Die aktuelle Hausratversicherung der VHV Allgemeine Versicherung AG mit dem Tarif Klassik-Garant trägt den Bedingungsstand 07.2022, auf der Website des Versicherers finden sich abweichend noch die Bedingungen mit Stand 06.2021[1]. Das aktuellste Bedingungsupdate erfolgte per Vermittlernewsletter vom 03.08.2023 bzw. per Presserklärung vom Juli 2023:
„Ab dem 01. Juli 2023 besteht auch für Balkonkraftwerke (Stecker-Solaranlagen) mit einer max. Ausgangsleistung des Wechselrichters von 600 Watt Versicherungsschutz für Grundgefahren bis zur Versicherungssumme und Diebstahl bis 5 Prozent der Versicherungssumme. Außerdem über den Baustein EXKLUSIV versichert: der Diebstahl stationärer Ladestationen für Mieter oder Wohnungseigentümer (bis 500 EUR) und mobile Ladestationen im Bereich der Grundgefahren (bis 500 EUR).“ [2]
Die aktuellen Änderungen aus diesem Jahr finden sich aktuell lediglich als Sideletter auf der Website des Unternehmens.
Übersicht über die Inhalte der Analyse
1. Tarifliches
2. Ausgewählte Leistungen des Tarifs Klassik-Garant mit Baustein Exklusiv
3. Ausgewählte Einschränkungen des Tarifs Klassik-Garant mit Baustein Exklusiv
Der Grundtarif kann durch optionale Bausteine erweitert werden:
- Elementargefahren (wahlweise Elementar I oder II. Elementar bietet Versicherungsschutz gegen Schäden durch Überschwemmung infolge von Witterungsniederschlägen, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck inkl. Dachlawinen, Lawinen sowie Vulkanausbruch. Ergänzend dazu bietet Elementar II Versicherungsschutz auch für die Überschwemmung des Versicherungsgrundstücks durch oberirdische stehende oder fließende Gewässer)
- Mobilitätsbaustein (einfacher Diebstahl von Gepäckstücken und deren Inhalt mit pauschaler Mitversicherung in Höhe von 10 % der Versicherungssumme, maximal 5.000 Euro. Bei Urlaubsreisen mit einer Dauer von mindestens vier Tagen verdoppelt sich die Versicherungssumme auf max. 10.000 Euro. Für Gegenstände, die üblicherweise nur zu beruflichen Zwecken mitgeführt werden, besteht nur gemäß besonderer Vereinbarung Versicherungsschutz. Auch für Reisen, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen im Sinne der Bedingungen getrennt oder allein unternehmen, besteht Versicherungsschutz nur dann, wenn dies besonders vereinbart ist. Der Versicherer leistet keinen Ersatz für Schäden, die während des Zeltens oder Campings innerhalb des hierfür benutzten Geländes eintreten)
- Baustein Exklusiv
- Baustein BEST-LEISTUNGS-GARANTIE (eingeschlossen sind die Mitversicherung unbenannter Gefahren sowie die Zusatzklausel Cyber; Baustein nur einschließbar, wenn auch der Baustein Exklusiv gewählt wurde)
- Fahrraddiebstahl (in Prozent der Versicherungssumme zwischen 1% und 10 %. Höhere Werte erfordern eine Direktionsanfrage)
- Erhöhung Entschädigungsgrenze Wertsachen (auf maximal 50 %. Höhere Werte erfordern eine Direktionsanfrage und gelten als unerwünschtes Risiko)
- Mobiliar- und Gebäudeverglasung, Mobiliarverglasung oder Gebäudeverglasung (unerwünscht sind Verglasungen mit Glasdicken, die nicht der Scheibengröße entsprechend ausgelegt sind. Im Angebotsrechner fehlt es an einer entsprechenden Abfrage)
- Erhöhung künstlerisch bearbeitete Glas-Scheiben, ‑Spiegel und Platten von 250 Euro(maximale Erhöhung auf 99.999 Euro)
- Erhöhung Sonderkosten für Gerüste, Kräne, Beseitigung von Hindernissen von 250 Euro (maximale Erhöhung auf 99.999 Euro)
- Glasscheiben mit Einzelgrößen ab 10 qm (eine solche Mitversicherung erfordert zwingend eine Direktionsanfrage. In diesem Zusammenhang unerwünscht als Risiko sind Scheiben über 318 cm (kleines Maß) oder 813 cm (großes Maß) und / oder über 25,85 Quadratmeter)
Versicherbar sind Wohnungen bis zu Versicherungssumme von 500.000 Euro. Die Versicherung einer höheren Absicherung bedarf einer Direktionsanfrage. Hierzu heißt es im Rahmen der Angebotssoftware VOKIS wie folgt:
„Für Risiken mit einer Versicherungssumme über 200.000 EUR sind die Angaben zu den zusätzlichen Sicherungen und Wertsachen zur Verbundenen Hausratversicherung (650.0001.26) vorgegebenen mechanischen Sicherungen erforderlich. Ab einer Versicherungssumme von 300.000 EUR und/oder ab einer Versicherungssumme von 50.000 EUR für Wertsachen ist eine VdS-anerkannte Einbruchmeldeanlage, mindestens der Klasse B, ggf. mit Aufschaltung an ein VdS-anerkanntes Wachunternehmen zu installieren. Der Nachweis muss durch ein entsprechendes Attest des VdS erfolgen.“
Ein Unterversicherungsverzicht wird von der VHV ab einer Versicherungssumme von mindestens 650 Euro je Quadratmeter Wohnfläche gewährt. Ein Unterversicherungsverzicht bei Kleinschäden ist bedingungsgemäß nicht eingeschlossen.
Der Versicherer definiert die Wohn- und Nutzfläche in seinem pdf-Antrag wie folgt:
„Die Wohnfläche ist die Grundfläche aller Räume (bei Dachschrägen gilt die volle Grundfläche) einer Wohnung einschließlich Hobbyräume. Nicht zu berücksichtigen sind Treppen, Balkone, Loggien, Terrassen sowie Keller, Speicher/Bodenräume, die nicht zu Wohn– oder Hobbyzwecken genutzt werden.“
Kunden sollten darauf hingewiesen werden, dass die VHV – anders als die meisten Mietverträge – keinen Abzug für Dachschrägen vorsieht.
Versicherungsschutz ist möglich für ständig bewohnte Wohnungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung liegt vor, wenn die ansonsten ständig bewohnte Wohnung länger als 120 Tage unbewohnt bleibt und auch nicht beaufsichtigt ist. Längerfristiger Leerstand zählt als unerwünschtes Risiko und ist nur im Rahmen einer Direktionsanfrage versicherbar.
Anfragepflichtig sind Risiken ab einer Versicherungssumme ab 300.000 Euro. Eine Direktionsanfrage ist ebenfalls erforderlich, wenn der Wertsachenanteil 50 % der Versicherungssumme oder eine Summe von 50.000 Euro überschreitet. In diesen Fällen ist eine vorherige Überprüfung der Einbruchdiebstahlsicherungen erforderlich.
Unerwünschte Risiken und als solche anfragepflichtig sind u. a. Risiken mit gefahrerhöhenden Merkmalen (z. B. in Flugschneisen oder nicht ständig bewohnte Wohnungen, feuergefährdende Betriebe innerhalb von 10 m Entfernung vom Versicherungsgrundstück, z. B. Lackierereien, Landwirtschaft oder Diskotheken).
Nicht versicherbar sind Wohnungen mit mehr als vier Schäden in den letzten fünf Jahren vor Antragsstellung, anfragepflichtig sind Risiken in Gebäuden der Bauartklassen IV und V (z. B. mit Reetdach oder Fertighäuser ohne feuerhemmende Verkleidung). Unerwünschte Risiken und daher nur im Rahmen einer Direktionsanfrage versicherbar sind Risiken mit mehr als drei (auch unversicherten) Vorschäden innerhalb der letzten fünf Jahre vor Antragsstellung oder solche mit bis zu drei (auch unversicherten) Vorschäden und einer Gesamtschadenhöhe ab 1.500 Euro innerhalb der letzten fünf Jahre.
