Risiko & Vorsorge: Am 29.04.2021 hat die asspario Versicherungsdienst AG in einer Pressemitteilung über den Start einer eigenständigen Impfschadenversicherung informiert.
In einer Anzeige zum Produkt schreiben Sie, dass „gesundheitliche Folgen einer Impfung erfreulicherweise unwahrscheinlich sind“. Gemäß aktuellem Sicherheitsbericht des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) vom 07.05.2021 seien seit Beginn der Covid-19-Impfkampagne am 27.12.2020 bis zum 30.04.2021 insgesamt 49.961 Verdachtsfälle von Nebenwirkungen oder Impfkomplikationen im zeitlichen Zusammenhang mit den Corona-Impfstoffen gemeldet worden. Zudem wurden 524 Todesfälle in einem unterschiedlichen zeitlichen Abstand zu den Impfungen vermeldet. In einer von französischen Wissenschaftlern durchgeführten Korrelationsanalyse zwischen COVID-Todesfällen und geimpften Personen wurde herausgearbeitet, dass derzeit sowohl in Frankreich als auch weltweit auf 700 geimpfte Personen 1 Todesfall komme[1]. Wie kommen Sie also zu Ihrer Aussage der angeblichen seltenen Nebenwirkungen und worauf bezieht sich diese?
Arne Buchhop: Wir müssen an dieser Stelle zwischen Impfreaktionen und Impfkomplikationen unterscheiden. Richtig ist, dass Impfreaktionen – unabhängig von der Art der Impfung – relativ häufig auftreten. Impfkomplikationen allerdings treten sehr selten auf. Die verschiedenen Statistiken weisen pro Jahr rund 4.000 meldepflichtige Verdachtsfälle aus, wovon etwa ein Drittel als schwerwiegend eingestuft werden.
In Relation zur Anzahl der verabreichten Impfungen ergibt sich aus unserer Sicht ein allgemein „unwahrscheinliches Risiko“. Die aktuelle Entwicklung der Impfkampagne gegen Covid19 unterstützt diese Sichtweise. Zum Stichtag 30. April 2021 waren rund 30 Mio. Impfdosen (Erst- und Zeitimpfung) verimpft und rund 50.000 Verdachtsfälle gemeldet. Mit einer Quote von 0,16% handelt es sich um ein selten auftretendes Ereignis.
Risiko & Vorsorge: Nach Abschnitt A § 1 Nr. 1 Ihrer Bedingungen besteht Versicherungsschutz nur für in Deutschland zugelassene Impfstoffe. Besteht vor diesem Hintergrund also auch Versicherungsschutz für die aktuell nur bedingt zugelassenen experimentellen mRNA-Genbehandlungen von BioNTech und Moderna, die Vektorimpfstoffe von AstraZeneca sowie von Johnson & Johnson, jeweils gegen Covid-19?
Arne Buchhop: Ja. Auch die sogenannte bedingte Zulassung ist mit zahlreichen Prüfprozessen durch die EMA (Europäische Arzneimittelbehörde) und das PEI (Paul-Ehrlich-Institut) verknüpft. Damit sind die Voraussetzungen im Sinne der Bedingungen gegeben.
Risiko & Vorsorge: Sie bieten Ihr Produkt wahlweise mit den Versicherungssummen 20.000 Euro, 40.000 Euro bzw. 60.000 Euro an. Immer wieder gibt es Fälle, wo Personen nach einer Impfung oder Genbehandlung z.B. Menstruationsbeschwerden erlitten oder sogar gelähmt bzw. blind wurden. Noch immer beschäftigen Fälle von Narkolepsie nach der Schweinegrippeimpfung aus 2009 die Gerichte (siehe z.B. Sozialgericht Koblenz, Urteil vom 05.04.2018, Az. 4 VJ 4/15 oder in einem anderen Fall außergerichtlich 2019[2]). In einem aktuellen Fall, der Critical News von einer Arzthelferin zugetragen wurde, hat eine Impfung gegen Covid-19 zum Verlust des Hörvermögens der betroffenen Person geführt. Halten Sie die von Ihrem Unternehme zur Verfügung gestellten Leistungen für wirklich bedarfsgerecht, wenn etwa ein Kunde nach einer Impfung dauerhaft gelähmt, taub oder blind werden sollte und welche weiteren Leistungen stehen Ihren Kunden zur Verfügung?
