Wartezeit von einem Monat für die Mitversicherung erweiterter Elementargefahren, sofern keine unmittelbar Vorversicherung bestand.
- Bedingungsseitige Garantie, dass nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers von den unverbindlichen Empfehlungen des Arbeitskreises Beratungsprozesse abgewichen wird (Arbeitskreis-Garantie), dies bezogen auf den Stand 10.10.2022.
- Best-Leistungs-Garantie für weitergehende Leistungen eines zum Schadenszeitpunkt verkaufsoffenen und für die Allgemeinheit zugänglichen Wettbewerbers bis in Höhe von 250.000 Euro. Hierbei gilt ein jederzeitiges Sonderkündigungsrecht mit Frist von drei Monaten. Wann genau ein Tarif „für die Allgemeinheit zugänglich“ ist, ist bedingungsseitig nicht definiert.
- Einschluss einer Besitzstandsgarantie (Vorversicherergarantie) bis zur Versicherungssumme Wert 1914, höchstens bis 250.000 Euro. Abweichend wird in der Leistungsübersicht eine Höchstentschädigung von 200.000 Euro benannt.
- Innovationsklausel für prämienneutrale Leistungsverbesserungen im Bestand.
- Verzicht auf Kürzung der Leistung bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles.
- Verzicht auf Kürzung der Leistung bei grob fahrlässiger Verletzung gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften und Obliegenheitsvorschriften (siehe Abschnitt B 3 § 5 Nr. 5.1 a in Verbindung mit Abschnitt B1 § 19 Nr. 19.12 a) bis zu einer Versicherungsleistung von 10.000 Euro je Versicherungsfall. Bei dem darüber hinaus gehenden Betrag kürzt der Versicherer die Leistung in dem Verhältnis, das der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entspricht. Zu den gesetzlichen Vorschriften zählen z. B. behördliche Vorschriften zu Rückstauklappen oder E‑Checks für Elektroinstallationen.
- Versicherungsschutz besteht für Gebäudezubehör, das der Instandhaltung der versicherten Gebäude oder deren Nutzung zu Wohnzwecken dient, soweit es sich im Gebäude befindet oder außen am Gebäude angebracht ist und der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt[6].
- Versicherungsschutz besteht nach § 3 Ziffer 7.6 für weitere abschließend benannte Grundstücksbestandteile (z. B. Einfriedungen, Hundezwinger / – hütten, Hof‑, Gehsteig- und Terrassenbefestigungen, Ladestationen / Wallboxen für E‑Fahrzeuge, im Boden eingelassene Außenpools sowie deren Zubehör). Zu unterscheiden sind solche Grundstücksbestandteile, die nicht wertermittlungspflichtig sind (z. B. Einfriedungen bis zu einem Wert von 50.000 Euro, Gartenkamine) und solche, die einer Wertermittlung bedürfen (z. B. Einfriedungen mit einem Wer über 50.000 Euro, Gartenteiche inklusive Pumpen und Filter).
- Versichert sind privat genutzte Nebengebäude auf dem Versicherungsgrundstück (z. B. Gewächs- und Gartenhäuser, Schuppen) bis zu einer Grundfläche von 25 Quadratmetern sowie dem Versicherungsnehmer gehörende und privat genutzte Garagen und Carports auf und außerhalb des Versicherungsgrundstücks. Dabei gilt die Mitversicherung außerhalb des Versicherungsgrundstücks begrenzt auf die Nähe zum versicherten Gebäude sowie die jeweilige politische Gemeinde.
- Mitversicherung von Zisternen und sonstigen Regenwassernutzungsanlagen als versicherten Grundstücksbestandteilen. Ergänzend mitversichert sind Schäden durch Wasser aus Regenwasseraufbereitungs- / Zisternenanlagen.
- Mitversicherung von Pools, die durch ihr Eigengewicht dauerhaft fest mit dem Grundstück verbunden, im Boden eingebaut oder eingelassen sind, sowie deren Zubehör (z. B. Poolabdeckungen bis in Höhe von 10.000 Euro).
- Automatische Mitversicherung von Balkonkraftwerken (Steckersolaranlagen) am Versicherungsort bis in Höhe von 800 Watt und Mikro-Windanlagen am Versicherungsort bis 350 Watt. Zusätzlich fallen diese auch unter den AllgefahrenSchutz Erneuerbare Energien, sofern gegen Zuschlag abgeschlossen.
- Mitversicherung von betriebsfertigen Windkraftkleinanlagen (z. B. Windräder) mit einer maximalen Spitzenleistung von 30 kW als Gebäudebestandteile. Zusätzlich fallen diese unter den optionalen Baustein AllgefahrenSchutz Erneuerbare Energien.
- Ausdrückliche Mitversicherung von Leitungen und Freileitungen auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Grundstück (z. B. zur Versorgung einer Wallbox, zur Versorgung von Speichermedien, zur Elektrifizierung von Garten- und Gewächshäusern). Die Mitversicherung gilt ausschließlich die mit dem Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks verbundenen Leitungen.
- Für Gebäude im Rohbau kann optional eine subsidiäre, kostenfreie Rohbauversicherung vereinbart werden. Diese besteht bis zur Bezugsfertigkeit, höchstens jedoch für einen Zeitraum von 36 Monaten. Die Mitversicherung gilt sowohl für die Gefahren Feuer, Leitungswasser (ausgenommen Frostschäden), bei u. a. fertig gedeckten Gebäuden auch Sturm / Hagel sowie optional bei Glasbruch für fertig eingesetzte Scheiben. Nicht versicherbar sind hierüber jedoch Schäden durch erweiterte Elementargefahren (z. B. Überschwemmung, Erdbeben oder Erdsenkung) oder unbenannte Gefahren.
- Mitversicherung von Schäden durch unbenannte Gefahren im Rahmen des optionalen Bausteins AllgefahrenSchutz, bis in Höhe der Versicherungssumme, höchstens jedoch bis 2.500.000 Euro. Hierbei gilt eine Selbstbeteiligung von 250 Euro. Die Mitversicherung kann jederzeit mit Frist von 3 Monaten gekündigt werden. Eine ausdrückliche Beweislastumkehr zu Gunsten des Versicherungsnehmers ist nicht vereinbart. Über die im Rahmen der Allgefahrendeckung konkret benannten Ausschlüsse (z. B. Schäden an oder durch Pflanzen) gelten ferner auch jene aus den allgemeinen und besonderen sonstigen Bedingungen (z. B. Schäden durch Schwamm bzw. Schäden durch Plansch- oder Reinigungswasser).
- Mitversicherung von Schäden durch innere Unruhen, Streik und Aussperrung, sofern die versicherten Sachen durch die Gefahrengruppe Feuer (siehe B1-§ 3) zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen. Die Mitversicherung kann jederzeit mit Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
- Mitversicherung von Schäden durch Überflutung einer Teilfläche des versicherten Grundstücks durch Ausuferung oberirdischer stehender oder fließender Gewässer, durch Witterungsniederschläge sowie infolge des Austritts von Grundwasser an die Erdoberfläche infolge einer der zuvor genannten Punkte (Teilüberschwemmung). Bedingungsseitig heißt es wie folgt:
„Die Überflutung einer Teilfläche des versicherten Grundstücks ist dabei ausreichend.“
- Im Rahmen der optionalen Mitversicherung Erweiterter Elementargefahren und gemäß aktueller GDV-Empfehlung vom November 2023 Versicherungsschutz auch für Schäden durch Überschwemmung, wenn zwar unmittelbar angrenzende Grund- und Bodenflächen, Straßen, Geh- und Radwege überflutet werden, nicht jedoch der Grund und Boden des Gebäudes, in dem sich versicherte Sachen befinden, mit Oberflächenwasser.
- Ersetzt werden Schäden durch unmittelbar in das versicherte Gebäude eindringende Witterungsniederschläge (z. B. Regen, Hagel, Schnee) oder Schmelzwasser. Nicht versichert sind Schäden durch Schmutz, sowie solche, die auf eine allmähliche Durchfeuchtung von Gebäudeteilen durch Witterungsniederschläge oder Schmelzwasser zurückzuführen sind. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 Euro begrenzt.
- Mitversicherung von Seng- und Schmorschäden an versicherten Sachen, auch wenn es sich um keine Brandfolgeschaden oder kein Ereignis nach B1‑3.1 bis B1‑3.8 handelt.
- Mitversicherung von Schäden durch die Explosion von Blindgängern.
- Versichert sind Rauch- und Rußschäden, die aus einem Ereignis nach B1‑3.1 (Brand) bis B1‑3.8 (Fahrzeuganprall) entstanden sind. Darüber hinaus Mitversicherung von Schäden unmittelbar durch Rauch und Ruß, allerdings nur, wenn diese bestimmungswidrig aus den auf dem Versicherungsgrundstück befindlichen Feuerungs‑, Heizungs‑, Koch- oder Trocknungsanlagen ausgetreten sind.