Vom Vorversicherer gekündigte Verträge zählen als unerwünschtes Risiko und können nur im Rahmen einer Direktionsanfrage versichert werden.
Für Gebäude, die in den ZÜRS — Zone IV stehen, ist eine Mitversicherung der Elementarschadenversicherung II als unerwünschtes Risiko nur im Rahmen einer Direktionsanfrage möglich. Unerwünscht sind auch Risiken in Gartenhäusern oder Lauben sowie Datschen in Kleingartenanlagen, – kolonien und Schrebergärten.
Für die erweiterten Elementargefahren gilt eine Wartezeit von 14 Tagen ab dem im Versicherungsschein benannten Versicherungsbeginn sowie eine Selbstbeteiligung von 10 % der Schadenhöhe, mindestens 250 Euro, maximal 5.000 Euro. Die maximale Haftung des Versicherers beträgt 2.500.000 Euro, höchstens jedoch die vereinbarte Versicherungssumme. Die Wartezeit entfällt, soweit Versicherungsschutz für das versicherte Objekt gegen Weitere Elementargefahren über einen anderen Vertrag bestanden hat und der Versicherungsschutz ohne zeitliche Unterbrechung durch den vorliegenden Vertrag fortgesetzt wird oder
Bei unterjähriger Zahlweise wird ein Ratenzahlungszuschlag in Höhe von 3 % (halbjährliche Zahlweise), 5 % (vierteljährliche Zahlweise) bzw. 8 % (monatliche Zahlweise) erhoben. Eine monatliche Zahlweise ist nur mit SEPA-Mandat möglich. Der Mindestbeitrag beträgt 40 Euro netto p. a., entsprechend 46,46 Euro brutto p. a. bzw. rechnerisch 4,12 Euro monatlich.
Zur Prämienreduzierung kann eine Selbstbeteiligung vereinbart werden:
- 250 Euro: Rabatt ca. 12 bis 16 %
- 500 Euro: Rabatt ca. 22 bis 28 %
Für Versicherungsnehmer ab 55 Jahren wird ein Seniorennachlass (ca. 16 % bis 18 %) gewährt.
Die Vereinbarung, eines Bündelnachlasses zur Beitragsreduzierung wird von der VHV nicht angeboten.
Die meisten Hausratversicherer versichern nur Wohnungen mit entsprechenden Mindestsicherungen. Dies gilt auch für die VHV. Im Antrag ist folgende Frage zu bejahen bzw. eine zeitnahe Nachrüstung zu bestätigen:
„Haben alle Außentüren/Wohnungsabschlusstüren außen bündige Zylinderschlösser und von innen verschraubte Türschilder?“
Generell gilt eine Vertragslaufzeit von einem Jahr. Eine abweichend unterjährige Laufzeit zählt als unerwünschtes Risiko und bedarf daher einer Direktionsanfrage.
Der Versicherungsnehmer kann den vereinbarten Versicherungsschutz mit Frist von drei Monaten zur Hauptfälligkeit kündigen.
Ausgewählte Leistungen des Tarifs Klassik-Garant mit Baustein Exklusiv der VHV
- Garantie, dass nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers von den unverbindlichen Empfehlungen des Arbeitskreises Beratungsprozesse mit Stand 08.08.2018 abgewichen wird.
- Optionale Best-Leistungs-Garantie (bis zur Versicherungssumme ohne verkürzte Kündigungsfrist. Wie üblich ist u.a. eine Leistungserweiterung über die in diesem Baustein bereits enthaltene Mitversicherung unbenannter Gefahren nicht möglich. Eine ausdrücklich proaktive Schadenregulierung (Günstigerprüfung) ist bedingungsseitig nicht verankert. Über den Baustein mitversichert sind auch Schäden durch unbenannte Gefahren mit 250 Euro Selbstbeteiligung sowie ein Online- und Digitalschutz (Cyberklausel).
- Seit Jahren aktiv gelebte Innovationsklausel. Die Formulierung, wonach Leistungsverbesserungen in zukünftigen Hausrat-Versicherungsbedingungen nur dann für den bestehenden Vertrag gelten, wenn diese „ausschließlich zu ihrem Vorteil von den diesem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Bedingungen abweichen“, bedeutet im Zweifel, dass bereits eine einzige Schlechterstellung dazu führen könnte, dass die Update-Garantie ins Leere läuft.
Das jüngste Update betrifft die Erweiterung des Versicherungsortes sowie den Diebstahl von Stecker-Solaranlagen (Balkonkraftwerken).
Bereits am 05.12.2012 bestätigte die VHV, dass etwaige Leistungsupdates auch weiterhin erfolgen würden. Wer also früher einen der Tarife VHB 92 Casa Ideal, VHB 2002 Klassik, VHB 2006 Klassik oder Hausrat-Klassik 2008 abgeschlossen hat, kann alle Leistungsverbesserungen des aktuellen Klassik-Garant für sich beanspruchen. Wer früher die Tarife VGB 92 Casa Top, VHB 2006 Exklusiv, VHB 2006 Exklusiv oder Hausrat-Exklusiv 2008 abgeschlossen hat, kann sich heute auf alle Leistungsverbesserungen des aktuellen Tarifs Klassik-Garant mit Baustein Exklusiv (ohne Baustein Best-Leistungs-Garantie) berufen. Entsprechend werden Kunden, die in der Vergangenheit entweder Erweiterte Elementargefahren (ohne Differenzierung nach Elementar I und II) oder Elementar II abgeschlossen haben, so gestellt, als hätten sie auch nach dem aktuellen Tarif Elementar II abgeschlossen. Die VHV erklärte hierzu am 05.12.2012 gegenüber Witte Financial Services:
„Da wir mit dem Bestandsupdate auch Leistungsverbesserungen für die Zukunft bestätigt haben, haben auch alle diese Verträge nunmehr immer den Leistungsstand der aktuellen Produkte im Neugeschäft.
[…]
Sofern wir bei neuen Produkten (Bedingungen) Leistungsverbesserungen vornehmen, gelten diese unmittelbar und zum gleichen Termin wie im Neugeschäft auch für Bestandsverträge. Eine Wartezeit bis zur nächsten Fälligkeit haben wir nicht vorgesehen.“
- Versicherungsschutz, wenn unklar ist, ob der Eintritt eines Schadens bei gedehnten Versicherungsfällen in die Vertragslaufzeit des alten oder in die des neuen Versicherers fällt.
- Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit, nicht jedoch Kurzarbeit oder Arbeitsunfähigkeit, bis max. 12 Monate. Der Anspruch auf Beitragsbefreiung setzt insbesondere voraus, dass der Arbeitnehmer vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate ununterbrochen vollzeitbeschäftigt war und die Arbeitslosigkeit mindestens einen Monat angedauert hat. Versicherungsschutz besteht auch für Selbstständige, sofern diese ihre selbstständige Tätigkeit unfreiwillig und nicht nur vorübergehend eingestellt haben. Positiv ist auch, dass die Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit ohne Wartezeit besteht und diese unabhängig vom Alter des Versicherungsnehmers bei Vertragsabschluss oder bei Eintritt der Arbeitslosigkeit ist.
- Vorsorgedeckung von 30 %.
- Verzicht auf Kürzung der Leistung bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles.
- Verzicht auf Kürzung der Leistung bei grob fahrlässiger Verletzung vertraglicher Obliegenheiten (bei und nach Eintritt des Versicherungsfalles) bis in Höhe von 5.000 Euro.
- Die Aufstellung eines Gerüstes am Versicherungsort stellt keine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung dar. Gleichwohl handelt es sich nach dem Wortlaut der Bedingungen um eine Gefahrerhöhung, weshalb während dieser Zeit bei Abwesenheit alle Fenster und Fenstertüren verschlossen zu halten sind und Sicherungseinrichtungen zu bestätigen sind.
- Mitversicherung aller in das Gebäude eingefügten Sachen (Beispiel: Einbaumöbel und Einbauküchen), für die der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt, sowie auch von Anbaumöbeln und Anbauküchen, die serienmäßig vorgefertigt und lediglich mit geringem Einbauaufwand an die Gebäudeverhältnisse angepasst worden sind.
- Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die dem Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person gehören, und zu ausschließlich beruflichen oder gewerblichen Zwecken dienen, sind bis zur Versicherungssumme versichert, außerhalb des Versicherungsortes besteht Versicherungsschutz nur für Arbeitsgeräte am Arbeitsplatz bis maximal 2.000 Euro.
- Mitversicherung von Handelswaren und Musterkollektionen bis in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Die Mitversicherung gilt sowohl innerhalb des Versicherungsortes als auch im Rahmen der Außenversicherung.
- Mitversichert ist Sportausrüstung (z. B. Reitsättel, Golfausrüstung), die sich dauerhaft außerhalb der versicherten Wohnung befindet, bis in Höhe von 2.500 Euro. Nicht versichert sind dauerhaft außerhalb des Versicherungsortes befindliche Sportgeräte (z. B. Laufbänder, Stepper oder Rudergeräte) bzw. der einfache Diebstahl von Sportausrüstung oder Sportgeräten.
- Balkonkraftwerke (sog. Plug- and-Play Solaranlagen oder Stecker-Solaranlagen) bis maximal 600 Watt Ausgangsleistung des Wechselrichters auf dem Grundstück der versicherten Wohnung zählen seit dem Update vom Juli 2023 zu den versicherten Sachen. Für den Versicherungsschutz erforderlich ist die Anmeldung der Anlage bei der Bundesnetzagentur und beim örtlichen Energieversorgungsunternehmen / Netzbetreiber sowie die Installation der Anlage gemäß den Herstellerangaben.
- Versicherungsschutz für Wertsachen besteht bis in Höhe von 40 % der Versicherungssumme. Gegen Zuschlag ist eine Erhöhung auf bis zu 50 % der Versicherungssumme möglich. Eine weitergehende Erhöhung zählt als unerwünschtes Risiko und bedarf daher einer Direktionsanfrage. Außerhalb definierter Wertschutzschränke besteht eine maximale Versicherungssumme von 3.000 Euro (Bargeld, auf Geldkarten geladene Beträge mit Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt), 15.000 Euro (Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere) bzw. 25.000 Euro (Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin). Im Rahmen der Angebotssoftware VOKIS gibt die VHV folgenden Hinweis:
„Auf Anforderung sind Fotos einzureichen. Dem Versicherungsnehmer ist dringend zu empfehlen, von Schmuckstücken, Teppichen und sonstigen Wertsachen Fotos anzufertigen und aufzubewahren. Bei Einzelwerten über 5.000 EUR, Sammlungen jeder Art sowie auf Anforderung müssen Fotos, eine Wertsachenaufstellung und/oder Expertisen eingereicht werden. Sie können der Polizei bei der Sachfahndung und der Wiederauffindung helfen. Expertisen und andere Unterlagen erleichtern dem Versicherungsnehmer im Versicherungsfall den Wertnachweis. Von Sammlungen sind Aufstellungen des Umfanges und der Einzelwerte zu erstellen. Die Fotos sollen wie folgt aufgenommen werden:
• von Wertsachen/Sammlungen sind Nahaufnahmen anzufertigen, die zur eindeutigen Identifizierung der Sachen geeignet sind
• Bei Bedarf sind Nahaufnahmen der Sicherungen von Türen, Fenstern und sonstigen Gebäudeöffnungen anzufertigen.“
Eine Erhöhung der versicherten Wertsachenpositionen durch Verweis auf die optionale Best-Leistungs-Garantie der VHV ist nicht möglich, da es sich hierbei nicht um Leistungserweiterungen oder die Erhöhung von Entschädigungsgrenzen innerhalb versicherter Gefahren und Risiken, sondern um eine Erhöhung der Entschädigungsgrenze für versicherte Sachen handelt.
- Mitversichert ist der Inhalt von Kundenschließfächern in Tresorräumen von Geldinstituten bis in Höhe von 40 % der Versicherungssumme.
- Technische und optische, nicht jedoch akustische, Sicherungsanlagen, die sich zum Schutz des versicherten Hausrates auf dem Grundstück befinden, auf dem die versicherte Wohnung liegt, gelten als versicherte Sachen, sind aber nicht gegen Diebstahl versichert.
- Subsidiär mitversichert sind Schäden an nicht am Fahrzeug montierten Winter-/Sommerreifen, Fahrzeugschlüssel, Felgen, Dachboxen, Kindersitze sowie (im Rahmen des jüngsten Tarifupdates vom Juli 2023) auch mobile Ladestationen sowie stationäre Ladestationen für Elektrofahrzeuge (z. B. Wallboxen)durch versicherte Gefahren. Die Höchstentschädigung beträgt 500 Euro. Nicht versichert ist sonstiges Kfz-Zubehör (z.B. Ersatzteile für die Karosserie eines Oldtimers oder Autoradios) oder Teile und Zubehör von Luft- oder Wasserfahrzeugen. Eine Erweiterung des Versicherungsschutzes wäre hier z. B. durch Verweis auf die optionale Best-Leistungs-Garantie der VHV sowie auf Abschnitt D § 9 Nr. 3 j) des Tarifs allsafe home perfect aus dem Hause Konzept & Marketing möglich, wonach z. B. die bei der VHV versicherten Kfz-Teile bis in Höhe der Versicherungssumme mitversichert wären.
- Der beschriebene Versicherungsschutz besteht auch in versicherten Garagen, die sich in der Nähe außerhalb des Versicherungsortes, aber innerhalb des Wohnortes befinden. Das Sublimit von 500 Euro für z. B. Ladestationen ist in der Praxis oft nicht ausreichend und bezieht sich stets nur auf das Sondereigentum des Versicherungsnehmers, nicht jedoch für Ladestationen im Eigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Im Internet finden sich Angebote von unter 400 Euro, aber auch solche für knapp 1.700 Euro.
- Versicherungsschutz besteht in privat genutzten Garagen am sowie in der Nähe des Versicherungsortes. Außerdem versichert sind auch privat genutzten Garagen außerhalb des Versicherungsgrundstücks, sofern sich diese innerhalb des Wohnortes befinden.
- Versicherungsschutz besteht für Hausrat an einem beruflich bedingten Zweitwohnsitz (Pendlerwohnung) bis in Höhe von 15.000 Euro, für Wertsachen maximal 2.500 Euro. Gegenüber vielen Wettbewerbern gelten nicht nur Antiquitäten als versicherte Wertsachen. Der Versicherungsschutz am Zweitwohnsitz entfällt, sofern der Lebensmittelpunkt erkennbar auf die Pendlerwohnung verlegt wurde.
- Außenversicherung bis 51 % der Versicherungssumme, höchstens für einen Zeitraum von 12 Monaten.
- Versicherungsschutz besteht für ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzte Räume, die ausschließlich durch die Wohnung betreten werden können, bis in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, sofern für solche, die nicht ausschließlich durch die Wohnung betreten werden können. Für solche nicht ausschließlich durch die Wohnung betretbaren Räume besteht Versicherungsschutz bis in Höhe von 10.000 Euro. Dieses gilt nicht für gewerblich genutzte Räume, die über keinen direkten Zugang zur versicherten Wohnung verfügen.
- Im Rahmen des optionalen Bausteins Best-Leistungs-Garantie Mitversicherung unbenannter Gefahren mit 250 Euro Selbstbeteiligung (bei Vereinbarung einer allgemeinen Selbstbeteiligung von 500 Euro gilt diese abweichend auch für die Allgefahrendeckung). Ausschlüsse zu benannten Gefahren bleiben erhalten. Nicht versichert sind ergänzend Schäden u.a. an Glas, Keramik, Porzellan, Brillen und Kontaktlinsen, elektronischen Geräten und Sportgeräten sowie an oder durch Haustiere (ausgenommen Folgeschäden), durch Baumaßnahmen (auch Renovierung oder Restauration) auf dem Versicherungsgrundstück. Ebenfalls ausgeschlossen sind Schäden u. a. durch einfachen Diebstahl, Stehen- und Liegenlassen, Unterschlagung oder Veruntreuung versicherter Sachen. Keine ausdrückliche Beweislastumkehr zu Gunsten des Versicherungsnehmers.
