Risi­ko & Vor­sor­ge im Inter­view mit Arne Buch­hop von der ass­pa­rio Ver­si­che­rungs­dienst AG: Die neue Impfschadenversicherung

Risi­ko & Vor­sor­ge: Am 29.04.2021 hat die ass­pa­rio Ver­si­che­rungs­dienst AG in einer Pres­se­mit­tei­lung über den Start einer eigen­stän­di­gen Impf­scha­den­ver­si­che­rung informiert.

In einer Anzei­ge zum Pro­dukt schrei­ben Sie, dass „gesund­heit­li­che Fol­gen einer Imp­fung erfreu­li­cher­wei­se unwahr­schein­lich sind“. Gemäß aktu­el­lem Sicher­heits­be­richt des Paul-Ehr­lich-Insti­tuts (PEI) vom 07.05.2021 sei­en seit Beginn der Covid-19-Impf­kam­pa­gne am 27.12.2020 bis zum 30.04.2021 ins­ge­samt 49.961 Ver­dachts­fäl­le von Neben­wir­kun­gen oder Impf­kom­pli­ka­tio­nen im zeit­li­chen Zusam­men­hang mit den Coro­na-Impf­stof­fen gemel­det wor­den. Zudem wur­den 524 Todes­fäl­le in einem unter­schied­li­chen zeit­li­chen Abstand zu den Imp­fun­gen ver­mel­det. In einer von fran­zö­si­schen Wis­sen­schaft­lern durch­ge­führ­ten Kor­re­la­ti­ons­ana­ly­se zwi­schen COVID-Todes­fäl­len und geimpf­ten Per­so­nen wur­de her­aus­ge­ar­bei­tet, dass der­zeit sowohl in Frank­reich als auch welt­weit auf 700 geimpf­te Per­so­nen 1 Todes­fall kom­me[1]. Wie kom­men Sie also zu Ihrer Aus­sa­ge der angeb­li­chen sel­te­nen Neben­wir­kun­gen und wor­auf bezieht sich diese?

© 2021 Cri­ti­cal News — Debat­ten­raum auch für kon­tro­ver­se Themen

Arne Buch­hop: Wir müs­sen an die­ser Stel­le zwi­schen Impf­re­ak­tio­nen und Impf­kom­pli­ka­tio­nen unter­schei­den. Rich­tig ist, dass Impf­re­ak­tio­nen – unab­hän­gig von der Art der Imp­fung – rela­tiv häu­fig auf­tre­ten. Impf­kom­pli­ka­tio­nen aller­dings tre­ten sehr sel­ten auf. Die ver­schie­de­nen Sta­tis­ti­ken wei­sen pro Jahr rund 4.000 mel­de­pflich­ti­ge Ver­dachts­fäl­le aus, wovon etwa ein Drit­tel als schwer­wie­gend ein­ge­stuft werden.

In Rela­ti­on zur Anzahl der ver­ab­reich­ten Imp­fun­gen ergibt sich aus unse­rer Sicht ein all­ge­mein „unwahr­schein­li­ches Risi­ko“. Die aktu­el­le Ent­wick­lung der Impf­kam­pa­gne gegen Covid19 unter­stützt die­se Sicht­wei­se. Zum Stich­tag 30. April 2021 waren rund 30 Mio. Impf­do­sen (Erst- und Zeit­imp­fung) ver­impft und rund 50.000 Ver­dachts­fäl­le gemel­det. Mit einer Quo­te von 0,16% han­delt es sich um ein sel­ten auf­tre­ten­des Ereignis.

Risi­ko & Vor­sor­ge: Nach Abschnitt A § 1 Nr. 1 Ihrer Bedin­gun­gen besteht Ver­si­che­rungs­schutz nur für in Deutsch­land zuge­las­se­ne Impf­stof­fe. Besteht vor die­sem Hin­ter­grund also auch Ver­si­che­rungs­schutz für die aktu­ell nur bedingt zuge­las­se­nen expe­ri­men­tel­len mRNA-Gen­be­hand­lun­gen von BioNTech und Moder­na, die Vek­torimpf­stof­fe von Astra­Ze­ne­ca sowie von John­son & John­son, jeweils gegen Covid-19?