- Mitversichert ist der Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung sowie der Anprall von Schienen‑, Wasser- oder Straßenfahrzeugen oder einer Arbeitsmaschine an versicherte Sachen. Sofern ein Anprall gegen mitversicherte Mauern, Hecken oder Zäune als Einfriedungen erfolgt, fallen auch diese Schäden unter den Versicherungsschutz (ohne Berücksichtigung in der Versicherungssumme Wert 1914 sind Schäden auf 50.000 Euro begrenzt). Nicht versichert sind Schäden, die durch Fahrzeuge entstehen, die vom Versicherungsnehmer bzw. von Nutzern oder Bewohnern von Gewerberäumen des versicherten Gebäudes betrieben werden.
- Schäden durch unbemannte Flugkörper (z. B. Silvesterraketen und ‑feuerwerk) sind bedingungsseitig nicht ausdrücklich benannt, jedoch im Sinne des Luftverkehrsgesetzes als mitversicherte Schäden durch Anprall oder Absturz von „Luftfahrzeugen“ anzusehen. Konkret benannt werden jedoch „unbenannte Drohnen“ und diese in der Leistungsübersicht als „unbemannte Luftfahrzeuge“ konkretisiert. Die Entschädigung ist auf die Versicherungssumme der versicherten Gebäude begrenzt.
- Gegen Zuschlag Versicherungsschutz für außerhalb von Gebäuden auf und außerhalb des Versicherungsgrundstücks eintretende frostbedingte und sonstige Bruchschäden an den Ableitungsrohren der Wasserversorgung, die der Entsorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen. Nicht versichert sind Rohre, die ausschließlich gewerblichen Zwecken dienen. Die Mitversicherung besteht bis zur vereinbarten Höhe (wahlweise 1 % bzw. 2 % der Versicherungssumme Wert 1914). Im Rahmen des Bausteins AbleitungsrohrePlus sind abweichend zum Baustein Ableitungsrohre auch Schäden durch Muffenversatz oder Wurzeleinwuchs mitversichert. Die vereinbarte Entschädigung erhöht sich in beiden Bausteinen um jeweils 2.500 Euro, sofern das versicherte Gebäude bei Schadeneintritt nicht älter als 30 Jahre ist oder in den letzten 10 Jahren vor Schadeneintritt eine Kanal-Dichtigkeitsprüfung erfolgte und sich daraus kein Sanierungserfordernis ergab.
- Mitversicherung von frostbedingten und sonstigen Bruchschäden an Zuleitungsrohren der Wasserversorgung sowie Rohren von Heizungsanlagen auf und außerhalb des Versicherungsgrundstücks. Darunter fallen z. B. Versorgungsrohre zu versicherten Nebengebäuden und Gewächshäusern auf dem Versicherungsgrundstück oder Rohre von Solarthermieanlagen auf dem Nachbargrundstück, Rohre eines benachbarten Brunnens zu einer Zisterne für Waschmaschine oder Toilettenspülung oder Rohre der externen Gartenbewässerung. Auf dem Versicherungsgrundstück besteht auch dann Versicherungsschutz, wenn diese Rohre nicht der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen (z.B. Schleusen- oder Kanalrohr zur Entwässerung des Grundstücks, um Oberflächenwasser bei Hanglage aufzufangen). Außerhalb des Versicherungsgrundstücks besteht der Schutz nur für Rohre, die der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen. Sowohl auf als auch außerhalb des Versicherungsgrundstücks bezieht sich der Versicherungsschutz nur auf solche Rohre, für die der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt. Ausgeschlossen sind Schäden an Rohren, die ausschließlich gewerblichen Zwecken dienen und weder der Versorgung versicherter Anlage oder Gebäude dienen. Außerdem für alle Rohre ausgeschlossen sind Schäden durch Muffenversatz oder Wurzeleinwuchs. Die Mitversicherung besteht in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
- Mitversichert sind Bruchschäden an unterirdisch im Erdreich (unter Erdgleiche) verlegten Regenwasserabflussrohren außerhalb von Gebäuden auf oder außerhalb des Versicherungsgrundstücks bis in Höhe von 10.000 Euro. Dies gilt, sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr für die Rohre trägt und sie der Entsorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen.
- Mitversichert sind frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren von Klimaanlagen sowie Regenwasseraufbereitungs– und Zisternenanlagen innerhalb und außerhalb von Gebäuden auf dem Versicherungsgrundstück. Außerhalb des Gebäudes besteht Versicherungsschutz, sofern die Rohre der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen oder der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt.
- Innerhalb und außerhalb versicherter Gebäude mitversichert sind frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Gasrohren mitversichert, soweit der Versicherungsnehmer dafür die Gefahr trägt. Rohre unterhalb der tragenden oder nicht tragenden Bodenplatte sind nicht mitversichert. Innerhalb von Gebäuden setzt die Mitversicherung voraus, dass diese Rohre kein Bauteil von Heizkesseln, Boilern, Solarmodulen oder vergleichbaren Anlagen sind. Außerhalb von Gebäuden besteht die Mitversicherung nur auf dem Versicherungsgrundstück und nur, sofern die Rohre der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen und nicht ausschließlich gewerblichen Zwecken dienen.
- Mitversicherung von Bruchschäden an im Boden eingelassenen Rohren von Pools.
- Mitversicherung von frostbedingten Schäden an Armaturen (z. B. Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Wassermesser), für sonstige Schäden besteht eine Mitversicherung nur, sofern diese zum Schadenszeitpunkt nicht älter als 15 Jahre sind.
- Mitversicherung von korrosionsbedingten Bruchschäden an Heizkörpern, Heizkesseln, Boilern, Wärmetauschern Duchlauferhitzern bis in Höhe von 10.000 Euro, sofern die entsprechenden Installationen nicht älter als 15 Jahre sind.
- Ausdrückliche Mitversicherung von Nässeschäden aufgrund undichter Fugen oder Fliesen, so etwa aus Einzelduschen und Badewannen(z. B. undichte Silikonfuge zwischen einer Duschwanne und einer angrenzenden Wand). Siehe hierzu das Urteil des BGH vom 20.10.2021 (Az. IV ZR 236 / 20)[7]. Versicherungsschutz besteht in Höhe der Versicherungssumme des versicherten Gebäudes.
- Mitversicherung der Kosten für eine in Folge eines Versicherungsfalles notwendige Hotelunterbringung oder eine ähnliche Unterbringung für bis zu 735 Tage à 200 Euro. Nicht mitversichert sind etwaige Nebenkosten (z. B. Telefon- oder Internetgebühren). Wählen der Versicherungsnehmer bzw. die Wohnungseigentümer und Mieter stattdessen eine private Unterbringung (z. B. bei Familie oder Bekannten), entschädigt der Versicherer subsidiär pro Tag für die erste Person 20 Euro und für jede weitere Person 10 Euro pro Tag. Die Entschädigung für nicht selbstgenutzte Wohneinheiten ist je Versicherungsfall insgesamt auf 20.000 Euro begrenzt.
- Nach einem versicherten Brandschaden, Leitungswasser- oder witterungsbedingten Rückstauschaden werden ab einer Mindestschadenhöhe von 5.000 Euro die Kosten für die Anschaffung und Montage eines Rauch- bzw. Wassermeldesystems bis in Höhe von 500 Euro übernommen.
- Mitversicherung von Schäden an versicherten Sachen durch Haarwild im Sinne des Bundesjagdgesetzes sowie durch Waschbären. Versicherungsschutz besteht bis in Höhe der Versicherungssumme. Die Mitversicherung gilt nicht für Schäden durch Haustiere, Tierausscheidungen sowie für die Kosten einer Vertreibung oder dauerhaften Vergrämung der Tiere. Darüber hinaus sind Schäden durch Haarwild und Waschbären an Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks bis 500 Euro mitversichert.
- Mitversicherung erforderlicher Reparaturkosten für Schäden an Fassaden und Wärmedämmungen des versicherten Gebäudes durch die Beseitigung von Spechtschlägen (Spechtlöcher). Nicht versichert sind u. a. Pick- oder Kratzschäden, Schäden durch Tierausscheidungen, Pilz, Schwamm oder die Vergrämung der Tiere. Die Mitversicherung ist auf die Versicherungssumme begrenzt.
- Mitversichert sind Schäden durch Graffiti durch Farben und Lacke (nicht z. B. Kratzgraffiti oder Farbgraffiti auf Fußböden) an Außenfassaden versicherter Sachen durch unbefugte Dritte bis zur Versicherungssumme. Eine Klarstellung zur Mitversicherung möglicher Bearbeitungs- und Folgeschäden durch den Reinigungsvorgang ist bedingungsseitig nicht vorhanden. Graffitischäden an versicherten Zäunen oder Toren wären bestenfalls an deren Außenseiten mitversichert.