- Versichert sind Schäden an versicherten Sachen durch den Anprall oder Aufprall von Luftfahrzeugen, ihrer Teile oder ihrer Ladung, durch den Anprall von fremdbetriebenen Straßen- und Wasserfahrzeugen sowie durch den Anprall von Schienenfahrzeugen. Eine Erweiterung des Versicherungsschutzes durch Verweis auf die unbenannten Gefahren scheidet hier regelmäßig aus, da hier Abschnitt L 2 Nr. 2 g) für Schäden durch Bedienfehler greifen dürfte.
- Mitversicherung von Schäden durch innere Unruhen, Streik oder Aussperrung. Dabei verweist Ziffer K2 Nr. 1 irreführend auf Ziffer A.2.2 anstatt korrekt auf Ziffer A.3.2.
- Versichert sind Schäden an versicherten Sachen durch den Austritt von Wasser aus Aquarien, Wasserbetten sowie Whirlpools.
- sowie deren Anschlussschläuchen.
- Versicherungsschutz für einen versicherten Raub, wenn die Heranschaffung der Sachen an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe erpresst wird.
- Mitversicherung von Entwendung, Zerstörung sowie Beschädigung versicherter Sachen durch Aufbrechen des verschlossenen Kofferraums eines Kraftfahrzeugs sowie durch Aufbrechen einer auf einem Kraftfahrzeug montierten und verschlossenen Dachbox, nicht jedoch aus Kraftfahrzeuganhängern, Luftfahrzeugen oder Wohnwagen. Dem Aufbrechen steht die Verwendung falscher Schlüssel oder anderer zum ordnungsgemäßen Öffnen der Türen des Fahrzeuges nicht bestimmter Werkzeuge gleich. Versicherungsschutz besteht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, Belgien, den Niederlanden, Luxemburg, Österreich, Schweiz und Liechtenstein, also nicht weltweit oder auch nur innerhalb ganz Europas. Die Entschädigung ist auf 3 % der Versicherungssumme, mindestens jedoch 1.000 Euro, begrenzt. Erfolgt der Diebstahl zur Nachtzeit (zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr), außer während einer Fahrtunterbrechung von nicht länger als zwei Stunden, ist die Entschädigung auf 600 Euro begrenzt. Versicherungsschutz besteht für Foto‑, Film‑, Audio‑, Videogeräte, Auto- und Mobiltelefone, EDV-Geräte, Spielekonsolen und mobile Navigationsgeräte einschließlich Zubehör nur, wenn diese Sachen im nicht einsehbaren Kofferraum, in einem verschlossenen Handschuhfach oder in einer auf dem Kraftfahrzeug festmontierten und verschlossenen Dachbox untergebracht sind und der Diebstahl tagsüber zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr begangen worden ist.
- Implizit ausgeschlossen sind zudem Schäden durch Jamming[3] (Blockierung des Funksignals durch Jammer). Diese fehlende Mitversicherung entspricht dem Marktstandard und der gängigen Rechtsprechung (z. B. Urteil des AG München vom 12.03.2020 (Az. 274 C 7752/19)). Inwiefern Diebstahl infolge von Relay Attack (Funkstreckenverlängerung durch Abgreifen des Funksignals) etwa bei Keyless-Go-Systemen mitversichert ist, ist bedingungsseitig nicht klargestellt. Bedingungsseitig versichert ist das Aufbrechen von Kfz (auch durch nicht dazu bestimmte Werkzeuge), entsprechend ist auch der Diebstahl durch Relay Attack mitversichert. Versicherungsschutz für Diebstahl infolge von Jamming wäre aktuell z. B. unter Bezugnahme auf die Best-Leistungs-Garantie der Ammerländer und Verweis auf Ziffer C3‑3.9 des Tarifs Infinitus der Interlloyd (Stand 01.2021) bis in Höhe von 1.000 Euro herleitbar. Nach dem oben zitierten Wortlaut der Bedingungen muss ein Kraftfahrzeug selbst nicht versichert sein, damit der Diebstahl aus diesem versichert wäre. Insofern wäre Hausrat, der sich für einen Zeitraum von maximal einem Jahr außerhalb der Wohnung befindet (siehe Ziffer 48 Nr. 3 Excellent), über diesen Baustein auch im Fall von Jamming mitversichert.
- Mitversichert sind das Abhandenkommen, die Beschädigung sowie die Zerstörung versicherter Sachen durch Diebstahl aus dem verschlossenen Innenraum (z. B. Kajüte, Backkiste) eines Wassersportfahrzeugs, nicht jedoch eines sonstigen Wasserfahrzeugs. Versicherungsschutz besteht bis in Höhe von 2 % der Versicherungssumme. Nicht versichert sind fremdes Eigentum sowie Wertsachen inklusive Bargeld. Kein Versicherungsschutz besteht, wenn sich der Diebstahl während der Nachtzeit (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) ereignet hat, außer wenn das Wassersportfahrzeug nach beendetem Gebrauch an einem für die Öffentlichkeit nicht zugänglichen Liegeplatz festgemacht war.
- Mitversichert ist der Diebstahl von Kinderwagen, Krankenfahrstühlen, Gehhilfen und Stützapparaten. Befinden sich diese Sachen nicht im Gebrauch und besteht für den Versicherungsnehmer bei Nichtgebrauch die Möglichkeit zur Unterstellung in einem gemeinschaftlichen Abstellraum, so besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn davon gebrauch gemacht wurde und die Sachen dort entwendet wurden.
- Subsidiär mitversichert ist der Diebstahl stationärer Ladestationen für Elektrofahrzeuge (z. B. Wallboxen) bis in Höhe von 500 Euro, sofern der Versicherungsnehmer diese als Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und dafür die Gefahr trägt.
- Mitversichert ist der einfache Diebstahl von Wäsche, Bekleidung, Gartenmöbeln, Gartengeräten, fest verankerten Gartenskulpturen, Kinderspielgeräten, Kindersportgeräten (ohne Fahrräder) sowie Wäschespinnen Gartenroboter und Grill vom versicherten Grundstück, nicht jedoch Versicherungsschutz für Schäden durch Zerstörung oder Vandalismus an diesen. Versicherungsschutz besteht bis in Höhe von 5 % der Versicherungssumme.
- Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Feuer an Wäsche, Bekleidung, Gartenmöbeln, Gartengeräten, Gartenskulpturen, Kinderspielgeräten, Kindersportgeräten (ohne Fahrräder) sowie Wäschespinnen, Gartenroboter und Grills, die sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden, bis in Höhe von 5 % der Versicherungssumme.
- Im Rahmen des jüngsten Updates vom Juli 2023[4] besteht Versicherungsschutz für Schäden durch den Diebstahl von Stecker-Solaranlagen (Balkonkraftwerken) auf dem Versicherungsgrundstück bis in Höhe von 5 % der Versicherungssumme. Bei einem Durchschnittspreis solcher Anlagen „zwischen 500 und 1.200 Euro“[5] sollte die von der VHV angebotene Absicherung ausreichend sein. Über den Versicherungsschutz in der Hausratversicherung hinaus sollten Mieter solcher Balkonkraftwerke jedoch prüfen, ob sie über eine ausreichend bemessene Mietsachschadendeckung verfügen. Wurde eine Stecker-Solaranlage etwa mit Einverständnis des Vermieters an dessen Fassade angebracht, sollte dieser dies mietvertraglich festlegen, um im Schadenfall nicht leer auszugehen.
- Versicherungsschutz bei Trickdiebstahl besteht innerhalb des Versicherungsortes bis in Höhe der Versicherungssumme, für Wertsachen abweichend bis 1.000 Euro. Werden hierbei Kunden‑, Scheck- oder Kreditkarten gestohlen, so wird im Rahmen der optionalen Best-Leistungs-Garantie über Ziffer L 3 Nr. 1 Online- und Digitalschutz (Cyberklausel) auch für die Folgen eines daraus resultierenden Missbrauchs geleistet.
- Mitversichert sind Schäden durch Taschendiebstahl außerhalb des Versicherungsortes bis in Höhe von 1.000 Euro mit 250 Euro Selbstbeteiligung.