Arne Buchhop: Der asspario Impfschadenschutz bietet neben der Einmalzahlung u.a. auch ein Krankentagegeld bei Arbeitsunfähigkeit, Krankenhaustagegeld, Übernahme der Mehrkosten für Eigenanteile bei der medizinischen Versorgung, Einmalzahlung bei Tod der versicherten Person sowie die Verdoppelung der Invaliditätsleistung für versicherte Kinder ab einer Invalidität über 50 Prozent.
Der von uns angebotene Versicherungsschutz dient zur Abfederung der finanziellen Auswirkungen eines Impfschadens, kann aber gleichwohl nur als ein Teil der persönlichen Absicherung eines Kunden verstanden werden und auf keinen Fall die von Ihnen als Beispiel angebrachte dauerhafte Einschränkung decken. Das Produkt ist auf Basis eines Einmalbeitrags kalkuliert und daher auch entsprechend in den Absicherungshöhen begrenzt.
Je nach individuellem Risikoprofil des Einzelnen empfehlen wir eine Beratung und Risikoanalyse durch einen Versicherungsmakler.
Risiko & Vorsorge: Eine Besonderheit bei Ihrer Produktgestaltung ist ein dreijähriger Versicherungsschutz für eine Einmalprämie zwischen 32,50 Euro und 95,00 Euro – abhängig von der individuell gewählten Absicherungshöhe. Versicherungsschutz besteht für Impfschäden ab einem Invaliditätsgrad von mindestens 20 Prozent. Wie oft kommt es nach Ihrer Kenntnis zu Komplikationen, die zu so hohen Invaliditätsgrade führen?
Arne Buchhop: Grundsätzlich greift das Produkt auch ohne eine nachgewiesene Invalidität. Das betrifft zum Beispiel die Leistungsarten Kranken- oder Krankenhaustagegeld.
Lediglich die Invaliditätsleistung kommt erst ab einem Invaliditätsgrad von 20 % zum Tragen. Eine belastbare Aussage über die Wahrscheinlichkeit einer Invalidität in Folge einer Impfkomplikation lässt die allgemein verfügbare Datenlage derzeit nicht zu.
Risiko & Vorsorge: Ihre Impfschadenversicherung sieht erhöhte Leistungen für Kinder vor. Anfang der 2000er Jahren erlitten viele Kinder schwere Schäden durch den 6‑fach-Impfstoff HEXAVAC gegen Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Polio, Hämophilus-influenzae B sowie Hepatitis B. Erst 2005 wurde das Vakzin aufgrund immer lauter werdender Kritik an den Nebenwirkungen und damit im Zusammenhang stehende Todesfälle vom Markt genommen. Siehe https://critical-news.de/moderna-teil-3-pei-wieler/.
Aktuell wird – dies entgegen der Resolution 2361 des Europarates vom 27.01.2021 – vom Deutschen Ärztetag gefordert, dass Kinder zwingend gegen Covid-19 geimpft werden sollten, um am Schulunterricht teilnehmen zu dürfen. Innerhalb weniger Tage haben sich über 600.000 Menschen mit einer Petition des Vereins „Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V.“ dagegen gewandt. Zuvor hatte bereits die Einführung der Impfpflicht gegen Masern zu großen Elternprotesten geführt und ist noch immer verfassungsrechtlich umstritten. Durch die schnelle, zunächst nur bedingt zu erwartende Zulassung der mRNA-Gen-Nicht-Therapie von BioNTech sowie zukünftig weiterer Vakzine von z.B. AstraZeneca und Moderna, ist mit einem deutlichen Anstieg schwerer Nebenwirkungen gerade bei Kindern und Jugendlichen zu rechnen. Bereits die laufende Studie von Moderna hat zur Lähmung eines zwölfjährigen Mädchens geführt[3]. Rechnet die asspario mit einer statistisch signifikanten Zahl von Versicherungsfällen, also Kindern, die infolge der Impfungen einen Invaliditätsgrad von zwanzig Prozent oder mehr erleiden werden?