- Mitversicherung von Schäden durch sonstige mutwillige Beschädigung am versicherten Gebäude bzw. versicherten Sachen auf dem Versicherungsgrundstück (Vandalismus) bis in Höhe der Versicherungssumme. Für Schäden durch Graffiti gelten die dort beschriebenen Bestimmungen. Sonstige Schäden durch Vandalismus infolge eines Einbruchdiebstahls (z. B. an Hausrat des Versicherungsnehmers) sind – wenn überhaupt – nur im Rahmen einer optionalen Hausratversicherung versichert.
- Subsidiäre Mitversicherung des Diebstahls von außen am Gebäude angebrachten Sachen (z. B. Satelliten-/Antennenanlagen, Markisen, Briefkästen, Außenlampen, Ladestationen/Wallboxen für E‑Fahrzeuge) bis in Höhe der Versicherungssumme. Kein Versicherungsschutz besteht für den Diebstahl von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, es sei denn der Baustein AllgefahrenSchutz Erneuerbare Energien wurde gegen Zuschlag abgeschlossen.
- Sofern der Baustein AllgefahrenSchutz Erneuerbare Energien gegen Zuschlag eingeschlossen wurde, besteht auch Versicherungsschutz für den Diebstahl von betriebsfertigen Wärmepumpen bis zum vereinbarten Betrag mit 150 Euro Selbstbeteiligung. Laut fernmündlicher Auskunft der Gothaer vom 08.04.2026 könne dieser Betrag frei vereinbart werden.
- Übernahme von Transport- und Lagerkosten für bis zu 24 Monate.
- Kosten für die Aufbewahrung des Hausrats von Mietern für einen Zeitraum von bis zu 3 Monaten, höchstens bis 2.500 Euro.
- Ausdrückliche Mitversicherung der Kosten für das Auftauen von Zu- und Ableitungsrohren innerhalb des versicherten Gebäudes zur Verhinderung oder Verminderung eines Leitungswasserschadens.
- Gegen Zuschlag im Rahmen des Bausteins NothilfeSchutz Übernahme von Reparaturkosten bei Defekten an der Elektro-Installation der versicherten Gebäude. Die Kosten für den Einsatz eines Elektro-Installationsbetriebes werden bis in Höhe von 500 Euro je Versicherungsfall, jedoch höchstens bis 1.500 Euro p. a. übernommen.
- Übernahme der Kosten von Gebäudebeschädigungen durch unbefugte Dritte. Dies gilt auch im Zusammenhang mit Rettungsmaßnahmen durch Polizei, Feuerwehr oder andere Institutionen bis in Höhe von 50.000 Euro, nicht jedoch durch Nachbarn oder Freunde, sofern diese Maßnahmen aufgrund einer Fehlfunktion (oder eines Alarms z. B. Rauch- oder Hitzemelder, Einbruchmeldeanlage) ausgelöst wurden.
- Mitversicherung von Dekontaminationskosten von Erdreich bis in Höhe des Versicherungswertes des versicherten Gebäudes. Wie bei den meisten Wettbewerbern nicht versichert sind die Kosten für die Dekontamination von Wasser.
- Mitversicherung der Mehrkosten für behördlich nicht vorgeschriebene energetische Modernisierungsmaßnahmen (z. B. Maßnahmen zum besseren Wärmeschutz oder zur Einsparung von Energie) ab einer Mindestschadenhöhe von 10.000 Euro. Nicht versichert sind Mehrkosten für eine sonstige nachhaltige Modernisierung (z. B. endbehandelte Bauteile für die Sanierung von Altbauten[8]). Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 Euro begrenzt. Nach dem Wortlaut von Ziffer 14.2 werden in diesem Umfang auch Kosten für umweltfreundliche Modernisierungen übernommen.
- Bei Schäden am Dach des versicherten Gebäudes Übernahme der Mehraufwendungen im Zusammenhang mit einer Dachbegrünung (Rekultivierung von begrünten Dächern) bis in Höhe von 10.000 Euro. Voraussetzung dafür ist eine Mindestschadenhöhe von 10.000 Euro.
- Kosten für die Beseitigung von Verstopfungen an versicherten Ableitungsrohren der Wasserversorgung innerhalb versicherter Gebäude sowie auf dem Versicherungsgrundstück bis zur Versicherungssumme. Implizit muss eine solche Verstopfung durch einen ersatzpflichtigen Schaden verursacht worden sein. Sonstige Ursachen für eine Verstopfung (z. B. Verstopfung einer Toilette mit nicht abfließendem Toilettenpapier) fallen nicht unter den Versicherungsschutz. Ebenfalls nicht versichert sind Verstopfungen von Regenfall- oder Drainagerohren.
- Mitversichert sind die Kosten für die notwendige Entfernung, den Abtransport und die Entsorgung umgestürzter, abgeknickter oder anderweitig beschädigter Bäume durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm oder Hagel. Nicht versichert sind Schäden durch sonstige versicherte benannte oder unbenannte Gefahren (z. B. durch Erdbeben oder Überschwemmung) oder auch abgebrochene Äste oder Sträucher. Voraussetzung für die Entschädigung ist, dass eine natürliche Regeneration nicht zu erwarten ist. Inwiefern die Kosten auch für Bäume übernommen werden, die vom Grundstück des Versicherungsnehmers auf ein Nachbargrundstück gefallen sind, ist nicht klargestellt. Nicht versichert sind die Kosten einer Wurzelstockrodung. Versicherte Kosten werden bis in Höhe der Versicherungssumme übernommen.
- Mitversichert sind die Kosten für die Neubepflanzung von Garten- und Grundstücksbepflanzungen (z. B. Bäume, Hecken, Blumen, Zier- oder Nutzpflanzen) nach einem versicherten Brand, Blitzschlag‑, Explosions‑, Sturm- oder Hagelereignis bis in Höhe von 100.000 Euro. Erstattet werden im Rahmen der Wiederaufforstung/Wiederbepflanzung die Kosten für vorgezogene Pflanzen (Jungpflanzen, Jungtriebe, Setzlinge) oder Samen für die Aussaat. Nicht versichert sind die Kosten einer Wurzelstockrodung. Inwiefern die Kosten für eine dadurch notwendige Verfüllung und Angleichung an das übrige Geländeniveau mit Erdreich versichert sind, ist bedingungsseitig nicht klargestellt. Der Versicherungsschutz setzt voraus, dass eine natürliche Regeneration der zerstörten oder beschädigten Pflanzen nicht mehr zu erwarten ist. Kein Versicherungsschutz besteht z. B. für die Kosten einer Neubepflanzung infolge von Schäden durch Erweiterte Elementargefahren oder durch unbenannte Gefahren.
- Mitversicherung von Verkehrssicherungsmaßnahmen zu deren Beseitigung der Versicherungsnehmer aufgrund gesetzlicher oder öffentlich-rechtlicher Vorschriften verpflichtet ist.
- Übernahme von Darlehenskosten nach einem Versicherungsfall für bis zu 24 Monate, höchstens jedoch in Höhe von 10.000 Euro. Dabei gilt eine Karenzzeit von 200 Tagen. Diese Leistung wurde gegenüber dem Vorgängertarif mit Stand 11.2024 neu eingeführt.
- Übernahme von Regiekosten für die Wiederherstellung versicherter Sachen je Versicherungsfall bis 5 % des Entschädigungsbetrags, maximal 5.000 Euro
- Übernahme von Leckortungskosten ohne Vorliegen eines Versicherungsfalles bis in Höhe von 1.000 Euro. Sofern eine vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung vereinbart ist, wird diese auch bei nicht ersatzpflichtigem Leitungswasserschaden zum Abzug gebracht.
- Mitversicherung der Kosten für den Mehrverbrauch von Wasser, Gas, Heizöl, wärmetragende Flüssigkeiten aus Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien sowie Stromverlust aus Stromspeichern infolge eines entschädigungspflichtigen Versicherungsfalls. Die Mitversicherung ist die Versicherungssumme begrenzt.
- Mitversicherung des Ertragsausfalls von Photovoltaikanlagen für bis zu sechs Monate. Versicherbar sind Anlagen bis maximal 30 kW. Geleistet wird ab dem 3. Tag. Ein weitergehender Versicherungsschutz ist möglich gegen Zuschlag im Rahmen des optionalen Bausteins AllgefahrenSchutz Erneuerbare Energien.
- Bei Schäden am Dach Übernahme der Kosten für Mehraufwendungen im Zusammenhang mit der Installation einer festinstallierten Photovoltaik-Anlage und / oder Solarthermieanlage (auch festinstallierte Stecker basierte Aufstellanlage / Balkonkraftwerk) bis in Höhe von 10.000 Euro. Die Kosten werden übernommen, sofern die Mindestschadenhöhe 10.000 Euro beträgt.
- Mehrverbrauch durch Ertragsausfall sonstiger erneuerbarer Energieversorgung (inklusive Stomverlust aus Stromspeichern) für bis zu sechs Monate. Geleistet wird ab dem 3. Tag. Ein weitergehender Versicherungsschutz ist möglich gegen Zuschlag im Rahmen des optionalen Bausteins AllgefahrenSchutz Erneuerbare Energien.
