Bis zum Jahre 2014 trug die GVO Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg VVaG (GVO) den Namen „Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg“. Das letzte Update ihrer Hundehalterhaftpflichtversicherung erfolgte zum 01.09.2022 und löste damit den Tarif mit Stand 01.05.2019 ab.
Zur Auswahl stehen aktuell
- Der Tarif TOP-VIT mit einer Deckungssumme von 10 Millionen Euro pauschal für Personen‑, Sach- und Vermögensschäden sowie
- der Tarif TOP-VIT PLUSN mit der Deckungssumme 50 Millionen Euro für Sach- und Vermögensschäden sowie 20 Millionen Euro für Personenschäden.
Übersicht über die Inhalte der Analyse
1. Tarifliches
2. Ausgewählte Leistungen des Tarifs TOP-VIT PLUSN
3. Ausgewählte Einschränkungen des Tarifs TOP-VIT PLUSN
Höhe der Absicherung
Die gewählte Deckungssumme ist auf die zweifache Leistung pro Jahr begrenzt (Maximierung). Die Vorsorgedeckung besteht im Tarif TOP-VIT abweichend nur bis in Höhe von maximal 5.000.000 Euro. Im Tarif TOP-VIT N wird auf eine abweichend geringere Vorsorgedeckung verzichtet. Neue Risiken sind innerhalb einer Frist von einem Monat nach Aufforderung des Versicherers anzuzeigen.
Erweiterungsoptionen
Optional kann die Hundehalterhaftpflichtversicherung um einen Hundeschutzbrief erweitert werden. Dieser kostet 10,81 Euro brutto p. a. und deckt verschiedene Unterstützungsleistungen und Kostenpositionen ab. Ein Leistungsanspruch entsteht, wenn sich der Versicherungsnehmer infolge eines Unfalles, Krankheit oder eines stationären Aufenthalts, eines Umzuges, seiner eigenen Hochzeit etc. nicht um den Hund kümmern kann oder er Hilfestellungen benötigt, weil der versicherte Hund einen Unfall erlitten hat, krank oder verstorben ist.
Der Versicherungsschutz kann wahlweise ohne oder mit 150 Euro Selbstbeteiligung abgeschlossen werden. Dadurch reduziert sich die Prämie um ca. 21 % bis 24 %.
Die Beitragshöhe ist abhängig von der gewählten Selbstbeteiligung, der Hunderasse sowie davon, ob das zu versichernde Tier gechippt ist oder nicht.
Zudem reduziert sich die Prämie bei Entscheidung für den im Angebotsrechner voreingestellten digitalen Dokumentenversand. Dadurch reduziert sich die Prämie um etwa 11 % bis 13 %. Bei Berechnung der Prämie über einen Maklerpool werden die Prämien automatisch rabattiert. Individuelle Rabattvollmachten biete das Unternehmen gemäß telefonischer Auskunft nicht.
Bündelnachlässe bzw. Nettotarife werden von der GVO nicht gewährt bzw. angeboten.
Beitragshöhe von Hunderasse abhängig
Prämienbeispiele ohne Selbstbeteiligung für ungechippte Hunde, digitaler Dokumentenversand:
- Jack Russel Terrier, Pudel: 58,91 Euro brutto p. a. (VIT) / 74,43 Euro brutto p. a. (TOP-VIT N)
- Labrador, Schäferhund: 65,33 Euro brutto p. a. (VIT) / 89,96 Euro brutto p. a. (TOP-VIT N)
- Argentinische Dogge, Bullmastiff: 89,96 Euro brutto p. a. (VIT) / 112,46 Euro brutto p. a. (TOP-VIT N)
Prämienbeispiele ohne Selbstbeteiligung für gechippte Hunde, digitaler Dokumentenversand:
- Jack Russel Terrier, Pudel: 55,63 Euro brutto p. a. (VIT) / 70,31 Euro brutto p. a. (TOP-VIT N)
- Labrador, Schäferhund: 61,70 Euro brutto p. a. (VIT) / 76,37 Euro brutto p. a. (TOP-VIT N)
- Argentinische Dogge, Bullmastiff: 84,97 Euro brutto p. a. (VIT) / 106,21 Euro brutto p. a. (TOP-VIT N)
Weitere Rabattoptionen und Zuschläge
Sollen zwei Hunde versichert werden, gewährt der Versicherer einen Mehr-Hunde-Nachlass von etwa 18 % bis 20 %.
Auch bei unterjähriger Zahlweise verzichtet der Versicherer auf einen Ratenzahlungszuschlag. Der Mindestbeitrag je Rate beträgt 10,00 Euro netto, so dass bei Versicherung von nur einem oder zwei Hunden keine monatliche Zahlweise möglich ist.
