Zum 01.08.2020 hat die Barmenia ihre aktuelle Tieroperationskostenversicherung für Hunde, Katzen und Pferde (AVB Tier-OP-Kosten) auf den Markt gebracht, wobei hier nur der Tarif für Hunde näher besprochen werden soll.
Die Bedingungswerke zur Tieroperationskostenversicherung stehen im identischen Umfang auch für Makler über das Adcuri-Portal zur Verfügung.
Versicherungsschutz nur für gechippte oder tätowierte Tiere
Eine wichtige Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass der zu versichernde Hund
„zum Zeitpunkt der Behandlung durch einen Chip mit Chipnummer oder durch eine eintätowierte Nummer eindeutig gekennzeichnet und entsprechend in der von Ihnen eingereichten Rechnung des behandelnden Tierarztes durch die Angabe der identischen Nummer identifiziert ist, oder,
– wenn eine bislang noch nicht erfolgte eindeutige Kennzeichnung des behandelten Tieres mittels einer Chipnummer oder einer eintätowierten Nummer auf unsere Anforderung nachgeholt und von Ihnen nachgewiesen wird.“
Im Rahmen der Hundeoperationskostenversicherung gilt für den Versicherungsschutz aufgrund von Krankheit eine allgemeine Wartezeit von 30 Tagen ab Vertragsbeginn. Für bestimmte Diagnosen besteht eine verlängerte Wartezeit von 6 Monaten (Entropium, Nabelbruch, definierte Kastration / Sterilisation) bzw. 18 Monaten (Ektropium, Ellbogengelenksdysplasie (ED), Fragmentierter Processus coronoideus, medialis ulnae, Hüftgelenksdysplasie (HD), Isolierter Processus anconaeus (IPA), Kryptorchismus, Patellaluxation, Radius curvus). Ebenfalls eine verlängerte Wartezeit von 18 Monaten besteht für den versicherten Kostenzuschuss für Prothesen.
Die Wartezeiten entfallen bei Notwendigkeit einer veterinärmedizinischen Operation infolge eines Verkehrsunfalls. Gleiches gilt, wenn entsprechende Vorversicherungszeiten angerechnet werden können. Durch den Autor wurde die Barmenia auf eine abweichende Regelung im Rahmen der Tierkrankenversicherung aufmerksam gemacht. Hierzu äußerte sich das Unternehmen wie folgt:
„Es gibt diesbezüglich unter 2.2 einen Fehler in den AVB. Bei der Anderung im August 2020 haben wir die Wartezeiten auf alle Unfälle erweitert (siehe Ziffer 2.2.4.1) aber bei Ziffer 2.2 vergessen „Verkehrs“ zu streichen. Da aber Unklarheiten in den AVB immer zu Lasten des Versicherers gehen, haben wir diesen Fehler für zukünftige Änderungen vorgemerkt, um ihn dann zu korrigieren, wenn weitere Änderungen anstehen.“
Der Versicherungsschutz gilt weltweit für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten, allerdings sind die Leistungen im Ausland maximal auf die Vergütungen beschränkt, die ein Tierarzt in Deutschland nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) in Rechnung stellen würde. In der Regel werden Leistungen innerhalb Deutschlands nicht über den dreifachen Satz GOT hinaus in Rechnung gestellt.
Bei jährlicher Zahlweise gewährt die Barmenia einen Skonto von 4 Prozent, bei halbjährlicher Zahlweise von 2 Prozent.
Leicht ansteigende Prämien für ältere Hunde
Der Versicherungsschutz kostet für Hunde vor ihrem dritten Geburtstag 17,90 Euro pro Monat bzw. 206,20 Euro pro Jahr. Mit Erreichen des dritten, fünften bzw. siebten Geburtstages des versicherten Hundes steigen die Beiträge um je 2 Euro pro Monat an. Die konkreten Zahlen ergeben sich aus dem Angebot. Bedingungsseitig wird auf die altersbedingte Anpassung in Ziffer 10.6 hingewiesen, dies der Höhe nach aber nicht weiter spezifiziert. Damit sind die Prämienanpassungen der Barmenia eher durchschnittlich im Vergleich zu ihren Wettbewerbern.