- Übernahme von Rückreisekosten aus dem Urlaub ab 5.000 Euro Mindestschadenhöhe bis in Höhe von 5.000 Euro. Die Mitversicherung betrifft sowohl den Versicherungsnehmer als auch mitreisende Personen in häuslicher Gemeinschaft. Versichert sind private Reisen zwischen 4 Tagen und 6 Wochen. Der Ersatz für Fahrtmehrkosten richtet sich nach dem vom Versicherungsnehmer benutzten Urlaubsreisemittel und nach der Dringlichkeit für seine Rückkehr an den Schadenort. Nicht versichert sind Rückreisekosten für Dienst- oder Bildungsreisen. Auch solche Reisekosten übernehmen z. B. die Tarife ARAG Recht & Heim Komfort sowie ARAG Recht & Heim Premium (Stand 01.2024) aus dem Hause ARAG.
- Kosten für das Festnetztelefon bei Unbewohnbarkeit Wohnung infolge eines Versicherungsfalls für bis zu 12 Monate, höchstens bis 50.000 Euro.
- Übernahme der Kosten für die psychologische Erstberatung und Behandlung nach einem versicherten Schadenfall mit einer Schadenhöhe von mindestens 10.000 Euro. Die Kosten werden für höchstens 12 Monaten ab Beginn der Behandlung und bis höchstens 5.000 Euro übernommen. Die Entschädigung ist begrenzt auf die ambulante Heilbehandlung, die im Rahmen der Höchstsätze der jeweiligen gültigen amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP) liegen und deren Bemessungsgrundsätzen entsprechen.
- Übernahme von alters- und behindertenbedingten Mehrkosten (z. B. Rollstuhl- und rollatorbedingter Umbau oder Einbau eines Treppenlifts) bis in Höhe von 10.000 Euro ab einer Mindestschadenhöhe von 20.000 Euro.
- Gegen Zuschlag im Rahmen des Bausteins NothilfeSchutz Übernahme der Kosten für Haustierunterbringung bis in Höhe von 500 Euro je Versicherungsfall, höchstens jedoch bis 1.500 Euro je Versicherungsjahr.
- Gegen Zuschlag im Rahmen des Bausteins VermieterSchutz Mitversicherung der Kosten für Schäden an versicherten Sachen durch den unbemerkten Tod eines Mieters, nicht jedoch eines sonstigen des Nutzers oder Eigentümers (Gebäudeschäden durch Leichen im Haus). Ein Anspruch auf Entschädigung besteht, soweit kein Schadenersatz aus einer hinterlegten Kaution oder einem anderen Vertrag erlangt werden kann. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.500 Euro begrenzt. Eine Mitversicherung auch von sonstigen Nutzern oder Eigentümern besteht z. B. im Tarif Infinitus aus dem Hause Interlloyd (Stand 01.2025), im Tarif WohngebäudePlus (Stand 09.2025) aus dem Hause LVM oder im Premium-Plus-Schutz aus dem Hause Adcuri / Barmenia (Stand 01.10.2025).
- Gegen Zuschlag im Rahmen des Bausteins VermieterSchutz Mitversicherung von Mietausfall nach Legionellen-Kontamination in der Trinkwasserinstallation für bis zu sechs Monate, höchstens jedoch bis in Höhe von 10.000 Euro.
- Gegen Zuschlag im Rahmen des Bausteins VermieterSchutz Übernahme der Kosten für Müllentsorgung, Schädlingsbekämpfung und Desinfektion aus den versicherten Gebäuden sowie Desinfektion nach Auszug von Messies und Mietnomaden bis in Höhe von 10.000 Euro. Hierfür gilt eine Wartezeit von sechs Monaten ab Versicherungsbeginn, frühestens aber mit dem Eingang des Antrags beim Versicherer. Aufbewahrungskosten für Hausrat des Mieters werden längstens für drei Monate bezahlt. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.500 Euro begrenzt.
- Im Rahmen des optionalen Bausteins NothilfeSchutz Übernahme der Kosten für die Beseitigung oder Umsiedlung von Bienen‑, Wespen- sowie Hornissen-, nicht jedoch Hummelnestern. Die Kostenübernahme ist auf 500 Euro je Versicherungsfall, höchstens jedoch 1.500 Euro je Versicherungsjahr, begrenzt.
- Sofern Schäden durch Glasbruch gegen Zuschlag eingeschlossen wurden, Kosten durch den erhöhten Aufwand beim Ersatz von Glasscheiben (infolge Glasbruchs) bis in Höhe von 2.000 Euro.
- Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit bis maximal 12 Monate. Die Inanspruchnahme ist nur einmal innerhalb von fünf Jahren möglich und erstmals, wenn der Vertrag mindestens 2 Jahre bestanden hat. Dazu muss ein mindestens 12-monatiges Arbeitsverhältnis bestanden haben, oder eine mindestens einmonatige Beschäftigung innerhalb eines unbefristeten Arbeitsvertrags.
- Beitragsbefreiung bei Arbeitsunfähigkeit bis maximal 12 Monate, sofern diese mehr als sechs Wochen angedauert hat und der Vertrag mindestens drei Monate bestanden hat.
- Vorsorgedeckung für wertsteigernde bauliche Maßnahmen innerhalb des Versicherungsjahres besteht bis zum Schluss dieses Jahres Versicherungsjahres.
- Schadenübernahme bei unklaren Zuständigkeiten wegen eines Versicherungswechsels.
- Beitragsfreie „Extra-Service“ (Assistance) u. a. zur Vermittlung von Handwerkern und Dienstleistern, telefonischen Dolmetscherdiensten, Benennung und Vermittlung von Hotelunterkünften, Mietwagenstationen, Dolmetschern und Rechtsanwälten im In- und Ausland sowie Vermittlung von Pannenhilfs‑, Abschlepp- und Bergungsdiensten.
- Vermeidung einer Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse durch Schadenrückkauf.
Ausgewählte Einschränkungen des Tarifs Wohngebäudeversicherung Premium
- Keine (beitragsfreie) Summen– und / oder Konditionsdifferenzdeckung (Versicherungsschutz für Ereignisse, die bestehenden Vertrag des Wettbewerbers nicht oder nicht in vollem Umfang versichert sind). Eine solche bietet z. B. der Tarif Premium Plus aus dem Hause Manufaktur Augsburg (Stand 03.2022).
- Keine Beitragsbefreiung bei Kurzarbeit. Eine solche bietet z. B. der Tarif optimum (Stand 07.2024) aus dem Hause degenia.
- Kein Verzicht auf Anrechnung einer etwaigen Unterversicherung bei Kleinschäden bis zu einer bestimmten Höhe. Diese Leistung erbringt beispielsweise der Tarif comfort (Stand 04.2024) aus dem Hause Alte Leipziger für Schäden bis in Höhe von 5.000 Euro.
- Kein Verzicht auf Kürzung der Leistung bei grob fahrlässiger Verletzung der Meldung einer Gefahrerhöhung. Einen solchen Verzichtet bietet z.B. der Tarif allsafe domo (Vers. 1.09, Fassung von 09.2024) aus dem Hause Konzept & Marketing GmbH (k + m) (Stand 03.2017).
- Kein Regressverzicht gegenüber Angehörigen des Versicherungsnehmers. Optional wird ein solcher z. B. vom Tarif domo easy (Vers. 1.05, Fassung vom 23.09.2024) von Konzept & Marketing GmbH (k + m) (Stand 01.2020) angeboten.
- Keine pauschale Mitversicherung u. a. von Fahrradgaragen, Kleintierställen, Kleinkläranlagen inklusive deren Zu- und Ableitungsrohren, Teich- und Gartenpumpen. Inwiefern die versicherten „Einfriedungen“ auch Hecken oder Zäune einschließen, wird nicht klargestellt. Der Versicherer erläutert hierzu:
„Versichert sind Grundstücksbestandteile. Nicht wertermittlungspflichtige sind u. a alle klar definierten Arten von Einfriedungen von bis zu 50.000 EUR. Wertermittlungspflicht sind alle Einfriedungen über 50.000 EUR, sowie Gartenteiche inklusive Pumpen und Filter. Alle weiteren versicherten Grundstücksbestanteile stehen unter B‑7.6. Anmerkung: Individuelle Risikoprüfung für Grundstücksbestandteile wie den Fahrradgaragen etc.“
- Keine Mitversicherung von Bienenvölkern und anderen Nutztieren wie Hühnern, Ziegen oder Schafen, sofern diese artgerecht und privat gehalten werden. Diese Leistung erbringt z. B. der Plus-Tarif (Stand 08.2024) aus dem Hause WGV.