Ein Laufzeitnachlass für die Wahl einer mehrjährigen Vertragslaufzeit wird nicht angeboten. Vertragsbeginn ist stets um 00:00 Uhr, frühestens am Beginn des jeweiligen Folgetages.
Die ordentliche Kündigungsfrist für die Hundehalterhaftpflichtversicherung beträgt drei Monate zur jeweiligen Hauptfälligkeit. Im Tarif TOP-VIT N ist für den Versicherungsnehmer abweichend eine jederzeitige Kündigung möglich. Das unter Umständen tägliche Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers kann problematisch sein, wenn z. B. ein Kunde einen Vertrag aufgrund einer Beitragsanpassung kündigt, nicht rechtzeitig einen geeigneten Ersatzvertrag findet und der betreuende Makler zum Zeitpunkt der Kündigung urlaubsbedingt keine zeitnahe Kenntnis erlangt. Kommt es dann zu einem Schaden, kann es sein, dass der bisherige Kunde unversichert oder schlechter versichert ist. Für den Hundeschutzbrief besteht eine abweichende eine jederzeitige Kündigungsfrist von drei Monaten.
Eine Vermittlung von Hundehalterhaftpflichtversicherung der GVO ist sowohl für gebundene (z. B. Einfirmen- wie auch Mehrfachvertreter) wie auch für ungebundene Vermittler (z. B. Makler) möglich.
Ausgewählte Vorteile des Tarifs TOP-VIT N
- Garantie, dass nicht zum Nachteil des Kunden von den unverbindlichen Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft abgewichen wird (GDV-Garantie).
- Garantie, dass nicht zum Nachteil des Kunden von zum Schadenzeitpunkt gültigen unverbindlichen Empfehlungen des Arbeitskreises Beratungsprozesse abgewichen wird (Arbeitskreis-Garantie).
- Summen– und Bedingungsdifferenzdeckung für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten. Der neue Vertrag bei der GVO muss nahtlos an den bisherigen Schutz anschließen.
- Best-Leistungs-Garantie (erweiterte Vorsorge) für weitergehende Leistungen eines anderen, zum Schadenzeitpunkt zum Betrieb zugelassenen Versicherers. Die Bedingungen lassen sich so lesen, dass über diese Garantie keine Erweiterung des Kreises der versicherten Personen möglich ist. Ausdrücklich ausgeschlossen sind u. a. „Deckungen auf „All Risk“- Basis oder Einschlüsse, die generell einer Beitragspflicht unterliegen“. Dies liest sich so, als ob die GVO hier den Wortlaut einer Sachdeckung abgeschrieben hat, da Haftpflichtversicherungen stets als Allgefahrendeckung konzipiert sind. Der Versicherer stellt klar, wie die Formulierung zu verstehen sei:
„Unter All-Risk sind hier Haftpflicht- und Sachkombinationen zu verstehen. Zum Beispiel eine Hundehalterhaftpflicht in Verbindung mit einer Hundekranken- oder Hundeunfallversicherung.“
- Ausdrücklicher Versicherungsschutz für Schadenfälle bei unklarer Zuständigkeit nach Versichererwechsel.
- Versehensklausel für den Fall einer fahrlässigen Verletzung der Anzeigepflicht bzw. fahrlässige Obliegenheitsverletzungen.
- Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit bis 12 Monate bei Eintritt vor Vollendung des 58. Lebensjahres. Versicherungsschutz besteht frühestens drei Monate nach Vertragsbeginn. Da bedingungsseitig auf eine Kündigung durch den Arbeitgeber verwiesen wird, besteht kein Versicherungsschutz für eine Arbeitslosigkeit von Freiberuflern und Selbstständigen. Bei Außerinkraftsetzung von mehr als einem Jahr endet der Vertrag ohne besondere Vereinbarung.
- Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht der Familienangehörigen des Versicherungsnehmers, aller sonstigen mit diesem in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen sowie die des nicht gewerbsmäßig tätigen Tierhüters in dieser Eigenschaft.
- Mitversichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche der Tierhüter gegenüber dem Versicherungsnehmer, nicht jedoch der von in häuslicher Gemeinschaft lebenden Angehörigen des Versicherungsnehmers (Ausschluss nach Ziffer A1‑7.4 a) AVB).
- Mitversicherung von Regressansprüchen von Sozialversicherungsträgern, privaten Krankenversicherern sowie öffentlichen und privaten Arbeitgebern bei Personenschäden. Solche Schäden kommen in der Praxis relativ häufig vor.
- Zeitlich unbegrenzter Versicherungsschutz für vorübergehende Auslandsaufenthalte innerhalb der Europäischen Union (also ohne z. B. Großbritannien, Schweiz) bzw. bis zu fünf Jahren weltweit.