Arne Buch­hop:  Ja. Auch die soge­nann­te beding­te Zulas­sung ist mit zahl­rei­chen Prüf­pro­zes­sen durch die EMA (Euro­päi­sche Arz­nei­mit­tel­be­hör­de) und das PEI (Paul-Ehr­lich-Insti­tut) ver­knüpft. Damit sind die Vor­aus­set­zun­gen im Sin­ne der Bedin­gun­gen gegeben.

Risi­ko & Vor­sor­ge: Sie bie­ten Ihr Pro­dukt wahl­wei­se mit den Ver­si­che­rungs­sum­men 20.000 Euro, 40.000 Euro bzw. 60.000 Euro an. Immer wie­der gibt es Fäl­le, wo Per­so­nen nach einer Imp­fung oder Gen­be­hand­lung z.B. Mens­trua­ti­ons­be­schwer­den erlit­ten oder sogar gelähmt bzw. blind wur­den. Noch immer beschäf­ti­gen Fäl­le von Nar­ko­lep­sie nach der Schwei­negrip­pe­imp­fung aus 2009 die Gerich­te (sie­he z.B. Sozi­al­ge­richt Koblenz, Urteil vom 05.04.2018, Az. 4 VJ 4/15 oder in einem ande­ren Fall außer­ge­richt­lich 2019[2]). In einem aktu­el­len Fall, der Cri­ti­cal News von einer Arzt­hel­fe­rin zuge­tra­gen wur­de, hat eine Imp­fung gegen Covid-19 zum Ver­lust des Hör­ver­mö­gens der betrof­fe­nen Per­son geführt. Hal­ten Sie die von Ihrem Unter­neh­me zur Ver­fü­gung gestell­ten Leis­tun­gen für wirk­lich bedarfs­ge­recht, wenn etwa ein Kun­de nach einer Imp­fung dau­er­haft gelähmt, taub oder blind wer­den soll­te und wel­che wei­te­ren Leis­tun­gen ste­hen Ihren Kun­den zur Verfügung?

Arne Buch­hop: Der ass­pa­rio Impf­scha­den­schutz bie­tet neben der Ein­mal­zah­lung u.a. auch ein Kran­ken­ta­ge­geld bei Arbeits­un­fä­hig­keit, Kran­ken­haus­ta­ge­geld, Über­nah­me der Mehr­kos­ten für Eigen­an­tei­le bei der medi­zi­ni­schen Ver­sor­gung, Ein­mal­zah­lung bei Tod der ver­si­cher­ten Per­son sowie die Ver­dop­pe­lung der Inva­li­di­täts­leis­tung für ver­si­cher­te Kin­der ab einer Inva­li­di­tät über 50 Prozent.

Der von uns ange­bo­te­ne Ver­si­che­rungs­schutz dient zur Abfe­de­rung der finan­zi­el­len Aus­wir­kun­gen eines Impf­scha­dens, kann aber gleich­wohl nur als ein Teil der per­sön­li­chen Absi­che­rung eines Kun­den ver­stan­den wer­den und auf kei­nen Fall die von Ihnen als Bei­spiel ange­brach­te dau­er­haf­te Ein­schrän­kung decken. Das Pro­dukt ist auf Basis eines Ein­mal­bei­trags kal­ku­liert und daher auch ent­spre­chend in den Absi­che­rungs­hö­hen begrenzt.

Je nach indi­vi­du­el­lem Risi­ko­pro­fil des Ein­zel­nen emp­feh­len wir eine Bera­tung und Risi­ko­ana­ly­se durch einen Versicherungsmakler.

Risi­ko & Vor­sor­ge: Eine Beson­der­heit bei Ihrer Pro­dukt­ge­stal­tung ist ein drei­jäh­ri­ger Ver­si­che­rungs­schutz für eine Ein­mal­prä­mie zwi­schen 32,50 Euro und 95,00 Euro – abhän­gig von der indi­vi­du­ell gewähl­ten Absi­che­rungs­hö­he. Ver­si­che­rungs­schutz besteht für Impf­schä­den ab einem Inva­li­di­täts­grad von min­des­tens 20 Pro­zent. Wie oft kommt es nach Ihrer Kennt­nis zu Kom­pli­ka­tio­nen, die zu so hohen Inva­li­di­täts­gra­de führen?