- Keine Mitversicherung von Schäden an vom Vermieter eingebrachten Küchen sowie von auf bewohnbaren Fußböden verlegten Bodenbelägen. Hierzu erläutert der Versicherer, dass hierfür „ggf. über den VermieterSchutz bis maximal 20.000 EUR“ Versicherungsschutz bestehe, „wenn sie nicht über die Hausratversicherung abgedeckt ist.“
- Keine ausdrückliche Mitversicherung von (Nässe-)Schäden an Bodenbelägen, Innenanstrichen, Tapeten sowie sonstigen Wand- und Deckenverkleidungen sowie der Kosten für die Trocknung und bei Leichtbauwänden ggf. auch für deren Wiederherstellung, die durch das unmittelbare Eindringen von Witterungsniederschlägen und Schmelzwasser in versicherte Gebäude entstanden sind.
- Keine Mitversicherung von nicht frostbedingten Schäden an Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts sowie deren Anschlussschläuchen
- Keine Mitversicherung von nicht korrosionsbedingten Bruchschäden an Heizkörpern, Heizkesseln, Boilern, Wärmetauschern Duchlauferhitzern
- Keine Mitversicherung von nicht frostbedingten Schäden an Teilen von Warmwasserheizungs‑, Dampfheizungs‑, Klima- oder Solarheizungsanlagen oder von Regenwasseraufbereitungs-/ Zisternenanlagen.
- Mitversichert sind Schäden durch Tierbisse an elektrischen Anlagen und Leitungen, die sich innerhalb und außerhalb von versicherten Gebäuden auf dem Versicherungsgrundstück befinden und der Versorgung des versicherten Gebäudes dienen. Ebenfalls mitversichert sind Tierbissschäden an der Wärmedämmung der versicherten Gebäude. Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden an Unterspannbahnen, sowie für Schäden an Außenwänden / Fassaden. Inwiefern Folgeschäden z. B. durch das Fehlen elektrischer Spannung, durch Nisten oder Urinieren wildlebender Säugetiere) mitversichert sind, ist nicht klargestellt.
- Versicherungsschutz nur für ständig bewohnte Gebäude (ausgenommen Rohbauten im Rahmen der Rohbauversicherung), jedoch keine bedingungsseitige Mitversicherung vorübergehenden Unbewohntseins. Ist ein Gebäude „nicht genutzt“, so liegt nach Abschnitt B 3 § 3 Nr. 4.3 bedingungsseitig eine Gefahrerhöhung vor.
- Keine generelle Mitversicherung nachträglich vom Mieter eingefügter – nicht aber ausgetauschter - Sachen (z. B. elektronische Jalousien, Einbauküchen), die ein Mieter auf seine Kosten beschafft ober übernommen hat und für die er die Gefahr trägt. Gegen Zuschlag ist im Rahmen des Bausteins VermieterSchutz eine Mitversicherung bis in Höhe von 20.000 Euro möglich.
- Keine ausdrückliche Mitversicherung von Schäden an Lüftlmalerei (Gebäudemalerei) sowie Schnitzereien an Gebäuden, jedoch im Rahmen der unbenannten Gefahren ohne Sublimit mitversichert. Eine ausdrückliche Mitversicherung bietet beispielsweise der Tarif Klassik-Garant mit Baustein Exklusiv aus dem Hause VHV (Stand 09.2025).
- Nicht zu den versicherten Sachen gehört Zubehör der hauswirtschaftlichen Selbstversorgung (u.a. Bienenvölker, die artgerecht gehalten werden; Rankhilfen für Nutzpflanzen und Hochbeete; Kräuter, Obst- und Gemüsepflanzen). Diese Leistung erbringt beispielsweise der Tarif comfort (Stand 04.2024) aus dem Hause Alte Leipziger.
- Keine ausdrückliche Mitversicherung von beweglichem Gebäudezubehör wie Kaminholz oder Baustoffen. Daraus abgeleitet besteht hierfür kein Versicherungsschutz für den Diebstahl solcher Sachen. Der Versicherer erläutert hierzu:
„Versichert ist Gebäudezubehör, welches der Instandhaltung des versicherten Gebäudes oder deren Nutzung zu Wohnzwecken dienen (B1- § 7.5). Dementsprechend würden Baustoffe, die der Instandhaltung des versicherten Gebäudes dienen & Kaminholz, welches der Nutzung der Wohnzwecke im versicherten Gebäude dient, versichert sein.“
- Keine ausdrückliche Mitversicherung der Mehrkosten für Primärenergie, dies auch nicht im Rahmen der optionalen Bausteins AllgefahrenSchutz Erneuerbare Energien. Versichert sind jedoch die Kosten für den Mehrverbrauch von Energie, die durch den versicherten Ausfall Ihrer Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien entstehen. Der Versicherer stellt hierzu klar:
„Das Wording in der Klausel ist irreführend. Versichert sind trotzdem die Mehrkosten für alternative Energiequellen (Primärenergie), welche in der Folge des Ausfalls der Anlage EE entstehen.“
- Nicht mitversichert ist der Mehraufwand für Betankungskosten bei Ausfall der E‑Ladestation im Schadenfall. Mitversichert sind solche Kosten z. B. im Tarif optimum aus dem Hause degenia (Stand 08.2025).
- Keine Übernahme der Mehrkosten für notwendige Eil‑, Express- und Luftfracht. Solche Kosten übernehmen z. B. die Tarife ARAG Recht & Heim Komfort sowie ARAG Recht & Heim Premium (Stand 01.2024) aus dem Hause ARAG, dieser Tarif hingegen lediglich im Rahmen der optionalen Bausteine AllgefahrenSchutz Erneuerbare Energien bzw. HaustechnikSchutz für diese: „Transportkosten einschließlich Mehrkosten für Expressfrachten“.
- Keine Übernahme der Unterstützungsleistung bei Krankenhausaufenthalt oder ärztlicher Krankschreibung. Solche Kosten übernimmt z. B. der Tarif ARAG Recht & Heim Premium (Stand 01.2024) aus dem Hause ARAG.
- Keine ausdrückliche Mitversicherung von Schäden durch den Anprall oder Absturz von Meteoriten[9] und Weltraumschrott. Versicherungsschutz kann jedoch unter Abzug einer Selbstbeteiligung von 250 Euro im Rahmen der gegen Zuschlag mitversicherbaren unbenannten Gefahren hergeleitet werden. Diese Herleitung wird vom Versicherer ausdrücklich bestätigt.
- Keine Mitversicherung von Schäden an versicherten Sachen durch Schalenwild (z. B. Wildschweine, Rehe oder Rothirsche), Federwild (z. B. Fasane) oder sonstige wilde Tiere (z. B. Dachse oder Eichhörnchen). Abweichend mitversichert sind Bissschäden sowie sonstigen Schäden durch Haarwild und Waschbären (siehe oben). Abweichend mitversichert sind Schäden an versicherten Sachen durch Schalenwild z. B. im Rahmen der VGB 2026 Wohngebäude Classic Plus aus dem Hause HUK24 (Stand 01.05.2026).
- Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Windbewegungen und Sturm ab Windstärke 7 (min. 50 km / h). Entsprechend besteht kein Versicherungsschutz für Schäden durch sonstige Windbewegungen oder infolge von Durchzug.
- Keine Mitversicherung von Schäden an versicherten Sachen infolge einer versuchten oder erfolgreichen Entschärfung von Blindgängern ohne damit einhergehende Explosion. Eine solche Leistung bieten z. B. die Tarife ARAG Recht & Heim Komfort sowie ARAG Recht & Heim Premium (Stand 01.2024) aus dem Hause ARAG. Dort heißt es in Teil D § 4 Nr. 4 wie folgt:
„Auch wenn keine Explosion vorliegt, sind Schadenfälle, die durch eine Kampfmittelbeseitigung an versicherten Sachen entstehen, subsidiär mitversichert. Der Ausschluss Krieg (§ 2 Nr. 1) gilt insoweit nicht. “
- Mitversichert sind Schäden an versicherten elektrischen Einrichtungen und Geräten durch Überspannung, Überstrom und Kurzschluss durch Blitz oder sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität. Der Versicherungsschutz ist begrenzt auf die Versicherungssumme für das versicherte Gebäude. Nicht blitzbedingte Überspanungsschäden, Schäden durch nicht blitzbedingten Überstrom oder Kurzschluss sind nicht mitversichert, ausgenommen durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität. Sofern die optionale Allgefahrendeckung für Photovoltaikanlagen bzw. jene für Solarthermie‑, Geothermie- sowie sonstige Wärmepumpenanlagen vereinbart wurde, sind darüber unter anderem auch Schäden durch Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung an den versicherten Anlagen versichert.
- Kein Versicherungsschutz für Schäden an versicherten Sachen durch Stromschwankungen / Spannungsschwankungen. Diese können z. B. Schäden an Heizungen, Wärmepumpen oder Klimaanlagen verursachen. Auch, wenn dies meist nicht geschieht, besteht ein erhöhtes Risiko, wenn das Stromnetz nach einem Stromausfall wieder hochgefahren wird[10].