Anders als in der Tierkrankenversicherung mit ihren drei Beitragsgruppen, ist der Beitrag des Versicherungsschutzes in der Operationskostenversicherung rassenunabhängig.
Zur Prämienreduzierung kann ein Selbstbehalt von 20 Prozent (max. 250 Euro) vereinbart werden. Der Versicherungsschutz für die Hundeoperationskostenversicherung mit 20% Selbstbehalt kostet für Hunde vor ihrem 3. Geburtstag 15,22 Euro monatlich bzw. 173,99 Euro jährlich.
Ebenfalls besteht die Möglichkeit, den Versicherungsschutz auf unfallbedingte Operationen einzuschränken. Die Prämien reduzieren sich dann weiter, wobei auch beide Rabattoptionen miteinander kombiniert werden können.
Versicherungsfähig sind Hunde ab einem Alter von 2 Monaten bis höchstens zum vollendeten 10. Lebensjahr.
Damit versicherte Leistungen erstattet werden, ist die jeweilige Rechnung innerhalb eines Monats nach Beendigung der Behandlung nachzuweisen. Die damit verbundenen Obliegenheiten können Ziffer 7.2.1 der Bedingungen entnommen werden.
Der Vertrag wird auf unbefristete Zeit geschlossen und kann ab Beginn des vierten Versicherungsjahres nur noch vom Versicherungsnehmer ordentlich gekündigt werden. Die Kündigung kann während des ersten Versicherungsjahrs jederzeit zum Ablauf, anschießend täglich ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Während der ersten drei Jahre steht Versicherungsnehmer als auch Versicherer ein schadenbedingtes Sonderkündigungsrecht (siehe Ziffer 9.3) zur Verfügung, anschließend kann nur noch der Versicherungsnehmer von seinem ordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen.
Versicherungsjahr und somit Hauptfälligkeit ist bei der Barmenia das jeweilige Kalenderjahr, bei unterjährigem Vertragsbeginn der 31.12. des entsprechend folgenden Jahres (bei Beginn am 01.07.2021 also entsprechend zum 31.12.2022).
Versicherungsfähig sind Tiere, die bei Antragsstellung folgende Voraussetzungen erfüllen:
„In den letzten 6 Monaten vor Antragstellung/Angebotserstellung wurde kein operativer Eingriff vorgenommen und zurzeit ist kein operativer Eingriff erforderlich und auch nicht ärztlich angeraten.
Nach folgenden Behandlungen/Operationen ist hingegen eine Annahme möglich: medizinisch nicht indizierte Kastration/Sterilisation, unfallbedingte Zahnextraktion, unfallbedingte Extraktion von Krallen, Schließen offener unfallbedingter Wunden durch Nähte oder Klammern.
- Es liegen keine der folgenden Erkrankungen vor: Epilepsie, Diabetes, Schilddrüsenerkrankungen, Allergien (mit Ausnahme von Futtermittelallergien), Hüftgelenksdysplasie, Ellenbogengelenksdysplasie, Umfangsvermehrung/Tumore, körperliche Behinderungen/Fehlbildungen.“
Ausgewählte Leistungen des Tarifs Tier-OP-Kosten der Barmenia
- Freie Tierarztwahl.
- Notwendige Operationskosten durch einen Tierarzt einschließlich Wundversorgung durch Nähen, Zahnextraktionen, Zahnwurzelbehandlungen, Richten von Frakturen, Bändern und Kapselrissen sowie operativer Entfernung von Gift- /Schadkörpern.
- Kosten für eine operationsvorbereitende Untersuchung. Diese werden nur übernommen, wenn es anschließend auch zur Operation des versicherten Tieres kommt oder das Tier nach Beginn der Narkose / Operation verstirbt.
- Keine Höchstentschädigung der Leistungen je Versicherungsjahr.