Arne Buch­hop: Grund­sätz­lich greift das Pro­dukt auch ohne eine nach­ge­wie­se­ne Inva­li­di­tät. Das betrifft zum Bei­spiel die Leis­tungs­ar­ten Kran­ken- oder Krankenhaustagegeld.

Ledig­lich die Inva­li­di­täts­leis­tung kommt erst ab einem Inva­li­di­täts­grad von 20 % zum Tra­gen. Eine belast­ba­re Aus­sa­ge über die Wahr­schein­lich­keit einer Inva­li­di­tät in Fol­ge einer Impf­kom­pli­ka­ti­on lässt die all­ge­mein ver­füg­ba­re Daten­la­ge der­zeit nicht zu.

Risi­ko & Vor­sor­ge: Ihre Impf­scha­den­ver­si­che­rung sieht erhöh­te Leis­tun­gen für Kin­der vor. Anfang der 2000er Jah­ren erlit­ten vie­le Kin­der schwe­re Schä­den durch den 6‑fach-Impf­stoff HEXAVAC gegen Diph­the­rie, Teta­nus, Per­tus­sis, Polio, Hämo­phi­lus-influ­en­zae B sowie Hepa­ti­tis B. Erst 2005 wur­de das Vak­zin auf­grund immer lau­ter wer­den­der Kri­tik an den Neben­wir­kun­gen und damit im Zusam­men­hang ste­hen­de Todes­fäl­le vom Markt genom­men. Sie­he https://​cri​ti​cal​-news​.de/​m​o​d​e​r​n​a​-​t​e​i​l​-​3​-​p​e​i​-​w​i​e​l​er/.

Aktu­ell wird – dies ent­ge­gen der Reso­lu­ti­on 2361 des Euro­pa­ra­tes vom 27.01.2021 – vom Deut­schen Ärz­te­tag gefor­dert, dass Kin­der zwin­gend gegen Covid-19 geimpft wer­den soll­ten, um am Schul­un­ter­richt teil­neh­men zu dür­fen. Inner­halb weni­ger Tage haben sich über 600.000 Men­schen mit einer Peti­ti­on des Ver­eins „Ärz­te für indi­vi­du­el­le Impf­ent­schei­dung e.V.“ dage­gen gewandt. Zuvor hat­te bereits die Ein­füh­rung der Impf­pflicht gegen Masern zu gro­ßen Eltern­pro­tes­ten geführt und ist noch immer ver­fas­sungs­recht­lich umstrit­ten. Durch die schnel­le, zunächst nur bedingt zu erwar­ten­de Zulas­sung der mRNA-Gen-Nicht-The­ra­pie von BioNTech sowie zukünf­tig wei­te­rer Vak­zi­ne von z.B. Astra­Ze­ne­ca und Moder­na, ist mit einem deut­li­chen Anstieg schwe­rer Neben­wir­kun­gen gera­de bei Kin­dern und Jugend­li­chen zu rech­nen. Bereits die lau­fen­de Stu­die von Moder­na hat zur Läh­mung eines zwölf­jäh­ri­gen Mäd­chens geführt[3]. Rech­net die ass­pa­rio mit einer sta­tis­tisch signi­fi­kan­ten Zahl von Ver­si­che­rungs­fäl­len, also Kin­dern, die infol­ge der Imp­fun­gen einen Inva­li­di­täts­grad von zwan­zig Pro­zent oder mehr erlei­den werden?

© 2021 Cri­ti­cal News — Kin­der brau­chen kei­nen expe­ri­men­tel­len Impfstoff

Arne Buch­hop: Kla­res Nein. Wir wol­len mit die­ser Zusatz­leis­tung (Ver­dop­pe­lung der ver­ein­bar­ten Inva­li­di­täts­leis­tung, Aus­zah­lung ab Voll­jäh­rig­keit in Form einer Ren­te) den betrof­fe­nen Kun­den den Ein­stieg in Stu­di­um, Beruf, Erwach­se­nen­le­ben erleichtern.

Wür­den wir tat­säch­lich von dem von Ihnen beschrie­be­nen Sze­na­rio aus­ge­hen, dann wäre die­se Leis­tung auf­grund des ange­bo­te­nen Preis-Leis­tungs­ver­hält­nis für uns nicht darstellbar.