Arne Buchhop: Klares Nein. Wir wollen mit dieser Zusatzleistung (Verdoppelung der vereinbarten Invaliditätsleistung, Auszahlung ab Volljährigkeit in Form einer Rente) den betroffenen Kunden den Einstieg in Studium, Beruf, Erwachsenenleben erleichtern.
Würden wir tatsächlich von dem von Ihnen beschriebenen Szenario ausgehen, dann wäre diese Leistung aufgrund des angebotenen Preis-Leistungsverhältnis für uns nicht darstellbar.
Risiko & Vorsorge: Im Rahmen der Leistungsart „Krankentagegeld“ machen Sie die Leistung vom Einkommen der versicherten Person abhängig. Sie unterscheiden zwischen Arbeitnehmern, Selbstständigen, Freiberuflern sowie Hausfrauen- /-männern und Kindern. Für die zuletzt benannte Personengruppe gilt aufgrund einer fehlenden Erwerbstätigkeit ein Tagessatz von nur 10 Euro als versichert, bei Arbeitnehmern das durchschnittliche Nettoentgelt der vergangenen zwölf Monate und bei Selbstständigen und Freiberuflern das entsprechend nachgewiesene Nettoeinkommen. Gerade für Existenzgründer oder Personen, die aufgrund von Lockdowns oder faktischen Berufsverboten (z.B. viele Künstler oder körpernahe Dienstleistungen) kaum (noch) Einnahmen nachweisen können, könnte die Mitversicherung des Krankentagegeldes bei gleich kalkuliertem Beitrag ins Leere laufen. Werden diese im Leistungsfall mindestens so gestellt, als wäre Sie als z.B. Hausfrauen oder ‑männer ohne Erwerbseinkommen?
Arne Buchhop: Nein. Allerdings stellen wir staatliche Leistungen aus den verschiedenen Hilfsprogrammen, die sogenannten Corona-Hilfen bei der Berechnung der Tagegeldleistung dem Nettoeinkommen gleich.
Risiko & Vorsorge: Sie erbringen eine Versicherungsleistung auch bei Tod infolge von Impfungen. Dies setzt voraus, dass ein Verstorbener in zeitlichem Zusammenhang nach einer Impfung obduziert wird. Wie aus verschiedenen Berichten bekannt geworden ist, scheint kein besonderes Interesse der Staatsanwaltschaften zu bestehen, solche Obduktionen aktiv zu veranlassen. Hausärzte, die gegebenenfalls selbst geimpft haben, dürften auf dem Totenschein auch eher jede Kausalität mit den Impfungen verschweigen wollen, um nicht selbst ins Visier der Ermittlungen zu geraten[4]. Hinterbliebene von Impfopfern denken nach dem Versterben ihrer Liebsten meist eher an andere Dinge als an das Veranlassen einer Obduktion, zudem ist auch die Kostenfrage wohl auch ein Problem. Veranlassen Sie als asspario im bestmöglichen Interesse des bei Ihnen versicherten Kunden, also im Sinne von § 1a VVG, aktiv die Durchführung einer Obduktion, um einen möglichen Leistungsanspruch des bei Ihnen zuletzt versicherten Kunden zu überprüfen?
Arne Buchhop: Diese Frage lässt sich nicht abschließend beantworten, denn es kommt hier auf den Einzelfall an. Auch die Frage, ob eine Kostenübernahme durch den Versicherer erfolgt, muss dann im jeweiligen Einzelfall entschieden werden.
Risiko & Vorsorge: Viele Autoimmunerkrankungen werden im Zusammenhang mit Impfstoffen gesehen. Als mögliche Nebenwirkungen zu den mRNA-„Impfstoffen“ von BioNTech / Pfizer werden Alzheimer, amyotropher Lateralsklerose (ALS) und andere neurologischen Ausfallerkrankungen benannt [5]. Gemäß Ihres Produktinformationsblattes besteht jedoch ein Ausschluss für „Krankheiten (z. B. Diabetes, Gelenkarthrose, Schlaganfall“. Auf Seite 6 der Bedingungen heißt es weniger einschränkend, dass ausgeschlossen seien „Krankheiten, welche nicht auf den Impfschaden zurückzuführen sind“.