- Im Rahmen des Online- und Digitalschutzes (Cyberklausel) als Teil der optionalen Best-Leistungs-Garantie Versicherungsschutz für Schäden durch Phishing bis in Höhe von 5.000 Euro.
- Mitversichert bis in Höhe von 1.000 Euro sind Schäden durch Betrug beim Onlinehandel (Kauf privater Waren durch das Internet). Kein Versicherungsschutz besteht für Waren unter 50 Euro.
- Auf dem Versicherungsgrundstück auf dem sich die versicherte Wohnung befindet, jedoch außerhalb versicherter Räume, sind Schäden durch Sturm ab Windstärke 8 bis in Höhe von 3.500 Euro versichert, auf Terrassen, Balkons und Loggien besteht Versicherungsschutz bis in Höhe von 1.000 Euro. Sofern der Baustein Best-Leistungs-Garantie gegen Zuschlag eingeschlossen wurde, besteht innerhalb der benannten Grenzen ergänzend als unbenannte Gefahr Versicherungsschutz für Schäden auch unterhalb von Windstärke 8 und unter Anrechnung einer Selbstbeteiligung von 250 Euro. In diesem Fall würde allerdings kein Versicherungsschutz u. a. für Sachen aus Glas, Keramik oder Porzellan oder für elektronische Gegenstände bestehen. Im Rahmen der unbenannten Gefahren besteht grundsätzlich Versicherungsschutz auch für Schäden infolge von Durchzug infolge von Druckunterschieden zwischen verschiedenen Gebäudeteilen.
- Mitversichert sind Überspannungsschäden durch Blitz bis in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
- Mitversichert sind Schmor- und Sengschäden, die nicht Folge eines Brandes sind. Nicht versichert sind Schäden die an elektrischen Einrichtungen/-Geräten durch die Wirkung des elektrischen Stromes entstehen.
- Mitversichert sind Rauch- und Rußschäden, die nicht Folge eines Brandes sind. Die Mitversicherung besteht allerdings nur, sofern plötzlich der Rauch bzw. Ruß bestimmungswidrig aus den auf dem Versicherungsgrundstück befindlichen Feuerungs‑, Heizungs‑, Koch- oder Trockenanlagen austritt. Haben Rauch oder Ruß die Ursache in einem Nachbargrundstück besteht hierfür kein Versicherungsschutz.
- Mitversichert ist die Explosion von Blindgängern (Kampfmittel aus beendeten Kriegen). Sonstige Schäden durch die Entschärfung von Blindgängern sind im vereinbarten Umfang über die optional mitversicherbaren unbenannten Gefahren mit 250 Euro Selbstbeteiligung eingeschlossen.
- Schäden an versicherten Sachen durch Transportmittelunfälle (Unfälle mit einem eigenen oder gemieteten Pkw bzw. mit einem öffentlichen Bus, Bahn, Taxi, Schiff, Seilbahn, Skilift) sind bis in Höhe von 250 Euro mitversichert.
- Übernahme der Rückreisemehrkosten für den Abbruch von Urlaubs- und Dienstreisen des Versicherungsnehmers. Versicherungsschutz besteht bis in Höhe von 5.000 Euro, sofern die Mindestschadenhöhe 5.000 Euro beträgt. Kein Versicherungsschutz besteht für Angehörige des Haushalts des Versicherungsnehmers. Ebenfalls nicht versichert sind Rückreisemehrkosten für Bildungsreisen.
- Mitversicherung von Hotelkosten ohne Nebenkosten (z.B. Frühstück, Telefon, TV) bis 200 Tage à 4‰ der Versicherungssumme.
- Mitversicherung von Lagerkosten für einen Zeitraum von bis zu 200 Tagen.
- Mitversicherung von Umzugskosten bis in Höhe von 5 % der Versicherungssumme.
- Im Rahmen der optionalen Best-Leistungs-Garantie mitversichert sind Datenrettungskosten bis in Höhe von 2 % der Versicherungssumme (ohne diesen Baustein bis in Höhe von 1 % der Versicherungssumme).
- Mitversicherung der Mehrkosten infolge von Technologiefortschritt.
- Kosten für Mehrverbrauch von Gas und Wasser (Frisch- und Abwasser)nach einem versicherten Schadenfall, nicht jedoch von Ölverlust oder Stromverlust aus z. B. Stromspeichern.
- Übernahme der Kosten für Gebäudeschäden infolge von Einbruchdiebstahl, Raub oder deren Versuch, nicht jedoch in Folge von notwendigen Rettungsmaßnahmen (z. B. durch Nachbarn, Polizei oder Feuerwehr).
- 24-Stunden-Servicehotline zur schadenbedingten Vermittlung von Handwerkern und Dienstleistern.
Ausgewählte Einschränkungen des Tarifs Klassik-Garant mit Baustein Exklusiv der VHV
- Keine Besitzstandsgarantie (Vorversicherergarantie) für weitergehende Leistungen eines unmittelbaren Vorversicherers.
- Keine Summen- und Konditionsdifferenzdeckung.
- Bedingungsseitige Garantie hinsichtlich der unverbindlichen Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV-Garantie) auf Basis der VHB 2016 anstelle der aktuellen VHB 2022 – Versicherungssummenmodell des GDV, Stand 05.2022.
- Kein Unterversicherungsverzicht für Kleinschäden, sofern die Mindestversicherungssumme von 650 Euro je Quadratmeter Wohnfläche nicht erreicht wurde.
- Wegfall eines möglichen Unterversicherungsverzichts bei Umzug in eine Wohnung mit einer größeren Wohnfläche, falls anschließend die Versicherungssumme 650 Euro pro Quadratmeter unterschreitet.
- Kein Verzicht auf Kürzung der Leistung bei grob fahrlässiger Verletzung gesetzlicher und behördlicher Sicherheitsvorschriften (Ziffer E 17 verweist nicht auch auf § 19 Nr. 1 a)).
- Kein Verzicht auf die Kürzung der Leistung bei grob fahrlässiger Nichteinhaltung der Heizobliegenheit während der kalten Jahreszeit (Ziffer E 17 verweist nicht auch auf Ziffer A 21.1).
- Ohne Versehensklausel bei einfachen fahrlässig begangenen Obliegenheitsverletzungen.
- Kein Regressverzicht gegenüber fahrlässig handelnden Angehörigen (z. B. auch solchen in häuslicher Gemeinschaft).
- Kein vollständiger oder teilweiser Verzicht auf eine Kürzung der Leistung bei Verletzung der vertraglichen Anzeigepflicht für den Fall einer Gefahrerhöhung.
- Zu den versicherten Sachen gehören unter anderem Haustiere (z. B. Fischen, Katzen, Vögel), nicht jedoch Heimtiere (z. B. Chinchillas, Spinnen, Schlangen) oder Nutztiere. Eine Erweiterung der versicherten Sachen im Rahmen der Best-Leistungs-Garantie der VHV ist nach dem Wortlaut von L 1 nicht möglich.
- Nicht zu den versicherten Sachen zählt der Hausrat einer Pflegekraft oder eines Au-Pair, die während der Ausübung ihrer Tätigkeit die Wohnung des Versicherungsnehmers mitbewohnt. In der Regel zählen solche Personen nicht zum Haushalt des Versicherungsnehmers.
- Keine Mitversicherung von Instandsetzungskosten bei Beschädigungen von behindertengerechten Einbauten in gemieteten, in Sondereigentum befindlichen Wohnungen sowie in Einfamilienhäusern). Eine solche Leistung besteht z. B. nach Ziffer 63 bei der Ammerländer im Excellent-Schutz (Stand 02.2023) oder die InterRisk nach § 10 Nr. 3.1 l) B282 in ihrem Tarif XXL (Stand 08.2022). Über die Best-Leistungs-Garantie der VHV besteht keine Möglichkeit den Umfang der versicherten Sachen zu erweitern, so dass auch kein Versicherungsschutz über die unbenannten Gefahren hergeleitet werden kann.
- Kein ausdrücklicher Versicherungsschutz für den Hausrat von Wohngemeinschaften, wenn durch den Versicherungsnehmer die gesamte Wohnfläche versichert wird.
- Keine Mitversicherung von Smart-Home-Geräten, die zur Überwachung des versicherten Hausrates dienen und sich auf dem Grundstück der versicherten Wohnung befinden.