- Keine Mitversicherung von Bruchschäden an Öl- und Entlüftungsrohren innerhalb sowie außerhalb versicherter Gebäude auf und außerhalb des Versicherungsgrundstücks. Eine Mitversicherung von Bruchschäden an Entlüftungsrohren bietet z. B. das Eigenhauskonzept aus dem Hause Domcura (Stand 15.11.2024).
- Kein bedingungsgemäßer Versicherungsschutz für Nässeschäden, die durch Wasser entstehen, welches aus unterhalb Erdgleiche verlaufenden Regenwasserableitungsrohren bestimmungswidrig ausgetreten ist. Diese Leistung übernehmen z. B. die Tarife ARAG Recht & Heim Komfort sowie ARAG Recht & Heim Premium (Stand 01.2024) aus dem Hause ARAG.
- Keine ausdrückliche Mitversicherung von frostbedingten oder sonstigen Bruchschäden an ganzjährig im Boden eingelassenen Schwimmbecken. Als mitversicherte Sachen werden jedoch „Pools, die dauerhaft fest mit dem Grundstück (durch ihr Eigengewicht) verbunden, im Boden eingebaut oder eingelassen sind sowie deren Zubehör“ ausdrücklich benannt. Diese Pools gelten als mitversicherte Anlagen. Mitversichert gelten auch außerhalb von Gebäuden eintretende frostbedingte und sonstige Bruchschäden an im Erdreich eingelassenen Rohren von Pools.
- Wie branchenüblich nicht versichert ist der Bruch oder das Zerreißen von Pressluft- / Druckluftleitungen. Diese kommen z. B. zum Einsatz, wenn eine zentrale Kompressoranlage dazu eingesetzt wird, um elektrische Werkzeuge damit zu betreiben. Solche Rohre könnten allerdings auch unterirdisch verlegt werden, um damit Werkzeuge im Garten zu betreiben. Während ein Kompressor regelmäßig als im Rahmen einer Hausratversicherung mitversichert angesehen werden kann, fehlt nicht nur bei der Gothaer für die Druckluftleitungen regelmäßig ein bedingungsseitiger Versicherungsschutz. Solche Rohre müsste der Versicherungsnehmer also einzelvertraglich bei der Gothaer einschließen.
- Keine bedingungsseitige Klarstellung, inwiefern Wasser aus Whirlpools als Leitungswasser zählt.
- Keine Mitversicherung für Schäden an versicherten Sachen durch Plansch- oder Reinigungswasser.
- Kein Versicherungsschutz für Schäden an versicherten Sachen unmittelbar durch Grundwasser bzw. durch Grundwasser, das nicht an die Erdoberfläche getreten ist. Dringt beispielsweise Wasser nach einem Starkregen durch eine Hauswand im Keller, dürfte regelmäßig ein Ausschluss für Schäden durch Grundwasser eingewandt werden.
- Kein Versicherungsschutz für Rohre und Installationen unterhalb der (tragenden oder nicht tragenden) Bodenplatte. Liegen Ableitungsrohre der Wasserversorgung unterhalb des Gebäudes zwischen den Fundamenten, jedoch unterhalb der Bodenplatte, entfällt entsprechend ebenfalls der Versicherungsschutz. In einem konkreten Fall (Landgericht Mainz, Aktenzeichen: 6 S 27/10 – Urteil vom 05.07.2011) kam der Sachverständige
„zu dem Ergebnis, dass die Versicherungsausschlüsse mit ihrer Beschreibung auf Schäden unterhalb von tragenden Bauteilen, wie Fundamenten und Betonplatten abzielen, weil hier im Schadensfall für eine Reparatur möglicherweise in die Statik des Hauses eingegriffen werden muss, was hinsichtlich des Risikos schwer kalkulierbar ist.
[…]
Die Betonierung des Kellerbodens kann einer Bodenplatte auch nicht gleichgesetzt werden, da entscheidend für die Bodenplatte ist, dass sie als Fundament des Hauses gilt und aus statischen Berechnungen und Gründen heraus entsprechend gegossen werden muss.“[11]
- Kein Versicherungsschutz für Schäden infolge von Verschleiß (Alterung) oder Schwamm. Für „Verschleiß“ ergibt sich dies daraus, dass dieser keine benannte versicherte Gefahr ist. Diese Leistung bietet der Tarif Premium (Stand 10.2019, Fassung 2023) aus dem Hause Allianz.
- Nicht mitversichert sind die Kosten für die Wiederherstellung von Gartenanlagen (z. B. Blumenbeete, Wege (z. B. Gartenbrunnen, Sandkästen oder Teichanlagen).
- Nicht versichert sind Schäden an bzw. der Diebstahl von Gartenzubehör (z. B. Gartenmöbel, Hängematten, Strandkörbe, Basketballkörbe sowie Blumenkästen und ‑kübel) gegen versicherte Gefahren. Diese Leistung erbringt beispielsweise der Tarif comfort (Stand 04.2024) aus dem Hause Alte Leipziger.
- Nicht versichert sind Mehrkosten für eine nachhaltige Gestaltung des Gartens (z. B. Anlage einer Bienen- und Hummelwiese). Diese Leistung erbringt beispielsweise der Tarif comfort (Stand 04.2024) aus dem Hause Alte Leipziger.
- Nicht versichert sind die Kosten für die Pflege eines Gartens durch eine Fachfirma, wenn der Versicherungsnehmer während der Vertragslaufzeit eine schwerwiegende und unvorhergesehene Verletzung oder Krankheit erleidet, die ihn an der Pflege des Gartens hindert. Diese Leistung erbringt beispielsweise der Tarif comfort (Stand 04.2024) aus dem Hause Alte Leipziger.
- Nicht versichert sind nachgewiesener Kosten (z. B. für eine Online-Rechtsberatung oder das Zurückschneiden einer Hecke) zur Beilegung eines Nachbarschaftsstreites. Diese Leistung erbringt beispielsweise der Tarif comfort (Stand 04.2024) aus dem Hause Alte Leipziger.
- Übernahme der Kosten für eine qualifizierte Energieberatung durch einen zertifizierten Energieberater bis 1.500 Euro, nicht jedoch durch einen baubiologischen Berater. Einen solchen Energieberatungszuschuss auch für einen baubiologischen Berater gewährt z. B. die ARAG in ihren Tarifen ARAG Recht & Heim Komfort sowie ARAG Recht & Heim Premium (Stand 01.2024). Voraussetzung für die Übernahme der Kosten für eine qualifizierte Energieberatung ist eine Schadenhöhe von mindestens 10.000 Euro.
- Ab einer Mindestschadenhöhe von 20.000 Euro werden die Mehrkosten für die Verwendung baubiologischer Baustoffe (z. B. Holz, Lehm, Verbundstoffe aus Pilzen) bei der Wiederherstellung des versicherten Gebäude bis in Höhe von 10.000 Euro übernommen.
- Keine Übernahme der Kosten für eine Gefahrenberatung nach Überschwemmungsschäden.
- Keine ausdrückliche Mitversicherung von Trocknungskosten.
- Bei der Durchführung eines Sachverständigenverfahrens zur Feststellung der Schadenhöhe wird erst ab einer festgestellten Schadenhöhe von mindestens 25.000 Euro der Anteil des Versicherungsnehmers an den Verfahrenskosten in voller Höhe übernommen. Beauftragt der Versicherungsnehmer einen Sachverständigen individuell, werden die Kosten nur dann übernommen, sofern der Versicherungsnehmer vom Versicherer zur Hinzuziehung aufgefordert wurde (siehe Abschnitt B2 § 11 Nr. 11.2 a).
- Keine Klarstellung zur möglichen Übernahme von Mehrkosten für behördliche Auflagen zum Denkmalschutz. Wird ein Gebäude nach Antragsstellung unter Denkmalschutz gestellt, so ist dies dem Versicherer als Gefahrerhöhung anzuzeigen.

- Nicht versichert sind die Wiederbeschaffungs- oder Reparaturkosten bei Diebstahl oder vorsätzlicher Beschädigung von Außengeräten von z. B. Brunnenanlagen, Lüftungs- und Kompressoreinheiten, Wärmepumpen und Klimaanlagen. Hier dürfte regelmäßig die Mitversicherung von Schäden durch mutwillige Beschädigung versicherter Sachen auf dem Versicherungsgrundstück ins Leere laufen. Diese Leistung erbringt z. B. der Tarif WohngebäudePlus (Stand 09.2025) aus dem Hause LVM. Die BarmeniaGothaer schreibt hierzu:
„Wir ersetzen die erforderlichen Kosten der Wiederbeschaffung von außen am versicherten Gebäude fest angebrachten Sachen. Darunter fallen grundsätzlich auch Klimaanlagen. Wärmepumpen sind über den AllgefahrenSchutz EE gegen diese Gefahren versicherbar.“
- Keine generelle Mitversicherung polizeilich angezeigter Straftaten (z.B. Diebstahl von Solarzellen, Hacken von Smarthome-Anlagen, Betrug). Eine solche Mitversicherung besteht z. B. im Tarif Infinitus aus dem Hause Interlloyd (Stand 01.2025).