- Mitversicherung von Strafkautionsdarlehen im Rahmen versicherter Auslandsaufenthalte bis in Höhe von 250.000 Euro. Ob die Gewährung solcher Darlehen zinslos oder verzinst erfolgt, geht aus dem Wortlaut der Bedingungen nicht hervor. Insofern gelten hier die gesetzlichen Bestimmungen, was eine Vertragsfreiheit der GVO ggf. auch zu Lasten des Versicherungsnehmers bedeuten dürfte.
- Neuwertentschädigung über die gesetzliche Haftung (Anspruch auf Zeitwertersatz) hinaus bis 5.000 Euro für beschädigte oder zerstörte Sachen bis zu einem Alter von 12 Monaten ab Kaufdatum. Anders als üblich besteht die Mitversicherung unabhängig von der Art der beschädigten oder zerstörten Gegenstände.
- Abweichend von § 254 Ziff. 1 – 2 BGB wird bis zu einer Schadenhöhe von 1.000 Euro auf die Anrechnung einer Mithaftung (z. B. bei Schäden Hund gegen Hund oder Pferd gegen Hund) verzichtet. Auch durch Verweis auf die Best-Leistungs-Garantie und hierzu einen weitergehenden Versicherungsschutz kann keine höhere Leistung beansprucht werden (siehe Ziffer 6.3 b) der Besonderen Bedingungen).
- Ausdrücklich mitversichert sind Schäden durch tierische Ausscheidungen.
- Ausdrücklich mitversichert sind Flurschäden durch versicherte Hunde.
- Ausdrückliche Mitversicherung von Schäden durch gewollten sowie ungewollten Deckakt. Das können Kosten für den Tierarzt, für Medikamente, für die Aufzucht von Welpen oder auch für eine Abtreibung sein. Beim gewollten Deckakt sind Schäden vor allem denkbar, wenn sich das männliche Tier losreißt und das weibliche Tier verletzt.
- Ausdrückliche Mitversicherung der Teilnahme an Hundesport (Z.B. Agility, Dog Dance oder Zughundesport). Dies gilt auch für Kleiderschäden und Körperverletzung Dritter durch versicherte Hunde an Figuranten (Scheinverbrechern).
- Ausdrückliche Mitversicherung versicherter Tiere wegen Schäden aus der privaten, unentgeltlichen Verwendung bzw. Überlassung der versicherten Tiere als Therapie‑, Assistenz‑, Rettungs- oder Suchhunde. Inwiefern Blinden- oder Begleithunde als Assistenzhunde anzusehen sind und im Rahmen der selbstständigen Hundehalterhaftpflichtversicherung mitversichert sind, ist bedingungsseitig nicht konkretisiert. Hierzu stellt der Versicherer auf Nachfrage klar:
„Blinden- und Begleithunde zahlen zu Assistenzhunden und sind vom Versicherungsschutz umfasst“
- Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus der privaten, unentgeltlichen Erteilung von Hundetraining. Sofern der Unterricht gewerblich erfolgt und bezahlt wird oder eine zumindest eine Aufwandsentschädigung erfolgt, besteht im Sinne von Ziffer 6 der besonderen Bedingungen Versicherungsschutz, sofern der Umsatz in den vergangenen 12 Monaten den Betrag von 12.000 Euro nicht überschritten hat.
- Mitversichert ist die Erteilung von Unterricht (z. B. an einer Hundeschule oder einem Hundeverein) in der Theorie und Praxis bis zu einem Umsatz von 12.000 Euro während der letzten 12 Monate. Darüber hinaus ist auch die private unentgeltliche Tätigkeit als Hundetrainer versichert.
- Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus der Teilnahme an Unterricht oder Veranstaltungen (z. B. dem Unterricht eines Hundevereins oder der Teilnahme an einem Hunderennen). Eingeschlossen sind die Ansprüche der anderen Teilnehmer.
- Versicherungsschutz besteht für den Einsatz versicherter Hunde als Zugtiere vor Fuhrwerken (z. B. Hundeschlitten, Kutschen) sowie zur Beförderung von Gästen. Die Mitversicherung gilt nur, sofern der Einsatz ausschließlich unentgeltlich und zu privaten Zwecken erfolgt. Im Fall der Zahlung eines auch nur geringen Entgelts oder einer gewerblichen Tätigkeit entfällt der Versicherungsschutz.
- Schäden durch den privaten Besitz und die Verwendung von nicht versicherungspflichtigen Tiertransportanhängern.
- Mitversicherung abschließend benannter gewerblicher sowie freiberuflicher Tätigkeiten (z. B. Verwendung von Übungsgeräten, geführte Wanderungen, Hundesitting), die eine Gewinnerzielungsabsicht haben, dies bis zu einem Umsatz von maximal 12.000 Euro einzeln oder in seiner Gesamtheit während der letzten 12 Monaten und im laufenden Versicherungsjahr bei einer zeitanteilmäßigen Vorausberechnung.