Risi­ko & Vor­sor­ge: Im Rah­men der Leis­tungs­art „Kran­ken­ta­ge­geld“ machen Sie die Leis­tung vom Ein­kom­men der ver­si­cher­ten Per­son abhän­gig. Sie unter­schei­den zwi­schen Arbeit­neh­mern, Selbst­stän­di­gen, Frei­be­ruf­lern sowie Haus­frau­en- /-män­nern und Kin­dern. Für die zuletzt benann­te Per­so­nen­grup­pe gilt auf­grund einer feh­len­den Erwerbs­tä­tig­keit ein Tages­satz von nur 10 Euro als ver­si­chert, bei Arbeit­neh­mern das durch­schnitt­li­che Net­to­ent­gelt der ver­gan­ge­nen zwölf Mona­te und bei Selbst­stän­di­gen und Frei­be­ruf­lern das ent­spre­chend nach­ge­wie­se­ne Net­to­ein­kom­men. Gera­de für Exis­tenz­grün­der oder Per­so­nen, die auf­grund von Lock­downs oder fak­ti­schen Berufs­ver­bo­ten (z.B. vie­le Künst­ler oder kör­per­na­he Dienst­leis­tun­gen) kaum (noch) Ein­nah­men nach­wei­sen kön­nen, könn­te die Mit­ver­si­che­rung des Kran­ken­ta­ge­gel­des bei gleich kal­ku­lier­tem Bei­trag ins Lee­re lau­fen. Wer­den die­se im Leis­tungs­fall min­des­tens so gestellt, als wäre Sie als z.B. Haus­frau­en oder ‑män­ner ohne Erwerbseinkommen?

Arne Buch­hop: Nein. Aller­dings stel­len wir staat­li­che Leis­tun­gen aus den ver­schie­de­nen Hilfs­pro­gram­men, die soge­nann­ten Coro­na-Hil­fen bei der Berech­nung der Tage­geld­leis­tung dem Net­to­ein­kom­men gleich.

Risi­ko & Vor­sor­ge: Sie erbrin­gen eine Ver­si­che­rungs­leis­tung auch bei Tod infol­ge von Imp­fun­gen. Dies setzt vor­aus, dass ein Ver­stor­be­ner in zeit­li­chem Zusam­men­hang nach einer Imp­fung obdu­ziert wird. Wie aus ver­schie­de­nen Berich­ten bekannt gewor­den ist, scheint kein beson­de­res Inter­es­se der Staats­an­walt­schaf­ten zu bestehen, sol­che Obduk­tio­nen aktiv zu ver­an­las­sen. Haus­ärz­te, die gege­be­nen­falls selbst geimpft haben, dürf­ten auf dem Toten­schein auch eher jede Kau­sa­li­tät mit den Imp­fun­gen ver­schwei­gen wol­len, um nicht selbst ins Visier der Ermitt­lun­gen zu gera­ten[4]. Hin­ter­blie­be­ne von Imp­f­op­fern den­ken nach dem Ver­ster­ben ihrer Liebs­ten meist eher an ande­re Din­ge als an das Ver­an­las­sen einer Obduk­ti­on, zudem ist auch die Kos­ten­fra­ge wohl auch ein Pro­blem. Ver­an­las­sen Sie als ass­pa­rio im best­mög­li­chen Inter­es­se des bei Ihnen ver­si­cher­ten Kun­den, also im Sin­ne von § 1a VVG, aktiv die Durch­füh­rung einer Obduk­ti­on, um einen mög­li­chen Leis­tungs­an­spruch des bei Ihnen zuletzt ver­si­cher­ten Kun­den zu überprüfen?

Arne Buch­hop: Die­se Fra­ge lässt sich nicht abschlie­ßend beant­wor­ten, denn es kommt hier auf den Ein­zel­fall an. Auch die Fra­ge, ob eine Kos­ten­über­nah­me durch den Ver­si­che­rer erfolgt, muss dann im jewei­li­gen Ein­zel­fall ent­schie­den werden.