- Keine Übernahme der Kosten für die Neueinstellung von Antennen und Satellitenschüsseln, ohne dass ein Sachschaden vorliegt. Diese Leistung bietet z. B. der Tarif allsafe domo (Stand 03.2017, Vers. 1.09) von Konzept & Marketing GmbH (k + m).
- Mitversichert sind die Kosten für Mietausfall oder den ortsüblichen Mietwert von Wohnräumen für die Dauer von höchstens 36 Monaten. Eine Übernahme solcher Kosten auch für Nebengebäude oder gewerblich genutzte Räume ist bedingungsgemäß nicht erkennbar. Versicherungsschutz besteht auch, wenn Mieter von Wohnräumen ihre Mietzahlung infolge eines Versicherungsfalls zu Recht ganz oder teilweise einstellen oder das Mietverhältnis kündigen (Mietausfall bei Beendigung eines Mietverhältnisses wegen eines Versicherungsfalles). Dies schließt auch die fortlaufenden Betriebskosten im Sinne des Mietrechts ein. Der Versicherer stellt hierzu folgendes klar:
„Wenn ein Mietsverhältnis bereits geschlossen ist, aber aufgrund eines Versicherungsfalls nicht rechtezeitig angetreten werden kann, fällt dies unter den VermieterSchutz Baustein.“
- Keine Mitversicherung von Mietausfall bei Nachbarschaftsschäden. Eine solche Leistung bietet z. B. der Tarif WohnhausPremium (Stand 06.2023) aus dem Hause NV-Versicherungen (siehe dort § 46 BBW WohnhausPremium).
- Keine Mitversicherung von Aufräumungskosten für Hausrat von nicht versicherten Mietern inklusive Transport und Lagerung bzw. Entsorgung.
- Keine Übernahme der Kosten für Poolreinigung und Wiederbefüllung. Diese Leistung erbringt z. B. der Tarif optimum aus dem Hause degenia (Stand 08.2025).
- Keine Übernahme von Tierarztkosten für Haustiere gemäß GOT. Solche Kosten übernehmen z. B. die Tarife ARAG Recht & Heim Komfort sowie ARAG Recht & Heim Premium (Stand 01.2024) aus dem Hause ARAG.
- Keine Übernahme von Bewachungskosten. Solche Kosten übernehmen z. B. die Tarife ARAG Recht & Heim Komfort sowie ARAG Recht & Heim Premium (Stand 01.2024) aus dem Hause ARAG.
- Keine Übernahme von Umzugskosten, wenn ein versichertes Gebäude nach einem Versicherungsfall für einen längeren Zeitraum unbewohnbar geworden ist. Solche Kosten inklusive Maklergebühren übernehmen z. B. die Tarife ARAG Recht & Heim Komfort sowie ARAG Recht & Heim Premium (Stand 01.2024) aus dem Hause ARAG.
- Keine Übernahme von Datenrettungskosten infolge eines Versicherungsfalles. Diese Leistung erbringt z. B. der Tarif WohngebäudePlus (Stand 09.2025) aus dem Hause LVM.
- Keine Übernahme der Kosten für die Wiederherstellung oder Reproduktion von privaten Unterlagen (z.B. Notarverträgen, Urkunden, Zertifikaten) sowie für elektronisch gespeicherte Daten, die das versicherte Gebäude betreffen.
- Keine Übernahme von Schlossänderungskosten bei Abhandenkommen von Wohnungsschlüsseln, Gemeinschaftstüren bzw. den Schlüsseln für in der Wohnung befindliche Wertschutzschränke. Diese Leistung wird üblicherweise nur in der Hausratversicherung erbracht, jedoch z. B. auch im Rahmen der Tarife Recht & Heim Komfort sowie Recht & Heim Premium (Stand 01.2024) aus dem Hause ARAG.
- Keine Übernahme von Schlossänderungskosten bei Abhandenkommen von Pkw-Schlüsseln. Diese Leistung wird üblicherweise nur in der Hausratversicherung erbracht, jedoch z. B. auch im Rahmen des Tarifs Recht & Heim Premium (Stand 01.2024) aus dem Hause ARAG.
- Keine Übernahme unbenannter Kosten. Eine solche bietet z. B. der Tarif VEMA Wohngebäude-Versicherungsbedingungen Version AIG (Stand 11.2018) aus dem Hause VEMA mit dem Risikoträger AIG.
- Keine Mitversicherung der Kosten für die Räumung der Wohnung nach dem Tod des Mieters und Ausschlagung des Erbes durch die Hinterbliebenen. Diese Leistung erbringen z. B. die Tarif WohngebäudePlus (Stand 09.2025) aus dem Hause LVM.
- Keine Übernahme der Kosten für die Beseitigung von Gebäudebeschädigungen aufgrund des Alarms eines Hausnotrufs.
- Keine Übernahme der Kosten einer vermeintlich klimafreundlichen CO2-Kompensation bei einem Feuerschaden. Diese Leistung erbringt beispielsweise der Tarif Einfamilienhauskonzept Top-Schutz aus dem Hause Domcura (Stand 15.11.2024).
- Keine Übernahme der Kosten für die Verpflegung von Personen, die anlässlich eines Versicherungsfalls (z. B. eines Brandschadens oder einer Überschwemmung) Hilfe geleistet haben bzw. sonstige freiwillige Zuwendungen an Personen z. B. der Brandbekämpfung nach einem Schadenfall. Solche Kosten für die an Rettungsmaßnahmen Beteiligten übernehmen z. B. die Tarife Basis-Plus (VGB 2023-Wf, Stand 01.2023) aus dem Hause Concordia sowie die Tarife SV PrivatSchutz Top und SV PrivatSchutz Top-Schutz Plus (Stand 01.2025) aus dem Hause Sparkassen Versicherung.
- Keine Übernahme persönlicher Auslagen nach einem Versicherungsfall. Solche Kosten übernehmen z. B. die Tarife ARAG Recht & Heim Komfort sowie ARAG Recht & Heim Premium (Stand 01.2024) aus dem Hause ARAG.
- Keine Übernahme von schadenbedingten Kosten für die notwendige Stornierung einer Urlaubs- oder Dienstreise. Solche Kosten übernehmen z. B. die Tarife ARAG Recht & Heim Komfort sowie ARAG Recht & Heim Premium (Stand 01.2024) aus dem Hause ARAG.
- Keine Übernahme der Kosten für Erholungsurlaub nach einem Schadenfall. Solche Kosten übernimmt z. B. der Tarif ARAG Recht & Heim Premium (Stand 01.2024) aus dem Hause ARAG.
- Keine Vermittlung und kein Kostenersatz für die Prüfung von Handwerkerangeboten oder ‑rechnungen in Bezug auf Reparatur oder Modernisierung der versicherten Gebäude. Diese Leistung erbringt z. B. der Tarif WohngebäudePlus (Stand 09.2025) aus dem Hause LVM (siehe Klausel 8424).
- Ohne Versehensklausel bei grob fahrlässig begangenen Obliegenheitsverletzungen. Bei Verzicht nur auf einfach fahrlässige Obliegenheitsverletzungen kann im Sinne von § 28 VVG als „Schaufensterklausel“ betrachtet werden. Eine positiv formulierte Versehensklausel bietet z. B. die Janitos mit ihren Tarif Best Selection 2022 (Stand 01.05.2022).
- Keine ausdrückliche Anlage von Prämieneinnahmen in vermeintlich nachhaltigen Kapitalanlagen.
- Wie bei den meisten Wettbewerbern besteht der Versicherungsschutz nur auf dem Flurstück / den Flurstücken, auf dem / denen das versicherte Gebäude steht (Versicherungsort). Teilen sich mehrere Gebäude ein Flurstück, so gilt als Versicherungsort derjenige Teil des Flurstücks, der durch Einfriedung oder anderweitige Abgrenzung dem/den im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude(n) ausschließlich zugehörig ist. Eine deutlich kundenfreundlichere Regelung bietet z. B. der Premium-Plus-Schutz aus dem Hause Adcuri bzw. Barmenia (Stand 01.10.2025):
„Der Versicherungsort ist das Versicherungsgrundstück. Das Versicherungsgrundstück ist das Flurstück/ sind die Flurstücke, auf dem das versicherte Gebäude steht.
Hierzu gehören auch angrenzende Flurstücke, auf denen sich die in A 1 – 4.2 genannten Garagen/Carports, Gebäude- und Grundstücksbestandteile sowie das Gebäudezubehör befinden.