- Nicht zu den versicherten Sachen gehören nicht versicherungspflichtige E‑Scooter, da sie nach § 1 Abs. 1 der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung als Kraftfahrzeuge gelten (Ausschluss nach Abschnitt A 9.1.3). Siehe hierzu auch das Urteil des AG Frankfurt (Az.: 976 Cs 661 Js 59155/19) vom 16.06.2020[6].
- Nicht zu den versicherten Sachen gehören Ladestationen für Gartentechnik (z. B. für Mähroboter, Schwimmbad-/ Teichroboter und Rasentrimmer). Diese Leistung bietet z. B. der Tarif PROTECT + (Stand 01.2023) aus dem Hause Docura (siehe dort Abschnitt A 4.2.6 für Schäden durch Diebstahl bzw. Abschnitt A 6.3.7 für Schäden durch Sturm und Hagel).
- Kein Versicherungsschutz für den Diebstahl von Schwimmbad‑, Pool- oder Teichrobotern oder die Beschädigung von Garten- und / oder Schwimmbad‑, Pool- oder Teichrobotern. Im Rahmen der unbenannten Gefahren besteht hier ein Ausschluss nach Ziffer L 2 Nr. 2 j).
- Nicht versichert sind Bienenstöcke und Bienenvölker auf dem Versicherungsgrundstück.
- Keine ausdrückliche Mitversicherung von eingelagertem Hausrat in Lagerhäusern, Speditionen und vergleichbaren Einrichtungen. Sofern Versicherungsschutz im Einzelfall gewährt wird, besteht kein Versicherungsschutz für Wertsachen inklusive Bargeld, Kunstgegenstände, Schusswaffen sowie Foto- und optische Apparate.
- Kein Versicherungsschutz für das Eindringen von Schmutz, Regen- oder Schmelzwasser durch nicht sturm- bzw. hagelbedingte Gebäudeöffnungen und den hieraus entstandenen Schaden durch die unmittelbare Einwirkung auf versicherte Sachen.
- Keine Mitversicherung von Schäden an versicherten elektrischen Geräten durch Spannungsschwankungen (Stromschwankungen). Im Rahmen der gegen Zuschlag mitversicherbaren unbenannten Gefahren besteht hier ggf. weitergehender Versicherungsschutz mit 250 Euro Selbstbeteiligung, nicht jedoch für Schäden an mobilen elektronischen Geräten. Aktuell kommt eine Erweiterung des Versicherungsschutzes durch Verweis auf § 2 Nr. 3.1 und 3.3 des Tarifes XXL (Stand 31.08.2022) aus dem Hause InterRisk sowie die optionale Best-Leistungs-Garantie der VHV in Frage.
- Keine Mitversicherung von Schäden durch Kurzschluss, sofern es sich nicht um einen Schaden durch Blitzschlag oder durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität an versicherten elektrischen Einrichtungen und Geräten handelt. Im Rahmen der optional mitversicherbaren unbenannten Gefahren greifen hier regelmäßig die Ausschlüsse u. a. für Schäden durch Alterung, Abnutzung oder Verschleiß (Abschnitt L 2 Nr. 2 c) bzw. durch Bedienungsfehler, Gebrauch, Reinigung oder bestimmungswidrigen Gebrauch (Abschnitt L 2 Nr. 2 g). Ausgeschlossen sind daher z. B. Kurzschlüsse, die durch einen Schaltfehlers in elektrischen Anlagen bzw. Stromkreisen verursacht wurden. Hier greifen u. a. die Ausschlüsse für Schäden an mobilen elektrischen Geräten oder infolge fehlerhafter Konstruktion.
- Keine Mitversicherung von Schäden durch den Austritt von Wasser aus Zisternen / Regenwassernutzungsanlagen innerhalb des Versicherungsortes.
- Keine ausdrückliche Mitversicherung von Schäden durch den Austritt von Leitungswasser aus Wassersäulen oder Zimmerbrunnen.
- Keine Mitversicherung von Rückstauschäden außer im Rahmen der optional eingeschlossen Bausteine Elementar I oder II.
- Keine ausdrückliche Mitversicherung von Schäden an versicherten Sachen durch eine Teilüberschwemmung versicherter Sachen. Grundsätzlich kommt eine Erweiterung des Versicherungsschutzes im Rahmen der optional mitversicherten unbenannten Gefahren mit 250 Euro Selbstbeteiligung in Frage, dies aber z. B. ohne Schäden an Sachen aus Keramik oder Glas, an mobilen elektronischen Geräten oder Sportgeräten (siehe L 2 Nr. 3). Eine Erweiterung im Rahmen Best-Leistungs-Garantie unter Verweis etwa auf die aktuellen Bedingungswerke von Condor (Stand 01.2023), R+V (Stand 01.2021) oder VEMA mit dem Risikoträger Alte Leipziger (Stand 04.2023. Ergibt sich dort aus der Formulierung in Ziffer A 6−4.1) kommt nicht in Frage, da es sich hier um eine Leistungserweiterung im Rahmen der jeweils zuschlagspflichtigen Elementarschadenversicherung handelt (Ausschluss nach L 1 Nr. 2 der VHV-Bedingungen). Die VHV hat zu diesem Punkt wie folgt Stellung bezogen:
„Hierzu erklären wir per VM Rundschreiben im September 2023, dass wir in Hausrat und Wohngebäude nach den aktuellen Musterbedingungen des GDV (VHB 2022, VGB 2022) verfahren, d.h. Teilüberschwemmungen oder Überschwemmungen direkt angrenzender Flächen zählen als Überschwemmungsschaden.“
- Mitversicherung von frostbedingten, nicht jedoch sonstigen, Bruchschäden an Heizkörpern, Heizkesseln, Boilern oder vergleichbare Teilen von Heizungs- oder Klimaanlagen.
- Nicht mitversichert ist die Entschädigung versicherter Sachen, die dadurch zerstört oder beschädigt werden, weil Pumpen der zum Versicherungsort gehörenden Drainage ausfallen und dadurch Entwässerungsschächte überlaufen.
- Keine Mitversicherung von Schäden durch Plansch- und Reinigungswasser.
- Nicht mitversichert sind Schäden an versicherten Sachen durch den Anprall von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, sofern es sich bei diesen weder um Straßen- noch Schienenfahrzeuge handelt. Ein Verweis auf die unbenannten Gefahren scheidet hier regelmäßig aus, da hier der Ausschluss nach Abschnitt L 2 Nr. 2 g) für Schäden durch Bedienfehler greift.
- Eine Mitversicherung von Schäden durch den Anprall von Flugkörpern findet sich allein in der Leistungsübersicht des Versicherers, nicht jedoch bedingungsseitig. Im Einzelfall kann Versicherungsschutz über den Baustein Best-Leistungs-Garantie und die darüber optional mitversicherbaren unbenannten Gefahren mit 250 Euro Selbstbeteiligung hergeleitet werden.
- Nicht mitversichert sind Schäden durch sowie für die Entseuchung radioaktive Isotope (z.B. in Rauchmeldern).
- Keine bedingungsseitige Klarstellung zum Versicherungsschutz bei Einbruchdiebstahl über nicht versicherte Räume[7]. Eine Mitversicherung ist auch ohne vorhanden.
- Versicherungsschutz für den einfachen Diebstahl von Fahrrädern nur gegen Zuschlag. Bei Einschluss fehlt eine Klarstellung, inwiefern auch Versicherungsschutz besteht, wenn nur einzelne Teile eines Fahrrades (z. B. Lenker, Reifen) gestohlen wurden. Bedingungsseitig versichert ist der „Diebstahl von Fahrrädern und damit verbundenen Teilen (mit Ausnahme von Akkumulatoren von Elektrofahrrädern)“. Verbraucherfreundlicher ist hier z. B. die Regelung nach Abschnitt E § 7 Nr. 2 HR 2018 des Tarifs allsafe home von Konzept & Marketing, wonach Versicherungsschutz auch für den Diebstahl „von fest mit dem Fahrrad verbundenen Teilen“ besteht, „auch wenn diese nicht zusammen mit dem versicherten Fahrrad gestohlen werden.“
- Kein Versicherungsschutz besteht für Diebstahl von Hausrat durch Aufbrechen von Luftfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern oder Wohnwagen. Hier besteht im Zweifel Versicherungsschutz im Rahmen der optional im Rahmen der Best-Leistungs-Garantie mitversicherten unbenannten Gefahren mit 250 Euro Selbstbeteiligung.