Risi­ko & Vor­sor­ge: Vie­le Auto­im­mun­erkran­kun­gen wer­den im Zusam­men­hang mit Impf­stof­fen gese­hen. Als mög­li­che Neben­wir­kun­gen zu den mRNA-„Impf­stof­fen“ von BioNTech / Pfi­zer wer­den Alz­hei­mer, amyo­tro­pher Late­ral­skle­ro­se (ALS) und ande­re neu­ro­lo­gi­schen Aus­fall­erkran­kun­gen benannt [5]. Gemäß Ihres Pro­dukt­in­for­ma­ti­ons­blat­tes besteht jedoch ein Aus­schluss für „Krank­hei­ten (z. B. Dia­be­tes, Gelenk­ar­thro­se, Schlag­an­fall“. Auf Sei­te 6 der Bedin­gun­gen heißt es weni­ger ein­schrän­kend, dass aus­ge­schlos­sen sei­en „Krank­hei­ten, wel­che nicht auf den Impf­scha­den zurück­zu­füh­ren sind“.

Darf das so ver­stan­den wer­den, dass zwar eine aus einer Imp­fung resul­tie­ren­de Blind­heit, nicht aber ein dar­aus resul­tie­ren­der Schlag­an­fall oder eine ALS als Impf­fol­ge ver­si­chert wäre?

Arne Buch­hop: Grund­sätz­lich sind alle Krank­hei­ten, wel­che auf einen Impf­scha­den zurück­zu­füh­ren sind, über das Pro­dukt ver­si­chert. Ent­schei­dend für die ver­si­cher­ten Leis­tun­gen sind die zugrun­de­lie­gen­den Versicherungsbedingungen.

Risi­ko & Vor­sor­ge: Im Rah­men der so genann­ten „Flücht­lings­kri­se“ sind immer mehr Aus­län­der nach Deutsch­land gekom­men, von denen sicher eini­ge auch in ihren jewei­li­gen Hei­mat­län­dern geimpft wor­den sind. Ihr Pro­dukt steht aller­dings auch bereits Geimpf­ten bis zur Voll­endung des 60. Lebens­jah­res ohne Gesund­heits­prü­fung zur Ver­fü­gung. In Ihren Bedin­gun­gen fin­det sich ein Aus­schluss für „Impf­schä­den durch Imp­fun­gen mit nicht in Deutsch­land zuge­las­se­nen Impf­stof­fen“. Wenn sich nun also jemand mit Migra­ti­ons­hin­ter­grund in Deutsch­land imp­fen las­sen soll­te und einen mut­maß­li­chen Impf­scha­den erlei­det, wie kön­nen Sie dann sicher aus­schlie­ßen, dass es sich um die Fol­ge einer in Deutsch­land zuge­las­se­nen und nicht etwa einer nur im Aus­land (bedingt) zuge­las­se­nen Imp­fung gehan­delt hat?

Arne Buch­hop: Die­ses Risi­ko sehen wir nicht. Die Impf­scha­den­ver­si­che­rung star­tet mit der nächs­ten Imp­fung im Sin­ne der Bedin­gun­gen nach Abschluss des Vertrages.

Risi­ko & Vor­sor­ge: Vor­aus­set­zung für eine Leis­tung aus Ihrem Ver­trag ist gemäß Abschnitt A1 § 1 Zif­fer 1.2 die ärzt­li­che Dia­gno­se eines Impf­scha­dens. Ist der Leis­tungs­fall also nach­ge­wie­sen, ohne dass ein Impf­scha­den durch eine drit­te Stel­le (z.B. den deut­schen Staat oder den Impf­her­stel­ler) aner­kannt sein muss und kann der Leis­tungs­fall durch einen Teil­be­weis im Sin­ne von § 287 ZPO mit Beweis­erleich­te­run­gen erbracht wer­den oder ist für die Aner­ken­nung eines Leis­tungs­falls ein Voll­be­weis erfor­der­lich? Sofern Sie Beweis­erleich­te­run­gen zulas­sen soll­ten: wel­che Nach­wei­se hat Ihnen der Kun­de min­des­tens zu erbrin­gen (z.B. Impf­char­ge, Auf­klä­rungs­fra­ge­bo­gen, Unter­schrift des Imp­fen­den / des auf­klä­ren­den Arztes)?

Arne Buch­hop:  Im Leis­tungs­fall sind die „übli­chen“ Nach­wei­se zu erbrin­gen, also zum Bei­spiel der Impf­nach­weis, das ärzt­li­che Attest, die Dia­gno­se und ähn­li­ches. Eine Aner­ken­nung des Impf­scha­dens durch drit­te Stel­le (Staat, Her­stel­ler etc.) ist nicht erforderlich.