- Mitversicherung der gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus der privaten, unentgeltlichen Teilnahme an Veranstaltungen, Schauvorführungen und Turnieren sowie den Vorbereitungen (Training) hierzu. Darüber hinaus besteht bis zu einem Umsatz von 12.000 Euro während der letzten 12 Monate Versicherungsschutz für die Durchführung, Beaufsichtigung und / oder Leitung von Veranstaltungen wie Turnieren. Entsprechend besteht nach dem reinen Bedingungswortlaut kein Versicherungsschutz für die wirtschaftliche bzw. gewerbliche Nutzung der versicherten Hunde oder für Geld- und Sachpreise, die eine versicherte Person im Zusammenhang mit der Teilnahme an Hunderennen sowie Schlittenhundefahrten erhält. Der Versicherer stellt allerdings klar, dass „auch Hunderennen, Nutzung für Geld- und Sachpreise“ unter „Schauvorführungen und Turniere“ fallen sollen und daher nach Abschnitt III. Nr. 6.1 e) „auch im Rahmen der gewerblichen Nutzung versichert“ seien.
- Mitversicherung von gesetzlichen Haftpflichtschäden wegen Schäden (z. B. eine mögliche Rabattrückstufung) beim Be– und Entladen des eigenen Kraftfahrzeuges oder Kraftfahrzeug-Anhängers, die Dritten zugefügt werden, bis in Höhe von 10.000 Euro.
- Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von privaten Zwecken gemieteten, geliehenen, gepachteten oder geleasten Grundstücken, Gebäuden, Wohnungen, Wohnräumen und Räumen in Gebäuden, und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden (Mietsachschadendeckung). Mitversichert sind darüber hinaus Mietsachschäden an den jeweils zugehörigen Balkonen / Terrassen und an den Sachen, die mit dem der Mietsache zugehörigen Grundstück fest verbunden sind (z. B. Garagen, Stallungen). Ebenfalls mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigungen von Hundepensionen. Ausgeschlossen sind unter anderem Haftpflichtansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung (Allmählichkeitsschäden) sowie Schäden infolge von Schimmelbildung.
- Mitversichert sind Schäden an beweglichen Einrichtungsgegenständen (z. B. Mobiliar, Heimtextilien oder Geschirr) in zu privaten Zwecken gemieteten, gepachteten oder geliehenen Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen /-häusern, Schiffskabinen, Schlafwagenabteilen sowie fest installierten Wohnwagen, Tiny Houses und Campingcontainern. Diese Mitversicherung gilt für Reiseaufenthalte des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Personen, die eine Dauer von 6 Monaten nicht überschreiten.
- Mitversichert sind Schäden an zu privaten Zwecken gemieteten oder geliehenen, versicherungspflichtigen Hundetransportanhängern, auch wenn die Beschädigung aus dem Gebrauch eines Kraftfahrzeugs entstanden ist. Die Höchstentschädigung beträgt 20.000 Euro je Versicherungsfall und Kalenderjahr. Ausgeschlossen sind unter anderem Haftpflichtansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung (Allmählichkeitsschäden).
- Mitversichert ist bis in Höhe von 2.500 Euro je Versicherungsfall und Versicherungsjahr die gesetzliche Haftpflichtversicherung wegen Schäden an fremden Kraftfahrzeugen, die gemietet, geliehen, geleast oder Bestandteil eines besonderen Verwahrungsvertrages sind. Ausgeschlossen sind unter anderem Haftpflichtansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung (Allmählichkeitsschäden).
- Mitversichert ist bis in Höhe von 30.000 Euro je Versicherungsfall und Versicherungsjahr die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus der Beschädigung, der Vernichtung oder dem Verlust (Abhandenkommen) von fremden beweglichen Sachen, wenn diese zu privaten Zwecken gemietet, gepachtet, geliehen wurden oder Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind (z. B. die Schuhe, Brille oder Laptop mit Laptopkabel des Nachbarn, Lastenfahrräder, Hundebetten, Schlüsseln zu einer Hundeschule, eine stabile Hundebox). Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer diese Sachen mit Bezug auf die Haltung der versicherten Hunde z. B. gemietet oder geliehen hatte. Ausgeschlossen sind unter anderem Haftpflichtansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung (Allmählichkeitsschäden).
- Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an fremden Kraftfahrzeugen, die gemietet, geliehen, geleast oder Bestandteil eines besonderen Verwahrungsvertrages sind. Die Höchstentschädigung ist auf 2.500 € je Versicherungsfall und Versicherungsjahr begrenzt.
- Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden an geliehenen versicherungspflichtigen Hundetransportanhängern, welche ihm von einem Dritten privat, unentgeltlich und gelegenheitshalber überlassen wurden. Die Leistung ist auf den Vermögensschaden, der sich durch die Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes in der Kfz-Versicherung des Hundetransportanhängers ergibt, begrenzt. Die Entschädigung ist auf die Mehrprämie der ersten fünf Jahre begrenzt.
- Einschluss einer Forderungsausfalldeckung ohne Mindestschadenhöhe und ohne Selbstbehalt bzw. Mindestschadenhöhe. Nicht mitversichert ist die Eigenschaft des Schädigers als Halter oder Hüter sonstiger Tiere (z. B. wenn der Hund des Versicherungsnehmers durch den Tritt eines Pferdes geschädigt wird). Mitversichert ist jedoch ein vorsätzliches Handeln des Schädigers. Anders als bei vielen Wettbewerbern sind sowohl Vermögensfolgeschäden (unechte Vermögensschäden) als auch unmittelbare Vermögensschäden (echte Vermögensschäden) mitversichert.
- Mitversichert ist eine Hunde-Tierkostenausfallversicherung für notwendige Tierarztkosten (z. B. in Folge einer Tierbeißerei) am versicherten Hund durch einen unbekannten Schädiger (z. B. Zierhalter oder Hund) bis in Höhe von 1.500 Euro. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist unter anderem eine Strafanzeige des Versicherungsnehmers gegenüber dem Schädiger und dass der „Sachschaden“ aufgrund des unbekannten Schädigers nicht durchgesetzt werden kann. Gemeint ist hier sicher „die Durchsetzung des Sachschadens“. Die beschriebene Mitversicherung entspricht grundlegend der Opferhilfe anderer Wettbewerber.
- Mitversichert sind bis in Höhe von 2.500 Euro die dem Versicherungsnehmer entstehenden Kosten für eine erforderliche Nottötung und Wunsch des Versicherungsnehmers der Kosten der Nottötung sowie der Bestattung inklusive der Abholung des versicherten Hundes (Tierkörperbeseitigung) durch den Abdecker. Bedingungsseitig ist hier fälschlich eine Kostenübernahme „der Bestattung inkl. der Abholung des Abdeckers des versicherten Hundes“ formuliert.
- Übernahme von Such‑, Bergungs- und Rettungskosten für versicherte Hunde bis zur vereinbarten Deckungssumme inklusive der Kosten für den Einsatz von speziell ausgebildeten Suchhunden, wenn der Hund entläuft und auch nach 24 Stunden nicht wieder aufgetaucht ist.
- Subsidiär mitversichert sind Rechtsverfolgungskosten (Schadenersatzrechtsschutz zur Ausfalldeckung) im Rahmen der Forderungsausfalldeckung. Die Entschädigung ist auf 500.000 Euro beschränkt.
- Für Welpen, deren Muttertier über diesen Vertrag bei der GVO mitversichert sind und die sich im Besitz des Versicherungsnehmers befinden, besteht Versicherungsschutz für bis zu 18 Monate.
- Ausdrücklich mitversichert ist das Führen versicherter Hunde ohne Leine und / oder Maulkorb.
- Auf Wunsch bei Sachschäden Übernahme der Mehrkosten für die Wiederbeschaffung oder Reparatur durch nachhaltige Unternehmen bis 50% der notwendigen Mehrkosten, max. 2.500 Euro. Der Versicherer hat im Vorfeld die Nachhaltigkeit des entsprechenden Unternehmens anzuerkennen.
- Bei Sachschäden Übernahme der Mehrkosten für die Wiederbeschaffung oder Reparatur von versicherten Sachen durch nachhaltige Unternehmen bis 30% über den vom Versicherer anerkannten Zeitwert hinaus, max. in Höhe von 2.500 Euro. Der Versicherer hat im Vorfeld die Nachhaltigkeit des entsprechenden Unternehmens anzuerkennen (z. B. Umwelt- oder Fairtrade-Siegel). Ausgeschlossen sind u. a. Schäden an Handys, Computern, Brillen, Mobiliar, Bekleidung (außer Second-Hand-Kleidung) oder Cerankochfeldern.
- Mitversicherung „Sanierung von Umweltschäden gemäß Umweltschadengesetz“ (Umweltschadendeckung) sind gemäß Abschnitt A2 der AVB bis in Höhe von 5.000.000 Euro (einfach maximiert) mitversichert.
- Verzicht auf Ratenzahlungszuschläge bei unterjähriger Zahlweise.
Zusätzliche Leistungen bei Wahl des optionalen Hundeschutzbriefes gegen Zuschlag
- Mitversichert sind Hundewelpen bis zu einem Alter von einem Jahr. Voraussetzung ist, dass für das Muttertier ebenfalls der Einschluss des Hundeschutzbriefes vereinbart ist und der Hundewelpe im Haushalt des Versicherungsnehmers lebt.