Darf das so verstanden werden, dass zwar eine aus einer Impfung resultierende Blindheit, nicht aber ein daraus resultierender Schlaganfall oder eine ALS als Impffolge versichert wäre?
Arne Buchhop: Grundsätzlich sind alle Krankheiten, welche auf einen Impfschaden zurückzuführen sind, über das Produkt versichert. Entscheidend für die versicherten Leistungen sind die zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen.
Risiko & Vorsorge: Im Rahmen der so genannten „Flüchtlingskrise“ sind immer mehr Ausländer nach Deutschland gekommen, von denen sicher einige auch in ihren jeweiligen Heimatländern geimpft worden sind. Ihr Produkt steht allerdings auch bereits Geimpften bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres ohne Gesundheitsprüfung zur Verfügung. In Ihren Bedingungen findet sich ein Ausschluss für „Impfschäden durch Impfungen mit nicht in Deutschland zugelassenen Impfstoffen“. Wenn sich nun also jemand mit Migrationshintergrund in Deutschland impfen lassen sollte und einen mutmaßlichen Impfschaden erleidet, wie können Sie dann sicher ausschließen, dass es sich um die Folge einer in Deutschland zugelassenen und nicht etwa einer nur im Ausland (bedingt) zugelassenen Impfung gehandelt hat?
Arne Buchhop: Dieses Risiko sehen wir nicht. Die Impfschadenversicherung startet mit der nächsten Impfung im Sinne der Bedingungen nach Abschluss des Vertrages.
Risiko & Vorsorge: Voraussetzung für eine Leistung aus Ihrem Vertrag ist gemäß Abschnitt A1 § 1 Ziffer 1.2 die ärztliche Diagnose eines Impfschadens. Ist der Leistungsfall also nachgewiesen, ohne dass ein Impfschaden durch eine dritte Stelle (z.B. den deutschen Staat oder den Impfhersteller) anerkannt sein muss und kann der Leistungsfall durch einen Teilbeweis im Sinne von § 287 ZPO mit Beweiserleichterungen erbracht werden oder ist für die Anerkennung eines Leistungsfalls ein Vollbeweis erforderlich? Sofern Sie Beweiserleichterungen zulassen sollten: welche Nachweise hat Ihnen der Kunde mindestens zu erbringen (z.B. Impfcharge, Aufklärungsfragebogen, Unterschrift des Impfenden / des aufklärenden Arztes)?
Arne Buchhop: Im Leistungsfall sind die „üblichen“ Nachweise zu erbringen, also zum Beispiel der Impfnachweis, das ärztliche Attest, die Diagnose und ähnliches. Eine Anerkennung des Impfschadens durch dritte Stelle (Staat, Hersteller etc.) ist nicht erforderlich.
Risiko & Vorsorge: Wer ist der Rückversicherer der Bayerischen als Risikoträger, sofern es zu einer unerwartet hohen Zahl an Leistungsfällen kommen sollte oder trägt der Versicherer dieses Risiko vollständig ohne Rückgriff auf einen Rückversicherer?
Arne Buchhop: Die Absicherung des Risikos auf Seiten des Versicherers obliegt diesem. Auf Fragen zur Rückversicherungsstruktur können wir daher an dieser Stelle nicht eingehen.
Risiko & Vorsorge: In Ihrem Produkt verzichten Sie auf die in Unfallversicherungen übliche Anrechnung einer möglichen Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen an den Impffolgen und auch auf die Anrechnung einer möglichen Vorinvalidität. Gibt es weitere Produkthighlights oder Besonderheiten, auf die Sie an dieser Stelle verweisen wollen?
