Tarif­ana­ly­se: Die Kfz-Ver­si­che­rung der VHV (Stand 10.2020)

Zum 01.10.2020 hat die VHV ihren neu­en Kfz-Tarif ein­ge­führt. Das Tarif­ni­veau gilt gleich­blei­bend sowohl für das unter­jäh­ri­ge Geschäft als auch für das Geschäft zum 01.01.2021. Inhalt­lich hat sich gegen­über dem Vor­jahr nur wenig getan. Neu ist unter ande­rem die Mög­lich­keit, einen Fah­rer­schutz nun auch für Motor­rä­der ein­zu­schlie­ßen. Neben dem Fah­rer­schutz ist es nun auch mög­lich den Exklu­siv-Bau­stein inkl. Beklei­dungs­schutz für Krä­der abzuschließen.

Der Grund­ta­rif Klas­sik-Garant kann wei­ter­hin durch den Bau­stein Exklu­siv, Rabatt­schutz, Fah­rer­schutz, Aus­lands­schutz, Ver­kehrs­rechts­schutz, PLUS-Schutz­brief, eine GAP-Deckung oder eine Insas­sen­un­fall­ver­si­che­rung ergänzt wer­den. Bei gewähl­ter Kas­ko­de­ckung kann auch eine Werk­statt­bin­dung zur Prä­mi­en­re­du­zie­rung gewählt werden.

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Der Tarif zeich­net sich wei­ter­hin durch ein gutes Preis-Leis­tungs-Ver­hält­nis aus.

Aus­ge­wähl­te Vorteile

  • Leis­tungs-Update-Garan­tie (Inno­va­ti­ons­klau­sel)
  • Bei Ein­schluss des Fah­rer­schut­zes Leis­tun­gen dar­aus für Pkw und Kraft­rä­der ohne, dass ein sta­tio­nä­rer Kran­ken­haus­auf­ent­halt vor­aus­ge­setzt wird
  • Bei Ein­schluss des jewei­li­gen Bau­steins Rabatt­schutz bzw. Fah­rer­schutz Ver­si­che­rungs­schutz unab­hän­gig vom Alter des berech­tig­ten Fahrers
  • Bei einem durch Rabatt­schutz geschütz­ten Schä­den nor­ma­le Wei­ter­stu­fung der Schadenfreiheitsklasse
  • Im Rah­men Exklu­siv-Bau­stein ver­si­chert sind auch Beschä­di­gun­gen des Fahr­zeugs, wenn die­se durch eine Ent­wen­dung nicht mit­ver­si­cher­ter Fahr­zeug­tei­le (z. B. Man­tel, Tasche, Kof­fer) ver­ur­sacht werden
  • Im Rah­men Exklu­siv-Bau­stein Kurz­schluss-Fol­ge­schä­den an angren­zen­den Aggre­ga­ten (z.B. Licht­ma­schi­ne, Bat­te­rie, Anlas­ser) bis 3.000 Euro
  • Scha­den­be­ding­ter Treib­stoff­er­satz in Teil- und Voll­kas­ko neu bei Pkw, Kraft­rä­dern, Leicht­kraft­rä­dern, Trikes und Quads
  • Aus­lands­schutz auch für Groß­bri­tan­ni­en und Nordirland
  • Bei Ein­schluss einer Kas­ko­de­ckung Kauf­preis­ent­schä­di­gung bis 14 Mona­te ab Kauf, Neu­preis­ent­schä­di­gung bis 14 Mona­te (Klas­sik-Garant) bzw. bis 24 Mona­te (Bau­stein Exklu­siv) ab Erstzulassung
  • Weit­ge­hen­der Verzicht auf Kür­zung der Leis­tung bei grob fahr­läs­si­ger Her­bei­füh­rung des Ver­si­che­rungs­fal­les im Rah­men der Kaskodeckung
  • Kos­ten­freie Mit­ver­si­che­rung von Son­der­aus­stat­tung
  • Ver­zicht auf Abzug „neu für alt“ bei Pkw, Kraft- und Leicht­kraft­rä­dern mit Aus­nah­me von u.a. Bat­te­rien von Elek­tro- und Hybrid­fahr­zeu­gen sowie dem Ersatz eines Fol­ge­scha­dens nach einem Tier­biss. Über Exklu­siv-Bau­stein Leis­tungs­er­wei­te­rung u.a. für Radio- und Abspiel- sowie Navigationsgeräte