- Vermittlung von und Kostenübernahme für den Aufenthalt versicherter Tiere in Tierpensionen (bei Krankheit, Unfälle des Besitzers) bis max. 1.500 € pro Kalenderjahr (max. 4 Wochen je Leistungsfall).
- Wird die oben benannte Leistung nicht in Anspruch genommen: Vermittlung und Kostenübernahme von Gassigängen in Notfällen bis 500 € je Kalenderjahr (max. 2 Wochen à 2 h / Tag).
- Einmal wöchentliche Vermittlung eines Dienstleisters für Einkäufe von Lebensmitteln, Futter, Medikamente und andere Gegenstände des täglichen Bedarfs für das versicherte Tier bis zu vier Wochen je Leistungsfall. Keine Übernahme der Kosten für die erworbenen Dinge.
- Betreuung des Hundes an einem Tag im Jahr wegen Umzug, Hochzeit oder Trauerfall des Versicherungsnehmers bis 50 € p. a.
- Vermittlung von Tierpensionen und Tierbetreuung bei Urlauben. Keine Kostenübernahme.
- Vermittlung eines notfalls- oder krankheitsbedingten Transports für den versicherten Hund oder Übernahme der Kosten für ein Taxi zu einem Tierarzt oder zu einer Tierklinik bis zu 100 Euro je Versicherungsfall. Pro Leistungsfall werden die Kosten für max. 4 Wochen und bis maximal 200 Euro übernommen.
- Übernahme der Vermittlung eines Tierarztes mit Online-Sprechstunde und Übernahme der anfallenden Kosten für die tierärztliche Beratung für bis zu drei Beratungen je Kalenderjahr.
- Vermittlungsdienstleistung der Bestattung des versicherten Hundes. Die Leistungsübersicht behauptet hier fälschlich eine Kostenübernahme von maximal 100 Euro für die Vermittlungsleistung, die bedingungsseitig aber nur für Ziffer 3 b) der Bedingungen gilt.
- Übernahme der Kosten für eine digitale psychologische Beratung bei Tod des versicherten Hundes für maximal 2 Sitzungen und insgesamt 100 Euro je Kalenderjahr.
- Telefonische rechtliche Beratung bei Schädigung einer dritten Person durch den versicherten Hund sowie bei behördlichen und steuerlichen Fragen zu Ordnungswidrigkeiten, Steuern oder Anmeldung bezogen auf das versicherte Tier.
- Tipps zur konfliktfreien Streitbeilegung bei Schädigung von Personen im höuslichen Umfeld (z. B. Postboten oder Besucher) sowie Übernahme der Kosten für ein Wiedergutmachungsgeschenk bis 25 Euro je Kalenderjahr.
- Recherche und Benennung von Tierkliniken und Tierärzten, auch zu solchen mit besonderen Leistungen (z. B. Akupunktur, Chiropraktik oder Lasertherapie).
- Unterstützung des Versicherungsnehmers beim Wiederauffinden eines gestohlenen oder entlaufenen Hundes.
- Beratung des Versicherungsnehmers zur Einreise mit dem versicherten Hund ins Ausland und zu Impfbestimmungen des Ziellandes.
- Laut Leistungsübersicht werden alternativ zu den Fahrtkosten zu einem Tierarzt auch die Anfahrtskosten eines mobilen Tierarztes übernommen. Bedingungsseitig fehlt eine entsprechende Klarstellung.
- Schutzbriefleistungen werden allein innerhalb der Bundesrepublik Deutschland übernommen.
- Nicht mitversichert sind bei akuter Krankheit oder Unfall des Tieres u. a. Schadenfälle infolge von Erkrankungen, die bereits innerhalb der letzten 6 Monate vor Vertragsschluss behandelt oder operiert wurden.
- Nicht versichert sind bei akuter Krankheit oder Unfall des Tieres Erkrankungen oder angeborene, genetisch bedingte oder erworbene Fehlentwicklungen, die dem Versicherungsnehmer bei Antragstellung bekannt waren.
Ausgewählte Einschränkungen des Tarifs TOP-VIT N
- Besitzstandsgarantie (Vorversicherergarantie)für weitergehende Leistungen des unmittelbaren Vorversicherers. Diese Garantie gilt lediglich für einen Zeitraum von drei Jahren ab Erstbeginn der Versicherung. Dies kann für den Vermittler des Vertrages haftungsrelevant sein, wenn nicht nachweisbar darauf hingewiesen wurde.
- Innovationsklausel gilt nur, wenn durch ein Tarifupdate ausschließlich Verbesserungen vorgenommen werden, d.h. es besteht kein Anspruch auf diese Leistung, wenn ein Tarifupdate neben beispielsweise 20 Verbesserungen eine einzige Stelle besitzt, die auch zum Nachteil des Kunden führen könnte.