- Versicherungsschutz auch bei Lokalanästhesie (örtliche Betäubung oder Teilnarkose), sofern die Haut oder darunter liegendes Gewebe mehr als punktförmig durchtrennt werden. Dies bedeutet allerdings auch, dass z. B. ein Ausschluss für die Punktion von Flüssigkeitsansammlungen (Ödemen) bestehen würde.
- Versicherungsschutz auch für Ellenbogengelenksdysplasie (ED) sowie für Hüftgelenksdysplasie (HD) – allerdings jeweils nur einmalig während der Vertragslaufzeit und erst nach einer Wartezeit von 18 Monaten.
- Erstattet werden Leistungen bis zum 2fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT), mit entsprechender Begründung des Tierarztes auch bis zum dreifachen Satz GOT. Erfolgt die Operation im Rahmen eines tierärztlichen Notdienstes erhöht sich die Kostenerstattung auf den 4fachen Satz GOT. Zusätzlich werden die Notdienstgebühren übernommen Kosten für Nachbehandlung bis zum 15. Kalendertag nach der versicherten Operation inkl. komplementärer Behandlungsmethoden (z. B. Akupunktur, Homöopathie, Physiotherapie, Lasertherapie, Magnetfeldtherapie und Neuraltherapie). Der Versicherungsschutz für versicherte Nachbehandlungen besteht auch über ein vorzeitiges Vertragsende hinaus.
- Kostenbeteiligung bis 500 Euro für tierärztlich verordnete oder verschriebene Prothesen (künstliche Gliedmaßen, künstliche Gelenke, künstliche Organe und Organteile, so z. B. ein künstliches Hüftgelenk). Diese Leistung kann nur einmal während der Vertragslaufzeit in Anspruch genommen werden.
- Bei nachgewiesenermaßen transportunfähigen Tieren werden Wegegeld und Reisekosten für Hausbesuche des Tierarztes übernommen.
- Einmalige Kostenübernahme während der Vertragslaufzeit für Operationskosten im Zusammenhang mit einem Kaiserschnitt, der wegen Komplikationen bei der Geburt tiermedizinisch notwendig ist.
- Kosten von Medikamenten, Verbrauchsmaterial und Hilfsmitteln, wenn diese vom Tierarzt verordnet oder verschrieben wurden.
- Ab Beginn des 4. Versicherungsjahres Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht des Versicherers.
- Der Versicherungsschutz bleibt unabhängig vom Alter des versicherten Tieres in vollem Umfang bestehen.
- Auf Wunsch des Versicherungsnehmers Direktabrechnung mit dem Tierarzt / der Tierklinik.
- Versicherungsschutz für Krankheiten oder angeborene, genetisch bedingte oder erworbene Fehlentwicklungen, die dem Versicherungsnehmer bei Antragsstellung nicht bekannt waren.
- Innovationsklausel für prämienneutrale Leistungsverbesserungen (Ziffer 16).
- Versicherungsschutz auch für gewerblich eingesetzte Hunde.
- Notwendige Kosten für Einschläferung durch Injektion.
- Kein Ausschluss für alternative Heilmethoden, ausgenommen davon sind Goldimplantate sowie Goldakupunktur. Ausdrücklich benannt ist die Mitversicherung von z. B. Homöopathie sowie Osteopathie im Rahmen der Nachbehandlung (Ziffer 2.3.3). Die Barmenia stellt hierzu klar:
„Voraussetzung ist allerdings immer, dass deren Wirksamkeit und Wirkungsweise veterinärwissenschaftlich überprüft und dokumentiert sind und sie entsprechend dem aktuellen und allgemein anerkannten Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft in Deutschland von einem Tierarzt angewandt, verordnet oder verschrieben werden.“
- Kein Ausschluss der Kosten für Diagnostik (z. B. CT, MRT oder Ultraschall)
- Mitversicherung der Kosten für einen medizinisch notwendigen Krankenrücktransport der versicherten Tiere aus dem Ausland
- Mitversicherung der Kosten für die Unterbringung eines versicherten Tieres in einer Tierklinik. Bedingungsseitig schreibt der Versicherer:
„2.3 Welche Kosten ersetzen wir im Versicherungsfall?