Stehen auf einem Flurstück mehrere Gebäude, ist derjenige Teil des Flurstücks Versicherungsort, der durch Einfriedung oder anderweitige Abgrenzung ausschließlich zu dem/den versicherten Gebäude(n) gehört.“
- Wiederaufbau bei Totalschaden an einem anderen Ort innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nur dann, wenn die Wiederherstellung des Wohngebäudes an der bisherigen Stelle rechtlich nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zu vertreten ist, also nicht z. B. wenn aus psychologischen Gründen nach einer schweren Überschwemmung ein Wiederaufbau am bisherigen Versicherungsort nicht anzeigt sein sollte. Abweichend entschädigt etwa die Domcura in ihrem „Einfamilienhauskonzept“ Top (Stand 20.11.2024) unabhängig vom Gebäudealter auch dann, wenn der Versicherungsnehmer sich gegen einen Neuaufbau entscheiden sollte oder das Gebäude an einem anderen Ort wiederaufbauen sollte (siehe dort Abschnitt B 1 § 12 Nr. 1).
- Wie bei den meisten Wettbewerbern erfolgt keine Neuwerterstattung, sofern kein Wiederaufbau des Gebäudes erfolgt. Dies liegt darin begründet, dass es sich um keine Wiederaufbauversicherung handelt.
- Bedingungsgemäß gilt eine Embargoklausel, die nicht nur Wirtschafts‑, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland berücksichtigt, sondern auch solche der USA, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Für Kunden, z. B. mit iranischer oder russischer Nationalität kann die Embargoklausel zum Problem werden.
- Ratenzahlungszuschlag bei unterjähriger Zahlweise.
Steckbrief Tarif Immobilien Privat Wohngebäudeversicherung Premium aus dem Hause BarmeniaGothaer
Unternehmen: BarmeniaGothaer
Risikoträger: Gothaer
Tarif: Immobilien Privat Wohngebäudeversicherung Premium für Ein- und Zweifamilienhäuser, Stand 01.2026
Berechnungsgrundlage: Versicherungssumme Wert 1914
Versicherungsgrenzen: Objekte bis zu einer Zeichnungsgrenze von 15.000.000 Euro. Darüber hinaus gehende Versicherungssumme sind gemäß Annahmerichtlinien anfragepflichtig.
Zielgruppe: Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern
Denkmalgeschützte Häuser: gemäß Annahmerichtlinien grundsätzlich versicherbar, jedoch kein Unterversicherungsverzicht, „wenn dieser nicht durch das KCP[12] geprüft wurde.“
Nebengebäude: bis insgesamt 25 Quadratmeter Grundfläche. Beträgt die Grundfläche höchstens 10 Quadratmeter, muss das Nebengebäude nicht bei der Wertermittlung mitberücksichtigt werden. Größere Nebengebäude bis 100 Quadratmeter Grundfläche sind gegen eine Gebühr versicherbar.
Ableitungsrohre außerhalb des Versicherungsgrundstücks: gegen Zuschlag bis 2.500 Euro, sofern das versicherte Gebäude bei Schadeneintritt nicht älter als 30 Jahre ist oder in den letzten 10 Jahren vor Schadeneintritt eine Kanal-Dichtigkeitsprüfung erfolgte und sich daraus kein Sanierungserfordernis ergab.
Erweiterte Elementargefahren (weitere Naturgefahren): gegen Zuschlag (Selbstbeteiligung Variante 1: 10 % des entschädigungspflichtigen Betrags, mindestens 500 Euro, max. 5.000 Euro für Überschwemmung, Rückstau, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch sowie 5.000 Euro Selbstbeteiligung für Schäden durch Erdbeben; Selbstbeteiligung Variante 2: 20 % der Versicherungssumme, max. 100.000 Euro für Überschwemmung, Rückstau, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch sowie 5.000 Euro Selbstbeteiligung für Schäden durch Erdbeben)
Unbenannte Gefahren: gegen Zuschlag bis zur Versicherungssumme Wert 1914, max. bis 2.500.000 Euro, mit 250 Euro Selbstbeteiligung
Kürzungsverzicht bei grob fahrlässiger Verletzung von Obliegenheiten und Sicherheitsvorschriften: grob fahrlässig Obliegenheitsverletzungen bis zu einer Schadenhöhe von 10.000 Euro, nicht jedoch von gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsvorschriften
Neubaurabattsystem: ja (Neubauten mit 40 % Rabatt; allmählich sinkend bis zu einem Gebäudealter von 20 Jahren und schließend steigend bis zu einem Zuschlag von 35 % ab einem Gebäudealter von 45 Jahren)
Schadenfreiheitsrabatt: optional (Prämie zwischen 80 % und 160 % je nach Schadenfreiheitsklasse)
[1] „Wohngebäudeversicherung: Gothaer folgt Continentale mit harten Einschnitten“ auf „versicherungsbote.de“ vom 29.08.2025. Aufzurufen unter https://www.versicherungsbote.de/id/4941370/Wohngebaeudeversicherung-Gothaer-folgt-Continentale-mit-harten-Einschnitten/, zuletzt aufgerufen am 15.10.2025.
[2] Nixdorf, Achim „Gebäudeversicherung unter Druck: Gothaer nimmt Bestandssanierung in Angriff“ auf „procontra-online.de“ vom 28.08.2025. Aufzurufen unter https://www.procontra-online.de/shuk/artikel/gebaudeversicherung-unter-druck-gothaer-nimmt-bestandssanierung-in-angriff, zuletzt aufgerufen am 15.10.2025.
[3] „Gothaer kündigt Gebäudeversicherung 2025 – das müssen Kunden jetzt wissen“ auf „kvmplus.de“ vom 06.09.2025. Aufzurufen unter https://kvmplus.de/blog/versicherungsblog/gothaer-kuendigt-gebaeudeversicherung-2025-das-muessen-kunden-jetzt-wissen/, zuletzt aufgerufen am 15.10.2025.
[4] „Gothaer kündigt Gebäudeversicherung 2025 – das müssen Kunden jetzt wissen“ auf „kvmplus.de“ vom 06.09.2025. Aufzurufen unter https://kvmplus.de/blog/versicherungsblog/gothaer-kuendigt-gebaeudeversicherung-2025-das-muessen-kunden-jetzt-wissen/, zuletzt aufgerufen am 15.10.2025.
[5] „Diese Wohngebäudeversicherer landeten 2024 tief in der Verlustzone“ auf „VersicherungsJournal.de“ vom 16.10.2025. Aufzurufen unter https://www.versicherungsjournal.de/markt-und-politik/diese-wohngebaeudeversicherer-landeten-2024-tief-in-der-verlustzone-154275.php?vc=nl&vk=154275, zuletzt aufgerufen am 16.10.2025.
[6] Vgl. z. B. „Was ist versichert?“ auf „wohngebaeudeversicherung.info“. Aufzurufen unter https://wohngebaeudeversicherung.info/versicherte-sachen/was-ist-versichert/, zuletzt aufgerufen am 14.10.2025:
„Der Verlag für Versicherungswirtschaft listet in seiner Ausbildungsliteratur Beispiele für Gebäudezubehör auf. Als Zubehör zur Instandhaltung gelten demnach z. B. Dachziegel, Ersatzfliesen, Werkzeug und Fassadenfarbe. Zubehör zur Zweckbestimmung des Gebäudes können z. B. sein: Gemeinschaftswaschmaschine, Balkonkästen, Brennstoffvorräte, Handfeuerlöscher, Hausbriefkästen, Treppenhauslampen oder Antennenanlagen.“
[7] Siehe https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=3&nr=123945&pos=21&anz=822, zuletzt aufgerufen am 05.01.2021
[8] Siehe z. B. „Altbauten nachhaltig sanieren“ auf „baunetzwissen.de“. Aufzurufen unter https://www.baunetzwissen.de/nachhaltig-bauen/fachwissen/bauteilsanierung/altbauten-nachhaltig-sanieren-683722, zuletzt aufgerufen am 08.02.2024.
[9] Siehe z. B. „Zahlreiche Anrufe bei Polizei und Rettungskräften. Meteorit schlägt in Hausdach in Koblenz ein“ auf „swr.de“ vom 10.03.2026 um 19:49 Uhr. Aufzurufen unter https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/meteorit-feuerball-komet-himmel-100.html, zuletzt aufgerufen am 25.03.2026.
[10] Vgl. „Stromausfälle und Spannungsschwankungen“ auf „elektrotechnik-siebert.com“. Aufzurufen unter https://elektrotechnik-siebert.com/stromausfaelle-und-spannunsschwankungen/, zuletzt aufgerufen am 08.02.2024.
[11] Kanzlei Kotz „Gebäudeversicherung – Bruch der unter dem Kellerboden verlegten Abwasserleitung“ auf „versicherungsrechtsiegen.de“. Aufzurufen unter https://www.versicherungsrechtsiegen.de/gebaeudeversicherung-bruch-der-unter-dem-kellerboden-verlegten-abwasserleitung/, zuletzt aufgerufen am 25.03.2026.
[12] KCP = Kompetenzcenter Komposit Privatkunden