Risi­ko & Vor­sor­ge: Wer ist der Rück­ver­si­che­rer der Baye­ri­schen als Risi­ko­trä­ger, sofern es zu einer uner­war­tet hohen Zahl an Leis­tungs­fäl­len kom­men soll­te oder trägt der Ver­si­che­rer die­ses Risi­ko voll­stän­dig ohne Rück­griff auf einen Rückversicherer?

Arne Buch­hop: Die Absi­che­rung des Risi­kos auf Sei­ten des Ver­si­che­rers obliegt die­sem. Auf Fra­gen zur Rück­ver­si­che­rungs­struk­tur kön­nen wir daher an die­ser Stel­le nicht eingehen.

Risi­ko & Vor­sor­ge: In Ihrem Pro­dukt ver­zich­ten Sie auf die in Unfall­ver­si­che­run­gen übli­che Anrech­nung einer mög­li­chen Mit­wir­kung von Krank­hei­ten oder Gebre­chen an den Impf­fol­gen und auch auf die Anrech­nung einer mög­li­chen Vor­in­va­li­di­tät. Gibt es wei­te­re Pro­dukt­high­lights oder Beson­der­hei­ten, auf die Sie an die­ser Stel­le ver­wei­sen wollen?

Arne Buch­hop:  Wir sind über­zeugt, dass wir mit der ass­pa­rio Impf­scha­den­ver­si­che­rung ein fair kal­ku­lier­tes und leis­tungs­star­kes Pro­dukt geschaf­fen haben. Wir ver­bin­den mit der Impf­scha­den­ver­si­che­rung die Hoff­nung, dass der eine oder ande­re Imp­f­un­si­che­re durch die zusätz­li­che Absi­che­rung von der Not­wen­dig­keit einer Imp­fung über­zeugt wird. Unser Slo­gan „Imp­fen las­sen – Vor­bild sein“ ist für uns mehr als nur eine werb­li­che Aussage.

Risi­ko & Vor­sor­ge: Herz­li­chen Dank für das Interview.

Nach­be­mer­kung: die Inter­view­an­fra­gen wur­de der ass­pa­rio am 18.05.2021 zur Ver­fü­gung gestellt und die Ant­wor­ten am 12.07.2021 zur Ver­fü­gung gestellt. Seit­dem sind diver­se neue Neben­wir­kun­gen sowohl bei der WHO[6] als auch beim Paul-Ehr­lich-Insti­tut (PEI)[7] bekannt gewor­den. Aus Japan wur­den  durch die Japa­ni­sche Arz­nei­mit­tel­be­hör­de Ergeb­nis­se von Tier­ver­su­chen durch Pfi­zer / BioNTech bekannt, die auf Nano­par­ti­kel in (fast) allen Orga­nen sowie zu erwar­ten­de schwe­re Organ­schä­den auch beim Men­schen hin­wei­sen[8].


[1] Phil­ip­pe Pra­dat und Véro­ni­que Malard „Kor­re­la­ti­ons­ana­ly­se zeigt 1 Todes­fall pro 700 geimpf­te Per­so­nen“ auf „uncut​-news​.ch“ vom 16.05.2021. Auf­zu­ru­fen unter https://​uncut​news​.ch/​k​o​r​r​e​l​a​t​i​o​n​s​a​n​a​l​y​s​e​-​z​e​i​g​t​-​1​-​t​o​d​e​s​f​a​l​l​-​p​r​o​-​7​0​0​-​g​e​i​m​p​f​t​e​-​p​e​r​s​o​n​en/, zuletzt auf­ge­ru­fen am 17.05.2021

[2] Anja Dorn­hoff „Erneut Nar­ko­lep­sie als Impf­scha­den im Jahr 2019 aner­kannt“ auf „anwalt​.de“ vom 06.01.2021. Auf­zu­ru­fen unter https://​www​.anwalt​.de/​r​e​c​h​t​s​t​i​p​p​s​/​e​r​n​e​u​t​-​n​a​r​k​o​l​e​p​s​i​e​-​a​l​s​-​i​m​p​f​s​c​h​a​d​e​n​-​i​m​-​j​a​h​r​-​2​0​1​9​-​a​n​e​r​k​a​n​n​t​_​1​8​3​8​2​8​.​h​tml, zuletzt auf­ge­ru­fen am 18.05.2021