Voraussetzung für die Erstattung der in den Ziffern 2.3.1 bis 2.3.8 bezeichneten Kosten ist, dass die Untersuchungs- und Behandlungsmethoden und die vom Tierarzt verordneten/verschriebenen Medikamente und Verbrauchsmaterial nach dem aktuellen und allgemein anerkannten Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft in Deutschland für das jeweilige Krankheitsbild beziehungsweise die Unfallfolge medizinisch notwendig, zweckmäßig, angemessen und verhältnismäßig sind.“
Das Unternehmen stellt klar:
„Da Klinikaufenthalten im Rahmen der OP/Nachbehandlung nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind, sind diese unter den genannten Voraussetzungen mitversichert.“
Ausgewählte Einschränkungen des Tarifs Tier-OP-Kosten der Barmenia
- Versicherungsschutz für Operationen mit der verlängerten krankheitsbedingten Wartezeit von 18 Monaten besteht für je nur einen Versicherungsfall während der gesamten Vertragslaufzeit. Problematisch ist dies z. B. bei Hüftdysplasien, die bei Hunden zu den häufigsten Krankheiten überhaupt gehören. Sehr oft wird erst das erste und zu einem späteren Zeitpunkt das zweite Hüftgelenk betroffen. Insofern ist die Mitversicherung der bei vielen Wettbewerbern ganz ausgeschlossenen Hüftdysplasie positiv zu bewerten, die nur einmalige Leistung jedoch eine Einschränkung, auf die hinzuweisen wäre.
- Keine generelle Mitversicherung von Kastrationen und Sterilisationen, sondern – nach Wartezeit von 6 Monaten – nur wegen medizinisch notwendiger Operation gynäkologischer, andrologischer oder onkologischer Erkrankungen (Entzündungen oder tumoröse Veränderungen der Geschlechtsorgane, hormonabhängige sonstige Tumore).
- Keine Leistungen über die GOT bzw. den 3- oder 4‑fachen Satz der GOT hinaus.
- Keine Mitversicherung von Operationen, die der Herstellung des jeweiligen Rassestandards dienen.
- Keine Mitversicherung von Operationen auf Grund des Brachycephalen Syndroms (z. B. Operation eines zu langen Gaumensegels).
- Keine Mitversicherung von erdbeben‑, überschwemmungs‑, epidemie- oder pandemiebedingten Krankheiten oder Operationen.
- Keine Mitversicherung von Operationen, die im Zusammenhang mit dem Decken oder der Scheinträchtigkeit des versicherten Hundes stehen.
- Da es sich um eine Tieroperationskosten- und keine Tierkrankenversicherung handelt, keine Kostenübernahme u. a. für Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen, Zahnsteinentfernung, Zahnbehandlungen inkl. Zahnfleischersatz oder medizinisch notwendigen bzw. kosmetischen Korrekturen von Zahn- und Kieferanomalien.
- Keine Kostenübernahme für telemedizinische Angebote (z. B. Videoberatung).
- Kein Versicherungsschutz für Krankheiten, Unfälle oder angeborene, genetisch bedingte oder erworbene Fehlentwicklungen, die dem Versicherungsnehmer bei Antragsstellung bekannt waren.
- Keine Physiotherapie über den Nachbehandlungszeitraum hinaus.
- Keine Versorgung des Hundes bei medizinisch notwendigem Krankenhausaufenthalt des Hundehalters.
- Kein Versicherungsschutz für Krankheiten, deren Behandlung nicht dem aktuellen und allgemein anerkannten Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft in Deutschland entsprechen (Ziffer 2.1.1.1 b).
- Der Versicherungsschutz kann nur beantragt werden und besteht nur, solange Beiträge durch ein SEPA-Lastschriftmandat, durch Überlassung von Kreditkartendaten oder durch Anweisungen an den Zahldienst PayPal ermöglicht werden.