- Nicht versichert ist der einfache Diebstahl von Hausrat aus der Obhut der Garderobenaufbewahrung eines Veranstalters. Hier gilt im Rahmen der unbenannten Gefahren ein Ausschluss nach L 2 Nr. 2 j) für Schäden wegen einfachen Diebstahls.
- Nicht mitversichert ist der einfache Diebstahl von Jagdwaffen- und Jagdoptik außerhalb der versicherten Wohnung. Hier gilt im Rahmen der unbenannten Gefahren ein Ausschluss nach L 2 Nr. 2 j) für Schäden wegen einfachen Diebstahls.
- Nicht versichert ist der einfache Diebstahl von Hör- und Sehhilfen , Zähnen und Gebissen.
- Nicht versichert ist der Diebstahl technischer, optischer oder akustischen Sicherungsanlagen auf dem Versicherungsgrundstück, die zum Schutz der versicherten Wohnung gehören. Hier gilt im Rahmen der unbenannten Gefahren ein Ausschluss nach L 2 Nr. 2 j) für Schäden wegen einfachen Diebstahls. Gleiches gilt für sämtliche Geräte aus dem Bereich Smart-Home, die zur Überwachung des versicherten Hausrates dienen und sich auf dem Grundstück der versicherten Wohnung befinden. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Gegenstände wie z. B. Kameras, Bewegungsmelder oder anderweitige Sensoren Gebäudebestandteile oder Gebäudezubehör darstellen.
- Kein Versicherungsschutz für den einfachen Diebstahl versicherter Sache von im Haushalt des Versicherungsnehmers lebende Hausangestellte (z. B. Pflegekraft). Eine solche Leistung besteht z. B. nach Ziffer 25 bei der Ammerländer im Excellent-Schutz (Stand 02.2023). Eine Erweiterung im Rahmen der unbenannten Gefahren scheidet an dieser Stelle aus.
- Kein Versicherungsschutz für Schäden durch den Missbrauch von Kunden‑, Scheck- oder Kreditkarten.
- Kein Versicherungsschutz für sind Schäden durch Pharming im Zusammenhang mit Online-Banking-Aktionen.
- Keine Mitversicherung von Schäden durch die Herausgabe der PIN des Versicherungsnehmers infolge räuberischer Erpressung.
- Kein Versicherungsschutz für Schäden durch Skimming infolge der Manipulation von Geldautomaten.
- Im Rahmen der versicherten Cyber-Leistungen kein Versicherungsschutz gegen Cyber-Mobbing oder widerrechtliche Entwendung von Kryptowährungen.
- Keine Mitversicherung von Folgeschäden durch die Manipulation bzw. das Hacken von Smart-Home-Komponenten sowie von Schäden durch die Bedienung oder den Gebrauch versicherter Smart-Home-Geräte durch den Versicherungsnehmer bzw. Schäden durch Unachtsamkeit des Versicherungsnehmers oder den Diebstahl versicherter Smart-Home-Geräte durch Dritte. Im Rahmen der optional mitversicherbaren unbenannten Gefahren besteht hier üblicherweise ein Ausschluss nach L 2 Nr. 3 b) für Schäden an mobilen elektronischen Geräten.
- Kein genereller Versicherungsschutz für Schäden an oder die Zerstörung von versicherten Sachen des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person als Opfer einer polizeilich angezeigten Straftat (z. B. Diebstahl von Solarzellen, einfacher Diebstahl von nicht ausdrücklich benannten Sachen, Versicherungsnehmer als Opfer von Computerkriminalität). Durch Verweis auf Ziffer 33 der Excellent-Bedingungen aus dem Hause Ammerländer (Stand 02.2023) sowie die optionale Best-Leistungs-Garantie der VHV lässt sich hier ggf. eine Erweiterung des bestehenden Versicherungsschutzes herleiten.
- Keine Mitversicherung von Schäden durch die Beschädigung, Zerstörung oder das Abhandenkommen von Hausrat durch wild lebendes Schalen- oder Federwild gemäß Bundesjagdgesetz.
- Keine Mitversicherung von Schäden am versicherten Hausrat bzw. Abhandenkommen von versichertem Hausrat durch Haustiere.
- Nicht versichert sind die Kosten für einen Schlüsseldienst bei abgebrochenen oder abhanden gekommenen Schlüsseln für die Wohnungseingangstür des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person. Durch Verweis auf Ziffer 60 der Excellent-Bedingungen aus dem Hause Ammerländer (Stand 02.2023) sowie die optionale Best-Leistungs-Garantie der VHV lässt sich hier aktuell eine Erweiterung des bestehenden Versicherungsschutzes herleiten.
- Keine Übernahme der Kosten für Verkehrssicherungsmaßnahmen.
- Keine Übernahme von Dekontaminationskosten.
- Keine Übernahme der Kosten für die vorübergehende Anmietung von Haushaltsgeräten (z. B. Waschmaschine, Wäschetrockner, Kühlschrank, Gefrierschrank oder ‑truhe, Herd / Ofen, Geschirrspülmaschine), sofern diese durch einen Versicherungsfall beschädigt, zerstört oder abhandengekommen sind und eine umgehende Reparatur oder Ersatzbeschaffung nicht möglich sein sollte. Diese Leistung erbringt beispielsweise die InterRisk in ihrem Tarif XXL (Stand 08.2022).
- Keine Übernahme der Kosten für die Beseitigung der Verstopfung von Ableitungsrohren, auch wenn es zu keinem ersatzpflichtigen Leitungswasserschaden gekommen ist.
- Nicht versichert sind die Kosten für die Übernahme des Mobilfunkvertrages nach einem versicherten Schaden am Mobilfunkgerätes bzw. die Weiterzahlung von TV-Abonnements nach Ausfall oder Verlust des TV-Gerätes.
- Nicht versichert sind die Kosten für einen schadenbedingten Krankenhausaufenthalt.
- Nicht versichert sind die Kosten für eine Sicherheitsberatung, die im Anschluss an einen erfolgten Einbruchdiebstahl oder den Versuch einer solchen Tat durchgeführt wird. Gleiches gilt für die Kosten von bei der Beratung empfohlener Sicherheitstechnik, wenn diese nach VdS-Standard hergestellt und eingerichtet wird.
- Nicht mitversichert sind Schäden durch Abmahnung auf Grund einer (angeblichen) Urheberrechtsverletzung.
- Nicht versichert sind Mietfortzahlungskosten, wenn und solange trotz Unbewohnbarkeit der Wohnung Mietkosten weiterbezahlt werden müssen. Diese Leistung erbringt beispielsweise die InterRisk in ihrem Tarif XXL (Stand 08.2022).
- Nicht versichert sind Schlossänderungskosten für Wohnungs- und Gemeinschaftstüren sowie für Schlösser von eigenen Kraftfahrzeugen oder Krafträdern als Folge von Einbruchdiebstahl oder infolge von einfachem Diebstahl von Schlüsseln zu Wohnungs- oder Gemeinschaftstüren bzw. zu Kraftfahrzeugen oder Krafträdern.
- Keine Übernahme der Kosten für die Entfernung von Wespen‑, Hornissen- und Bienennestern.
- Keine ausdrückliche Übernahme von Feuerlöschkosten. Hierzu schreibt der Versicherer wie folgt:
„Feuerlöschkosten werden zwar nicht separat genannt, sind aber generell versichert (also Aufwendungen der Feuerwehr sowie Maßnahmen, die der Versicherungsnehmer zur Brandbekämpfung für geboten halten durfte).“
- Keine Übernahme von Leckortungskosten ohne einen versicherten Schadenfall.
- Keine Mitversicherung der Mehrkosten, die durch Preissteigerung zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalles und der Wiederherstellung entstehen.
- Keine Übernahme der Mehrkosten für den schadenbedingten Neuerwerb energetisch effizienterer Haushaltsgeräte.