Aus­ge­wähl­te Nachteile

  • Feh­len­de bedin­gungs­sei­ti­ge Garan­tie, dass nicht zum Nach­teil des Ver­si­che­rungs­neh­mers von den unver­bind­li­chen Mus­ter­be­din­gun­gen des GDV abge­wi­chen wird (GDV-Garan­tie). Hier­zu schreibt der Ver­si­che­rer: „Die VHV hat zur Maxi­me, dass die GDV Mus­ter­be­din­gun­gen die Basis bil­den. Davon wird seit Jah­ren nicht abge­wi­chen, u.a. auch auf­grund der Mak­ler­haf­tung. Eine Kodi­fi­zie­rung in den AKB gibt es jedoch (noch) nicht.“
  • Feh­len­de Garan­tie, dass nicht zum Nach­teil des Ver­si­che­rungs­neh­mers von den unver­bind­li­chen Emp­feh­lun­gen des Arbeits­krei­ses Bera­tungs­pro­zes­se abge­wi­chen wird (Arbeits­kreis-Garan­tie)
  • Kei­ne Mit­ver­si­che­rung von Ele­men­tar­schä­den durch Erd­rutsch oder Stein­schlag (ggf. im Ein­zel­fall im Rah­men Muren­de­fi­ni­ti­on) an der Karos­se­rie. Ver­si­chert sind jedoch im Rah­men der Kas­ko­de­ckung Bruch­schä­den an der Ver­gla­sung des Fahrzeugs
  • Kei­ne Mit­ver­si­che­rung von Tier­biss­fol­ge­schä­den im Fahrzeuginnenraum
  • Kei­ne Mit­ver­si­che­rung von Schä­den durch Nut­zung einer auto­ma­ti­schen Portal­wasch­an­la­ge / Auto­wasch­stra­ße im Rah­men der Teilkaskoversicherung
  • Kei­ne Klar­stel­lung zum mög­li­chen Ersatz von Vignet­ten und Umwelt­pla­ket­ten infol­ge Glas­bruchs. Laut Ver­si­che­rer wür­den Umwelt­pla­ket­ten von der VHV erstat­tet, wäh­rend Maut­vi­gnet­ten in der Regel von der aus­stel­len­den Behör­de erstat­tet würden.
  • Kein Ver­si­che­rungs­schutz für Dieb­stahl von Haus­rat­ge­gen­stän­den aus KFZ und KFZ- Dachboxen
  • Kei­ne Park­scha­den­de­ckung bei Klein­schä­den
  • Kei­ne Fahr­zeug­innen­raum­ver­si­che­rung (Ver­si­che­rungs­schutz für Klein­schä­den durch Unfall oder fahr­läs­si­ge Hand­lun­gen am Inte­ri­eur und an den Autositzen)
  • Kei­ne Mit­ver­si­che­rung von Betriebs­schä­den an Motor und Getrie­ben (Motor­scha­den­de­ckung)
  • Kein aus­drück­li­cher Ver­si­che­rungs­schutz gegen Hacker- und Cyber­an­grif­fe (Mani­pu­la­ti­on der Fahr­zeug­soft­ware durch einen unbe­rech­tig­ten Drit­ten). Bei­spiels­wei­se bestehe gemäß Urteil des AG Mün­chen von 12.03.2020 (Az. 274 C 7752/19) kein Ver­si­che­rungs­schutz, wen Drit­te durch ein Keyl­ess-Go-Sys­tem ohne Gewalt­ein­satz in ein Kfz eindringen
  • Kei­ne Mit­ver­si­che­rung unbe­nann­ter Gefah­ren (z.B. plötz­li­ches Auf­schla­gen der Motor­hau­be wäh­rend einer Fahrt)
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