- Eine Neutarifgarantie im Fall von Updates auf eine komplett neue Tarifgeneration ist nicht eingeschlossen. Eine solche bietet z. B. die Janitos mit ihrem Tarif Best Selection (Stand 01.07.2016).
- Keine Anerkennungsklausel, wonach dem Versicherer bei Antragsstellung alle maßgeblichen Umstände zur Beurteilung des Risikos bekannt waren (Ausnahme: Vorsatz). Eine solche Leistung bietet z. B. die Schwarzwälder Direkt mit ihrem Tarif Tierhalterhaftpflichtversicherung Direkt (Stand 04.2019).
- Der Versicherer bewirbt seinen Versicherungsschutz in den Bedingungen damit, dass ein Schadenfall keine automatische Selbstbeteiligung oder Beitragserhöhung zur Folge habe. Gleichwohl heißt es ausdrücklich: „Der Versicherer behält sich im Schadenfall eine individuelle Anpassung vor.“ Insofern bietet die ausgesprochene Garantie für den Versicherungsnehmer keinen konkreten Vorteil gegenüber der Mehrzahl der Wettbewerbstarife.
- Kein vollständiger oder teilweiser Verzicht auf Kürzung der Leistungen bei grob fahrlässiger Verletzung von Obliegenheiten. Diese Leistung bieten z. B. die Tarife max-THV Plus Hund und max-THV Premium Hund (jeweils Stand 03.2018) der Hamburger Phönix Maxpool GmbH (siehe Ziffer 27 Besondere Bedingungen Tarif max-THV Plus), nicht jedoch die aktuellen Tarife max-PHV Premium und max-PHV Plus (Stand 02.2023).
- Keine ausdrückliche Mitversicherung des Mittierhundehalters. Eine entsprechende Mitversicherung bietet z. B. der Tarif comfort aus dem Hause Alte Leipziger (Stand 12.2020).
- Kein Regressverzicht gegenüber mitversicherten Dritten als Tierhüter. Für Personenschäden sowie gerichtlich geltend gemachte Sachschäden wird diese Leistung z. B. vom Tarif DFV-HundehaftpflichtSchutz der Deutschen Familienversicherung (Stand 03.2022) übernommen.
- Kein Versicherungsschutz für unmittelbare Personenschäden der versicherten Personen untereinander (z. B. von Ehepartnern oder Angehörigen in häuslicher Gemeinschaft).
- Kein Versicherungsschutz für gerichtlich gegen mitversicherte Personen geltend gemachte Sachschäden mitversicherter Personen untereinander. Diese Leistung erbringt z. B. der Tarif DFV-HundehaftpflichtSchutz der Deutschen Familienversicherung (Stand 03.2022).
- Kein Versicherungsschutz für Sach- und Vermögensfolgeschäden von Schäden an vorübergehend in den Haushalt des Versicherungsnehmers eingegliederten Personen, die diese gegen den Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person geltend machen. Diese Leistung erbringt z. B. der Tarif DFV-HundehaftpflichtSchutz der Deutschen Familienversicherung (Stand 03.2022).
- Kein ausdrücklicher Versicherungsschutz für Schäden im Zusammenhang mit einer ehrenamtlichen Tätigkeit (z. B. als Therapiehund, beim Einsatz als Suchhund im Katastrophenfall). Der Versicherer sagt hierzu auf Nachfrage schriftlich zu, dass „auch ehrenamtliche Tätigkeit […] mitversichert und unter privat und unentgeltlich zu verstehen“ seien. Weiter führt das Unternehmen aus:
„Es fehlt eine (einheitliche) gesetzliche Definition des Ehrenamtes bzw. die steuerrechtliche und SGB Definition sind konträr.“
- Keine Übernahme der Vollkasko-Selbstbeteiligung bei Schäden an geliehenen versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen durch den versicherten Hund. Eine solche bietet z. B. die Janitos mit ihrem Tarif Best Selection (Stand 01.07.2016).
- Keine Übernahme einer Rabattrückstufung bei Schäden an geliehenen versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen durch den versicherten Hund.