[3] „Wäh­rend der Impf­stoff­ver­su­che wird ein 12-jäh­ri­ges Mäd­chen gelähmt“ auf „uncut​-news​.ch“ vom 22.04.2021. Auf­zu­ru­fen unter https://​uncut​news​.ch/​w​a​e​h​r​e​n​d​-​d​e​r​-​i​m​p​f​s​t​o​f​f​v​e​r​s​u​c​h​e​-​w​i​r​d​-​e​i​n​-​1​2​-​j​a​e​h​r​i​g​e​s​-​m​a​e​d​c​h​e​n​-​g​e​l​a​e​h​mt/, zuletzt auf­ge­ru­fen am 11.05.2021.

[4] Sie­he z. B. Susan­ne Aus­ic „Obduk­ti­ons­pflicht bei Toten nach Imp­fung? Ham­bur­ger Poli­zei sorgt für Ernüch­te­rung“ auf „epocht​i​mes​.de“ vom 14.05.2021, zuletzt aktua­li­siert am 16.05.2021 um 16:56 Uhr.

[5] J. Bart Clas­sen „COVID-19 RNA Based Vac­ci­nes and the Risk of Pri­on Dise­a­se“ in „Micro­bio­lo­gy & Infec­tious Dise­a­ses“ vom 27.12.2020, Arti­kel akzep­tiert am 18.01.2021, S. 1. Auf­zu­ru­fen unter https://​www​.hen​nes​sys​view​.com/​i​m​a​g​e​s​/​c​o​v​i​d​1​9​-​r​n​a​-​b​a​s​e​d​-​v​a​c​c​i​n​e​s​-​a​n​d​-​t​h​e​-​r​i​s​k​-​o​f​-​p​r​i​o​n​-​d​i​s​e​a​s​e​-​1​5​0​3​.​pdf, zuletzt auf­ge­ru­fen am 11.05.2021

[6] „WHO Daten­bank Vigi­Ac­cess mel­det 1.108.990 Ver­dachts­fäl­le von Covid Impf-Neben­wir­kun­gen u. 7131 Toten“ auf „trans​pa​renz​test​.de“. Auf­zu­ru­fen unter https://​www​.trans​pa​renz​test​.de/​p​o​s​t​/​w​h​o​-​d​a​t​e​n​b​a​n​k​-​v​i​g​i​a​c​c​e​s​s​-​m​e​l​d​e​t​-​1​1​0​8​9​9​0​-​v​e​r​d​a​c​h​t​s​f​a​e​l​l​e​-​v​o​n​-​c​o​v​i​d​-​i​m​p​f​-​n​e​b​e​n​w​i​r​k​u​n​g​e​n​-​u​-​7​1​3​1​-​t​o​ten, zuletzt auf­ge­ru­fen am 12.07.2021

[7] „SICHERHEITSBERICHT. Ver­dachts­fäl­le von Neben­wir­kun­gen und Impfkomplikationen

nach Imp­fung zum Schutz vor COVID-19“  auf „pei​.de“ vom 10.06.2021. Auf­zu­ru­fen unter https://​www​.pei​.de/​S​h​a​r​e​d​D​o​c​s​/​D​o​w​n​l​o​a​d​s​/​D​E​/​n​e​w​s​r​o​o​m​/​d​o​s​s​i​e​r​s​/​s​i​c​h​e​r​h​e​i​t​s​b​e​r​i​c​h​t​e​/​s​i​c​h​e​r​h​e​i​t​s​b​e​r​i​c​h​t​-27 – 12-bis-31 – 05-21.pdf?__blob=publicationFile&v=6, zuletzt auf­ge­ru­fen am 12.07.2021

[8] „SARS-CoV‑2 mRNA Vac­ci­ne (BNT162, PF-07302048)“ auf „pmda​.go​.jp“. Auf­zu­ru­fen unter https://​www​.pmda​.go​.jp/​d​r​u​g​s​/​2​0​2​1​/​P​2​0​2​1​0​2​1​2​0​0​1​/​6​7​2​2​1​2​0​0​0​_​3​0​3​0​0​A​M​X​0​0​2​3​1​_​I​1​0​0​_​1​.​pdf, zuletzt auf­ge­ru­fen am 12.07.2021

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