Arne Buchhop: Wir sind überzeugt, dass wir mit der asspario Impfschadenversicherung ein fair kalkuliertes und leistungsstarkes Produkt geschaffen haben. Wir verbinden mit der Impfschadenversicherung die Hoffnung, dass der eine oder andere Impfunsichere durch die zusätzliche Absicherung von der Notwendigkeit einer Impfung überzeugt wird. Unser Slogan „Impfen lassen – Vorbild sein“ ist für uns mehr als nur eine werbliche Aussage.
Risiko & Vorsorge: Herzlichen Dank für das Interview.
Nachbemerkung: die Interviewanfragen wurde der asspario am 18.05.2021 zur Verfügung gestellt und die Antworten am 12.07.2021 zur Verfügung gestellt. Seitdem sind diverse neue Nebenwirkungen sowohl bei der WHO[6] als auch beim Paul-Ehrlich-Institut (PEI)[7] bekannt geworden. Aus Japan wurden durch die Japanische Arzneimittelbehörde Ergebnisse von Tierversuchen durch Pfizer / BioNTech bekannt, die auf Nanopartikel in (fast) allen Organen sowie zu erwartende schwere Organschäden auch beim Menschen hinweisen[8].
[1] Philippe Pradat und Véronique Malard „Korrelationsanalyse zeigt 1 Todesfall pro 700 geimpfte Personen“ auf „uncut-news.ch“ vom 16.05.2021. Aufzurufen unter https://uncutnews.ch/korrelationsanalyse-zeigt-1-todesfall-pro-700-geimpfte-personen/, zuletzt aufgerufen am 17.05.2021
[2] Anja Dornhoff „Erneut Narkolepsie als Impfschaden im Jahr 2019 anerkannt“ auf „anwalt.de“ vom 06.01.2021. Aufzurufen unter https://www.anwalt.de/rechtstipps/erneut-narkolepsie-als-impfschaden-im-jahr-2019-anerkannt_183828.html, zuletzt aufgerufen am 18.05.2021
[3] „Während der Impfstoffversuche wird ein 12-jähriges Mädchen gelähmt“ auf „uncut-news.ch“ vom 22.04.2021. Aufzurufen unter https://uncutnews.ch/waehrend-der-impfstoffversuche-wird-ein-12-jaehriges-maedchen-gelaehmt/, zuletzt aufgerufen am 11.05.2021.
[4] Siehe z. B. Susanne Ausic „Obduktionspflicht bei Toten nach Impfung? Hamburger Polizei sorgt für Ernüchterung“ auf „epochtimes.de“ vom 14.05.2021, zuletzt aktualisiert am 16.05.2021 um 16:56 Uhr.
[5] J. Bart Classen „COVID-19 RNA Based Vaccines and the Risk of Prion Disease“ in „Microbiology & Infectious Diseases“ vom 27.12.2020, Artikel akzeptiert am 18.01.2021, S. 1. Aufzurufen unter https://www.hennessysview.com/images/covid19-rna-based-vaccines-and-the-risk-of-prion-disease-1503.pdf, zuletzt aufgerufen am 11.05.2021
[6] „WHO Datenbank VigiAccess meldet 1.108.990 Verdachtsfälle von Covid Impf-Nebenwirkungen u. 7131 Toten“ auf „transparenztest.de“. Aufzurufen unter https://www.transparenztest.de/post/who-datenbank-vigiaccess-meldet-1108990-verdachtsfaelle-von-covid-impf-nebenwirkungen-u-7131-toten, zuletzt aufgerufen am 12.07.2021
[7] „SICHERHEITSBERICHT. Verdachtsfälle von Nebenwirkungen und Impfkomplikationen
nach Impfung zum Schutz vor COVID-19“ auf „pei.de“ vom 10.06.2021. Aufzurufen unter https://www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/dossiers/sicherheitsberichte/sicherheitsbericht-27 – 12-bis-31 – 05-21.pdf?__blob=publicationFile&v=6, zuletzt aufgerufen am 12.07.2021
[8] „SARS-CoV‑2 mRNA Vaccine (BNT162, PF-07302048)“ auf „pmda.go.jp“. Aufzurufen unter https://www.pmda.go.jp/drugs/2021/P20210212001/672212000_30300AMX00231_I100_1.pdf, zuletzt aufgerufen am 12.07.2021