- Im Produktinformationsblatt sind Schäden durch vorsätzliche Handlungen ausgeschlossen. Dies trifft aber auf die Forderungsausfalldeckung ausdrücklich nicht zu. Dadurch könnte die Aussage im Produktinformationsblatt als irreführend im Sinne der IDD (Insurance Distribution Directive) angesehen werden. Dieser Sichtweise kann die GVO nicht folgen und zitiert das BaFin, das sich wie folgt positioniert hat:
„Sie sollen Ihnen einen ersten Anhaltspunkt geben, ob ein bestimmtes Produkt für Sie in Frage kommt und Sie über dessen Funktionsweise sowie mögliche Ziele und Risiken informieren. Alle dargestellten Informationen sind aufgrund der Kürze nur pauschal und eine grobe Übersicht und berücksichtigen nicht Ihren Einzelfall und sich daraus ergebende besondere Konstellationen. […]“[1]
Der Versicherer selbst führt weiter aus:
„Andernfalls müsste das Produktinformationsblatt um jeden Einschluss mit jeder erdenklicher Konstellation erweitert werden. Genau das ist nicht im Sinne des Verbrauchers.“
- Kein aktiver Rechtsschutz (im Unterschied zum im Tarif enthaltenen Schadenersatzrechtsschutz in Ergänzung der Forderungsausfalldeckung) zur Hundehalterhaftpflichtversicherung. Diese Leistung bietet z. B. der Tarif THV Einfach Komplett aus dem Hause Die Haftpflichtkasse (Stand 01.2023).
- Keine Übernahme der Kosten für den Abbruch einer ungewollten Trächtigkeit versicherter Hunde durch ein drittes Tier. Das können u. a. Kosten für den Tierarzt oder Medikamente sein.
- Keine ausdrückliche Mitversicherung der versicherten Hunde als Wachhund eines privat oder gewerblich genutzten Grundstücks.
- Keine ausdrückliche Mitversicherung von Haftpflichtansprüchen gegen den Versicherungsnehmer in seiner Funktion als privater Hundetrainer oder -dresseur. Im Rahmen einer solchen Tätigkeit könnten Schäden sowohl durch einen vom Versicherungsnehmer als Trainer eingesetzten eigenen Hund wie auch durch fremde, nicht über diesen Vertrag versicherte Hunde, entstehen.
- Kein ausdrücklicher Versicherungsschutz für den Versicherungsnehmer als privater Hundezüchter oder ‑dresseur, so etwa auch für Schäden aus dem Verkauf bestimmter Hunde (Stammhunde) oder der zum Verkauf bestimmten Zuchttiere.
- Kein Versicherungsschutz für Schäden des versicherten Hundes durch die nachweisbare Aufnahme von Giftködern oder ausgebrachte Köder mit verletzendem Inhalt (z.B. Metallsplitter). Diese Leistung erbringt z. B. für Personen- und Sachschäden der Tarif T 22: Optimum aus dem Hause degenia (Stand 05.20223.
- Schäden durch Kleingebinde (z. B. von Hunden umgeworfene Farben oder Lacke) bis maximal 100 l / Kg je Einzelgebinde bzw. 1.000 l / kg Gesamtfassungsvermögen. Dies stellt eine Schlechterstellung gegenüber dem bedingungsseitig garantierten GDV-Standard dar, der das allgemeine Umweltrisiko ohne Begrenzung einschließt.
- Keine Übernahme der Kosten für die Unterbringung versicherter Tiere in einer Tierpension, sofern der Versicherungsnehmer durch einen Versicherungsfall an der Ausübung der Sorge für sein Tier verhindert wird. Bis in Höhe von 3.000 Euro wird diese Leistung beispielsweise im Tarif optimum aus dem Hause degenia (Stand 05.2023) übernommen.
- Keine Mitversicherung von Mediationsrechtsschutz. Diese Leistung bietet z. B. der Tarif THV Einfach Komplett aus dem Hause Die Haftpflichtkasse (Stand 01.2023).
- Eine Vorsorgedeckung für neu hinzukommende, versicherungspflichtige Hunde, ist bedingungsseitig nicht vorhanden.
- Der Versicherungsschutz beginnt pauschal um 00:00 Uhr eines Tages. Dadurch besteht kein nahtloser Übergang von Versicherungsschutz, falls Vorvertrag nicht um 00:00 Uhr, sondern bereits um 12 Uhr des Vortages enden sollte. Gerade, wenn ein Vorvertrag schon lange bestanden hat, kann es häufiger zu einem Ablauf um 12 Uhr kommen. Hierzu schreibt die GVO:
„Lt. GDV ist es empfohlen die Versicherungsbeginne auf 00:00 und den Versicherungsablauf immer auf 24:00 zu legen. Insoweit ist diese Anmerkung deplatziert bzw. gilt den Versicherern, die sich nicht an die Empfehlung des GDV halten.“
- Laut Satzung (siehe Abschnitt IV § 19) können Mitglieder der GVO zu Nachschüssen in Höhe eines Jahresbeitrages verpflichtet werden.
[1] Hinweise zu Produktinformationen auf bafin.de. Aufzurufen unter https://www.bafin.de/SharedDocs/Standardartikel/DE/finanzinformationen_disclaimer.html;jsessionid=1E0212A240A7F06E102C08AB198D30C1.2_cid500, zuletzt aufgerufen am 18.08.2023.
Hinweis: der Text wurde zuletzt am 02.10.2023 im 23:05 Uhr aktualisiert