- Ohne Fremdkosten (Regiekosten) für Koordination der Wiederherstellung versicherter Sachen.
- Keine Übernahme freiwilliger Zuwendungen an Personen, die nach einem versicherten Schadenfall an der Brandbekämpfung beteiligt waren.
- Ohne Übernahme der Betreuungskosten für infolge eines Versicherungsfalles pflegebedürftige Personen.
- Keine Übernahme der Kosten des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person für eine psychologische Betreuung nach einem versicherten Einbruchdiebstahl, Raub oder Brand.
- Keine Mitversicherung der Kosten zur Beseitigung von Schäden an der versicherten Wohnung infolge des gewaltsamen Zutritts von Polizei oder Feuerwehr, die infolge eines Fehlalarms durch Rauch- oder Brandmelders verursacht wurden.
- Keine Übernahme der Betreuungskosten für infolge eines Versicherungsfalles notwendige Kinderbetreuung.
- Keine Mitversicherung von Reiserücktrittskosten (Stornokosten) für eine Urlaubs‑, Dienst– oder Bildungsreise.
- Keine Übernahme der Kosten für die Wiederherstellung bzw. Wiederbeschaffung von Dokumenten (z. B. apostillierten Dokumenten, Cedulas, Führerscheinen, Heiratsurkunden, Scheidungsurkunden, Zeugnisse).
- Keine bedingungsseitige Übernahme der Kosten für einen Tierarzt, die in Folge eines Versicherungsfalles oder einer Vergiftung versicherter Tiere notwendig werden. Hierzu schreibt der Versicherer wie folgt:
„Übernahme der Behandlungskosten für durch einen Versicherungsfall verletztes (beschädigtes) Tier werden erstattet.“
- Bei der Durchführung eines Sachverständigenverfahrens zur Feststellung der Schadenhöhe wird ab einer festgestellten Schadenhöhe von mindestens 10.000 Euro der Anteil des Versicherungsnehmers an den Kosten eines von ihm beauftragten Sachverständigen zu 80 %, maximal jedoch bis in Höhe von 6.000 Euro übernommen. Das bedeutet eine Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers von mindestens 20 % an den Kosten.
- Keine Übernahme der Kosten für einen Erholungsurlaub nach Großschäden. Diese Leistung erbringt beispielsweise der Tarif allsafe home perfect aus dem Hause Konzept & Marketing(Stand 10.2018).
- Nicht versichert sind die Kosten für die Organisation eines Dolmetschers, die Bereitstellung eines telefonischen Dolmetscherservices bei Auslandsreisen oder die Kosten für einen entsprechenden Dolmetscher / Übersetzer.
- Keine Nachhaltigkeitsklausel für die Übernahme der Mehrkosten für die Anschaffung eines ökologisch höherwertigen Ersatzes gleicher Art und Güte für benannte Sachen (z. B. Möbel, Haushaltsgeräte) oder erhöhte Hotelkosten bei Unterbringung in nachhaltig zertifizierten Hotels.
- Keine Kostenpauschale für Schäden ab einer bestimmten Schadenhöhe.
- Nicht mitversichert sind unbenannte Kosten. Ein Verweis auf Abschnitt D § 14 Nr. 35 des Tarifes allsafe home perfect aus dem Hause Konzept & Marketing (Stand 10.2018) und unter Berufung auf die Best-Leistungs-Garantie der VHV ist an dieser Stelle nicht möglich, da es sich weder um eine versicherte Gefahr, die Erhöhung einer Leistungsgrenze noch um eine zu reduzierende Selbstbeteiligung handelt.
- Wird die vereinbarte Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag für die Entschädigung versicherter Sachen bereits vollständig ausgeschöpft, so werden versicherte Kosten nur bis 10 % darüber hinaus ersetzt.
- Kein optionales Dokumentendepot für z. B. Ausweise, Cedulas, Reisevisa oder Kreditkarten.
- Nicht mitversichert ist die Entschädigung für Hausrat in Lauben, Datschen Wochenend- und Ferienhäusern über den Umfang der Außenversicherung hinaus.
- Ohne Beitragsbefreiung bei Arbeitsunfähigkeit oder Kurzarbeit.
- Kein Versicherungsschutz für vorübergehende Berufs‑, Studien- oder Urlaubsaufenthalte oder die Tätigkeit als Au-pair im Ausland über den Umfang der Außenversicherung hinaus.
- Der Versicherungsschutz beginnt pauschal um 00:00 Uhr eines Tages. Dadurch kein nahtloser Übergang von Versicherungsschutz, falls Vorvertrag nicht um 00:00 Uhr, sondern bereits um 12 Uhr des Vortages enden sollte.
- Kein Verzicht auf das außerordentliche Kündigungsrecht des Versicherers wegen Nichtzahlung eines Folgebeitrages. Ein Verweis auf § 4 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für das Privatgeschäft (B01) aus dem Hause InterRisk (mit einem entsprechenden Verzicht) unter Berufung auf die Best-Leistungs-Garantie der VHV ist an dieser Stelle nicht möglich, da es sich weder um eine versicherte Gefahr, die Erhöhung einer Leistungsgrenze noch um eine zu reduzierende Selbstbeteiligung handelt.
- Keine optionale Gegenstandsversicherung (Versicherungsschutz für Gegenstände mit ideelen Werten, z. B. Fotozubehör, Jagdausrüstungen oder Autogrammsammlungen).
- Keine automatische Beitragsreduzierung bei Umzug in ein Seniorenheim.
- Ratenzahlungszuschlag bei unterjähriger Zahlweise, in Höhe von 8 Prozent (monatlich), 5 Prozent (vierteljährlich) bzw. 3 Prozent (halbjährlich).
[1] „NEU: Mitversicherung von Balkonkraftwerken und Wallboxen“ auf „vhv.de“. Aufzurufen unter https://www.vhv.de/versicherungen/hausversicherung/hausratversicherung, zuletzt aufgerufen am 09.08.2023.
[2] „NEU: Mitversicherung von Balkonkraftwerken und Wallboxen“ auf „vhv.de“. Aufzurufen unter https://www.vhv.de/versicherungen/hausversicherung/hausratversicherung, zuletzt aufgerufen am 09.08.2023.
[3] Siehe hierzu z. B. „Jamming und Relay Attack. Autoeinbruch per Funk oft kein Fall für die Versicherung“ auf „test.de“ vom 08.12.2020. Aufzurufen unter https://www.test.de/Jamming-und-Relay-Attack-Autoeinbruch-per-Funk-oft-kein-Fall-fuer-die-Versicherung-4824449 – 0/, zuletzt aufgerufen am 03.02.2022
[4] „NEU: Mitversicherung von Balkonkraftwerken und Wallboxen“ auf „vhv.de“. Aufzurufen unter https://www.vhv.de/versicherungen/hausversicherung/hausratversicherung, zuletzt aufgerufen am 09.08.2023.
[5] Wendel, Mariella „Expertencheck zu Balkonkraftwerk Kosten, Leistung und Ertrag Balkonkraftwerk: Lohnt es sich? Was kostet es?“ auf homeandsmart.de vom 06.07.2023. Aufzurufen unter https://www.homeandsmart.de/balkonkraftwerke-kosten, zuletzt aufgerufen am 14.08.2023
[6] „E‑Scooter – Widerlegung der Regelvermutung der Fahruntauglichkeit bei Trunkenheitsfahrt“ auf „strafrechtsiegen.de“. Aufzurufen unter https://www.strafrechtsiegen.de/e‑scooter-widerlegung-der-regelvermutung-der-fahruntauglichkeit-bei-trunkenheitsfahrt/, zuletzt aufgerufen am 08.02.2023.
[7] Siehe Stephan Witte „Nicht alle Versicherer bieten Leistungen nach GDV-Standard. Besteht Versicherungsschutz bei Einbruch über nicht versicherte Räume?“ in „Risiko & Vorsorge“, Ausgabe 2/2018, S. 11 – 12. Aufzurufen unter https://critical-news.de/risiko-und-vorsorge-heft‑2 – 2018/, zuletzt aufgerufen am 07.01.2022.